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To whom it may concern (Apple Umsehen)

Started by"Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org>
First post2022-07-26 14:19 +0200
Last post2022-07-27 11:48 +0200
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Contents

  To whom it may concern (Apple Umsehen) "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2022-07-26 14:19 +0200
    Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2022-07-26 18:51 +0200
    Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Jörg Tewes <jogi1964@gmx.net> - 2022-07-26 21:43 +0200
    Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2022-07-26 23:37 +0000
      Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2022-07-27 07:15 +0200
        Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Bernd Ohm <invalid@invalid.invalid> - 2022-07-27 10:28 +0200
          Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Matthias Eißing <meissing@gmx.de> - 2022-07-27 10:57 +0200
          Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2022-07-27 11:04 +0200
            Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2022-07-27 11:43 +0200
              Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Matthias Eißing <meissing@gmx.de> - 2022-07-27 11:50 +0200
              Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2022-07-27 13:18 +0200
              Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-27 17:24 +0200
                Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2022-07-28 09:42 +0200
              Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-28 16:16 +0200
                Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-07-28 07:58 -0700
                  Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-28 17:04 +0200
                Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-07-28 08:19 -0700
                Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2022-07-29 06:34 +0000
                  Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-29 08:43 +0200
                    Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2022-07-29 09:46 +0000
                      Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-29 12:28 +0200
                        Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-07-29 03:33 -0700
                        Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Goetz Schultz <news.expire1225@goetz.co.uk> - 2022-07-29 12:02 +0100
                          Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2022-07-29 13:13 +0200
                            Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-29 15:10 +0200
                              Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-07-29 07:36 -0700
                          Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-29 15:24 +0200
                            Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Goetz Schultz <news.expire1225@goetz.co.uk> - 2022-07-29 15:32 +0100
                              Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-29 17:10 +0200
                                Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-07-29 08:18 -0700
                                Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Goetz Schultz <news.expire1225@goetz.co.uk> - 2022-07-29 17:46 +0100
                                  Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-29 19:27 +0200
                                    Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Goetz Schultz <news.expire1225@goetz.co.uk> - 2022-07-29 20:40 +0100
                                  Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2022-07-29 18:07 +0000
                                    Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Goetz Schultz <news.expire1225@goetz.co.uk> - 2022-07-29 20:42 +0100
                        Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2022-07-29 13:27 +0000
                          Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-29 16:21 +0200
                            Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2022-07-29 18:09 +0000
                              Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-29 20:25 +0200
                                Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2022-07-30 11:08 +0000
                    Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2022-07-29 13:11 +0200
                      Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-07-29 04:22 -0700
                      Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-29 15:18 +0200
            Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Hartmut Ott <hottm@arcor.de> - 2022-07-27 14:46 +0200
              Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2022-07-27 15:30 +0200
                Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-27 17:12 +0200
                  Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2022-07-27 21:05 +0200
                    Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-27 21:32 +0200
                Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Hartmut Ott <hottm@arcor.de> - 2022-07-28 14:56 +0200
                  Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-28 15:56 +0200
                Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Goetz Schultz <news.expire1225@goetz.co.uk> - 2022-07-28 14:50 +0100
              Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2022-07-27 21:13 +0200
                Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-27 21:39 +0200
            Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2022-07-27 06:53 -0700
              Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Siegfried Blos <usenet@siegfried-blos.de> - 2022-08-13 22:09 +0200
                Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-08-15 15:47 +0200
          Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2022-07-27 13:19 +0200
            Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2022-07-27 13:38 +0200
              Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2022-07-27 13:47 +0200
          Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2022-07-27 19:23 +0200
            Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Marc Lucks <n1l@n1l.eu> - 2022-07-27 20:45 +0200
              Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-07-27 21:22 +0200
                Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Marc Lucks <n1l@n1l.eu> - 2022-07-27 21:34 +0200
      Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Peter Schneider <nospam@gmx.de> - 2022-07-27 11:19 +0200
        Re: To whom it may concern (Apple Umsehen) Matthias Eißing <meissing@gmx.de> - 2022-07-27 11:48 +0200

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#562610

FromFrank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net>
Date2022-07-29 13:11 +0200
Message-ID<1e9acw47nmdi4$.1skk9saaofl10.dlg@40tude.net>
In reply to#562598
Am Fri, 29 Jul 2022 08:43:19 +0200 schrieb Lars Gebauer:

