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Groups > ger.ct > #581503 > unrolled thread
| Started by | Lars Gebauer <lgebauer@live.de> |
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Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-01-17 11:30 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-01-17 02:44 -0800
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2023-01-17 13:02 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-01-17 04:09 -0800
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-01-17 13:12 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Goetz Schultz <ng.expire1222@goetz.co.uk> - 2023-01-17 22:33 +0000
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2023-01-18 07:48 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Goetz Schultz <ng.expire1222@goetz.co.uk> - 2023-01-18 09:58 +0000
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Martin Ebert <mx300@gmx.net> - 2023-01-17 21:50 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-01-17 23:35 -0800
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Wolf gang P u f f e <remail@gmx.com> - 2023-01-18 11:57 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen "F. W." <me@home.com> - 2023-01-18 07:52 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2023-01-18 08:16 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-01-18 09:05 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen "F. W." <me@home.com> - 2023-01-18 10:44 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2023-01-18 10:57 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen "F. W." <me@home.com> - 2023-01-20 10:20 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2023-01-20 11:40 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-01-20 03:14 -0800
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-01-18 11:07 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-01-18 03:11 -0800
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-01-18 12:25 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-01-18 03:27 -0800
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen "F. W." <me@home.com> - 2023-01-20 10:22 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2023-01-18 19:02 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen "F. W." <me@home.com> - 2023-01-20 10:22 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2023-01-20 17:42 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-01-20 17:55 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2023-01-18 10:38 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen "F. W." <me@home.com> - 2023-01-18 10:46 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Hergen Lehmann <hlehmann.expires.12-22@snafu.de> - 2023-01-18 11:56 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-01-18 12:22 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2023-01-18 14:52 +0000
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-01-18 16:03 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Karl Müller <mtb23@gmx.de> - 2023-01-18 11:32 +0000
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-01-18 03:39 -0800
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Karl Müller <mtb23@gmx.de> - 2023-01-18 12:02 +0000
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-01-18 23:07 -0800
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Karl Müller <mtb23@gmx.de> - 2023-01-19 07:17 +0000
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-01-18 23:55 -0800
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Karl Müller <mtb23@gmx.de> - 2023-01-19 08:50 +0000
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Hergen Lehmann <hlehmann.expires.12-22@snafu.de> - 2023-01-18 13:25 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Karl Müller <mtb23@gmx.de> - 2023-01-18 12:58 +0000
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Hergen Lehmann <hlehmann.expires.12-22@snafu.de> - 2023-01-18 14:34 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Karl Müller <mtb23@gmx.de> - 2023-01-18 18:03 +0000
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Hergen Lehmann <hlehmann.expires.12-22@snafu.de> - 2023-01-18 20:02 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Martin Ebert <mx300@gmx.net> - 2023-01-18 22:29 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-01-18 22:36 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Martin Ebert <mx300@gmx.net> - 2023-01-19 00:45 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Goetz Schultz <ng.expire1222@goetz.co.uk> - 2023-01-19 14:36 +0000
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2023-01-19 14:52 +0000
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Goetz Schultz <ng.expire1222@goetz.co.uk> - 2023-01-19 15:25 +0000
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-01-20 00:10 -0800
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Goetz Schultz <ng.expire1222@goetz.co.uk> - 2023-01-20 10:12 +0000
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Karl Müller <mtb23@gmx.de> - 2023-01-20 10:27 +0000
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Goetz Schultz <ng.expire1222@goetz.co.uk> - 2023-01-20 11:52 +0000
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Karl Müller <mtb23@gmx.de> - 2023-01-20 12:18 +0000
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Goetz Schultz <ng.expire1222@goetz.co.uk> - 2023-01-20 12:47 +0000
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2023-01-19 16:50 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2023-01-19 18:07 +0000
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2023-01-19 19:20 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2023-01-19 18:27 +0000
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2023-01-19 19:36 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2023-01-19 21:01 +0000
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2023-01-20 09:06 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-01-20 00:31 -0800
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Karl Müller <mtb23@gmx.de> - 2023-01-20 08:42 +0000
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2023-01-20 12:09 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Karl Müller <mtb23@gmx.de> - 2023-01-20 13:56 +0000
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Hermann Riemann <nospam.ng@hermann-riemann.de> - 2023-01-20 12:26 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Karl Müller <mtb23@gmx.de> - 2023-01-19 18:43 +0000
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2023-01-19 20:15 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Karl Müller <mtb23@gmx.de> - 2023-01-19 20:22 +0000
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2023-01-19 21:43 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2023-01-19 18:42 +0000
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen "F. W." <me@home.com> - 2023-01-20 10:26 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-01-19 16:25 +0100
Re: Beschwerde für Tempolimit abgewiesen Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-01-18 23:09 -0800
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| From | Karl Müller <mtb23@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2023-01-19 08:50 +0000 |
| Message-ID | <k2seilFtdrvU5@mid.individual.net> |
| In reply to | #581749 |
Am Wed, 18 Jan 2023 23:55:37 -0800 schrieb Ulf Kutzner: [...] >> Das wäre Diktatur durch die Justiz[1] (gab es so etwas schon mal?) > ... > > Lt. dem Buch über die Ingelheimer Haderbücher, > das ich zuletzt in der Hand hatte, war das dortige Gericht ansatzweise > auch Satzungsgeber und Verwaltungsorgan. Das waren die dunklen Zeiten vor der Französischen Revolution - da wollen wir doch nicht wieder hin, oder? mfg Karl
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| From | Hergen Lehmann <hlehmann.expires.12-22@snafu.de> |
|---|---|
| Date | 2023-01-18 13:25 +0100 |
| Message-ID | <825l9j-v3l03.ln1@hergen.spdns.de> |
| In reply to | #581640 |
On 1/18/23 12:39, Ulf Kutzner wrote: > Karl Müller schrieb am Mittwoch, 18. Januar 2023 um 12:32:54 UTC+1: >> Aus meiner Erinnerung heraus hat BVerfG und EuGH zwar bei Gesetzen u.ä. >> korrigierend eingegriffen, das aber eine Regierung oder das Parlament >> gezwungen wurde, etwas ungeregeltes auf einmal zu regeln ist mir auf >> Anhieb nicht so präsent[1] > > Gemeinsame Verkehrspolitik in der seinerzeit EG. > > https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX:61983CJ0013 > > BVerfG Klimaschutz: > > https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html Ein weiteres Beispiel aus jüngerer Zeit wäre die Grundsteuer-Reform. Hier wurden die Landesregierungen gezwungen, die gesetzliche Grundlage für eine Neubewertung der Grundstückswerte zu schaffen, statt einfach uralte Zahlen aus der Vorkriegszeit zu übernehmen.
