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Boosternachweis per CovPAss-App?

Started byAndreas Bockelmann <xotzil@gmx.de>
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  Boosternachweis per CovPAss-App? Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2022-01-09 11:29 +0100
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          Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Peter Veith <veith@snafu.de> - 2022-01-10 07:38 +0100
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          Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Peter Veith <veith@snafu.de> - 2022-01-10 10:53 +0100
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          Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Peter Veith <veith@snafu.de> - 2022-01-10 12:58 +0100
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                  Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2022-01-16 10:12 +0100
                    Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2022-01-16 10:52 +0100
                      Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2022-01-16 11:22 +0100
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              Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-01-16 01:45 -0800
          Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Frank Nitzschner <nospam@nitzschner.de> - 2022-01-16 08:44 +0100
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      Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Shinji Ikari <shinji@gmx.net> - 2022-01-10 21:17 +0100
        Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2022-01-10 21:34 +0100
          Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Shinji Ikari <shinji@gmx.net> - 2022-01-10 23:52 +0100
            Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2022-01-11 07:37 +0100
              Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Ulrich Weise <ulrich.weise@t-online.de> - 2022-01-11 11:58 +0100
                Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2022-01-11 12:22 +0100
                  Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2022-01-11 22:00 +0100
                  Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2022-01-12 18:12 +0100
    Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Ulrich Weise <ulrich.weise@t-online.de> - 2022-01-10 18:21 +0100
      Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2022-01-12 19:38 +0100
        Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2022-01-12 19:41 +0100
          Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2022-01-12 19:54 +0100
            Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2022-01-12 20:04 +0100
    Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2022-01-12 19:26 +0100
      Nachtrag: Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2022-01-12 19:30 +0100
        Link eingefügt (was:Re: Nachtrag: Re: Boosternachweis per CovPAss-App?) Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2022-01-13 15:59 +0100
    Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Ulrich Weise <ulrich.weise@t-online.de> - 2022-01-13 10:30 +0100
      Re: Boosternachweis per CovPAss-App? "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2022-01-13 10:49 +0100
      Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Frank Nitzschner <nospam@nitzschner.de> - 2022-01-13 16:58 +0100
        Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Ulrich Weise <ulrich.weise@t-online.de> - 2022-01-14 12:06 +0100
      Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2022-01-13 20:16 +0100
        Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Ulrich Weise <ulrich.weise@t-online.de> - 2022-01-14 12:08 +0100
      Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2022-01-13 20:30 +0100
        Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Ulrich Weise <ulrich.weise@t-online.de> - 2022-01-14 12:11 +0100

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#537984

FromStephan Bumberger <bumberger@gmail.com>
Date2022-01-11 08:05 +0100
Message-ID<srja7v$iuj$1@tota-refugium.de>
In reply to#537969
Am 11.01.2022 um 04:51 schrieb Martin Ebert:
> Am 10.01.22 um 23:05 schrieb Stephan Bumberger:
>> Am 10.01.2022 um 22:54 schrieb Martin Ebert:
> 
>>>> Also kommt eine Kopie des Impfnachweises in die Personalakte.
> 
>>> Das halte ich für rechtswidrig. Da kann der AG in Teufels Küche
>>> kommen. Er darf das in einer Sammelakte vorhalten, aber in der
>>> Personalakte hat das IMHO nix zu suchen.
> 
>> Wie unterscheidet man das, wenn die Akten komplett digital geführt
>> werden?
> 
> Speicherort und Zugriffsrechte.

Als ob das in einem Großunternehmen irgendjemand kontrollieren könnte.

> Aber Dein Einwurf geht fehl, dass ist eine Nebelkerze. Denn es
> ist recht genau geregelt, was in eine Personalakte gehört und
> was nicht: Das ist kein Platz für personenbezogenes Sammelsurium.

Das ist schon richtig. Aber die Zeiten, in denen eine Personalakte
tatsächlich ein Aktenorder war, die sind doch lange vorbei. Zumindest in
Großunternehmen.

