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| From | Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> |
|---|---|
| Newsgroups | ger.ct |
| Subject | Re: Patientenverfügung |
| Date | 2023-02-27 05:24 +0000 |
| Message-ID | <ttheqs$1cetp$1@solani.org> (permalink) |
| References | <ttc4l0$1bahl$1@solani.org> <3e5149bf5f51bdd00e115d56eda1c7c3@dizum.com> |
Nomen Nescio <nobody@dizum.com> wrote: > Ned Kelly schrieb: > >> Grüß Euch! >> >> Meine gute Seite und ich selbst wollen >> Patientenverfügungen hinterlegen/ verfassen, >> die eine Weiterbehandlung nach einem Hirntod >> bzw. Hirnschädigung sowie einer noch zu >> beschreibenden körperlichen Schädigung, >> absolut ausschließen. >> >> Es gibt zwar viele Anleitungen im WWW, >> deren Formulierungen sind aber schwammig >> und nicht zutreffend formuliert. >> Partiell könnte man durchaus einiges >> verwenden, würde aber eine Beschreibung >> aus quasi einem Guss, bevorzugen. >> >> Primär ist die Definition des Hirntodes >> oder -schädigung wichtig. >> >> Für Vorschläge bin ich und meine Frau >> dankbar. >> >> Bis dann. > > Auf die Gefahr hin, damit massiv anzuecken: > > Eine Patientenverfügung ist etwas für Lebensmüde, die es kaum erwarten > können, vor ihren Schöpfer zu treten. > > Übliche Formulierungen zeichnen sich durch zwei höchst bedenkliche > Eigenschaften aus: > > Zum Ersten die in der Natur liegend windelweiche Beschreibung des > Zustands, in welchem die Patientenverfügung greift, wie beispielsweise > > | Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im > | unmittelbaren Sterbeprozess befinde > > Und zweitens den Umstand, dass die prognostische Einordnung des > Zustandes einzig dem behandelnden Arzt obliegt, der sich bei seiner > subjektiven Entscheidung niemandem gegenüber erklären muss. Das > Einbeziehen von Angehörigen ist dabei üblicherweise nicht vorgesehen und > findet keine Erwähnung. > > Betrachtet man nun die angespannte finanzielle Lage der Krankenhäuser, > in welchen mittlerweile basierend auf dem Prinzip der Fallpauschalen die > Liegezeiten in erheblichem Masse vom Controlling mitbestimmt, also > üblicherweise durch Verkürzung optimiert werden, so kann man sich gut > vorstellen, wie bei schwerkranken, potenziell längerfristig > intensivpflichtigen Patienten nach Ausschöpfen des DRG-Systems durchaus > seitens der Verwaltung Druck aufkommt, die therapeutische > Aussichtslosigkeit zu proklamieren, um damit durch ein Einstellen der > Behandlung die finanzielle Reissleine zu ziehen. Die Angst vor (teuerer) > Überbehandlung Intensivpflichtiger ist in Deutschland zumindest für > Kassenpatienten seit langem mehr als unbegründet. Die Patientenverfügung > stellt nun in diesem Zusammenhang den Persilschein für den > verantwortlichen Arzt dar, welcher zum Erkrankten üblicherweise nicht > den geringsten persönlichen Bezug hat. Und wie sollen der Mitbestimmung > beraubte Angehörige später eine relevante Überlebenschance belegen, > liegt der Patient erst einmal unter der Erde. > > Da muss es keinen mehr wundern, wenn, wie auch meinerseits regelmässig > selbst erfahren, bei Anmeldung oder Einlieferung eines Patienten die > erste Frage des Klinikpersonals nicht medizinischen Umständen, sondern > einer der eigenen finanziellen Absicherung dienenden Patientenverfügung > gilt, welche gegebenenfalls die frühzeitige Entlassung über den Keller > massiv erleichtert. > > Nur gut, dass es alternativ zur Patientenverfügung die Vorsorgevollmacht > gibt, mit welcher man zuverlässige Vertrauenspersonen als seine bis hin > zur Todesentscheidung vollumfänglich legitimierten Vertreter bestimmt, > denen gegenüber die behandelnde Ärzteschaft dann uneingeschränkt > erklärungspflichtig ist. > > Eine zusätzlich zur Vorsorgevollmacht vorliegende Patientenverfügung > relativiert übrigens erstere, da der Arzt damit den unmittelbar > geäusserten vermeintlichen Patientenwillen instrumentalisieren kann. > > Alles durchaus richtig. Da spricht natürlich Insiderwissen aus dir. Aber aus mir auch: es verlagert ja das Problem nur. Wer ist denn schon so super vertrauenswürdig eine Vorsorgevollmacht zu erhalten? In der Klinik war mir als Arzt oft nicht klar, ob ich mit mitfühlenden Angehörigen oder mit einer zuversichtlichen Erbengemeinschaft spreche. Eine Studie zu der Frage zeigte: Angehörige sind etwa vier mal so häufig bereit, auf alle weiteren Maßnahmen zu verzichten, wie der/die Erkrankte selbst. Die Erkrankten haben länger Hoffnung als die ihnen nahestehenden Personen. -- please forgive my iPhone typos
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Patientenverfügung Ned Kelly <ned.kelly@nefkom.net> - 2023-02-25 06:00 +0100
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Re: Patientenverfügung "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2023-02-27 15:56 +0100
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