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| Started by | "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> |
|---|---|
| First post | 2025-06-25 11:32 +0200 |
| Last post | 2025-06-27 21:36 +0200 |
| Articles | 20 on this page of 65 — 18 participants |
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ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-25 11:32 +0200
Re: ePA in der Praxis "F. W." <me@home.invalid> - 2025-06-25 12:08 +0200
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-25 13:33 +0200
Re: ePA in der Praxis Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> - 2025-06-25 15:25 +0100
Re: ePA in der Praxis Ulf Kutzner <user2991@newsgrouper.org.invalid> - 2025-06-25 14:31 +0000
Re: ePA in der Praxis Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> - 2025-06-25 15:49 +0100
Re: ePA in der Praxis Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2025-06-25 23:23 +0200
Re: ePA in der Praxis Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> - 2025-06-25 22:37 +0100
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 07:42 +0200
Re: ePA in der Praxis Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-06-26 08:21 +0200
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 08:49 +0200
Re: ePA in der Praxis Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-06-26 09:24 +0200
Re: ePA in der Praxis Ulf Kutzner <user2991@newsgrouper.org.invalid> - 2025-06-26 07:33 +0000
historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 15:41 +0200
Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Gunter Kühne <kuehne-g@freenet.de> - 2025-06-26 16:06 +0200
Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 16:20 +0200
Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Gunter Kühne <kuehne-g@freenet.de> - 2025-06-26 16:29 +0200
Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Peter Veith <veith@snafu.de> - 2025-06-26 17:24 +0200
Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-06-26 16:31 +0200
Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Bernd Mayer <beam.bam.boom@proton.me> - 2025-06-26 16:51 +0200
Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Bernd Mayer <beam.bam.boom@proton.me> - 2025-06-26 17:40 +0200
Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-06-26 16:56 +0200
Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Karl Wilhelm Kuhn <KarlWilhelmKuhn@gmx.de> - 2025-06-26 17:15 +0200
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 09:41 +0200
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 09:50 +0200
Re: ePA in der Praxis Ulf Kutzner <user2991@newsgrouper.org.invalid> - 2025-06-26 08:05 +0000
Re: ePA in der Praxis Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-06-26 10:45 +0200
Re: ePA in der Praxis "F. W." <me@home.invalid> - 2025-06-26 07:00 +0200
Re: ePA in der Praxis Gunter Kühne <kuehne-g@freenet.de> - 2025-06-26 09:54 +0200
Re: ePA in der Praxis Tobias Schuster <7e0f2510@gmx.de> - 2025-06-25 12:55 +0200
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-25 13:28 +0200
Re: ePA in der Praxis Tobias Schuster <7e0f2510@gmx.de> - 2025-06-25 13:41 +0200
Re: ePA in der Praxis Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2025-06-25 11:53 +0000
Re: ePA in der Praxis Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-06-25 21:04 +0200
Re: ePA in der Praxis Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2025-06-25 14:29 +0200
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-25 14:47 +0200
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-25 15:38 +0200
Re: ePA in der Praxis Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2025-06-25 23:18 +0200
Re: ePA in der Praxis Martin Ebert <mx300@gmx.net> - 2025-06-25 23:58 +0200
Re: ePA in der Praxis Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2025-06-27 16:19 +0200
Re: ePA in der Praxis Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2025-06-27 15:27 +0000
Re: ePA in der Praxis Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 05:00 +0000
Re: ePA in der Praxis Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2025-06-26 10:19 +0200
Re: ePA in der Praxis Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2025-06-27 21:21 +0200
Re: ePA in der Praxis Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-06-26 07:57 +0200
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 08:12 +0200
Re: ePA in der Praxis Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2025-06-27 21:22 +0200
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 08:16 +0200
Re: ePA in der Praxis Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-06-26 08:32 +0200
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 08:54 +0200
Re: ePA in der Praxis Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-06-26 09:26 +0200
Re: ePA in der Praxis Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2025-06-27 11:08 +0200
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-27 11:32 +0200
Re: ePA in der Praxis Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-06-26 12:34 +0200
Re: ePA in der Praxis Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 11:44 +0000
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-27 08:59 +0200
Re: ePA in der Praxis Ulrich Weise <ulrich.weise@t-online.de> - 2025-06-27 15:27 +0200
Re: ePA in der Praxis Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2025-06-27 13:34 +0000
Re: ePA in der Praxis Ulrich Weise <ulrich.weise@t-online.de> - 2025-06-30 10:54 +0200
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-30 11:41 +0200
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-30 11:46 +0200
Re: ePA in der Praxis Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2025-06-30 15:49 +0200
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-30 16:01 +0200
Re: ePA in der Praxis Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2025-06-30 17:29 +0200
Re: ePA in der Praxis Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2025-06-27 21:36 +0200
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| From | Bernd Mayer <beam.bam.boom@proton.me> |
|---|---|
| Date | 2025-06-26 17:40 +0200 |
| Subject | Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 |
| Message-ID | <103jpkq$gf5o$1@news.nntp4.net> |
| In reply to | #640989 |