> Am 29.07.2022 um 08:34 schrieb Stefan Froehlich:
>> On Thu, 28 Jul 2022 16:16:15 Lars Gebauer wrote:
>>> Am 28.07.2022 um 15:47 schrieb Stefan Ram:
>>>> Es ist nicht vorzustellen, daß für solche Bilder dann jeweils
>>>> erst einzelne Sondererlaubnisse von den Urhebern der gezeigten
>>>> Gebäude eingeholt wurden.
>> 
>>> Muß man auch gar nicht. Bei ziemlich vielen Gebäuden sind die
>>> potentiellen Rechteinhaber nämlich schon ziemlich lange tot.
>> 
>> Bei ziemlich vielen Gebäuden ist das allerdings noch nicht der
>> Fall, und gerade in Berlin wirst Du kaum eine Luftaufnahme machen
>> können, *ohne* ein Gebäude am Bild zu haben, dessen Architekt noch
>> lebt oder noch nicht hinreichend lange unter der Erde liegt.
> 
> Du redest gerade von einer Luftaufnahme mit Hunderten von Gebäuden und 
> meinst, daß da die Rechte eines Einzelnen eine furchtbar große Rolle 
> spielen?

Früher[tm] hätte man für sowas eine "Luftbildfreigabe" benötigt.

Man hatte Angst, daß die Fotos als Vorlage für feindliche Bomberbesatzungen
dienen könnten. Irgendwann in den 80er Jahren hat man das dann wohl
abgeschafft, weil es leistungsfähige Spionagesatelliten gab, die das auch
so erledigen konnten.

Grüße,

Frank 

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#562612

FromUlf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de>
Date2022-07-29 04:22 -0700
Message-ID<30c52111-d85b-4a2a-b5f9-6303aa2bd59cn@googlegroups.com>
In reply to#562610
Frank Hucklenbroich schrieb am Freitag, 29. Juli 2022 um 13:11:40 UTC+2:
> Am Fri, 29 Jul 2022 08:43:19 +0200 schrieb Lars Gebauer: 

> > Du redest gerade von einer Luftaufnahme mit Hunderten von Gebäuden und 
> > meinst, daß da die Rechte eines Einzelnen eine furchtbar große Rolle 
> > spielen?

> Früher[tm] hätte man für sowas eine "Luftbildfreigabe" benötigt. 

Das betraf weniger "die Rechte eines Einzelnen"; sollte mich
wundern, wenn sich die Freigabe im jeweiligen Einzelfall darauf
erstreckt hätte.

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#562623

FromLars Gebauer <lgebauer@live.de>
Date2022-07-29 15:18 +0200
Message-ID<tc0mnf$3gp80$1@dont-email.me>
In reply to#562610
Am 29.07.2022 um 13:11 schrieb Frank Hucklenbroich:
> Am Fri, 29 Jul 2022 08:43:19 +0200 schrieb Lars Gebauer:
>> Du redest gerade von einer Luftaufnahme mit Hunderten von Gebäuden und
>> meinst, daß da die Rechte eines Einzelnen eine furchtbar große Rolle
>> spielen?
> 
> Früher[tm] hätte man für sowas eine "Luftbildfreigabe" benötigt.

Das ist richtig, hatte aber Urheberrecht überhaupt nichts zu tun.

> Man hatte Angst, daß die Fotos als Vorlage für feindliche Bomberbesatzungen
> dienen könnten.

Nicht nur das. Man wollte ganz allgemein verhindern, daß bspw. 
militärische Anlagen, Verkehrsknotenpunkte usw. aus der Luft 
fotografiert würden.

-- 
"Auf der PK einen Tag nach dem Deepfake-Schock zeigt sich Giffey immer 
noch zerknirscht, aber bedankt sich auch für die vielen 
Solidaritätsbekundungen, die sie von überall her erhalten hat, sogar ein 
Prinz aus Ghana habe sich gemeldet, der ihr mehrere Millionen Dollar 
spenden will."
                            —Martin Eimermacher @marteimer

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#562470

FromHartmut Ott <hottm@arcor.de>
Date2022-07-27 14:46 +0200
Message-ID<jkcr9gFsuseU4@mid.individual.net>
In reply to#562451
Hej,

Am 27.07.22 um 11:04 schrieb Hergen Lehmann:
> Am 27.07.22 um 10:28 schrieb Bernd Ohm:
> 
>> Fremde Gebäude und Grundstücke darf man ohne Erlaubnis fotografieren, 
>> wenn die Aufnahme von allgemein zugänglichen Orten außerhalb des fremden 
>> Grundstücks bzw. Gebäudes angefertigt wird, z.B. von der Straße oder von 
>> einem öffentlichen Park.
>> 
>> Die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) erlaubt es Jedermann, Werke, die sich 
>> bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, durch 
>> Malerei, Foto oder Film zu vervielfältigen, zu verbreiten oder 
>> öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstreckt sich diese Erlaubnis 
>> ausschließlich auf die äußere Ansicht!


Und jetzt müsste man noch die Auslegung kennen, was genau das bedeutet.


