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Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?)

From "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org>
Newsgroups ger.ct
Subject Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?)
Date 2023-07-29 09:37 +0200
Message-ID <ua2fkf$fdq7$1@solani.org> (permalink)

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Laut SZ von gestern hat man nach Erhalt der Grundsteuer (da steht noch 
keine zu zahlende Summe drin, erst 2025) nur 4 Wochen Zeit zum Einspruch.

Die SZ rät, Einspruch zu erheben und mit verfassungsrechtlichen 
Bedenken zu begründen. dann wird erst mal alles auf Eis gelegt, und wenn 
2025 die Steuer dann eingetrieben werden soll hat man einen rechtzeitig 
eingelegten und gültigen Einspruch.

"Wie geht der Einspruch?

Wer sich bei seiner Grundsteuererklärung vertan oder Sorgen um deutlich 
gestiegene Bodenrichtwerte hat, die beim Bundesmodell maßgeblich sind, 
sollte in jedem Fall Einspruch einlegen - und zwar gleich gegen den 
ersten Bescheid des Finanzamts, empfiehlt Experte Beck. Wer das tut, 
sichert sich damit die Gelegenheit zur Korrektur. Experten erwarten, 
dass das Bundesverfassungsgericht die Reform in einigen Jahren in 
zentralen Punkten korrigieren dürfte. Wer davon profitieren will, muss 
allerdings gegen den ersten Grundsteuer-Bescheid des Finanzamts 
vorgehen, der im Briefkasten liegt. Trödeln ist nicht ratsam. Für den 
Einspruch bleibt nur ein Monat Zeit, wie Anwalt Gansel betont. Die Frist 
beginnt drei Tage nach dem Datum auf dem Bescheid. Fällt dieser Tag auf 
Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, tickt die Uhr ab dem nächsten 
Werktag. Das Veto sollte am besten mit verfassungsrechtlichen Bedenken 
begründet werden, rät Beck. Es sichert Zeit, der Einspruch bleibt dann 
unbearbeitet liegen. Musterbriefe gibt es unter anderem bei 
Finanztip.de. Ein Einspruch geht kostenfrei."


Auf dem empfohlenen  Muster von finanztip.de ist ausgerechnet die 
Begründung allerdings offen. Ich bin ja kein Verfassungsrechtler, 
bisserl argumentieren wird man aber wohl müssen?

Töchterlein schlägt mir ChatGPT vor. Und schickt mir binnen 30 Sekunden 
dessen Begründung:


"Einspruch gegen Grundsteuerwert
July 29, 2023
Erstelle einen Einspruch gegen den Bescheid über den Grundsteuerwert. 
Erhebe verfassungsbedenken und benenne konkret welche Bedenken erhoben 
werden

ChatGPT
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich im Namen meines Mandanten Herrn/Frau [Name] gegen den 
kürzlich erhaltenen Bescheid über den Grundsteuerwert vom [Datum], 
Zeichen [Zeichen], Einspruch ein.

Wir haben starke Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der 
zugrunde liegenden Bewertungsgrundlage und stellen die Rechtmäßigkeit 
des aktuellen Grundsteuerwertes in Frage. Konkret heben wir folgende 
Punkte hervor:

Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG): Die Art und Weise, wie die Grundsteuer 
berechnet wird, scheint willkürlich und berücksichtigt nicht die 
tatsächlichen Werte der Immobilien gleichmäßig. Einige Immobilien 
scheinen überbewertet, während andere unterbewertet zu sein scheinen. 
Dies verletzt das Gleichheitsprinzip.
Eigentumsgarantie (Art. 14 GG): Die überhöhte Grundsteuer stellt eine 
unzumutbare finanzielle Belastung dar, die das Recht meines Mandanten 
auf Eigentum beeinträchtigt.
Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG): Der aktuelle Bescheid und die 
zugrunde liegende Berechnungsmethode führen zu einer unverhältnismäßigen 
und ungerechten Belastung meines Mandanten im Vergleich zu anderen 
Grundstückseigentümern.
Wir bitten Sie, den Bescheid zu überprüfen und unseren Einspruch zu 
berücksichtigen. Sollten Sie unserem Einspruch nicht stattgeben, bitten 
wir um eine ausführliche schriftliche Begründung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Dein Name]
[Deine Kontaktdaten]"



Gar nicht übel, oder?

Von einem befreundeten Juristen habe ich nochmal etwas spezifisch 
Angepasstes bekommen, und werde dessen Version losschicken.

Aber trotzdem, die ChatGPT-Version reicht wohl schon als Nebelbombe, 
damit der Einspruch wie die SZ schreibt "unbearbeitet liegenbleibt".... 
  :-)


Also, erhebt alle heftig Einspruch. Sonst gilt im Jahr 2025 wenn die 
5-fach oder 10-fach erhöhte Steuerschuld eingetrieben wird "SIE waren 
doch einverstanden damit!"


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Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2023-07-29 09:37 +0200
  Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Georg Gruber <g.gruber_hauwech@gmx.net> - 2023-07-29 10:03 +0200
    Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2023-07-29 10:10 +0200
      Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Heinz Brückner <Ha-He-Brueck@t-online.de> - 2023-07-29 11:43 +0200
        Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-07-29 12:25 +0200
          Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Hermann Riemann <nospam.ng@hermann-riemann.de> - 2023-07-29 13:06 +0200
            Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2023-07-29 15:47 +0200
          Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Heinz Brückner <Ha-He-Brueck@t-online.de> - 2023-07-29 17:46 +0200
            Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-07-29 18:08 +0200
              Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Heinz Brückner <Ha-He-Brueck@t-online.de> - 2023-07-29 19:18 +0200
                Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-07-29 19:42 +0200
                Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Heinz Brückner <Ha-He-Brueck@t-online.de> - 2023-07-29 22:33 +0200
                Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-07-29 23:38 +0200
                Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Heinz Brückner <Ha-He-Brueck@t-online.de> - 2023-07-29 23:58 +0200
          Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2023-07-29 17:23 -0700
  Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Michael Strauss <nntp1cis-ns@mail.mszet.de> - 2023-07-30 00:41 +0200
    Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2023-07-30 07:12 +0000
    Re: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid (mit ChatGPT?) Heinz Brückner <Ha-He-Brueck@t-online.de> - 2023-07-30 13:28 +0200

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