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| From | "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> |
|---|---|
| Newsgroups | ger.ct |
| Subject | Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) |
| Date | 2023-07-29 09:37 +0200 |
| Message-ID | <ua2fkf$fdq7$1@solani.org> (permalink) |
Laut SZ von gestern hat man nach Erhalt der Grundsteuer (da steht noch keine zu zahlende Summe drin, erst 2025) nur 4 Wochen Zeit zum Einspruch. Die SZ rät, Einspruch zu erheben und mit verfassungsrechtlichen Bedenken zu begründen. dann wird erst mal alles auf Eis gelegt, und wenn 2025 die Steuer dann eingetrieben werden soll hat man einen rechtzeitig eingelegten und gültigen Einspruch. "Wie geht der Einspruch? Wer sich bei seiner Grundsteuererklärung vertan oder Sorgen um deutlich gestiegene Bodenrichtwerte hat, die beim Bundesmodell maßgeblich sind, sollte in jedem Fall Einspruch einlegen - und zwar gleich gegen den ersten Bescheid des Finanzamts, empfiehlt Experte Beck. Wer das tut, sichert sich damit die Gelegenheit zur Korrektur. Experten erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht die Reform in einigen Jahren in zentralen Punkten korrigieren dürfte. Wer davon profitieren will, muss allerdings gegen den ersten Grundsteuer-Bescheid des Finanzamts vorgehen, der im Briefkasten liegt. Trödeln ist nicht ratsam. Für den Einspruch bleibt nur ein Monat Zeit, wie Anwalt Gansel betont. Die Frist beginnt drei Tage nach dem Datum auf dem Bescheid. Fällt dieser Tag auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, tickt die Uhr ab dem nächsten Werktag. Das Veto sollte am besten mit verfassungsrechtlichen Bedenken begründet werden, rät Beck. Es sichert Zeit, der Einspruch bleibt dann unbearbeitet liegen. Musterbriefe gibt es unter anderem bei Finanztip.de. Ein Einspruch geht kostenfrei." Auf dem empfohlenen Muster von finanztip.de ist ausgerechnet die Begründung allerdings offen. Ich bin ja kein Verfassungsrechtler, bisserl argumentieren wird man aber wohl müssen? Töchterlein schlägt mir ChatGPT vor. Und schickt mir binnen 30 Sekunden dessen Begründung: "Einspruch gegen Grundsteuerwert July 29, 2023 Erstelle einen Einspruch gegen den Bescheid über den Grundsteuerwert. Erhebe verfassungsbedenken und benenne konkret welche Bedenken erhoben werden ChatGPT Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich im Namen meines Mandanten Herrn/Frau [Name] gegen den kürzlich erhaltenen Bescheid über den Grundsteuerwert vom [Datum], Zeichen [Zeichen], Einspruch ein. Wir haben starke Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Bewertungsgrundlage und stellen die Rechtmäßigkeit des aktuellen Grundsteuerwertes in Frage. Konkret heben wir folgende Punkte hervor: Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG): Die Art und Weise, wie die Grundsteuer berechnet wird, scheint willkürlich und berücksichtigt nicht die tatsächlichen Werte der Immobilien gleichmäßig. Einige Immobilien scheinen überbewertet, während andere unterbewertet zu sein scheinen. Dies verletzt das Gleichheitsprinzip. Eigentumsgarantie (Art. 14 GG): Die überhöhte Grundsteuer stellt eine unzumutbare finanzielle Belastung dar, die das Recht meines Mandanten auf Eigentum beeinträchtigt. Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG): Der aktuelle Bescheid und die zugrunde liegende Berechnungsmethode führen zu einer unverhältnismäßigen und ungerechten Belastung meines Mandanten im Vergleich zu anderen Grundstückseigentümern. Wir bitten Sie, den Bescheid zu überprüfen und unseren Einspruch zu berücksichtigen. Sollten Sie unserem Einspruch nicht stattgeben, bitten wir um eine ausführliche schriftliche Begründung. Mit freundlichen Grüßen, [Dein Name] [Deine Kontaktdaten]" Gar nicht übel, oder? Von einem befreundeten Juristen habe ich nochmal etwas spezifisch Angepasstes bekommen, und werde dessen Version losschicken. Aber trotzdem, die ChatGPT-Version reicht wohl schon als Nebelbombe, damit der Einspruch wie die SZ schreibt "unbearbeitet liegenbleibt".... :-) Also, erhebt alle heftig Einspruch. Sonst gilt im Jahr 2025 wenn die 5-fach oder 10-fach erhöhte Steuerschuld eingetrieben wird "SIE waren doch einverstanden damit!"
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Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2023-07-29 09:37 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Georg Gruber <g.gruber_hauwech@gmx.net> - 2023-07-29 10:03 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2023-07-29 10:10 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Heinz Brückner <Ha-He-Brueck@t-online.de> - 2023-07-29 11:43 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-07-29 12:25 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Hermann Riemann <nospam.ng@hermann-riemann.de> - 2023-07-29 13:06 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2023-07-29 15:47 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Heinz Brückner <Ha-He-Brueck@t-online.de> - 2023-07-29 17:46 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-07-29 18:08 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Heinz Brückner <Ha-He-Brueck@t-online.de> - 2023-07-29 19:18 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-07-29 19:42 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Heinz Brückner <Ha-He-Brueck@t-online.de> - 2023-07-29 22:33 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-07-29 23:38 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Heinz Brückner <Ha-He-Brueck@t-online.de> - 2023-07-29 23:58 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2023-07-29 17:23 -0700
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Michael Strauss <nntp1cis-ns@mail.mszet.de> - 2023-07-30 00:41 +0200
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2023-07-30 07:12 +0000
Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Heinz Brückner <Ha-He-Brueck@t-online.de> - 2023-07-30 13:28 +0200
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