> Der konkrete Fall Streetview/LookAround scheitert bereits am "bleibend". 
> Die systematische, automatische Erfassung nimmt unvermeidlich auch 
> allerhand Dinge auf, die sich nur zufällig für kurze Zeit dort befanden, 
> und die der Eigentümer nicht veröffentlicht sehen will.


Das jedoch macht auch jeder der dort etwas fotografiert. Wenn man das am
"bleibend" festmachen wollte, dürfte wohl keiner etwas fotografieren,
denn in Hundert oder Tausend Jahren ist von dem "bleibend" meist nichts
mehr zu sehen.


> Ein weiteres Problem ist die erhöhte Kameraposition auf einem Mast. 
> Einschlägige Urteile gehen m.W. davon aus, das gerade *keine* 
> technischen Hilfsmittel benutzt werden dürfen, sondern im Zuge der 
> Panoramafreiheit nur das fotografiert werden darf, was das unbewaffnete 
> Auge sehen kann.


Richtig. Höher als ein Mensch ohne Hilfsmittel ist imho nicht drin.


> Und last-but-not-least greift bei Fotos von Privatgrundstücken natürlich 
> nicht nur das Urheberrecht, sondern auch z.B. das Persönlichkeitsrecht.


Ist das so? Glaube ich nicht so recht. Wenn man das, aus welchen Gründen
auch fotografiert, vom öffentlichen Bereich aus, sollte das erlaubt
sein. Denn man kann ja auch das Schild "Fotografieren verboten", das an
einem Zaun hängt fotografieren mitsamt dem Hintergrund - nur hinter dem
Zaun, da darf man das nicht.


> Alles kein Drama beim privaten Urlaubsfoto, aber sobald da jemand ohne 
> ausdrückliche Genehmigung systematisch und gewerblich fotografiert, ist 
> der Ärger vorprogrammiert.


Das wird sich zeigen, VW hat ja gerade 1,1 Millionen gezahlt, nicht
wegen Fotografieren bzw. hier filmen, sondern wegen Verstoß gegen die
DSGVO, keine Schilder am Auto, keinen Auftragsverarbeitungsvertrag,
keine Datenschutz-Folgenabschätzung und keine Erklärung der technischen
und organisatorischen Schutzmaßnahmen im Verzeichnis der
Verarbeitungstätigkeiten.

Und weshalb sollten private Urlaubsfotos besser gestellt sein als
gewerbliche Fotografie, was das reine fotografieren anbelangt?



-- 
--
mfg
Hartmut Ott

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#562475

FromFrank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net>
Date2022-07-27 15:30 +0200
Message-ID<r7x9ensvgct3$.1opuemtlftvq0$.dlg@40tude.net>
In reply to#562470
Am Wed, 27 Jul 2022 14:46:21 +0200 schrieb Hartmut Ott:

> Hej,
> 
> Am 27.07.22 um 11:04 schrieb Hergen Lehmann:
>> Am 27.07.22 um 10:28 schrieb Bernd Ohm:
>> 
>>> Fremde Gebäude und Grundstücke darf man ohne Erlaubnis fotografieren, 
>>> wenn die Aufnahme von allgemein zugänglichen Orten außerhalb des fremden 
>>> Grundstücks bzw. Gebäudes angefertigt wird, z.B. von der Straße oder von 
>>> einem öffentlichen Park.
>>> 
>>> Die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) erlaubt es Jedermann, Werke, die sich 
>>> bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, durch 
>>> Malerei, Foto oder Film zu vervielfältigen, zu verbreiten oder 
>>> öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstreckt sich diese Erlaubnis 
>>> ausschließlich auf die äußere Ansicht!
> 
> 
> Und jetzt müsste man noch die Auslegung kennen, was genau das bedeutet.
> 
> 
>> Der konkrete Fall Streetview/LookAround scheitert bereits am "bleibend". 
>> Die systematische, automatische Erfassung nimmt unvermeidlich auch 
>> allerhand Dinge auf, die sich nur zufällig für kurze Zeit dort befanden, 
>> und die der Eigentümer nicht veröffentlicht sehen will.
> 
> 
> Das jedoch macht auch jeder der dort etwas fotografiert. Wenn man das am
> "bleibend" festmachen wollte, dürfte wohl keiner etwas fotografieren,
> denn in Hundert oder Tausend Jahren ist von dem "bleibend" meist nichts
> mehr zu sehen.

Es darf halt nicht nur kurzfristig dort hängen. Der verzierte Putz an einer
Fassade dürfte als bleibend gelten, das Wahlwerbeplakat, daß daran hängt,
eher nicht.

Wobei bei dem auch noch die Rechte des Fotographen tangiert werden, der das
Bild auf dem Plakat geschossen hat.

