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Soeders Wegsperren der Bayern war rechtswidrig

Started byStephan Bumberger <bumberger@gmail.com>
First post2021-10-06 17:15 +0200
Last post2021-10-07 19:26 +0200
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  Soeders Wegsperren der Bayern war rechtswidrig Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-10-06 17:15 +0200
    Re: Soeders Wegsperren der Bayern war rechtswidrig Juergen <schreibsklave@web.de> - 2021-10-06 18:17 +0200
      Re: Soeders Wegsperren der Bayern war rechtswidrig Johannes Leckebusch <jlnospam@johannes-leckebusch.de> - 2021-10-06 18:32 +0200
      Re: Soeders Wegsperren der Bayern war rechtswidrig Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2021-10-07 10:11 -0700
        Re: Soeders Wegsperren der Bayern war rechtswidrig Frank Klingenhoefer <frank.private@t-online.de> - 2021-10-07 17:45 +0000
    Re: Soeders Wegsperren der Bayern war rechtswidrig Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-10-06 20:15 +0200
      Re: Soeders Wegsperren der Bayern war rechtswidrig Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-10-06 20:51 +0200
        Re: Soeders Wegsperren der Bayern war rechtswidrig Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2021-10-07 10:14 -0700
          Re: Soeders Wegsperren der Bayern war rechtswidrig Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-10-07 19:26 +0200

#522179 — Soeders Wegsperren der Bayern war rechtswidrig

FromStephan Bumberger <bumberger@gmail.com>
Date2021-10-06 17:15 +0200
SubjectSoeders Wegsperren der Bayern war rechtswidrig
Message-ID<sjkeiu$tcd$1@tota-refugium.de>
Ich sage es ja schon lange, aber das sagt jetzt auch der Bayerische VGH.

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus234231086/Corona-Soeders-Wegsperren-der-Bayern-war-rechtswidrig.html

"Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärt die von Bayerns
Staatsregierung im März 2020 verhängte Ausgangssperre für unwirksam. Die
Richter bescheinigen Söders Regierung ein fragwürdiges Menschenbild. Der
Beschluss belegt aber auch eine wünschenswerte Entwicklung.

Nach eineinhalb Jahren der Pandemie stehen in den kommenden Wochen und
Monaten Hauptsache-Entscheidungen zu den Corona-Maßnahmen an. Am Montag
zum Beispiel bekam ein Kläger aus Bayern, der sich gegen die im März
2020 von der Staatsregierung in München erlassene Ausgangsbeschränkung
gewehrt hatte, einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
zugestellt.

Der Inhalt der unter dem Aktenzeichen 20N20.767 geführten, bislang nicht
veröffentlichten Entscheidung wird Bayerns Ministerpräsident Markus
Söder (CSU) nicht gefallen. Denn die Richter stellten fest, dass die
Maßnahme rechtswidrig war."

Rest hinter Paywall

Wirklich jammerschade, dass das BVerfG in der Hauptsache nicht mehr über
Merkels Ausgangssperre entscheiden wird.


Zum Mitschreiben: "Söders Regierung hat ein fragwürdiges Menschenbild"
BayVGH, 6.10.2021 AZ: 20N20.767

-- 
Stephan
Wer jetzt kein Haus hat, baut sich keines mehr.
Rainer Maria Rilke, 21.9.1902

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#522185

FromJuergen <schreibsklave@web.de>
Date2021-10-06 18:17 +0200
Message-ID<is60g4Fcb2gU1@mid.individual.net>
In reply to#522179
Am Wed, 6 Oct 2021 17:15:39 +0200 schrieb Stephan Bumberger
<bumberger@gmail.com> zum Thema "Soeders Wegsperren der Bayern war
rechtswidrig":

Ohne Paywal:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/verwaltungsgerichtshof-kippt-markus-soeders-erste-ausgangsbeschraenkung,Sl2uJUZ


>Ich sage es ja schon lange, aber das sagt jetzt auch der Bayerische VGH.
>
>https://www.welt.de/politik/deutschland/plus234231086/Corona-Soeders-Wegsperren-der-Bayern-war-rechtswidrig.html
>
>"Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärt die von Bayerns
>Staatsregierung im März 2020 verhängte Ausgangssperre für unwirksam. Die
>Richter bescheinigen Söders Regierung ein fragwürdiges Menschenbild. Der
>Beschluss belegt aber auch eine wünschenswerte Entwicklung.

>Der Inhalt der unter dem Aktenzeichen 20N20.767 geführten, bislang nicht
>veröffentlichten Entscheidung wird Bayerns Ministerpräsident Markus
>Söder (CSU) nicht gefallen. Denn die Richter stellten fest, dass die
>Maßnahme rechtswidrig war."

>Rest hinter Paywall

>Wirklich jammerschade, dass das BVerfG in der Hauptsache nicht mehr über
>Merkels Ausgangssperre entscheiden wird.


