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Groups > ger.ct > #530967 > unrolled thread
| Started by | Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> |
|---|---|
| First post | 2021-11-30 09:44 +0100 |
| Last post | 2021-11-30 11:52 +0100 |
| Articles | 7 — 5 participants |
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BVerfG hat geurteilt Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-11-30 09:44 +0100
Re: BVerfG hat geurteilt "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-11-30 10:18 +0100
Re: BVerfG hat geurteilt Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2021-11-30 10:21 +0100
Re: BVerfG hat geurteilt Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-11-30 10:28 +0100
Re: BVerfG hat geurteilt Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2021-11-30 11:52 +0100
Re: BVerfG hat geurteilt Peter Veith <veith@snafu.de> - 2021-11-30 01:44 -0800
Re: BVerfG hat geurteilt Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-11-30 11:52 +0100
| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> |
|---|---|
| Date | 2021-11-30 09:44 +0100 |
| Subject | BVerfG hat geurteilt |
| Message-ID | <so4o91$rhe$5@tota-refugium.de> |
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-101.html und https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-100.html Zum Lesen hatte ich noch keine Zeit, aber eines sage ich gleich dazu "Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“) erfolglos" Ziemlich am Anfang steht "Diese nahm geimpfte und genesene Personen insbesondere von der Beschränkung privater Treffen, des Aufenthalts im Freien und beim Sport aus." Viel schlauer ist man jetzt dann auch nicht, außer, dass man für Ungeimpfte auch Ausgangssperren verfügen kann. Das steht jetzt fest. -- Stephan 🟢🟢🟢
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| From | "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> |
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| Date | 2021-11-30 10:18 +0100 |
| Message-ID | <so4qa0$ou$2@solani.org> |
| In reply to | #530967 |
Am 30.11.21 um 09:44 schrieb Stephan Bumberger: > https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-101.html > und > https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-100.html > > Zum Lesen hatte ich noch keine Zeit, aber eines sage ich gleich dazu > > "Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen > im Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage > von nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“) erfolglos" > > Ziemlich am Anfang steht "Diese nahm geimpfte und genesene Personen > insbesondere von der Beschränkung privater Treffen, des Aufenthalts im > Freien und beim Sport aus." > > Viel schlauer ist man jetzt dann auch nicht, außer, dass man für > Ungeimpfte auch Ausgangssperren verfügen kann. Das steht jetzt fest. > Tja, jetzt liegt der Ball also wieder im Feld der Ampelkoalition. So ein Pech. So ein Pech. So ein Pech aber auch. Gerade wenn man doch anderes vollmundig versprochen hat, als man noch Opposition war. Nix mehr "Söder soll doch mal wieder vorpreschen". -- Bitt um Vrzihung, di Tast " " klmmt manchmal...
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| From | Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> |
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| Date | 2021-11-30 10:21 +0100 |
| Message-ID | <q567j9hkcmn8.1awubviahz982$.dlg@40tude.net> |
| In reply to | #530979 |
Am Tue, 30 Nov 2021 10:18:56 +0100 schrieb Dr. Joachim Neudert: > Nix mehr "Söder soll doch mal wieder vorpreschen". Der ist doch schon wieder vorgeprescht: "FC Bayern darf keine Fans mehr ins Stadion lassen Fußball-Rekordmeister Bayer München wird zukünftig in jedem Fall wieder vor leeren Rängen spielen müssen. Das verkündete Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, der Geisterspiele in allen deutschen Fußballstadien fordert, schon vor den Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Pandemie. "Es macht auf absehbare Zeit keinen Sinn, wieder Zuschauer zuzulassen", sagte Söder im BR: "Es ist eine wichtige Forderung, dass wir heute bundeseinheitlich beschließen, dass wir künftig keine Zuschauer mehr machen. Wenn das auf Bundesebene nicht funktioniert, würden wir das für Bayern allein machen." Auf Twitter begründete Söder den Schritt: "Die hohe Mobilität bei der An- und Abreise ist aktuell nicht verantwortbar. Der Fußball hat eine große Vorbildfunktion. Wir müssen jetzt überall Kontakte reduzieren." aus: https://www.n-tv.de/sport/der_sport_tag/Der-Sport-Tag-am-Dienstag-den-30-November-2021-article22966178.html Grüße, Frank