Wenn man da nachgucken will, ob Mitarbeiter A seine Impfung nachgewiesen
hat, dann kann man das sehen, ist doch egal, wo das genau gespeichert
ist. Wenn nun jemand Einsicht in seine Akte fordert, dann wird man
diesen Nachweis ausblenden. Alles eine Frage der Flags.

> Lass Dich mal wegen einer erteilten Abmahnung verklagen. Da be-
> kommst Du recht genau vorgeschrieben, was mit dieser Abmahnung
> in dem Rechtszustand der Klage zu geschehen hat, ob sie zum Bei-
> spiel in der Personalakte sein darf.

Ja, aber hier ist die Situation ja nun so, dass der Arbeitgeber wissen
muss, ob der Mitarbeiter geimpft ist. Genauer gesagt muss er es
natürlich nicht wissen, aber er muss dann den Mitarbeiter halt täglich
testen.

Eine große Bank hat es z.B. so gelöst, dass die Zugangskarten von allen
Mitarbeitern per Default gesperrt worden sind und man sich beim Betreten
des Hauses beim Pförtner melden muss. Entsperren lassen kann man die
Karte, indem man dem Personalservice seinen Impfstatus nachweist. Also
seinem Chef nachweist und der muss das weitergeben. Dann wird die Karte
wieder entsperrt und geimpfte Mitarbeiter können rein wie gewohnt.

Preisfrage: Wo mögen die das speichern, dass Mitarbeiter A seinen
Impfnachweis geliefert hat?

> Ich habe den Wortlaut dieser Conona-Nachweissache nicht nachgesucht,
> erinnere mich aber einigermaßen deutlich daran: Der AG hat zu
> prüfen, danach kam recht schwammig eine AG-Erleichtung, er könne
> das auch dokumentieren zwecks Vorlage bei Kontrollen.
> 
> Und genau da ist -also wenn ich die Passage recht momentan habe-
> der Punkt, es ist die Zweckorientierung: Das gilt allein dem
> übergangsweisen Nachweis der Umsetzung des Gesundheitsschutzes.
> Daraus ergibt sich messerscharf, dass das nicht in die Personal-
> akte gehört.

So es eine Papierakte ist, ist das völlig unstrittig.

> Ich erinnere Dich daran, dass Du mich gerade noch lobtest:
> Man muss von vornherein jedem Missbrauch einen Riegel vorschieben,
> mit genau der gleichen Intention.

Ich stimme Dir ja auch hier zu. Ich zweifle nur daran, dass man sich da
so sklavisch dran halten kann.

-- 
Stephan
Es besteht die Gefahr, dass viele Menschen ihre Corona-Infektion gar
nicht als solche wahrnehmen und lediglich von einer Erkältung ausgehen.
(Susanne Johna, erste Vorsitzende des Marburger Bundes)

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#537989

FromLars Gebauer <lgebauer@live.de>
Date2022-01-11 08:52 +0100
Message-ID<srjcro$7qr$1@dont-email.me>
In reply to#537984
Am 11.01.2022 um 08:05 schrieb Stephan Bumberger:
> Am 11.01.2022 um 04:51 schrieb Martin Ebert:
>> Am 10.01.22 um 23:05 schrieb Stephan Bumberger:
>>> Wie unterscheidet man das, wenn die Akten komplett digital geführt
>>> werden?
>>
>> Speicherort und Zugriffsrechte.
> 
> Als ob das in einem Großunternehmen irgendjemand kontrollieren könnte.

Gerade dort. Dort gibt es Strukturierungen, Zuständigkeiten, 
Arbeitsabläufe etc.pp. Natürlich nicht 100% perfekt - aber dennoch.

Da geht es in der Klempner-Klitsche mit 10 Mitarbeitern deutlich 
chaotischer zu. Da weiß sowieso keiner so richtig, was Sache ist und 
viele Dinge werden einfach auf Zuruf geregelt. Da hat auch der 
Mitarbeiter schnell mal das Passwort vom Chef. Wenn das nicht sowieso 
auf einem Zettel steht, der an der Pinnwand hängt.