Am 26.06.25 um 16:51 schrieb Bernd Mayer: > Am 26.06.25 um 15:41 schrieb Dr. Joachim Neudert: >> OK. >> Zu diesem Gutachten: Das Gute: Ich habe es elektronisch. Es ist >> irgendwo in den Text-Daten von 1991 drin. WWDAT und WPDAT heissen die >> Verzeichnisse bei mir (8 Zeichen war die Obergrenze für Windows. Teils >> auch Amiga-Dateien WP 4.1) Verschiedene Namen, ich muß reinschauen. >> >> Das Schwierige: Kein Programm das ich heute habe kann noch gut diese >> Texte lesen. Microsoft Word 365 lehnt es kategorisch ab, *.doc von >> 1991 zu öffnen, das sei ihm aus Sicherheitsgründen verboten. >> Die Wordperfekt Dateien werden erst recht nicht gelesen. >> >> Mit einem ASCII-Viewer Texteditor geht es so lala. Apple Pages konnte >> jede 2. Datei öffnen. >> >> Hat jemand gute Importfilter für Wordperfekt 4.1 bis 5.0 und die >> ersten WinWord-Versionen? >> > > auf archive.org kann man noch wordperfect finden etwa wordperfect-4.2 > für DOS und weitere Versionen. > > https://archive.org/search?query=wordperfect > > Möglicherweise läuft das mit FreeDOS: > https://de.wikipedia.org/wiki/FreeDOS > https://freedos.org/ Nachtrag, von Corel Linux gab es mal eine Version inklusive Wordperfect. https://en.wikipedia.org/wiki/Corel_Linux Offenbar kann man die noch zum Download finden. https://duckduckgo.com/?t=ftsa&q=corel+linux+download Bernd Mayer
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| From | Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2025-06-26 16:56 +0200 |
| Subject | Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 |
| Message-ID | <103ju3m.11g.1@privat.lahls.de> |
| In reply to | #640983 |
*Dr. Joachim Neudert* schrieb: > Am 26.06.25 um 09:33 schrieb Ulf Kutzner: >> Nicht ohne Grund hat man sich >> https://de.wikipedia.org/wiki/Notarzt#Deutschland >> als Vorschlag für die LÄK einfallen lassen. >> >> Was die Bayrische ÄK daraus gemacht hat, >> habe ich nicht recherchiert. > > > OK. > Zu diesem Gutachten: Das Gute: Ich habe es elektronisch. Es ist irgendwo > in den Text-Daten von 1991 drin. WWDAT und WPDAT heissen die > Verzeichnisse bei mir (8 Zeichen war die Obergrenze für Windows. Teils > auch Amiga-Dateien WP 4.1) Verschiedene Namen, ich muß reinschauen. > > Das Schwierige: Kein Programm das ich heute habe kann noch gut diese > Texte lesen. Microsoft Word 365 lehnt es kategorisch ab, *.doc von 1991 > zu öffnen, das sei ihm aus Sicherheitsgründen verboten. Hm, vielleicht: https://www.youtube.com/watch?v=kyTUfhqrTzY -- bis denne
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| From | Karl Wilhelm Kuhn <KarlWilhelmKuhn@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2025-06-26 17:15 +0200 |
| Subject | Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 |
| Message-ID | <103jo7c$1a2fj$1@tota-refugium.de> |
| In reply to | #640983 |
Am 26.06.2025 um 15:41 schrieb Dr. Joachim Neudert: > > > OK. > Zu diesem Gutachten: Das Gute: Ich habe es elektronisch. Es ist irgendwo > in den Text-Daten von 1991 drin. WWDAT und WPDAT heissen die > Verzeichnisse bei mir (8 Zeichen war die Obergrenze für Windows. Teils > auch Amiga-Dateien WP 4.1) Verschiedene Namen, ich muß reinschauen. > > Das Schwierige: Kein Programm das ich heute habe kann noch gut diese > Texte lesen. Microsoft Word 365 lehnt es kategorisch ab, *.doc von 1991 > zu öffnen, das sei ihm aus Sicherheitsgründen verboten. > Die Wordperfekt Dateien werden erst recht nicht gelesen. > > Mit einem ASCII-Viewer Texteditor geht es so lala. Apple Pages konnte > jede 2. Datei öffnen. > > Hat jemand gute Importfilter für Wordperfekt 4.1 bis 5.0 und die ersten > WinWord-Versionen? > > 1991 ist ja praktisch nagelneu, gerade mal 34 Jahre alt... > > Versuche es mit LibreOffice https://de.libreoffice.org/download/download/
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| From | "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> |
|---|---|
| Date | 2025-06-26 09:41 +0200 |
| Message-ID | <103itje$1aiee$3@solani.org> |
| In reply to | #640963 |
Am 26.06.25 um 09:24 schrieb Ruediger Lahl: > *Dr. Joachim Neudert* schrieb: > >> Am 26.06.25 um 08:21 schrieb Ruediger Lahl: >>> *Dr. Joachim Neudert* schrieb: >>>> Der Notarzt hat die GKV-Karte noch nicht eingelesen. Er ist immer noch >>>> dabei, das endlich gefundene Handy auf einen möglicherweise >>>> gespeicherten Notfalldatensatz zu durchsuchen, während die >>>> Laienreanimation mehr schlecht als recht fortgeführt wird. Stört ihn nicht. >>> >>> Bei euch sind die Notärzte alleine unterwegs? Du machst erst den >>> Papierkram, bevor du Leben rettest? Dein Patient ist fit genug, sein >>> Handy zu entsperren? >> >> Zumindest ist das die Vorstellung derjeniger, die hilfreiche >> Notfalldatensätze auf Handys, Gesundheitskarten und nun auch in die >> Cloud speichern. > > Na, wenn sie das glauben würden, dann würden sie da eher nichts > gespeichert haben wollen. > > Ich werde das demnächst mal mit meinem Hausarzt durchsprechen. Als > amtlich alter Sack mit den ersten Zipperlein, sollte man so was haben. > >> Die übrigens auch mal fehlweisend sein können. Ich hatte in Großhadern >> ein Gutachten zu machen über einen Notarzt der gerufen wurde zu einem >> Mann mit Oberbauch-Beschwerden. Auf dem Kamin-Sims sah er Gastritis >> Medikamente und schloss daraus dass es ein eine >> Magenschleimhautentzündung sein müsse, verschrieb noch mehr davon und >> fuhr wider ab. >> Der Patient, starker Raucher Ende 50, war 2 Stunden später tot, an >> seinem Hinterwand-Infarkt verstorben > > Das ist natürlich übel und ich denke schon, dass der Notarzt da seine > Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat. Wobei man auch bedenken muss, dass > so ein Notarzt auch ein hauptberuflicher Hautarzt sein kann, oder ein > Gynäkologe, deren allgemeinärztliche Erfahrung nur gering und auch schon > etwas her sein dürfte. > >> und ich sollte jetzt zusammen mit einem OA Professor ein Gutachten >> darüber erstellen, was falsch gelaufen sei und ob der Notarzt zu >> verknacken sei. > > Was ist draus geworden? Weiß ich nicht, das Gerichtsurteil habe ich nicht angefordert. Ich habe aber das Gutachten noch im Kopf, und auf Papier. Es kocht darauf zusammen, ob man in Deutschland bei Bauchschmerzen/Oberbauchschmerzen als Standard ein 12-Kanal-EKG ableiten muß. Was glaubt Ihr? Ist ein EKG Standard bei Bauchschmerzen unter dem Rippenbogen? Oder bei Schmerz zwischen den Schulterblättern? Eben hatte ich wieder einen netten vergleichbaren Fall. Patient Mitte 50, psychisch erkrankt, in psychiatrische Betreuung und bei der Hausärztin seit Jahren als Angst-Patient bekannt und behandelt. Hatte Brustbeschwerden bei Belastung. Raucher. Sie sagt ihm, er braucht keinen Kardiologen. Er hat sich durchgesetzt an ihr vorbei, kam selbständig. Nach dem Stressecho das hochpathologisch war, hab ich ihn sofort in die Klinik geschickt, Herzkatheter, 3-Gefäßerkrankung IV°, wird jetzt Bypass operiert. Hausarztin ist geschockt und sendet gerade weitere ihrer Patienten zur Abklärung. Das ist also in Zukunft nicht mehr möglich, der Hausarzt ist der Lotse und entscheidet wer zum Facharzt vorgelassen wird. Den Patienten wollte keiner vorlassen. Ist ja klar, er ist Angst-Patient und wird von vier Psychiaterinnen betreut. -- Bitt um Vrzihung, di Tast " " klmmt manchmal...
