Groups | Search | Server Info | Keyboard shortcuts | Login | Register [http] [https] [nntp] [nntps]


Groups > ger.ct > #600295

Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?)

From Georg Gruber <g.gruber_hauwech@gmx.net>
Newsgroups ger.ct
Subject Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?)
Date 2023-07-29 10:03 +0200
Message-ID <642C1446CE94F044@ggruber793.news.solani.org> (permalink)
References <ua2fkf$fdq7$1@solani.org>

Show all headers | View raw


Am 29.07.2023 um 09:37 schrieb Dr. Joachim Neudert:
> Laut SZ von gestern hat man nach Erhalt der Grundsteuer (da steht noch 
> keine zu zahlende Summe drin, erst 2025) nur 4 Wochen Zeit zum Einspruch.
> 
> Die SZ rät, Einspruch zu erheben und mit verfassungsrechtlichen Bedenken 
> zu begründen. dann wird erst mal alles auf Eis gelegt, und wenn 2025 die 
> Steuer dann eingetrieben werden soll hat man einen rechtzeitig 
> eingelegten und gültigen Einspruch.
> 
> "Wie geht der Einspruch?

[...]

> Töchterlein schlägt mir ChatGPT vor. Und schickt mir binnen 30 Sekunden 
> dessen Begründung:
> 
> 
> "Einspruch gegen Grundsteuerwert
> July 29, 2023
> Erstelle einen Einspruch gegen den Bescheid über den Grundsteuerwert. 
> Erhebe verfassungsbedenken und benenne konkret welche Bedenken erhoben 
> werden
> 
> ChatGPT
> Sehr geehrte Damen und Herren,
> 
> hiermit lege ich im Namen meines Mandanten Herrn/Frau [Name] gegen den 
> kürzlich erhaltenen Bescheid über den Grundsteuerwert vom [Datum], 
> Zeichen [Zeichen], Einspruch ein.
> 
> Wir haben starke Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der 
> zugrunde liegenden Bewertungsgrundlage und stellen die Rechtmäßigkeit 
> des aktuellen Grundsteuerwertes in Frage. Konkret heben wir folgende 
> Punkte hervor:
> 
> Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG): Die Art und Weise, wie die Grundsteuer 
> berechnet wird, scheint willkürlich und berücksichtigt nicht die 
> tatsächlichen Werte der Immobilien gleichmäßig. Einige Immobilien 
> scheinen überbewertet, während andere unterbewertet zu sein scheinen. 
> Dies verletzt das Gleichheitsprinzip.
> Eigentumsgarantie (Art. 14 GG): Die überhöhte Grundsteuer stellt eine 
> unzumutbare finanzielle Belastung dar, die das Recht meines Mandanten 
> auf Eigentum beeinträchtigt.
> Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG): Der aktuelle Bescheid und die 
> zugrunde liegende Berechnungsmethode führen zu einer unverhältnismäßigen 
> und ungerechten Belastung meines Mandanten im Vergleich zu anderen 
> Grundstückseigentümern.
> Wir bitten Sie, den Bescheid zu überprüfen und unseren Einspruch zu 
> berücksichtigen. Sollten Sie unserem Einspruch nicht stattgeben, bitten 
> wir um eine ausführliche schriftliche Begründung.
> 
> Mit freundlichen Grüßen,
> 
> [Dein Name]
> [Deine Kontaktdaten]"
> 
> 
> 
> Gar nicht übel, oder?
> 
> Von einem befreundeten Juristen habe ich nochmal etwas spezifisch 
> Angepasstes bekommen, und werde dessen Version losschicken.

Besser ist das.

> Aber trotzdem, die ChatGPT-Version reicht wohl schon als Nebelbombe, 
> damit der Einspruch wie die SZ schreibt "unbearbeitet liegenbleibt".... 
>   :-)


Die Finanz könnte versucht sein, auf diese erkennbar unspezifischen 
Berufungen ebenso unspezifisch abweisend zu reagieren, womit der Ball 
wieder beim Steuervieh läge:


*****

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihren Einspruch im Namen Ihres Mandanten Herrn/Frau 
[Name] gegen den Bescheid über den Grundsteuerwert vom [Datum], Zeichen 
[Zeichen]. Wir haben Ihren Einspruch sorgfältig geprüft und nach 
eingehender Überlegung müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihren 
Einspruch ablehnen.

