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BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung

Started byStephan Bumberger <bumberger@gmail.com>
First post2021-12-29 19:10 +0100
Last post2022-01-21 13:16 +0100
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  BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-12-29 19:10 +0100
    Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-12-29 11:53 -0800
    Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-12-29 21:04 +0100
      Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-12-29 21:29 +0100
        Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Jörg Tewes <jogi1964@gmx.net> - 2021-12-29 21:48 +0100
          Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-12-29 22:02 +0100
        Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2021-12-29 22:00 +0100
          Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-12-29 22:07 +0100
            Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2021-12-29 22:12 +0100
              Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-12-29 22:26 +0100
                Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2021-12-29 22:30 +0100
                  Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2021-12-30 07:33 +0100
                    Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-12-30 08:23 +0100
                      Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-12-30 02:22 -0800
                  Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-12-30 09:30 +0100
                    Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Martin Pochert <pochert.no.spam@gmx.de> - 2021-12-30 15:07 +0100
                      Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-12-30 17:22 +0100
                  Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2021-12-30 21:50 +0100
                  Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> - 2021-12-31 10:47 +0000
                    Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2021-12-31 12:17 +0100
                      Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-12-31 03:21 -0800
                      Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> - 2021-12-31 12:43 +0000
                        Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2021-12-31 14:00 +0100
                          Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-12-31 05:04 -0800
                          Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> - 2021-12-31 18:15 +0000
                            Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-12-31 12:42 -0800
                            Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2022-01-01 10:43 +0100
                              Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> - 2022-01-01 19:13 +0000
                                Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2022-01-01 20:34 +0100
                                  Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> - 2022-01-02 12:08 +0000
                                    Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2022-01-02 13:31 +0100
                                      Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> - 2022-01-02 18:02 +0000
                                Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-01-01 20:44 +0100
                                Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2022-01-01 20:45 +0100
                                  Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> - 2022-01-02 12:11 +0000
                        Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-12-31 05:05 -0800
                Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-12-29 13:31 -0800
            Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-12-29 13:24 -0800
          Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-12-29 13:21 -0800
            Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-12-29 14:46 -0800
          Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-12-29 13:28 -0800
          Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-12-30 13:43 -0800
          Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> - 2021-12-31 10:57 +0000
            Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-12-31 12:08 +0100
              Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> - 2021-12-31 11:48 +0000
      Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-12-29 12:29 -0800
      Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Jörg Tewes <jogi1964@gmx.net> - 2021-12-29 21:46 +0100
        Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-12-29 22:09 +0100
          Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-12-29 13:26 -0800
        Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Wolfgang Kynast <wky@gmx.de> - 2021-12-30 10:02 +0100
    Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Martin Τrautmann <t-usenet@gmx.net> - 2021-12-30 10:36 +0100
      Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-12-30 10:52 +0100
        Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Martin Τrautmann <t-usenet@gmx.net> - 2021-12-30 11:21 +0100
          Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-12-30 11:38 +0100
            Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-12-30 02:56 -0800
          Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2021-12-30 11:58 +0100
            Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Martin Pochert <pochert.no.spam@gmx.de> - 2021-12-30 14:31 +0100
              Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2021-12-30 14:34 +0100
                Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Martin Pochert <pochert.no.spam@gmx.de> - 2021-12-30 14:46 +0100
                  Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2021-12-30 14:49 +0100
              Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-12-30 17:42 +0100
                Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Martin Pochert <pochert.no.spam@gmx.de> - 2021-12-30 19:03 +0100
            Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Christian Schumacher <cs.spam@nurfuerspam.de> - 2021-12-30 18:22 +0000
    Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2022-01-05 14:24 +0100
      Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2022-01-05 13:35 +0000
        Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2022-01-05 15:03 +0100
      Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2022-01-05 20:54 +0100
        Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2022-01-06 06:25 +0100
          Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-01-05 22:53 -0800
          Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Peter Veith <veith@snafu.de> - 2022-01-06 08:11 +0100
          Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Christian Schumacher <cs.spam@nurfuerspam.de> - 2022-01-06 12:05 +0100
            Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-01-06 03:32 -0800
        Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2022-01-06 10:18 +0100
          Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-01-06 01:33 -0800
      Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Christian Schumacher <cs.spam@nurfuerspam.de> - 2022-01-19 15:23 +0100
        Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2022-01-19 15:28 +0100
          Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2022-01-19 18:16 +0100
            Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2022-01-19 20:33 +0100
              Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2022-01-19 21:15 +0100
                Re: BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2022-01-21 13:16 +0100

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#535842 — BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung

FromStephan Bumberger <bumberger@gmail.com>
Date2021-12-29 19:10 +0100
SubjectBayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung
Message-ID<sqi8am$ikf$1@tota-refugium.de>
Für kleine Radiologileins: Das ist das höchste Verwaltungsgericht in Bayern.

https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_2g-regelung_bekleidungsgeschafte.pdf


"Anders als das OVG Niedersachsen hatte der BayVGH nicht darüber zu
entscheiden, ob die 2G-Regelung eine notwendige Schutzmaßnahme ist, weil
der Antrag bereits unzulässig ist.
Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel.
(BayVGH, Beschluss vom 29. Dezember 2021, Az. 20 NE 21.3037)"

https://www.zeit.de/news/2021-12/29/2g-regel-gilt-nicht-fuer-bekleidungsgeschaefte-in-bayern
"München (dpa) - Bekleidungsgeschäfte in Bayern dienen genauso wie
Buchhandlungen oder Blumenläden der «Deckung des täglichen Bedarfs» und
unterliegen somit nicht der 2G-Regel. Das hat der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch entschieden. Der Beschluss ist
rechtskräftig.

Die Staatsregierung hatte Anfang Dezember verfügt, dass im bayerischen
Einzelhandel nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben. Ausgenommen
sind Ladengeschäfte «zur Deckung des täglichen Bedarfs».
Bekleidungsgeschäfte werden in der Verordnung nicht als Ausnahme
aufgeführt. Nach dem Urteil der Richter sind aber auch sie von der
2G-Regel ausgenommen, «weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht
hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten
zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne».