Grüße,

Frank

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#562481

FromLars Gebauer <lgebauer@live.de>
Date2022-07-27 17:12 +0200
Message-ID<tbrklo$2i0bn$1@dont-email.me>
In reply to#562475
Am 27.07.2022 um 15:30 schrieb Frank Hucklenbroich:
> Es darf halt nicht nur kurzfristig dort hängen. Der verzierte Putz an einer
> Fassade dürfte als bleibend gelten, das Wahlwerbeplakat, daß daran hängt,
> eher nicht.
> 
> Wobei bei dem auch noch die Rechte des Fotographen tangiert werden, der das
> Bild auf dem Plakat geschossen hat.

"Tangiert" - Du sagst es. Mehr nämlich nicht.

Es ist, wie immer, die Frage /was/ eigentlich konkret fotografiert 
wurde. Ein Haus, an dem zufälligerweise das Plakat hängt oder ganz 
gezielt nur das Plakat, möglicherweise noch mit der Absicht, das Bild 
weiter zu veröfentlichen?

Andernfalls hättest Du mit jedem Auto, was da zufällig durchs Bild 
huscht, ein Problem. Und nein: One size fits all Lösungen gibt es nicht. 
Es ist *immer* eine Frage des konkreten Einzelfalls.

-- 
"Auf der PK einen Tag nach dem Deepfake-Schock zeigt sich Giffey immer 
noch zerknirscht, aber bedankt sich auch für die vielen 
Solidaritätsbekundungen, die sie von überall her erhalten hat, sogar ein 
Prinz aus Ghana habe sich gemeldet, der ihr mehrere Millionen Dollar 
spenden will."
                            —Martin Eimermacher @marteimer

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#562498

FromFrank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net>
Date2022-07-27 21:05 +0200
Message-ID<fl76v7m9n8pf$.1vgzet6on8ftr$.dlg@40tude.net>
In reply to#562481
Am Wed, 27 Jul 2022 17:12:57 +0200 schrieb Lars Gebauer:

> Am 27.07.2022 um 15:30 schrieb Frank Hucklenbroich:
>> Es darf halt nicht nur kurzfristig dort hängen. Der verzierte Putz an einer
>> Fassade dürfte als bleibend gelten, das Wahlwerbeplakat, daß daran hängt,
>> eher nicht.
>> 
>> Wobei bei dem auch noch die Rechte des Fotographen tangiert werden, der das
>> Bild auf dem Plakat geschossen hat.
> 
> "Tangiert" - Du sagst es. Mehr nämlich nicht.
> 
> Es ist, wie immer, die Frage /was/ eigentlich konkret fotografiert 
> wurde. Ein Haus, an dem zufälligerweise das Plakat hängt oder ganz 
> gezielt nur das Plakat, möglicherweise noch mit der Absicht, das Bild 
> weiter zu veröfentlichen?

Und wie immer: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Ich habe auf Facebook auch schon Wahlplakate von Laschet und Salvini
geteilt (letzteres aus Mailand, da hing vor meinem Hotel), bisher hat sich
da niemand drüber aufgeregt. 

Grüße,

Frank

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#562501

FromLars Gebauer <lgebauer@live.de>
Date2022-07-27 21:32 +0200
Message-ID<tbs3t7$2js1d$1@dont-email.me>
In reply to#562498
Am 27.07.2022 um 21:05 schrieb Frank Hucklenbroich:
> Am Wed, 27 Jul 2022 17:12:57 +0200 schrieb Lars Gebauer:
>> Am 27.07.2022 um 15:30 schrieb Frank Hucklenbroich:
>>> Es darf halt nicht nur kurzfristig dort hängen. Der verzierte Putz an einer
>>> Fassade dürfte als bleibend gelten, das Wahlwerbeplakat, daß daran hängt,
>>> eher nicht.
>>>
>>> Wobei bei dem auch noch die Rechte des Fotographen tangiert werden, der das
>>> Bild auf dem Plakat geschossen hat.
>>
>> "Tangiert" - Du sagst es. Mehr nämlich nicht.
>>
>> Es ist, wie immer, die Frage /was/ eigentlich konkret fotografiert
>> wurde. Ein Haus, an dem zufälligerweise das Plakat hängt oder ganz
>> gezielt nur das Plakat, möglicherweise noch mit der Absicht, das Bild
>> weiter zu veröffentlichen?
> 
> Und wie immer: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Sowieso. Und das ist vor allem auch gut so. Denn wenn solche 
Streitereien vor Gericht ausgetragen werden führt das ganz oft zu 
Urteilen, die niemandem so richtig gefallen. Oft noch nicht einmal den 
Klägern. Von solchen Urteilen wird nur selten etwas besser.