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| From | "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> |
|---|---|
| Date | 2025-06-26 09:50 +0200 |
| Message-ID | <103iu4t$1aiee$4@solani.org> |
| In reply to | #640963 |
Am 26.06.25 um 09:24 schrieb Ruediger Lahl: > *Dr. Joachim Neudert* schrieb: > >> Am 26.06.25 um 08:21 schrieb Ruediger Lahl: >>> *Dr. Joachim Neudert* schrieb: >>>> Der Notarzt hat die GKV-Karte noch nicht eingelesen. Er ist immer noch >>>> dabei, das endlich gefundene Handy auf einen möglicherweise >>>> gespeicherten Notfalldatensatz zu durchsuchen, während die >>>> Laienreanimation mehr schlecht als recht fortgeführt wird. Stört ihn nicht. >>> >>> Bei euch sind die Notärzte alleine unterwegs? Du machst erst den >>> Papierkram, bevor du Leben rettest? Dein Patient ist fit genug, sein >>> Handy zu entsperren? >> >> Zumindest ist das die Vorstellung derjeniger, die hilfreiche >> Notfalldatensätze auf Handys, Gesundheitskarten und nun auch in die >> Cloud speichern. > > Na, wenn sie das glauben würden, dann würden sie da eher nichts > gespeichert haben wollen. > > Ich werde das demnächst mal mit meinem Hausarzt durchsprechen. Als > amtlich alter Sack mit den ersten Zipperlein, sollte man so was haben. > >> Die übrigens auch mal fehlweisend sein können. Ich hatte in Großhadern >> ein Gutachten zu machen über einen Notarzt der gerufen wurde zu einem >> Mann mit Oberbauch-Beschwerden. Auf dem Kamin-Sims sah er Gastritis >> Medikamente und schloss daraus dass es ein eine >> Magenschleimhautentzündung sein müsse, verschrieb noch mehr davon und >> fuhr wider ab. >> Der Patient, starker Raucher Ende 50, war 2 Stunden später tot, an >> seinem Hinterwand-Infarkt verstorben > > Das ist natürlich übel und ich denke schon, dass der Notarzt da seine > Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat. Wobei man auch bedenken muss, dass > so ein Notarzt auch ein hauptberuflicher Hautarzt sein kann, oder ein > Gynäkologe, deren allgemeinärztliche Erfahrung nur gering und auch schon > etwas her sein dürfte. > >> und ich sollte jetzt zusammen mit einem OA Professor ein Gutachten >> darüber erstellen, was falsch gelaufen sei und ob der Notarzt zu >> verknacken sei. > > Was ist draus geworden? Weiß ich nicht, das Gerichtsurteil habe ich nicht angefordert. Ich habe aber das Gutachten noch im Kopf, und auf Papier. Es kocht darauf zusammen, ob man in Deutschland bei Bauchschmerzen/Oberbauchschmerzen als Standard ein 12-Kanal-EKG ableiten muß. Was glaubt Ihr? Ist ein EKG Standard bei Bauchschmerzen unter dem Rippenbogen? Oder bei Schmerz zwischen den Schulterblättern? Eben hatte ich wieder einen netten vergleichbaren Fall. Patient Mitte 50, psychisch erkrankt, in psychiatrischer Betreuung und bei der Hausärztin seit Jahren als Angst-Patient bekannt und behandelt. Hatte Brustbeschwerden bei Belastung. Raucher. Sie sagte ihm, er braucht keinen Kardiologen. Er hat sich durchgesetzt, erhielt doch die Überweisung. Nach dem Stressecho das hochpathologisch war, hab ich ihn sofort in die Klinik geschickt, Herzkatheter, 3-Gefäßerkrankung IV°, wird jetzt Bypass-operiert oder Stentversuch in einem Zentrum. Die Hausärztin ist erschrocken und sendet gerade weitere ihrer Patienten zur kardiologischen Abklärung. Das ist also in Zukunft nicht mehr so gut möglich, der Hausarzt ist der Lotse und entscheidet wer zum Facharzt vorgelassen wird. Dem Patienten wurde abgeraten vom Facharzt-Besuch. Ist ja klar, er ist Angst-Patient und wird schon fachärztlich psychiatrisch betreut. -- Bitt um Vrzihung, di Tast " " klmmt manchmal...
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| From | Ulf Kutzner <user2991@newsgrouper.org.invalid> |
|---|---|
| Date | 2025-06-26 08:05 +0000 |
| Message-ID | <1750925104-2991@newsgrouper.org> |
| In reply to | #640967 |
"Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> posted: > Am 26.06.25 um 09:24 schrieb [...] Lahl: > > *Dr. Joachim Neudert* schrieb: > > > >> Am 26.06.25 um 08:21 schrieb [...] Lahl: > >>> *Dr. Joachim Neudert* schrieb: > >>>> Der Notarzt hat die GKV-Karte noch nicht eingelesen. Er ist immer noch > >>>> dabei, das endlich gefundene Handy auf einen möglicherweise > >>>> gespeicherten Notfalldatensatz zu durchsuchen, während die > >>>> Laienreanimation mehr schlecht als recht fortgeführt wird. Stört ihn nicht. > >>> > >>> Bei euch sind die Notärzte alleine unterwegs? Du machst erst den > >>> Papierkram, bevor du Leben rettest? Dein Patient ist fit genug, sein > >>> Handy zu entsperren? > >> > >> Zumindest ist das die Vorstellung derjeniger, die hilfreiche > >> Notfalldatensätze auf Handys, Gesundheitskarten und nun auch in die > >> Cloud speichern. > > > > Na, wenn sie das glauben würden, dann würden sie da eher nichts > > gespeichert haben wollen. > > > > Ich werde das demnächst mal mit meinem Hausarzt durchsprechen. Als > > amtlich alter Sack mit den ersten Zipperlein, sollte man so was haben. > > > >> Die übrigens auch mal fehlweisend sein können. Ich hatte in Großhadern > >> ein Gutachten zu machen über einen Notarzt der gerufen wurde zu einem > >> Mann mit Oberbauch-Beschwerden. Auf dem Kamin-Sims sah er Gastritis > >> Medikamente und schloss daraus dass es ein eine > >> Magenschleimhautentzündung sein müsse, verschrieb noch mehr davon und > >> fuhr wider ab. > >> Der Patient, starker Raucher Ende 50, war 2 Stunden später tot, an > >> seinem Hinterwand-Infarkt verstorben > > > > Das ist natürlich übel und ich denke schon, dass der Notarzt da seine > > Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat. Wobei man auch bedenken muss, dass > > so ein Notarzt auch ein hauptberuflicher Hautarzt sein kann, oder ein > > Gynäkologe, deren allgemeinärztliche Erfahrung nur gering und auch schon > > etwas her sein dürfte. > > > >> und ich sollte jetzt zusammen mit einem OA Professor ein Gutachten > >> darüber erstellen, was falsch gelaufen sei und ob der Notarzt zu > >> verknacken sei. > > > > Was ist draus geworden? > > > Weiß ich nicht, das Gerichtsurteil habe ich nicht angefordert. > Ich habe aber das Gutachten noch im Kopf, und auf Papier. > > Es kocht darauf zusammen, ob man in Deutschland bei > Bauchschmerzen/Oberbauchschmerzen als Standard ein 12-Kanal-EKG ableiten > muß. Was glaubt Ihr? Ist ein EKG Standard bei Bauchschmerzen unter dem > Rippenbogen? Oder bei Schmerz zwischen den Schulterblättern? Nun gibt es ja atypische Infarkte mit atypischen Schmerzempfindungen und sogar atypischem EKG-Bild, wie etwa Hinterwandinfarkte, NSTEMI. Schnelltest für kardiales Troponin wird damals noch nicht zur Verfügung gestanden haben. Sollte Taxi ins Krankenhaus bei Hinterwandpatienten* gegenüber Anforderung eines Notarztes die bessere Überlebensstrategie sein? Wirklich? *) Ja, das wissen die zu der Zeit meist nicht. Scheint ja in der Kardiologie akzeptiert zu sein, daß selbst der Notzarzt derlei nicht mitbekommt.