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> |
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| Date | 2021-11-30 10:28 +0100 |
| Message-ID | <so4qrh$rhe$8@tota-refugium.de> |
| In reply to | #530979 |
Am 30.11.2021 um 10:18 schrieb Dr. Joachim Neudert: > Am 30.11.21 um 09:44 schrieb Stephan Bumberger: >> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-101.html >> und >> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-100.html >> >> Zum Lesen hatte ich noch keine Zeit, aber eines sage ich gleich dazu >> >> "Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen >> im Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage >> von nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“) erfolglos" >> >> Ziemlich am Anfang steht "Diese nahm geimpfte und genesene Personen >> insbesondere von der Beschränkung privater Treffen, des Aufenthalts im >> Freien und beim Sport aus." >> >> Viel schlauer ist man jetzt dann auch nicht, außer, dass man für >> Ungeimpfte auch Ausgangssperren verfügen kann. Das steht jetzt fest. >> > Tja, jetzt liegt der Ball also wieder im Feld der Ampelkoalition. > > So ein Pech. So ein Pech. So ein Pech aber auch. > > Gerade wenn man doch anderes vollmundig versprochen hat, als man noch > Opposition war. Ich bin alles andere als glücklich über den Beschluss, ja. Er gibt aber keine Einschränkungen für Geimpfte her. > Nix mehr "Söder soll doch mal wieder vorpreschen". Söder soll nicht vorpreschen, er soll die für sein Land nötigen Beschlüsse herbeiführen. Man muss nicht Schleswig Holstein in einen Lockdown schicken, wenn da gar nichts ist. -- Stephan 🟢🟢🟢
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| From | Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> |
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| Date | 2021-11-30 11:52 +0100 |
| Message-ID | <so539o.88k.1@privat.lahls.de> |
| In reply to | #530979 |
*Dr. Joachim Neudert* schrieb: > Am 30.11.21 um 09:44 schrieb Stephan Bumberger: >> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-101.html >> und >> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-100.html > > Tja, jetzt liegt der Ball also wieder im Feld der Ampelkoalition. > > So ein Pech. So ein Pech. So ein Pech aber auch. > > Gerade wenn man doch anderes vollmundig versprochen hat, als man noch > Opposition war. > > Nix mehr "Söder soll doch mal wieder vorpreschen". Fieberst du immer noch? -- bis denne
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| From | Peter Veith <veith@snafu.de> |
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| Date | 2021-11-30 01:44 -0800 |
| Message-ID | <d2139033-b1df-4a05-bfc1-eb23624c393cn@googlegroups.com> |
| In reply to | #530967 |
bumb...@gmail.com schrieb am Dienstag, 30. November 2021 um 09:44:18 UTC+1: > https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-101.html > und > https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-100.html > Zum Lesen hatte ich noch keine Zeit, Nun, daß BVerfG hat sich einen schlanken Fuß gemacht, in dem es - lt. PM - meinte, daß das "Bundesverfassungsgericht lediglich in begrenztem Umfang" die Maßnahmen der Regierung überprüfen könne und zwar daraufhin, daß diese "auf einer hinreichend gesicherten Grundlage beruhen." Und sich sogar noch weiter eingeschränkt, aufgrund der "Unwägbarkeiten der wissenschaftlichen Erkenntnislage" genüge es, wenn die Regierung "sich an einer sachgerechten und vertretbaren Beurteilung der ihm verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten orientiert." Kurz: Solange die Reghierung" irgendwas" schreibt, was nicht sofort als Blödsinn erkennbar ist und von einigen Fachleuten gestützt wird, ist alles paletti. Die Argumentation ist nicht neu und wurde wirklich und wahrhaftig bereits auf dem gemeinsamen Essen zwischen BVerfG und Regierung auch in Form von Vorträgen von Ministern [m/w/d] besprochen. > Viel schlauer ist man jetzt dann auch nicht, außer, dass man für > Ungeimpfte auch Ausgangssperren verfügen kann. Das steht jetzt fest. Nun, das haben die meisten Länder schon getan. Die Maßnahmen gegen _alle_ können nun weiter exessiv ausgedehnt werden, solange Fachkräfte wie Herr Lauterbach dies beführworten. Zitat "Hier war die Entscheidung des Gesetzgebers für die angegriffenen Maßnahmen in der konkreten Situation der Pandemie und nach den auch in diesem Verfahren durch die sachkundigen Dritten bestätigten Erkenntnissen zu den Wirkungen der Maßnahmen und zu den großen Gefahren für Leben und Gesundheit tragfähig begründet und [somit; Peter] mit dem Grundgesetz vereinbar." So einfach ist das. Peter
