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ePA in der Praxis

Started by"Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org>
First post2025-06-25 11:32 +0200
Last post2025-06-27 21:36 +0200
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Contents

  ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-25 11:32 +0200
    Re: ePA in der Praxis "F. W." <me@home.invalid> - 2025-06-25 12:08 +0200
      Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-25 13:33 +0200
      Re: ePA in der Praxis Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> - 2025-06-25 15:25 +0100
        Re: ePA in der Praxis Ulf Kutzner <user2991@newsgrouper.org.invalid> - 2025-06-25 14:31 +0000
          Re: ePA in der Praxis Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> - 2025-06-25 15:49 +0100
        Re: ePA in der Praxis Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2025-06-25 23:23 +0200
          Re: ePA in der Praxis Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> - 2025-06-25 22:37 +0100
            Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 07:42 +0200
              Re: ePA in der Praxis Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-06-26 08:21 +0200
                Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 08:49 +0200
                  Re: ePA in der Praxis Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-06-26 09:24 +0200
                    Re: ePA in der Praxis Ulf Kutzner <user2991@newsgrouper.org.invalid> - 2025-06-26 07:33 +0000
                      historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 15:41 +0200
                        Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Gunter Kühne <kuehne-g@freenet.de> - 2025-06-26 16:06 +0200
                          Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 16:20 +0200
                            Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Gunter Kühne <kuehne-g@freenet.de> - 2025-06-26 16:29 +0200
                            Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Peter Veith <veith@snafu.de> - 2025-06-26 17:24 +0200
                        Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-06-26 16:31 +0200
                        Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Bernd Mayer <beam.bam.boom@proton.me> - 2025-06-26 16:51 +0200
                          Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Bernd Mayer <beam.bam.boom@proton.me> - 2025-06-26 17:40 +0200
                        Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-06-26 16:56 +0200
                        Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Karl Wilhelm Kuhn <KarlWilhelmKuhn@gmx.de> - 2025-06-26 17:15 +0200
                    Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 09:41 +0200
                    Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 09:50 +0200
                      Re: ePA in der Praxis Ulf Kutzner <user2991@newsgrouper.org.invalid> - 2025-06-26 08:05 +0000
                      Re: ePA in der Praxis Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-06-26 10:45 +0200
          Re: ePA in der Praxis "F. W." <me@home.invalid> - 2025-06-26 07:00 +0200
          Re: ePA in der Praxis Gunter Kühne <kuehne-g@freenet.de> - 2025-06-26 09:54 +0200
    Re: ePA in der Praxis Tobias Schuster <7e0f2510@gmx.de> - 2025-06-25 12:55 +0200
      Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-25 13:28 +0200
        Re: ePA in der Praxis Tobias Schuster <7e0f2510@gmx.de> - 2025-06-25 13:41 +0200
          Re: ePA in der Praxis Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2025-06-25 11:53 +0000
            Re: ePA in der Praxis Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-06-25 21:04 +0200
    Re: ePA in der Praxis Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2025-06-25 14:29 +0200
      Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-25 14:47 +0200
        Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-25 15:38 +0200
    Re: ePA in der Praxis Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2025-06-25 23:18 +0200
      Re: ePA in der Praxis Martin Ebert <mx300@gmx.net> - 2025-06-25 23:58 +0200
        Re: ePA in der Praxis Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2025-06-27 16:19 +0200
          Re: ePA in der Praxis Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2025-06-27 15:27 +0000
      Re: ePA in der Praxis Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 05:00 +0000
        Re: ePA in der Praxis Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2025-06-26 10:19 +0200
        Re: ePA in der Praxis Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2025-06-27 21:21 +0200
    Re: ePA in der Praxis Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-06-26 07:57 +0200
      Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 08:12 +0200
        Re: ePA in der Praxis Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2025-06-27 21:22 +0200
      Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 08:16 +0200
        Re: ePA in der Praxis Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-06-26 08:32 +0200
          Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 08:54 +0200
            Re: ePA in der Praxis Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-06-26 09:26 +0200
            Re: ePA in der Praxis Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2025-06-27 11:08 +0200
              Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-27 11:32 +0200
        Re: ePA in der Praxis Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-06-26 12:34 +0200
          Re: ePA in der Praxis Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 11:44 +0000
    Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-27 08:59 +0200
    Re: ePA in der Praxis Ulrich Weise <ulrich.weise@t-online.de> - 2025-06-27 15:27 +0200
      Re: ePA in der Praxis Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2025-06-27 13:34 +0000
        Re: ePA in der Praxis Ulrich Weise <ulrich.weise@t-online.de> - 2025-06-30 10:54 +0200
          Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-30 11:41 +0200
            Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-30 11:46 +0200
              Re: ePA in der Praxis Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2025-06-30 15:49 +0200
                Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-30 16:01 +0200
                  Re: ePA in der Praxis Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2025-06-30 17:29 +0200
      Re: ePA in der Praxis Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2025-06-27 21:36 +0200

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#640994 — Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0

FromBernd Mayer <beam.bam.boom@proton.me>
Date2025-06-26 17:40 +0200
SubjectRe: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0
Message-ID<103jpkq$gf5o$1@news.nntp4.net>
In reply to#640989
Am 26.06.25 um 16:51 schrieb Bernd Mayer:
> Am 26.06.25 um 15:41 schrieb Dr. Joachim Neudert:
>> OK.
>> Zu diesem Gutachten: Das Gute: Ich habe es elektronisch. Es ist 
>> irgendwo in den Text-Daten von 1991 drin. WWDAT und WPDAT heissen die 
>> Verzeichnisse bei mir (8 Zeichen war die Obergrenze für Windows. Teils 
>> auch Amiga-Dateien WP 4.1) Verschiedene Namen, ich muß reinschauen.
>>
>> Das Schwierige: Kein Programm das ich heute habe kann noch gut diese 
>> Texte lesen. Microsoft Word 365 lehnt es kategorisch ab, *.doc von 
>> 1991 zu öffnen, das sei ihm aus Sicherheitsgründen verboten.
>> Die Wordperfekt Dateien werden erst recht nicht gelesen.
>>
>> Mit einem ASCII-Viewer Texteditor geht es so lala. Apple Pages konnte 
>> jede 2. Datei öffnen.
>>
>> Hat jemand gute Importfilter für Wordperfekt 4.1 bis 5.0 und die 
>> ersten WinWord-Versionen?
>>
> 
> auf archive.org kann man noch wordperfect finden etwa wordperfect-4.2 
> für DOS und weitere Versionen.
> 
> https://archive.org/search?query=wordperfect
> 
> Möglicherweise läuft das mit FreeDOS:
> https://de.wikipedia.org/wiki/FreeDOS
> https://freedos.org/

Nachtrag,

von Corel Linux gab es mal eine Version inklusive Wordperfect.

https://en.wikipedia.org/wiki/Corel_Linux

Offenbar kann man die noch zum Download finden.

https://duckduckgo.com/?t=ftsa&q=corel+linux+download


Bernd Mayer

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#640991 — Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0

FromRuediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de>
Date2025-06-26 16:56 +0200
SubjectRe: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0
Message-ID<103ju3m.11g.1@privat.lahls.de>
In reply to#640983
*Dr. Joachim Neudert* schrieb:

> Am 26.06.25 um 09:33 schrieb Ulf Kutzner:
>> Nicht ohne Grund hat man sich
>> https://de.wikipedia.org/wiki/Notarzt#Deutschland
>> als Vorschlag für die LÄK einfallen lassen.
>>
>> Was die Bayrische ÄK daraus gemacht hat,
>> habe ich nicht recherchiert.
>
>
> OK.
> Zu diesem Gutachten: Das Gute: Ich habe es elektronisch. Es ist irgendwo
> in den Text-Daten von 1991 drin. WWDAT und WPDAT heissen die
> Verzeichnisse bei mir (8 Zeichen war die Obergrenze für Windows. Teils
> auch Amiga-Dateien WP 4.1) Verschiedene Namen, ich muß reinschauen.
>
> Das Schwierige: Kein Programm das ich heute habe kann noch gut diese
> Texte lesen. Microsoft Word 365 lehnt es kategorisch ab, *.doc von 1991
> zu öffnen, das sei ihm aus Sicherheitsgründen verboten.

Hm, vielleicht: https://www.youtube.com/watch?v=kyTUfhqrTzY
-- 
bis denne

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#640992 — Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0

FromKarl Wilhelm Kuhn <KarlWilhelmKuhn@gmx.de>
Date2025-06-26 17:15 +0200
SubjectRe: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0
Message-ID<103jo7c$1a2fj$1@tota-refugium.de>
In reply to#640983
Am 26.06.2025 um 15:41 schrieb Dr. Joachim Neudert:
>
> 
> OK.
> Zu diesem Gutachten: Das Gute: Ich habe es elektronisch. Es ist irgendwo 
> in den Text-Daten von 1991 drin. WWDAT und WPDAT heissen die 
> Verzeichnisse bei mir (8 Zeichen war die Obergrenze für Windows. Teils 
> auch Amiga-Dateien WP 4.1) Verschiedene Namen, ich muß reinschauen.
> 
> Das Schwierige: Kein Programm das ich heute habe kann noch gut diese 
> Texte lesen. Microsoft Word 365 lehnt es kategorisch ab, *.doc von 1991 
> zu öffnen, das sei ihm aus Sicherheitsgründen verboten.
> Die Wordperfekt Dateien werden erst recht nicht gelesen.
> 
> Mit einem ASCII-Viewer Texteditor geht es so lala. Apple Pages konnte 
> jede 2. Datei öffnen.
> 
> Hat jemand gute Importfilter für Wordperfekt 4.1 bis 5.0 und die ersten 
> WinWord-Versionen?
> 
> 1991 ist ja praktisch nagelneu, gerade mal 34 Jahre alt...
> 
> 
Versuche es mit LibreOffice

https://de.libreoffice.org/download/download/

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#640965

From"Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org>
Date2025-06-26 09:41 +0200
Message-ID<103itje$1aiee$3@solani.org>
In reply to#640963
Am 26.06.25 um 09:24 schrieb Ruediger Lahl:
> *Dr. Joachim Neudert* schrieb:
> 
>> Am 26.06.25 um 08:21 schrieb Ruediger Lahl:
>>> *Dr. Joachim Neudert* schrieb:
>>>> Der Notarzt hat die GKV-Karte noch nicht eingelesen. Er ist immer noch
>>>> dabei, das endlich gefundene Handy auf einen möglicherweise
>>>> gespeicherten Notfalldatensatz zu durchsuchen, während die
>>>> Laienreanimation mehr schlecht als recht fortgeführt wird. Stört ihn nicht.
>>>
>>> Bei euch sind die Notärzte alleine unterwegs? Du machst erst den
>>> Papierkram, bevor du Leben rettest? Dein Patient ist fit genug, sein
>>> Handy zu entsperren?
>>
>> Zumindest ist das die Vorstellung derjeniger, die hilfreiche
>> Notfalldatensätze auf Handys, Gesundheitskarten und nun auch in die
>> Cloud speichern.
> 
> Na, wenn sie das glauben würden, dann würden sie da eher nichts
> gespeichert haben wollen.
> 
> Ich werde das demnächst mal mit meinem Hausarzt durchsprechen. Als
> amtlich alter Sack mit den ersten Zipperlein, sollte man so was haben.
> 
>> Die übrigens auch mal fehlweisend sein können. Ich hatte in Großhadern
>> ein Gutachten zu machen über einen Notarzt der gerufen wurde zu einem
>> Mann mit Oberbauch-Beschwerden. Auf dem Kamin-Sims sah er Gastritis
>> Medikamente und schloss daraus dass es ein eine
>> Magenschleimhautentzündung sein müsse, verschrieb noch mehr davon und
>> fuhr wider ab.
>> Der Patient, starker Raucher Ende 50,  war 2 Stunden später tot, an
>> seinem Hinterwand-Infarkt verstorben
> 
> Das ist natürlich übel und ich denke schon, dass der Notarzt da seine
> Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat. Wobei man auch bedenken muss, dass
> so ein Notarzt auch ein hauptberuflicher Hautarzt sein kann, oder ein
> Gynäkologe, deren allgemeinärztliche Erfahrung nur gering und auch schon
> etwas her sein dürfte.
> 
>> und ich sollte jetzt zusammen mit einem OA Professor ein Gutachten
>> darüber erstellen, was falsch gelaufen sei und ob der Notarzt zu
>> verknacken sei.
> 
> Was ist draus geworden?

Weiß ich nicht, das Gerichtsurteil habe ich nicht angefordert.
Ich habe aber das Gutachten noch im Kopf, und auf Papier.

Es kocht darauf zusammen, ob man in Deutschland bei 
Bauchschmerzen/Oberbauchschmerzen als Standard ein 12-Kanal-EKG ableiten 
muß. Was glaubt Ihr? Ist ein EKG Standard bei Bauchschmerzen unter dem 
Rippenbogen? Oder bei Schmerz zwischen den Schulterblättern?


Eben hatte ich wieder einen netten vergleichbaren Fall. Patient Mitte 
50, psychisch erkrankt,  in psychiatrische Betreuung und bei der 
Hausärztin seit Jahren als Angst-Patient bekannt und behandelt. Hatte 
Brustbeschwerden bei Belastung. Raucher. Sie sagt ihm,  er braucht 
keinen Kardiologen.  Er hat sich durchgesetzt an ihr vorbei, kam 
selbständig. Nach dem Stressecho das hochpathologisch war,  hab ich ihn 
sofort in die Klinik geschickt, Herzkatheter,  3-Gefäßerkrankung IV°, 
wird jetzt Bypass operiert. Hausarztin ist geschockt und sendet gerade 
weitere ihrer Patienten zur Abklärung.