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| From | Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2025-06-26 10:45 +0200 |
| Message-ID | <103j8bg.76k.1@privat.lahls.de> |
| In reply to | #640967 |
*Dr. Joachim Neudert* schrieb: > Eben hatte ich wieder einen netten vergleichbaren Fall. Patient Mitte > 50, psychisch erkrankt, in psychiatrischer Betreuung und bei der > Hausärztin seit Jahren als Angst-Patient bekannt und behandelt. Hatte > Brustbeschwerden bei Belastung. Raucher. Sie sagte ihm, er braucht > keinen Kardiologen. Er hat sich durchgesetzt, erhielt doch die > Überweisung. [...] > Das ist also in Zukunft nicht mehr so gut möglich, der Hausarzt ist der > Lotse und entscheidet wer zum Facharzt vorgelassen wird. Dem Patienten > wurde abgeraten vom Facharzt-Besuch. Wird die Ärztin nach dem Primärarztprinzip dann anders handeln, wenn er versucht den Facharzttermin durchzusetzen? Warum sollte sie? Andersherum wäre er jetzt auch ohne Primärarztprinzip gestorben, wenn er sich nicht durchgesetzt hätte. Bisschen Glück muss man auch mal haben. -- bis denne
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| From | "F. W." <me@home.invalid> |
|---|---|
| Date | 2025-06-26 07:00 +0200 |
| Message-ID | <mc42gbFlfabU3@mid.individual.net> |
| In reply to | #640942 |
Am 25.06.2025 um 23:23 schrieb Michael Zink: > On Wed, 25 Jun 2025 15:25:05 +0100, Goetz Schultz wrote: > >> On 25/06/2025 11:08, F. W. wrote: >>> 3. Wie ist das bei einem Unfall z. B. wenn ich bewusstlos bin? Wie kommt >>> der Notarzt an die Daten, wenn ich z. B. eine Allergie gegen BTM hätte? >> >> IIRC gibt es einen Bereich der exakt dafür da ist und von jedem >> eingelesen werden kann [mit entsprechender HW]. Ich kann mich jetzt >> nicht erinnern ob nur NA oder auch RTW-Besaztung Zugriff haben. > > Meinst Du vielleicht die schon lange bestehenden Möglichkeiten, > Notfalldaten oder Medikamentenliste direkt auf der Karte zu speichern? > > Wofür seltsamerweise keine oder nur wenig Werbung gemacht wurde ... > > Auf Wiederlesen > > Michael > Ach. Wie funktioniert das denn? FW
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| From | Gunter Kühne <kuehne-g@freenet.de> |
|---|---|
| Date | 2025-06-26 09:54 +0200 |
| Message-ID | <103iubj$3au9l$1@dont-email.me> |
| In reply to | #640942 |
Am 25.06.25 um 23:23 schrieb Michael Zink: > On Wed, 25 Jun 2025 15:25:05 +0100, Goetz Schultz wrote: > >> On 25/06/2025 11:08, F. W. wrote: >>> 3. Wie ist das bei einem Unfall z. B. wenn ich bewusstlos bin? Wie kommt >>> der Notarzt an die Daten, wenn ich z. B. eine Allergie gegen BTM hätte? >> >> IIRC gibt es einen Bereich der exakt dafür da ist und von jedem >> eingelesen werden kann [mit entsprechender HW]. Ich kann mich jetzt >> nicht erinnern ob nur NA oder auch RTW-Besaztung Zugriff haben. > > Meinst Du vielleicht die schon lange bestehenden Möglichkeiten, > Notfalldaten oder Medikamentenliste direkt auf der Karte zu speichern? > > Wofür seltsamerweise keine oder nur wenig Werbung gemacht wurde ... > > Auf Wiederlesen > > Michael > Das wusste ich auch nicht. Wie kann man das machen? -- Kleinmut und Stolz, aus diesem Holz Schuf der Mensch sich am sechsten Tag Gott.
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| From | Tobias Schuster <7e0f2510@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2025-06-25 12:55 +0200 |
| Message-ID | <103gkjr$2kbhn$1@dont-email.me> |
| In reply to | #640900 |
Am 25.06.2025 um 11:32 schrieb Dr. Joachim Neudert: > Ich bin wirklich positiv überrascht. > Die Datenkrake Doctolib freut sich sicher auch. 2
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| From | "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> |
|---|---|
| Date | 2025-06-25 13:28 +0200 |
| Message-ID | <103gmhj$19hop$2@solani.org> |
| In reply to | #640908 |
Am 25.06.25 um 12:55 schrieb Tobias Schuster: > Am 25.06.2025 um 11:32 schrieb Dr. Joachim Neudert: > >> Ich bin wirklich positiv überrascht. >> > Die Datenkrake Doctolib freut sich sicher auch. > > 2 > > Wie kommt die ran? Erzähl.
