Groups | Search | Server Info | Keyboard shortcuts | Login | Register [http] [https] [nntp] [nntps]


Groups > ger.ct > #530967 > unrolled thread

BVerfG hat geurteilt

Started byStephan Bumberger <bumberger@gmail.com>
First post2021-11-30 09:44 +0100
Last post2021-11-30 11:52 +0100
Articles 7 — 5 participants

Back to article view | Back to ger.ct


Contents

  BVerfG hat geurteilt Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-11-30 09:44 +0100
    Re: BVerfG hat geurteilt "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-11-30 10:18 +0100
      Re: BVerfG hat geurteilt Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2021-11-30 10:21 +0100
      Re: BVerfG hat geurteilt Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-11-30 10:28 +0100
      Re: BVerfG hat geurteilt Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2021-11-30 11:52 +0100
    Re: BVerfG hat geurteilt Peter Veith <veith@snafu.de> - 2021-11-30 01:44 -0800
      Re: BVerfG hat geurteilt Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-11-30 11:52 +0100

#530967 — BVerfG hat geurteilt

FromStephan Bumberger <bumberger@gmail.com>
Date2021-11-30 09:44 +0100
SubjectBVerfG hat geurteilt
Message-ID<so4o91$rhe$5@tota-refugium.de>
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-101.html
und
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-100.html

Zum Lesen hatte ich noch keine Zeit, aber eines sage ich gleich dazu

"Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen
im Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage
von nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“) erfolglos"

Ziemlich am Anfang steht "Diese nahm geimpfte und genesene Personen
insbesondere von der Beschränkung privater Treffen, des Aufenthalts im
Freien und beim Sport aus."

Viel schlauer ist man jetzt dann auch nicht, außer, dass man für
Ungeimpfte auch Ausgangssperren verfügen kann. Das steht jetzt fest.

-- 
Stephan
🟢🟢🟢

[toc] | [next] | [standalone]


#530979

From"Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org>
Date2021-11-30 10:18 +0100
Message-ID<so4qa0$ou$2@solani.org>
In reply to#530967
Am 30.11.21 um 09:44 schrieb Stephan Bumberger:
> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-101.html
> und
> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-100.html
> 
> Zum Lesen hatte ich noch keine Zeit, aber eines sage ich gleich dazu
> 
> "Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen
> im Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage
> von nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“) erfolglos"
> 
> Ziemlich am Anfang steht "Diese nahm geimpfte und genesene Personen
> insbesondere von der Beschränkung privater Treffen, des Aufenthalts im
> Freien und beim Sport aus."
> 
> Viel schlauer ist man jetzt dann auch nicht, außer, dass man für
> Ungeimpfte auch Ausgangssperren verfügen kann. Das steht jetzt fest.
> 
Tja, jetzt liegt der Ball also wieder im Feld der Ampelkoalition.

So ein Pech. So ein Pech. So ein Pech aber auch.

Gerade wenn man doch anderes vollmundig versprochen hat, als man noch 
Opposition war.




Nix mehr "Söder soll doch mal wieder vorpreschen".

-- 
Bitt um Vrzihung, di Tast " " klmmt manchmal...

[toc] | [prev] | [next] | [standalone]


#530980

FromFrank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net>
Date2021-11-30 10:21 +0100
Message-ID<q567j9hkcmn8.1awubviahz982$.dlg@40tude.net>
In reply to#530979
Am Tue, 30 Nov 2021 10:18:56 +0100 schrieb Dr. Joachim Neudert:

> Nix mehr "Söder soll doch mal wieder vorpreschen".

Der ist doch schon wieder vorgeprescht:

"FC Bayern darf keine Fans mehr ins Stadion lassen
Fußball-Rekordmeister Bayer München wird zukünftig in jedem Fall wieder vor
leeren Rängen spielen müssen. Das verkündete Bayerns Ministerpräsident
Markus Söder, der Geisterspiele in allen deutschen Fußballstadien fordert,
schon vor den Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Pandemie.
"Es macht auf absehbare Zeit keinen Sinn, wieder Zuschauer zuzulassen",
sagte Söder im BR: "Es ist eine wichtige Forderung, dass wir heute
bundeseinheitlich beschließen, dass wir künftig keine Zuschauer mehr
machen. Wenn das auf Bundesebene nicht funktioniert, würden wir das für
Bayern allein machen."
Auf Twitter begründete Söder den Schritt: "Die hohe Mobilität bei der An-
und Abreise ist aktuell nicht verantwortbar. Der Fußball hat eine große
Vorbildfunktion. Wir müssen jetzt überall Kontakte reduzieren."

aus:

https://www.n-tv.de/sport/der_sport_tag/Der-Sport-Tag-am-Dienstag-den-30-November-2021-article22966178.html

Grüße,

Frank

[toc] | [prev] | [next] | [standalone]


