Groups | Search | Server Info | Keyboard shortcuts | Login | Register [http] [https] [nntp] [nntps]
| From | "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> |
|---|---|
| Newsgroups | ger.ct |
| Subject | Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden |
| Date | 2025-09-25 08:33 +0200 |
| Message-ID | <10b2nnu$1nm4$1@solani.org> (permalink) |
| References | <mjk27cF21o8U1@mid.individual.net> <10b2l23$1olo$1@solani.org> <mjk3plF21o8U2@mid.individual.net> <10b2lle$1oln$1@solani.org> <mjk4sgF21o9U2@mid.individual.net> |
Am 25.09.25 um 08:13 schrieb F. W.: > Am 25.09.2025 um 07:58 schrieb Dr. Joachim Neudert: > >> >> Aber nichts dergleichen tut die Landesärztekammer für mich... nur >> Beiträge eintreiben und sich selbst verwalten. >> > > Lieber Herr Dr. Neudert, > > ich will Ihnen nicht zu Nahe treten, aber wenn "Behörden" in Geld > schwimmen, dann sind es die Kammern. Die Ärztekammern haben, wie > Apothekerkammern, die Anwaltskammern und selbst die Handwerkskammern, > viele Sorgen. > > Aber eine Sorge haben sie alle nicht: zu wenig Geld. > > Daher wird sich das bald ändern. Da bin ich mir sicher. > > Mit freundlichen Grüße > > > Ihr FW > Ruhestandsärzte laufen Sturm gegen neuen Beitrag 30.04.2025, 10:25, Autor/-in: mm. Bayerische Landesärztekammer In Bayern regt sich Widerstand gegen eine neue Beitragsregelung der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK). Konkret geht es um einen zusätzlichen Kammerbeitrag für pensionierte Ärztinnen und Ärzte, der sich an der Höhe der Renten und Pensionen orientieren soll. Ein entsprechender Beschluss der Kammer hat inzwischen zu über 300 Unterschriften unter einem Protestbrief sowie zu mehreren Klagen vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München geführt. ©Mikhail /stock.adobe.com Die neuen Beitragspflichten würden „eine erhebliche finanzielle Belastung“ darstellen und seien „bundesweit einmalig“. Schon jetzt liege „die Beitragsbelastung der bayerischen Ärzte deutlich über der anderer Bundesländer“, kritisieren die Unterzeichner eines Protestbriefs an die bayerische Kammerspitze. Mehr als 300 pensionierte Ärztinnen und Ärzte aus Bayern protestieren gegen eine neue Beitragsregelung der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK). In einem Brief an BLÄK-Präsident Dr. Gerald Quitterer, der dem änd vorliegt, fordern sie die Rücknahme des Beschlusses, künftig neben dem bisherigen Beitrag für die Kreisverbände auch einen weiteren Kammerbeitrag für die Landesärztekammer zu erheben. Die Beitragshöhe soll sich laut Kammer nach der Höhe der Renten oder Pensionen richten. In ihrem Schreiben kritisieren die beiden Unterzeichner Dr. Paul Böhm und Dr. Dolf Hufnagl die neue Beitragsregelung scharf. Sie verweisen darauf, dass Ärzte im Ruhestand bisher „maximal einen kleinen Grundbeitrag zu leisten“ hatten, „da die Ärztekammer für Ärzte im Ruhestand de facto keinerlei Leistung erbringt“. Nun habe die Kammer jedoch beschlossen, zusätzlich zum Beitrag für die Kreisverbände einen weiteren Kammerbeitrag zu erheben, „der sich nach der Höhe der Renten/Pensionen richten soll“. Die neuen Beitragspflichten würden „eine erhebliche finanzielle Belastung“ darstellen und seien „bundesweit einmalig“. Schon jetzt liege „die Beitragsbelastung der bayerischen Ärzte deutlich über der anderer Bundesländer“. Der Protest der betroffenen Ärztinnen und Ärzte bleibt nicht folgenlos: Mehrere haben inzwischen Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München eingereicht. Wie es in dem Schreiben weiter heißt, habe das Gericht dem Verlangen nach einem Normenkontrollverfahren stattgegeben und die Behandlung der Widersprüche bis zur Entscheidung ausgesetzt. Zudem betonen Böhm und Hufnagl, dass sie an einer öffentlichen Auseinandersetzung mit dem Thema