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| Started by | "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> |
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| First post | 2022-07-26 14:19 +0200 |
| Last post | 2022-07-27 11:48 +0200 |
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To whom it may concern (Apple Umsehen) "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2022-07-26 14:19 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2022-07-26 18:51 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Jörg Tewes <jogi1964@gmx.net> - 2022-07-26 21:43 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2022-07-26 23:37 +0000
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2022-07-27 07:15 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Bernd Ohm <invalid@invalid.invalid> - 2022-07-27 10:28 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Matthias Eißing <meissing@gmx.de> - 2022-07-27 10:57 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2022-07-27 11:04 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2022-07-27 11:43 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Matthias Eißing <meissing@gmx.de> - 2022-07-27 11:50 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2022-07-27 13:18 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-27 17:24 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2022-07-28 09:42 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-28 16:16 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-07-28 07:58 -0700
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-28 17:04 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-07-28 08:19 -0700
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2022-07-29 06:34 +0000
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-29 08:43 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2022-07-29 09:46 +0000
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-29 12:28 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-07-29 03:33 -0700
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Goetz Schultz <news.expire1225@goetz.co.uk> - 2022-07-29 12:02 +0100
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2022-07-29 13:13 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-29 15:10 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-07-29 07:36 -0700
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-29 15:24 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Goetz Schultz <news.expire1225@goetz.co.uk> - 2022-07-29 15:32 +0100
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-29 17:10 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-07-29 08:18 -0700
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Goetz Schultz <news.expire1225@goetz.co.uk> - 2022-07-29 17:46 +0100
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-29 19:27 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Goetz Schultz <news.expire1225@goetz.co.uk> - 2022-07-29 20:40 +0100
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2022-07-29 18:07 +0000
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Goetz Schultz <news.expire1225@goetz.co.uk> - 2022-07-29 20:42 +0100
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2022-07-29 13:27 +0000
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-29 16:21 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2022-07-29 18:09 +0000
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-29 20:25 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2022-07-30 11:08 +0000
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2022-07-29 13:11 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-07-29 04:22 -0700
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-29 15:18 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Hartmut Ott <hottm@arcor.de> - 2022-07-27 14:46 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2022-07-27 15:30 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-27 17:12 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2022-07-27 21:05 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-27 21:32 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Hartmut Ott <hottm@arcor.de> - 2022-07-28 14:56 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-28 15:56 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Goetz Schultz <news.expire1225@goetz.co.uk> - 2022-07-28 14:50 +0100
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2022-07-27 21:13 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-27 21:39 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2022-07-27 06:53 -0700