Der Verwaltungsgerichtshof lehnte deshalb den Eilantrag eines
Bekleidungsunternehmens gegen die 2G-Regel als unzulässig ab:
Bekleidungsgeschäfte fielen ohnehin nicht unter die Beschränkung.

Vor Weihnachten hatten die Richter schon klargestellt, dass auch
Spielzeugläden davon ausgenommen seien."


Ach Markus, es ist ein Kreuz mit diesem BayVGH, oder?
-- 
Stephan

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#535856

FromUlf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de>
Date2021-12-29 11:53 -0800
Message-ID<3445f518-a46f-4552-9021-5585b231d1f0n@googlegroups.com>
In reply to#535842
bumb...@gmail.com schrieb am Mittwoch, 29. Dezember 2021 um 19:10:31 UTC+1:

> https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_2g-regelung_bekleidungsgeschafte.pdf 

> Der Verwaltungsgerichtshof lehnte deshalb den Eilantrag eines 
> Bekleidungsunternehmens gegen die 2G-Regel als unzulässig ab: 
> Bekleidungsgeschäfte fielen ohnehin nicht unter die Beschränkung. 

Auch eine Form, das Unternehmen mit Verfahrenskosten zu belasten,
wobei das hier nicht mitzitiert wurde.

> Vor Weihnachten hatten die Richter schon klargestellt, dass auch 
> Spielzeugläden davon ausgenommen seien." 

Davon kam in dieser Gruppe noch nichts an. Hatte der Anwalt des
antragstellenden Unternehmens versäumt, den Antrag gerade deswegen
quasi über Weihnachten zurückzunehmen?

Und wie hätte er der Zwangsschließung seines Ladens durch Gesundheitsamt
und Polizei sowie pekuniären Sanktionen entgegentreten sollen?

Bußgeld- und Strafrichter neigen in D zu der Auffassung, man habe zu befolgen,
was man nicht verwaltungsgerichtlich deaktivieren konnte. Die Rückzahlung
bereits gezahlter Geldbußen, wie sie in Österreich beobachtet werden kann,
ist hier hochgradig unüblich.

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#535859

FromStephan Bumberger <bumberger@gmail.com>
Date2021-12-29 21:04 +0100
Message-ID<sqif0p$msf$1@tota-refugium.de>
In reply to#535842
Am 29.12.2021 um 19:10 schrieb Stephan Bumberger:

> Ach Markus, es ist ein Kreuz mit diesem BayVGH, oder?

Richter Alexander Hold meint dazu:
https://twitter.com/fw_hold/status/1476236307500355589

"Alexander Hold
@fw_hold
Und dort, wo nicht-alltägliche Dinge verkauft werden, herrscht eine
größere Ansteckungsgefahr? Zeit, sich generell von 2G im Einzelhandel zu
verabschieden, sonst drohen absurde Differenzierungen!"

Für Nichtbayern: Alexander Hold ist beiden Freien Wählern
(Koalitionspartner der CSU in der Landesregierung) und stellvertretender
Landtagspräsident.

Das ist jetzt durchaus als Drohung an Söder zu verstehen.

-- 
Stephan

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#535864

FromStephan Bumberger <bumberger@gmail.com>
Date2021-12-29 21:29 +0100
Message-ID<sqiged$msf$2@tota-refugium.de>
In reply to#535859
Am 29.12.2021 um 21:17 schrieb Michael Bode:
> Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> writes:
> 
>> Am 29.12.2021 um 19:10 schrieb Stephan Bumberger:
>>
>>> Ach Markus, es ist ein Kreuz mit diesem BayVGH, oder?
>>
>> Richter Alexander Hold meint dazu:
>> https://twitter.com/fw_hold/status/1476236307500355589
>>
>> "Alexander Hold
>> @fw_hold
>> Und dort, wo nicht-alltägliche Dinge verkauft werden, herrscht eine
>> größere Ansteckungsgefahr? Zeit, sich generell von 2G im Einzelhandel zu
>> verabschieden, sonst drohen absurde Differenzierungen!"
> 
> Die drohen nicht, die sind schon da. Völlig lachhaft.

Ja, aber das lässt sich ja alles noch steigern. Das Gericht schreibt:

"Der Verordnungsgeber habe in § 10 Abs. 1 Satz 2 der 15. BayIfSMV einen
Katalog an Geschäften genannt, die dem täglichen Bedarf dienen. Darin
seien auch solche aufgenommen worden, die vergleichsweise eher selten
und i.d.R. anlassbezogen aufgesucht würden (z. B. Optiker, Hörakustiker,
Baumärkte und Weihnachtsbaumverkäufe), sowie solche, die eindeutig nicht
der Grund- und Akutversorgung zuzuordnen seien (Buchhandlungen,
Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte). Der Katalog an Geschäften zum
täglichen Bedarf sei zudem ausdrücklich eine nicht abschließende
Auflistung („insbesondere“).

Vor diesem Hintergrund sei der Begriff der Geschäfte, die der „Deckung
des täglichen Bedarfs“ dienen, so zu verstehen, dass auch
Bekleidungsgeschäfte unter die Ausnahme von der 2G-Regelung fallen, weil
deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen,
Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an
Kleidung täglich eintreten könne."

Jetzt fallen mir plötzlich ganz viele Geschäfte ein, die man eher selten
und i.d.R. eher anlassbezogen aufsucht und die einen Bedarf decken, der
täglich eintreten kann.

Ganz vorne zu nennen ist natürlich jeder Apple-Store. Das wird jeder
iPhone-Besitzer bestätigen können, einmal im Jahr werden die Dinger
bleischwer und müssen umgehend ersetzt werden. Also ganz generell
Handyläden.

Das gleiche gilt für Töpfe und Geschirr. Da fällt schnell mal ein Teil
runter und dann braucht man das neu oder es brennt irgendwas
fürchterlich an und der Topf ist kaputt. Dann braucht man schnell einen
neuen.

Ach, sowas gibt es ja alles bei Galeria Kaufhof. Also fällt jetzt
Galeria sowieso schon nicht mehr unter die 2G-Regel in Bayern. Und das
kannst Du beliebig fortsetzen.

2G im Einzelhandel ist ein totes Pferd.