Das ist also in Zukunft nicht mehr möglich, der Hausarzt ist der Lotse 
und entscheidet wer zum Facharzt vorgelassen wird. Den Patienten wollte 
keiner vorlassen. Ist ja klar, er ist Angst-Patient und wird von vier 
Psychiaterinnen  betreut.


-- 
Bitt um Vrzihung, di Tast " " klmmt manchmal...

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#640967

From"Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org>
Date2025-06-26 09:50 +0200
Message-ID<103iu4t$1aiee$4@solani.org>
In reply to#640963
Am 26.06.25 um 09:24 schrieb Ruediger Lahl:
> *Dr. Joachim Neudert* schrieb:
> 
>> Am 26.06.25 um 08:21 schrieb Ruediger Lahl:
>>> *Dr. Joachim Neudert* schrieb:
>>>> Der Notarzt hat die GKV-Karte noch nicht eingelesen. Er ist immer noch
>>>> dabei, das endlich gefundene Handy auf einen möglicherweise
>>>> gespeicherten Notfalldatensatz zu durchsuchen, während die
>>>> Laienreanimation mehr schlecht als recht fortgeführt wird. Stört ihn nicht.
>>>
>>> Bei euch sind die Notärzte alleine unterwegs? Du machst erst den
>>> Papierkram, bevor du Leben rettest? Dein Patient ist fit genug, sein
>>> Handy zu entsperren?
>>
>> Zumindest ist das die Vorstellung derjeniger, die hilfreiche
>> Notfalldatensätze auf Handys, Gesundheitskarten und nun auch in die
>> Cloud speichern.
> 
> Na, wenn sie das glauben würden, dann würden sie da eher nichts
> gespeichert haben wollen.
> 
> Ich werde das demnächst mal mit meinem Hausarzt durchsprechen. Als
> amtlich alter Sack mit den ersten Zipperlein, sollte man so was haben.
> 
>> Die übrigens auch mal fehlweisend sein können. Ich hatte in Großhadern
>> ein Gutachten zu machen über einen Notarzt der gerufen wurde zu einem
>> Mann mit Oberbauch-Beschwerden. Auf dem Kamin-Sims sah er Gastritis
>> Medikamente und schloss daraus dass es ein eine
>> Magenschleimhautentzündung sein müsse, verschrieb noch mehr davon und
>> fuhr wider ab.
>> Der Patient, starker Raucher Ende 50,  war 2 Stunden später tot, an
>> seinem Hinterwand-Infarkt verstorben
> 
> Das ist natürlich übel und ich denke schon, dass der Notarzt da seine
> Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat. Wobei man auch bedenken muss, dass
> so ein Notarzt auch ein hauptberuflicher Hautarzt sein kann, oder ein
> Gynäkologe, deren allgemeinärztliche Erfahrung nur gering und auch schon
> etwas her sein dürfte.
> 
>> und ich sollte jetzt zusammen mit einem OA Professor ein Gutachten
>> darüber erstellen, was falsch gelaufen sei und ob der Notarzt zu
>> verknacken sei.
> 
> Was ist draus geworden?


Weiß ich nicht, das Gerichtsurteil habe ich nicht angefordert.
Ich habe aber das Gutachten noch im Kopf, und auf Papier.

Es kocht darauf zusammen, ob man in Deutschland bei 
Bauchschmerzen/Oberbauchschmerzen als Standard ein 12-Kanal-EKG ableiten 
muß. Was glaubt Ihr? Ist ein EKG Standard bei Bauchschmerzen unter dem 
Rippenbogen? Oder bei Schmerz zwischen den Schulterblättern?


Eben hatte ich wieder einen netten vergleichbaren Fall. Patient Mitte 
50, psychisch erkrankt,  in psychiatrischer Betreuung und bei der 
Hausärztin seit Jahren als Angst-Patient bekannt und behandelt. Hatte 
Brustbeschwerden bei Belastung. Raucher. Sie sagte ihm,  er braucht 
keinen Kardiologen.  Er hat sich durchgesetzt, erhielt doch die 
Überweisung. Nach dem Stressecho das hochpathologisch war,  hab ich ihn 
sofort in die Klinik geschickt, Herzkatheter,  3-Gefäßerkrankung IV°, 
wird jetzt Bypass-operiert oder Stentversuch in einem Zentrum. Die 
Hausärztin ist erschrocken und sendet gerade weitere ihrer Patienten zur 
kardiologischen Abklärung.

Das ist also in Zukunft nicht mehr so gut möglich, der Hausarzt ist der 
Lotse und entscheidet wer zum Facharzt vorgelassen wird. Dem Patienten 
wurde abgeraten vom Facharzt-Besuch. Ist ja klar, er ist Angst-Patient 
und wird schon fachärztlich psychiatrisch betreut.


-- 
Bitt um Vrzihung, di Tast " " klmmt manchmal...

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#640970

FromUlf Kutzner <user2991@newsgrouper.org.invalid>
Date2025-06-26 08:05 +0000
Message-ID<1750925104-2991@newsgrouper.org>
In reply to#640967
"Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> posted:

> Am 26.06.25 um 09:24 schrieb [...] Lahl:
> > *Dr. Joachim Neudert* schrieb:
> > 
> >> Am 26.06.25 um 08:21 schrieb [...] Lahl:
> >>> *Dr. Joachim Neudert* schrieb:
> >>>> Der Notarzt hat die GKV-Karte noch nicht eingelesen. Er ist immer noch
> >>>> dabei, das endlich gefundene Handy auf einen möglicherweise
> >>>> gespeicherten Notfalldatensatz zu durchsuchen, während die
> >>>> Laienreanimation mehr schlecht als recht fortgeführt wird. Stört ihn nicht.
> >>>
> >>> Bei euch sind die Notärzte alleine unterwegs? Du machst erst den
> >>> Papierkram, bevor du Leben rettest? Dein Patient ist fit genug, sein
> >>> Handy zu entsperren?
> >>
> >> Zumindest ist das die Vorstellung derjeniger, die hilfreiche
> >> Notfalldatensätze auf Handys, Gesundheitskarten und nun auch in die
> >> Cloud speichern.
> > 
> > Na, wenn sie das glauben würden, dann würden sie da eher nichts
> > gespeichert haben wollen.
> > 
> > Ich werde das demnächst mal mit meinem Hausarzt durchsprechen. Als
> > amtlich alter Sack mit den ersten Zipperlein, sollte man so was haben.
> > 
> >> Die übrigens auch mal fehlweisend sein können. Ich hatte in Großhadern
> >> ein Gutachten zu machen über einen Notarzt der gerufen wurde zu einem
> >> Mann mit Oberbauch-Beschwerden. Auf dem Kamin-Sims sah er Gastritis
> >> Medikamente und schloss daraus dass es ein eine
> >> Magenschleimhautentzündung sein müsse, verschrieb noch mehr davon und
> >> fuhr wider ab.
> >> Der Patient, starker Raucher Ende 50,  war 2 Stunden später tot, an
> >> seinem Hinterwand-Infarkt verstorben
> > 
> > Das ist natürlich übel und ich denke schon, dass der Notarzt da seine
> > Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat. Wobei man auch bedenken muss, dass
> > so ein Notarzt auch ein hauptberuflicher Hautarzt sein kann, oder ein
> > Gynäkologe, deren allgemeinärztliche Erfahrung nur gering und auch schon
> > etwas her sein dürfte.
> > 
> >> und ich sollte jetzt zusammen mit einem OA Professor ein Gutachten
> >> darüber erstellen, was falsch gelaufen sei und ob der Notarzt zu
> >> verknacken sei.
> > 
> > Was ist draus geworden?
> 
> 
> Weiß ich nicht, das Gerichtsurteil habe ich nicht angefordert.
> Ich habe aber das Gutachten noch im Kopf, und auf Papier.
> 
> Es kocht darauf zusammen, ob man in Deutschland bei 
> Bauchschmerzen/Oberbauchschmerzen als Standard ein 12-Kanal-EKG ableiten 
> muß. Was glaubt Ihr? Ist ein EKG Standard bei Bauchschmerzen unter dem 
> Rippenbogen? Oder bei Schmerz zwischen den Schulterblättern?