> Eine große Bank hat es z.B. so gelöst, dass die Zugangskarten von allen
> Mitarbeitern per Default gesperrt worden sind und man sich beim Betreten
> des Hauses beim Pförtner melden muss. Entsperren lassen kann man die
> Karte, indem man dem Personalservice seinen Impfstatus nachweist. Also
> seinem Chef nachweist und der muss das weitergeben. Dann wird die Karte
> wieder entsperrt und geimpfte Mitarbeiter können rein wie gewohnt.
> 
> Preisfrage: Wo mögen die das speichern, dass Mitarbeiter A seinen
> Impfnachweis geliefert hat?

An dem Ort, der dafür vorgesehen wurde.

Das ist nicht das Problem. Die Frage ist, wer alles auf diese 
Informationen zugreifen kann und darf. Und da gibt es in größeren 
Unternehmen meist klare Regelungen. Und Sanktionen, wenn vertrauliche 
Daten an Unbefugte weiter gegeben werden.

>> Ich erinnere Dich daran, dass Du mich gerade noch lobtest:
>> Man muss von vornherein jedem Missbrauch einen Riegel vorschieben,
>> mit genau der gleichen Intention.
> 
> Ich stimme Dir ja auch hier zu. Ich zweifle nur daran, dass man sich da
> so sklavisch dran halten kann.

Nicht immer und in jedem Fall. Das ist klar. Aber allermeistens schon.

Und wenn herauskommt, daß ja doch, dann braucht der Betreffende schon 
eine gute Begründung. Oder es gibt was auf die Nuß.

-- 
هرگز گربه خود را مجبور به معاشرت با انسان‌ها، سگ‌ها یا سایر گربه‌ها نکنید

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#538008

FromChristian Schumacher <cs.spam@nurfuerspam.de>
Date2022-01-11 09:04 +0000
Message-ID<srjh75$tncl$1@solani.org>
In reply to#537984
Stephan Bumberger schrieb:

> Eine große Bank hat es z.B. so gelöst, dass die Zugangskarten von allen
> Mitarbeitern per Default gesperrt worden sind und man sich beim Betreten
> des Hauses beim Pförtner melden muss. Entsperren lassen kann man die
> Karte, indem man dem Personalservice seinen Impfstatus nachweist. Also
> seinem Chef nachweist und der muss das weitergeben. Dann wird die Karte
> wieder entsperrt und geimpfte Mitarbeiter können rein wie gewohnt.
> 
> Preisfrage: Wo mögen die das speichern, dass Mitarbeiter A seinen
> Impfnachweis geliefert hat?

Nirgendwo. Man hat nur das Zutrittssystem geändert. Von unbefristet
zu befristet gültig. Einen Impfstatus hat man damit nicht explizit
gespeichert.

-- 
Gruß
Christian

»Alles könnte so einfach sein, wenn alles etwas einfacher wäre«

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#538252

FromMartin Ebert <mx300@gmx.net>
Date2022-01-13 07:52 +0100
Message-ID<sroi85$vph$1@dont-email.me>
In reply to#537984
Am 11.01.22 um 08:05 schrieb Stephan Bumberger:
> Am 11.01.2022 um 04:51 schrieb Martin Ebert:

>>>>> Also kommt eine Kopie des Impfnachweises in die Personalakte.
>>>> Das halte ich für rechtswidrig. Da kann der AG in Teufels Küche
>>>> kommen. Er darf das in einer Sammelakte vorhalten, aber in der
>>>> Personalakte hat das IMHO nix zu suchen.

>>> Wie unterscheidet man das, wenn die Akten komplett digital geführt
>>> werden?
>> Speicherort und Zugriffsrechte.

> Als ob das in einem Großunternehmen irgendjemand kontrollieren könnte.

Die mir bekannten Buden sind da peinlich genau: Die haben
einen DS-Beauftragten, dazu noch einen externen Auditor,
dann den Betriebsrat, dann sind die zertifiziert nach ISO-
hastenichgesehen - da haben zig Leute die Augen drauf.

>> Aber Dein Einwurf geht fehl, dass ist eine Nebelkerze. Denn es
>> ist recht genau geregelt, was in eine Personalakte gehört und
>> was nicht: Das ist kein Platz für personenbezogenes Sammelsurium.

