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Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden

From "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org>
Newsgroups ger.ct
Subject Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden
Date 2025-09-25 08:33 +0200
Message-ID <10b2nnu$1nm4$1@solani.org> (permalink)
References <mjk27cF21o8U1@mid.individual.net> <10b2l23$1olo$1@solani.org> <mjk3plF21o8U2@mid.individual.net> <10b2lle$1oln$1@solani.org> <mjk4sgF21o9U2@mid.individual.net>

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Am 25.09.25 um 08:13 schrieb F. W.:
> Am 25.09.2025 um 07:58 schrieb Dr. Joachim Neudert:
> 
>>
>> Aber nichts dergleichen tut die Landesärztekammer für mich... nur 
>> Beiträge eintreiben und sich selbst verwalten.
>>
> 
> Lieber Herr Dr. Neudert,
> 
> ich will Ihnen nicht zu Nahe treten, aber wenn "Behörden" in Geld
> schwimmen, dann sind es die Kammern. Die Ärztekammern haben, wie
> Apothekerkammern, die Anwaltskammern und selbst die Handwerkskammern,
> viele Sorgen.
> 
> Aber eine Sorge haben sie alle nicht: zu wenig Geld.
> 
> Daher wird sich das bald ändern. Da bin ich mir sicher.
> 
> Mit freundlichen Grüße
> 
> 
> Ihr FW
> 
Ruhestandsärzte laufen Sturm gegen neuen Beitrag
30.04.2025, 10:25, Autor/-in: mm.
Bayerische Landesärztekammer

In Bayern regt sich Widerstand gegen eine neue Beitragsregelung der 
Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK). Konkret geht es um einen 
zusätzlichen Kammerbeitrag für pensionierte Ärztinnen und Ärzte, der 
sich an der Höhe der Renten und Pensionen orientieren soll. Ein 
entsprechender Beschluss der Kammer hat inzwischen zu über 300 
Unterschriften unter einem Protestbrief sowie zu mehreren Klagen vor dem 
Bayerischen Verwaltungsgericht München geführt.

  ©Mikhail /stock.adobe.com Die neuen Beitragspflichten würden „eine 
erhebliche finanzielle Belastung“ darstellen und seien „bundesweit 
einmalig“. Schon jetzt liege „die Beitragsbelastung der bayerischen 
Ärzte deutlich über der anderer Bundesländer“, kritisieren die 
Unterzeichner eines Protestbriefs an die bayerische Kammerspitze.
Mehr als 300 pensionierte Ärztinnen und Ärzte aus Bayern protestieren 
gegen eine neue Beitragsregelung der Bayerischen Landesärztekammer 
(BLÄK). In einem Brief an BLÄK-Präsident Dr. Gerald Quitterer, der dem 
änd vorliegt, fordern sie die Rücknahme des Beschlusses, künftig neben 
dem bisherigen Beitrag für die Kreisverbände auch einen weiteren 
Kammerbeitrag für die Landesärztekammer zu erheben. Die Beitragshöhe 
soll sich laut Kammer nach der Höhe der Renten oder Pensionen richten.

In ihrem Schreiben kritisieren die beiden Unterzeichner Dr. Paul Böhm 
und Dr. Dolf Hufnagl die neue Beitragsregelung scharf. Sie verweisen 
darauf, dass Ärzte im Ruhestand bisher „maximal einen kleinen 
Grundbeitrag zu leisten“ hatten, „da die Ärztekammer für Ärzte im 
Ruhestand de facto keinerlei Leistung erbringt“. Nun habe die Kammer 
jedoch beschlossen, zusätzlich zum Beitrag für die Kreisverbände einen 
weiteren Kammerbeitrag zu erheben, „der sich nach der Höhe der 
Renten/Pensionen richten soll“. Die neuen Beitragspflichten würden „eine 
erhebliche finanzielle Belastung“ darstellen und seien „bundesweit 
einmalig“. Schon jetzt liege „die Beitragsbelastung der bayerischen 
Ärzte deutlich über der anderer Bundesländer“.