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| From | Karl Müller <mtb23@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2023-01-18 12:58 +0000 |
| Message-ID | <k2q8mqFgpd0U14@mid.individual.net> |
| In reply to | #581647 |
Am Wed, 18 Jan 2023 13:25:12 +0100 schrieb Hergen Lehmann: > On 1/18/23 12:39, Ulf Kutzner wrote: > >> Karl Müller schrieb am Mittwoch, 18. Januar 2023 um 12:32:54 UTC+1: >>> Aus meiner Erinnerung heraus hat BVerfG und EuGH zwar bei Gesetzen >>> u.ä. >>> korrigierend eingegriffen, das aber eine Regierung oder das Parlament >>> gezwungen wurde, etwas ungeregeltes auf einmal zu regeln ist mir auf >>> Anhieb nicht so präsent[1] >> >> Gemeinsame Verkehrspolitik in der seinerzeit EG. >> >> https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX:61983CJ0013 >> >> BVerfG Klimaschutz: >> >> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/ DE/2021/bvg21-031.html > > Ein weiteres Beispiel aus jüngerer Zeit wäre die Grundsteuer-Reform. > Hier wurden die Landesregierungen gezwungen, die gesetzliche Grundlage > für eine Neubewertung der Grundstückswerte zu schaffen, statt einfach > uralte Zahlen aus der Vorkriegszeit zu übernehmen. Das ist auch kein wirklich passendes Beispiel - es zwingt zu einer Reform um Werte in die Realität zu holen. Und dazu noch die Landesregierungen - der Zwingende war dann wohl die Bundesregierung, die darf das u.U. Passend wäre z.B. ein Urteil des BGH/BVerfG oder ähnlich hoch angesetzt, das das Parlament dazu zwingt, eine Vermögenssteuer von mindestens 1,0% einzuführen. Oder z.B. die Ausgaben für die Bundeswehr auf mindestens 2% des Bruttosozialprodukts festzulegen oder meinetwegen auf maximal 0,3% desselben (je nach politischer Meinung der Richter). Am besten noch mit einem festen Termin 01.01.2024 Oder ein Urteil an das Bundesparlament die Bundesländer aufzulösen und Deutschland sozusagen wiederzuvereinigen Oder nach Einführung eines Volksabstimmungsrechts dieses wieder Einzukassieren mit der Begründung "das gibt es nicht im Grundgesetz" und damit dann Abschließend auch noch das Abstimmen über eine Verfassung für die Bundesrepulik Deutschland zu verbieten Das einzig wirkliche Urteil, was passen könnte, ist das "Klimaschutz- Urteil" - aber auch da bezweifle ich, dass das BVerfG eingreifen kann, wenn das Parlament sich aus dem Kyoto/Paris-Abkommen mit entsprechender Mehrheit verabschiedet mfg Karl P.S.: es gibt genug Gegenbeispiele, wo das BVerfG die Entscheidungen des Parlamentes gestützt und geschützt haben. Speziell z.B. bei der Finanzierung des EU-Haushaltes und der gemeinsamen Verschuldung. Oder bei der Verschuldungspolitik allgemein - da können die Kredite aufnehmen ohne Ende. Das lässt sich das Parlament bestimmt nicht nehmen, vorher lösen die das BVerfG auf und schicken alle in Rente (äh Pension)
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| From | Hergen Lehmann <hlehmann.expires.12-22@snafu.de> |
|---|---|
| Date | 2023-01-18 14:34 +0100 |
| Message-ID | <159l9j-04l03.ln1@hergen.spdns.de> |
| In reply to | #581650 |
On 1/18/23 13:58, Karl Müller wrote: > Am Wed, 18 Jan 2023 13:25:12 +0100 schrieb Hergen Lehmann: >> Ein weiteres Beispiel aus jüngerer Zeit wäre die Grundsteuer-Reform. >> Hier wurden die Landesregierungen gezwungen, die gesetzliche Grundlage >> für eine Neubewertung der Grundstückswerte zu schaffen, statt einfach >> uralte Zahlen aus der Vorkriegszeit zu übernehmen. > > Das ist auch kein wirklich passendes Beispiel Ein passendes Beispiel für was? Meine Aussage war, das das BVerfG die Politik in der Vergangenheit wiederholt zum Handeln gezwungen hat. Das war hier der Fall. Ein Erfolg der Tempolimit-Verfassungsbeschwerde wäre sogar ein wesentlich geringerer Eingriff in die Legislative gewesen - zu den zahlreichen bereits bestehenden Gründen für die Anordnung von Tempolimits wäre mit "Erfüllung der Klimaziele" lediglich ein Weiterer hingekommen, wahrscheinlich noch nicht mal in Form eines Gesetzes, sondern lediglich einer nachgebesserten Verordnung. > - es zwingt zu einer Reform > um Werte in die Realität zu holen. Und dazu noch die Landesregierungen - > der Zwingende war dann wohl die Bundesregierung, die darf das u.U. Grundsteuer ist Ländersache! Die Bundesregierung hatte hier lediglich einen Vorschlag unterbreitet, den einige Bundesländer übernommen haben, während andere sich was Eigenes ausgedacht haben. Der Zwang erfolgte vom BVerfG direkt an die Landesregierungen.
