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Groups > ger.ct > #640914

Re: ePA in der Praxis

From Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org>
Newsgroups ger.ct
Subject Re: ePA in der Praxis
Date 2025-06-25 11:53 +0000
Message-ID <103gnv8$18d5h$1@solani.org> (permalink)
References <103gfo7$196j8$3@solani.org> <103gkjr$2kbhn$1@dont-email.me> <103gmhj$19hop$2@solani.org> <103gn9i$2kbhm$1@dont-email.me>

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Tobias Schuster <7e0f2510@gmx.de> wrote:
> Am 25.06.2025 um 13:28 schrieb Dr. Joachim Neudert:
> 
>>> Die Datenkrake Doctolib freut sich sicher auch.
>> 
>> Wie kommt die ran? Erzähl.
> 
> Patientendaten auf Praxisrechnern scheinen deren leichte Beute zu sein.
> 
> Verantwortliche in Praxen darauf angesprochen und deren gemachte 
> Recherchen brachten dann nachdenkliche Gesichter.
> 
> 2
> 
> 
> 

https://www.aend.de/article/235454

"Das müssen Praxen beachten
25.06.2025, 09:08, Autor/-in: ks.
Online-Terminvergabe

Immer mehr Praxen bieten an, Termine online zu buchen. Gleichzeitig gehen
immer mehr Fragen oder Beschwerden dazu bei den
Datenschutzaufsichtsbehörden ein. Die Datenschutzkonferenz hat nun ein
Positionspapier zu dem Thema vorgelegt.

 ©momius/stock.adobe.com Auch, wenn ein Dienstleister mit der
Datenverarbeitung beauftragt wird: Datenschutzrechtlich verantwortlich ist
die Praxis.
Generell sei es zulässig, wenn Praxen externe Dienstleister mit dem
Terminmanagement beauftragen, betonen die Datenschutzaufsichtsbehörden des
Bundes und der Länder. Eine Einwilligung der Patienten einzuholen, sei
nicht notwendig – die Patienten müssten aber informiert werden, dass ein
externer Dienstleister eingebunden wird. Generell sollte es neben der
digitalen Terminvereinbarung auch immer eine alternative Möglichkeit geben,
einen Termin zu vereinbaren.

Der Datenverarbeitung sind allerdings Grenzen gesetzt: So dürften nur Daten
in den Terminkalender eingetragen werden, die „zur Wahrnehmung des
konkreten Termins erforderlich sind, also insbesondere Name, Geburtsdatum,
behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt, Art des Termins (z. B.
Kontrolle, Röntgen) und eine Kontaktmöglichkeit zur eventuell notwendigen
kurzfristigen Absage des Termins“. Eine pauschale Übermittlung aller
Patientenstammdaten an den Dienstleister im Vorfeld halten die
Datenschutzbeauftragten für nicht zulässig.

Die Daten dürfen im Terminkalender selbst nur so lange gespeichert werden
wie nötig - das heißt, kurz nach dem Termin müssen sie gelöscht werden.
„Eintragungen im Terminkalender sind als solche nicht Teil der
Behandlungsdokumentation und unterliegen somit nicht der berufsrechtlichen
Dokumentationspflicht; soweit Inhalte des Terminkalenders
dokumentationspflichtig sind, sind diese in die Dokumentation zu übernehmen
und dort in der gebotenen Weise zu speichern“, betonen die
Datenschutzbeauftragten. Erfolge die Terminvergabe durch einen beauftragten
Dienstleister, müsse dieser die erforderliche Löschung gewährleisten.

Eine Terminerinnerung darf nur nach ausdrücklicher Einwilligung des
Patienten verschickt werden. Die Praxis muss dabei nachweisen, dass diese
Einwilligung vorliegt.

Die Patientendaten dürfen nicht durch das Terminverwaltungsunternehmen zu
eigenen Zwecken verarbeitet werden. „Bei Kenntnis einer Verwendung dieser
Daten für eigene Zwecke des Dienstleisters ist die Heilberufspraxis
verpflichtet, gegenüber ihrem Dienstleister dafür zu sorgen, dass dieser
einen datenschutzkonformen Zustand herstellt“, heißt es in dem
Positionspapier.