>Zum Mitschreiben: "Söders Regierung hat ein fragwürdiges Menschenbild"
>BayVGH, 6.10.2021 AZ: 20N20.767

Hat das Urteil Folgen? Können damals mit Bußgeldern wegen Verstoß gegen
die Ausgangssperre Bestrafte die Bußgelder zurückfordern? 

Oder ist nur "gut dass es jetzt geklärt ist"?

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#522187

FromJohannes Leckebusch <jlnospam@johannes-leckebusch.de>
Date2021-10-06 18:32 +0200
Message-ID<is61b4FbuqoU1@mid.individual.net>
In reply to#522185
Am 06.10.2021 um 18:17 schrieb Juergen:
> Am Wed, 6 Oct 2021 17:15:39 +0200 schrieb Stephan Bumberger
> <bumberger@gmail.com> zum Thema "Soeders Wegsperren der Bayern war
> rechtswidrig":
> 
> Ohne Paywal:
> https://www.br.de/nachrichten/bayern/verwaltungsgerichtshof-kippt-markus-soeders-erste-ausgangsbeschraenkung,Sl2uJUZ
> 
> 
>> Ich sage es ja schon lange, aber das sagt jetzt auch der Bayerische VGH.
>>
>> https://www.welt.de/politik/deutschland/plus234231086/Corona-Soeders-Wegsperren-der-Bayern-war-rechtswidrig.html
>>
>> "Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärt die von Bayerns
>> Staatsregierung im März 2020 verhängte Ausgangssperre für unwirksam. Die
>> Richter bescheinigen Söders Regierung ein fragwürdiges Menschenbild. Der
>> Beschluss belegt aber auch eine wünschenswerte Entwicklung.
> 
>> Der Inhalt der unter dem Aktenzeichen 20N20.767 geführten, bislang nicht
>> veröffentlichten Entscheidung wird Bayerns Ministerpräsident Markus
>> Söder (CSU) nicht gefallen. Denn die Richter stellten fest, dass die
>> Maßnahme rechtswidrig war."
> 
>> Rest hinter Paywall
> 
>> Wirklich jammerschade, dass das BVerfG in der Hauptsache nicht mehr über
>> Merkels Ausgangssperre entscheiden wird.
> 
> 
>> Zum Mitschreiben: "Söders Regierung hat ein fragwürdiges Menschenbild"
>> BayVGH, 6.10.2021 AZ: 20N20.767
> 
> Hat das Urteil Folgen? Können damals mit Bußgeldern wegen Verstoß gegen
> die Ausgangssperre Bestrafte die Bußgelder zurückfordern? 
> 
> Oder ist nur "gut dass es jetzt geklärt ist"?

Im BR wurde gerade erwähnt, es ginge auch um anhängige Bußgeldbescheide.

Ich fand damals auch einiges absurd ... z. B. habe ich versucht,
auszurechnen, ob ich zu meinen gewohnten Einkäufen zu Geschäften in
Schliersee oder Miesbach fahren dürfe - wobei es ein Gewirr gab, ob als
Fahrentfernung "Luftlinie" und ab Ortsrand oder Ortsmitte gemeint war,
lauter so ein Schmarrn. Wenn ich irgendwo einsam in der Landschaft
spazierenging konnte ich auch nur Bäume anstecken oder mich von denen
infizieren lassen.
-- 
Johannes Leckebusch - AR3

https://johannes-leckebusch.de/
https://johannes-leckebusch.de/Fotogalerien/index.html
https://foto.ungruen.de/index2.html
https://flickr.com/photos/johannes_leckebusch/

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#522343

FromHerwig <herwig.huener@t-online.de>
Date2021-10-07 10:11 -0700
Message-ID<5fdbe69e-f848-4e8a-b107-ad5848ce3ce9n@googlegroups.com>
In reply to#522185
2021-10-07 19:12:00 +0200

> ...

> Hat das Urteil Folgen?

Ja. Alle, die mit Vorsatz gegen diese Auflagen verstossen haben,
können sich jetzt mit dem Prädikat "FreiheitsKämpfer" schmücken,
und Schulen und Strassen werden nach uns benannt.

Muss man bei der Verleihung des FriedensNobelPreises
in Anzug und Krawatte erscheinen?

Herwig

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#522353

FromFrank Klingenhoefer <frank.private@t-online.de>
Date2021-10-07 17:45 +0000
Message-ID<ibo33i-rq.ln1@user-304389.user.individual.de>
In reply to#522343
Herwig wrote:
[...]
> Ja. Alle, die mit Vorsatz gegen diese Auflagen verstossen haben,
> können sich jetzt mit dem Prädikat "FreiheitsKämpfer" schmücken,
> und Schulen und Strassen werden nach uns benannt.
>
> Muss man bei der Verleihung des FriedensNobelPreises
> in Anzug und Krawatte erscheinen?

Nö, mußt du nicht.

Nur, die Mischung aus Freiheitskämpfer und Friedensnobelpreis
(-empfänger) bedeutet für den solcherart Geehrten:
Er hat keine günstige Sozialprognose und es ist nicht unwarscheinlich,
daß es etliche Tote geben wird.