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| From | Karl Müller <mtb23@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2023-01-18 18:03 +0000 |
| Message-ID | <k2qqjpFmpo9U1@mid.individual.net> |
| In reply to | #581661 |
Am Wed, 18 Jan 2023 14:34:57 +0100 schrieb Hergen Lehmann: > On 1/18/23 13:58, Karl Müller wrote: > >> Am Wed, 18 Jan 2023 13:25:12 +0100 schrieb Hergen Lehmann: >>> Ein weiteres Beispiel aus jüngerer Zeit wäre die Grundsteuer-Reform. >>> Hier wurden die Landesregierungen gezwungen, die gesetzliche Grundlage >>> für eine Neubewertung der Grundstückswerte zu schaffen, statt einfach >>> uralte Zahlen aus der Vorkriegszeit zu übernehmen. >> >> Das ist auch kein wirklich passendes Beispiel > > Ein passendes Beispiel für was? > Meine Aussage war, das das BVerfG die Politik in der Vergangenheit > wiederholt zum Handeln gezwungen hat. Das war hier der Fall. > > Ein Erfolg der Tempolimit-Verfassungsbeschwerde wäre sogar ein > wesentlich geringerer Eingriff in die Legislative gewesen - zu den > zahlreichen bereits bestehenden Gründen für die Anordnung von > Tempolimits wäre mit "Erfüllung der Klimaziele" lediglich ein Weiterer > hingekommen, wahrscheinlich noch nicht mal in Form eines Gesetzes, > sondern lediglich einer nachgebesserten Verordnung. > > >> - es zwingt zu einer Reform um Werte in die Realität zu holen. Und dazu >> noch die Landesregierungen - >> der Zwingende war dann wohl die Bundesregierung, die darf das u.U. > > Grundsteuer ist Ländersache! Die Bundesregierung hatte hier lediglich > einen Vorschlag unterbreitet, den einige Bundesländer übernommen haben, > während andere sich was Eigenes ausgedacht haben. Der Zwang erfolgte vom > BVerfG direkt an die Landesregierungen. Bei allem handelt es sich um Eingriffe durch das BVerfG, die die Regierung (hier die Landesregierung) auffordert, Gesetze umzusetzen bzw. richtig anzuwenden Das ist nun mal Aufgabe der Gerichte - Hinweis: Gewaltenteilung[1] Das Gerichte sich ein Gesetz ausdenken und dieses dann an das Parlament vorgibt damit die das dann einführen wäre ein klarer Bruch des Prinzips der Gewaltenteilung Wie es funktioniert sieht man sehr schön an der aktuellen Diskussion über das Bundestags-Wahlrecht. Erst kommt das Gesetz und dann, wenn jemand beim BVerfG meckert, wird das eventuell aufgehoben. Die dürfen also sagen, wie es nicht geht - wie es gemacht wird ist nicht die Aufgabe eines Richters Mit dem Klimaurteil hat das BVerfG das erste mal in die Richtung "ich will das aber anders und zwar so und so" gearbeitet, natürlich gut versteckt, damit das nicht auffällt Du darfst das natürlich anders sehen - soviel Freiheit muss sein mfg Karl [1] Die staatliche Gewalt sollte in mehrere Gewalten aufgeteilt sein: Die legislative (gesetzgebende), die exekutive (vollziehende) und die judikative (Recht sprechende) Gewalt sollen sich gegenseitig kontrollieren und staatliche Macht begrenzen
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| From | Hergen Lehmann <hlehmann.expires.12-22@snafu.de> |
|---|---|
| Date | 2023-01-18 20:02 +0100 |
| Message-ID | <lasl9j-04l03.ln1@hergen.spdns.de> |
| In reply to | #581701 |
