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Re: Patientenverfügung

From Nomen Nescio <nobody@dizum.com>
References <ttc4l0$1bahl$1@solani.org>
Subject Re: Patientenverfügung
Message-ID <3e5149bf5f51bdd00e115d56eda1c7c3@dizum.com> (permalink)
Date 2023-02-26 20:07 +0100
Newsgroups ger.ct
Organization dizum.com - The Internet Problem Provider

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Ned Kelly schrieb:

>         Grüß Euch!
>
>  Meine gute Seite und ich selbst wollen
>Patientenverfügungen hinterlegen/ verfassen,
>die eine Weiterbehandlung nach einem Hirntod
>bzw. Hirnschädigung sowie einer noch zu
>beschreibenden körperlichen Schädigung,
>absolut ausschließen.
>
>  Es gibt zwar viele Anleitungen im WWW,
>deren Formulierungen sind aber schwammig
>und nicht zutreffend formuliert.
>Partiell könnte man durchaus einiges
>verwenden, würde aber eine Beschreibung
>aus quasi einem Guss, bevorzugen.
>
>  Primär ist die Definition des Hirntodes
>oder -schädigung wichtig.
>
>  Für Vorschläge bin ich und meine Frau
>dankbar.
>
>Bis dann.

Auf die Gefahr hin, damit massiv anzuecken:

Eine Patientenverfügung ist etwas für Lebensmüde, die es kaum erwarten
können, vor ihren Schöpfer zu treten.

Übliche Formulierungen zeichnen sich durch zwei höchst bedenkliche
Eigenschaften aus:

Zum Ersten die in der Natur liegend windelweiche Beschreibung des
Zustands, in welchem die Patientenverfügung greift, wie beispielsweise

| Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im
| unmittelbaren Sterbeprozess befinde

Und zweitens den Umstand, dass die prognostische Einordnung des
Zustandes einzig dem behandelnden Arzt obliegt, der sich bei seiner
subjektiven Entscheidung niemandem gegenüber erklären muss. Das
Einbeziehen von Angehörigen ist dabei üblicherweise nicht vorgesehen und
findet keine Erwähnung.

Betrachtet man nun die angespannte finanzielle Lage der Krankenhäuser,
in welchen mittlerweile basierend auf dem Prinzip der Fallpauschalen die
Liegezeiten in erheblichem Masse vom Controlling mitbestimmt, also
üblicherweise durch Verkürzung optimiert werden, so kann man sich gut
vorstellen, wie bei schwerkranken, potenziell längerfristig
intensivpflichtigen Patienten nach Ausschöpfen des DRG-Systems durchaus
seitens der Verwaltung Druck aufkommt, die therapeutische
Aussichtslosigkeit zu proklamieren, um damit durch ein Einstellen der
Behandlung die finanzielle Reissleine zu ziehen. Die Angst vor (teuerer)
Überbehandlung Intensivpflichtiger ist in Deutschland zumindest für
Kassenpatienten seit langem mehr als unbegründet. Die Patientenverfügung
stellt nun in diesem Zusammenhang den Persilschein für den
verantwortlichen Arzt dar, welcher zum Erkrankten üblicherweise nicht
den geringsten persönlichen Bezug hat. Und wie sollen der Mitbestimmung
beraubte Angehörige später eine relevante Überlebenschance belegen,
liegt der Patient erst einmal unter der Erde.

Da muss es keinen mehr wundern, wenn, wie auch meinerseits regelmässig
selbst erfahren, bei Anmeldung oder Einlieferung eines Patienten die
erste Frage des Klinikpersonals nicht medizinischen Umständen, sondern
einer der eigenen finanziellen Absicherung dienenden Patientenverfügung
gilt, welche gegebenenfalls die frühzeitige Entlassung über den Keller
massiv erleichtert.

Nur gut, dass es alternativ zur Patientenverfügung die Vorsorgevollmacht
gibt, mit welcher man zuverlässige Vertrauenspersonen als seine bis hin
zur Todesentscheidung vollumfänglich legitimierten Vertreter bestimmt,
denen gegenüber die behandelnde Ärzteschaft dann uneingeschränkt
erklärungspflichtig ist.

Eine zusätzlich zur Vorsorgevollmacht vorliegende Patientenverfügung
relativiert übrigens erstere, da der Arzt damit den unmittelbar
geäusserten vermeintlichen Patientenwillen instrumentalisieren kann.

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Patientenverfügung Ned Kelly <ned.kelly@nefkom.net> - 2023-02-25 06:00 +0100
  Re: Patientenverfügung Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2023-02-25 06:10 +0000
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    Re: Patientenverfügung Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2023-02-25 13:03 +0100
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