Der Protest der betroffenen Ärztinnen und Ärzte bleibt nicht folgenlos: 
Mehrere haben inzwischen Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht 
München eingereicht. Wie es in dem Schreiben weiter heißt, habe das 
Gericht dem Verlangen nach einem Normenkontrollverfahren stattgegeben 
und die Behandlung der Widersprüche bis zur Entscheidung ausgesetzt.

Zudem betonen Böhm und Hufnagl, dass sie an einer öffentlichen 
Auseinandersetzung mit dem Thema interessiert seien. Für die ärztliche 
Öffentlichkeit sei es von Bedeutung, „über diesen Sachverhalt 
unterrichtet zu werden“, zumal sich die Landesärztekammer bisher 
„weigert, den derzeitigen Stand der Angelegenheit öffentlich zu machen“.

Dier änd hat die BLÄK um eine Stellungnahme gebeten. Eine Antwort steht 
noch aus.
==================

Hier der Brief an die BLÄK:

==================================

Prof. Dr. med. Paul M. Böhm
Herrn
Dr. Gerald Quitterer Präsident der BLÄK Mühlbaurstraße 16 81677 München
praesidium@blaek.de
Nachrichtlich:
Frau
Judith Gerlach
Bayerische Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention 
Haidenauplatz 1
81667 München poststelle@stmgp.bayern.de
München, den 07.04.2025
Einspruch gegen BLÄK Kammerbeitrag aus Renten und Pensionen
Sehr geehrter Herr Kollege Quitterer, sehr geehrte Damen und Herren,
laut neuer Beitragsordnung der Bayerischen Landesärztekammer wird – in 
Abweichung von einer Jahrzehnte währenden Tradition – ab 2025 erstmals 
von Renten und Pensionen ein Kammerbeitrag erhoben , und zwar der 
gleiche wie von den Einkommen der noch berufstätigen Ärztinnen und 
Ärzte. Wegen der besseren Verständlichkeit wird im Folgenden das 
generische Maskulinum als geschlechtsneutrale Form verwendet.
Insgesamt dürften in Bayern ca. 16.258 Ärzte im Ruhestand (Pressemeldung 
vom 07.10.2024 der BLÄK zur bayerischen Ärztestatistik) von der neuen 
Beitragsordnung betroffen sein und kaum einer davon dürfte begeistert 
von der Regelung sein!
Kurz zusammengefasst erhöht sich der Kammerbeitrag für berufstätige 
Ärzte von 0,38 auf 0,46% der Einkünfte aus ärztlicher Arbeit, was einer 
prozentualen Erhöhung
Pläntschweg 25 D-81247 München
Mobil. +49 163 3170654 E-Mail info@ortho-boehm.de

2
der Einnahmen der BLÄK von 21,1% entspricht. Zusätzlich erhöht sich der 
Kammerbeitrag für Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand von 0% auf 0,46% 
ihrer Alterseinkünfte.
Geht man von einem Anteil der Ärzte im Ruhestand von ca. 17% aller 
Mitglieder und einem Netto-Rentenniveau vor Steuern von 50% der 
Einnahmen der aktiven Mitglieder aus, würde dies gesamthaft zu einer 
prozentualen Erhöhung der Beitrags- Einnahmen der BLÄK von über 33% 
führen. Bei ausgeglichenem Haushalt werden eine quantifizierte 
Begründung für diese drastische Erhöhung und die entsprechende 
spezifizierte Rechtsgrundlage nicht vorgelegt. Im Übrigen wäre vor einer 
so erheblichen Erhöhung als erster Schritt eine Überprüfung der 
Haushaltsführung, Höhe von Kosten, Anzahl und Höhe von Sitzungsgeldern 
etc. vorzunehmen und offenzulegen.
Nach Durchsicht des Schreibens musste festgestellt werden, dass die neue 
Beitragsordnung offensichtlich gegen mehrere rechtsstaatliche Prinzipien 
verstößt. Dass die Vorgehensweise und der hier diskutierte neue Teil der 
Beitragsordnung auch von den Fachleuten innerhalb der BLÄK sowie von auf 
diesem Gebiet sehr erfahrenen Fachjuristen offenbar sehr kritisch und 
rechtlich nicht haltbar gesehen wird, sei nur am Rande erwähnt.
Die kritischen Punkte werden im Folgenden erläutert:
1. Verletzung des Vertrauensschutzes
Vertrauensschutz (auch Schlechterstellungsverbot) ist ein aus dem 
Rechtsstaatsprinzip abgeleiteter verfassungsrechtlicher Grundsatz, der 
das Vertrauen des Bürgers in die Beständigkeit der Gesetze schützt. Die 
mit der Änderung von Rechtsvorschriften möglicherweise verbundene 
Rückwirkung zu Lasten Einzelner kann deren Vertrauen in den Fortbestand 
einer bestimmten Rechtslage enttäuschen. Dem setzt das 
Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) durch das Gebot der 
Rechtssicherheit und dem Prinzip von Treu und Glauben (§ 242 BGB) 
Grenzen. Die Eigentumsgarantie schützt nicht nur dingliche oder sonstige 
gegenüber jedermann allgemein wirkende Rechtspositionen, sondern auch 
schuldrechtliche Ansprüche sowie sozialversicherungsrechtliche 
Rentenansprüche und Rentenanwartschaften, die im Geltungsbereich des 
Grundgesetzes erworben worden sind. Der