Nun gibt es ja atypische Infarkte mit atypischen
Schmerzempfindungen und sogar atypischem EKG-Bild,
wie etwa Hinterwandinfarkte, NSTEMI.

Schnelltest für kardiales Troponin wird damals
noch nicht zur Verfügung gestanden haben.

Sollte Taxi ins Krankenhaus bei Hinterwandpatienten*
gegenüber Anforderung eines Notarztes die bessere
Überlebensstrategie sein? Wirklich?

*) Ja, das wissen die zu der Zeit meist nicht.
Scheint ja in der Kardiologie akzeptiert zu sein,
daß selbst der Notzarzt derlei nicht mitbekommt.

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#640977

FromRuediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de>
Date2025-06-26 10:45 +0200
Message-ID<103j8bg.76k.1@privat.lahls.de>
In reply to#640967
*Dr. Joachim Neudert* schrieb:

> Eben hatte ich wieder einen netten vergleichbaren Fall. Patient Mitte
> 50, psychisch erkrankt,  in psychiatrischer Betreuung und bei der
> Hausärztin seit Jahren als Angst-Patient bekannt und behandelt. Hatte
> Brustbeschwerden bei Belastung. Raucher. Sie sagte ihm,  er braucht
> keinen Kardiologen.  Er hat sich durchgesetzt, erhielt doch die
> Überweisung.
[...]
> Das ist also in Zukunft nicht mehr so gut möglich, der Hausarzt ist der
> Lotse und entscheidet wer zum Facharzt vorgelassen wird. Dem Patienten
> wurde abgeraten vom Facharzt-Besuch.

Wird die Ärztin nach dem Primärarztprinzip dann anders handeln, wenn er
versucht den Facharzttermin durchzusetzen? Warum sollte sie?

Andersherum wäre er jetzt auch ohne Primärarztprinzip gestorben, wenn er
sich nicht durchgesetzt hätte.

Bisschen Glück muss man auch mal haben.
-- 
bis denne

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#640949

From"F. W." <me@home.invalid>
Date2025-06-26 07:00 +0200
Message-ID<mc42gbFlfabU3@mid.individual.net>
In reply to#640942
Am 25.06.2025 um 23:23 schrieb Michael Zink:
> On Wed, 25 Jun 2025 15:25:05 +0100, Goetz Schultz wrote:
> 
>> On 25/06/2025 11:08, F. W. wrote:
>>> 3. Wie ist das bei einem Unfall z. B. wenn ich bewusstlos bin? Wie kommt
>>> der Notarzt an die Daten, wenn ich z. B. eine Allergie gegen BTM hätte?
>>
>> IIRC gibt es einen Bereich der exakt dafür da ist und von jedem
>> eingelesen werden kann [mit entsprechender HW]. Ich kann mich jetzt
>> nicht erinnern ob nur NA oder auch RTW-Besaztung Zugriff haben.
> 
> Meinst Du vielleicht die schon lange bestehenden Möglichkeiten,
> Notfalldaten oder Medikamentenliste direkt auf der Karte zu speichern?
> 
> Wofür seltsamerweise keine oder nur wenig Werbung gemacht wurde ...
> 
> Auf Wiederlesen
> 
> Michael
> 

Ach. Wie funktioniert das denn?

FW

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#640968

FromGunter Kühne <kuehne-g@freenet.de>
Date2025-06-26 09:54 +0200
Message-ID<103iubj$3au9l$1@dont-email.me>
In reply to#640942
Am 25.06.25 um 23:23 schrieb Michael Zink:
> On Wed, 25 Jun 2025 15:25:05 +0100, Goetz Schultz wrote:
> 
>> On 25/06/2025 11:08, F. W. wrote:
>>> 3. Wie ist das bei einem Unfall z. B. wenn ich bewusstlos bin? Wie kommt
>>> der Notarzt an die Daten, wenn ich z. B. eine Allergie gegen BTM hätte?
>>
>> IIRC gibt es einen Bereich der exakt dafür da ist und von jedem
>> eingelesen werden kann [mit entsprechender HW]. Ich kann mich jetzt
>> nicht erinnern ob nur NA oder auch RTW-Besaztung Zugriff haben.
> 
> Meinst Du vielleicht die schon lange bestehenden Möglichkeiten,
> Notfalldaten oder Medikamentenliste direkt auf der Karte zu speichern?
> 
> Wofür seltsamerweise keine oder nur wenig Werbung gemacht wurde ...
> 
> Auf Wiederlesen
> 
> Michael
> 
Das wusste ich auch nicht. Wie kann man das machen?

-- 
Kleinmut und Stolz, aus diesem Holz
Schuf der Mensch sich am sechsten Tag Gott.

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#640908

FromTobias Schuster <7e0f2510@gmx.de>
Date2025-06-25 12:55 +0200
Message-ID<103gkjr$2kbhn$1@dont-email.me>
In reply to#640900
Am 25.06.2025 um 11:32 schrieb Dr. Joachim Neudert:

> Ich bin wirklich positiv überrascht.
>
Die Datenkrake Doctolib freut sich sicher auch.

2

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#640911

From"Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org>
Date2025-06-25 13:28 +0200
Message-ID<103gmhj$19hop$2@solani.org>
In reply to#640908
Am 25.06.25 um 12:55 schrieb Tobias Schuster:
> Am 25.06.2025 um 11:32 schrieb Dr. Joachim Neudert:
> 
>> Ich bin wirklich positiv überrascht.
>>
> Die Datenkrake Doctolib freut sich sicher auch.
> 
> 2
> 
> 

Wie kommt die ran? Erzähl.