> Das ist schon richtig. Aber die Zeiten, in denen eine Personalakte
> tatsächlich ein Aktenorder war, die sind doch lange vorbei. Zumindest in
> Großunternehmen.

Also elektronische Personalakte hängt normalerweise an der
Gehaltsabrechnung, also softwaremäßig. Die Zeiterfassung ist
normalerweise ein anderes System, aber mit Schnittstellen.
Im Zweifel muss die Zeiterfassung wissen, wen es reinlässt.

> Ja, aber hier ist die Situation ja nun so, dass der Arbeitgeber wissen
> muss, ob der Mitarbeiter geimpft ist. Genauer gesagt muss er es
> natürlich nicht wissen, aber er muss dann den Mitarbeiter halt täglich
> testen.

Der Mitarbeiter kann sogar drauf bestehen. Die übergangsweise
Ablage beim AG ist nur eine (schwammig formulierte) Bestimmung
in dieser Verordnung, die wir letztens am Wickel hatten. Wer als
AG nicht in Teufels Küche kommen will, wird das fein getrennt
von den Personalakten aufbewahren und vor allem ständig den BR
und den DS-Beauftragten auf dem Laufenden halten.

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#537593

FromShinji Ikari <shinji@gmx.net>
Date2022-01-09 12:37 +0100
Message-ID<65iltgdkagda414pb5abudvhoqqqcincon@4ax.com>
In reply to#537569
Guten Tag

Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> schrieb

>kann ich meinen Boosternachweis eigentlich mit der CovPAss-App nur dadurch 
>nachweisen, dass ich dem Prüfer das dritte Zertifikat auf meinem Telefon 
>zeige? Die Check-App schient nur gültig/ungültig zu erkennen, die sagt 
>nichts über die dritte Dosis aus.

Ob Du es nur so kannst, weiss ich nicht. Bei mir waere es legitim die
zweite Covid19 Impfung nachzuweisen.

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#537789

FromUlrich Weise <ulrich.weise@t-online.de>
Date2022-01-10 12:48 +0100
Message-ID<srh6dl$sa4i$1@solani.org>
In reply to#537569
Am Sun, 9 Jan 2022 11:29:18 +0100 schrieb Andreas Bockelmann zum 
Thema:  Boosternachweis per CovPAss-App?

>Hallo zusammen,
>
>kann ich meinen Boosternachweis eigentlich mit der CovPAss-App nur dadurch 
>nachweisen, dass ich dem Prüfer das dritte Zertifikat auf meinem Telefon 
>zeige? Die Check-App schient nur gültig/ungültig zu erkennen, die sagt 
>nichts über die dritte Dosis aus.

Genau so ist das. Im Augenblick sagt meine Check-App bei dem 2. und
oder 3. Zertifikat Zertifikat gültig *)
*) Genesen oder Impfzertifikat liegt vor.

Gued gohn,
           Ulrich

  

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#537870

FromDiedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de>
Date2022-01-10 17:51 +0100
Message-ID<qo4uaixf27.ln2@diedrich.ddnssec.de>
In reply to#537569
Michael Zink meinte:

> Auf diese Art kannst Du eine gültige Impfung nachweisen, aber nicht,
> ob es sich dabei um eine Boosterung handelt.

Ich dachte, da steht "Impfung 3 von 3" im entschlüsselten QR-Code. Und 
mehr macht die Corona-Check-App nicht - sie entschüsselt den QR-Code und 
prüft seine Signatur.

Problematisch ist nur die Situation "J&J und dann einmal geboostert". Da 
steht nämlich "Impfung 2 von 2". Aber das ist auch in der CovPass-app 
genauso. 
-- 
 gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
 fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8  C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
 HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.