3 Gesetzgeber kann somit vorteilhafte Regelungen, auf die sich der 
Einzelne bei
seiner Lebensplanung eingestellt hat, nicht generell von einem Tag zum 
anderen nachteilig verändern.
Da für Ärzte eine Zwangsmitgliedschaft bei der Landesärztekammer 
besteht, hat der Kammerbeitrag einen der Einkommensteuer vergleichbaren 
Zwangscharakter. Somit sind bei der Bemessung veränderter oder für eine 
Untergruppe der Mitglieder komplett neu erhobener Kammerbeiträge die 
gleichen strengen Richtlinien wie bei gesetzlichen Vorschriften 
anzulegen. Dies wird auch dadurch untermauert, dass eine Genehmigung 
durch das Bayerische Staatsministerium fr Gesundheit, Pflege und 
Prvention erforderlich ist. Es drängt sich allerdings die Vermutung 
auf, dass dort die aus der neuen Beitragsordnung resultierenden 
komplexen Implikationen von Seiten der Landesärztekammer nicht im 
erforderlichen Umfang vorgetragen worden sind.
Im Gegensatz zu den Steuern ist bei einem Beitrag rechtlich das Merkmal 
der Gegenleistung zu berücksichtigen. Ergänzender und konkretisierender 
Beitragsmaßstab ist der individuelle oder abstrakt-typisierte Nutzen der 
Leistung für den Beitragspflichtigen. Für Ärzte im Ruhestand ist 
schwerlich eine adäquate Gegenleistung der Landesärztekammer auszumachen.
2. Vertrag zu Lasten Dritter
Offensichtlich wurden beim 83. Bayerischen Ärztinnen- und Ärztetag die 
Änderungen der Beitragsordnung zu Lasten der Ärzte im Ruhestand auf 
Vorschlag des Vorstands von den Delegierten beschlossen, ohne dass die 
Betroffenen vorab informiert worden waren oder hinreichend Gelegenheit 
hatten, sich dagegen zu wehren. Verträge zu Lasten Dritter sind mit den 
Grundsätzen unseres Rechtssystems nicht vereinbar. Das Prinzip fordert, 
dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt 
gestaltet. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten 
sind somit regelmäßig nicht möglich und rechtlich unwirksam, solange sie 
nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne 
ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten. Die Gruppe der 
Rentenempfänger unter der Ärzteschaft stellt in Bayern mit ca. 17% eine 
relevante Minderheit dar,