> Ich habe auf Facebook auch schon Wahlplakate von Laschet und Salvini
> geteilt (letzteres aus Mailand, da hing vor meinem Hotel), bisher hat sich
> da niemand drüber aufgeregt.

Wahlplakate dürften noch relativ einfach sein: Der/die Fotografierte hat 
die Erlaubnis zur Veröffentlichung erteilt. Die Rechte des Fotografen 
wurden mit dem Honorar abgegolten. Da bleibt wenig Raum.

Aber es sind auch andere, ähnliche Konstellationen vorstellbar. Dann 
liegt die Tücke im Detail.

-- 
"Auf der PK einen Tag nach dem Deepfake-Schock zeigt sich Giffey immer 
noch zerknirscht, aber bedankt sich auch für die vielen 
Solidaritätsbekundungen, die sie von überall her erhalten hat, sogar ein 
Prinz aus Ghana habe sich gemeldet, der ihr mehrere Millionen Dollar 
spenden will."
                            —Martin Eimermacher @marteimer

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#562552

FromHartmut Ott <hottm@arcor.de>
Date2022-07-28 14:56 +0200
Message-ID<jkfh31FbitlU6@mid.individual.net>
In reply to#562475
Hej,

Am 27.07.22 um 15:30 schrieb Frank Hucklenbroich:


> Es darf halt nicht nur kurzfristig dort hängen. Der verzierte Putz an einer
> Fassade dürfte als bleibend gelten, das Wahlwerbeplakat, daß daran hängt,
> eher nicht.
> 
> Wobei bei dem auch noch die Rechte des Fotographen tangiert werden, der das
> Bild auf dem Plakat geschossen hat.


Vor vielen Jahren, ein Gerichtsurteil wurde in einem Fotomagazin
erwähnt, da war eine Neueröffnung eines Geschäftes und der Reporter des
örtlichen Käseblattes hatte ein Foto gemacht, diesmal nicht die obligate
Blumenübergabe sondern das Geschäft von außen fotografiert. Deutlich zu
sehen eine Paar, Hand in Hand, er verheiratet, sie nicht. Die Frau
dieses Mannes fand das nicht so gut und reichte die Scheidung ein, was
der Mann nicht so gut fand und den Fotografen verklagte, was wiederum
das Gericht nicht so gut fand und die Klage abwies, da der Fotograf
nicht das Pärchen hatte knipsen wollen sondern nur das Geschäft. Der
Kläger durfte dann auch die Kosten tragen.


-- 
--
mfg
Hartmut Ott

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#562560

FromLars Gebauer <lgebauer@live.de>
Date2022-07-28 15:56 +0200
Message-ID<tbu4hh$33vv1$1@dont-email.me>
In reply to#562552
Am 28.07.2022 um 14:56 schrieb Hartmut Ott:
> Vor vielen Jahren, ein Gerichtsurteil wurde in einem Fotomagazin
> erwähnt, da war eine Neueröffnung eines Geschäftes und der Reporter des
> örtlichen Käseblattes hatte ein Foto gemacht, diesmal nicht die obligate
> Blumenübergabe sondern das Geschäft von außen fotografiert. Deutlich zu
> sehen eine Paar, Hand in Hand, er verheiratet, sie nicht. Die Frau
> dieses Mannes fand das nicht so gut und reichte die Scheidung ein, was
> der Mann nicht so gut fand und den Fotografen verklagte, was wiederum
> das Gericht nicht so gut fand und die Klage abwies, da der Fotograf
> nicht das Pärchen hatte knipsen wollen sondern nur das Geschäft. Der
> Kläger durfte dann auch die Kosten tragen.

Im Zweifel stelle man sich immer die Frage, *was* habe ich eigentlich 
fotografiert? Hätte ich das Bild auch gemacht, wenn die Personen nicht 
im Bild gewesen wären?

Wenn man sich diese Frage *ehrlich* beantworten kann, hat man die halbe 
Miete im Sack und kann einem möglichen Konflikt eher gelassen entgegensehen.