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> |
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| Date | 2021-11-30 11:52 +0100 |
| Message-ID | <so4voo$rhf$2@tota-refugium.de> |
| In reply to | #530988 |
Am 30.11.2021 um 10:44 schrieb Peter Veith: > bumb...@gmail.com schrieb am Dienstag, 30. November 2021 um 09:44:18 UTC+1: > >> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-101.html >> und >> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-100.html > >> Zum Lesen hatte ich noch keine Zeit, > > Nun, daß BVerfG hat sich einen schlanken Fuß gemacht, in dem es - lt. PM - meinte, daß das > "Bundesverfassungsgericht lediglich in begrenztem Umfang" die Maßnahmen der Regierung > überprüfen könne und zwar daraufhin, daß diese "auf einer hinreichend gesicherten Grundlage > beruhen." > > Und sich sogar noch weiter eingeschränkt, aufgrund der "Unwägbarkeiten der wissenschaftlichen > Erkenntnislage" genüge es, wenn die Regierung "sich an einer sachgerechten und vertretbaren > Beurteilung der ihm verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten orientiert." > > Kurz: Solange die Reghierung" irgendwas" schreibt, was nicht sofort als Blödsinn erkennbar ist > und von einigen Fachleuten gestützt wird, ist alles paletti. Die Argumentation ist nicht neu und > wurde wirklich und wahrhaftig bereits auf dem gemeinsamen Essen zwischen BVerfG und Regierung > auch in Form von Vorträgen von Ministern [m/w/d] besprochen. Ja, das steht da in der Tat so. Das Abendessen hat sich gelohnt. >> Viel schlauer ist man jetzt dann auch nicht, außer, dass man für >> Ungeimpfte auch Ausgangssperren verfügen kann. Das steht jetzt fest. > > Nun, das haben die meisten Länder schon getan. Die Maßnahmen gegen _alle_ können nun > weiter exessiv ausgedehnt werden, solange Fachkräfte wie Herr Lauterbach dies beführworten. Bei den Maßnahmen gegen alle sehe ich das nicht so. (dd) Ursprüngliche Eignung der Einbeziehung von Geimpften und Genesenen Rn. 201 Randnummer 201 "(dd) Der Gesetzgeber durfte auch davon ausgehen, dass die angegriffenen Kontaktbeschränkungen bei ihrem Inkrafttreten zum Erreichen seiner Ziele beitragen konnten, soweit sie noch auf Personen anwendbar waren, bei denen im Sinne der Verordnungsermächtigung in § 28c Satz 1 IfSG von einer Immunisierung auszugehen war. Zum genannten Zeitpunkt lagen keine hinreichend tragfähigen Erkenntnisse über Art und Ausmaß des eventuell auch von vollständig Geimpften oder Genesenen noch ausgehenden Infektionsrisikos vor. Mit § 28c IfSG hatte er jedoch dafür Sorge getragen, dass die Bundesregierung als Verordnungsgeber zeitnah auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu von Geimpften oder Genesenen ausgehenden Infektionsgefahren reagieren konnte. Das hat die Bundesregierung mit der am 8. Mai 2021 erlassenen Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (BAnZ AT 08.05.2021 V1), insbesondere deren §§ 3 bis 6, getan." Weiter vorne wird auf https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/__4.html "§ 4 Ausnahmen von der Beschränkung von Zusammenkünften (1) Sofern auf Grund der Vorschriften des fünften Abschnitts des Infektionsschutzgesetzes erlassenes Landesrecht die Anzahl von Personen begrenzt wird, gilt diese Begrenzung nicht für private Zusammenkünfte sowie für ähnliche soziale Kontakte, wenn an der Zusammenkunft ausschließlich geimpfte Personen oder genesene Personen teilnehmen. (2) Sofern auf Grund der Vorschriften des fünften Abschnitts des Infektionsschutzgesetzes erlassenes Landesrecht die Zahl der Teilnehmer bei einer privaten Zusammenkunft oder bei ähnlichen sozialen Kontakten beschränkt, bleiben geimpfte Personen und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt." eingegangen Zusammengefasst: Als man noch nicht wusste, wie die Impfung wirkt, da wäre es vielleicht noch gegangen, aber man hatte sie ja ausgenommen und daher war alles gut. > Zitat > "Hier war die Entscheidung des Gesetzgebers für die angegriffenen Maßnahmen in der > konkreten Situation der Pandemie und nach den auch in diesem Verfahren durch die > sachkundigen Dritten bestätigten Erkenntnissen zu den Wirkungen der Maßnahmen und > zu den großen Gefahren für Leben und Gesundheit tragfähig begründet und [somit; Peter] > mit dem Grundgesetz vereinbar." > > So einfach ist das. Ja, Drosten entscheidet, was gerechtfertigt ist. -- Stephan 🟢🟢🟢
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