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Siegfried Blos <usenet@siegfried-blos.de> - 2022-08-13 22:09 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-08-15 15:47 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2022-07-27 13:19 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2022-07-27 13:38 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2022-07-27 13:47 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2022-07-27 19:23 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Marc Lucks <n1l@n1l.eu> - 2022-07-27 20:45 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-27 21:22 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Marc Lucks <n1l@n1l.eu> - 2022-07-27 21:34 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Peter Schneider <nospam@gmx.de> - 2022-07-27 11:19 +0200
Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Matthias Eißing <meissing@gmx.de> - 2022-07-27 11:48 +0200
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| From | Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2022-07-29 13:11 +0200 |
| Message-ID | <1e9acw47nmdi4$.1skk9saaofl10.dlg@40tude.net> |
| In reply to | #562598 |
Am Fri, 29 Jul 2022 08:43:19 +0200 schrieb Lars Gebauer: > Am 29.07.2022 um 08:34 schrieb Stefan Froehlich: >> On Thu, 28 Jul 2022 16:16:15 Lars Gebauer wrote: >>> Am 28.07.2022 um 15:47 schrieb Stefan Ram: >>>> Es ist nicht vorzustellen, daß für solche Bilder dann jeweils >>>> erst einzelne Sondererlaubnisse von den Urhebern der gezeigten >>>> Gebäude eingeholt wurden. >> >>> Muß man auch gar nicht. Bei ziemlich vielen Gebäuden sind die >>> potentiellen Rechteinhaber nämlich schon ziemlich lange tot. >> >> Bei ziemlich vielen Gebäuden ist das allerdings noch nicht der >> Fall, und gerade in Berlin wirst Du kaum eine Luftaufnahme machen >> können, *ohne* ein Gebäude am Bild zu haben, dessen Architekt noch >> lebt oder noch nicht hinreichend lange unter der Erde liegt. > > Du redest gerade von einer Luftaufnahme mit Hunderten von Gebäuden und > meinst, daß da die Rechte eines Einzelnen eine furchtbar große Rolle > spielen? Früher[tm] hätte man für sowas eine "Luftbildfreigabe" benötigt. Man hatte Angst, daß die Fotos als Vorlage für feindliche Bomberbesatzungen dienen könnten. Irgendwann in den 80er Jahren hat man das dann wohl abgeschafft, weil es leistungsfähige Spionagesatelliten gab, die das auch so erledigen konnten. Grüße, Frank
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| From | Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> |
|---|---|
| Date | 2022-07-29 04:22 -0700 |
| Message-ID | <30c52111-d85b-4a2a-b5f9-6303aa2bd59cn@googlegroups.com> |
| In reply to | #562610 |
Frank Hucklenbroich schrieb am Freitag, 29. Juli 2022 um 13:11:40 UTC+2: > Am Fri, 29 Jul 2022 08:43:19 +0200 schrieb Lars Gebauer: > > Du redest gerade von einer Luftaufnahme mit Hunderten von Gebäuden und > > meinst, daß da die Rechte eines Einzelnen eine furchtbar große Rolle > > spielen? > Früher[tm] hätte man für sowas eine "Luftbildfreigabe" benötigt. Das betraf weniger "die Rechte eines Einzelnen"; sollte mich wundern, wenn sich die Freigabe im jeweiligen Einzelfall darauf erstreckt hätte.
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| From | Lars Gebauer <lgebauer@live.de> |
|---|---|
| Date | 2022-07-29 15:18 +0200 |
| Message-ID | <tc0mnf$3gp80$1@dont-email.me> |
| In reply to | #562610 |
Am 29.07.2022 um 13:11 schrieb Frank Hucklenbroich:
> Am Fri, 29 Jul 2022 08:43:19 +0200 schrieb Lars Gebauer:
>> Du redest gerade von einer Luftaufnahme mit Hunderten von Gebäuden und
>> meinst, daß da die Rechte eines Einzelnen eine furchtbar große Rolle
>> spielen?
>
> Früher[tm] hätte man für sowas eine "Luftbildfreigabe" benötigt.
Das ist richtig, hatte aber Urheberrecht überhaupt nichts zu tun.
> Man hatte Angst, daß die Fotos als Vorlage für feindliche Bomberbesatzungen
> dienen könnten.
Nicht nur das. Man wollte ganz allgemein verhindern, daß bspw.
militärische Anlagen, Verkehrsknotenpunkte usw. aus der Luft
fotografiert würden.
--
"Auf der PK einen Tag nach dem Deepfake-Schock zeigt sich Giffey immer
noch zerknirscht, aber bedankt sich auch für die vielen
Solidaritätsbekundungen, die sie von überall her erhalten hat, sogar ein
Prinz aus Ghana habe sich gemeldet, der ihr mehrere Millionen Dollar
spenden will."
—Martin Eimermacher @marteimer
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| From | Hartmut Ott <hottm@arcor.de> |
|---|---|
| Date | 2022-07-27 14:46 +0200 |
| Message-ID | <jkcr9gFsuseU4@mid.individual.net> |
| In reply to | #562451 |