On 1/18/23 19:03, Karl Müller wrote: > Am Wed, 18 Jan 2023 14:34:57 +0100 schrieb Hergen Lehmann: >> Grundsteuer ist Ländersache! Die Bundesregierung hatte hier lediglich >> einen Vorschlag unterbreitet, den einige Bundesländer übernommen haben, >> während andere sich was Eigenes ausgedacht haben. Der Zwang erfolgte vom >> BVerfG direkt an die Landesregierungen. > > Bei allem handelt es sich um Eingriffe durch das BVerfG, die die > Regierung (hier die Landesregierung) auffordert, Gesetze umzusetzen bzw. > richtig anzuwenden bzw. (im Fall der Grundsteuer) überhaupt erst mal ein Gesetz zu schaffen, welches die erforderliche Neubewertung der Grundstückswerte regelt. Genau dieser Teil fehlte, weshalb sich die Finanzämter über viele Jahrzehnte mit alten Zahlen beholfen haben. > Das ist nun mal Aufgabe der Gerichte - Hinweis: Gewaltenteilung[1] Eben. Das Gericht erkennt einen Mangel in der bestehenden Rechtslage, gibt in der Urteilsbegründung den einen oder anderen Wink mit dem Zaunpfahl, die Abhilfe ist anschließend Sache des/der Parlament(e). Im Fall des Tempolimit wäre das dann so gelaufen, das das Gericht das grundsätzliche Fehlen eines Limit rügt, die Festlegung konkreter Zahlen für bestimmte Straßentypen aber dem Parlament und dem Ministerium überlässt. > Das Gerichte sich ein Gesetz ausdenken und dieses dann an das Parlament > vorgibt damit die das dann einführen wäre ein klarer Bruch des Prinzips > der Gewaltenteilung Ich sehe jetzt nicht, wo irgendwer dies gefordert hätte. Auch die Tempolimit-Verfassungsbeschwerde zielte lediglich darauf ab, das das Gericht hier eine Regelungslücke feststellen möge, die der Gesetzgeber dann zu füllen hat.
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| From | Martin Ebert <mx300@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2023-01-18 22:29 +0100 |
| Message-ID | <tq9oat$128s0$2@dont-email.me> |
| In reply to | #581708 |
Am 18.01.23 um 20:02 schrieb Hergen Lehmann: > bzw. (im Fall der Grundsteuer) überhaupt erst mal ein Gesetz zu schaffen, welches die erforderliche Neubewertung der Grundstückswerte regelt. Genau dieser Teil fehlte, weshalb sich die Finanzämter über viele Jahrzehnte mit alten Zahlen beholfen haben. Der Teil fehlte nicht, er war nur recht veraltet. Und damit kippt Deine folgende Argumentation. Aber falls Dir das wirklich wichtig ist: Fahre einfach Landstraße. Da hast Du Tempolimit und kannst glücklich sein.
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| From | Peter Veith <veith@snafu.de> |
|---|---|
| Date | 2023-01-18 22:36 +0100 |
| Message-ID | <tq9op4$12dh2$1@dont-email.me> |
| In reply to | #581727 |
Am 18.01.2023 um 22:29 schrieb Martin Ebert: > Am 18.01.23 um 20:02 schrieb Hergen Lehmann: >> bzw. (im Fall der Grundsteuer) überhaupt erst mal ein Gesetz zu >> schaffen, welches die erforderliche Neubewertung der >> Grundstückswerte regelt. Genau dieser Teil fehlte, weshalb sich die >> Finanzämter über viele Jahrzehnte mit alten Zahlen beholfen haben. > > Der Teil fehlte nicht, er war nur recht veraltet. Die Bodenrichtwerte sind von 1965 (alte Bundesländer) und 1935 (neue Bundesländer) > Und damit kippt Deine folgende Argumentation. > > Aber falls Dir das wirklich wichtig ist: Fahre einfach Landstraße. Da > hast Du Tempolimit und kannst glücklich sein. Nun, auf der Autobahn läuft man erst ab Tempo < 50 km/h Gefahr von der Polizei herausgefischt zu werden (so mein unlängst verstorbener Westonkel). Veith -- "Wir sind erledigt", ist kein Statusbericht! (Hyperdrive) http://ddr-luftwaffe.blogspot.de
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| From | Martin Ebert <mx300@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2023-01-19 00:45 +0100 |
| Message-ID | <tqa0ag$13hrh$2@dont-email.me> |
| In reply to | #581728 |
Am 18.01.23 um 22:36 schrieb Peter Veith: > Am 18.01.2023 um 22:29 schrieb Martin Ebert: >> Am 18.01.23 um 20:02 schrieb Hergen Lehmann: >>> bzw. (im Fall der Grundsteuer) überhaupt erst mal ein Gesetz zu >>> schaffen, welches die erforderliche Neubewertung der >>> Grundstückswerte regelt. Genau dieser Teil fehlte, weshalb sich die >>> Finanzämter über viele Jahrzehnte mit alten Zahlen beholfen haben. >> Der Teil fehlte nicht, er war nur recht veraltet. > Die Bodenrichtwerte sind von 1965 (alte Bundesländer) und 1935 (neue > Bundesländer) Ausgerechnet das stimmt nicht. Kannst Du vmtl. sogar im Web bei Deinem Land sehen, bei dem GIS-Viewer kannst Du nach Jahren blättern.
