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| From | Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> |
|---|---|
| Newsgroups | ger.ct |
| Subject | Re: ePA in der Praxis |
| Date | 2025-06-25 11:53 +0000 |
| Message-ID | <103gnv8$18d5h$1@solani.org> (permalink) |
| References | <103gfo7$196j8$3@solani.org> <103gkjr$2kbhn$1@dont-email.me> <103gmhj$19hop$2@solani.org> <103gn9i$2kbhm$1@dont-email.me> |
Tobias Schuster <7e0f2510@gmx.de> wrote: > Am 25.06.2025 um 13:28 schrieb Dr. Joachim Neudert: > >>> Die Datenkrake Doctolib freut sich sicher auch. >> >> Wie kommt die ran? Erzähl. > > Patientendaten auf Praxisrechnern scheinen deren leichte Beute zu sein. > > Verantwortliche in Praxen darauf angesprochen und deren gemachte > Recherchen brachten dann nachdenkliche Gesichter. > > 2 > > > https://www.aend.de/article/235454 "Das müssen Praxen beachten 25.06.2025, 09:08, Autor/-in: ks. Online-Terminvergabe Immer mehr Praxen bieten an, Termine online zu buchen. Gleichzeitig gehen immer mehr Fragen oder Beschwerden dazu bei den Datenschutzaufsichtsbehörden ein. Die Datenschutzkonferenz hat nun ein Positionspapier zu dem Thema vorgelegt. ©momius/stock.adobe.com Auch, wenn ein Dienstleister mit der Datenverarbeitung beauftragt wird: Datenschutzrechtlich verantwortlich ist die Praxis. Generell sei es zulässig, wenn Praxen externe Dienstleister mit dem Terminmanagement beauftragen, betonen die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Eine Einwilligung der Patienten einzuholen, sei nicht notwendig – die Patienten müssten aber informiert werden, dass ein externer Dienstleister eingebunden wird. Generell sollte es neben der digitalen Terminvereinbarung auch immer eine alternative Möglichkeit geben, einen Termin zu vereinbaren. Der Datenverarbeitung sind allerdings Grenzen gesetzt: So dürften nur Daten in den Terminkalender eingetragen werden, die „zur Wahrnehmung des konkreten Termins erforderlich sind, also insbesondere Name, Geburtsdatum, behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt, Art des Termins (z. B. Kontrolle, Röntgen) und eine Kontaktmöglichkeit zur eventuell notwendigen kurzfristigen Absage des Termins“. Eine pauschale Übermittlung aller Patientenstammdaten an den Dienstleister im Vorfeld halten die Datenschutzbeauftragten für nicht zulässig. Die Daten dürfen im Terminkalender selbst nur so lange gespeichert werden wie nötig - das heißt, kurz nach dem Termin müssen sie gelöscht werden. „Eintragungen im Terminkalender sind als solche nicht Teil der Behandlungsdokumentation und unterliegen somit nicht der berufsrechtlichen Dokumentationspflicht; soweit Inhalte des Terminkalenders dokumentationspflichtig sind, sind diese in die Dokumentation zu übernehmen und dort in der gebotenen Weise zu speichern“, betonen die Datenschutzbeauftragten. Erfolge die Terminvergabe durch einen beauftragten Dienstleister, müsse dieser die erforderliche Löschung gewährleisten. Eine Terminerinnerung darf nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Patienten verschickt werden. Die Praxis muss dabei nachweisen, dass diese Einwilligung vorliegt. Die Patientendaten dürfen nicht durch das Terminverwaltungsunternehmen zu eigenen Zwecken verarbeitet werden. „Bei Kenntnis einer Verwendung dieser Daten für eigene Zwecke des Dienstleisters ist die Heilberufspraxis verpflichtet, gegenüber ihrem Dienstleister dafür zu sorgen, dass dieser einen datenschutzkonformen Zustand herstellt“, heißt es in dem Positionspapier. Auch, wenn ein Dienstleister mit der Datenverarbeitung beauftragt wird: Datenschutzrechtlich verantwortlich sei die Praxis. Dazu heißt es: "Die Heilberufspraxen haben als Verantwortliche deshalb im Vorfeld der Beauftragung insbesondere zu prüfen, welche Patientendaten auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden, ob eine Datenverarbeitung im Rahmen des Auftrags und nicht darüber hinaus zu eigenen Zwecken des Dienstleisters erfolgt, dass geeignete Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Patientendaten – insbesondere hinsichtlich der Sicherheit der Webanwendung und der Verzahnung des Praxisverwaltungssystems mit dem System des Dienstleisters sowie einer vorhandenen Mandantentrennung beim Dienstleister – ergriffen werden, dass ausreichende Gewähr für die Vertraulichkeit der Verarbeitung durch den Dienstleister geboten wird und dass die Löschvorgaben umgesetzt werden." Anders liegt der Fall, wenn die Patienten direkt mit dem Terminverwaltungsunternehmen