-- 
Stephan

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#535868

FromJörg Tewes <jogi1964@gmx.net>
Date2021-12-29 21:48 +0100
Message-ID<098c86d6-fedd-1e39-5776-4b30d77f0c5a@jtewes.my-fqdn.de>
In reply to#535864
Stephan Bumberger schrieb:

> 2G im Einzelhandel ist ein totes Pferd.

Was die Richter vom OVG Lüneburg ja schon vor einer Weile bemerkt
haben. Dafür dürfen die Angestellten im Einzelhandel jetzt den ganzen
Tag FFP2 Masken tragen. Sehr angenehm.
-- 

        Bye Jörg


Religionskriege sind Konflikte zwischen erwachsenen Menschen, bei
denen es darum geht, wer den cooleren, imaginären Freund hat. Wenn
Jesus gevierteilt worden wäre, hätten wir heute dann Mobiles über der
Tür hängen?

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#535871

FromStephan Bumberger <bumberger@gmail.com>
Date2021-12-29 22:02 +0100
Message-ID<sqiids$9uvj$2@tota-refugium.de>
In reply to#535868
Am 29.12.2021 um 21:48 schrieb Jörg Tewes:
> Stephan Bumberger schrieb:
> 
>> 2G im Einzelhandel ist ein totes Pferd.
> 
> Was die Richter vom OVG Lüneburg ja schon vor einer Weile bemerkt
> haben. Dafür dürfen die Angestellten im Einzelhandel jetzt den ganzen
> Tag FFP2 Masken tragen. Sehr angenehm.

Irgendwas ist ja immer. Jedenfalls hat der BayVGH die eigentlichen
Antrag ja gar nicht angenommen. Der Kläger wollte feststellen lassen,
dass sein Bekleidungsgeschäft nicht unter 2G fällt und das Gericht hat
gesagt, über sowas entscheiden wir gar nicht erst. Natürlich fallt ihr
nicht unter 2G und zwar schon von Beginn an nicht.

Das hat natürliche jetzt zur Folge, dass keiner mehr genau weiß, was
unter 2G fällt und was nicht. In Konsequenz kann das nur die Abschaffung
bedeuten.

Und das gerade beim Söder im Land, der doch immer so gerne alles
bundeseinheitlich hätte. Sein bayerisches 2G im Einzelhandel ist
höchstrichterlich kaputt gemacht.

-- 
Stephan

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#535870

FromGerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de>
Date2021-12-29 22:00 +0100
Message-ID<sqii8i$t29$2@news.bawue.net>
In reply to#535864
On 12/29/21 9:44 PM, Michael Bode wrote:
> Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> writes:
> 
>>
>> Jetzt fallen mir plötzlich ganz viele Geschäfte ein, die man eher selten
>> und i.d.R. eher anlassbezogen aufsucht und die einen Bedarf decken, der
>> täglich eintreten kann.
>>
>> Ganz vorne zu nennen ist natürlich jeder Apple-Store. Das wird jeder
>> iPhone-Besitzer bestätigen können, einmal im Jahr werden die Dinger
>> bleischwer und müssen umgehend ersetzt werden. Also ganz generell
>> Handyläden.
>>
>> Das gleiche gilt für Töpfe und Geschirr. Da fällt schnell mal ein Teil
>> runter und dann braucht man das neu oder es brennt irgendwas
>> fürchterlich an und der Topf ist kaputt. Dann braucht man schnell einen
>> neuen.
>>
>> Ach, sowas gibt es ja alles bei Galeria Kaufhof. Also fällt jetzt
>> Galeria sowieso schon nicht mehr unter die 2G-Regel in Bayern. Und das
>> kannst Du beliebig fortsetzen.
>>
>> 2G im Einzelhandel ist ein totes Pferd.
> 
> Ich war vorhin Waschmittel kaufen im Expert Markt. Waschmittel ist ja
> wohl täglicher Bedarf.

Du kaufst täglich Waschmittel? Bei mir reicht so ein Paket immer 
ziemlich lange und ist damit kein täglicher Bedarf.

  Gerrit


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#535872

FromStephan Bumberger <bumberger@gmail.com>
Date2021-12-29 22:07 +0100
Message-ID<sqiimj$9uvj$3@tota-refugium.de>
In reply to#535870
Am 29.12.2021 um 22:00 schrieb Gerrit Heitsch:
> On 12/29/21 9:44 PM, Michael Bode wrote:
>> Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> writes:
>>
>>>
>>> Jetzt fallen mir plötzlich ganz viele Geschäfte ein, die man eher selten
>>> und i.d.R. eher anlassbezogen aufsucht und die einen Bedarf decken, der
>>> täglich eintreten kann.
>>>
>>> Ganz vorne zu nennen ist natürlich jeder Apple-Store. Das wird jeder
>>> iPhone-Besitzer bestätigen können, einmal im Jahr werden die Dinger
>>> bleischwer und müssen umgehend ersetzt werden. Also ganz generell
>>> Handyläden.
>>>
>>> Das gleiche gilt für Töpfe und Geschirr. Da fällt schnell mal ein Teil
>>> runter und dann braucht man das neu oder es brennt irgendwas
>>> fürchterlich an und der Topf ist kaputt. Dann braucht man schnell einen
>>> neuen.
>>>
>>> Ach, sowas gibt es ja alles bei Galeria Kaufhof. Also fällt jetzt
>>> Galeria sowieso schon nicht mehr unter die 2G-Regel in Bayern. Und das
>>> kannst Du beliebig fortsetzen.
>>>
>>> 2G im Einzelhandel ist ein totes Pferd.
>>
>> Ich war vorhin Waschmittel kaufen im Expert Markt. Waschmittel ist ja
>> wohl täglicher Bedarf.
> 
> Du kaufst täglich Waschmittel? Bei mir reicht so ein Paket immer 
> ziemlich lange und ist damit kein täglicher Bedarf.

1.) Waschmittel gehören auch im Supermarkt zum Food-Berich. Frag mich
nicht warum, es ist so.

