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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> |
|---|---|
| Newsgroups | ger.ct |
| Subject | Re: BVerfG hat geurteilt |
| Date | 2021-11-30 11:52 +0100 |
| Message-ID | <so4voo$rhf$2@tota-refugium.de> (permalink) |
| References | <so4o91$rhe$5@tota-refugium.de> <d2139033-b1df-4a05-bfc1-eb23624c393cn@googlegroups.com> |
Am 30.11.2021 um 10:44 schrieb Peter Veith: > bumb...@gmail.com schrieb am Dienstag, 30. November 2021 um 09:44:18 UTC+1: > >> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-101.html >> und >> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-100.html > >> Zum Lesen hatte ich noch keine Zeit, > > Nun, daß BVerfG hat sich einen schlanken Fuß gemacht, in dem es - lt. PM - meinte, daß das > "Bundesverfassungsgericht lediglich in begrenztem Umfang" die Maßnahmen der Regierung > überprüfen könne und zwar daraufhin, daß diese "auf einer hinreichend gesicherten Grundlage > beruhen." > > Und sich sogar noch weiter eingeschränkt, aufgrund der "Unwägbarkeiten der wissenschaftlichen > Erkenntnislage" genüge es, wenn die Regierung "sich an einer sachgerechten und vertretbaren > Beurteilung der ihm verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten orientiert." > > Kurz: Solange die Reghierung" irgendwas" schreibt, was nicht sofort als Blödsinn erkennbar ist > und von einigen Fachleuten gestützt wird, ist alles paletti. Die Argumentation ist nicht neu und > wurde wirklich und wahrhaftig bereits auf dem gemeinsamen Essen zwischen BVerfG und Regierung > auch in Form von Vorträgen von Ministern [m/w/d] besprochen. Ja, das steht da in der Tat so. Das Abendessen hat sich gelohnt. >> Viel schlauer ist man jetzt dann auch nicht, außer, dass man für >> Ungeimpfte auch Ausgangssperren verfügen kann. Das steht jetzt fest. > > Nun, das haben die meisten Länder schon getan. Die Maßnahmen gegen _alle_ können nun > weiter exessiv ausgedehnt werden, solange Fachkräfte wie Herr Lauterbach dies beführworten. Bei den Maßnahmen gegen alle sehe ich das nicht so. (dd) Ursprüngliche Eignung der Einbeziehung von Geimpften und Genesenen Rn. 201 Randnummer 201 "(dd) Der Gesetzgeber durfte auch davon ausgehen, dass die angegriffenen Kontaktbeschränkungen bei ihrem Inkrafttreten zum Erreichen seiner Ziele beitragen konnten, soweit sie noch auf Personen anwendbar waren, bei denen im Sinne der Verordnungsermächtigung in § 28c Satz 1 IfSG von einer Immunisierung auszugehen war. Zum genannten Zeitpunkt lagen keine hinreichend tragfähigen Erkenntnisse über Art und Ausmaß des eventuell auch von vollständig Geimpften oder Genesenen noch ausgehenden Infektionsrisikos vor. Mit § 28c IfSG hatte er jedoch dafür Sorge getragen, dass die Bundesregierung als Verordnungsgeber zeitnah auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu von Geimpften oder Genesenen ausgehenden Infektionsgefahren reagieren konnte. Das hat die Bundesregierung mit der am 8. Mai 2021 erlassenen Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (BAnZ AT 08.05.2021 V1), insbesondere deren §§ 3 bis 6, getan." Weiter vorne wird auf https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/__4.html "§ 4 Ausnahmen von der Beschränkung von Zusammenkünften (1) Sofern auf Grund der Vorschriften des fünften Abschnitts des Infektionsschutzgesetzes erlassenes Landesrecht die Anzahl von Personen begrenzt wird, gilt diese Begrenzung nicht für private Zusammenkünfte sowie für ähnliche soziale Kontakte, wenn an der Zusammenkunft ausschließlich geimpfte Personen oder genesene Personen teilnehmen. (2) Sofern auf Grund der Vorschriften des fünften Abschnitts des Infektionsschutzgesetzes erlassenes Landesrecht die Zahl der Teilnehmer bei einer privaten Zusammenkunft oder bei ähnlichen sozialen Kontakten beschränkt, bleiben geimpfte Personen und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt." eingegangen Zusammengefasst: Als man noch nicht wusste, wie die Impfung wirkt, da wäre es vielleicht noch gegangen, aber man hatte sie ja ausgenommen und daher war alles gut. > Zitat > "Hier war die Entscheidung des Gesetzgebers für die angegriffenen Maßnahmen in der > konkreten Situation der Pandemie und nach den auch in diesem Verfahren durch die > sachkundigen Dritten bestätigten Erkenntnissen zu den Wirkungen der Maßnahmen und > zu den großen Gefahren für Leben und Gesundheit tragfähig begründet und [somit; Peter] > mit dem Grundgesetz vereinbar." > > So einfach ist das. Ja, Drosten entscheidet, was gerechtfertigt ist. -- Stephan 🟢🟢🟢
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BVerfG hat geurteilt Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-11-30 09:44 +0100
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