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| From | Goetz Schultz <ng.expire1222@goetz.co.uk> |
|---|---|
| Date | 2023-01-19 14:36 +0000 |
| Message-ID | <tqbkgp$1j5u8$1@dont-email.me> |
| In reply to | #581728 |
On 18/01/2023 21:36, Peter Veith wrote:
>
> Nun, auf der Autobahn läuft man erst ab Tempo < 50 km/h Gefahr von der
> Polizei herausgefischt zu werden (so mein unlängst verstorbener Westonkel).
>
> Veith
Es gibt eine Mindestgeschwindigkeit (IIRC 62 km/h) auf der BAB - für die
NG-Haarespalter: So lange es die Verkehrslage zulässt.
<50 km/h ist schon grob Fahrlässig (IMHO), weil mit so einem "rolling
roadblock" keiner rechnet.
--
Cheers,
G.
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| In reply to | #581780 |
On Thu, 19 Jan 2023 15:36:09 Goetz Schultz wrote:
> On 18/01/2023 21:36, Peter Veith wrote:
>> Nun, auf der Autobahn läuft man erst ab Tempo < 50 km/h Gefahr
>> von der Polizei herausgefischt zu werden (so mein unlängst
>> verstorbener Westonkel).
> Es gibt eine Mindestgeschwindigkeit (IIRC 62 km/h) auf der BAB
> für die NG-Haarespalter: So lange es die Verkehrslage zulässt.
Es sind 60 km/h und es ist die Mindest*bauart*geschwindigkeit.
> <50 km/h ist schon grob Fahrlässig (IMHO), weil mit so einem
> "rolling roadblock" keiner rechnet.
Die tatsächlich zu fahrende Mindestgeschwindigkeit ist (auch in
Deutschland) nicht fix codiert, man darf bloß ohne triftigen Grund
den Verkehrsfluss nicht behindern. Es geht dabei allerdings um
Durchsatz und nicht um Unfallvermeidung ("rolling roadblock"), d.h.
triftig ist weit gefasst zu verstehen; die eigene Sicherheit hat
jedenfalls Vorrang, der Nachfolgende Verkehr müsste notfalls auch
mit einem unbewegten Hindernis zurechtkommen.
Servus,
Stefan
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Stefan, mit dem rekordverdächtigen Geschmack der Dekadenz.
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| In reply to | #581784 |
On 19/01/2023 14:52, Stefan Froehlich wrote:
> On Thu, 19 Jan 2023 15:36:09 Goetz Schultz wrote:
>> On 18/01/2023 21:36, Peter Veith wrote:
>>> Nun, auf der Autobahn läuft man erst ab Tempo < 50 km/h Gefahr
>>> von der Polizei herausgefischt zu werden (so mein unlängst
>>> verstorbener Westonkel).
>
>> Es gibt eine Mindestgeschwindigkeit (IIRC 62 km/h) auf der BAB
>> für die NG-Haarespalter: So lange es die Verkehrslage zulässt.
>
> Es sind 60 km/h und es ist die Mindest*bauart*geschwindigkeit.
>
Wie gesagt IIRC - ich hatte im Kopf diese Selbstfahrkranwagen mit dem
62KM/H Schild.
>> <50 km/h ist schon grob Fahrlässig (IMHO), weil mit so einem
>> "rolling roadblock" keiner rechnet.
>
> Die tatsächlich zu fahrende Mindestgeschwindigkeit ist (auch in
> Deutschland) nicht fix codiert, man darf bloß ohne triftigen Grund
> den Verkehrsfluss nicht behindern. Es geht dabei allerdings um
> Durchsatz und nicht um Unfallvermeidung ("rolling roadblock"), d.h.
> triftig ist weit gefasst zu verstehen; die eigene Sicherheit hat
> jedenfalls Vorrang, der Nachfolgende Verkehr müsste notfalls auch
> mit einem unbewegten Hindernis zurechtkommen.
>
Ebend. Ohne triftigen Grund. Und "45 sind mehr als Genug" sollte nicht
als solcher durchgehen. Wenn ich auf der BAB unterwegs bin, dann erwarte
ich ebensolche Mindestgeschwindigkeit. Die Fzg die "bauartbedingt"
langsamer sind, haben auch gelbe RKL so das man gewarnt wird. Ich
schätze/vermute (Weil ich es nicht weiss) hatte der Beispielfahrer keine
solche am Start.
> Servus,
> Stefan
>
--
Cheers,
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| In reply to | #581789 |
Goetz Schultz schrieb am Donnerstag, 19. Januar 2023 um 16:25:47 UTC+1:
> On 19/01/2023 14:52, Stefan Froehlich wrote:
> > On Thu, 19 Jan 2023 15:36:09 Goetz Schultz wrote:
> >> On 18/01/2023 21:36, Peter Veith wrote:
> >>> Nun, auf der Autobahn läuft man erst ab Tempo < 50 km/h Gefahr
> >>> von der Polizei herausgefischt zu werden (so mein unlängst
> >>> verstorbener Westonkel).