2.) Es kommt nicht darauf an, dass man es täglich braucht. Es reicht,
dass es ein Bedarf ist, der täglich eintreten kann. Und das kann der
Bedarf an Waschmitteln an 365 Tagen im Jahr.

-- 
Stephan

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#535874

FromGerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de>
Date2021-12-29 22:12 +0100
Message-ID<sqij0h$th7$1@news.bawue.net>
In reply to#535872
On 12/29/21 10:07 PM, Stephan Bumberger wrote:
> Am 29.12.2021 um 22:00 schrieb Gerrit Heitsch:
>> On 12/29/21 9:44 PM, Michael Bode wrote:
>>> Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> writes:
>>>
>>>>
>>>> Jetzt fallen mir plötzlich ganz viele Geschäfte ein, die man eher selten
>>>> und i.d.R. eher anlassbezogen aufsucht und die einen Bedarf decken, der
>>>> täglich eintreten kann.
>>>>
>>>> Ganz vorne zu nennen ist natürlich jeder Apple-Store. Das wird jeder
>>>> iPhone-Besitzer bestätigen können, einmal im Jahr werden die Dinger
>>>> bleischwer und müssen umgehend ersetzt werden. Also ganz generell
>>>> Handyläden.
>>>>
>>>> Das gleiche gilt für Töpfe und Geschirr. Da fällt schnell mal ein Teil
>>>> runter und dann braucht man das neu oder es brennt irgendwas
>>>> fürchterlich an und der Topf ist kaputt. Dann braucht man schnell einen
>>>> neuen.
>>>>
>>>> Ach, sowas gibt es ja alles bei Galeria Kaufhof. Also fällt jetzt
>>>> Galeria sowieso schon nicht mehr unter die 2G-Regel in Bayern. Und das
>>>> kannst Du beliebig fortsetzen.
>>>>
>>>> 2G im Einzelhandel ist ein totes Pferd.
>>>
>>> Ich war vorhin Waschmittel kaufen im Expert Markt. Waschmittel ist ja
>>> wohl täglicher Bedarf.
>>
>> Du kaufst täglich Waschmittel? Bei mir reicht so ein Paket immer
>> ziemlich lange und ist damit kein täglicher Bedarf.
> 
> 1.) Waschmittel gehören auch im Supermarkt zum Food-Berich. Frag mich
> nicht warum, es ist so.
> 
> 2.) Es kommt nicht darauf an, dass man es täglich braucht. Es reicht,
> dass es ein Bedarf ist, der täglich eintreten kann. Und das kann der
> Bedarf an Waschmitteln an 365 Tagen im Jahr.

Mit der Definition in 2) ist JEDES Geschäft ein Geschäft des täglichen 
Bedarfs, also auch Möbelhaus, Autohändler und sogar die 
Ausstellungshalle für Särge beim örtlichen Bestatter. Bedarf nach diesen 
Produkten kann schliesslich auch täglich eintreten.

So einfach kann das also nicht sein.

  Gerrit


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#535878

FromStephan Bumberger <bumberger@gmail.com>
Date2021-12-29 22:26 +0100
Message-ID<sqijq9$9uvp$2@tota-refugium.de>
In reply to#535874
Am 29.12.2021 um 22:12 schrieb Gerrit Heitsch:
> On 12/29/21 10:07 PM, Stephan Bumberger wrote:
>> Am 29.12.2021 um 22:00 schrieb Gerrit Heitsch:
>>> On 12/29/21 9:44 PM, Michael Bode wrote:
>>>> Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> writes:
>>>>
>>>>>
>>>>> Jetzt fallen mir plötzlich ganz viele Geschäfte ein, die man eher selten
>>>>> und i.d.R. eher anlassbezogen aufsucht und die einen Bedarf decken, der
>>>>> täglich eintreten kann.
>>>>>
>>>>> Ganz vorne zu nennen ist natürlich jeder Apple-Store. Das wird jeder
>>>>> iPhone-Besitzer bestätigen können, einmal im Jahr werden die Dinger
>>>>> bleischwer und müssen umgehend ersetzt werden. Also ganz generell
>>>>> Handyläden.
>>>>>
>>>>> Das gleiche gilt für Töpfe und Geschirr. Da fällt schnell mal ein Teil
>>>>> runter und dann braucht man das neu oder es brennt irgendwas
>>>>> fürchterlich an und der Topf ist kaputt. Dann braucht man schnell einen
>>>>> neuen.
>>>>>
>>>>> Ach, sowas gibt es ja alles bei Galeria Kaufhof. Also fällt jetzt
>>>>> Galeria sowieso schon nicht mehr unter die 2G-Regel in Bayern. Und das
>>>>> kannst Du beliebig fortsetzen.
>>>>>
>>>>> 2G im Einzelhandel ist ein totes Pferd.
>>>>
>>>> Ich war vorhin Waschmittel kaufen im Expert Markt. Waschmittel ist ja
>>>> wohl täglicher Bedarf.
>>>
>>> Du kaufst täglich Waschmittel? Bei mir reicht so ein Paket immer
>>> ziemlich lange und ist damit kein täglicher Bedarf.
>>
>> 1.) Waschmittel gehören auch im Supermarkt zum Food-Berich. Frag mich
>> nicht warum, es ist so.
>>
>> 2.) Es kommt nicht darauf an, dass man es täglich braucht. Es reicht,
>> dass es ein Bedarf ist, der täglich eintreten kann. Und das kann der
>> Bedarf an Waschmitteln an 365 Tagen im Jahr.
> 
> Mit der Definition in 2) ist JEDES Geschäft ein Geschäft des täglichen 
> Bedarfs, also auch Möbelhaus, Autohändler und sogar die 
> Ausstellungshalle für Särge beim örtlichen Bestatter. Bedarf nach diesen 
> Produkten kann schliesslich auch täglich eintreten.

Ziemlich genau das hat das Gericht geschrieben, ja.
> So einfach kann das also nicht sein.

Doch. Die haben es sich da einfach gemacht.