4
die, obwohl sie de facto praktisch nicht mehr von den Aktivitäten der 
Landesärztekammer irgendwelche Vorteile hat, hier offensichtlich 
ungefragt von einem Tag auf den anderen einer Mehr- bzw. Neubelastung 
ohne Gegenleistung unterworfen wurde. Dies war umso leichter möglich, 
nachdem eine offizielle Vertretung der Renten- bzw. Pensionsempfänger 
nicht gegeben ist.
Die einseitige Belastung dieser Gruppe erscheint umso bedenklicher als 
sie in Bezug auf die jetzt aktiven Ärzte in die Vorleistung gegangen ist 
und die jetzigen Möglichkeiten erst geschaffen hat.
In diesem Zusammenhang darf auch darauf hingewiesen werden, dass das 
Arbeitszeitgesetz bei dieser Altersgruppe während ihrer 
Weiterbildungszeit und auch danach noch nicht eingeführt war und 
„Work-Life-Balance‟ noch nicht Bestandteil des Arbeitslebens war. 
Insbesondere an den Universitätskliniken wurden regelmäßig Überstunden 
in einer heute kaum mehr vorstellbaren Zahl erbracht, die zum großen 
Teil trotz schriftlicher Anordnung und schriftlicher Bestätigung durch 
die Vorgesetzten nicht bezahlt wurden. Zahlreiche Bescheinigungen der 
Verwaltungen über nachweislich auf Anordnung erbrachte und nicht 
bezahlte Überstunden in der Größenordnung von mittleren vierstelligen 
bis zu fünfstelligen Stundenzahlen sind heute noch in den Unterlagen 
verfügbar. Dass die Einforderung des neugeschaffenen Kammerbeitrags als 
„Zeichen der Solidaritt und der Generationengerechtigkeit‟ von dieser 
Ärztegeneration im Ruhestand zu Recht als ungerecht, ja geradezu 
unverschämt empfunden wird, bedarf bei Kenntnis der Fakten wohl keiner 
weiteren Erläuterung.
Darüber hinaus sind viele Ärzte im Ruhestand, insbesondere im ländlichen 
Bereich, wegen der oft schwierigen Versorgungssituation noch an der 
Sicherstellung der ärztlichen Versorgung beteiligt, indem sie in Ganz- 
oder Teilzeit aushelfen. Andere Kolleginnen und Kollegen engagieren sich 
in der Fortbildung oder unterstützen die Wissenschaft im Rahmen von 
Publikationen, insbesondere in der klinischen Forschung und ehrenamtlich 
als international renommierte Reviewer.

3. „Nachgelagerte Doppelbesteuerung‟
Die Rentenansprüche der Ärzte im Ruhestand basieren zu einem 
wesentlichen Teil auf den während des Erwerbslebens erarbeiteten 
Einnahmen. Da die heute lebenden Rentner einen großen Teil dieser 
Rentenansprüche vor der bis heute noch nicht vollständigen 
nachgelagerten Besteuerung der Renteneinkünfte erworben haben, würde 
dies de facto einer rechtswidrigen „Doppelbesteuerung‟ gleichkommen. Die 
komplexe Materie kann im umfangreichen Gutachten „Überprüfung der 
Übergangsregelung zur nachgelagerten Besteuerung nach dem AltEinkG im 
Hinblick auf eine »doppelte Besteuerung« unter Berücksichtigung der 
aktuellen BFH-Rechtsprechung‟ der Autoren Prof. Dr. D. Kiesewetter, 
Prof. Dr. R. Maiterth und Prof. Dr. R.P. Schenke vom 04.02.2023 
nachgelesen werden.
Im Übrigen muss damit gerechnet werden, dass die hohen Kammerbeiträge 
steuerlich nicht absetzbar sind und damit Ärzte im Ruhestand zusätzlich 
erheblich benachteiligt würden.
Ob auch im Ruhestand steuerlich noch Werbungskosten für Kammerbeiträge 
geltend gemacht werden können, hängt davon ab, ob die Aufwendungen 
objektiv geeignet sind, den Erwerbsinteressen von Rentnern bzw. 
Pensionären zu dienen. In der Regel ist dies nach der Beurteilung der 
Fachjuristen nicht der Fall. Rente bzw. Pension werden unabhängig 
etwaiger Mitgliedschaften der Rentner/Pensionäre in der 
Landesärztekammer gezahlt. Dies wird im Übrigen von der BLÄK schriftlich 
so konstatiert : „....die Tariferhöhungen im Krankenhaus oder die 
Dynamisierung unserer Renten, fr die wir eintreten, liegen jedoch nicht 
in unserem Kernkompetenzbereich.‟ (Informationsschrift der BLÄK vom 
Februar 2025: „Q & A Beitragsordnung – Mögliche Antworten auf häufige 
Fragen‟). Dass die Mitgliedschaft in der Ärztekammer für das 
Netto-Rentenniveau sich sogar negativ auswirkt, beweist die neue 
Beitragsordnung der BLÄK überdeutlich.
Dass diese ungerechtfertigte Zusatzbelastung den politischen 
Ankündigungen von CDU und CSU zum Thema Rente diametral widersprechen, 
dient sicher nicht der politischen Glaubwürdigkeit (Stichwort
5

