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Groups > ger.ct > #522179 > unrolled thread
| Started by | Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> |
|---|---|
| First post | 2021-10-06 17:15 +0200 |
| Last post | 2021-10-07 19:26 +0200 |
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Soeders Wegsperren der Bayern war rechtswidrig Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-10-06 17:15 +0200
Re: Soeders Wegsperren der Bayern war rechtswidrig Juergen <schreibsklave@web.de> - 2021-10-06 18:17 +0200
Re: Soeders Wegsperren der Bayern war rechtswidrig Johannes Leckebusch <jlnospam@johannes-leckebusch.de> - 2021-10-06 18:32 +0200
Re: Soeders Wegsperren der Bayern war rechtswidrig Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2021-10-07 10:11 -0700
Re: Soeders Wegsperren der Bayern war rechtswidrig Frank Klingenhoefer <frank.private@t-online.de> - 2021-10-07 17:45 +0000
Re: Soeders Wegsperren der Bayern war rechtswidrig Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-10-06 20:15 +0200
Re: Soeders Wegsperren der Bayern war rechtswidrig Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-10-06 20:51 +0200
Re: Soeders Wegsperren der Bayern war rechtswidrig Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2021-10-07 10:14 -0700
Re: Soeders Wegsperren der Bayern war rechtswidrig Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-10-07 19:26 +0200
| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> |
|---|---|
| Date | 2021-10-06 17:15 +0200 |
| Subject | Soeders Wegsperren der Bayern war rechtswidrig |
| Message-ID | <sjkeiu$tcd$1@tota-refugium.de> |
Ich sage es ja schon lange, aber das sagt jetzt auch der Bayerische VGH. https://www.welt.de/politik/deutschland/plus234231086/Corona-Soeders-Wegsperren-der-Bayern-war-rechtswidrig.html "Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärt die von Bayerns Staatsregierung im März 2020 verhängte Ausgangssperre für unwirksam. Die Richter bescheinigen Söders Regierung ein fragwürdiges Menschenbild. Der Beschluss belegt aber auch eine wünschenswerte Entwicklung. Nach eineinhalb Jahren der Pandemie stehen in den kommenden Wochen und Monaten Hauptsache-Entscheidungen zu den Corona-Maßnahmen an. Am Montag zum Beispiel bekam ein Kläger aus Bayern, der sich gegen die im März 2020 von der Staatsregierung in München erlassene Ausgangsbeschränkung gewehrt hatte, einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zugestellt. Der Inhalt der unter dem Aktenzeichen 20N20.767 geführten, bislang nicht veröffentlichten Entscheidung wird Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nicht gefallen. Denn die Richter stellten fest, dass die Maßnahme rechtswidrig war." Rest hinter Paywall Wirklich jammerschade, dass das BVerfG in der Hauptsache nicht mehr über Merkels Ausgangssperre entscheiden wird. Zum Mitschreiben: "Söders Regierung hat ein fragwürdiges Menschenbild" BayVGH, 6.10.2021 AZ: 20N20.767 -- Stephan Wer jetzt kein Haus hat, baut sich keines mehr. Rainer Maria Rilke, 21.9.1902
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| From | Juergen <schreibsklave@web.de> |
|---|---|
| Date | 2021-10-06 18:17 +0200 |
| Message-ID | <is60g4Fcb2gU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #522179 |
Am Wed, 6 Oct 2021 17:15:39 +0200 schrieb Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> zum Thema "Soeders Wegsperren der Bayern war rechtswidrig": Ohne Paywal: https://www.br.de/nachrichten/bayern/verwaltungsgerichtshof-kippt-markus-soeders-erste-ausgangsbeschraenkung,Sl2uJUZ >Ich sage es ja schon lange, aber das sagt jetzt auch der Bayerische VGH. > >https://www.welt.de/politik/deutschland/plus234231086/Corona-Soeders-Wegsperren-der-Bayern-war-rechtswidrig.html > >"Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärt die von Bayerns >Staatsregierung im März 2020 verhängte Ausgangssperre für unwirksam. Die >Richter bescheinigen Söders Regierung ein fragwürdiges Menschenbild. Der >Beschluss belegt aber auch eine wünschenswerte Entwicklung. >Der Inhalt der unter dem Aktenzeichen 20N20.767 geführten, bislang nicht >veröffentlichten Entscheidung wird Bayerns Ministerpräsident Markus >Söder (CSU) nicht gefallen. Denn die Richter stellten fest, dass die >Maßnahme rechtswidrig war." >Rest hinter Paywall >Wirklich jammerschade, dass das BVerfG in der Hauptsache nicht mehr über >Merkels Ausgangssperre entscheiden wird. >Zum Mitschreiben: "Söders Regierung hat ein fragwürdiges Menschenbild" >BayVGH, 6.10.2021 AZ: 20N20.767 Hat das Urteil Folgen? Können damals mit Bußgeldern wegen Verstoß gegen die Ausgangssperre Bestrafte die Bußgelder zurückfordern? Oder ist nur "gut dass es jetzt geklärt ist"?