> >
> >> Es gibt eine Mindestgeschwindigkeit (IIRC 62 km/h) auf der BAB
> >> für die NG-Haarespalter: So lange es die Verkehrslage zulässt.
> >
> > Es sind 60 km/h und es ist die Mindest*bauart*geschwindigkeit.
> >
> Wie gesagt IIRC - ich hatte im Kopf diese Selbstfahrkranwagen mit dem
> 62KM/H Schild.
> >> <50 km/h ist schon grob Fahrlässig (IMHO), weil mit so einem
> >> "rolling roadblock" keiner rechnet.
> >
> > Die tatsächlich zu fahrende Mindestgeschwindigkeit ist (auch in
> > Deutschland) nicht fix codiert, man darf bloß ohne triftigen Grund
> > den Verkehrsfluss nicht behindern. Es geht dabei allerdings um
> > Durchsatz und nicht um Unfallvermeidung ("rolling roadblock"), d.h.
> > triftig ist weit gefasst zu verstehen; die eigene Sicherheit hat
> > jedenfalls Vorrang, der Nachfolgende Verkehr müsste notfalls auch
> > mit einem unbewegten Hindernis zurechtkommen.
> >
> Ebend. Ohne triftigen Grund. Und "45 sind mehr als Genug" sollte nicht
> als solcher durchgehen. Wenn ich auf der BAB unterwegs bin, dann erwarte
> ich ebensolche Mindestgeschwindigkeit. Die Fzg die "bauartbedingt"
> langsamer sind, haben auch gelbe RKL so das man gewarnt wird
Früher waren etliche Lkw in den Kasseler Bergen bei
8 % Steigung wirklich langsam unterwegs, sofern sie
nicht auf die ihnen mittlerweile verwehrte Landstraße
auswichen.
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| In reply to | #581864 |
On 20/01/2023 08:10, Ulf Kutzner wrote:
> Goetz Schultz schrieb am Donnerstag, 19. Januar 2023 um 16:25:47 UTC+1:
>> On 19/01/2023 14:52, Stefan Froehlich wrote:
>>> On Thu, 19 Jan 2023 15:36:09 Goetz Schultz wrote:
>>>> On 18/01/2023 21:36, Peter Veith wrote:
>
>>>>> Nun, auf der Autobahn läuft man erst ab Tempo < 50 km/h Gefahr
>>>>> von der Polizei herausgefischt zu werden (so mein unlängst
>>>>> verstorbener Westonkel).
>>>
>>>> Es gibt eine Mindestgeschwindigkeit (IIRC 62 km/h) auf der BAB
>>>> für die NG-Haarespalter: So lange es die Verkehrslage zulässt.
>>>
>>> Es sind 60 km/h und es ist die Mindest*bauart*geschwindigkeit.
>>>
>> Wie gesagt IIRC - ich hatte im Kopf diese Selbstfahrkranwagen mit dem
>> 62KM/H Schild.
>
>>>> <50 km/h ist schon grob Fahrlässig (IMHO), weil mit so einem
>>>> "rolling roadblock" keiner rechnet.
>>>
>>> Die tatsächlich zu fahrende Mindestgeschwindigkeit ist (auch in
>>> Deutschland) nicht fix codiert, man darf bloß ohne triftigen Grund
>>> den Verkehrsfluss nicht behindern. Es geht dabei allerdings um
>>> Durchsatz und nicht um Unfallvermeidung ("rolling roadblock"), d.h.
>>> triftig ist weit gefasst zu verstehen; die eigene Sicherheit hat
>>> jedenfalls Vorrang, der Nachfolgende Verkehr müsste notfalls auch
>>> mit einem unbewegten Hindernis zurechtkommen.
>>>
>> Ebend. Ohne triftigen Grund. Und "45 sind mehr als Genug" sollte nicht
>> als solcher durchgehen. Wenn ich auf der BAB unterwegs bin, dann erwarte
>> ich ebensolche Mindestgeschwindigkeit. Die Fzg die "bauartbedingt"
>> langsamer sind, haben auch gelbe RKL so das man gewarnt wird
>
> Früher waren etliche Lkw in den Kasseler Bergen bei
> 8 % Steigung wirklich langsam unterwegs, sofern sie
> nicht auf die ihnen mittlerweile verwehrte Landstraße
> auswichen.
Ja, solche Strecken kenne ich. Aber da steht dann wenigstens "Caution
slow lorries" oder "Achtung Langsame Laster" - da kann ich mich drauf
einstellen und es kommt nicht unerwartet.
--
Cheers,
G.