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#640913

FromTobias Schuster <7e0f2510@gmx.de>
Date2025-06-25 13:41 +0200
Message-ID<103gn9i$2kbhm$1@dont-email.me>
In reply to#640911
Am 25.06.2025 um 13:28 schrieb Dr. Joachim Neudert:

>> Die Datenkrake Doctolib freut sich sicher auch.
> 
> Wie kommt die ran? Erzähl.

Patientendaten auf Praxisrechnern scheinen deren leichte Beute zu sein.

Verantwortliche in Praxen darauf angesprochen und deren gemachte 
Recherchen brachten dann nachdenkliche Gesichter.

2

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#640914

FromDr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org>
Date2025-06-25 11:53 +0000
Message-ID<103gnv8$18d5h$1@solani.org>
In reply to#640913
Tobias Schuster <7e0f2510@gmx.de> wrote:
> Am 25.06.2025 um 13:28 schrieb Dr. Joachim Neudert:
> 
>>> Die Datenkrake Doctolib freut sich sicher auch.
>> 
>> Wie kommt die ran? Erzähl.
> 
> Patientendaten auf Praxisrechnern scheinen deren leichte Beute zu sein.
> 
> Verantwortliche in Praxen darauf angesprochen und deren gemachte 
> Recherchen brachten dann nachdenkliche Gesichter.
> 
> 2
> 
> 
> 

https://www.aend.de/article/235454

"Das müssen Praxen beachten
25.06.2025, 09:08, Autor/-in: ks.
Online-Terminvergabe

Immer mehr Praxen bieten an, Termine online zu buchen. Gleichzeitig gehen
immer mehr Fragen oder Beschwerden dazu bei den
Datenschutzaufsichtsbehörden ein. Die Datenschutzkonferenz hat nun ein
Positionspapier zu dem Thema vorgelegt.

 ©momius/stock.adobe.com Auch, wenn ein Dienstleister mit der
Datenverarbeitung beauftragt wird: Datenschutzrechtlich verantwortlich ist
die Praxis.
Generell sei es zulässig, wenn Praxen externe Dienstleister mit dem
Terminmanagement beauftragen, betonen die Datenschutzaufsichtsbehörden des
Bundes und der Länder. Eine Einwilligung der Patienten einzuholen, sei
nicht notwendig – die Patienten müssten aber informiert werden, dass ein
externer Dienstleister eingebunden wird. Generell sollte es neben der
digitalen Terminvereinbarung auch immer eine alternative Möglichkeit geben,
einen Termin zu vereinbaren.

Der Datenverarbeitung sind allerdings Grenzen gesetzt: So dürften nur Daten
in den Terminkalender eingetragen werden, die „zur Wahrnehmung des
konkreten Termins erforderlich sind, also insbesondere Name, Geburtsdatum,
behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt, Art des Termins (z. B.
Kontrolle, Röntgen) und eine Kontaktmöglichkeit zur eventuell notwendigen
kurzfristigen Absage des Termins“. Eine pauschale Übermittlung aller
Patientenstammdaten an den Dienstleister im Vorfeld halten die
Datenschutzbeauftragten für nicht zulässig.

Die Daten dürfen im Terminkalender selbst nur so lange gespeichert werden
wie nötig - das heißt, kurz nach dem Termin müssen sie gelöscht werden.
„Eintragungen im Terminkalender sind als solche nicht Teil der
Behandlungsdokumentation und unterliegen somit nicht der berufsrechtlichen
Dokumentationspflicht; soweit Inhalte des Terminkalenders
dokumentationspflichtig sind, sind diese in die Dokumentation zu übernehmen
und dort in der gebotenen Weise zu speichern“, betonen die
Datenschutzbeauftragten. Erfolge die Terminvergabe durch einen beauftragten
Dienstleister, müsse dieser die erforderliche Löschung gewährleisten.

Eine Terminerinnerung darf nur nach ausdrücklicher Einwilligung des
Patienten verschickt werden. Die Praxis muss dabei nachweisen, dass diese
Einwilligung vorliegt.

Die Patientendaten dürfen nicht durch das Terminverwaltungsunternehmen zu
eigenen Zwecken verarbeitet werden. „Bei Kenntnis einer Verwendung dieser
Daten für eigene Zwecke des Dienstleisters ist die Heilberufspraxis
verpflichtet, gegenüber ihrem Dienstleister dafür zu sorgen, dass dieser
einen datenschutzkonformen Zustand herstellt“, heißt es in dem
Positionspapier.

Auch, wenn ein Dienstleister mit der Datenverarbeitung beauftragt wird:
Datenschutzrechtlich verantwortlich sei die Praxis. Dazu heißt es:

"Die Heilberufspraxen haben als Verantwortliche deshalb im Vorfeld der
Beauftragung insbesondere zu prüfen,

welche Patientendaten auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden,
ob eine Datenverarbeitung im Rahmen des Auftrags und nicht darüber hinaus
zu eigenen Zwecken des Dienstleisters erfolgt,
dass geeignete Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Patientendaten –
insbesondere hinsichtlich der Sicherheit der Webanwendung und der
Verzahnung des Praxisverwaltungssystems mit dem System des Dienstleisters
sowie einer vorhandenen Mandantentrennung beim Dienstleister – ergriffen
werden,
dass ausreichende Gewähr für die Vertraulichkeit der Verarbeitung durch den
Dienstleister geboten wird und
dass die Löschvorgaben umgesetzt werden."
Anders liegt der Fall, wenn die Patienten direkt mit dem
Terminverwaltungsunternehmen einen Vertrag schließen, also auf dessen
Website ein Nutzerkonto anlegen. Dann sei das Unternehmen
datenschutzrechtlich verantwortlich.

Erforderlich sei dabei aber eine saubere Trennung der Verantwortlichkeiten:
Die Patientinnen und Patienten müssten bei jeder Interaktion mit der
Website, die sie nutzen, um mit der Praxis einen Termin zu vereinbaren, in
der Lage sein zu erkennen, wer für die jeweilige Datenverarbeitung
verantwortlich 

Kommentieren Drucken"

https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/DSK-Beschluss_Positionspapier_Terminverwaltungsunternehmen.pdf