einen Vertrag schließen, also auf dessen Website ein Nutzerkonto anlegen. Dann sei das Unternehmen datenschutzrechtlich verantwortlich. Erforderlich sei dabei aber eine saubere Trennung der Verantwortlichkeiten: Die Patientinnen und Patienten müssten bei jeder Interaktion mit der Website, die sie nutzen, um mit der Praxis einen Termin zu vereinbaren, in der Lage sein zu erkennen, wer für die jeweilige Datenverarbeitung verantwortlich Kommentieren Drucken" https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/DSK-Beschluss_Positionspapier_Terminverwaltungsunternehmen.pdf Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 16. Juni 2025 ___________________________________________________________________ Datenschutz bei der Terminverwaltung durch Heilberufspraxen Positionspapier zum datenschutzkonformen Einsatz von Dienstleistern für Online-Terminbuchungen und das Terminmanagement Terminvereinbarungen mit Heilberufspraxen finden zunehmend über das Internet statt. Dabei übernehmen häufig externe Dienstleister das Terminmanagement für die Praxen. Dies ist un- terschiedlich organisiert: Teilweise buchen die Patientinnen und Patienten die von ihnen ge- wünschten Termine auf der Homepage der einzelnen Praxis über einen dort eingebetteten Terminbuchungsbutton, der technisch von einem externen Dienstleister betrieben wird; teil- weise werden die Termine über die Plattform eines Terminverwaltungsunternehmens ge- bucht. Die auf diese Weise gebuchten sowie von der Heilberufspraxis selbst eingetragenen Termine (z. B. bei telefonischer Terminvereinbarung) werden in dem von dem Dienstleister bereitgestellten Terminkalender der Praxis verarbeitet. Die Auslagerung der Terminverwaltung geht einher mit der externen Verarbeitung von Pati- entendaten durch die von den Heilberufspraxen beauftragten Dienstleister. Sowohl bei Pra- xisbetreiberinnen und -betreibern als auch Patientinnen und Patienten besteht Unsicherheit, unter welchen Voraussetzungen externe Dienstleister in die Terminverwaltung eingebunden und in welchem Umfang dabei Patientendaten verarbeitet werden dürfen. Die zunehmende Anzahl der bei den Datenschutzaufsichtsbehörden eingehenden Beratungsanfragen und Be- schwerden belegt dies. Die Datenschutzkonferenz greift mit diesem Positionspapier den bestehenden Bedarf nach datenschutzrechtlicher Klarstellung und Beratung auf. Die in dem Papier enthaltenen Positio- nen spiegeln die Rechtsauffassung der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bun- des und der Länder wider. Sie dienen als Maßstab für datenschutzrechtliche Bewertungen in aufsichtsrechtlichen Verfahren und zugleich der Orientierung für Heilberufspraxen, Termin- verwaltungsunternehmen sowie Patientinnen und Patienten. 1. Zulässigkeit der Auslagerung der Terminverwaltung durch Heilberufspraxen Die Beauftragung von externen Unternehmen zum Terminmanagement durch Heilberufspra- xen kann als Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO zulässig sein. Sie bedarf auf dieser Grundlage keiner Einwilligung durch die Patientinnen und Patienten. Allerdings sind diese durch die Heilberufspraxis über die Einbindung des Dienstleisters zu informieren (Art. 13 DSGVO, s.u.). Neben der digitalen Terminvereinbarung sollte auch immer eine alternative Möglichkeit be- stehen, einen Termin in der Heilberufspraxis vereinbaren zu können (siehe DSK Entschließung vom 19.12.2024 zur menschenzentrierten Digitalisierung). 2. Anforderungen an eine datenschutzkonforme Verarbeitung von Patientendaten im Zusammenhang mit der Terminvergabe Soweit Heilberufspraxen zur Vergabe von Behandlungsterminen Patientendaten verarbeiten, ist dies datenschutzrechtlich zulässig, sofern die Heilberufspraxis die entsprechenden Daten- verarbeitungen auf eine Rechtsgrundlage – also entweder eine gesetzliche Regelung oder eine Einwilligung - stützen kann. Werden zur Terminverwaltung externe Dienstleister eingesetzt, ändert sich an dieser datenschutzrechtlichen Vorgabe nichts. Je nachdem, um welche Daten- verarbeitung es geht, ist zu differenzieren: • Nur erforderliche Datenverarbeitungen sind ohne Einwilligung zulässig Datenverarbeitungen, die für die medizinische Behandlung erforderlich sind, können Heilberufspraxen auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b und Art. 9 Abs. 2 lit. h DS-GVO stützen. Das Eintragen von Patientendaten in einen Terminkalender ist für die Behandlung erfor- derlich, wenn die konkrete Patientin oder der konkrete Patient einen in der