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| From | Tobias Schuster <7e0f2510@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2025-06-25 13:41 +0200 |
| Message-ID | <103gn9i$2kbhm$1@dont-email.me> |
| In reply to | #640911 |
Am 25.06.2025 um 13:28 schrieb Dr. Joachim Neudert: >> Die Datenkrake Doctolib freut sich sicher auch. > > Wie kommt die ran? Erzähl. Patientendaten auf Praxisrechnern scheinen deren leichte Beute zu sein. Verantwortliche in Praxen darauf angesprochen und deren gemachte Recherchen brachten dann nachdenkliche Gesichter. 2
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| From | Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> |
|---|---|
| Date | 2025-06-25 11:53 +0000 |
| Message-ID | <103gnv8$18d5h$1@solani.org> |
| In reply to | #640913 |
Tobias Schuster <7e0f2510@gmx.de> wrote: > Am 25.06.2025 um 13:28 schrieb Dr. Joachim Neudert: > >>> Die Datenkrake Doctolib freut sich sicher auch. >> >> Wie kommt die ran? Erzähl. > > Patientendaten auf Praxisrechnern scheinen deren leichte Beute zu sein. > > Verantwortliche in Praxen darauf angesprochen und deren gemachte > Recherchen brachten dann nachdenkliche Gesichter. > > 2 > > > https://www.aend.de/article/235454 "Das müssen Praxen beachten 25.06.2025, 09:08, Autor/-in: ks. Online-Terminvergabe Immer mehr Praxen bieten an, Termine online zu buchen. Gleichzeitig gehen immer mehr Fragen oder Beschwerden dazu bei den Datenschutzaufsichtsbehörden ein. Die Datenschutzkonferenz hat nun ein Positionspapier zu dem Thema vorgelegt. ©momius/stock.adobe.com Auch, wenn ein Dienstleister mit der Datenverarbeitung beauftragt wird: Datenschutzrechtlich verantwortlich ist die Praxis. Generell sei es zulässig, wenn Praxen externe Dienstleister mit dem Terminmanagement beauftragen, betonen die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Eine Einwilligung der Patienten einzuholen, sei nicht notwendig – die Patienten müssten aber informiert werden, dass ein externer Dienstleister eingebunden wird. Generell sollte es neben der digitalen Terminvereinbarung auch immer eine alternative Möglichkeit geben, einen Termin zu vereinbaren. Der Datenverarbeitung sind allerdings Grenzen gesetzt: So dürften nur Daten in den Terminkalender eingetragen werden, die „zur Wahrnehmung des konkreten Termins erforderlich sind, also insbesondere Name, Geburtsdatum, behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt, Art des Termins (z. B. Kontrolle, Röntgen) und eine Kontaktmöglichkeit zur eventuell notwendigen kurzfristigen Absage des Termins“. Eine pauschale Übermittlung aller Patientenstammdaten an den Dienstleister im Vorfeld halten die Datenschutzbeauftragten für nicht zulässig. Die Daten dürfen im Terminkalender selbst nur so lange gespeichert werden wie nötig - das heißt, kurz nach dem Termin müssen sie gelöscht werden. „Eintragungen im Terminkalender sind als solche nicht Teil der Behandlungsdokumentation und unterliegen somit nicht der berufsrechtlichen Dokumentationspflicht; soweit Inhalte des Terminkalenders dokumentationspflichtig sind, sind diese in die Dokumentation zu übernehmen und dort in der gebotenen Weise zu speichern“, betonen die Datenschutzbeauftragten. Erfolge die Terminvergabe durch einen beauftragten Dienstleister, müsse dieser die erforderliche Löschung gewährleisten. Eine Terminerinnerung darf nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Patienten verschickt werden. Die Praxis muss dabei nachweisen, dass diese Einwilligung vorliegt. Die Patientendaten dürfen nicht durch das Terminverwaltungsunternehmen zu eigenen Zwecken verarbeitet werden. „Bei Kenntnis einer Verwendung dieser Daten für eigene Zwecke des Dienstleisters ist die Heilberufspraxis verpflichtet, gegenüber ihrem Dienstleister dafür zu sorgen, dass dieser einen datenschutzkonformen Zustand herstellt“, heißt es in dem Positionspapier. Auch, wenn ein Dienstleister mit der Datenverarbeitung beauftragt wird: Datenschutzrechtlich verantwortlich sei die Praxis. Dazu heißt es: "Die Heilberufspraxen haben als Verantwortliche deshalb im Vorfeld der Beauftragung insbesondere zu prüfen, welche Patientendaten auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden, ob eine Datenverarbeitung im Rahmen des Auftrags und nicht darüber hinaus zu eigenen Zwecken des Dienstleisters erfolgt, dass geeignete Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Patientendaten – insbesondere hinsichtlich der Sicherheit der Webanwendung und der Verzahnung des Praxisverwaltungssystems mit dem System des Dienstleisters sowie einer vorhandenen Mandantentrennung beim Dienstleister – ergriffen werden, dass ausreichende Gewähr für die Vertraulichkeit der Verarbeitung durch den Dienstleister geboten wird und dass die Löschvorgaben umgesetzt werden." Anders liegt der Fall, wenn die Patienten direkt mit dem Terminverwaltungsunternehmen einen Vertrag schließen, also auf dessen Website ein Nutzerkonto anlegen. Dann sei das Unternehmen datenschutzrechtlich verantwortlich. Erforderlich sei dabei aber eine saubere Trennung der Verantwortlichkeiten: Die Patientinnen und Patienten müssten bei jeder Interaktion mit der Website, die sie nutzen, um mit der Praxis einen Termin zu vereinbaren, in der Lage sein zu erkennen, wer für die jeweilige Datenverarbeitung verantwortlich Kommentieren Drucken" https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/DSK-Beschluss_Positionspapier_Terminverwaltungsunternehmen.pdf Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 16. Juni 2025 ___________________________________________________________________ Datenschutz bei der Terminverwaltung durch Heilberufspraxen Positionspapier zum datenschutzkonformen Einsatz von Dienstleistern für Online-Terminbuchungen und das Terminmanagement Terminvereinbarungen mit Heilberufspraxen finden zunehmend über das Internet statt. Dabei übernehmen häufig externe Dienstleister das Terminmanagement für die Praxen. Dies ist un- terschiedlich organisiert: Teilweise buchen die Patientinnen und Patienten die von ihnen ge- wünschten