In der Verordnung steht
"Zum täglichen Bedarf gehört insbesondere der Lebensmittelhandel
einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser,
Babyfachmärkte, Schuhgeschäfte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien,
Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, der Verkauf von Presseartikeln und
Tabakwaren, Filialen des Brief- und Versandhandels, Buchhandlungen,
Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Baumärkte,
Gartenmärkte, der Verkauf von Weihnachtsbäumen und der Großhandel."

Das Gericht schreibt:

"Darin seien auch solche aufgenommen worden, die vergleichsweise eher
selten und i.d.R. anlassbezogen aufgesucht würden (z. B. Optiker,
Hörakustiker, Baumärkte und Weihnachtsbaumverkäufe), sowie solche,
die eindeutig nicht der Grund- und Akutversorgung zuzuordnen seien
(Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte). Der Katalog an
Geschäften zum täglichen Bedarf sei zudem ausdrücklich eine nicht
abschließende Auflistung („insbesondere“). Vor diesem Hintergrund sei
der Begriff der Geschäfte, die der „Deckung des täglichen Bedarfs“
dienen, so zu verstehen, dass auch Bekleidungsgeschäfte unter die
Ausnahme von der 2G-Regelung fallen, weil deren Bedeutung für die
Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder
Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten
könne."

Etwas darf nicht weniger für die Allgemeinheit bedeutsam sein als
Schuhe, Bücher, Schnittblumen oder Gartengeräte und der Bedarf muss
täglich eintreten können. Dann - so der BayVGH - gilt da nicht 2G.

Gartengeräte kauft auch keiner täglich.
-- 
Stephan

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#535880

FromGerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de>
Date2021-12-29 22:30 +0100
Message-ID<sqik2g$tvk$1@news.bawue.net>
In reply to#535878
On 12/29/21 10:26 PM, Stephan Bumberger wrote:
> Am 29.12.2021 um 22:12 schrieb Gerrit Heitsch:
>> On 12/29/21 10:07 PM, Stephan Bumberger wrote:
>>> Am 29.12.2021 um 22:00 schrieb Gerrit Heitsch:
>>>> On 12/29/21 9:44 PM, Michael Bode wrote:
>>>>> Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> writes:
>>>>>
>>>>>>
>>>>>> Jetzt fallen mir plötzlich ganz viele Geschäfte ein, die man eher selten
>>>>>> und i.d.R. eher anlassbezogen aufsucht und die einen Bedarf decken, der
>>>>>> täglich eintreten kann.
>>>>>>
>>>>>> Ganz vorne zu nennen ist natürlich jeder Apple-Store. Das wird jeder
>>>>>> iPhone-Besitzer bestätigen können, einmal im Jahr werden die Dinger
>>>>>> bleischwer und müssen umgehend ersetzt werden. Also ganz generell
>>>>>> Handyläden.
>>>>>>
>>>>>> Das gleiche gilt für Töpfe und Geschirr. Da fällt schnell mal ein Teil
>>>>>> runter und dann braucht man das neu oder es brennt irgendwas
>>>>>> fürchterlich an und der Topf ist kaputt. Dann braucht man schnell einen
>>>>>> neuen.
>>>>>>
>>>>>> Ach, sowas gibt es ja alles bei Galeria Kaufhof. Also fällt jetzt
>>>>>> Galeria sowieso schon nicht mehr unter die 2G-Regel in Bayern. Und das
>>>>>> kannst Du beliebig fortsetzen.
>>>>>>
>>>>>> 2G im Einzelhandel ist ein totes Pferd.
>>>>>
>>>>> Ich war vorhin Waschmittel kaufen im Expert Markt. Waschmittel ist ja
>>>>> wohl täglicher Bedarf.
>>>>
>>>> Du kaufst täglich Waschmittel? Bei mir reicht so ein Paket immer
>>>> ziemlich lange und ist damit kein täglicher Bedarf.
>>>
>>> 1.) Waschmittel gehören auch im Supermarkt zum Food-Berich. Frag mich
>>> nicht warum, es ist so.
>>>
>>> 2.) Es kommt nicht darauf an, dass man es täglich braucht. Es reicht,
>>> dass es ein Bedarf ist, der täglich eintreten kann. Und das kann der
>>> Bedarf an Waschmitteln an 365 Tagen im Jahr.
>>
>> Mit der Definition in 2) ist JEDES Geschäft ein Geschäft des täglichen
>> Bedarfs, also auch Möbelhaus, Autohändler und sogar die
>> Ausstellungshalle für Särge beim örtlichen Bestatter. Bedarf nach diesen
>> Produkten kann schliesslich auch täglich eintreten.
> 
> Ziemlich genau das hat das Gericht geschrieben, ja.
>> So einfach kann das also nicht sein.
> 
> Doch. Die haben es sich da einfach gemacht.
> 
> In der Verordnung steht
> "Zum täglichen Bedarf gehört insbesondere der Lebensmittelhandel
> einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser,
> Babyfachmärkte, Schuhgeschäfte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien,
> Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, der Verkauf von Presseartikeln und
> Tabakwaren, Filialen des Brief- und Versandhandels, Buchhandlungen,
> Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Baumärkte,
> Gartenmärkte, der Verkauf von Weihnachtsbäumen und der Großhandel."
> 
> Das Gericht schreibt:
> 
> "Darin seien auch solche aufgenommen worden, die vergleichsweise eher
> selten und i.d.R. anlassbezogen aufgesucht würden (z. B. Optiker,
> Hörakustiker, Baumärkte und Weihnachtsbaumverkäufe), sowie solche,
> die eindeutig nicht der Grund- und Akutversorgung zuzuordnen seien
> (Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte). Der Katalog an
> Geschäften zum täglichen Bedarf sei zudem ausdrücklich eine nicht
> abschließende Auflistung („insbesondere“). Vor diesem Hintergrund sei
> der Begriff der Geschäfte, die der „Deckung des täglichen Bedarfs“
> dienen, so zu verstehen, dass auch Bekleidungsgeschäfte unter die
> Ausnahme von der 2G-Regelung fallen, weil deren Bedeutung für die
> Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder
> Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten
> könne."
> 
> Etwas darf nicht weniger für die Allgemeinheit bedeutsam sein als
> Schuhe, Bücher, Schnittblumen oder Gartengeräte und der Bedarf muss
> täglich eintreten können. Dann - so der BayVGH - gilt da nicht 2G.