Die von Ihnen genannten Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der 
zugrunde liegenden Bewertungsgrundlage und die Infragestellung der 
Rechtmäßigkeit des aktuellen Grundsteuerwertes haben wir berücksichtigt. 
Jedoch sind wir der Überzeugung, dass die geltende Berechnungsmethode 
und der aktuelle Grundsteuerwert den rechtlichen Vorgaben entsprechen 
und mit den gesetzlichen Grundlagen im Einklang stehen.

Im Hinblick auf Ihre hervorgebrachten Argumente möchten wir wie folgt 
Stellung nehmen:

1.) Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG): Die Bewertung und Berechnung der 
Grundsteuer erfolgen nach objektiven und rechtlich festgelegten 
Kriterien. Wir sichern Ihnen zu, dass keine willkürliche Benachteiligung 
bestimmter Immobilien oder Eigentümer vorliegt. Die Berechnungsmethode 
basiert auf anerkannten Bewertungsverfahren und ist für alle Grundstücke 
gleichermaßen anwendbar.

2.) Eigentumsgarantie (Art. 14 GG): Die Grundsteuer ist eine öffentliche 
Abgabe, die zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben dient. Sie ist 
grundsätzlich nicht als unzumutbare finanzielle Belastung anzusehen und 
steht im Rahmen der rechtlichen Regelungen.

3.) Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG): Die Berechnung der 
Grundsteuer erfolgt auf Grundlage eines bundeseinheitlichen 
Bewertungsgesetzes. Hierbei werden verschiedene Faktoren wie 
Grundstücksgröße, Lage und Gebäudebewertung berücksichtigt. Eine 
unverhältnismäßige oder ungerechte Belastung einzelner 
Grundstückseigentümer ist somit nicht gegeben.

Wir verstehen, dass Sie mit der Entscheidung nicht zufrieden sind und 
möchten Sie dennoch bitten, die Rechtmäßigkeit des Bescheids zu 
akzeptieren. Sollten Sie weiterhin Zweifel an der Berechnung haben, 
steht es Ihnen frei, den Rechtsweg einzuschlagen und eine gerichtliche 
Überprüfung zu beantragen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und stehen Ihnen gerne zur Verfügung, 
falls Sie weitere Fragen haben oder eine ausführliche schriftliche 
Begründung wünschen.

Mit freundlichen Grüßen,

[ChatGPT]

*****

-- 
LG Georg

Löwen föhnen ist keine TikTok-Challenge.

Back to ger.ct | Previous | NextPrevious in thread | Next in thread | Find similar | Unroll thread


Thread

Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2023-07-29 09:37 +0200
  Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Georg Gruber <g.gruber_hauwech@gmx.net> - 2023-07-29 10:03 +0200
    Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2023-07-29 10:10 +0200
      Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Heinz Brückner <Ha-He-Brueck@t-online.de> - 2023-07-29 11:43 +0200
        Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-07-29 12:25 +0200
          Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Hermann Riemann <nospam.ng@hermann-riemann.de> - 2023-07-29 13:06 +0200
            Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2023-07-29 15:47 +0200
          Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Heinz Brückner <Ha-He-Brueck@t-online.de> - 2023-07-29 17:46 +0200
            Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-07-29 18:08 +0200
              Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Heinz Brückner <Ha-He-Brueck@t-online.de> - 2023-07-29 19:18 +0200
                Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-07-29 19:42 +0200
                Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Heinz Brückner <Ha-He-Brueck@t-online.de> - 2023-07-29 22:33 +0200
                Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-07-29 23:38 +0200
                Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Heinz Brückner <Ha-He-Brueck@t-online.de> - 2023-07-29 23:58 +0200
          Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2023-07-29 17:23 -0700
  Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Michael Strauss <nntp1cis-ns@mail.mszet.de> - 2023-07-30 00:41 +0200
    Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2023-07-30 07:12 +0000
    Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Heinz Brückner <Ha-He-Brueck@t-online.de> - 2023-07-30 13:28 +0200

csiph-web