Aktivrente; CSU: „Positionen zur Rente von Heribert Heinrich‟, „Acht 
Schwerpunkte‟).
4. Rentenansprüche durch freiwillige Zuzahlungen
Die Bayerische Ärzteversorgung bietet die Möglichkeit und wirbt dafür, 
durch freiwillige Zuzahlungen die Rentenansprüche erheblich zu erhöhen. 
Diese freiwilligen Zuzahlungen – und damit die sich daraus ergebenden 
Renteneinnahmen – stammen entweder aus einer ärztlichen Tätigkeit und 
wurden daher bereits als Einnahmen für die Erhöhung des Kammerbeitrages 
herangezogen („Doppelbesteuerung‟) oder sie stammen aus Einnahmen, die 
gar nichts mit der ärztlichen Tätigkeit zu tun haben (Mieteinnahmen, 
Zinseinnahmen, Erbvermögen etc.) und dürfen damit keinesfalls zu einem 
erhöhten Kammerbeitrag führen.
Basis für die Zuzahlungen war der Grundsatz seit Bestehen der 
Landesärztekammer, dass Ärzte im Ruhestand maximal einen kleinen 
Grundbeitrag zu leisten haben, da die Ärztekammer für Ärzte im Ruhestand 
de facto keinerlei Leistung erbringt. Auch hier liegt wieder eine 
Verletzung des Vertrauensschutzes vor.
Wollte man diese freiwilligen Zuzahlungen herausrechnen, müsste die sich 
aus jeder einzelnen Zuzahlung ergebende Rentenerhöhung für jeden Monat 
Rentenzahlung gesondert berechnet, aufsummiert und von der Rente 
subtrahiert werden.
5. Rückgabe der Approbation
„Beitragsfreiheit besteht ausschließlich bei Rckgabe der Approbation‟
laut Informationsblatt zur Beitragsveranlagung der BLÄK. Damit werden 
Ärzte im Ruhestand von der BLÄK vor die Wahl gestellt, entweder einen 
unberechtigten Kammerbeitrag ohne Gegenleistung an die BLÄK zu bezahlen 
oder alle erworbenen Rechte als Arzt zu verlieren, die sie nach 12 
Semestern Studium, ca. 6-jähriger Facharztweiterbildung mit 
anschließender Prüfung, zahlreichen Fortbildungen zur Erlangung von 
Zusatzweiterbildungen, zahlreichen bürokratischen Hürden, ggf. 
mehrjähriger Promotionsarbeit,
6

