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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> |
|---|---|
| Newsgroups | ger.ct |
| Subject | Re: Will jemand die SED Nachfolgepartei in der Regierung? |
| Date | 2021-09-15 08:37 +0200 |
| Message-ID | <shs4af$pc6$1@tota-refugium.de> (permalink) |
| References | (5 earlier) <mbnsjg196gbt2h054utere7n2lcdmosh80@4ax.com> <shlpfm$h7f$5@tota-refugium.de> <kehvjgtr8mifhp9f7ubhkldctrfhl0tvr0@4ax.com> <shokat$2jd$9@tota-refugium.de> <1h5h5m4vhmt6.dlg@weu.my-fqdn.de> |
Am 15.09.2021 um 00:01 schrieb Wolfgang Εnzinger: > Am Tue, 14 Sep 2021 00:45:49 +0200 schrieb Stephan Bumberger: > > [GKV] >>>> Hinweis an alle Selbstständigen über 23 ohne Kinder: >>>> Der Monatsbeitrag beträgt >>>> 667,25 Krankenversicherung >>>> 58,05 Zusatzbeitrag (1,2 % TK (Beispiel)) >>>> 159,64 Pflegeversicherung >>>> 894,94 Gesamt >>> >>>> optional: >>>> 29,03 Krankentagegeld ab dem 43. Tag. >>>> 923,97 Gesamt >>> >>> Das ist der aktuelle Maximalbeitrag zur GKV, fällig ab einem Einkommen >>> von 4837,50 Euro pro Monat. > > Ein echter Bumberger halt. Ja, natürlich. Alle Postings, die meinen Namen tragen sind in liebevoller Handarbeit erstellt und sind Unikate. Ich gebe allerdings zu, dass dieses Exemplar 2 sachliche Fehler enthält. Allerdings andere, als die Du meinst. Der erste Fehler, und den möchte ich gleich zu Beginn reumütig einräumen, die Linke will ja die Beitragsbemessungsgrenze abschaffen. Bei SPD und den Grünen weiß man es nicht so genau, die bleiben da maximal unpräzise. Das heißt, es wird ja gar keinen Maximalbeitrag mehr geben. The sky is the limit. Unklar ist, ob die es dann auch gleich Krankenversicherungssteuer nennen wollen. Als Beitrag geht sowas jedenfalls nicht durch. >> Das ist zunächst mal der Regelbeitrag für Selbstständige. Man kann >> weniger zahlen, wenn man nachweisen kann, dass man weniger verdient. > > Genausogut kann man behaupten, in DE zahle jeder den Spitzensteuersatz, es > sei sei denn, er kann nachweisen ... Nein. Es ist tatsächlich so, dass man den Höchstbeitrag zahlen muss, wenn man nicht einen Steuerbescheid einreicht, der das Gegenteil beweist. Der Standard ist Höchstbeitrag, nur auf Antrag zahlt man weniger. Wenn man denn weniger zahlen darf, versteht sich. >> Allerdings nicht rückwirkend, sondern immer nur für die Zukunft. Das ist >> ja für ein Selbstständigen nun keine große Kunst, über die 4837,50 Euro >> pro Monat zu kommen. Und wenn doch und man lag in der Vergangenheit mal >> drüber, dann zahlt man bis zum nächsten Steuerbescheid den vollen Beitrag. > > Dafür muss man dann auch nicht nachzahlen, sollte sich beim nächsten > Bescheid rausstellen, dass es wieder mehr geworden ist. BTDT. Das ist der zweite Fehler, den ich eingestehen muss. Es wurde nämlich 2018 komplett geändert. Jetzt gibt es auch die rückwirkenden Erstattungen, allerdings auch die rückwirkende Nacherhebung von Beiträgen. Ich glaube Dir, dass das bei Dir mal anders war, das war aber dann vor 2018. Exemplarisch: https://der-privatier.com/neue-beitragsberechnung-in-der-krankenversicherung/ Für Freunde des puren Gesetzestexts. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html "(1) Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt. Dabei ist sicherzustellen, daß die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt; sofern und solange Mitglieder Nachweise über die beitragspflichtigen Einnahmen auf Verlangen der Krankenkasse nicht vorlegen, gilt als beitragspflichtige Einnahmen für den Kalendertag der dreißigste Teil der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (§ 223). Weist ein Mitglied innerhalb einer Frist von zwölf Monaten, nachdem die Beiträge nach Satz 2 auf Grund nicht vorgelegter Einkommensnachweise unter Zugrundelegung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze festgesetzt wurden, geringere Einnahmen nach, sind die Beiträge für die nachgewiesenen Zeiträume neu festzusetzen. Für Zeiträume, für die der Krankenkasse hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds die jeweils anzuwendende Mindestbeitragsbemessungsgrundlage nicht überschreiten, hat sie die Beiträge des Mitglieds neu festzusetzen. (...) (4a) Die nach dem Arbeitseinkommen zu bemessenden Beiträge werden auf der Grundlage des zuletzt erlassenen Einkommensteuerbescheides vorläufig festgesetzt; dabei ist der Einkommensteuerbescheid für die Beitragsbemessung ab Beginn des auf die Ausfertigung folgenden Monats heranzuziehen; Absatz 1 Satz 2 zweiter Halbsatz gilt entsprechend. Bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit werden die Beiträge auf der Grundlage der nachgewiesenen voraussichtlichen Einnahmen vorläufig festgesetzt. Die nach den Sätzen 1 und 2 vorläufig festgesetzten Beiträge werden auf Grundlage der tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen für das jeweilige Kalenderjahr nach Vorlage des jeweiligen Einkommensteuerbescheides endgültig festgesetzt. Weist das Mitglied seine tatsächlichen Einnahmen auf Verlangen der Krankenkasse nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres nach, gilt für die endgültige Beitragsfestsetzung nach Satz 3 