Termine auf der Homepage der einzelnen Praxis über einen dort eingebetteten Terminbuchungsbutton, der technisch von einem externen Dienstleister betrieben wird; teil- weise werden die Termine über die Plattform eines Terminverwaltungsunternehmens ge- bucht. Die auf diese Weise gebuchten sowie von der Heilberufspraxis selbst eingetragenen Termine (z. B. bei telefonischer Terminvereinbarung) werden in dem von dem Dienstleister bereitgestellten Terminkalender der Praxis verarbeitet. Die Auslagerung der Terminverwaltung geht einher mit der externen Verarbeitung von Pati- entendaten durch die von den Heilberufspraxen beauftragten Dienstleister. Sowohl bei Pra- xisbetreiberinnen und -betreibern als auch Patientinnen und Patienten besteht Unsicherheit, unter welchen Voraussetzungen externe Dienstleister in die Terminverwaltung eingebunden und in welchem Umfang dabei Patientendaten verarbeitet werden dürfen. Die zunehmende Anzahl der bei den Datenschutzaufsichtsbehörden eingehenden Beratungsanfragen und Be- schwerden belegt dies. Die Datenschutzkonferenz greift mit diesem Positionspapier den bestehenden Bedarf nach datenschutzrechtlicher Klarstellung und Beratung auf. Die in dem Papier enthaltenen Positio- nen spiegeln die Rechtsauffassung der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bun- des und der Länder wider. Sie dienen als Maßstab für datenschutzrechtliche Bewertungen in aufsichtsrechtlichen Verfahren und zugleich der Orientierung für Heilberufspraxen, Termin- verwaltungsunternehmen sowie Patientinnen und Patienten. 1. Zulässigkeit der Auslagerung der Terminverwaltung durch Heilberufspraxen Die Beauftragung von externen Unternehmen zum Terminmanagement durch Heilberufspra- xen kann als Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO zulässig sein. Sie bedarf auf dieser Grundlage keiner Einwilligung durch die Patientinnen und Patienten. Allerdings sind diese durch die Heilberufspraxis über die Einbindung des Dienstleisters zu informieren (Art. 13 DSGVO, s.u.). Neben der digitalen Terminvereinbarung sollte auch immer eine alternative Möglichkeit be- stehen, einen Termin in der Heilberufspraxis vereinbaren zu können (siehe DSK Entschließung vom 19.12.2024 zur menschenzentrierten Digitalisierung). 2. Anforderungen an eine datenschutzkonforme Verarbeitung von Patientendaten im Zusammenhang mit der Terminvergabe Soweit Heilberufspraxen zur Vergabe von Behandlungsterminen Patientendaten verarbeiten, ist dies datenschutzrechtlich zulässig, sofern die Heilberufspraxis die entsprechenden Daten- verarbeitungen auf eine Rechtsgrundlage – also entweder eine gesetzliche Regelung oder eine Einwilligung - stützen kann. Werden zur Terminverwaltung externe Dienstleister eingesetzt, ändert sich an dieser datenschutzrechtlichen Vorgabe nichts. Je nachdem, um welche Daten- verarbeitung es geht, ist zu differenzieren: • Nur erforderliche Datenverarbeitungen sind ohne Einwilligung zulässig Datenverarbeitungen, die für die medizinische Behandlung erforderlich sind, können Heilberufspraxen auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b und Art. 9 Abs. 2 lit. h DS-GVO stützen. Das Eintragen von Patientendaten in einen Terminkalender ist für die Behandlung erfor- derlich, wenn die konkrete Patientin oder der konkrete Patient einen in der Zukunft lie- genden Termin in der Praxis vereinbart. Eingetragen werden dürfen nur diejenigen Pa- tientendaten, die zur Wahrnehmung des konkreten Termins erforderlich sind, also ins- besondere Name, Geburtsdatum, behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt, Art des Termins (z. B. Kontrolle, Röntgen) und eine Kontaktmöglichkeit zur eventuell notwendi- gen kurzfristigen Absage des Termins. Erforderlich im datenschutzrechtlichen Sinne be- deutet, dass die Daten für das Terminmanagement unbedingt notwendig sein müssen. • Keine pauschale Übermittlung aller Patientenstammdaten an den Dienstleister im Vor- feld Zur Durchführung der Terminvergabe durch einen Dienstleister bedarf es nur der zur Vereinbarung eines konkreten Termins erforderlichen Patientendaten. Termindaten werden bei einer Online-Terminvereinbarung regelmäßig durch die Patientinnen und Patienten selbst mitgeteilt oder bei einer Terminvereinbarung vor Ort oder telefonisch durch die Heilberufspraxis erhoben und in den Terminkalender eingetragen. Vor diesem Hintergrund bedarf es im Vorfeld im Regelfall insoweit keiner pauschalen Bereitstellung von Stammdaten aller in der Heilberufspraxis jemals behandelten Patientinnen und Pa- tienten an das beauftragte Dienstleistungsunternehmen. 2 • Terminnachrichten nur mit ausdrücklicher Einwilligung Für die Wahrnehmung des konkreten Termins nicht erforderlich, allerdings als erweiter- tes Serviceangebot durchaus denkbar, ist die Versendung einer an die Patientinnen und Patienten gerichteten Terminnachricht (z. B. Terminerinnerung). Sofern die Patientin- nen und Patienten auf Nachfrage und entsprechend informiert damit einverstanden sind, dürfen die zu diesem Zweck erforderlichen Kontaktdaten – je nach gewähltem Kommunikationskanal – zusätzlich verarbeitet werden. Die Heilberufspraxis muss nach- weisen können, dass die Einwilligung vorliegt. • Keine Datenverarbeitung von Patientendaten, die Gegenstand der Auftragsverarbeitung sind, zu eigenen Zwecken des Terminverwaltungsunternehmens Die Verarbeitung der im Rahmen der Beauftragung durch die Heilberufspraxen stehen- den Patientendaten richtet sich gemäß Art. 28 DS-GVO ausschließlich nach den Weisun- gen der Heilberufspraxis und dem anzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrag. Dementsprechend ist eine weitere Verarbeitung der im Terminkalender eingetragenen Patientendaten durch das Terminverwaltungsunternehmen zu eigenen Zwecken unzu- lässig. Bei Kenntnis einer Verwendung dieser Daten für eigene Zwecke des Dienstleisters ist die Heilberufspraxis verpflichtet, gegenüber ihrem Dienstleister dafür zu sorgen, dass dieser einen datenschutzkonformen Zustand herstellt. • Eintragungen im Terminkalender sind innerhalb einer