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#537872

FromUlf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de>
Date2022-01-10 08:56 -0800
Message-ID<11e3ef5a-559c-4a12-ad10-20581539cd08n@googlegroups.com>
In reply to#537870
Diedrich Ehlerding vermeinte am Montag, 10. Januar 2022 um 17:51:18 UTC+1:
> Michael Zink meinte: 
> 
> > Auf diese Art kannst Du eine gültige Impfung nachweisen, aber nicht, 
> > ob es sich dabei um eine Boosterung handelt. 
> 
> Ich dachte

Eben, das ist Dein Dauerproblem: Du wähntest, Du habest gedacht.

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#537886

FromUlrich Weise <ulrich.weise@t-online.de>
Date2022-01-10 18:19 +0100
Message-ID<srhpqg$snoo$1@solani.org>
In reply to#537870
Am Mon, 10 Jan 2022 17:51:06 +0100 schrieb Diedrich Ehlerding zum 
Thema:  Re: Boosternachweis per CovPAss-App?

>Michael Zink meinte:
>
>> Auf diese Art kannst Du eine gültige Impfung nachweisen, aber nicht,
>> ob es sich dabei um eine Boosterung handelt.
>
>Ich dachte, da steht "Impfung 3 von 3" im entschlüsselten QR-Code. Und 
>mehr macht die Corona-Check-App nicht - sie entschüsselt den QR-Code und 
>prüft seine Signatur.

Nein, da steht nicht von 3. Impfung bei der Check-App. Da steht nur
Zertifikat gültig.

Gued gohn,
           Ulrich

  

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#538628

FromJuergen <schreibsklave@web.de>
Date2022-01-15 19:27 +0100
Message-ID<j4gi0eFfea0U1@mid.individual.net>
In reply to#537886
>Am Mon, 10 Jan 2022 17:51:06 +0100 schrieb Diedrich Ehlerding zum 
>Thema:  Re: Boosternachweis per CovPAss-App?

>>Michael Zink meinte:

>>> Auf diese Art kannst Du eine gültige Impfung nachweisen, aber nicht,
>>> ob es sich dabei um eine Boosterung handelt.

>>Ich dachte, da steht "Impfung 3 von 3" im entschlüsselten QR-Code. Und 
>>mehr macht die Corona-Check-App nicht - sie entschüsselt den QR-Code und 
>>prüft seine Signatur.

>Nein, da steht nicht von 3. Impfung bei der Check-App. Da steht nur
>Zertifikat gültig.

Und wie ich den Rezensionen im Playstore gelesen habe, wurde das mit dem
jüngsten Update nicht etwas geändert. Vielmehr müssen nun viele Nutzer
beim Appstart erstmal das aktuelle Datum eingeben. Sehr überzeugend.

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#538632

FromMichael Bode <m.g.bode@web.de>
Date2022-01-15 20:30 +0100
Message-ID<j4glloFg1abU1@mid.individual.net>
In reply to#538628
Juergen <schreibsklave@web.de> writes:

>>Am Mon, 10 Jan 2022 17:51:06 +0100 schrieb Diedrich Ehlerding zum 
>>Thema:  Re: Boosternachweis per CovPAss-App?
>
>>>Michael Zink meinte:
>
>>>> Auf diese Art kannst Du eine gültige Impfung nachweisen, aber nicht,
>>>> ob es sich dabei um eine Boosterung handelt.
>
>>>Ich dachte, da steht "Impfung 3 von 3" im entschlüsselten QR-Code. Und 
>>>mehr macht die Corona-Check-App nicht - sie entschüsselt den QR-Code und 
>>>prüft seine Signatur.
>
>>Nein, da steht nicht von 3. Impfung bei der Check-App. Da steht nur
>>Zertifikat gültig.
>
> Und wie ich den Rezensionen im Playstore gelesen habe, wurde das mit dem
> jüngsten Update nicht etwas geändert.