interessiert seien. Für die ärztliche Öffentlichkeit sei es von Bedeutung, „über diesen Sachverhalt unterrichtet zu werden“, zumal sich die Landesärztekammer bisher „weigert, den derzeitigen Stand der Angelegenheit öffentlich zu machen“. Dier änd hat die BLÄK um eine Stellungnahme gebeten. Eine Antwort steht noch aus. ================== Hier der Brief an die BLÄK: ================================== Prof. Dr. med. Paul M. Böhm Herrn Dr. Gerald Quitterer Präsident der BLÄK Mühlbaurstraße 16 81677 München praesidium@blaek.de Nachrichtlich: Frau Judith Gerlach Bayerische Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention Haidenauplatz 1 81667 München poststelle@stmgp.bayern.de München, den 07.04.2025 Einspruch gegen BLÄK Kammerbeitrag aus Renten und Pensionen Sehr geehrter Herr Kollege Quitterer, sehr geehrte Damen und Herren, laut neuer Beitragsordnung der Bayerischen Landesärztekammer wird – in Abweichung von einer Jahrzehnte währenden Tradition – ab 2025 erstmals von Renten und Pensionen ein Kammerbeitrag erhoben , und zwar der gleiche wie von den Einkommen der noch berufstätigen Ärztinnen und Ärzte. Wegen der besseren Verständlichkeit wird im Folgenden das generische Maskulinum als geschlechtsneutrale Form verwendet. Insgesamt dürften in Bayern ca. 16.258 Ärzte im Ruhestand (Pressemeldung vom 07.10.2024 der BLÄK zur bayerischen Ärztestatistik) von der neuen Beitragsordnung betroffen sein und kaum einer davon dürfte begeistert von der Regelung sein! Kurz zusammengefasst erhöht sich der Kammerbeitrag für berufstätige Ärzte von 0,38 auf 0,46% der Einkünfte aus ärztlicher Arbeit, was einer prozentualen Erhöhung Pläntschweg 25 D-81247 München Mobil. +49 163 3170654 E-Mail info@ortho-boehm.de 2 der Einnahmen der BLÄK von 21,1% entspricht. Zusätzlich erhöht sich der Kammerbeitrag für Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand von 0% auf 0,46% ihrer Alterseinkünfte. Geht man von einem Anteil der Ärzte im Ruhestand von ca. 17% aller Mitglieder und einem Netto-Rentenniveau vor Steuern von 50% der Einnahmen der aktiven Mitglieder aus, würde dies gesamthaft zu einer prozentualen Erhöhung der Beitrags- Einnahmen der BLÄK von über 33% führen. Bei ausgeglichenem Haushalt werden eine quantifizierte Begründung für diese drastische Erhöhung und die entsprechende spezifizierte Rechtsgrundlage nicht vorgelegt. Im Übrigen wäre vor einer so erheblichen Erhöhung als erster Schritt eine Überprüfung der Haushaltsführung, Höhe von Kosten, Anzahl und Höhe von Sitzungsgeldern etc. vorzunehmen und offenzulegen. Nach Durchsicht des Schreibens musste festgestellt werden, dass die neue Beitragsordnung offensichtlich gegen mehrere rechtsstaatliche Prinzipien verstößt. Dass die Vorgehensweise und der hier diskutierte neue Teil der Beitragsordnung auch von den Fachleuten innerhalb der BLÄK sowie von auf diesem Gebiet sehr erfahrenen Fachjuristen offenbar sehr kritisch und rechtlich nicht haltbar gesehen wird, sei nur am Rande erwähnt. Die kritischen Punkte werden im Folgenden erläutert: 1. Verletzung des Vertrauensschutzes Vertrauensschutz (auch Schlechterstellungsverbot) ist ein aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteter verfassungsrechtlicher Grundsatz, der das Vertrauen des Bürgers in die Beständigkeit der Gesetze schützt. Die mit der Änderung von Rechtsvorschriften möglicherweise verbundene Rückwirkung zu Lasten Einzelner kann deren Vertrauen in den Fortbestand einer bestimmten Rechtslage enttäuschen. Dem setzt das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) durch das Gebot der Rechtssicherheit und dem Prinzip von Treu und Glauben (§ 242 BGB) Grenzen. Die Eigentumsgarantie schützt nicht nur dingliche oder sonstige gegenüber jedermann allgemein wirkende Rechtspositionen, sondern auch