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| From | Johannes Leckebusch <jlnospam@johannes-leckebusch.de> |
|---|---|
| Date | 2021-10-06 18:32 +0200 |
| Message-ID | <is61b4FbuqoU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #522185 |
Am 06.10.2021 um 18:17 schrieb Juergen: > Am Wed, 6 Oct 2021 17:15:39 +0200 schrieb Stephan Bumberger > <bumberger@gmail.com> zum Thema "Soeders Wegsperren der Bayern war > rechtswidrig": > > Ohne Paywal: > https://www.br.de/nachrichten/bayern/verwaltungsgerichtshof-kippt-markus-soeders-erste-ausgangsbeschraenkung,Sl2uJUZ > > >> Ich sage es ja schon lange, aber das sagt jetzt auch der Bayerische VGH. >> >> https://www.welt.de/politik/deutschland/plus234231086/Corona-Soeders-Wegsperren-der-Bayern-war-rechtswidrig.html >> >> "Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärt die von Bayerns >> Staatsregierung im März 2020 verhängte Ausgangssperre für unwirksam. Die >> Richter bescheinigen Söders Regierung ein fragwürdiges Menschenbild. Der >> Beschluss belegt aber auch eine wünschenswerte Entwicklung. > >> Der Inhalt der unter dem Aktenzeichen 20N20.767 geführten, bislang nicht >> veröffentlichten Entscheidung wird Bayerns Ministerpräsident Markus >> Söder (CSU) nicht gefallen. Denn die Richter stellten fest, dass die >> Maßnahme rechtswidrig war." > >> Rest hinter Paywall > >> Wirklich jammerschade, dass das BVerfG in der Hauptsache nicht mehr über >> Merkels Ausgangssperre entscheiden wird. > > >> Zum Mitschreiben: "Söders Regierung hat ein fragwürdiges Menschenbild" >> BayVGH, 6.10.2021 AZ: 20N20.767 > > Hat das Urteil Folgen? Können damals mit Bußgeldern wegen Verstoß gegen > die Ausgangssperre Bestrafte die Bußgelder zurückfordern? > > Oder ist nur "gut dass es jetzt geklärt ist"? Im BR wurde gerade erwähnt, es ginge auch um anhängige Bußgeldbescheide. Ich fand damals auch einiges absurd ... z. B. habe ich versucht, auszurechnen, ob ich zu meinen gewohnten Einkäufen zu Geschäften in Schliersee oder Miesbach fahren dürfe - wobei es ein Gewirr gab, ob als Fahrentfernung "Luftlinie" und ab Ortsrand oder Ortsmitte gemeint war, lauter so ein Schmarrn. Wenn ich irgendwo einsam in der Landschaft spazierenging konnte ich auch nur Bäume anstecken oder mich von denen infizieren lassen. -- Johannes Leckebusch - AR3 https://johannes-leckebusch.de/ https://johannes-leckebusch.de/Fotogalerien/index.html https://foto.ungruen.de/index2.html https://flickr.com/photos/johannes_leckebusch/
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| From | Herwig <herwig.huener@t-online.de> |
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| Date | 2021-10-07 10:11 -0700 |
| Message-ID | <5fdbe69e-f848-4e8a-b107-ad5848ce3ce9n@googlegroups.com> |
| In reply to | #522185 |
2021-10-07 19:12:00 +0200 > ... > Hat das Urteil Folgen? Ja. Alle, die mit Vorsatz gegen diese Auflagen verstossen haben, können sich jetzt mit dem Prädikat "FreiheitsKämpfer" schmücken, und Schulen und Strassen werden nach uns benannt. Muss man bei der Verleihung des FriedensNobelPreises in Anzug und Krawatte erscheinen? Herwig
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| From | Frank Klingenhoefer <frank.private@t-online.de> |
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| Date | 2021-10-07 17:45 +0000 |
| Message-ID | <ibo33i-rq.ln1@user-304389.user.individual.de> |
| In reply to | #522343 |
Herwig wrote: [...] > Ja. Alle, die mit Vorsatz gegen diese Auflagen verstossen haben, > können sich jetzt mit dem Prädikat "FreiheitsKämpfer" schmücken, > und Schulen und Strassen werden nach uns benannt. > > Muss man bei der Verleihung des FriedensNobelPreises > in Anzug und Krawatte erscheinen? Nö, mußt du nicht. Nur, die Mischung aus Freiheitskämpfer und Friedensnobelpreis (-empfänger) bedeutet für den solcherart Geehrten: Er hat keine günstige Sozialprognose und es ist nicht unwarscheinlich, daß es etliche Tote geben wird. (Der Bekloppte aus Idar-Oberstein(?) hat das sogar ohne Friedensnobelpreis geschafft.) Frank
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| From | Lars Gebauer <lgebauer@live.de> |
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| Date | 2021-10-06 20:15 +0200 |