Working as ordered. Der Karl mag sie so, wie sie ist.
https://www.golem.de/news/gesundheitsministerium-unzureichende-covpasscheck-app-wird-nicht-ueberarbeitet-2201-162395.html

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#538678

FromStephan Bumberger <bumberger@gmail.com>
Date2022-01-16 09:07 +0100
Message-ID<ss0jon$15nok$1@tota-refugium.de>
In reply to#538632
Am 15.01.2022 um 20:30 schrieb Michael Bode:
> Juergen <schreibsklave@web.de> writes:
> 
>>> Am Mon, 10 Jan 2022 17:51:06 +0100 schrieb Diedrich Ehlerding zum 
>>> Thema:  Re: Boosternachweis per CovPAss-App?
>>
>>>> Michael Zink meinte:
>>
>>>>> Auf diese Art kannst Du eine gültige Impfung nachweisen, aber nicht,
>>>>> ob es sich dabei um eine Boosterung handelt.
>>
>>>> Ich dachte, da steht "Impfung 3 von 3" im entschlüsselten QR-Code. Und 
>>>> mehr macht die Corona-Check-App nicht - sie entschüsselt den QR-Code und 
>>>> prüft seine Signatur.
>>
>>> Nein, da steht nicht von 3. Impfung bei der Check-App. Da steht nur
>>> Zertifikat gültig.
>>
>> Und wie ich den Rezensionen im Playstore gelesen habe, wurde das mit dem
>> jüngsten Update nicht etwas geändert.
> 
> Working as ordered. Der Karl mag sie so, wie sie ist.
> https://www.golem.de/news/gesundheitsministerium-unzureichende-covpasscheck-app-wird-nicht-ueberarbeitet-2201-162395.html

Carlos lässt in dem Artikel ausrichten
"Eine entsprechende Funktion zur Einsicht in detaillierte Impfdaten in
der CovPass-Check-App ist nicht vorgesehen und vor allem
datenschutzrechtlich kritisch zu betrachten", so ein Sprecher gegenüber
dem Medium."

Da staunt man natürlich ein wenig, denn mit Datenschutz hat das nunmal
gleich gar nichts zu tun, wenn man eine gesetzliche Nachweispflicht
erfüllen will.

Das ließ auch Ulrich Kelber bereits mehrmals ausrichten, zuletzt hier:
https://twitter.com/UlrichKelber/status/1479728110903906305
„Jahrzehnt der Digitalisierung – Wie sich die Politik hinter dem
Datenschutz versteckt“
https://www.faz.net/podcasts/f-a-z-podcast-fuer-deutschland/jahrzehnt-der-digitalisierung-wie-sich-die-politik-hinter-dem-datenschutz-versteckt-17720764.html

-- 
Stephan
"Voll ins Risiko und vielleicht gelingt's ja auch."
(Robert Habeck, 11.1.2022)

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#538679

From"Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org>
Date2022-01-16 09:11 +0100
Message-ID<ss0k08$15oi9$1@solani.org>
In reply to#538678
Am 16.01.22 um 09:07 schrieb Stephan Bumberger:
> Am 15.01.2022 um 20:30 schrieb Michael Bode:
>> Juergen <schreibsklave@web.de> writes:
>>
>>>> Am Mon, 10 Jan 2022 17:51:06 +0100 schrieb Diedrich Ehlerding zum
>>>> Thema:  Re: Boosternachweis per CovPAss-App?
>>>
>>>>> Michael Zink meinte:
>>>
>>>>>> Auf diese Art kannst Du eine gültige Impfung nachweisen, aber nicht,
>>>>>> ob es sich dabei um eine Boosterung handelt.
>>>
>>>>> Ich dachte, da steht "Impfung 3 von 3" im entschlüsselten QR-Code. Und
>>>>> mehr macht die Corona-Check-App nicht - sie entschüsselt den QR-Code und
>>>>> prüft seine Signatur.
>>>
>>>> Nein, da steht nicht von 3. Impfung bei der Check-App. Da steht nur
>>>> Zertifikat gültig.
>>>
>>> Und wie ich den Rezensionen im Playstore gelesen habe, wurde das mit dem
>>> jüngsten Update nicht etwas geändert.
>>
>> Working as ordered. Der Karl mag sie so, wie sie ist.
>> https://www.golem.de/news/gesundheitsministerium-unzureichende-covpasscheck-app-wird-nicht-ueberarbeitet-2201-162395.html
> 
> Carlos lässt in dem Artikel ausrichten
> "Eine entsprechende Funktion zur Einsicht in detaillierte Impfdaten in
> der CovPass-Check-App ist nicht vorgesehen und vor allem
> datenschutzrechtlich kritisch zu betrachten", so ein Sprecher gegenüber
> dem Medium."
> 
> Da staunt man natürlich ein wenig, denn mit Datenschutz hat das nunmal
> gleich gar nichts zu tun, wenn man eine gesetzliche Nachweispflicht
> erfüllen will.
> 
> Das ließ auch Ulrich Kelber bereits mehrmals ausrichten, zuletzt hier:
> https://twitter.com/UlrichKelber/status/1479728110903906305
> „Jahrzehnt der Digitalisierung – Wie sich die Politik hinter dem
> Datenschutz versteckt“
> https://www.faz.net/podcasts/f-a-z-podcast-fuer-deutschland/jahrzehnt-der-digitalisierung-wie-sich-die-politik-hinter-dem-datenschutz-versteckt-17720764.html
> 