Hej, Am 27.07.22 um 11:04 schrieb Hergen Lehmann: > Am 27.07.22 um 10:28 schrieb Bernd Ohm: > >> Fremde Gebäude und Grundstücke darf man ohne Erlaubnis fotografieren, >> wenn die Aufnahme von allgemein zugänglichen Orten außerhalb des fremden >> Grundstücks bzw. Gebäudes angefertigt wird, z.B. von der Straße oder von >> einem öffentlichen Park. >> >> Die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) erlaubt es Jedermann, Werke, die sich >> bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, durch >> Malerei, Foto oder Film zu vervielfältigen, zu verbreiten oder >> öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstreckt sich diese Erlaubnis >> ausschließlich auf die äußere Ansicht! Und jetzt müsste man noch die Auslegung kennen, was genau das bedeutet. > Der konkrete Fall Streetview/LookAround scheitert bereits am "bleibend". > Die systematische, automatische Erfassung nimmt unvermeidlich auch > allerhand Dinge auf, die sich nur zufällig für kurze Zeit dort befanden, > und die der Eigentümer nicht veröffentlicht sehen will. Das jedoch macht auch jeder der dort etwas fotografiert. Wenn man das am "bleibend" festmachen wollte, dürfte wohl keiner etwas fotografieren, denn in Hundert oder Tausend Jahren ist von dem "bleibend" meist nichts mehr zu sehen. > Ein weiteres Problem ist die erhöhte Kameraposition auf einem Mast. > Einschlägige Urteile gehen m.W. davon aus, das gerade *keine* > technischen Hilfsmittel benutzt werden dürfen, sondern im Zuge der > Panoramafreiheit nur das fotografiert werden darf, was das unbewaffnete > Auge sehen kann. Richtig. Höher als ein Mensch ohne Hilfsmittel ist imho nicht drin. > Und last-but-not-least greift bei Fotos von Privatgrundstücken natürlich > nicht nur das Urheberrecht, sondern auch z.B. das Persönlichkeitsrecht. Ist das so? Glaube ich nicht so recht. Wenn man das, aus welchen Gründen auch fotografiert, vom öffentlichen Bereich aus, sollte das erlaubt sein. Denn man kann ja auch das Schild "Fotografieren verboten", das an einem Zaun hängt fotografieren mitsamt dem Hintergrund - nur hinter dem Zaun, da darf man das nicht. > Alles kein Drama beim privaten Urlaubsfoto, aber sobald da jemand ohne > ausdrückliche Genehmigung systematisch und gewerblich fotografiert, ist > der Ärger vorprogrammiert. Das wird sich zeigen, VW hat ja gerade 1,1 Millionen gezahlt, nicht wegen Fotografieren bzw. hier filmen, sondern wegen Verstoß gegen die DSGVO, keine Schilder am Auto, keinen Auftragsverarbeitungsvertrag, keine Datenschutz-Folgenabschätzung und keine Erklärung der technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Und weshalb sollten private Urlaubsfotos besser gestellt sein als gewerbliche Fotografie, was das reine fotografieren anbelangt? -- -- mfg Hartmut Ott
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| From | Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2022-07-27 15:30 +0200 |
| Message-ID | <r7x9ensvgct3$.1opuemtlftvq0$.dlg@40tude.net> |
| In reply to | #562470 |
Am Wed, 27 Jul 2022 14:46:21 +0200 schrieb Hartmut Ott: > Hej, > > Am 27.07.22 um 11:04 schrieb Hergen Lehmann: >> Am 27.07.22 um 10:28 schrieb Bernd Ohm: >> >>> Fremde Gebäude und Grundstücke darf man ohne Erlaubnis fotografieren, >>> wenn die Aufnahme von allgemein zugänglichen Orten außerhalb des fremden >>> Grundstücks bzw. Gebäudes angefertigt wird, z.B. von der Straße oder von >>> einem öffentlichen Park. >>> >>> Die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) erlaubt es Jedermann, Werke, die sich >>> bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, durch >>> Malerei, Foto oder Film zu vervielfältigen, zu verbreiten oder >>> öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstreckt sich diese Erlaubnis >>> ausschließlich auf die äußere Ansicht! > > > Und jetzt müsste man noch die Auslegung kennen, was genau das bedeutet. > > >> Der konkrete Fall Streetview/LookAround scheitert bereits am "bleibend". >> Die systematische, automatische Erfassung nimmt unvermeidlich auch >> allerhand Dinge auf, die sich nur zufällig für kurze Zeit dort befanden, >> und die der Eigentümer nicht veröffentlicht sehen will. > > > Das jedoch macht auch jeder der dort etwas fotografiert. Wenn man das am > "bleibend" festmachen wollte, dürfte wohl keiner etwas fotografieren, > denn in Hundert oder Tausend Jahren ist von dem "bleibend" meist nichts > mehr zu sehen. Es darf halt nicht nur kurzfristig dort hängen. Der verzierte Putz an einer Fassade dürfte als bleibend gelten, das Wahlwerbeplakat, daß daran hängt, eher nicht. Wobei bei dem auch noch die Rechte des Fotographen tangiert werden, der das Bild auf dem Plakat geschossen hat. Grüße, Frank
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| From | Lars Gebauer <lgebauer@live.de> |
|---|---|
| Date | 2022-07-27 17:12 +0200 |
| Message-ID | <tbrklo$2i0bn$1@dont-email.me> |
| In reply to | #562475 |
Am 27.07.2022 um 15:30 schrieb Frank Hucklenbroich:
> Es darf halt nicht nur kurzfristig dort hängen. Der verzierte Putz an einer
> Fassade dürfte als bleibend gelten, das Wahlwerbeplakat, daß daran hängt,
> eher nicht.