Dann hätten sie sich die Liste auch sparen können, denn mit der 
Definition gilt das für den kompletten Einzelhandel. Was auch immer im 
Einzelnen verkauft wird, der Bedarf dazu kann täglich eintreten. 
Irgendwie nicht zuende gedacht.

  Gerrit

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#535891

FromDiedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de>
Date2021-12-30 07:33 +0100
Message-ID<4f00aixc2c.ln2@diedrich.ddnssec.de>
In reply to#535880
Gerrit Heitsch meinte:

> Dann hätten sie sich die Liste auch sparen können, denn mit der
> Definition gilt das für den kompletten Einzelhandel. Was auch immer im
> Einzelnen verkauft wird, der Bedarf dazu kann täglich eintreten.
> Irgendwie nicht zuende gedacht.

Die haben halt einen anderen Weg gefunden als Lüneburg, die 2G-
Vorschrift auszuhebeln. Ich lese  diesen Beschluss als: "Liebe 
Verwaltung, entweder meint ihr es ernst und erlaubt für Ungeimpfte 
wirklich nur absolute Grundversorgung, also letztlich nur Lebensmittel- 
und Toilettenpapierhandel. (Das würde zB auch die Tchibo-Regale hier zu 
Supermarkt verbieten, in denen Tchibo da Skisocken, Pfannen, Wäsche usw. 
anbietet.) Oder ihr macht den ganzen Handel auf. Reine 
Kosmetikvorschriften a la 'wir tun ja was, aber wehtun soll es nicht' 
gibt es nicht."
-- 
 gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
 fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8  C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
 HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.

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#535894

FromStephan Bumberger <bumberger@gmail.com>
Date2021-12-30 08:23 +0100
Message-ID<sqjmp8$aig4$2@tota-refugium.de>
In reply to#535891
Am 30.12.2021 um 07:33 schrieb Diedrich Ehlerding:
> Gerrit Heitsch meinte:
> 
>> Dann hätten sie sich die Liste auch sparen können, denn mit der
>> Definition gilt das für den kompletten Einzelhandel. Was auch immer im
>> Einzelnen verkauft wird, der Bedarf dazu kann täglich eintreten.
>> Irgendwie nicht zuende gedacht.
> 
> Die haben halt einen anderen Weg gefunden als Lüneburg, die 2G-
> Vorschrift auszuhebeln. Ich lese  diesen Beschluss als: "Liebe 
> Verwaltung, entweder meint ihr es ernst und erlaubt für Ungeimpfte 
> wirklich nur absolute Grundversorgung, also letztlich nur Lebensmittel- 
> und Toilettenpapierhandel. (Das würde zB auch die Tchibo-Regale hier zu 
> Supermarkt verbieten, in denen Tchibo da Skisocken, Pfannen, Wäsche usw. 
> anbietet.) Oder ihr macht den ganzen Handel auf. Reine 
> Kosmetikvorschriften a la 'wir tun ja was, aber wehtun soll es nicht' 
> gibt es nicht."

Exakt so ist es.

Wobei man dazu sagen muss, das war nicht die Klage von Woolworth. Das
war eine Besitzerin eines Jeansladens, die zuvor beim Verwaltungsgericht
eine Ausnahme für ihren Laden erstreiten wollte und auch gewonnen hatte.
Die Verwaltung wollte das nicht einsehen und ging zum BayVGH und der
beschloss halt, dass sich die Frage gar nicht stellt, weil sich die
Frage gar nicht stelle. Natürlich seien Bekleidungsgeschäfte auch
ausgenommen. Übrig bleiben wird jetzt nahezu nichts mehr an
Einzelhandel, das nicht auch ausgenommen ist.

Söder kann wirklich nur noch die Notbremse ziehen und diese Regelung
kippen, sonst wir er jetzt hunderte gleichartige Klagen verlieren.

-- 
Stephan

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#535938

FromUlf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de>
Date2021-12-30 02:22 -0800
Message-ID<998f067b-62ac-4389-8f07-29e657bae0ebn@googlegroups.com>
In reply to#535894
bumb...@gmail.com schrieb am Donnerstag, 30. Dezember 2021 um 08:23:22 UTC+1:
> Am 30.12.2021 um 07:33 schrieb Diedrich Ehlerding: 
> > Gerrit Heitsch meinte: 
> > 
> >> Dann hätten sie sich die Liste auch sparen können, denn mit der 
> >> Definition gilt das für den kompletten Einzelhandel. Was auch immer im 
> >> Einzelnen verkauft wird, der Bedarf dazu kann täglich eintreten. 
> >> Irgendwie nicht zuende gedacht. 
> > 
> > Die haben halt einen anderen Weg gefunden als Lüneburg, die 2G- 
> > Vorschrift auszuhebeln. Ich lese diesen Beschluss als: "Liebe 
> > Verwaltung, entweder meint ihr es ernst und erlaubt für Ungeimpfte 
> > wirklich nur absolute Grundversorgung, also letztlich nur Lebensmittel- 
> > und Toilettenpapierhandel. (Das würde zB auch die Tchibo-Regale hier zu 
> > Supermarkt verbieten, in denen Tchibo da Skisocken, Pfannen, Wäsche usw. 
> > anbietet.) Oder ihr macht den ganzen Handel auf. Reine 
> > Kosmetikvorschriften a la 'wir tun ja was, aber wehtun soll es nicht' 
> > gibt es nicht."
> Exakt so ist es. 
> 
> Wobei man dazu sagen muss, das war nicht die Klage von Woolworth. Das 
> war eine Besitzerin eines Jeansladens, die zuvor beim Verwaltungsgericht 
> eine Ausnahme für ihren Laden erstreiten wollte und auch gewonnen hatte. 
> Die Verwaltung wollte das nicht einsehen und ging

Ich weiß nicht, aus welchem Körperteil Du Dir das mit dem Instanzenweg
alles gezogen hast, aber schon Dein aktueller Link zum Beschluß beweist,
daß diese Deine Hirngespinste nichts mit der Wirklichkeit zu tun haben.