Zukunft lie- genden Termin in der Praxis vereinbart. Eingetragen werden dürfen nur diejenigen Pa- tientendaten, die zur Wahrnehmung des konkreten Termins erforderlich sind, also ins- besondere Name, Geburtsdatum, behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt, Art des Termins (z. B. Kontrolle, Röntgen) und eine Kontaktmöglichkeit zur eventuell notwendi- gen kurzfristigen Absage des Termins. Erforderlich im datenschutzrechtlichen Sinne be- deutet, dass die Daten für das Terminmanagement unbedingt notwendig sein müssen. • Keine pauschale Übermittlung aller Patientenstammdaten an den Dienstleister im Vor- feld Zur Durchführung der Terminvergabe durch einen Dienstleister bedarf es nur der zur Vereinbarung eines konkreten Termins erforderlichen Patientendaten. Termindaten werden bei einer Online-Terminvereinbarung regelmäßig durch die Patientinnen und Patienten selbst mitgeteilt oder bei einer Terminvereinbarung vor Ort oder telefonisch durch die Heilberufspraxis erhoben und in den Terminkalender eingetragen. Vor diesem Hintergrund bedarf es im Vorfeld im Regelfall insoweit keiner pauschalen Bereitstellung von Stammdaten aller in der Heilberufspraxis jemals behandelten Patientinnen und Pa- tienten an das beauftragte Dienstleistungsunternehmen. 2 • Terminnachrichten nur mit ausdrücklicher Einwilligung Für die Wahrnehmung des konkreten Termins nicht erforderlich, allerdings als erweiter- tes Serviceangebot durchaus denkbar, ist die Versendung einer an die Patientinnen und Patienten gerichteten Terminnachricht (z. B. Terminerinnerung). Sofern die Patientin- nen und Patienten auf Nachfrage und entsprechend informiert damit einverstanden sind, dürfen die zu diesem Zweck erforderlichen Kontaktdaten – je nach gewähltem Kommunikationskanal – zusätzlich verarbeitet werden. Die Heilberufspraxis muss nach- weisen können, dass die Einwilligung vorliegt. • Keine Datenverarbeitung von Patientendaten, die Gegenstand der Auftragsverarbeitung sind, zu eigenen Zwecken des Terminverwaltungsunternehmens Die Verarbeitung der im Rahmen der Beauftragung durch die Heilberufspraxen stehen- den Patientendaten richtet sich gemäß Art. 28 DS-GVO ausschließlich nach den Weisun- gen der Heilberufspraxis und dem anzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrag. Dementsprechend ist eine weitere Verarbeitung der im Terminkalender eingetragenen Patientendaten durch das Terminverwaltungsunternehmen zu eigenen Zwecken unzu- lässig. Bei Kenntnis einer Verwendung dieser Daten für eigene Zwecke des Dienstleisters ist die Heilberufspraxis verpflichtet, gegenüber ihrem Dienstleister dafür zu sorgen, dass dieser einen datenschutzkonformen Zustand herstellt. • Eintragungen im Terminkalender sind innerhalb einer kurzen Frist nach dem Termin zu löschen Die zur Terminvergabe zulässigerweise erhobenen Patientendaten dürfen nur solange gespeichert werden, wie dies zur Erreichung des Verarbeitungszwecks erforderlich ist. Sobald der in den Terminkalender eingetragene Termin verstrichen ist, besteht im Re- gelfall keine Erforderlichkeit mehr, in dem Terminkalender weiterhin die Termindaten des Patienten oder der Patientin zu speichern. Denn Eintragungen im Terminkalender sind als solche nicht Teil der Behandlungsdokumentation und unterliegen somit nicht der berufsrechtlichen Dokumentationspflicht; soweit Inhalte des Terminkalenders do- kumentationspflichtig sind, sind diese in die Dokumentation zu übernehmen und dort in der gebotenen Weise zu speichern. Aus dem Terminkalender selbst sind diese Daten dagegen grundsätzlich innerhalb einer kurzen Frist zu löschen. Erfolgt die Termin- vergabe durch einen beauftragten Dienstleister, hat dieser die erforderliche Löschung zu gewährleisten. • Datenschutz ist durch technisch-organisatorische Maßnahmen sicherzustellen Die Heilberufspraxen als datenschutzrechtlich Verantwortliche müssen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass die Vorgaben des Da- tenschutzes auch bei der Verarbeitung von Patientendaten zur Terminvergabe und -ver- waltung eingehalten werden. Dies gilt sowohl bei der Terminvergabe und -verwaltung durch die Praxen selbst als auch bei der Einbindung externer Dienstleister. In diesem Fall müssen die Maßnahmen im Rahmen der Beauftragung vertraglich festgelegt werden. 