schuldrechtliche Ansprüche sowie sozialversicherungsrechtliche Rentenansprüche und Rentenanwartschaften, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworben worden sind. Der 3 Gesetzgeber kann somit vorteilhafte Regelungen, auf die sich der Einzelne bei seiner Lebensplanung eingestellt hat, nicht generell von einem Tag zum anderen nachteilig verändern. Da für Ärzte eine Zwangsmitgliedschaft bei der Landesärztekammer besteht, hat der Kammerbeitrag einen der Einkommensteuer vergleichbaren Zwangscharakter. Somit sind bei der Bemessung veränderter oder für eine Untergruppe der Mitglieder komplett neu erhobener Kammerbeiträge die gleichen strengen Richtlinien wie bei gesetzlichen Vorschriften anzulegen. Dies wird auch dadurch untermauert, dass eine Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium fr Gesundheit, Pflege und Prvention erforderlich ist. Es drängt sich allerdings die Vermutung auf, dass dort die aus der neuen Beitragsordnung resultierenden komplexen Implikationen von Seiten der Landesärztekammer nicht im erforderlichen Umfang vorgetragen worden sind. Im Gegensatz zu den Steuern ist bei einem Beitrag rechtlich das Merkmal der Gegenleistung zu berücksichtigen. Ergänzender und konkretisierender Beitragsmaßstab ist der individuelle oder abstrakt-typisierte Nutzen der Leistung für den Beitragspflichtigen. Für Ärzte im Ruhestand ist schwerlich eine adäquate Gegenleistung der Landesärztekammer auszumachen. 2. Vertrag zu Lasten Dritter Offensichtlich wurden beim 83. Bayerischen Ärztinnen- und Ärztetag die Änderungen der Beitragsordnung zu Lasten der Ärzte im Ruhestand auf Vorschlag des Vorstands von den Delegierten beschlossen, ohne dass die Betroffenen vorab informiert worden waren oder hinreichend Gelegenheit hatten, sich dagegen zu wehren. Verträge zu Lasten Dritter sind mit den Grundsätzen unseres Rechtssystems nicht vereinbar. Das Prinzip fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestaltet. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich und rechtlich unwirksam, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten. Die Gruppe der Rentenempfänger unter der Ärzteschaft stellt in Bayern mit ca. 17% eine relevante Minderheit dar, 4 die, obwohl sie de facto praktisch nicht mehr von den Aktivitäten der Landesärztekammer irgendwelche Vorteile hat, hier offensichtlich ungefragt von einem Tag auf den anderen einer Mehr- bzw. Neubelastung ohne Gegenleistung unterworfen wurde. Dies war umso leichter möglich, nachdem eine offizielle Vertretung der Renten- bzw. Pensionsempfänger nicht gegeben ist. Die einseitige Belastung dieser Gruppe erscheint umso bedenklicher als sie in Bezug auf die jetzt aktiven Ärzte in die Vorleistung gegangen ist und die jetzigen Möglichkeiten erst geschaffen hat. In diesem Zusammenhang darf auch darauf hingewiesen werden, dass das Arbeitszeitgesetz bei dieser Altersgruppe während ihrer Weiterbildungszeit und auch danach noch nicht eingeführt war und „Work-Life-Balance‟ noch nicht Bestandteil des Arbeitslebens war. Insbesondere an den Universitätskliniken wurden regelmäßig Überstunden in einer heute kaum mehr vorstellbaren Zahl erbracht, die zum großen Teil trotz schriftlicher Anordnung und schriftlicher Bestätigung durch die Vorgesetzten nicht bezahlt wurden. Zahlreiche Bescheinigungen der Verwaltungen über nachweislich auf Anordnung erbrachte und nicht bezahlte Überstunden in der Größenordnung von mittleren vierstelligen bis zu fünfstelligen Stundenzahlen sind heute noch in den Unterlagen verfügbar. Dass die Einforderung des neugeschaffenen Kammerbeitrags als „Zeichen der Solidaritt und der Generationengerechtigkeit‟ von dieser Ärztegeneration im Ruhestand zu Recht als ungerecht, ja geradezu unverschämt empfunden wird, bedarf bei Kenntnis der Fakten wohl keiner weiteren Erläuterung. Darüber hinaus sind viele Ärzte im Ruhestand, insbesondere im ländlichen Bereich, wegen der oft schwierigen Versorgungssituation noch an der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung beteiligt, indem sie in Ganz- oder Teilzeit aushelfen. Andere Kolleginnen und Kollegen engagieren sich in der Fortbildung oder unterstützen die Wissenschaft im Rahmen von Publikationen, insbesondere in der klinischen Forschung und ehrenamtlich als international renommierte Reviewer. 