>
> Wobei bei dem auch noch die Rechte des Fotographen tangiert werden, der das
> Bild auf dem Plakat geschossen hat.
"Tangiert" - Du sagst es. Mehr nämlich nicht.
Es ist, wie immer, die Frage /was/ eigentlich konkret fotografiert
wurde. Ein Haus, an dem zufälligerweise das Plakat hängt oder ganz
gezielt nur das Plakat, möglicherweise noch mit der Absicht, das Bild
weiter zu veröfentlichen?
Andernfalls hättest Du mit jedem Auto, was da zufällig durchs Bild
huscht, ein Problem. Und nein: One size fits all Lösungen gibt es nicht.
Es ist *immer* eine Frage des konkreten Einzelfalls.
--
"Auf der PK einen Tag nach dem Deepfake-Schock zeigt sich Giffey immer
noch zerknirscht, aber bedankt sich auch für die vielen
Solidaritätsbekundungen, die sie von überall her erhalten hat, sogar ein
Prinz aus Ghana habe sich gemeldet, der ihr mehrere Millionen Dollar
spenden will."
—Martin Eimermacher @marteimer
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| From | Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2022-07-27 21:05 +0200 |
| Message-ID | <fl76v7m9n8pf$.1vgzet6on8ftr$.dlg@40tude.net> |
| In reply to | #562481 |
Am Wed, 27 Jul 2022 17:12:57 +0200 schrieb Lars Gebauer: > Am 27.07.2022 um 15:30 schrieb Frank Hucklenbroich: >> Es darf halt nicht nur kurzfristig dort hängen. Der verzierte Putz an einer >> Fassade dürfte als bleibend gelten, das Wahlwerbeplakat, daß daran hängt, >> eher nicht. >> >> Wobei bei dem auch noch die Rechte des Fotographen tangiert werden, der das >> Bild auf dem Plakat geschossen hat. > > "Tangiert" - Du sagst es. Mehr nämlich nicht. > > Es ist, wie immer, die Frage /was/ eigentlich konkret fotografiert > wurde. Ein Haus, an dem zufälligerweise das Plakat hängt oder ganz > gezielt nur das Plakat, möglicherweise noch mit der Absicht, das Bild > weiter zu veröfentlichen? Und wie immer: Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich habe auf Facebook auch schon Wahlplakate von Laschet und Salvini geteilt (letzteres aus Mailand, da hing vor meinem Hotel), bisher hat sich da niemand drüber aufgeregt. Grüße, Frank
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| From | Lars Gebauer <lgebauer@live.de> |
|---|---|
| Date | 2022-07-27 21:32 +0200 |
| Message-ID | <tbs3t7$2js1d$1@dont-email.me> |
| In reply to | #562498 |
Am 27.07.2022 um 21:05 schrieb Frank Hucklenbroich:
> Am Wed, 27 Jul 2022 17:12:57 +0200 schrieb Lars Gebauer:
>> Am 27.07.2022 um 15:30 schrieb Frank Hucklenbroich:
>>> Es darf halt nicht nur kurzfristig dort hängen. Der verzierte Putz an einer
>>> Fassade dürfte als bleibend gelten, das Wahlwerbeplakat, daß daran hängt,
>>> eher nicht.
>>>
>>> Wobei bei dem auch noch die Rechte des Fotographen tangiert werden, der das
>>> Bild auf dem Plakat geschossen hat.
>>
>> "Tangiert" - Du sagst es. Mehr nämlich nicht.
>>
>> Es ist, wie immer, die Frage /was/ eigentlich konkret fotografiert
>> wurde. Ein Haus, an dem zufälligerweise das Plakat hängt oder ganz
>> gezielt nur das Plakat, möglicherweise noch mit der Absicht, das Bild
>> weiter zu veröffentlichen?
>
> Und wie immer: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Sowieso. Und das ist vor allem auch gut so. Denn wenn solche
Streitereien vor Gericht ausgetragen werden führt das ganz oft zu
Urteilen, die niemandem so richtig gefallen. Oft noch nicht einmal den
Klägern. Von solchen Urteilen wird nur selten etwas besser.
> Ich habe auf Facebook auch schon Wahlplakate von Laschet und Salvini
> geteilt (letzteres aus Mailand, da hing vor meinem Hotel), bisher hat sich
> da niemand drüber aufgeregt.