#530986

FromStephan Bumberger <bumberger@gmail.com>
Date2021-11-30 10:28 +0100
Message-ID<so4qrh$rhe$8@tota-refugium.de>
In reply to#530979
Am 30.11.2021 um 10:18 schrieb Dr. Joachim Neudert:
> Am 30.11.21 um 09:44 schrieb Stephan Bumberger:
>> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-101.html
>> und
>> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-100.html
>>
>> Zum Lesen hatte ich noch keine Zeit, aber eines sage ich gleich dazu
>>
>> "Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen
>> im Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage
>> von nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“) erfolglos"
>>
>> Ziemlich am Anfang steht "Diese nahm geimpfte und genesene Personen
>> insbesondere von der Beschränkung privater Treffen, des Aufenthalts im
>> Freien und beim Sport aus."
>>
>> Viel schlauer ist man jetzt dann auch nicht, außer, dass man für
>> Ungeimpfte auch Ausgangssperren verfügen kann. Das steht jetzt fest.
>>
> Tja, jetzt liegt der Ball also wieder im Feld der Ampelkoalition.
> 
> So ein Pech. So ein Pech. So ein Pech aber auch.
> 
> Gerade wenn man doch anderes vollmundig versprochen hat, als man noch 
> Opposition war.

Ich bin alles andere als glücklich über den Beschluss, ja. Er gibt aber
keine Einschränkungen für Geimpfte her.

> Nix mehr "Söder soll doch mal wieder vorpreschen".

Söder soll nicht vorpreschen, er soll die für sein Land nötigen
Beschlüsse herbeiführen. Man muss nicht Schleswig Holstein in einen
Lockdown schicken, wenn da gar nichts ist.

-- 
Stephan
🟢🟢🟢

[toc] | [prev] | [next] | [standalone]


#531011

FromRuediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de>
Date2021-11-30 11:52 +0100
Message-ID<so539o.88k.1@privat.lahls.de>
In reply to#530979
*Dr. Joachim Neudert* schrieb:

> Am 30.11.21 um 09:44 schrieb Stephan Bumberger:
>> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-101.html
>> und
>> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-100.html
>
> Tja, jetzt liegt der Ball also wieder im Feld der Ampelkoalition.
>
> So ein Pech. So ein Pech. So ein Pech aber auch.
>
> Gerade wenn man doch anderes vollmundig versprochen hat, als man noch
> Opposition war.
>
> Nix mehr "Söder soll doch mal wieder vorpreschen".

Fieberst du immer noch?
-- 
bis denne

[toc] | [prev] | [next] | [standalone]


#530988

FromPeter Veith <veith@snafu.de>
Date2021-11-30 01:44 -0800
Message-ID<d2139033-b1df-4a05-bfc1-eb23624c393cn@googlegroups.com>
In reply to#530967
bumb...@gmail.com schrieb am Dienstag, 30. November 2021 um 09:44:18 UTC+1:

> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-101.html 
> und 
> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-100.html 

> Zum Lesen hatte ich noch keine Zeit, 

Nun, daß BVerfG hat sich einen schlanken Fuß gemacht, in dem es - lt. PM - meinte, daß das 
"Bundesverfassungsgericht lediglich in begrenztem Umfang" die Maßnahmen der Regierung
überprüfen könne und zwar daraufhin, daß diese "auf einer hinreichend gesicherten Grundlage
beruhen."

Und sich sogar noch weiter eingeschränkt, aufgrund der "Unwägbarkeiten der wissenschaftlichen
Erkenntnislage" genüge es, wenn die Regierung "sich an einer sachgerechten und vertretbaren 
Beurteilung der ihm verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten orientiert."

Kurz: Solange die Reghierung" irgendwas" schreibt, was nicht sofort als Blödsinn erkennbar ist
und von einigen Fachleuten gestützt wird, ist alles paletti. Die Argumentation ist nicht neu und
wurde wirklich und wahrhaftig bereits auf dem gemeinsamen Essen zwischen BVerfG und Regierung 
auch in Form von Vorträgen von Ministern [m/w/d] besprochen.

> Viel schlauer ist man jetzt dann auch nicht, außer, dass man für 
> Ungeimpfte auch Ausgangssperren verfügen kann. Das steht jetzt fest. 

Nun, das haben die meisten Länder schon getan. Die Maßnahmen gegen _alle_ können nun
weiter exessiv ausgedehnt werden, solange Fachkräfte wie Herr Lauterbach dies beführworten.

Zitat
"Hier war die Entscheidung des Gesetzgebers für die angegriffenen Maßnahmen in der 
konkreten Situation der Pandemie und nach den auch in diesem Verfahren durch die 
sachkundigen Dritten bestätigten Erkenntnissen zu den Wirkungen der Maßnahmen und
zu den großen Gefahren für Leben und Gesundheit tragfähig begründet und [somit; Peter]
mit dem Grundgesetz vereinbar."