Auch, wenn ein Dienstleister mit der Datenverarbeitung beauftragt wird:
Datenschutzrechtlich verantwortlich sei die Praxis. Dazu heißt es:

"Die Heilberufspraxen haben als Verantwortliche deshalb im Vorfeld der
Beauftragung insbesondere zu prüfen,

welche Patientendaten auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden,
ob eine Datenverarbeitung im Rahmen des Auftrags und nicht darüber hinaus
zu eigenen Zwecken des Dienstleisters erfolgt,
dass geeignete Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Patientendaten –
insbesondere hinsichtlich der Sicherheit der Webanwendung und der
Verzahnung des Praxisverwaltungssystems mit dem System des Dienstleisters
sowie einer vorhandenen Mandantentrennung beim Dienstleister – ergriffen
werden,
dass ausreichende Gewähr für die Vertraulichkeit der Verarbeitung durch den
Dienstleister geboten wird und
dass die Löschvorgaben umgesetzt werden."
Anders liegt der Fall, wenn die Patienten direkt mit dem
Terminverwaltungsunternehmen einen Vertrag schließen, also auf dessen
Website ein Nutzerkonto anlegen. Dann sei das Unternehmen
datenschutzrechtlich verantwortlich.

Erforderlich sei dabei aber eine saubere Trennung der Verantwortlichkeiten:
Die Patientinnen und Patienten müssten bei jeder Interaktion mit der
Website, die sie nutzen, um mit der Praxis einen Termin zu vereinbaren, in
der Lage sein zu erkennen, wer für die jeweilige Datenverarbeitung
verantwortlich 

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https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/DSK-Beschluss_Positionspapier_Terminverwaltungsunternehmen.pdf