Beschluss
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 16. Juni 2025
___________________________________________________________________
Datenschutz bei der Terminverwaltung durch Heilberufspraxen
Positionspapier zum datenschutzkonformen Einsatz von Dienstleistern
für Online-Terminbuchungen und das Terminmanagement
Terminvereinbarungen mit Heilberufspraxen finden zunehmend über das
Internet statt. Dabei
übernehmen häufig externe Dienstleister das Terminmanagement für die
Praxen. Dies ist un-
terschiedlich organisiert: Teilweise buchen die Patientinnen und Patienten
die von ihnen ge-
wünschten Termine auf der Homepage der einzelnen Praxis über einen dort
eingebetteten
Terminbuchungsbutton, der technisch von einem externen Dienstleister
betrieben wird; teil-
weise werden die Termine über die Plattform eines
Terminverwaltungsunternehmens ge-
bucht. Die auf diese Weise gebuchten sowie von der Heilberufspraxis selbst
eingetragenen
Termine (z. B. bei telefonischer Terminvereinbarung) werden in dem von dem
Dienstleister
bereitgestellten Terminkalender der Praxis verarbeitet.
Die Auslagerung der Terminverwaltung geht einher mit der externen
Verarbeitung von Pati-
entendaten durch die von den Heilberufspraxen beauftragten Dienstleister.
Sowohl bei Pra-
xisbetreiberinnen und -betreibern als auch Patientinnen und Patienten
besteht Unsicherheit,
unter welchen Voraussetzungen externe Dienstleister in die Terminverwaltung
eingebunden
und in welchem Umfang dabei Patientendaten verarbeitet werden dürfen. Die
zunehmende
Anzahl der bei den Datenschutzaufsichtsbehörden eingehenden
Beratungsanfragen und Be-
schwerden belegt dies.
Die Datenschutzkonferenz greift mit diesem Positionspapier den bestehenden
Bedarf nach
datenschutzrechtlicher Klarstellung und Beratung auf. Die in dem Papier
enthaltenen Positio-
nen spiegeln die Rechtsauffassung der unabhängigen
Datenschutzaufsichtsbehörden des Bun-
des und der Länder wider. Sie dienen als Maßstab für datenschutzrechtliche
Bewertungen in
aufsichtsrechtlichen Verfahren und zugleich der Orientierung für
Heilberufspraxen, Termin-
verwaltungsunternehmen sowie Patientinnen und Patienten.
1. Zulässigkeit der Auslagerung der Terminverwaltung durch Heilberufspraxen
Die Beauftragung von externen Unternehmen zum Terminmanagement durch
Heilberufspra-
xen kann als Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO zulässig sein.
Sie bedarf auf
dieser Grundlage keiner Einwilligung durch die Patientinnen und Patienten.
Allerdings sind
diese durch die Heilberufspraxis über die Einbindung des Dienstleisters zu
informieren (Art.
13 DSGVO, s.u.).
Neben der digitalen Terminvereinbarung sollte auch immer eine alternative
Möglichkeit be-
stehen, einen Termin in der Heilberufspraxis vereinbaren zu können (siehe
DSK Entschließung
vom 19.12.2024 zur menschenzentrierten Digitalisierung).
2. Anforderungen an eine datenschutzkonforme Verarbeitung von
Patientendaten
im Zusammenhang mit der Terminvergabe
Soweit Heilberufspraxen zur Vergabe von Behandlungsterminen Patientendaten
verarbeiten,
ist dies datenschutzrechtlich zulässig, sofern die Heilberufspraxis die
entsprechenden Daten-
verarbeitungen auf eine Rechtsgrundlage – also entweder eine gesetzliche
Regelung oder eine
Einwilligung - stützen kann. Werden zur Terminverwaltung externe
Dienstleister eingesetzt,
ändert sich an dieser datenschutzrechtlichen Vorgabe nichts. Je nachdem, um
welche Daten-
verarbeitung es geht, ist zu differenzieren:
• Nur erforderliche Datenverarbeitungen sind ohne Einwilligung zulässig
Datenverarbeitungen, die für die medizinische Behandlung erforderlich sind,
können
Heilberufspraxen auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b und Art. 9 Abs. 2 lit. h
DS-GVO stützen.
Das Eintragen von Patientendaten in einen Terminkalender ist für die
Behandlung erfor-
derlich, wenn die konkrete Patientin oder der konkrete Patient einen in der
Zukunft lie-
genden Termin in der Praxis vereinbart. Eingetragen werden dürfen nur
diejenigen Pa-
tientendaten, die zur Wahrnehmung des konkreten Termins erforderlich sind,
also ins-
besondere Name, Geburtsdatum, behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt,
Art des
Termins (z. B. Kontrolle, Röntgen) und eine Kontaktmöglichkeit zur
eventuell notwendi-
gen kurzfristigen Absage des Termins. Erforderlich im
datenschutzrechtlichen Sinne be-
deutet, dass die Daten für das Terminmanagement unbedingt notwendig sein
müssen.
• Keine pauschale Übermittlung aller Patientenstammdaten an den
Dienstleister im Vor-
feld
Zur Durchführung der Terminvergabe durch einen Dienstleister bedarf es nur
der zur
Vereinbarung eines konkreten Termins erforderlichen Patientendaten.
Termindaten
werden bei einer Online-Terminvereinbarung regelmäßig durch die
Patientinnen und
Patienten selbst mitgeteilt oder bei einer Terminvereinbarung vor Ort oder
telefonisch
durch die Heilberufspraxis erhoben und in den Terminkalender eingetragen.
Vor diesem
Hintergrund bedarf es im Vorfeld im Regelfall insoweit keiner pauschalen
Bereitstellung
von Stammdaten aller in der Heilberufspraxis jemals behandelten
Patientinnen und Pa-
tienten an das beauftragte Dienstleistungsunternehmen.
2
• Terminnachrichten nur mit ausdrücklicher Einwilligung
Für die Wahrnehmung des konkreten Termins nicht erforderlich, allerdings
als erweiter-
tes Serviceangebot durchaus denkbar, ist die Versendung einer an die
Patientinnen und
Patienten gerichteten Terminnachricht (z. B. Terminerinnerung). Sofern die
Patientin-
nen und Patienten auf Nachfrage und entsprechend informiert damit
einverstanden
sind, dürfen die zu diesem Zweck erforderlichen Kontaktdaten – je nach
gewähltem
Kommunikationskanal – zusätzlich verarbeitet werden. Die Heilberufspraxis
muss nach-
weisen können, dass die Einwilligung vorliegt.
• Keine Datenverarbeitung von Patientendaten, die Gegenstand der