3. „Nachgelagerte Doppelbesteuerung‟ Die Rentenansprüche der Ärzte im Ruhestand basieren zu einem wesentlichen Teil auf den während des Erwerbslebens erarbeiteten Einnahmen. Da die heute lebenden Rentner einen großen Teil dieser Rentenansprüche vor der bis heute noch nicht vollständigen nachgelagerten Besteuerung der Renteneinkünfte erworben haben, würde dies de facto einer rechtswidrigen „Doppelbesteuerung‟ gleichkommen. Die komplexe Materie kann im umfangreichen Gutachten „Überprüfung der Übergangsregelung zur nachgelagerten Besteuerung nach dem AltEinkG im Hinblick auf eine »doppelte Besteuerung« unter Berücksichtigung der aktuellen BFH-Rechtsprechung‟ der Autoren Prof. Dr. D. Kiesewetter, Prof. Dr. R. Maiterth und Prof. Dr. R.P. Schenke vom 04.02.2023 nachgelesen werden. Im Übrigen muss damit gerechnet werden, dass die hohen Kammerbeiträge steuerlich nicht absetzbar sind und damit Ärzte im Ruhestand zusätzlich erheblich benachteiligt würden. Ob auch im Ruhestand steuerlich noch Werbungskosten für Kammerbeiträge geltend gemacht werden können, hängt davon ab, ob die Aufwendungen objektiv geeignet sind, den Erwerbsinteressen von Rentnern bzw. Pensionären zu dienen. In der Regel ist dies nach der Beurteilung der Fachjuristen nicht der Fall. Rente bzw. Pension werden unabhängig etwaiger Mitgliedschaften der Rentner/Pensionäre in der Landesärztekammer gezahlt. Dies wird im Übrigen von der BLÄK schriftlich so konstatiert : „....die Tariferhöhungen im Krankenhaus oder die Dynamisierung unserer Renten, fr die wir eintreten, liegen jedoch nicht in unserem Kernkompetenzbereich.‟ (Informationsschrift der BLÄK vom Februar 2025: „Q & A Beitragsordnung – Mögliche Antworten auf häufige Fragen‟). Dass die Mitgliedschaft in der Ärztekammer für das Netto-Rentenniveau sich sogar negativ auswirkt, beweist die neue Beitragsordnung der BLÄK überdeutlich. Dass diese ungerechtfertigte Zusatzbelastung den politischen Ankündigungen von CDU und CSU zum Thema Rente diametral widersprechen, dient sicher nicht der politischen Glaubwürdigkeit (Stichwort 5 Aktivrente; CSU: „Positionen zur Rente von Heribert Heinrich‟, „Acht Schwerpunkte‟). 4. Rentenansprüche durch freiwillige Zuzahlungen Die Bayerische Ärzteversorgung bietet die Möglichkeit und wirbt dafür, durch freiwillige Zuzahlungen die Rentenansprüche erheblich zu erhöhen. Diese freiwilligen Zuzahlungen – und damit die sich daraus ergebenden Renteneinnahmen – stammen entweder aus einer ärztlichen Tätigkeit und wurden daher bereits als Einnahmen für die Erhöhung des Kammerbeitrages herangezogen („Doppelbesteuerung‟) oder sie stammen aus Einnahmen, die gar nichts mit der ärztlichen Tätigkeit zu tun haben (Mieteinnahmen, Zinseinnahmen, Erbvermögen etc.) und dürfen damit keinesfalls zu einem erhöhten Kammerbeitrag führen. Basis für die Zuzahlungen war der Grundsatz seit Bestehen der Landesärztekammer, dass Ärzte im Ruhestand maximal einen kleinen Grundbeitrag zu leisten haben, da die Ärztekammer für Ärzte im Ruhestand de facto keinerlei Leistung erbringt. Auch hier liegt wieder eine Verletzung des Vertrauensschutzes vor. Wollte man diese freiwilligen Zuzahlungen herausrechnen, müsste die sich aus jeder einzelnen Zuzahlung ergebende Rentenerhöhung für jeden Monat Rentenzahlung gesondert berechnet, aufsummiert und von der Rente subtrahiert werden. 