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#535903

FromLars Gebauer <lgebauer@live.de>
Date2021-12-30 09:30 +0100
Message-ID<sqjqke$i5p$1@dont-email.me>
In reply to#535880
Am 29.12.2021 um 22:30 schrieb Gerrit Heitsch:
> On 12/29/21 10:26 PM, Stephan Bumberger wrote:
>> Etwas darf nicht weniger für die Allgemeinheit bedeutsam sein als
>> Schuhe, Bücher, Schnittblumen oder Gartengeräte und der Bedarf muss
>> täglich eintreten können. Dann - so der BayVGH - gilt da nicht 2G.
> 
> Dann hätten sie sich die Liste auch sparen können, denn mit der 
> Definition gilt das für den kompletten Einzelhandel. Was auch immer im 
> Einzelnen verkauft wird, der Bedarf dazu kann täglich eintreten. 
> Irgendwie nicht zuende gedacht.

Hach! Du hast gerade das Grundübel sämtlicher bejubelten Maßnahmen 
entdeckt: Nicht zuende gedacht.

-- 
هرگز گربه خود را مجبور به معاشرت با انسان‌ها، سگ‌ها یا سایر گربه‌ها نکنید

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#535991

FromMartin Pochert <pochert.no.spam@gmx.de>
Date2021-12-30 15:07 +0100
Message-ID<sqkee7$b42r$1@solani.org>
In reply to#535903
Am 30.12.2021 um 09:30 schrieb Lars Gebauer:
> Am 29.12.2021 um 22:30 schrieb Gerrit Heitsch:
>> On 12/29/21 10:26 PM, Stephan Bumberger wrote:
>>> Etwas darf nicht weniger für die Allgemeinheit bedeutsam sein als
>>> Schuhe, Bücher, Schnittblumen oder Gartengeräte und der Bedarf muss
>>> täglich eintreten können. Dann - so der BayVGH - gilt da nicht 2G.
>>
>> Dann hätten sie sich die Liste auch sparen können, denn mit der 
>> Definition gilt das für den kompletten Einzelhandel. Was auch immer im 
>> Einzelnen verkauft wird, der Bedarf dazu kann täglich eintreten. 
>> Irgendwie nicht zuende gedacht.
> 
> Hach! Du hast gerade das Grundübel sämtlicher bejubelten Maßnahmen 
> entdeckt: Nicht zuende gedacht.

Vergiss nicht den Zeitdruck. Das Tempo diktiert das Virus, und nicht die 
Gerichte.

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#536008

FromLars Gebauer <lgebauer@live.de>
Date2021-12-30 17:22 +0100
Message-ID<sqkm87$csn$1@dont-email.me>
In reply to#535991
Am 30.12.2021 um 15:07 schrieb Martin Pochert:
> Am 30.12.2021 um 09:30 schrieb Lars Gebauer:
>> Am 29.12.2021 um 22:30 schrieb Gerrit Heitsch:
>>> Dann hätten sie sich die Liste auch sparen können, denn mit der 
>>> Definition gilt das für den kompletten Einzelhandel. Was auch immer 
>>> im Einzelnen verkauft wird, der Bedarf dazu kann täglich eintreten. 
>>> Irgendwie nicht zuende gedacht.
>>
>> Hach! Du hast gerade das Grundübel sämtlicher bejubelten Maßnahmen 
>> entdeckt: Nicht zuende gedacht.
> 
> Vergiss nicht den Zeitdruck.

*ich* vergesse den nicht, keine Angst. Das ist nämlich einer der Gründe, 
warum ich von diesem überstürzten Maßnahmen *überhaupt* *nichts* halte.

-- 
هرگز گربه خود را مجبور به معاشرت با انسان‌ها، سگ‌ها یا سایر گربه‌ها نکنید

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#536039

FromGerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de>
Date2021-12-30 21:50 +0100
Message-ID<sql62n$1cp$1@news.bawue.net>
In reply to#535880
On 12/30/21 9:42 PM, Michael Bode wrote:
> Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> writes:
> 
> 
>> Wie so oft im Leben gibt es eben nicht immer scharfe Definitionen.
>> Es läßt sich bestimmt auch ein Richter finden, der Immobilien zu den
>> Periodika zählen möchte.
>> Man hätte auch sagen können "lebenswichtig".
>> Auch schön unscharf. Sind Socken oder Klopapier lebenswichtig?
>> Socken kann man stopfen und Klopapier ist eigentlich nur ein
>> Bequemlichkeitsprodukt.
> 
> Komplett am Problem vorbei. Saturn verkauft Kaffee, Tschibo verkauft
> Radios und Bluetoothlautsprecher. Expert verkauft Waschmittel, Aldi
> verkauft Laptops. Und bei Real oder Globus bekommt man alles
> davon. Welcher Laden muss jetzt nochmal wegen 'kein täglicher Bedarf'
> scharf kontrollieren?

Kommt drauf an, was man da jeweils kaufen will. Das ist dann vorher am 
Eingang zu melden. Kaffee? Einfach reingehen... Radio? Impfausweis bitte!

SCNR,

  Gerrit

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#536086

FromMarkus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de>
Date2021-12-31 10:47 +0000
Message-ID<pan$71aca$e22209bf$fb9e825b$db90fd1d@news.marquee-moon.de>
In reply to#535880
Am Thu, 30 Dec 2021 21:42:59 +0100 schrieb Michael Bode:

> Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> writes:
> 
> 
>> Wie so oft im Leben gibt es eben nicht immer scharfe Definitionen.
>> Es läßt sich bestimmt auch ein Richter finden, der Immobilien zu den
>> Periodika zählen möchte.
>> Man hätte auch sagen können "lebenswichtig".
>> Auch schön unscharf. Sind Socken oder Klopapier lebenswichtig?
>> Socken kann man stopfen und Klopapier ist eigentlich nur ein
>> Bequemlichkeitsprodukt.
> 
> Komplett am Problem vorbei. Saturn verkauft Kaffee, Tschibo verkauft
> Radios und Bluetoothlautsprecher. Expert verkauft Waschmittel, Aldi
> verkauft Laptops. Und bei Real oder Globus bekommt man alles
> davon. Welcher Laden muss jetzt nochmal wegen 'kein täglicher Bedarf'
> scharf kontrollieren?