-- 
"Auf der PK einen Tag nach dem Deepfake-Schock zeigt sich Giffey immer 
noch zerknirscht, aber bedankt sich auch für die vielen 
Solidaritätsbekundungen, die sie von überall her erhalten hat, sogar ein 
Prinz aus Ghana habe sich gemeldet, der ihr mehrere Millionen Dollar 
spenden will."
                            —Martin Eimermacher @marteimer

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#562559

FromGoetz Schultz <news.expire1225@goetz.co.uk>
Date2022-07-28 14:50 +0100
Message-ID<tbu478$33tgc$1@dont-email.me>
In reply to#562475
On 27/07/2022 14:30, Frank Hucklenbroich wrote:
> 
> Wobei bei dem auch noch die Rechte des Fotographen tangiert werden, der das
> Bild auf dem Plakat geschossen hat.
> 
> Grüße,
> 
> Frank

Das müsste dann auf jede Reklametafel greifen evtl im Bild ist. Und so 
lange es nicht im Mittelpunkt der Aufnahme steht, sehe ich da eher kein 
Problem.  Der Photograph wird idR keine Rechte haben, weil er bezahlt 
wurde und -ich bin kein Jurist- davon ausgehe das die Rechte abgegeben 
wurden. Ist ja kein NFT.
-- 

Cheers,
    G.

Quis custodiet ipsos custodes?
---------------------------->8------------------------------
   /"\
   \ /  ASCII Ribbon Campaign
    X   against HTML e-mail
   / \
---------------------------->8------------------------------

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#562500

FromHergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de>
Date2022-07-27 21:13 +0200
Message-ID<dbf8ri-ep8e.ln1@hergen.spdns.de>
In reply to#562470
Am 27.07.22 um 14:46 schrieb Hartmut Ott:

> Am 27.07.22 um 11:04 schrieb Hergen Lehmann:
>> Der konkrete Fall Streetview/LookAround scheitert bereits am "bleibend".
>> Die systematische, automatische Erfassung nimmt unvermeidlich auch
>> allerhand Dinge auf, die sich nur zufällig für kurze Zeit dort befanden,
>> und die der Eigentümer nicht veröffentlicht sehen will.
> 
> Das jedoch macht auch jeder der dort etwas fotografiert. Wenn man das am
> "bleibend" festmachen wollte, dürfte wohl keiner etwas fotografieren,
> denn in Hundert oder Tausend Jahren ist von dem "bleibend" meist nichts
> mehr zu sehen.

Der menschliche Fotograf besitzt ein Hirn und fotografiert vielleicht 
nicht gerade den intimen Hausrat des Nachbarn, der am Straßenrand auf 
Verladung ins Auto wartet.

Die Kamerafahrzeuge von Google und Apple hingegen nehmen gnadenlos ALLES 
auf, was zufällig auf der Straße herum steht, verpixeln vielleicht noch 
mit einer gewissen Trefferquote Gesichter und Nummernschilder, und das 
war's an Rücksichtnahme.


>> Und last-but-not-least greift bei Fotos von Privatgrundstücken natürlich
>> nicht nur das Urheberrecht, sondern auch z.B. das Persönlichkeitsrecht.
> 
> 
> Ist das so? Glaube ich nicht so recht. Wenn man das, aus welchen Gründen
> auch fotografiert, vom öffentlichen Bereich aus, sollte das erlaubt
> sein.

Spätestens wenn du beim Schnappschuss über die Hecke die Nachbarin beim 
Sonnenbaden erwischst, wird das jeder Richter anders sehen.


> Und weshalb sollten private Urlaubsfotos besser gestellt sein als
> gewerbliche Fotografie, was das reine fotografieren anbelangt?

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Außer Familienmitgliedern und engen Freunden wird niemand jemals 
erfahren, was du privat geknipst und wahlweise auf deiner Festplatte 
versenkt oder in dein Fotoalbum geklebt hast.

Sobald jedoch Geld im Spiel ist, sind die Anwälte nicht weit.

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#562504

FromLars Gebauer <lgebauer@live.de>
Date2022-07-27 21:39 +0200
Message-ID<tbs49e$2jto0$1@dont-email.me>
In reply to#562500
Am 27.07.2022 um 21:13 schrieb Hergen Lehmann:
> Am 27.07.22 um 14:46 schrieb Hartmut Ott:
>> Und weshalb sollten private Urlaubsfotos besser gestellt sein als
>> gewerbliche Fotografie, was das reine fotografieren anbelangt?
> 
> Wo kein Kläger, da kein Richter.
> 
> Außer Familienmitgliedern und engen Freunden wird niemand jemals 
> erfahren, was du privat geknipst und wahlweise auf deiner Festplatte 
> versenkt oder in dein Fotoalbum geklebt hast.

Das ist die Definition von "privat". Die allerdings in Zeiten sozialer 
Medien doch "etwas" aufgeweicht ist. Ich kenne hier eine Userin, die 
eine Facebook-Gruppe mit über 10.000 Mitgliedern hat und trotzdem gerne 
von "privat" fabuliert ...

> Sobald jedoch Geld im Spiel ist, sind die Anwälte nicht weit.