5. Rückgabe der Approbation „Beitragsfreiheit besteht ausschließlich bei Rckgabe der Approbation‟ laut Informationsblatt zur Beitragsveranlagung der BLÄK. Damit werden Ärzte im Ruhestand von der BLÄK vor die Wahl gestellt, entweder einen unberechtigten Kammerbeitrag ohne Gegenleistung an die BLÄK zu bezahlen oder alle erworbenen Rechte als Arzt zu verlieren, die sie nach 12 Semestern Studium, ca. 6-jähriger Facharztweiterbildung mit anschließender Prüfung, zahlreichen Fortbildungen zur Erlangung von Zusatzweiterbildungen, zahlreichen bürokratischen Hürden, ggf. mehrjähriger Promotionsarbeit, 6 7 zahlreichen wissenschaftlichen Publikationen und langem Habilitationsverfahren erworben haben. Mit der Rückgabe der Approbation wird die Ausübung des Arztberufs untersagt und gleichzeitig verliert man die Berufsbezeichnung Arzt bzw. alle Facharztbezeichnungen und sämtliche an den Arztberuf geknüpfte Zusatzbezeichnungen. Dieser massive und unwürdige Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit ist nicht nachvollziehbar und würde für eine Nachvollziehbarkeit einer gut begründeten Rechtfertigung bedürfen. Reine Berufsausübungsregelungen können durch „vernünftige, zweckmäßige Gründe des Gemeinwohls“ gerechtfertigt werden (einfacher Gesetzesvorbehalt Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG). Ob die in dem oben zitierten Satz zu entnehmende „Alternative‟ für Ärzte im Ruhestand zu rechtfertigen ist und dem Geist des Grundgesetzes und des Heilberufe-Kammergesetzes noch entspricht, erscheint mehr als fraglich. 6. Beitragsordnungen anderer Landesärztekammern Ein Vergleich mit den aktuellen Beitragsordnungen der großen, mit Bayern vergleichbaren, Landesärztekammern Baden-Württemberg (50,00 €), Nordrhein (15,00 €), Westfalen-Lippe (13,00 €), Hessen (75 € bzw. ab 71. L.j. 0 €), Niedersachsen (57,00 €) und Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern (0 €) zeigt, dass die Bayerische Landesärztekammer mit ihrer neuen Beitragsordnung als einzige von den Ärzten im Ruhestand einen über einen Grundbetrag (in Klammern) hinausgehenden Kammerbeitrag erhebt. Dass die oben bereits erwähnte Informationsschrift der BLÄK mit dem Zitat „... mssen wir daher nun auch das erste Mal den Schritt gehen, auch .rztinnen und .rzte im Ruhestand zu veranlagen. Dies ist so bei anderen Landesrztekammern bereits gelebte Realitt ...‟ genau das Gegenteil insinuieren soll, wird unter Kollegen eher als bewusste Irreführung und weniger als blanke Unwissenheit in Bezug auf die Faktenlage angesehen. In der Konsequenz hat diese gegenüber den Ärzten im Ruhestand vielleicht unbedachte und unkluge, vielleicht aber auch rücksichtslose und rechtswidrige Vorgehensweise von Funktionären im Rahmen der neuen Beitragsordnung das Potential, einen Keil zwischen die verschiedenen Ärztegenerationen zu treiben. 8 Sollte hier nicht rasch eine tragbare Lösung gefunden werden, muss nach aktuellen Informationen in jedem Fall damit gerechnet werden, dass viele – wahrscheinlich sogar die überwiegende Mehrzahl – der betroffenen Kollegen den Klageweg wählen werden. Ob die sich daraus ergebenden Schlagzeilen für die Ärzteschaft, die Initiatoren und Promotoren der misslungenen, ungerechten und vermutlich auch rechtswidrigen neuen Beitragsordnung oder auch für das Bayerische Staatsministerium fr Gesundheit, Pflege und Prvention als Aufsichtsbehörde hilfreich sind, sei dahingestellt. Die öffentliche Reaktion ist unschwer zu erahnen, sobald dieses Thema den Weg in die öffentliche Diskussion gefunden haben wird. Die Menschen im Ruhestand werden befürchten, dass die ungerechtfertigte Zusatzbelastung der Ärzte im Ruhestand Schule macht und dann auf andere Berufsgruppen übergreifen wird („obsta principis‟ – Wehret den Anfängen!). Jüngere Berufstätige, die sowieso schon – und nicht ganz unberechtigt – befürchten, dass die spätere Rente nicht mehr in der Lage sein wird, ihren Lebensstandard im Ruhestand zu sichern, könnten in dem Vorgehen den Willen der Politik sehen, von oben herab auf Kosten der Rentner marode Finanzen infolge ausufernder Kosten eines aufgeblähten Verwaltungsapparats mit hochdotierten Funktionären zu sanieren. Wenn auch für die breite Öffentlichkeit die Landesärztekammer kein Gesicht und keinen Namen hat – die Politik hat hier beides. Der Chirurg Georg Maurer hat in einem interessanten Buch über die Entwicklung der Chirurgie in Bayern darauf hingewiesen, dass die nachfolgenden Generationen immer auf den Schultern der Vorgänger stehen. Dieses Bild eines klugen Arztes, der in seinem Leben als Gründer der Medizinischen Fakultät an der TU München und langjähriger Direktor der Chirurgischen Klinik und Ärztlicher Direktor des Klinikums Rechts der Isar viel organisatorische Erfahrung neben seiner Tätigkeit als Chirurg sammeln konnte, zeigt eine weise Richtschnur auf. Entscheidend ist – wie bei vielen politischen Entscheidungen – ein rasches und kluges Handeln, da Zeitfenster für optimale Lösungen in der Regel limitiert sind: Quidquid agis, prudenter agas et respice finem. In Bezug auf die rechtliche Vorgehensweise, gehe ich davon aus, dass Sie – unabhängig von einer Klage bei dem Verwaltungsgericht München – im Sinne der behördlichen Verfahrensteilnahme zuständig sind. D.h., mein/unser Einspruch ist zumindest von Ihnen als Verwaltungsakt zu registrieren und in geeigneter Form an die weiterbearbeitende Behörde weiterzuleiten. Es bedarf hierzu einer Bestätigung Ihrer Dienststelle, aus der hervorgeht, dass mein Widerspruch an die Bayerische Landesärztekammer zur weiteren Verwendung bei Ihnen eingegangen ist. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Prof. Dr. med. Paul M. Böhm Diesem Einspruch-Schreiben gegen die neue Beitragsordnung der BLÄK ist eine Liste von Ärztinnen und Ärzten beigefügt, die in die Einschreibung in die Unterstützerliste eingewilligt haben. Da die Anzahl der Unterzeichner laufend zunimmt, wird die Liste bis auf Weiteres fortgeführt. -- Bitt um Vrzihung, di Tast " " klmmt manchmal...
Back to ger.ct | Previous | Next — Previous in thread | Next in thread | Find similar | Unroll thread
SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-25 07:28 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-09-25 07:47 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-25 07:55 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-09-25 07:58 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-25 08:13 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-09-25 08:33 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2025-09-25 18:41 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2025-09-25 20:03 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2025-09-25 18:11 +0000
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2025-09-26 09:27 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-09-26 09:39 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-09-26 09:44 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2025-09-26 14:55 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-09-27 06:48 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Heinz Brückner <Ha-He-Brueck@t-online.de> - 2025-09-26 21:15 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2025-09-25 18:36 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-26 07:37 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2025-09-26 07:57 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-09-26 08:47 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Ulf Kutzner <user2991@newsgrouper.org.invalid> - 2025-09-26 07:14 +0000