So einfach ist das.
Peter

[toc] | [prev] | [next] | [standalone]


#531010

FromStephan Bumberger <bumberger@gmail.com>
Date2021-11-30 11:52 +0100
Message-ID<so4voo$rhf$2@tota-refugium.de>
In reply to#530988
Am 30.11.2021 um 10:44 schrieb Peter Veith:
> bumb...@gmail.com schrieb am Dienstag, 30. November 2021 um 09:44:18 UTC+1:
> 
>> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-101.html 
>> und 
>> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-100.html 
> 
>> Zum Lesen hatte ich noch keine Zeit, 
> 
> Nun, daß BVerfG hat sich einen schlanken Fuß gemacht, in dem es - lt. PM - meinte, daß das 
> "Bundesverfassungsgericht lediglich in begrenztem Umfang" die Maßnahmen der Regierung
> überprüfen könne und zwar daraufhin, daß diese "auf einer hinreichend gesicherten Grundlage
> beruhen."
> 
> Und sich sogar noch weiter eingeschränkt, aufgrund der "Unwägbarkeiten der wissenschaftlichen
> Erkenntnislage" genüge es, wenn die Regierung "sich an einer sachgerechten und vertretbaren 
> Beurteilung der ihm verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten orientiert."
> 
> Kurz: Solange die Reghierung" irgendwas" schreibt, was nicht sofort als Blödsinn erkennbar ist
> und von einigen Fachleuten gestützt wird, ist alles paletti. Die Argumentation ist nicht neu und
> wurde wirklich und wahrhaftig bereits auf dem gemeinsamen Essen zwischen BVerfG und Regierung 
> auch in Form von Vorträgen von Ministern [m/w/d] besprochen.

Ja, das steht da in der Tat so. Das Abendessen hat sich gelohnt.

>> Viel schlauer ist man jetzt dann auch nicht, außer, dass man für 
>> Ungeimpfte auch Ausgangssperren verfügen kann. Das steht jetzt fest. 
> 
> Nun, das haben die meisten Länder schon getan. Die Maßnahmen gegen _alle_ können nun
> weiter exessiv ausgedehnt werden, solange Fachkräfte wie Herr Lauterbach dies beführworten.

Bei den Maßnahmen gegen alle sehe ich das nicht so.
(dd) Ursprüngliche Eignung der Einbeziehung von Geimpften und Genesenen
Rn. 201

Randnummer 201
"(dd) Der Gesetzgeber durfte auch davon ausgehen, dass die angegriffenen
Kontaktbeschränkungen bei ihrem Inkrafttreten zum Erreichen seiner Ziele
beitragen konnten, soweit sie noch auf Personen anwendbar waren, bei
denen im Sinne der Verordnungsermächtigung in § 28c Satz 1 IfSG von
einer Immunisierung auszugehen war. Zum genannten Zeitpunkt lagen keine
hinreichend tragfähigen Erkenntnisse über Art und Ausmaß des eventuell
auch von vollständig Geimpften oder Genesenen noch ausgehenden
Infektionsrisikos vor. Mit § 28c IfSG hatte er jedoch dafür Sorge
getragen, dass die Bundesregierung als Verordnungsgeber zeitnah auf neue
wissenschaftliche Erkenntnisse zu von Geimpften oder Genesenen
ausgehenden Infektionsgefahren reagieren konnte. Das hat die
Bundesregierung mit der am 8. Mai 2021 erlassenen Verordnung zur
Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur
Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (BAnZ AT 08.05.2021 V1),
insbesondere deren §§ 3 bis 6, getan."

Weiter vorne wird auf
https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/__4.html
"§ 4 Ausnahmen von der Beschränkung von Zusammenkünften
(1) Sofern auf Grund der Vorschriften des fünften Abschnitts des
Infektionsschutzgesetzes erlassenes Landesrecht die Anzahl von Personen
begrenzt wird, gilt diese Begrenzung nicht für private Zusammenkünfte
sowie für ähnliche soziale Kontakte, wenn an der Zusammenkunft
ausschließlich geimpfte Personen oder genesene Personen teilnehmen.
(2) Sofern auf Grund der Vorschriften des fünften Abschnitts des
Infektionsschutzgesetzes erlassenes Landesrecht die Zahl der Teilnehmer
bei einer privaten Zusammenkunft oder bei ähnlichen sozialen Kontakten
beschränkt, bleiben geimpfte Personen und genesene Personen bei der
Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt."
eingegangen

Zusammengefasst: Als man noch nicht wusste, wie die Impfung wirkt, da
wäre es vielleicht noch gegangen, aber man hatte sie ja ausgenommen und
daher war alles gut.


> Zitat
> "Hier war die Entscheidung des Gesetzgebers für die angegriffenen Maßnahmen in der 
> konkreten Situation der Pandemie und nach den auch in diesem Verfahren durch die 
> sachkundigen Dritten bestätigten Erkenntnissen zu den Wirkungen der Maßnahmen und
> zu den großen Gefahren für Leben und Gesundheit tragfähig begründet und [somit; Peter]
> mit dem Grundgesetz vereinbar."
> 
> So einfach ist das.

Ja, Drosten entscheidet, was gerechtfertigt ist.

-- 
Stephan
🟢🟢🟢

[toc] | [prev] | [standalone]


Back to top | Article view | ger.ct


csiph-web