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| From | Georg Gruber <g.gruber_hauwech@gmx.net> |
|---|---|
| Newsgroups | ger.ct |
| Subject | Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) |
| Date | 2023-07-29 10:03 +0200 |
| Message-ID | <642C1446CE94F044@ggruber793.news.solani.org> (permalink) |
| References | <ua2fkf$fdq7$1@solani.org> |
Am 29.07.2023 um 09:37 schrieb Dr. Joachim Neudert: > Laut SZ von gestern hat man nach Erhalt der Grundsteuer (da steht noch > keine zu zahlende Summe drin, erst 2025) nur 4 Wochen Zeit zum Einspruch. > > Die SZ rät, Einspruch zu erheben und mit verfassungsrechtlichen Bedenken > zu begründen. dann wird erst mal alles auf Eis gelegt, und wenn 2025 die > Steuer dann eingetrieben werden soll hat man einen rechtzeitig > eingelegten und gültigen Einspruch. > > "Wie geht der Einspruch? [...] > Töchterlein schlägt mir ChatGPT vor. Und schickt mir binnen 30 Sekunden > dessen Begründung: > > > "Einspruch gegen Grundsteuerwert > July 29, 2023 > Erstelle einen Einspruch gegen den Bescheid über den Grundsteuerwert. > Erhebe verfassungsbedenken und benenne konkret welche Bedenken erhoben > werden > > ChatGPT > Sehr geehrte Damen und Herren, > > hiermit lege ich im Namen meines Mandanten Herrn/Frau [Name] gegen den > kürzlich erhaltenen Bescheid über den Grundsteuerwert vom [Datum], > Zeichen [Zeichen], Einspruch ein. > > Wir haben starke Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der > zugrunde liegenden Bewertungsgrundlage und stellen die Rechtmäßigkeit > des aktuellen Grundsteuerwertes in Frage. Konkret heben wir folgende > Punkte hervor: > > Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG): Die Art und Weise, wie die Grundsteuer > berechnet wird, scheint willkürlich und berücksichtigt nicht die > tatsächlichen Werte der Immobilien gleichmäßig. Einige Immobilien > scheinen überbewertet, während andere unterbewertet zu sein scheinen. > Dies verletzt das Gleichheitsprinzip. > Eigentumsgarantie (Art. 14 GG): Die überhöhte Grundsteuer stellt eine > unzumutbare finanzielle Belastung dar, die das Recht meines Mandanten > auf Eigentum beeinträchtigt. > Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG): Der aktuelle Bescheid und die > zugrunde liegende Berechnungsmethode führen zu einer unverhältnismäßigen > und ungerechten Belastung meines Mandanten im Vergleich zu anderen > Grundstückseigentümern. > Wir bitten Sie, den Bescheid zu überprüfen und unseren Einspruch zu > berücksichtigen. Sollten Sie unserem Einspruch nicht stattgeben, bitten > wir um eine ausführliche schriftliche Begründung. > > Mit freundlichen Grüßen, > > [Dein Name] > [Deine Kontaktdaten]" > > > > Gar nicht übel, oder? > > Von einem befreundeten Juristen habe ich nochmal etwas spezifisch > Angepasstes bekommen, und werde dessen Version losschicken. Besser ist das. > Aber trotzdem, die ChatGPT-Version reicht wohl schon als Nebelbombe, > damit der Einspruch wie die SZ schreibt "unbearbeitet liegenbleibt".... > :-) Die Finanz könnte versucht sein, auf diese erkennbar unspezifischen Berufungen ebenso unspezifisch abweisend zu reagieren, womit der Ball wieder beim Steuervieh läge: ***** Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihren Einspruch im Namen Ihres Mandanten Herrn/Frau [Name] gegen den Bescheid über den Grundsteuerwert vom [Datum], Zeichen [Zeichen]. Wir haben Ihren Einspruch sorgfältig geprüft und nach eingehender Überlegung müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihren Einspruch ablehnen. Die von Ihnen genannten Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Bewertungsgrundlage und die Infragestellung der Rechtmäßigkeit des aktuellen Grundsteuerwertes haben wir berücksichtigt. Jedoch sind wir der Überzeugung, dass die geltende Berechnungsmethode und der aktuelle Grundsteuerwert den rechtlichen Vorgaben entsprechen und mit den gesetzlichen Grundlagen im Einklang stehen. Im Hinblick auf Ihre hervorgebrachten Argumente möchten wir wie folgt Stellung nehmen: 1.) Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG): Die Bewertung und Berechnung der Grundsteuer erfolgen nach objektiven und rechtlich festgelegten Kriterien. Wir sichern Ihnen zu, dass keine willkürliche Benachteiligung bestimmter Immobilien oder Eigentümer vorliegt. Die Berechnungsmethode basiert auf anerkannten Bewertungsverfahren und ist für alle Grundstücke gleichermaßen anwendbar. 2.) Eigentumsgarantie (Art. 14 GG): Die Grundsteuer ist eine öffentliche Abgabe, die zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben dient. Sie ist grundsätzlich nicht als unzumutbare finanzielle Belastung anzusehen und steht im Rahmen der rechtlichen Regelungen. 3.) Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG): Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt auf Grundlage eines bundeseinheitlichen Bewertungsgesetzes. Hierbei werden verschiedene Faktoren wie Grundstücksgröße, Lage und Gebäudebewertung berücksichtigt. Eine unverhältnismäßige oder ungerechte Belastung einzelner Grundstückseigentümer ist somit nicht gegeben. Wir verstehen, dass Sie mit der Entscheidung nicht zufrieden sind und möchten Sie dennoch bitten, die Rechtmäßigkeit des Bescheids zu akzeptieren. Sollten Sie weiterhin Zweifel an der Berechnung haben, steht es Ihnen frei, den Rechtsweg einzuschlagen und eine gerichtliche Überprüfung zu beantragen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und stehen Ihnen gerne zur Verfügung, falls Sie weitere Fragen haben oder eine ausführliche schriftliche Begründung wünschen. Mit freundlichen Grüßen, [ChatGPT] ***** -- LG Georg Löwen föhnen ist keine TikTok-Challenge.
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Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2023-07-29 09:37 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Georg Gruber <g.gruber_hauwech@gmx.net> - 2023-07-29 10:03 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2023-07-29 10:10 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Heinz Brückner <Ha-He-Brueck@t-online.de> - 2023-07-29 11:43 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-07-29 12:25 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Hermann Riemann <nospam.ng@hermann-riemann.de> - 2023-07-29 13:06 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2023-07-29 15:47 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Heinz Brückner <Ha-He-Brueck@t-online.de> - 2023-07-29 17:46 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-07-29 18:08 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Heinz Brückner <Ha-He-Brueck@t-online.de> - 2023-07-29 19:18 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-07-29 19:42 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Heinz Brückner <Ha-He-Brueck@t-online.de> - 2023-07-29 22:33 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-07-29 23:38 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Heinz Brückner <Ha-He-Brueck@t-online.de> - 2023-07-29 23:58 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2023-07-29 17:23 -0700
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Michael Strauss <nntp1cis-ns@mail.mszet.de> - 2023-07-30 00:41 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2023-07-30 07:12 +0000
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Heinz Brückner <Ha-He-Brueck@t-online.de> - 2023-07-30 13:28 +0200
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