3 Die Heilberufspraxen haben als Verantwortliche deshalb im Vorfeld der Beauftragung insbesondere zu prüfen, - welche Patientendaten auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden, - ob eine Datenverarbeitung im Rahmen des Auftrags und nicht darüber hinaus zu ei- genen Zwecken des Dienstleisters erfolgt, - dass geeignete Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Patientendaten – insbe- sondere hinsichtlich der Sicherheit der Webanwendung und der Verzahnung des Pra- xisverwaltungssystems mit dem System des Dienstleisters sowie einer vorhandenen Mandantentrennung beim Dienstleister – ergriffen werden, - dass ausreichende Gewähr für die Vertraulichkeit der Verarbeitung durch den Dienst- leister geboten wird und - dass die Löschvorgaben umgesetzt werden. • Besondere Anforderungen bei einer Datenverarbeitung in Drittstaaten Sofern in die Datenverarbeitung zur Terminvergabe und -verwaltung auch Stellen in ei- nem Drittland i.S.v. Art. 44 DSGVO eingebunden sind, müssen die in diesem Zusammen- hang bestehenden besonderen datenschutzrechtlichen Anforderungen der Art. 44 ff. DSGVO durch die Heilberufspraxen als Verantwortliche sichergestellt werden. Vor der Auftragsvergabe ist daher durch die Praxen mit dem Dienstleister zu klären, ob einzelne Verarbeitungsschritte, wie z. B. Support, Wartung oder Administration, in einem Dritt- land stattfinden und ob in diesem Fall die o. g. Anforderungen erfüllt sind. • Bereitstellung von aussagekräftigen Informationen über die externe Terminvereinba- rung und -verwaltung Angesichts der Informationspflicht nach Art. 13 f. DS-GVO sind die Heilberufspraxen ver- pflichtet, ihre Patientinnen und Patienten über die im Zusammenhang mit der Auslage- rung der Terminvergabe und -verwaltung stehenden Datenverarbeitungen zu informie- ren. Dabei ist insbesondere das konkret beauftragte Terminverwaltungsunternehmen als Empfänger der Daten namentlich zu benennen. 3. Vertragsverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten mit Dienstleistern zur Online-Terminbuchung Sofern einzelne Terminverwaltungsunternehmen ihre Dienstleistung gegenüber Heilberufs- praxen in der Art anbieten, dass die Patientinnen und Patienten ein Nutzerkonto bei dem Unternehmen (ggf. unter Zustimmung zu den AGB des Dienstleisters) anlegen können, ist die damit zusammenhängende Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Terminverwal- tungsunternehmen von der unter Nr. 2 dargestellten Datenverarbeitung im Auftrag der Heil- berufspraxen abzugrenzen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit dem Vertrag, den sie mit dem Terminverwaltungsun- ternehmen schließen, und dem Nutzerkonto ist das Terminverwaltungsunternehmen daten- 4 schutzrechtlich Verantwortlicher. Werden hierbei auch Gesundheitsdaten verarbeitet, benö- tigt das Terminverwaltungsunternehmen im Regelfall eine wirksame Einwilligung der be- troffenen Nutzerinnen und Nutzer. Dem Terminverwaltungsunternehmen obliegt insoweit die Erfüllung sämtlicher datenschutz- rechtlicher Vorgaben. Dabei ist eine saubere Trennung der Verantwortlichkeiten erforderlich, die auch für die Patientinnen und Patienten klar erkennbar sein muss. Die Patientinnen und Patienten müssen bei jeder Interaktion mit der Website, die sie nutzen, um mit der Praxis einen Termin zu vereinbaren, in der Lage sein, zu erkennen, wer für die jeweilige Datenverarbeitung verantwortlich ist." -- please forgive my iPhone typos
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ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-25 11:32 +0200
Re: ePA in der Praxis "F. W." <me@home.invalid> - 2025-06-25 12:08 +0200
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-25 13:33 +0200
Re: ePA in der Praxis Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> - 2025-06-25 15:25 +0100
Re: ePA in der Praxis Ulf Kutzner <user2991@newsgrouper.org.invalid> - 2025-06-25 14:31 +0000
Re: ePA in der Praxis Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> - 2025-06-25 15:49 +0100
Re: ePA in der Praxis Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2025-06-25 23:23 +0200
Re: ePA in der Praxis Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> - 2025-06-25 22:37 +0100
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 07:42 +0200
Re: ePA in der Praxis Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-06-26 08:21 +0200
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 08:49 +0200
Re: ePA in der Praxis Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-06-26 09:24 +0200
Re: ePA in der Praxis Ulf Kutzner <user2991@newsgrouper.org.invalid> - 2025-06-26 07:33 +0000
historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 15:41 +0200
Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Gunter Kühne <kuehne-g@freenet.de> - 2025-06-26 16:06 +0200
Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 16:20 +0200
Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Gunter Kühne <kuehne-g@freenet.de> - 2025-06-26 16:29 +0200
Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Peter Veith <veith@snafu.de> - 2025-06-26 17:24 +0200
Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-06-26 16:31 +0200
Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Bernd Mayer <beam.bam.boom@proton.me> - 2025-06-26 16:51 +0200
Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Bernd Mayer <beam.bam.boom@proton.me> - 2025-06-26 17:40 +0200
Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-06-26 16:56 +0200
Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Karl Wilhelm Kuhn <KarlWilhelmKuhn@gmx.de> - 2025-06-26 17:15 +0200
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 09:41 +0200
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 09:50 +0200
Re: ePA in der Praxis Ulf Kutzner <user2991@newsgrouper.org.invalid> - 2025-06-26 08:05 +0000
Re: ePA in der Praxis Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-06-26 10:45 +0200
Re: ePA in der Praxis "F. W." <me@home.invalid> - 2025-06-26 07:00 +0200
Re: ePA in der Praxis Gunter Kühne <kuehne-g@freenet.de> - 2025-06-26 09:54 +0200
Re: ePA in der Praxis Tobias Schuster <7e0f2510@gmx.de> - 2025-06-25 12:55 +0200
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-25 13:28 +0200
Re: ePA in der Praxis Tobias Schuster <7e0f2510@gmx.de> - 2025-06-25 13:41 +0200
Re: ePA in der Praxis Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2025-06-25 11:53 +0000
Re: ePA in der Praxis Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-06-25 21:04 +0200
Re: ePA in der Praxis Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2025-06-25 14:29 +0200
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-25 14:47 +0200
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-25 15:38 +0200
Re: ePA in der Praxis Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2025-06-25 23:18 +0200
Re: ePA in der Praxis Martin Ebert <mx300@gmx.net> - 2025-06-25 23:58 +0200
Re: ePA in der Praxis Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2025-06-27 16:19 +0200
Re: ePA in der Praxis Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2025-06-27 15:27 +0000
Re: ePA in der Praxis Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 05:00 +0000
Re: ePA in der Praxis Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2025-06-26 10:19 +0200
Re: ePA in der Praxis Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2025-06-27 21:21 +0200
Re: ePA in der Praxis Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-06-26 07:57 +0200
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 08:12 +0200
Re: ePA in der Praxis Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2025-06-27 21:22 +0200
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 08:16 +0200
Re: ePA in der Praxis Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-06-26 08:32 +0200
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 08:54 +0200
Re: ePA in der Praxis Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-06-26 09:26 +0200
Re: ePA in der Praxis Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2025-06-27 11:08 +0200
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-27 11:32 +0200
Re: ePA in der Praxis Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-06-26 12:34 +0200
Re: ePA in der Praxis Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 11:44 +0000
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-27 08:59 +0200
Re: ePA in der Praxis Ulrich Weise <ulrich.weise@t-online.de> - 2025-06-27 15:27 +0200
Re: ePA in der Praxis Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2025-06-27 13:34 +0000
Re: ePA in der Praxis Ulrich Weise <ulrich.weise@t-online.de> - 2025-06-30 10:54 +0200
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-30 11:41 +0200
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-30 11:46 +0200
Re: ePA in der Praxis Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2025-06-30 15:49 +0200
Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-30 16:01 +0200
Re: ePA in der Praxis Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2025-06-30 17:29 +0200
Re: ePA in der Praxis Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2025-06-27 21:36 +0200
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