Wahlplakate dürften noch relativ einfach sein: Der/die Fotografierte hat
die Erlaubnis zur Veröffentlichung erteilt. Die Rechte des Fotografen
wurden mit dem Honorar abgegolten. Da bleibt wenig Raum.
Aber es sind auch andere, ähnliche Konstellationen vorstellbar. Dann
liegt die Tücke im Detail.
--
"Auf der PK einen Tag nach dem Deepfake-Schock zeigt sich Giffey immer
noch zerknirscht, aber bedankt sich auch für die vielen
Solidaritätsbekundungen, die sie von überall her erhalten hat, sogar ein
Prinz aus Ghana habe sich gemeldet, der ihr mehrere Millionen Dollar
spenden will."
—Martin Eimermacher @marteimer
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| From | Hartmut Ott <hottm@arcor.de> |
|---|---|
| Date | 2022-07-28 14:56 +0200 |
| Message-ID | <jkfh31FbitlU6@mid.individual.net> |
| In reply to | #562475 |
Hej, Am 27.07.22 um 15:30 schrieb Frank Hucklenbroich: > Es darf halt nicht nur kurzfristig dort hängen. Der verzierte Putz an einer > Fassade dürfte als bleibend gelten, das Wahlwerbeplakat, daß daran hängt, > eher nicht. > > Wobei bei dem auch noch die Rechte des Fotographen tangiert werden, der das > Bild auf dem Plakat geschossen hat. Vor vielen Jahren, ein Gerichtsurteil wurde in einem Fotomagazin erwähnt, da war eine Neueröffnung eines Geschäftes und der Reporter des örtlichen Käseblattes hatte ein Foto gemacht, diesmal nicht die obligate Blumenübergabe sondern das Geschäft von außen fotografiert. Deutlich zu sehen eine Paar, Hand in Hand, er verheiratet, sie nicht. Die Frau dieses Mannes fand das nicht so gut und reichte die Scheidung ein, was der Mann nicht so gut fand und den Fotografen verklagte, was wiederum das Gericht nicht so gut fand und die Klage abwies, da der Fotograf nicht das Pärchen hatte knipsen wollen sondern nur das Geschäft. Der Kläger durfte dann auch die Kosten tragen. -- -- mfg Hartmut Ott
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| From | Lars Gebauer <lgebauer@live.de> |
|---|---|
| Date | 2022-07-28 15:56 +0200 |
| Message-ID | <tbu4hh$33vv1$1@dont-email.me> |
| In reply to | #562552 |
Am 28.07.2022 um 14:56 schrieb Hartmut Ott:
> Vor vielen Jahren, ein Gerichtsurteil wurde in einem Fotomagazin
> erwähnt, da war eine Neueröffnung eines Geschäftes und der Reporter des
> örtlichen Käseblattes hatte ein Foto gemacht, diesmal nicht die obligate
> Blumenübergabe sondern das Geschäft von außen fotografiert. Deutlich zu
> sehen eine Paar, Hand in Hand, er verheiratet, sie nicht. Die Frau
> dieses Mannes fand das nicht so gut und reichte die Scheidung ein, was
> der Mann nicht so gut fand und den Fotografen verklagte, was wiederum
> das Gericht nicht so gut fand und die Klage abwies, da der Fotograf
> nicht das Pärchen hatte knipsen wollen sondern nur das Geschäft. Der
> Kläger durfte dann auch die Kosten tragen.
Im Zweifel stelle man sich immer die Frage, *was* habe ich eigentlich
fotografiert? Hätte ich das Bild auch gemacht, wenn die Personen nicht
im Bild gewesen wären?
Wenn man sich diese Frage *ehrlich* beantworten kann, hat man die halbe
Miete im Sack und kann einem möglichen Konflikt eher gelassen entgegensehen.
--
"Auf der PK einen Tag nach dem Deepfake-Schock zeigt sich Giffey immer
noch zerknirscht, aber bedankt sich auch für die vielen
Solidaritätsbekundungen, die sie von überall her erhalten hat, sogar ein
Prinz aus Ghana habe sich gemeldet, der ihr mehrere Millionen Dollar
spenden will."
—Martin Eimermacher @marteimer
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| From | Goetz Schultz <news.expire1225@goetz.co.uk> |
|---|---|
| Date | 2022-07-28 14:50 +0100 |
| Message-ID | <tbu478$33tgc$1@dont-email.me> |
| In reply to | #562475 |
On 27/07/2022 14:30, Frank Hucklenbroich wrote:
>
> Wobei bei dem auch noch die Rechte des Fotographen tangiert werden, der das
> Bild auf dem Plakat geschossen hat.