Beschluss
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 16. Juni 2025
___________________________________________________________________
Datenschutz bei der Terminverwaltung durch Heilberufspraxen
Positionspapier zum datenschutzkonformen Einsatz von Dienstleistern
für Online-Terminbuchungen und das Terminmanagement
Terminvereinbarungen mit Heilberufspraxen finden zunehmend über das
Internet statt. Dabei
übernehmen häufig externe Dienstleister das Terminmanagement für die
Praxen. Dies ist un-
terschiedlich organisiert: Teilweise buchen die Patientinnen und Patienten
die von ihnen ge-
wünschten Termine auf der Homepage der einzelnen Praxis über einen dort
eingebetteten
Terminbuchungsbutton, der technisch von einem externen Dienstleister
betrieben wird; teil-
weise werden die Termine über die Plattform eines
Terminverwaltungsunternehmens ge-
bucht. Die auf diese Weise gebuchten sowie von der Heilberufspraxis selbst
eingetragenen
Termine (z. B. bei telefonischer Terminvereinbarung) werden in dem von dem
Dienstleister
bereitgestellten Terminkalender der Praxis verarbeitet.
Die Auslagerung der Terminverwaltung geht einher mit der externen
Verarbeitung von Pati-
entendaten durch die von den Heilberufspraxen beauftragten Dienstleister.
Sowohl bei Pra-
xisbetreiberinnen und -betreibern als auch Patientinnen und Patienten
besteht Unsicherheit,
unter welchen Voraussetzungen externe Dienstleister in die Terminverwaltung
eingebunden
und in welchem Umfang dabei Patientendaten verarbeitet werden dürfen. Die
zunehmende
Anzahl der bei den Datenschutzaufsichtsbehörden eingehenden
Beratungsanfragen und Be-
schwerden belegt dies.
Die Datenschutzkonferenz greift mit diesem Positionspapier den bestehenden
Bedarf nach
datenschutzrechtlicher Klarstellung und Beratung auf. Die in dem Papier
enthaltenen Positio-
nen spiegeln die Rechtsauffassung der unabhängigen
Datenschutzaufsichtsbehörden des Bun-
des und der Länder wider. Sie dienen als Maßstab für datenschutzrechtliche
Bewertungen in
aufsichtsrechtlichen Verfahren und zugleich der Orientierung für
Heilberufspraxen, Termin-
verwaltungsunternehmen sowie Patientinnen und Patienten.
1. Zulässigkeit der Auslagerung der Terminverwaltung durch Heilberufspraxen
Die Beauftragung von externen Unternehmen zum Terminmanagement durch
Heilberufspra-
xen kann als Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO zulässig sein.
Sie bedarf auf
dieser Grundlage keiner Einwilligung durch die Patientinnen und Patienten.
Allerdings sind
diese durch die Heilberufspraxis über die Einbindung des Dienstleisters zu
informieren (Art.
13 DSGVO, s.u.).
Neben der digitalen Terminvereinbarung sollte auch immer eine alternative
Möglichkeit be-
stehen, einen Termin in der Heilberufspraxis vereinbaren zu können (siehe
DSK Entschließung
vom 19.12.2024 zur menschenzentrierten Digitalisierung).
2. Anforderungen an eine datenschutzkonforme Verarbeitung von
Patientendaten
im Zusammenhang mit der Terminvergabe
Soweit Heilberufspraxen zur Vergabe von Behandlungsterminen Patientendaten
verarbeiten,
ist dies datenschutzrechtlich zulässig, sofern die Heilberufspraxis die
entsprechenden Daten-
verarbeitungen auf eine Rechtsgrundlage – also entweder eine gesetzliche
Regelung oder eine
Einwilligung - stützen kann. Werden zur Terminverwaltung externe
Dienstleister eingesetzt,
ändert sich an dieser datenschutzrechtlichen Vorgabe nichts. Je nachdem, um
welche Daten-
verarbeitung es geht, ist zu differenzieren:
• Nur erforderliche Datenverarbeitungen sind ohne Einwilligung zulässig
Datenverarbeitungen, die für die medizinische Behandlung erforderlich sind,
können
Heilberufspraxen auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b und Art. 9 Abs. 2 lit. h
DS-GVO stützen.
Das Eintragen von Patientendaten in einen Terminkalender ist für die
Behandlung erfor-
derlich, wenn die konkrete Patientin oder der konkrete Patient einen in der