| Message-ID | <sjkp2g$n9j$1@dont-email.me> |
| In reply to | #522179 |
Am 06.10.2021 um 17:15 schrieb Stephan Bumberger: > Zum Mitschreiben: "Söders Regierung hat ein fragwürdiges Menschenbild" > BayVGH, 6.10.2021 AZ: 20N20.767 Damit ist Söders Regierung nicht alleine. Es gibt Unmengen von Leuten, die ihr fragwürdiges Menschenbild zur Schau gestellt haben. Und immer noch stellen und sich dabei auch noch sehr großartig vorkommen. -- هرگز گربه خود را مجبور به معاشرت با انسانها، سگها یا سایر گربهها نکنید
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> |
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| Date | 2021-10-06 20:51 +0200 |
| Message-ID | <sjkr7o$390$2@tota-refugium.de> |
| In reply to | #522197 |
Am 06.10.2021 um 20:15 schrieb Lars Gebauer: > Am 06.10.2021 um 17:15 schrieb Stephan Bumberger: >> Zum Mitschreiben: "Söders Regierung hat ein fragwürdiges Menschenbild" >> BayVGH, 6.10.2021 AZ: 20N20.767 > > Damit ist Söders Regierung nicht alleine. Es gibt Unmengen von Leuten, > die ihr fragwürdiges Menschenbild zur Schau gestellt haben. Und immer > noch stellen und sich dabei auch noch sehr großartig vorkommen. Ja, in der Tat. Was mich aber sehr freut: Diese erste Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zeigt, dass Markus Söder aus dem "Team Vorsicht" grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien missachtet und gegen das "Übermaßverbot" verstoßen hat. Die Anmaßung und Überheblichkeit, mit der der bayerische Ministerpräsident ständig seine coronapolitischen Vorstellungen vorgetragen hat, waren nicht nur menschlich schwer erträglich, sondern hatten keine verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage. Dieser Entscheidung werden mit Sicherheit noch weitere, ähnliche folgen. Die beruhigende Botschaft ist: Nicht einmal Markus Söder steht über der Verfassung. Nix mehr König von Bayern. Watsch'n hat er bekommen. Ein merkwürdiges Menschenbild hat er gerichtlich attestiert bekommen. Ein großartiger Tag für die Freiheit. -- Stephan Wer jetzt kein Haus hat, baut sich keines mehr. Rainer Maria Rilke, 21.9.1902
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| From | Herwig <herwig.huener@t-online.de> |
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| Date | 2021-10-07 10:14 -0700 |
| Message-ID | <43d8c136-9336-41b6-9ea0-2a6b4ed29df7n@googlegroups.com> |
| In reply to | #522203 |
2021-10-07 19:15:00 +0200 > ... > Die Anmaßung und Überheblichkeit, mit der der bayerische > Ministerpräsident ständig seine coronapolitischen Vorstellungen > vorgetragen hat, waren nicht nur menschlich schwer erträglich, sondern > hatten keine verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage. Übrigens: Da wäre auch noch dieser Kreuz-Erlass. Da hätte er übrigens historische Vorbilder: Hitler selbst, zu Zeiten seines NetzWerkAufbaus. Herwig
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> |
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| Date | 2021-10-07 19:26 +0200 |
| Message-ID | <sjnajb$efc$1@tota-refugium.de> |
| In reply to | #522344 |
Am 07.10.2021 um 19:14 schrieb Herwig: > 2021-10-07 19:15:00 +0200 > >> ... > >> Die Anmaßung und Überheblichkeit, mit der der bayerische >> Ministerpräsident ständig seine coronapolitischen Vorstellungen >> vorgetragen hat, waren nicht nur menschlich schwer erträglich, sondern >> hatten keine verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage. > > Übrigens: Da wäre auch noch dieser Kreuz-Erlass. > > Da hätte er übrigens historische Vorbilder: Hitler selbst, zu > Zeiten seines NetzWerkAufbaus. Nun ja, ganz so weit würde ich nicht gehen. Aber vom Hof gejagt gehört der und zwar schnell. Wer sein Volk widerrechtlich einsperrt, der ist ein Verbrecher und gehört selber eingesperrt. § 239 Freiheitsberaubung (1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter 1. das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder 2. durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht. Hinfort mit ihm für 10 Jahre und Merkel gleich mit, die können sich dann eine Zelle teilen. -- Stephan Wer jetzt kein Haus hat, baut sich keines mehr. Rainer Maria Rilke, 21.9.1902
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