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| In reply to | #581880 |
Am Fri, 20 Jan 2023 10:12:56 +0000 schrieb Goetz Schultz: > Ja, solche Strecken kenne ich. Aber da steht dann wenigstens "Caution > slow lorries" oder "Achtung Langsame Laster" - da kann ich mich drauf > einstellen und es kommt nicht unerwartet. Hallo Goetz, wer, wie vorgeschrieben, im öffentlichen Straßenverkehr entsprechend dem Sichtfahrgebot fährt, kommt viel entspannter durchs Leben und braucht keine "Caution slow lorries"-Schilder Versuchs einfach mal - es ist gar nicht schwer mfg Karl
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| In reply to | #581882 |
On 20/01/2023 10:27, Karl Müller wrote:
> Am Fri, 20 Jan 2023 10:12:56 +0000 schrieb Goetz Schultz:
>
>> Ja, solche Strecken kenne ich. Aber da steht dann wenigstens "Caution
>> slow lorries" oder "Achtung Langsame Laster" - da kann ich mich drauf
>> einstellen und es kommt nicht unerwartet.
>
> Hallo Goetz,
>
> wer, wie vorgeschrieben, im öffentlichen Straßenverkehr entsprechend dem
> Sichtfahrgebot fährt, kommt viel entspannter durchs Leben und braucht
> keine "Caution slow lorries"-Schilder
>
> Versuchs einfach mal - es ist gar nicht schwer
>
> mfg
>
> Karl
>
Mache ich schon. Diverse Kurse (Advanced driving, emergency response)
haben mich dahingehend geschult. Es geht aber auch um andere Kraftfahrer
die dann damit rechnen müssen, das schneller PKW mal ausscheren um die
LKW zu überholen.
Ich finde es eher hilfreich wenn Leute vom Tempomat Gebrauch machen.
Dann geht das auch in Baustellen flüssiger und nicht permanent pendeln
zwischen 45-52 Mph. Oder auch gerne genommen: "Oh der will ueberholen,
da muss ich doch gleich ziehen ....".
Da ist auch die größte Entspannung gleich hin.
--
Cheers,
G.
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| In reply to | #581894 |
Am Fri, 20 Jan 2023 11:52:47 +0000 schrieb Goetz Schultz: > On 20/01/2023 10:27, Karl Müller wrote: >> Am Fri, 20 Jan 2023 10:12:56 +0000 schrieb Goetz Schultz: >> >>> Ja, solche Strecken kenne ich. Aber da steht dann wenigstens "Caution >>> slow lorries" oder "Achtung Langsame Laster" - da kann ich mich drauf >>> einstellen und es kommt nicht unerwartet. >> >> Hallo Goetz, >> >> wer, wie vorgeschrieben, im öffentlichen Straßenverkehr entsprechend >> dem Sichtfahrgebot fährt, kommt viel entspannter durchs Leben und >> braucht keine "Caution slow lorries"-Schilder >> >> Versuchs einfach mal - es ist gar nicht schwer >> >> mfg >> >> Karl >> >> > Mache ich schon. Diverse Kurse (Advanced driving, emergency response) > haben mich dahingehend geschult. Es geht aber auch um andere Kraftfahrer > die dann damit rechnen müssen, das schneller PKW mal ausscheren um die > LKW zu überholen. > Ok, ich habe das ganz am Anfang in der Fahrschule gelernt, erst Theorie und Praxis durch den Fahrlehrer. Hast Du irgendwelche körperlichen Probleme das Du zusätzliches Training für die Verfahrensweise "Sichtfahrgebot" brauchst? Und so viel ich weiß hat die überwiegende Anzahl der automobilen Verkehrsteilnehmer einen Führerschein und die haben das bestimmt auch schon in der Fahrschule gelernt Du scheinst eine Ausnahme zu sein - warum auch immer > Ich finde es eher hilfreich wenn Leute vom Tempomat Gebrauch machen. > Dann geht das auch in Baustellen flüssiger und nicht permanent pendeln > zwischen 45-52 Mph. Oder auch gerne genommen: "Oh der will ueberholen, > da muss ich doch gleich ziehen ....". > > Da ist auch die größte Entspannung gleich hin. Nicht jeder hat einen Tempomat - aber vielleicht kommt das noch und dann fahren alle in der Baustelle garantiert nur noch max. 60 Schöne und entspannende Vorstellung mfg Karl
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| In reply to | #581900 |
On 20/01/2023 12:18, Karl Müller wrote:
> Am Fri, 20 Jan 2023 11:52:47 +0000 schrieb Goetz Schultz:
>
>> On 20/01/2023 10:27, Karl Müller wrote:
>>> Am Fri, 20 Jan 2023 10:12:56 +0000 schrieb Goetz Schultz:
>>>
>>>> Ja, solche Strecken kenne ich. Aber da steht dann wenigstens "Caution
>>>> slow lorries" oder "Achtung Langsame Laster" - da kann ich mich drauf
>>>> einstellen und es kommt nicht unerwartet.
>>>
>>> Hallo Goetz,
>>>
>>> wer, wie vorgeschrieben, im öffentlichen Straßenverkehr entsprechend
>>> dem Sichtfahrgebot fährt, kommt viel entspannter durchs Leben und
>>> braucht keine "Caution slow lorries"-Schilder
>>>
>>> Versuchs einfach mal - es ist gar nicht schwer
>>>
>>> mfg
>>>
>>> Karl
>>>
>>>
>> Mache ich schon. Diverse Kurse (Advanced driving, emergency response)
>> haben mich dahingehend geschult. Es geht aber auch um andere Kraftfahrer
>> die dann damit rechnen müssen, das schneller PKW mal ausscheren um die
>> LKW zu überholen.