>
> Grüße,
>
> Frank
Das müsste dann auf jede Reklametafel greifen evtl im Bild ist. Und so
lange es nicht im Mittelpunkt der Aufnahme steht, sehe ich da eher kein
Problem. Der Photograph wird idR keine Rechte haben, weil er bezahlt
wurde und -ich bin kein Jurist- davon ausgehe das die Rechte abgegeben
wurden. Ist ja kein NFT.
--
Cheers,
G.
Quis custodiet ipsos custodes?
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/"\
\ / ASCII Ribbon Campaign
X against HTML e-mail
/ \
---------------------------->8------------------------------
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| From | Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> |
|---|---|
| Date | 2022-07-27 21:13 +0200 |
| Message-ID | <dbf8ri-ep8e.ln1@hergen.spdns.de> |
| In reply to | #562470 |
Am 27.07.22 um 14:46 schrieb Hartmut Ott: > Am 27.07.22 um 11:04 schrieb Hergen Lehmann: >> Der konkrete Fall Streetview/LookAround scheitert bereits am "bleibend". >> Die systematische, automatische Erfassung nimmt unvermeidlich auch >> allerhand Dinge auf, die sich nur zufällig für kurze Zeit dort befanden, >> und die der Eigentümer nicht veröffentlicht sehen will. > > Das jedoch macht auch jeder der dort etwas fotografiert. Wenn man das am > "bleibend" festmachen wollte, dürfte wohl keiner etwas fotografieren, > denn in Hundert oder Tausend Jahren ist von dem "bleibend" meist nichts > mehr zu sehen. Der menschliche Fotograf besitzt ein Hirn und fotografiert vielleicht nicht gerade den intimen Hausrat des Nachbarn, der am Straßenrand auf Verladung ins Auto wartet. Die Kamerafahrzeuge von Google und Apple hingegen nehmen gnadenlos ALLES auf, was zufällig auf der Straße herum steht, verpixeln vielleicht noch mit einer gewissen Trefferquote Gesichter und Nummernschilder, und das war's an Rücksichtnahme. >> Und last-but-not-least greift bei Fotos von Privatgrundstücken natürlich >> nicht nur das Urheberrecht, sondern auch z.B. das Persönlichkeitsrecht. > > > Ist das so? Glaube ich nicht so recht. Wenn man das, aus welchen Gründen > auch fotografiert, vom öffentlichen Bereich aus, sollte das erlaubt > sein. Spätestens wenn du beim Schnappschuss über die Hecke die Nachbarin beim Sonnenbaden erwischst, wird das jeder Richter anders sehen. > Und weshalb sollten private Urlaubsfotos besser gestellt sein als > gewerbliche Fotografie, was das reine fotografieren anbelangt? Wo kein Kläger, da kein Richter. Außer Familienmitgliedern und engen Freunden wird niemand jemals erfahren, was du privat geknipst und wahlweise auf deiner Festplatte versenkt oder in dein Fotoalbum geklebt hast. Sobald jedoch Geld im Spiel ist, sind die Anwälte nicht weit.
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| From | Lars Gebauer <lgebauer@live.de> |
|---|---|
| Date | 2022-07-27 21:39 +0200 |
| Message-ID | <tbs49e$2jto0$1@dont-email.me> |
| In reply to | #562500 |
Am 27.07.2022 um 21:13 schrieb Hergen Lehmann:
> Am 27.07.22 um 14:46 schrieb Hartmut Ott:
>> Und weshalb sollten private Urlaubsfotos besser gestellt sein als
>> gewerbliche Fotografie, was das reine fotografieren anbelangt?
>
> Wo kein Kläger, da kein Richter.
>
> Außer Familienmitgliedern und engen Freunden wird niemand jemals
> erfahren, was du privat geknipst und wahlweise auf deiner Festplatte
> versenkt oder in dein Fotoalbum geklebt hast.
Das ist die Definition von "privat". Die allerdings in Zeiten sozialer
Medien doch "etwas" aufgeweicht ist. Ich kenne hier eine Userin, die
eine Facebook-Gruppe mit über 10.000 Mitgliedern hat und trotzdem gerne
von "privat" fabuliert ...
> Sobald jedoch Geld im Spiel ist, sind die Anwälte nicht weit.
Das ist ja auch ein weites Feld.