(Der Bekloppte aus Idar-Oberstein(?) hat das sogar ohne
Friedensnobelpreis geschafft.)

Frank

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#522197

FromLars Gebauer <lgebauer@live.de>
Date2021-10-06 20:15 +0200
Message-ID<sjkp2g$n9j$1@dont-email.me>
In reply to#522179
Am 06.10.2021 um 17:15 schrieb Stephan Bumberger:
> Zum Mitschreiben: "Söders Regierung hat ein fragwürdiges Menschenbild"
> BayVGH, 6.10.2021 AZ: 20N20.767

Damit ist Söders Regierung nicht alleine. Es gibt Unmengen von Leuten, 
die ihr fragwürdiges Menschenbild zur Schau gestellt haben. Und immer 
noch stellen und sich dabei auch noch sehr großartig vorkommen.

-- 
هرگز گربه خود را مجبور به معاشرت با انسان‌ها، سگ‌ها یا سایر گربه‌ها نکنید

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#522203

FromStephan Bumberger <bumberger@gmail.com>
Date2021-10-06 20:51 +0200
Message-ID<sjkr7o$390$2@tota-refugium.de>
In reply to#522197
Am 06.10.2021 um 20:15 schrieb Lars Gebauer:
> Am 06.10.2021 um 17:15 schrieb Stephan Bumberger:
>> Zum Mitschreiben: "Söders Regierung hat ein fragwürdiges Menschenbild"
>> BayVGH, 6.10.2021 AZ: 20N20.767
> 
> Damit ist Söders Regierung nicht alleine. Es gibt Unmengen von Leuten, 
> die ihr fragwürdiges Menschenbild zur Schau gestellt haben. Und immer 
> noch stellen und sich dabei auch noch sehr großartig vorkommen.

Ja, in der Tat. Was mich aber sehr freut:

Diese erste Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zeigt,
dass Markus Söder aus dem "Team Vorsicht" grundlegende rechtsstaatliche
Prinzipien missachtet und gegen das "Übermaßverbot" verstoßen hat.

Die Anmaßung und Überheblichkeit, mit der der bayerische
Ministerpräsident ständig seine coronapolitischen Vorstellungen
vorgetragen hat, waren nicht nur menschlich schwer erträglich, sondern
hatten keine verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage.

Dieser Entscheidung werden mit Sicherheit noch weitere, ähnliche folgen.
Die beruhigende Botschaft ist: Nicht einmal Markus Söder steht über der
Verfassung.

Nix mehr König von Bayern. Watsch'n hat er bekommen. Ein merkwürdiges
Menschenbild hat er gerichtlich attestiert bekommen. Ein großartiger Tag
für die Freiheit.

-- 
Stephan
Wer jetzt kein Haus hat, baut sich keines mehr.
Rainer Maria Rilke, 21.9.1902

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#522344

FromHerwig <herwig.huener@t-online.de>
Date2021-10-07 10:14 -0700
Message-ID<43d8c136-9336-41b6-9ea0-2a6b4ed29df7n@googlegroups.com>
In reply to#522203
2021-10-07 19:15:00 +0200

> ...

> Die Anmaßung und Überheblichkeit, mit der der bayerische 
> Ministerpräsident ständig seine coronapolitischen Vorstellungen 
> vorgetragen hat, waren nicht nur menschlich schwer erträglich, sondern 
> hatten keine verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage.

Übrigens: Da wäre auch noch dieser Kreuz-Erlass.

Da hätte er übrigens historische Vorbilder: Hitler selbst, zu
Zeiten seines NetzWerkAufbaus.

Herwig

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#522347

FromStephan Bumberger <bumberger@gmail.com>
Date2021-10-07 19:26 +0200
Message-ID<sjnajb$efc$1@tota-refugium.de>
In reply to#522344
Am 07.10.2021 um 19:14 schrieb Herwig:
> 2021-10-07 19:15:00 +0200
> 
>> ...
> 
>> Die Anmaßung und Überheblichkeit, mit der der bayerische 
>> Ministerpräsident ständig seine coronapolitischen Vorstellungen 
>> vorgetragen hat, waren nicht nur menschlich schwer erträglich, sondern 
>> hatten keine verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage.
> 
> Übrigens: Da wäre auch noch dieser Kreuz-Erlass.
> 
> Da hätte er übrigens historische Vorbilder: Hitler selbst, zu
> Zeiten seines NetzWerkAufbaus.

Nun ja, ganz so weit würde ich nicht gehen. Aber vom Hof gejagt gehört
der und zwar schnell. Wer sein Volk widerrechtlich einsperrt, der ist
ein Verbrecher und gehört selber eingesperrt.

§ 239 Freiheitsberaubung
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit
beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu
erkennen, wenn der Täter
1.
das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder
2.
durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere
Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.

Hinfort mit ihm für 10 Jahre und Merkel gleich mit, die können sich dann
eine Zelle teilen.

-- 
Stephan
Wer jetzt kein Haus hat, baut sich keines mehr.
Rainer Maria Rilke, 21.9.1902

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