Das ist ja auch ein weites Feld.
-- 
"Auf der PK einen Tag nach dem Deepfake-Schock zeigt sich Giffey immer 
noch zerknirscht, aber bedankt sich auch für die vielen 
Solidaritätsbekundungen, die sie von überall her erhalten hat, sogar ein 
Prinz aus Ghana habe sich gemeldet, der ihr mehrere Millionen Dollar 
spenden will."
                            —Martin Eimermacher @marteimer

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#562478

FromHerwig <herwig.huener@t-online.de>
Date2022-07-27 06:53 -0700
Message-ID<1d9ddf49-ebc2-4713-b374-4fc040b164e6n@googlegroups.com>
In reply to#562451
2022-07-27 15:55:00 +0200

> ...

> Ein weiteres Problem ist die erhöhte Kameraposition auf einem Mast. 
> Einschlägige Urteile gehen m.W. davon aus, das gerade *keine* 
> technischen Hilfsmittel benutzt werden dürfen, sondern im Zuge der 
> Panoramafreiheit nur das fotografiert werden darf, was das unbewaffnete 
> Auge sehen kann.

Welche KörperGrösse legt man denn da zugrunde?

https://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Kiel

Herwig

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#564314

FromSiegfried Blos <usenet@siegfried-blos.de>
Date2022-08-13 22:09 +0200
Message-ID<tddhbs$oag$1@gioia.aioe.org>
In reply to#562478
Herwig <herwig.huener@t-online.de> schrieb:

>2022-07-27 15:55:00 +0200
>
>> ...
>
>> Ein weiteres Problem ist die erhöhte Kameraposition auf einem Mast. 
>> Einschlägige Urteile gehen m.W. davon aus, das gerade *keine* 
>> technischen Hilfsmittel benutzt werden dürfen, sondern im Zuge der 
>> Panoramafreiheit nur das fotografiert werden darf, was das unbewaffnete 
>> Auge sehen kann.
>
>Welche KörperGrösse legt man denn da zugrunde?
>
>https://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Kiel
>
Nimm die Zugmaschine eines 40-Tonners. Da ist Augenhöhe von der
Stange, keine Ausnahme eines besonders großen Menschen. Könnte aber in
manchen Strassen etwas eng werden. :-)

Siegfried

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#564316

FromLars Gebauer <lgebauer@live.de>
Date2022-08-15 15:47 +0200
Message-ID<tddipe$3ls7s$1@dont-email.me>
In reply to#564314
Am 13.08.2022 um 22:09 schrieb Siegfried Blos:
> Herwig <herwig.huener@t-online.de> schrieb:
>>> Ein weiteres Problem ist die erhöhte Kameraposition auf einem Mast.
>>> Einschlägige Urteile gehen m.W. davon aus, das gerade *keine*
>>> technischen Hilfsmittel benutzt werden dürfen, sondern im Zuge der
>>> Panoramafreiheit nur das fotografiert werden darf, was das unbewaffnete
>>> Auge sehen kann.
>>
>> Welche KörperGrösse legt man denn da zugrunde?
>>
>> https://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Kiel
>>
> Nimm die Zugmaschine eines 40-Tonners. Da ist Augenhöhe von der
> Stange, keine Ausnahme eines besonders großen Menschen. Könnte aber in
> manchen Strassen etwas eng werden. :-)

Noch viel enger könnte es vor Gericht werden. Vor allem wenn der Richter 
meint, daß so ein 40-Tonner ja doch was mit Technik zu tun habe.

-- 
"Das Problem ist nicht, dass eine relativ kleine Gruppe von Verrückten 
behauptet, dass zwei plus zwei fünf ergibt, dass es zwölf verschiedene 
Geschlechter gibt oder dass man bei der Energieversorgung die Gesetze 
der Thermodynamik ignorieren kann. Das Problem ist, daß sich die große 
Gruppe der Normalos künstlich dumm stellt und den selben Quatsch 
behauptet, weil sie von den Verrückten nicht als verrückt bezeichnet 
werden wollen."
                  --Vince Ebert

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#562463

FromFrank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net>
Date2022-07-27 13:19 +0200
Message-ID<agap2v0whhn7$.1m2te4aoxvhtp$.dlg@40tude.net>
In reply to#562447
Am Wed, 27 Jul 2022 10:28:47 +0200 schrieb Bernd Ohm:

> Die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) erlaubt es Jedermann, Werke, die sich 
> bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, durch 
> Malerei, Foto oder Film zu vervielfältigen, zu verbreiten oder 
> öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstreckt sich diese Erlaubnis 
> ausschließlich auf die äußere Ansicht!