kurzen Frist nach dem Termin zu löschen Die zur Terminvergabe zulässigerweise erhobenen Patientendaten dürfen nur solange gespeichert werden, wie dies zur Erreichung des Verarbeitungszwecks erforderlich ist. Sobald der in den Terminkalender eingetragene Termin verstrichen ist, besteht im Re- gelfall keine Erforderlichkeit mehr, in dem Terminkalender weiterhin die Termindaten des Patienten oder der Patientin zu speichern. Denn Eintragungen im Terminkalender sind als solche nicht Teil der Behandlungsdokumentation und unterliegen somit nicht der berufsrechtlichen Dokumentationspflicht; soweit Inhalte des Terminkalenders do- kumentationspflichtig sind, sind diese in die Dokumentation zu übernehmen und dort in der gebotenen Weise zu speichern. Aus dem Terminkalender selbst sind diese Daten dagegen grundsätzlich innerhalb einer kurzen Frist zu löschen. Erfolgt die Termin- vergabe durch einen beauftragten Dienstleister, hat dieser die erforderliche Löschung zu gewährleisten. • Datenschutz ist durch technisch-organisatorische Maßnahmen sicherzustellen Die Heilberufspraxen als datenschutzrechtlich Verantwortliche müssen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass die Vorgaben des Da- tenschutzes auch bei der Verarbeitung von Patientendaten zur Terminvergabe und -ver- waltung eingehalten werden. Dies gilt sowohl bei der Terminvergabe und -verwaltung durch die Praxen selbst als auch bei der Einbindung externer Dienstleister. In diesem Fall müssen die Maßnahmen im Rahmen der Beauftragung vertraglich festgelegt werden. 3 Die Heilberufspraxen haben als Verantwortliche deshalb im Vorfeld der Beauftragung insbesondere zu prüfen, - welche Patientendaten auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden, - ob eine Datenverarbeitung im Rahmen des Auftrags und nicht darüber hinaus zu ei- genen Zwecken des Dienstleisters erfolgt, - dass geeignete Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Patientendaten – insbe- sondere hinsichtlich der Sicherheit der Webanwendung und der Verzahnung des Pra- xisverwaltungssystems mit dem System des Dienstleisters sowie einer vorhandenen Mandantentrennung beim Dienstleister – ergriffen werden, - dass ausreichende Gewähr für die Vertraulichkeit der Verarbeitung durch den Dienst- leister geboten wird und - dass die Löschvorgaben umgesetzt werden. • Besondere Anforderungen bei einer Datenverarbeitung in Drittstaaten Sofern in die Datenverarbeitung zur Terminvergabe und -verwaltung auch Stellen in ei- nem Drittland i.S.v. Art. 44 DSGVO eingebunden sind, müssen die in diesem Zusammen- hang bestehenden besonderen datenschutzrechtlichen Anforderungen der Art. 44 ff. DSGVO durch die Heilberufspraxen als Verantwortliche sichergestellt werden. Vor der Auftragsvergabe ist daher durch die Praxen mit dem Dienstleister zu klären, ob einzelne Verarbeitungsschritte, wie z. B. Support, Wartung oder Administration, in einem Dritt- land stattfinden und ob in diesem Fall die o. g. Anforderungen erfüllt sind. • Bereitstellung von aussagekräftigen Informationen über die externe Terminvereinba- rung und -verwaltung Angesichts der Informationspflicht nach Art. 13 f. DS-GVO sind die Heilberufspraxen ver- pflichtet, ihre Patientinnen und Patienten über die im Zusammenhang mit der Auslage- rung der Terminvergabe und -verwaltung stehenden Datenverarbeitungen zu informie- ren. Dabei ist insbesondere das konkret beauftragte Terminverwaltungsunternehmen als Empfänger der Daten namentlich zu benennen. 3. Vertragsverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten mit Dienstleistern zur Online-Terminbuchung Sofern einzelne Terminverwaltungsunternehmen ihre Dienstleistung gegenüber Heilberufs- praxen in der Art anbieten, dass die Patientinnen und Patienten ein Nutzerkonto bei dem Unternehmen (ggf. unter Zustimmung zu den AGB des Dienstleisters) anlegen können, ist die damit zusammenhängende Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Terminverwal- tungsunternehmen von der unter Nr. 2 dargestellten Datenverarbeitung im Auftrag der Heil- berufspraxen abzugrenzen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit dem Vertrag, den sie mit dem Terminverwaltungsun- ternehmen schließen, und dem Nutzerkonto ist das Terminverwaltungsunternehmen daten- 4 schutzrechtlich Verantwortlicher. Werden hierbei auch Gesundheitsdaten verarbeitet, benö- tigt das Terminverwaltungsunternehmen im Regelfall eine wirksame Einwilligung der be- troffenen Nutzerinnen und Nutzer. Dem Terminverwaltungsunternehmen obliegt insoweit die Erfüllung sämtlicher datenschutz- rechtlicher Vorgaben. Dabei ist eine saubere Trennung der Verantwortlichkeiten erforderlich, die auch für die Patientinnen und Patienten klar erkennbar sein muss. Die Patientinnen und Patienten müssen bei jeder Interaktion mit der Website, die sie nutzen, um mit der Praxis einen Termin zu vereinbaren, in der Lage sein, zu erkennen, wer für die jeweilige Datenverarbeitung verantwortlich ist." -- please forgive my iPhone typos
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| From | Michael Bode <m.g.bode@web.de> |
|---|---|
| Date | 2025-06-25 21:04 +0200 |
| Message-ID | <mc2vigFfhsdU5@mid.individual.net> |
| In reply to | #640914 |
Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> writes: > Die Daten dürfen im Terminkalender selbst nur so lange gespeichert werden > wie nötig - das heißt, kurz nach dem Termin müssen sie gelöscht werden. > „Eintragungen im Terminkalender sind als solche nicht Teil der > Behandlungsdokumentation und unterliegen somit nicht der berufsrechtlichen > Dokumentationspflicht; soweit Inhalte des Terminkalenders > dokumentationspflichtig sind, sind diese in die Dokumentation zu übernehmen > und dort in der gebotenen Weise zu speichern“, betonen die > Datenschutzbeauftragten. Erfolge die Terminvergabe durch einen beauftragten > Dienstleister, müsse dieser die erforderliche Löschung gewährleisten. Und dann gucke ich in mein Doctolib-Konto und sehe einen Termin vom Juli 2024. Ist ein knappes Jahr nocht 'kurz nach dem Termin'?