7
zahlreichen wissenschaftlichen Publikationen und langem 
Habilitationsverfahren erworben haben. Mit der Rückgabe der Approbation 
wird die Ausübung des Arztberufs untersagt und gleichzeitig verliert man 
die Berufsbezeichnung Arzt bzw. alle Facharztbezeichnungen und sämtliche 
an den Arztberuf geknüpfte Zusatzbezeichnungen.
Dieser massive und unwürdige Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG 
geschützte Berufsfreiheit ist nicht nachvollziehbar und würde für eine 
Nachvollziehbarkeit einer gut begründeten Rechtfertigung bedürfen.
Reine Berufsausübungsregelungen können durch „vernünftige, zweckmäßige 
Gründe des Gemeinwohls“ gerechtfertigt werden (einfacher 
Gesetzesvorbehalt Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG). Ob die in dem oben 
zitierten Satz zu entnehmende „Alternative‟ für Ärzte im Ruhestand zu 
rechtfertigen ist und dem Geist des Grundgesetzes und des 
Heilberufe-Kammergesetzes noch entspricht, erscheint mehr als fraglich.
6. Beitragsordnungen anderer Landesärztekammern
Ein Vergleich mit den aktuellen Beitragsordnungen der großen, mit Bayern 
vergleichbaren, Landesärztekammern Baden-Württemberg (50,00 €), 
Nordrhein (15,00 €), Westfalen-Lippe (13,00 €), Hessen (75 € bzw. ab 71. 
L.j. 0 €), Niedersachsen (57,00 €) und Ärztekammer 
Mecklenburg-Vorpommern (0 €) zeigt, dass die Bayerische 
Landesärztekammer mit ihrer neuen Beitragsordnung als einzige von den 
Ärzten im Ruhestand einen über einen Grundbetrag (in Klammern) 
hinausgehenden Kammerbeitrag erhebt. Dass die oben bereits erwähnte 
Informationsschrift der BLÄK mit dem Zitat
„... mssen wir daher nun auch das erste Mal den Schritt gehen, auch 
.rztinnen und .rzte im Ruhestand zu veranlagen. Dies ist so bei anderen 
Landesrztekammern bereits gelebte Realitt ...‟ genau das Gegenteil 
insinuieren soll, wird unter Kollegen eher als bewusste Irreführung und 
weniger als blanke Unwissenheit in Bezug auf die Faktenlage angesehen.
In der Konsequenz hat diese gegenüber den Ärzten im Ruhestand vielleicht 
unbedachte und unkluge, vielleicht aber auch rücksichtslose und 
rechtswidrige Vorgehensweise von Funktionären im Rahmen der neuen 
Beitragsordnung das Potential, einen Keil zwischen die verschiedenen 
Ärztegenerationen zu treiben.

8 Sollte hier nicht rasch eine tragbare Lösung gefunden werden, muss 
nach aktuellen
Informationen in jedem Fall damit gerechnet werden, dass viele – 
wahrscheinlich sogar die überwiegende Mehrzahl – der betroffenen 
Kollegen den Klageweg wählen werden. Ob die sich daraus ergebenden 
Schlagzeilen für die Ärzteschaft, die Initiatoren und Promotoren der 
misslungenen, ungerechten und vermutlich auch rechtswidrigen neuen 
Beitragsordnung oder auch für das Bayerische Staatsministerium fr 
Gesundheit, Pflege und Prvention als Aufsichtsbehörde hilfreich sind, 
sei dahingestellt.
Die öffentliche Reaktion ist unschwer zu erahnen, sobald dieses Thema 
den Weg in die öffentliche Diskussion gefunden haben wird. Die Menschen 
im Ruhestand werden befürchten, dass die ungerechtfertigte 
Zusatzbelastung der Ärzte im Ruhestand Schule macht und dann auf andere 
Berufsgruppen übergreifen wird („obsta principis‟ – Wehret den Anfängen!).
Jüngere Berufstätige, die sowieso schon – und nicht ganz unberechtigt – 
befürchten, dass die spätere Rente nicht mehr in der Lage sein wird, 
ihren Lebensstandard im Ruhestand zu sichern, könnten in dem Vorgehen 
den Willen der Politik sehen, von oben herab auf Kosten der Rentner 
marode Finanzen infolge ausufernder Kosten eines aufgeblähten 
Verwaltungsapparats mit hochdotierten Funktionären zu sanieren. Wenn 
auch für die breite Öffentlichkeit die Landesärztekammer kein Gesicht 
und keinen Namen hat – die Politik hat hier beides.
Der Chirurg Georg Maurer hat in einem interessanten Buch über die 
Entwicklung der Chirurgie in Bayern darauf hingewiesen, dass die 
nachfolgenden Generationen immer auf den Schultern der Vorgänger stehen. 
Dieses Bild eines klugen Arztes, der in seinem Leben als Gründer der 
Medizinischen Fakultät an der TU München und langjähriger Direktor der 
Chirurgischen Klinik und Ärztlicher Direktor des Klinikums Rechts der 
Isar viel organisatorische Erfahrung neben seiner Tätigkeit als Chirurg 
sammeln konnte, zeigt eine weise Richtschnur auf.
Entscheidend ist – wie bei vielen politischen Entscheidungen – ein 
rasches und kluges Handeln, da Zeitfenster für optimale Lösungen in der 
Regel limitiert sind:
Quidquid agis, prudenter agas et respice finem.