Prominentes Gegenbeispiel:

Der Eiffelturm bei Nacht.

https://www.spiegel.de/panorama/paris-es-ist-verboten-den-eiffelturm-bei-nacht-zu-fotografieren-a-00000000-0003-0001-0000-000001817320

(Ja, ich weiß, hier gilt französisches Recht).

Grüße,

Frank

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#562465

FromPeter McD <peter.posts@gmx.net>
Date2022-07-27 13:38 +0200
Message-ID<jkcmehFs688U1@mid.individual.net>
In reply to#562463
Am 27.07.22 um 13:19 schrieb Frank Hucklenbroich:
> Am Wed, 27 Jul 2022 10:28:47 +0200 schrieb Bernd Ohm:
> 
>> Die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) erlaubt es Jedermann, Werke, die sich
>> bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, durch
>> Malerei, Foto oder Film zu vervielfältigen, zu verbreiten oder
>> öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstreckt sich diese Erlaubnis
>> ausschließlich auf die äußere Ansicht!
> 
> Prominentes Gegenbeispiel:
> 
> Der Eiffelturm bei Nacht.
> 
> https://www.spiegel.de/panorama/paris-es-ist-verboten-den-eiffelturm-bei-nacht-zu-fotografieren-a-00000000-0003-0001-0000-000001817320
> 
> (Ja, ich weiß, hier gilt französisches Recht).

Falsch!

Fotografieren ja, gewerblich nutzen nein und das steht auch im Text.

Spiegel: "Wir haben den Artikel noch mal leicht angepasst, um besser 
deutlich zu machen, dass es um die kommerzielle Nutzung der Fotos geht. 
Wenn du ein Nachtbild machst und es danach nur in deiner Schublade 
versenkst, ist das vollkommen okay."

Peter

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#562466

FromFrank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net>
Date2022-07-27 13:47 +0200
Message-ID<xfj12kkc0k3t.1fmwqyxcpnzqe.dlg@40tude.net>
In reply to#562465
Am Wed, 27 Jul 2022 13:38:57 +0200 schrieb Peter McD:

> Am 27.07.22 um 13:19 schrieb Frank Hucklenbroich:
>> Am Wed, 27 Jul 2022 10:28:47 +0200 schrieb Bernd Ohm:
>> 
>>> Die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) erlaubt es Jedermann, Werke, die sich
>>> bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, durch
>>> Malerei, Foto oder Film zu vervielfältigen, zu verbreiten oder
>>> öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstreckt sich diese Erlaubnis
>>> ausschließlich auf die äußere Ansicht!
>> 
>> Prominentes Gegenbeispiel:
>> 
>> Der Eiffelturm bei Nacht.
>> 
>> https://www.spiegel.de/panorama/paris-es-ist-verboten-den-eiffelturm-bei-nacht-zu-fotografieren-a-00000000-0003-0001-0000-000001817320
>> 
>> (Ja, ich weiß, hier gilt französisches Recht).
> 
> Falsch!
> 
> Fotografieren ja, gewerblich nutzen nein und das steht auch im Text.
> 
> Spiegel: "Wir haben den Artikel noch mal leicht angepasst, um besser 
> deutlich zu machen, dass es um die kommerzielle Nutzung der Fotos geht. 
> Wenn du ein Nachtbild machst und es danach nur in deiner Schublade 
> versenkst, ist das vollkommen okay."

Ja, aber laut Artikel kann auch schon die Veröffentlichung in sozialen
Medien las kommerzielle Nutzung gelten. Also lieber nicht auf Facebook oder
Instagramm hochladen.

Grüße,

Frank

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#562487

FromMichael Bode <m.g.bode@web.de>
Date2022-07-27 19:23 +0200
Message-ID<jkdak5FoijU1@mid.individual.net>
In reply to#562447
Bernd Ohm <invalid@invalid.invalid> writes:

> Am 27.07.2022 um 07:15 schrieb Michael Bode:
>
>> Da werden die einem doch nicht in den Vorgarten knipsen.
>
> Fremde Gebäude und Grundstücke darf man ohne Erlaubnis fotografieren,
> wenn die Aufnahme von allgemein zugänglichen Orten außerhalb des
> fremden Grundstücks bzw. Gebäudes angefertigt wird, z.B. von der
> Straße oder von einem öffentlichen Park.

Wenn man nicht Google heißt. Denn dann gibt es einen riesigen Aufstand und
man muss halb Deutschland verpixeln. Aber ich nehme an, wenn Apple
das gleiche macht, ist das tippi-toppi in Ordnung und alle sind häppi.

-- 
"Die Abwesenheit von Evidenz zur Wirksamkeit ist keine Evidenz 
für die Abwesenheit von Wirksamkeit."
 - Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen.

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