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| From | Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> |
|---|---|
| Date | 2025-06-25 14:29 +0200 |
| Message-ID | <mc28duFc0o8U2@mid.individual.net> |
| In reply to | #640900 |
Hallo, Am 25.06.25 um 11:32 schrieb Dr. Joachim Neudert: > Mal was Medizin-informationstechnisches. Die ePA. Ich will jetzt nicht > die prinzipiellen Vorteile und Nachteile diskutieren, die schon 1000 mal > seit Jahren erwogen und diskutiert wurden. > > Sondern nur mal den Eindruck aus der Praxis. > > Und der ist überraschend gut. Der Zugriff auf Dokumnte gelingt nahezu so > schnell wie der Zugriff auf lokal gspeicherte eigene Dokumente im PVS. > > So hat das wirklich einen Nutzen. .. .. > Meine Arztbrief-PDFs werden im Viewer sauber und schnell dargestellt. > > Ich bin wirklich positiv überrascht. Klang das bei Dir gestern bei Heise nicht anders? Ciao Walter
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| From | "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> |
|---|---|
| Date | 2025-06-25 14:47 +0200 |
| Message-ID | <103gr5p$18eiu$1@solani.org> |
| In reply to | #640916 |
Am 25.06.25 um 14:29 schrieb Walter Brill: > Hallo, > > Am 25.06.25 um 11:32 schrieb Dr. Joachim Neudert: >> Mal was Medizin-informationstechnisches. Die ePA. Ich will jetzt nicht >> die prinzipiellen Vorteile und Nachteile diskutieren, die schon 1000 >> mal seit Jahren erwogen und diskutiert wurden. >> >> Sondern nur mal den Eindruck aus der Praxis. >> >> Und der ist überraschend gut. Der Zugriff auf Dokumnte gelingt nahezu >> so schnell wie der Zugriff auf lokal gspeicherte eigene Dokumente im PVS. >> >> So hat das wirklich einen Nutzen. > .. > .. >> Meine Arztbrief-PDFs werden im Viewer sauber und schnell dargestellt. >> >> Ich bin wirklich positiv überrascht. > > Klang das bei Dir gestern bei Heise nicht anders? > > Ciao > Walter > Da habe ich nichts zur ePA Praxis geschrieben.
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| From | "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> |
|---|---|
| Date | 2025-06-25 15:38 +0200 |
| Message-ID | <103gu4r$18fcb$1@solani.org> |
| In reply to | #640918 |
Am 25.06.25 um 14:47 schrieb Dr. Joachim Neudert: > Am 25.06.25 um 14:29 schrieb Walter Brill: >> Hallo, >> >> Am 25.06.25 um 11:32 schrieb Dr. Joachim Neudert: >>> Mal was Medizin-informationstechnisches. Die ePA. Ich will jetzt >>> nicht die prinzipiellen Vorteile und Nachteile diskutieren, die schon >>> 1000 mal seit Jahren erwogen und diskutiert wurden. >>> >>> Sondern nur mal den Eindruck aus der Praxis. >>> >>> Und der ist überraschend gut. Der Zugriff auf Dokumnte gelingt nahezu >>> so schnell wie der Zugriff auf lokal gspeicherte eigene Dokumente im >>> PVS. >>> >>> So hat das wirklich einen Nutzen. >> .. >> .. >>> Meine Arztbrief-PDFs werden im Viewer sauber und schnell dargestellt. >>> >>> Ich bin wirklich positiv überrascht. >> >> Klang das bei Dir gestern bei Heise nicht anders? >> >> Ciao >> Walter >> > > Da habe ich nichts zur ePA Praxis geschrieben. Heute nachgeholt. Damit das lief, musste ich paar Einstellungen im PVS-System vornehmen, es waren ein paar Optionsreiter scharf zu stellen, darunter daß jedesmal wenn die Karte eingelesen wird auch auf die Existenz einer ePA geprüft wird. Und nicht nur einmal im Quartal. Derzeit wird mir etwa bei 1/3 der kommenden Patienten eine aktive ePA angezeigt, bei 2/3 ist kein Zugriff möglich. Bisher sah ich nur Abrechnungsdaten, die wohl von der Kasse eingestellt wurden, und Pseudo-Medikamentenpläne, die wohl aus den Rezepten generiert wurden. Noch keinen Fremdbefund eines Facharztes oder Laborbefunde vom Hausarzt. Die Akten sind schon noch recht jungfräulich. Gruß JN
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| From | Michael Zink <michael@swamp.franken.de> |
|---|---|
| Date | 2025-06-25 23:18 +0200 |
| Message-ID | <mc37cmFh9ncU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #640900 |
On Wed, 25 Jun 2025 11:32:55 +0200, Dr. Joachim Neudert wrote: >Sondern nur mal den Eindruck aus der Praxis. Dazu habe ich auch ein paar Fragen: - Nehmen wir mal an, irgendwie würden alle relevanten Daten der letzten 10, 20 Jahre automagisch in der ePA gespeichert (oder ich würde das in 10, 20 Jahren fragen und Du wärst dann noch aktiv). Wenn jetzt ein neuer Patient mit vorbildlich gepflegter ePA zu Dir kommt, findest Du in der Dir zur Verfügung stehenden Zeit alle wichtigen Informationen aus dem Wust an Dokumenten? Gibt es gute Such- oder Zusammenfassungs-Funktionen? - Wie gefährlich ist es, wenn ein Patient "peinliche" Dokumente, Rezepte etc. versteckt oder löscht? - Nehmen wir an, Deine Krankenkasse bietet die ePA an. Würdest Du sie nutzen? TIA Auf Wiederlesen Michael -- Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!
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| From | Martin Ebert <mx300@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2025-06-25 23:58 +0200 |
| Message-ID | <103hren$312li$1@dont-email.me> |
| In reply to | #640941 |
Am 25.06.25 um 23:18 schrieb Michael Zink: [ePa] > - Wie gefährlich ist es, wenn ein Patient "peinliche" Dokumente, > Rezepte etc. versteckt oder löscht? Wenn ich das richtig verstanden habe, ist einer der großen Kritik- punkte, dass das derzeit nicht geht. Es gilt "alles oder nichts".
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| From | Michael Zink <michael@swamp.franken.de> |
|---|---|
| Date | 2025-06-27 16:19 +0200 |
| Message-ID | <mc7nj8Fb12vU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #640944 |
On Wed, 25 Jun 2025 23:58:47 +0200, Martin Ebert wrote: >Am 25.06.25 um 23:18 schrieb Michael Zink: > >[ePa] >> - Wie gefährlich ist es, wenn ein Patient "peinliche" Dokumente, >> Rezepte etc. versteckt oder löscht? > >Wenn ich das richtig verstanden habe, ist einer der großen Kritik- >punkte, dass das derzeit nicht geht. Es gilt "alles oder nichts". Laut FAQ in der c´t 13 kann man Dokumente verstecken und IIRC auch löschen. Auf Wiederlesen Michael -- Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!
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