Zukunft lie-
genden Termin in der Praxis vereinbart. Eingetragen werden dürfen nur
diejenigen Pa-
tientendaten, die zur Wahrnehmung des konkreten Termins erforderlich sind,
also ins-
besondere Name, Geburtsdatum, behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt,
Art des
Termins (z. B. Kontrolle, Röntgen) und eine Kontaktmöglichkeit zur
eventuell notwendi-
gen kurzfristigen Absage des Termins. Erforderlich im
datenschutzrechtlichen Sinne be-
deutet, dass die Daten für das Terminmanagement unbedingt notwendig sein
müssen.
• Keine pauschale Übermittlung aller Patientenstammdaten an den
Dienstleister im Vor-
feld
Zur Durchführung der Terminvergabe durch einen Dienstleister bedarf es nur
der zur
Vereinbarung eines konkreten Termins erforderlichen Patientendaten.
Termindaten
werden bei einer Online-Terminvereinbarung regelmäßig durch die
Patientinnen und
Patienten selbst mitgeteilt oder bei einer Terminvereinbarung vor Ort oder
telefonisch
durch die Heilberufspraxis erhoben und in den Terminkalender eingetragen.
Vor diesem
Hintergrund bedarf es im Vorfeld im Regelfall insoweit keiner pauschalen
Bereitstellung
von Stammdaten aller in der Heilberufspraxis jemals behandelten
Patientinnen und Pa-
tienten an das beauftragte Dienstleistungsunternehmen.
2
• Terminnachrichten nur mit ausdrücklicher Einwilligung
Für die Wahrnehmung des konkreten Termins nicht erforderlich, allerdings
als erweiter-
tes Serviceangebot durchaus denkbar, ist die Versendung einer an die
Patientinnen und
Patienten gerichteten Terminnachricht (z. B. Terminerinnerung). Sofern die
Patientin-
nen und Patienten auf Nachfrage und entsprechend informiert damit
einverstanden
sind, dürfen die zu diesem Zweck erforderlichen Kontaktdaten – je nach
gewähltem
Kommunikationskanal – zusätzlich verarbeitet werden. Die Heilberufspraxis
muss nach-
weisen können, dass die Einwilligung vorliegt.
• Keine Datenverarbeitung von Patientendaten, die Gegenstand der
Auftragsverarbeitung
sind, zu eigenen Zwecken des Terminverwaltungsunternehmens
Die Verarbeitung der im Rahmen der Beauftragung durch die Heilberufspraxen
stehen-
den Patientendaten richtet sich gemäß Art. 28 DS-GVO ausschließlich nach
den Weisun-
gen der Heilberufspraxis und dem anzuschließenden
Auftragsverarbeitungsvertrag.
Dementsprechend ist eine weitere Verarbeitung der im Terminkalender
eingetragenen
Patientendaten durch das Terminverwaltungsunternehmen zu eigenen Zwecken
unzu-
lässig. Bei Kenntnis einer Verwendung dieser Daten für eigene Zwecke des
Dienstleisters
ist die Heilberufspraxis verpflichtet, gegenüber ihrem Dienstleister dafür
zu sorgen, dass
dieser einen datenschutzkonformen Zustand herstellt.
• Eintragungen im Terminkalender sind innerhalb einer kurzen Frist nach dem
Termin zu
löschen
Die zur Terminvergabe zulässigerweise erhobenen Patientendaten dürfen nur
solange
gespeichert werden, wie dies zur Erreichung des Verarbeitungszwecks
erforderlich ist.
Sobald der in den Terminkalender eingetragene Termin verstrichen ist,
besteht im Re-
gelfall keine Erforderlichkeit mehr, in dem Terminkalender weiterhin die
Termindaten
des Patienten oder der Patientin zu speichern. Denn Eintragungen im
Terminkalender
sind als solche nicht Teil der Behandlungsdokumentation und unterliegen
somit nicht
der berufsrechtlichen Dokumentationspflicht; soweit Inhalte des
Terminkalenders do-
kumentationspflichtig sind, sind diese in die Dokumentation zu übernehmen
und dort in
der gebotenen Weise zu speichern. Aus dem Terminkalender selbst sind diese
Daten
dagegen grundsätzlich innerhalb einer kurzen Frist zu löschen. Erfolgt die
Termin-
vergabe durch einen beauftragten Dienstleister, hat dieser die
erforderliche Löschung
zu gewährleisten.
• Datenschutz ist durch technisch-organisatorische Maßnahmen
sicherzustellen
Die Heilberufspraxen als datenschutzrechtlich
Verantwortliche müssen durch geeignete