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-26 09:39 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-09-26 09:53 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Ulf Kutzner <user2991@newsgrouper.org.invalid> - 2025-09-26 08:02 +0000
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2025-09-27 09:34 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-09-27 16:57 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2025-09-28 14:33 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2025-09-26 10:10 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-26 10:43 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Ulf Kutzner <user2991@newsgrouper.org.invalid> - 2025-09-26 08:46 +0000
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-09-26 17:47 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-09-26 17:44 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-26 10:36 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Thomas Einzel <usenet-2025@einzel.de> - 2025-09-26 12:01 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Ulf Kutzner <user2991@newsgrouper.org.invalid> - 2025-09-26 10:23 +0000
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-09-26 13:33 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-29 12:05 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-09-26 17:50 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-29 12:28 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-09-29 13:52 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-29 14:01 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-09-29 21:28 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-09-30 06:07 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-09-30 08:37 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-09-30 12:19 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-09-30 13:19 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-30 09:01 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Ulf Kutzner <user2991@newsgrouper.org.invalid> - 2025-09-30 07:03 +0000
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-30 10:23 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-09-30 09:36 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-30 10:28 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-09-30 11:52 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-09-30 12:36 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2025-09-29 21:55 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-09-26 13:20 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2025-09-26 14:45 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-29 12:30 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-09-25 08:11 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-25 08:50 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2025-09-25 16:37 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2025-09-25 08:31 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Alfred <Sept.2025@anon.invalid> - 2025-09-25 09:07 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-25 09:38 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Joerg Walther <joerg.walther@magenta.de> - 2025-09-25 16:01 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-09-25 16:11 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2025-09-25 16:14 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-09-25 09:34 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-25 09:40 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Alfred <Sept.2025@anon.invalid> - 2025-09-26 11:13 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-29 10:04 +0200
Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2025-09-29 21:39 +0200
csiph-web