--
"Auf der PK einen Tag nach dem Deepfake-Schock zeigt sich Giffey immer
noch zerknirscht, aber bedankt sich auch für die vielen
Solidaritätsbekundungen, die sie von überall her erhalten hat, sogar ein
Prinz aus Ghana habe sich gemeldet, der ihr mehrere Millionen Dollar
spenden will."
—Martin Eimermacher @marteimer
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| From | Herwig <herwig.huener@t-online.de> |
|---|---|
| Date | 2022-07-27 06:53 -0700 |
| Message-ID | <1d9ddf49-ebc2-4713-b374-4fc040b164e6n@googlegroups.com> |
| In reply to | #562451 |
2022-07-27 15:55:00 +0200 > ... > Ein weiteres Problem ist die erhöhte Kameraposition auf einem Mast. > Einschlägige Urteile gehen m.W. davon aus, das gerade *keine* > technischen Hilfsmittel benutzt werden dürfen, sondern im Zuge der > Panoramafreiheit nur das fotografiert werden darf, was das unbewaffnete > Auge sehen kann. Welche KörperGrösse legt man denn da zugrunde? https://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Kiel Herwig
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| From | Siegfried Blos <usenet@siegfried-blos.de> |
|---|---|
| Date | 2022-08-13 22:09 +0200 |
| Message-ID | <tddhbs$oag$1@gioia.aioe.org> |
| In reply to | #562478 |
Herwig <herwig.huener@t-online.de> schrieb: >2022-07-27 15:55:00 +0200 > >> ... > >> Ein weiteres Problem ist die erhöhte Kameraposition auf einem Mast. >> Einschlägige Urteile gehen m.W. davon aus, das gerade *keine* >> technischen Hilfsmittel benutzt werden dürfen, sondern im Zuge der >> Panoramafreiheit nur das fotografiert werden darf, was das unbewaffnete >> Auge sehen kann. > >Welche KörperGrösse legt man denn da zugrunde? > >https://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Kiel > Nimm die Zugmaschine eines 40-Tonners. Da ist Augenhöhe von der Stange, keine Ausnahme eines besonders großen Menschen. Könnte aber in manchen Strassen etwas eng werden. :-) Siegfried
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| From | Lars Gebauer <lgebauer@live.de> |
|---|---|
| Date | 2022-08-15 15:47 +0200 |
| Message-ID | <tddipe$3ls7s$1@dont-email.me> |
| In reply to | #564314 |
Am 13.08.2022 um 22:09 schrieb Siegfried Blos:
> Herwig <herwig.huener@t-online.de> schrieb:
>>> Ein weiteres Problem ist die erhöhte Kameraposition auf einem Mast.
>>> Einschlägige Urteile gehen m.W. davon aus, das gerade *keine*
>>> technischen Hilfsmittel benutzt werden dürfen, sondern im Zuge der
>>> Panoramafreiheit nur das fotografiert werden darf, was das unbewaffnete
>>> Auge sehen kann.
>>
>> Welche KörperGrösse legt man denn da zugrunde?
>>
>> https://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Kiel
>>
> Nimm die Zugmaschine eines 40-Tonners. Da ist Augenhöhe von der
> Stange, keine Ausnahme eines besonders großen Menschen. Könnte aber in
> manchen Strassen etwas eng werden. :-)
Noch viel enger könnte es vor Gericht werden. Vor allem wenn der Richter
meint, daß so ein 40-Tonner ja doch was mit Technik zu tun habe.
--
"Das Problem ist nicht, dass eine relativ kleine Gruppe von Verrückten
behauptet, dass zwei plus zwei fünf ergibt, dass es zwölf verschiedene
Geschlechter gibt oder dass man bei der Energieversorgung die Gesetze
der Thermodynamik ignorieren kann. Das Problem ist, daß sich die große
Gruppe der Normalos künstlich dumm stellt und den selben Quatsch
behauptet, weil sie von den Verrückten nicht als verrückt bezeichnet
werden wollen."