In Bezug auf die rechtliche Vorgehensweise, gehe ich davon aus, dass Sie 
– unabhängig von einer Klage bei dem Verwaltungsgericht München – im 
Sinne der behördlichen Verfahrensteilnahme zuständig sind.
D.h., mein/unser Einspruch ist zumindest von Ihnen als Verwaltungsakt zu 
registrieren und in geeigneter Form an die weiterbearbeitende Behörde 
weiterzuleiten. Es bedarf hierzu einer Bestätigung Ihrer Dienststelle, 
aus der hervorgeht, dass mein Widerspruch an die Bayerische 
Landesärztekammer zur weiteren Verwendung bei Ihnen eingegangen ist.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Prof. Dr. med. Paul M. Böhm
Diesem Einspruch-Schreiben gegen die neue Beitragsordnung der BLÄK ist 
eine Liste von Ärztinnen und Ärzten beigefügt, die in die Einschreibung 
in die Unterstützerliste eingewilligt haben. Da die Anzahl der 
Unterzeichner laufend zunimmt, wird die Liste bis auf Weiteres fortgeführt.


-- 
Bitt um Vrzihung, di Tast " " klmmt manchmal...

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SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-25 07:28 +0200
  Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-09-25 07:47 +0200
    Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-25 07:55 +0200
      Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-09-25 07:58 +0200
        Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-25 08:13 +0200
          Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-09-25 08:33 +0200
            Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2025-09-25 18:41 +0200
            Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2025-09-25 20:03 +0200
              Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2025-09-25 18:11 +0000
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2025-09-26 09:27 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-09-26 09:39 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-09-26 09:44 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2025-09-26 14:55 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-09-27 06:48 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Heinz Brückner <Ha-He-Brueck@t-online.de> - 2025-09-26 21:15 +0200
      Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2025-09-25 18:36 +0200
        Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-26 07:37 +0200
          Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2025-09-26 07:57 +0200
          Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-09-26 08:47 +0200
            Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Ulf Kutzner <user2991@newsgrouper.org.invalid> - 2025-09-26 07:14 +0000
            Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-26 09:39 +0200
              Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-09-26 09:53 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Ulf Kutzner <user2991@newsgrouper.org.invalid> - 2025-09-26 08:02 +0000
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2025-09-27 09:34 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-09-27 16:57 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2025-09-28 14:33 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2025-09-26 10:10 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-26 10:43 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Ulf Kutzner <user2991@newsgrouper.org.invalid> - 2025-09-26 08:46 +0000
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-09-26 17:47 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-09-26 17:44 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-26 10:36 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Thomas Einzel <usenet-2025@einzel.de> - 2025-09-26 12:01 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Ulf Kutzner <user2991@newsgrouper.org.invalid> - 2025-09-26 10:23 +0000
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-09-26 13:33 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-29 12:05 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-09-26 17:50 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-29 12:28 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-09-29 13:52 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-29 14:01 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-09-29 21:28 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-09-30 06:07 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-09-30 08:37 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-09-30 12:19 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-09-30 13:19 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-30 09:01 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Ulf Kutzner <user2991@newsgrouper.org.invalid> - 2025-09-30 07:03 +0000
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-30 10:23 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-09-30 09:36 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-30 10:28 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-09-30 11:52 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-09-30 12:36 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2025-09-29 21:55 +0200
              Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-09-26 13:20 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2025-09-26 14:45 +0200
                Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-29 12:30 +0200
  Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-09-25 08:11 +0200
    Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-25 08:50 +0200
      Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2025-09-25 16:37 +0200
  Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2025-09-25 08:31 +0200
  Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Alfred <Sept.2025@anon.invalid> - 2025-09-25 09:07 +0200
    Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-25 09:38 +0200
    Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Joerg Walther <joerg.walther@magenta.de> - 2025-09-25 16:01 +0200
      Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-09-25 16:11 +0200
        Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2025-09-25 16:14 +0200
  Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-09-25 09:34 +0200
    Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-25 09:40 +0200
  Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Alfred <Sept.2025@anon.invalid> - 2025-09-26 11:13 +0200
    Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden "F. W." <me@home.invalid> - 2025-09-29 10:04 +0200
      Re: SAP und OpenAI bringen KI in deutsche Behörden Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2025-09-29 21:39 +0200

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