Auftragsverarbeitung
sind, zu eigenen Zwecken des Terminverwaltungsunternehmens
Die Verarbeitung der im Rahmen der Beauftragung durch die Heilberufspraxen
stehen-
den Patientendaten richtet sich gemäß Art. 28 DS-GVO ausschließlich nach
den Weisun-
gen der Heilberufspraxis und dem anzuschließenden
Auftragsverarbeitungsvertrag.
Dementsprechend ist eine weitere Verarbeitung der im Terminkalender
eingetragenen
Patientendaten durch das Terminverwaltungsunternehmen zu eigenen Zwecken
unzu-
lässig. Bei Kenntnis einer Verwendung dieser Daten für eigene Zwecke des
Dienstleisters
ist die Heilberufspraxis verpflichtet, gegenüber ihrem Dienstleister dafür
zu sorgen, dass
dieser einen datenschutzkonformen Zustand herstellt.
• Eintragungen im Terminkalender sind innerhalb einer kurzen Frist nach dem
Termin zu
löschen
Die zur Terminvergabe zulässigerweise erhobenen Patientendaten dürfen nur
solange
gespeichert werden, wie dies zur Erreichung des Verarbeitungszwecks
erforderlich ist.
Sobald der in den Terminkalender eingetragene Termin verstrichen ist,
besteht im Re-
gelfall keine Erforderlichkeit mehr, in dem Terminkalender weiterhin die
Termindaten
des Patienten oder der Patientin zu speichern. Denn Eintragungen im
Terminkalender
sind als solche nicht Teil der Behandlungsdokumentation und unterliegen
somit nicht
der berufsrechtlichen Dokumentationspflicht; soweit Inhalte des
Terminkalenders do-
kumentationspflichtig sind, sind diese in die Dokumentation zu übernehmen
und dort in
der gebotenen Weise zu speichern. Aus dem Terminkalender selbst sind diese
Daten
dagegen grundsätzlich innerhalb einer kurzen Frist zu löschen. Erfolgt die
Termin-
vergabe durch einen beauftragten Dienstleister, hat dieser die
erforderliche Löschung
zu gewährleisten.
• Datenschutz ist durch technisch-organisatorische Maßnahmen
sicherzustellen
Die Heilberufspraxen als datenschutzrechtlich
Verantwortliche müssen durch geeignete
technische und organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass die Vorgaben
des Da-
tenschutzes auch bei der Verarbeitung von Patientendaten zur Terminvergabe
und -ver-
waltung eingehalten werden. Dies gilt sowohl bei der Terminvergabe und
-verwaltung
durch die Praxen selbst als auch bei der Einbindung externer Dienstleister.
In diesem Fall
müssen die Maßnahmen im Rahmen der Beauftragung vertraglich festgelegt
werden.
3
Die Heilberufspraxen haben als Verantwortliche deshalb im Vorfeld der
Beauftragung
insbesondere zu prüfen,
- welche Patientendaten auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden,
- ob eine Datenverarbeitung im Rahmen des Auftrags und nicht darüber hinaus
zu ei-
genen Zwecken des Dienstleisters erfolgt,
- dass geeignete Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Patientendaten –
insbe-
sondere hinsichtlich der Sicherheit der Webanwendung und der Verzahnung des
Pra-
xisverwaltungssystems mit dem System des Dienstleisters sowie einer
vorhandenen
Mandantentrennung beim Dienstleister – ergriffen werden,
- dass ausreichende Gewähr für die Vertraulichkeit der Verarbeitung durch
den Dienst-
leister geboten wird und
- dass die Löschvorgaben umgesetzt werden.
• Besondere Anforderungen bei einer Datenverarbeitung in Drittstaaten
Sofern in die Datenverarbeitung zur Terminvergabe und -verwaltung auch
Stellen in ei-
nem Drittland i.S.v. Art. 44 DSGVO eingebunden sind, müssen die in diesem
Zusammen-
hang bestehenden besonderen datenschutzrechtlichen Anforderungen der Art.
44 ff.
DSGVO durch die Heilberufspraxen als Verantwortliche sichergestellt werden.
Vor der
Auftragsvergabe ist daher durch die Praxen mit dem Dienstleister zu klären,
ob einzelne
Verarbeitungsschritte, wie z. B. Support, Wartung oder Administration, in
einem Dritt-
land stattfinden und ob in diesem Fall die o. g. Anforderungen erfüllt
sind.
• Bereitstellung von aussagekräftigen Informationen über die externe
Terminvereinba-
rung und -verwaltung
Angesichts der Informationspflicht nach Art. 13 f. DS-GVO sind die
Heilberufspraxen ver-
pflichtet, ihre Patientinnen und Patienten über die im Zusammenhang mit der
Auslage-
rung der Terminvergabe und -verwaltung stehenden Datenverarbeitungen zu
informie-
ren. Dabei ist insbesondere das konkret beauftragte
Terminverwaltungsunternehmen
als Empfänger der Daten namentlich zu benennen.
3. Vertragsverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten mit
Dienstleistern zur
Online-Terminbuchung
Sofern einzelne Terminverwaltungsunternehmen ihre Dienstleistung gegenüber
Heilberufs-
praxen in der Art anbieten, dass die Patientinnen und Patienten ein
Nutzerkonto bei dem
Unternehmen (ggf. unter Zustimmung zu den AGB des Dienstleisters) anlegen
können, ist die
damit zusammenhängende Verarbeitung personenbezogener Daten durch das
Terminverwal-
tungsunternehmen von der unter Nr. 2 dargestellten Datenverarbeitung im
Auftrag der Heil-
berufspraxen abzugrenzen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten von
Patientinnen
und Patienten im Zusammenhang mit dem Vertrag, den sie mit dem
Terminverwaltungsun-
ternehmen schließen, und dem Nutzerkonto ist das
Terminverwaltungsunternehmen daten-
4
schutzrechtlich Verantwortlicher. Werden hierbei auch Gesundheitsdaten
verarbeitet, benö-
tigt das Terminverwaltungsunternehmen im Regelfall eine wirksame
Einwilligung der be-
troffenen Nutzerinnen und Nutzer.
Dem Terminverwaltungsunternehmen obliegt insoweit die Erfüllung sämtlicher
datenschutz-
rechtlicher Vorgaben. Dabei ist eine saubere Trennung der
Verantwortlichkeiten erforderlich,
die auch für die Patientinnen und Patienten klar erkennbar sein muss. Die
Patientinnen und
Patienten müssen bei jeder Interaktion mit der Website, die sie nutzen, um
mit der Praxis
einen Termin zu vereinbaren, in der Lage sein, zu erkennen, wer für die
jeweilige Datenverarbeitung verantwortlich ist."