Es gab/gibt(?) für diese am Kerngeschäft vorbei gehenden Beiverkäufe
Regelungen die sich nach dem Anteil der Verkaufsfläche richteten.
Deshalb muß der Famila auch Umfeimpften nicht den Zugang zur
Sockenabteilung verwehren.

Hier geht des Landeshauptstadt gerade sehr steil.
Ja, die Idioten haben die Zappelbuden nicht dicht gemacht.
Einige hatten freiwillig dicht, weil sich das für die ohne
Vollbesetzung nicht lohnte.
Die Restaurants, als ebenfalls wohlbekannte Superspreading-Events
identifiziert, haben die Gäste im Vorfeld schon feiwillig boykottiert.

Das eigentliche Problem ist doch ein Anderes, sofern man mal
Infektionsschutz betrachtet und nicht Impfgängelung.
Ich kann das exemplarisch an meinem Arbeitsplatz illustrieren.
Im Labor herrscht min. 6-facher Luftaustausch (real eher 7-8 fach) mit
100% Frischluftzuführung. Das Labor ist zur Zeit sogar nur zu 50%
belegt. Das bedeutet meine Arbeitskollegin und ich stehen uns nicht
dauernd gegenseitig auf den Füßen, weil wir uns maximal weit möglich
eingerichtet haben. (Ich bin da am Anfang der Pandemie als
Risikogruppenmitglied sogar freiwillig an den Katzentisch gegangen)
Wenn wir uns jeweils in unseren Arbeitsräumen aufhalten, tragen wir
keine Masken. Darauf haben wir uns geeinigt. Wir setzen die auf, wenn
wir in den Arbeitsbereich des anderen eindringen und uns z.B. zwecks
Kommunikation nahe kommen. Ich denke, das geht OK.
Wenn die aber (Was mittlerweile schon wieder untersagt ist) im
unbelüfteten Seminarraum gemeinsam Pause machen und da ne Stunde oder
zwei rumsitzen, übetragen sie es fröhlich, ganz besonders natürlich,
weil die ja keine Maske tragen.
Sitzen die da wegen des Arbeitsgruppenseminars, ist das laut Regeln
wieder OK, sofern sie 1.5 m Abstand halten können. Schwachsinn³.
Für die Hörsäle haben sie die Lüftung auf AK und 100% Frischluft
gestellt. Mehr kann man, wenn man unbedingt wieder alles in Präsenz
machen will, da eben nicht großartig machen.
Letztlich kommt es nur darauf an wieviel Frischluft einer Person pro
Zeiteinheit zugeführt wird und wieviel Platz sie hat ohne auf andere
zu treffen. Ob man da nun Grundlagenforschung macht oder Socken
verkauft, ist völlig unerheblich.
Wenn man das so regeln würde, wäre aber vieles dicht, auch Arztpraxen
und Supermärkte.
Und das ist das Problem der Politik.
In diese dumme Lage kämen die aber vermutlich nicht, wenn man nicht
immer flächendeckend die Zahlen hochlaufen ließe.
Man wollte nicht frühzeitig, lokal vor Ort bestimmt mit vorher
festgelegten auf die jweils örtlichen Verhältnisse angepassten, mit 
eskalierenden, automatisierten Prozessen, reagieren.
Nein, man möchte wochenlang in den Parlamenten dumm rum labern.
Und weil sie das nicht wollten, erleiden sie jedes mal immer wieder
Kontrollverlust.
Mein Landrat wollte ja letztes Jahr örtlich begrenzt tätig werden.
"Wenn wir da erst reagieren, dauert es viel zu lange bis wir von den
Zahlen wieder runter kommen"
Da haben sie ihn aus Kiel zurückgepfiffen, es sei ja nicht angemessen.
Tja...


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#536094

FromMichael Bode <m.g.bode@web.de>
Date2021-12-31 12:17 +0100
Message-ID<j3876iFnn2bU1@mid.individual.net>
In reply to#536086
Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> writes:

> Letztlich kommt es nur darauf an wieviel Frischluft einer Person pro
> Zeiteinheit zugeführt wird und wieviel Platz sie hat ohne auf andere
> zu treffen. Ob man da nun Grundlagenforschung macht oder Socken
> verkauft, ist völlig unerheblich.
> Wenn man das so regeln würde, wäre aber vieles dicht, auch Arztpraxen
> und Supermärkte.
> Und das ist das Problem der Politik.

Stattdessen macht man lieber Vorschriften, die so dumm sind, dass sie
beim Lachtest vor Gericht durchfallen. Oder so unklar, dass keiner weiß,
was sie bedeuten (Bayern). Es gibt ja auch Gastronomen, die
behaupten, in Lüftung/Luftfilter investiert zu haben. War leider völlig
sinnlos, weil das nicht berücksichtigt wird. Einzig die Investition in
Heizstrahler und Überdachungen hat sich gelohnt.

> In diese dumme Lage kämen die aber vermutlich nicht, wenn man nicht
> immer flächendeckend die Zahlen hochlaufen ließe.
> Man wollte nicht frühzeitig, lokal vor Ort bestimmt mit vorher
> festgelegten auf die jweils örtlichen Verhältnisse angepassten, mit 
> eskalierenden, automatisierten Prozessen, reagieren.
> Nein, man möchte wochenlang in den Parlamenten dumm rum labern.
> Und weil sie das nicht wollten, erleiden sie jedes mal immer wieder
> Kontrollverlust.

Bei den tollen auf die örtlichen Verhältnisse angepassten Maßnahmen
kommt immer das Geschrei nach einheitlichen Regelungen. Warum ist das in
NRW anders als in RLP und in RLP wieder anders als in Baden-Würstchenberg?

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