>>
>
> Ok, ich habe das ganz am Anfang in der Fahrschule gelernt, erst Theorie
> und Praxis durch den Fahrlehrer. Hast Du irgendwelche körperlichen
> Probleme das Du zusätzliches Training für die Verfahrensweise
> "Sichtfahrgebot" brauchst?
>
> Und so viel ich weiß hat die überwiegende Anzahl der automobilen
> Verkehrsteilnehmer einen Führerschein und die haben das bestimmt auch
> schon in der Fahrschule gelernt
>
> Du scheinst eine Ausnahme zu sein - warum auch immer
>
Ich weiss nicht wie Du auf das schmale Brett kommst. Advanced Driving
ist ein Zacken restriktiver als Du in der FS lernst. Mach Dich erst mal
schlau was das beinhaltet. Da ist "auf Sicht fahren" nur eine Teilmenge.
Besonders wenn man mit Blaulicht fährt - da muss man genau wissen was um
einen herum vorgeht. Auch wenn andere Verkehrsteilnehmer das anders
sehen - irgendwie wird man unsichtbar mit den Fackeln an.
>> Ich finde es eher hilfreich wenn Leute vom Tempomat Gebrauch machen.
>> Dann geht das auch in Baustellen flüssiger und nicht permanent pendeln
>> zwischen 45-52 Mph. Oder auch gerne genommen: "Oh der will ueberholen,
>> da muss ich doch gleich ziehen ....".
>>
>> Da ist auch die größte Entspannung gleich hin.
>
> Nicht jeder hat einen Tempomat - aber vielleicht kommt das noch und dann
> fahren alle in der Baustelle garantiert nur noch max. 60
>
> Schöne und entspannende Vorstellung
>
Mein Reden.
> mfg
>
> Karl
>
--
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| In reply to | #581784 |
On 1/19/23 15:52, Stefan Froehlich wrote:
> On Thu, 19 Jan 2023 15:36:09 Goetz Schultz wrote:
>> On 18/01/2023 21:36, Peter Veith wrote:
>>> Nun, auf der Autobahn läuft man erst ab Tempo < 50 km/h Gefahr
>>> von der Polizei herausgefischt zu werden (so mein unlängst
>>> verstorbener Westonkel).
>
>> Es gibt eine Mindestgeschwindigkeit (IIRC 62 km/h) auf der BAB
>> für die NG-Haarespalter: So lange es die Verkehrslage zulässt.
>
> Es sind 60 km/h und es ist die Mindest*bauart*geschwindigkeit.
>
>> <50 km/h ist schon grob Fahrlässig (IMHO), weil mit so einem
>> "rolling roadblock" keiner rechnet.
>
> Die tatsächlich zu fahrende Mindestgeschwindigkeit ist (auch in
> Deutschland) nicht fix codiert,
Kann aber per Schild vorgeschrieben werden. Mit Zeichen 275.
> Es geht dabei allerdings um
> Durchsatz und nicht um Unfallvermeidung ("rolling roadblock"), d.h.
> triftig ist weit gefasst zu verstehen; die eigene Sicherheit hat
> jedenfalls Vorrang, der Nachfolgende Verkehr müsste notfalls auch
> mit einem unbewegten Hindernis zurechtkommen.
Ja, aber man sollte von jemandem, der deutlich langsamer als zugelassen
fährt erwarten können, daß er hin und wieder Platz macht und nicht stur
eine Schlange hinter sich herzieht.
Gerrit
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| In reply to | #581797 |
On Thu, 19 Jan 2023 16:50:09 Gerrit Heitsch wrote:
> On 1/19/23 15:52, Stefan Froehlich wrote:
>> On Thu, 19 Jan 2023 15:36:09 Goetz Schultz wrote:
>>> Es gibt eine Mindestgeschwindigkeit (IIRC 62 km/h) auf der BAB
>>> für die NG-Haarespalter: So lange es die Verkehrslage zulässt.
>> Es sind 60 km/h und es ist die Mindest*bauart*geschwindigkeit.
[...]
>> Die tatsächlich zu fahrende Mindestgeschwindigkeit ist (auch in
>> Deutschland) nicht fix codiert,
> Kann aber per Schild vorgeschrieben werden. Mit Zeichen 275.
Klar, aber das ist dann wieder etwas anderes.
>> Es geht dabei allerdings um Durchsatz und nicht um
>> Unfallvermeidung ("rolling roadblock"), d.h. triftig ist weit
>> gefasst zu verstehen; die eigene Sicherheit hat jedenfalls
>> Vorrang, der Nachfolgende Verkehr müsste notfalls auch mit einem
>> unbewegten Hindernis zurechtkommen.
> Ja, aber man sollte von jemandem, der deutlich langsamer als
> zugelassen fährt erwarten können, daß er hin und wieder Platz
> macht und nicht stur eine Schlange hinter sich herzieht.
Jemand, der deutlich langsamer fährt, wird sich ohnehin konsequent
auf der rechtesten Fahrspur befinden (müssen); so viele auffällig
langsame Fahrer sind idR ja auch nicht unterwegs - ausser wenn der
triftige Grund alle betrifft, z.B. in Form von Nebel.
Servus,
Stefan
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