-- 
please forgive my iPhone typos

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#640938

FromMichael Bode <m.g.bode@web.de>
Date2025-06-25 21:04 +0200
Message-ID<mc2vigFfhsdU5@mid.individual.net>
In reply to#640914
Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> writes:

> Die Daten dürfen im Terminkalender selbst nur so lange gespeichert werden
> wie nötig - das heißt, kurz nach dem Termin müssen sie gelöscht werden.
> „Eintragungen im Terminkalender sind als solche nicht Teil der
> Behandlungsdokumentation und unterliegen somit nicht der berufsrechtlichen
> Dokumentationspflicht; soweit Inhalte des Terminkalenders
> dokumentationspflichtig sind, sind diese in die Dokumentation zu übernehmen
> und dort in der gebotenen Weise zu speichern“, betonen die
> Datenschutzbeauftragten. Erfolge die Terminvergabe durch einen beauftragten
> Dienstleister, müsse dieser die erforderliche Löschung gewährleisten.

Und dann gucke ich in mein Doctolib-Konto und sehe einen Termin vom Juli
2024. Ist ein knappes Jahr nocht 'kurz nach dem Termin'?

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#640916

FromWalter Brill <WalterBrill@t-online.de>
Date2025-06-25 14:29 +0200
Message-ID<mc28duFc0o8U2@mid.individual.net>
In reply to#640900
Hallo,

Am 25.06.25 um 11:32 schrieb Dr. Joachim Neudert:
> Mal was Medizin-informationstechnisches. Die ePA. Ich will jetzt nicht 
> die prinzipiellen Vorteile und Nachteile diskutieren, die schon 1000 mal 
> seit Jahren erwogen und diskutiert wurden.
> 
> Sondern nur mal den Eindruck aus der Praxis.
> 
> Und der ist überraschend gut. Der Zugriff auf Dokumnte gelingt nahezu so 
> schnell wie der Zugriff auf lokal gspeicherte eigene Dokumente im PVS.
> 
> So hat das wirklich einen Nutzen.
..
..
> Meine Arztbrief-PDFs werden im Viewer sauber und schnell dargestellt.
> 
> Ich bin wirklich positiv überrascht.

Klang das bei Dir gestern bei Heise nicht anders?

Ciao
Walter

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#640918

From"Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org>
Date2025-06-25 14:47 +0200
Message-ID<103gr5p$18eiu$1@solani.org>
In reply to#640916
Am 25.06.25 um 14:29 schrieb Walter Brill:
> Hallo,
> 
> Am 25.06.25 um 11:32 schrieb Dr. Joachim Neudert:
>> Mal was Medizin-informationstechnisches. Die ePA. Ich will jetzt nicht 
>> die prinzipiellen Vorteile und Nachteile diskutieren, die schon 1000 
>> mal seit Jahren erwogen und diskutiert wurden.
>>
>> Sondern nur mal den Eindruck aus der Praxis.
>>
>> Und der ist überraschend gut. Der Zugriff auf Dokumnte gelingt nahezu 
>> so schnell wie der Zugriff auf lokal gspeicherte eigene Dokumente im PVS.
>>
>> So hat das wirklich einen Nutzen.
> ..
> ..
>> Meine Arztbrief-PDFs werden im Viewer sauber und schnell dargestellt.
>>
>> Ich bin wirklich positiv überrascht.
> 
> Klang das bei Dir gestern bei Heise nicht anders?
> 
> Ciao
> Walter
> 

Da habe ich nichts zur ePA Praxis geschrieben.

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#640924

From"Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org>
Date2025-06-25 15:38 +0200
Message-ID<103gu4r$18fcb$1@solani.org>
In reply to#640918
Am 25.06.25 um 14:47 schrieb Dr. Joachim Neudert:
> Am 25.06.25 um 14:29 schrieb Walter Brill:
>> Hallo,
>>
>> Am 25.06.25 um 11:32 schrieb Dr. Joachim Neudert:
>>> Mal was Medizin-informationstechnisches. Die ePA. Ich will jetzt 
>>> nicht die prinzipiellen Vorteile und Nachteile diskutieren, die schon 
>>> 1000 mal seit Jahren erwogen und diskutiert wurden.
>>>
>>> Sondern nur mal den Eindruck aus der Praxis.
>>>
>>> Und der ist überraschend gut. Der Zugriff auf Dokumnte gelingt nahezu 
>>> so schnell wie der Zugriff auf lokal gspeicherte eigene Dokumente im 
>>> PVS.
>>>
>>> So hat das wirklich einen Nutzen.
>> ..
>> ..
>>> Meine Arztbrief-PDFs werden im Viewer sauber und schnell dargestellt.
>>>
>>> Ich bin wirklich positiv überrascht.
>>
>> Klang das bei Dir gestern bei Heise nicht anders?
>>
>> Ciao
>> Walter
>>
> 
> Da habe ich nichts zur ePA Praxis geschrieben.

Heute nachgeholt.


Damit das lief, musste ich paar Einstellungen im PVS-System vornehmen, 
es waren ein paar Optionsreiter scharf zu stellen, darunter daß jedesmal 
wenn die Karte eingelesen wird auch auf die Existenz einer ePA geprüft 
wird. Und nicht nur einmal im Quartal.

Derzeit wird mir etwa bei 1/3 der kommenden Patienten eine aktive ePA 
angezeigt, bei 2/3 ist kein Zugriff möglich.

Bisher sah ich nur Abrechnungsdaten, die wohl  von der Kasse eingestellt 
wurden, und Pseudo-Medikamentenpläne, die wohl aus den Rezepten 
generiert wurden. Noch keinen Fremdbefund eines Facharztes oder 
Laborbefunde vom Hausarzt. Die Akten sind schon noch recht jungfräulich.

Gruß

JN

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#640941

FromMichael Zink <michael@swamp.franken.de>
Date2025-06-25 23:18 +0200
Message-ID<mc37cmFh9ncU1@mid.individual.net>
In reply to#640900
On Wed, 25 Jun 2025 11:32:55 +0200, Dr. Joachim Neudert wrote:

>Sondern nur mal den Eindruck aus der Praxis.

Dazu habe ich auch ein paar Fragen:

- Nehmen wir mal an, irgendwie würden alle relevanten Daten der
letzten 10, 20 Jahre automagisch in der ePA gespeichert (oder ich
würde das in 10, 20 Jahren fragen und Du wärst dann noch aktiv).
Wenn jetzt ein neuer Patient mit vorbildlich gepflegter ePA zu Dir
kommt, findest Du in der Dir zur Verfügung stehenden Zeit alle
wichtigen Informationen aus dem Wust an Dokumenten?
Gibt es gute Such- oder Zusammenfassungs-Funktionen?

- Wie gefährlich ist es, wenn ein Patient "peinliche" Dokumente,
Rezepte etc. versteckt oder löscht?

- Nehmen wir an, Deine Krankenkasse bietet die ePA an. Würdest Du sie
nutzen?

TIA

Auf Wiederlesen

Michael

-- 
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!

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#640944

FromMartin Ebert <mx300@gmx.net>
Date2025-06-25 23:58 +0200
Message-ID<103hren$312li$1@dont-email.me>
In reply to#640941
Am 25.06.25 um 23:18 schrieb Michael Zink:

[ePa]
> - Wie gefährlich ist es, wenn ein Patient "peinliche" Dokumente,
> Rezepte etc. versteckt oder löscht?

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist einer der großen Kritik-
punkte, dass das derzeit nicht geht. Es gilt "alles oder nichts".

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#641017

FromMichael Zink <michael@swamp.franken.de>
Date2025-06-27 16:19 +0200
Message-ID<mc7nj8Fb12vU1@mid.individual.net>
In reply to#640944
On Wed, 25 Jun 2025 23:58:47 +0200, Martin Ebert wrote:

>Am 25.06.25 um 23:18 schrieb Michael Zink:
>
>[ePa]
>> - Wie gefährlich ist es, wenn ein Patient "peinliche" Dokumente,
>> Rezepte etc. versteckt oder löscht?
>
>Wenn ich das richtig verstanden habe, ist einer der großen Kritik-
>punkte, dass das derzeit nicht geht. Es gilt "alles oder nichts".

Laut FAQ in der c´t 13 kann man Dokumente verstecken und IIRC auch
löschen.

Auf Wiederlesen

Michael

-- 
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!

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