technische und organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass die Vorgaben
des Da-
tenschutzes auch bei der Verarbeitung von Patientendaten zur Terminvergabe
und -ver-
waltung eingehalten werden. Dies gilt sowohl bei der Terminvergabe und
-verwaltung
durch die Praxen selbst als auch bei der Einbindung externer Dienstleister.
In diesem Fall
müssen die Maßnahmen im Rahmen der Beauftragung vertraglich festgelegt
werden.
3
Die Heilberufspraxen haben als Verantwortliche deshalb im Vorfeld der
Beauftragung
insbesondere zu prüfen,
- welche Patientendaten auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden,
- ob eine Datenverarbeitung im Rahmen des Auftrags und nicht darüber hinaus
zu ei-
genen Zwecken des Dienstleisters erfolgt,
- dass geeignete Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Patientendaten –
insbe-
sondere hinsichtlich der Sicherheit der Webanwendung und der Verzahnung des
Pra-
xisverwaltungssystems mit dem System des Dienstleisters sowie einer
vorhandenen
Mandantentrennung beim Dienstleister – ergriffen werden,
- dass ausreichende Gewähr für die Vertraulichkeit der Verarbeitung durch
den Dienst-
leister geboten wird und
- dass die Löschvorgaben umgesetzt werden.
• Besondere Anforderungen bei einer Datenverarbeitung in Drittstaaten
Sofern in die Datenverarbeitung zur Terminvergabe und -verwaltung auch
Stellen in ei-
nem Drittland i.S.v. Art. 44 DSGVO eingebunden sind, müssen die in diesem
Zusammen-
hang bestehenden besonderen datenschutzrechtlichen Anforderungen der Art.
44 ff.
DSGVO durch die Heilberufspraxen als Verantwortliche sichergestellt werden.
Vor der
Auftragsvergabe ist daher durch die Praxen mit dem Dienstleister zu klären,
ob einzelne
Verarbeitungsschritte, wie z. B. Support, Wartung oder Administration, in
einem Dritt-
land stattfinden und ob in diesem Fall die o. g. Anforderungen erfüllt
sind.
• Bereitstellung von aussagekräftigen Informationen über die externe
Terminvereinba-
rung und -verwaltung
Angesichts der Informationspflicht nach Art. 13 f. DS-GVO sind die
Heilberufspraxen ver-
pflichtet, ihre Patientinnen und Patienten über die im Zusammenhang mit der
Auslage-
rung der Terminvergabe und -verwaltung stehenden Datenverarbeitungen zu
informie-
ren. Dabei ist insbesondere das konkret beauftragte
Terminverwaltungsunternehmen
als Empfänger der Daten namentlich zu benennen.
3. Vertragsverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten mit
Dienstleistern zur
Online-Terminbuchung
Sofern einzelne Terminverwaltungsunternehmen ihre Dienstleistung gegenüber
Heilberufs-
praxen in der Art anbieten, dass die Patientinnen und Patienten ein
Nutzerkonto bei dem
Unternehmen (ggf. unter Zustimmung zu den AGB des Dienstleisters) anlegen
können, ist die
damit zusammenhängende Verarbeitung personenbezogener Daten durch das
Terminverwal-
tungsunternehmen von der unter Nr. 2 dargestellten Datenverarbeitung im
Auftrag der Heil-
berufspraxen abzugrenzen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten von
Patientinnen
und Patienten im Zusammenhang mit dem Vertrag, den sie mit dem
Terminverwaltungsun-
ternehmen schließen, und dem Nutzerkonto ist das
Terminverwaltungsunternehmen daten-
4
schutzrechtlich Verantwortlicher. Werden hierbei auch Gesundheitsdaten
verarbeitet, benö-
tigt das Terminverwaltungsunternehmen im Regelfall eine wirksame
Einwilligung der be-
troffenen Nutzerinnen und Nutzer.
Dem Terminverwaltungsunternehmen obliegt insoweit die Erfüllung sämtlicher
datenschutz-
rechtlicher Vorgaben. Dabei ist eine saubere Trennung der
Verantwortlichkeiten erforderlich,
die auch für die Patientinnen und Patienten klar erkennbar sein muss. Die
Patientinnen und
Patienten müssen bei jeder Interaktion mit der Website, die sie nutzen, um
mit der Praxis
einen Termin zu vereinbaren, in der Lage sein, zu erkennen, wer für die
jeweilige Datenverarbeitung verantwortlich ist."