--Vince Ebert
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| From | Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2022-07-27 13:19 +0200 |
| Message-ID | <agap2v0whhn7$.1m2te4aoxvhtp$.dlg@40tude.net> |
| In reply to | #562447 |
Am Wed, 27 Jul 2022 10:28:47 +0200 schrieb Bernd Ohm: > Die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) erlaubt es Jedermann, Werke, die sich > bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, durch > Malerei, Foto oder Film zu vervielfältigen, zu verbreiten oder > öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstreckt sich diese Erlaubnis > ausschließlich auf die äußere Ansicht! Prominentes Gegenbeispiel: Der Eiffelturm bei Nacht. https://www.spiegel.de/panorama/paris-es-ist-verboten-den-eiffelturm-bei-nacht-zu-fotografieren-a-00000000-0003-0001-0000-000001817320 (Ja, ich weiß, hier gilt französisches Recht). Grüße, Frank
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| From | Peter McD <peter.posts@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2022-07-27 13:38 +0200 |
| Message-ID | <jkcmehFs688U1@mid.individual.net> |
| In reply to | #562463 |
Am 27.07.22 um 13:19 schrieb Frank Hucklenbroich: > Am Wed, 27 Jul 2022 10:28:47 +0200 schrieb Bernd Ohm: > >> Die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) erlaubt es Jedermann, Werke, die sich >> bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, durch >> Malerei, Foto oder Film zu vervielfältigen, zu verbreiten oder >> öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstreckt sich diese Erlaubnis >> ausschließlich auf die äußere Ansicht! > > Prominentes Gegenbeispiel: > > Der Eiffelturm bei Nacht. > > https://www.spiegel.de/panorama/paris-es-ist-verboten-den-eiffelturm-bei-nacht-zu-fotografieren-a-00000000-0003-0001-0000-000001817320 > > (Ja, ich weiß, hier gilt französisches Recht). Falsch! Fotografieren ja, gewerblich nutzen nein und das steht auch im Text. Spiegel: "Wir haben den Artikel noch mal leicht angepasst, um besser deutlich zu machen, dass es um die kommerzielle Nutzung der Fotos geht. Wenn du ein Nachtbild machst und es danach nur in deiner Schublade versenkst, ist das vollkommen okay." Peter
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| From | Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2022-07-27 13:47 +0200 |
| Message-ID | <xfj12kkc0k3t.1fmwqyxcpnzqe.dlg@40tude.net> |
| In reply to | #562465 |
Am Wed, 27 Jul 2022 13:38:57 +0200 schrieb Peter McD: > Am 27.07.22 um 13:19 schrieb Frank Hucklenbroich: >> Am Wed, 27 Jul 2022 10:28:47 +0200 schrieb Bernd Ohm: >> >>> Die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) erlaubt es Jedermann, Werke, die sich >>> bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, durch >>> Malerei, Foto oder Film zu vervielfältigen, zu verbreiten oder >>> öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstreckt sich diese Erlaubnis >>> ausschließlich auf die äußere Ansicht! >> >> Prominentes Gegenbeispiel: >> >> Der Eiffelturm bei Nacht. >> >> https://www.spiegel.de/panorama/paris-es-ist-verboten-den-eiffelturm-bei-nacht-zu-fotografieren-a-00000000-0003-0001-0000-000001817320 >> >> (Ja, ich weiß, hier gilt französisches Recht). > > Falsch! > > Fotografieren ja, gewerblich nutzen nein und das steht auch im Text. > > Spiegel: "Wir haben den Artikel noch mal leicht angepasst, um besser > deutlich zu machen, dass es um die kommerzielle Nutzung der Fotos geht. > Wenn du ein Nachtbild machst und es danach nur in deiner Schublade > versenkst, ist das vollkommen okay." Ja, aber laut Artikel kann auch schon die Veröffentlichung in sozialen Medien las kommerzielle Nutzung gelten. Also lieber nicht auf Facebook oder Instagramm hochladen. Grüße, Frank
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| From | Michael Bode <m.g.bode@web.de> |
|---|---|
| Date | 2022-07-27 19:23 +0200 |
| Message-ID | <jkdak5FoijU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #562447 |
Bernd Ohm <invalid@invalid.invalid> writes: > Am 27.07.2022 um 07:15 schrieb Michael Bode: > >> Da werden die einem doch nicht in den Vorgarten knipsen. > > Fremde Gebäude und Grundstücke darf man ohne Erlaubnis fotografieren, > wenn die Aufnahme von allgemein zugänglichen Orten außerhalb des > fremden Grundstücks bzw. Gebäudes angefertigt wird, z.B. von der > Straße oder von einem öffentlichen Park. Wenn man nicht Google heißt. Denn dann gibt es einen riesigen Aufstand und man muss halb Deutschland verpixeln. Aber ich nehme an, wenn Apple das gleiche macht, ist das tippi-toppi in Ordnung und alle sind häppi. -- "Die Abwesenheit von Evidenz zur Wirksamkeit ist keine Evidenz für die Abwesenheit von Wirksamkeit." - Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen.
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