als beitragspflichtige Einnahme für den Kalendertag der 30. Teil der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze. Für die Bemessung der Beiträge aus Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gelten die Sätze 1, 3 und 4 entsprechend. Die Sätze 1 bis 5 gelten nicht, wenn auf Grund des zuletzt erlassenen Einkommensteuerbescheides oder einer Erklärung des Mitglieds für den Kalendertag beitragspflichtige Einnahmen in Höhe des 30. Teils der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt werden." >> Ich wollte es nur gesagt haben, dass da so manche noch ihr grünes Wunder >> erleben werden. > > Dieses grüne Wunder erlebe ich - weitgehend ganz ohne Grüne - schon mein > ganzes Leben lang, und ich lebe recht gut damit. Dann meinte ich Dich gar nicht. Gemeint waren die, die hier privat versichert sind. Der ein oder andere pflegt Kassenpatienten in einer maßlosen Art von Überheblichkeit als Kassenschweinchen zu bezeichnen und freut sich über seine niedrigen PKV-Beiträge. Diese Leute werden dann schneller als ihnen lieb ist selber zum Kassenschweinchen und das bei locker doppelt so hohen Beiträgen. > Ich kann über die > Beitragsbemessungsgrenze hinaus Geld verdienen, Noch, die Beitragsbemessungsgrenze soll ja weg, wenn die Kommunisten in die Regierung kämen. > ohne dass meine KV deswegen > teurer würde; falle ich unter die Grenze, nimmt meine KV Rücksicht darauf > und nimmt weniger Geld von mir. Unterm Strich darf ich unabhängig vom > Einkommen älter werden, ohne dass mich das extra kostet. Das sieht bei > PK-Versicherten doch etwas anders aus. Du scheinst etwas missverstanden zu haben. Ich bin sogar ein großer Freund der GKV, ich bin der Letzte, der die madig reden will. Auch wenn Du mir das vielleicht nicht glauben magst, ist aber so. Das hat etwas damit zu tun, dass für das *Neu*geschäft alles getan worden ist, die PKV maximal unattraktiv zu machen. Außer für Beamte versteht sich. Und eine ganze Reihe weiterer Gründe. Ich könnte schon auch ein flammendes Plädoyer für die GKV halten, so ist es ja nicht. Nur soll sie eben gerade für Selbstständige besonders verschlechtert werden, was die Beitragsseite anbelangt. Nur reagiere ich völlig allergisch, wenn nun Leute ihre teils Jahrzehnte alten Verträge aufgelöst bekommen sollen. Einfach so in Luft sollen sie sich auflösen. Und das geht gar nicht! > (Etwas über einen Kamm geschoren, aber im Grunde ist es genau so.) > > Die Fluchtbewegungen bei kanpp unter 50-Jährigen haben jedenfalls eine > ziemlich eindeutige Richtung. > >> Das war die Beitragsseite. Die Seite derer, die die Leistungen >> erbringen, sieht natürlich ebenfalls übel aus. Aber man hat sich ja an >> den Igel schon gewöhnt. Dann gibt es halt bald in jeder Praxis den >> Igelbeauftragten und jeder Kassenpatient muss erst an dem vorbei, bevor >> er zum Arzt kommt. Das ist dann die neue Gerechtigkeit, es ist dann für >> alle gleich blöd. > > Das wüsste ich, s.o.. *Noch* haben die ja die Privatpatienten, die den Umsatz bringen. Wenn der allerdings wegfällt, dann hat das natürlich Auswirkungen für alle. "2019 flossen durch Privatversicherte 37,4 Milliarden Euro ins Gesundheitswesen – 12,7 Milliarden mehr als wenn sie gesetzlich versichert wären. Denn für ihre Behandlung gibt es weniger Beschränkungen und meist höhere Honorare. Das hilft Ärzten und Kliniken, die gute Versorgung für alle Patienten zu sichern. 55.000 Euro im Jahr würden jeder Arztpraxis im Schnitt ohne diesen Mehrumsatz fehlen" https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/a_Positionen/PDF/Flyer_Fakten_zur_PKV.pdf Das ist übrigens eine Zahl die Lauterbach nie hören will, nur mal so am Rande bemerkt. Frag mal die Ärzte, wie sie gedenken, die fehlenden 55 k€ wieder reinzuholen. Und das ist der Mittelwert, überflüssig zu erwähnen, dass es gerade Fachärzte viel härter treffen wird. Genau so, wie der Terminservice dazu führt, dass halt alle gleich lang auf einen Termin warten müssen. Dann müssen GKV-Patienten zwar nicht mehr länger als PKV-Patienten auf einen Termin warten, aber schneller geht es deshalb trotzdem noch nicht. Es ist halt dann aber wenigstens für alle gleich schlecht und das ist gerechter. Die SPD nennt das: "Gleich guter Zugang zur medizinischen Versorgung für alle,". Gut ist halt eine Frage der Definition. -- Stephan Freiheit verteidigen, immer!
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Re: Will jemand die SED Nachfolgepartei in der Regierung? Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-09-12 21:49 +0200
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Re: Will jemand die SED Nachfolgepartei in der Regierung? Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-09-13 12:15 +0200
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Re: Will jemand die SED Nachfolgepartei in der Regierung? Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2021-09-13 23:46 +0200
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Re: Will jemand die SED Nachfolgepartei in der Regierung? Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2021-09-13 23:46 +0200
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