-- 
please forgive my iPhone typos

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ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-25 11:32 +0200
  Re: ePA in der Praxis "F. W." <me@home.invalid> - 2025-06-25 12:08 +0200
    Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-25 13:33 +0200
    Re: ePA in der Praxis Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> - 2025-06-25 15:25 +0100
      Re: ePA in der Praxis Ulf Kutzner <user2991@newsgrouper.org.invalid> - 2025-06-25 14:31 +0000
        Re: ePA in der Praxis Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> - 2025-06-25 15:49 +0100
      Re: ePA in der Praxis Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2025-06-25 23:23 +0200
        Re: ePA in der Praxis Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> - 2025-06-25 22:37 +0100
          Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 07:42 +0200
            Re: ePA in der Praxis Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-06-26 08:21 +0200
              Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 08:49 +0200
                Re: ePA in der Praxis Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-06-26 09:24 +0200
                Re: ePA in der Praxis Ulf Kutzner <user2991@newsgrouper.org.invalid> - 2025-06-26 07:33 +0000
                historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 15:41 +0200
                Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Gunter Kühne <kuehne-g@freenet.de> - 2025-06-26 16:06 +0200
                Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 16:20 +0200
                Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Gunter Kühne <kuehne-g@freenet.de> - 2025-06-26 16:29 +0200
                Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Peter Veith <veith@snafu.de> - 2025-06-26 17:24 +0200
                Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-06-26 16:31 +0200
                Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Bernd Mayer <beam.bam.boom@proton.me> - 2025-06-26 16:51 +0200
                Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Bernd Mayer <beam.bam.boom@proton.me> - 2025-06-26 17:40 +0200
                Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-06-26 16:56 +0200
                Re: historische Textverarbeitungs-Formate WinWord 1.1 WordPerfekt 4.1 bis 5.0 Karl Wilhelm Kuhn <KarlWilhelmKuhn@gmx.de> - 2025-06-26 17:15 +0200
                Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 09:41 +0200
                Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 09:50 +0200
                Re: ePA in der Praxis Ulf Kutzner <user2991@newsgrouper.org.invalid> - 2025-06-26 08:05 +0000
                Re: ePA in der Praxis Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-06-26 10:45 +0200
        Re: ePA in der Praxis "F. W." <me@home.invalid> - 2025-06-26 07:00 +0200
        Re: ePA in der Praxis Gunter Kühne <kuehne-g@freenet.de> - 2025-06-26 09:54 +0200
  Re: ePA in der Praxis Tobias Schuster <7e0f2510@gmx.de> - 2025-06-25 12:55 +0200
    Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-25 13:28 +0200
      Re: ePA in der Praxis Tobias Schuster <7e0f2510@gmx.de> - 2025-06-25 13:41 +0200
        Re: ePA in der Praxis Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2025-06-25 11:53 +0000
          Re: ePA in der Praxis Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-06-25 21:04 +0200
  Re: ePA in der Praxis Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2025-06-25 14:29 +0200
    Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-25 14:47 +0200
      Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-25 15:38 +0200
  Re: ePA in der Praxis Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2025-06-25 23:18 +0200
    Re: ePA in der Praxis Martin Ebert <mx300@gmx.net> - 2025-06-25 23:58 +0200
      Re: ePA in der Praxis Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2025-06-27 16:19 +0200
        Re: ePA in der Praxis Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2025-06-27 15:27 +0000
    Re: ePA in der Praxis Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 05:00 +0000
      Re: ePA in der Praxis Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2025-06-26 10:19 +0200
      Re: ePA in der Praxis Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2025-06-27 21:21 +0200
  Re: ePA in der Praxis Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-06-26 07:57 +0200
    Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 08:12 +0200
      Re: ePA in der Praxis Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2025-06-27 21:22 +0200
    Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 08:16 +0200
      Re: ePA in der Praxis Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-06-26 08:32 +0200
        Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 08:54 +0200
          Re: ePA in der Praxis Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2025-06-26 09:26 +0200
          Re: ePA in der Praxis Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2025-06-27 11:08 +0200
            Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-27 11:32 +0200
      Re: ePA in der Praxis Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2025-06-26 12:34 +0200
        Re: ePA in der Praxis Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2025-06-26 11:44 +0000
  Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-27 08:59 +0200
  Re: ePA in der Praxis Ulrich Weise <ulrich.weise@t-online.de> - 2025-06-27 15:27 +0200
    Re: ePA in der Praxis Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2025-06-27 13:34 +0000
      Re: ePA in der Praxis Ulrich Weise <ulrich.weise@t-online.de> - 2025-06-30 10:54 +0200
        Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-30 11:41 +0200
          Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-30 11:46 +0200
            Re: ePA in der Praxis Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2025-06-30 15:49 +0200
              Re: ePA in der Praxis "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2025-06-30 16:01 +0200
                Re: ePA in der Praxis Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2025-06-30 17:29 +0200
    Re: ePA in der Praxis Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2025-06-27 21:36 +0200

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