"Datenschutz" ist doch hierzulande die Killerphrase. Wenn Du irgendwas 
nicht machen willst, sagst Du "Aus Datenschutzgründen ist das leider 
nicht möglich".

(sollte dann irgend jemand immer noch fragen, warum das nicht geht, dann 
sagst du daß du es ihm aus Datenschutzgründen leider nicht darlegen kannst).


Works every time.

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#538681

FromStephan Bumberger <bumberger@gmail.com>
Date2022-01-16 09:21 +0100
Message-ID<ss0kig$6ul$1@tota-refugium.de>
In reply to#538679
Am 16.01.2022 um 09:11 schrieb Dr. Joachim Neudert:
> Am 16.01.22 um 09:07 schrieb Stephan Bumberger:
>> Am 15.01.2022 um 20:30 schrieb Michael Bode:
>>> Juergen <schreibsklave@web.de> writes:
>>>
>>>>> Am Mon, 10 Jan 2022 17:51:06 +0100 schrieb Diedrich Ehlerding zum
>>>>> Thema:  Re: Boosternachweis per CovPAss-App?
>>>>
>>>>>> Michael Zink meinte:
>>>>
>>>>>>> Auf diese Art kannst Du eine gültige Impfung nachweisen, aber nicht,
>>>>>>> ob es sich dabei um eine Boosterung handelt.
>>>>
>>>>>> Ich dachte, da steht "Impfung 3 von 3" im entschlüsselten QR-Code. Und
>>>>>> mehr macht die Corona-Check-App nicht - sie entschüsselt den QR-Code und
>>>>>> prüft seine Signatur.
>>>>
>>>>> Nein, da steht nicht von 3. Impfung bei der Check-App. Da steht nur
>>>>> Zertifikat gültig.
>>>>
>>>> Und wie ich den Rezensionen im Playstore gelesen habe, wurde das mit dem
>>>> jüngsten Update nicht etwas geändert.
>>>
>>> Working as ordered. Der Karl mag sie so, wie sie ist.
>>> https://www.golem.de/news/gesundheitsministerium-unzureichende-covpasscheck-app-wird-nicht-ueberarbeitet-2201-162395.html
>>
>> Carlos lässt in dem Artikel ausrichten
>> "Eine entsprechende Funktion zur Einsicht in detaillierte Impfdaten in
>> der CovPass-Check-App ist nicht vorgesehen und vor allem
>> datenschutzrechtlich kritisch zu betrachten", so ein Sprecher gegenüber
>> dem Medium."
>>
>> Da staunt man natürlich ein wenig, denn mit Datenschutz hat das nunmal
>> gleich gar nichts zu tun, wenn man eine gesetzliche Nachweispflicht
>> erfüllen will.
>>
>> Das ließ auch Ulrich Kelber bereits mehrmals ausrichten, zuletzt hier:
>> https://twitter.com/UlrichKelber/status/1479728110903906305
>> „Jahrzehnt der Digitalisierung – Wie sich die Politik hinter dem
>> Datenschutz versteckt“
>> https://www.faz.net/podcasts/f-a-z-podcast-fuer-deutschland/jahrzehnt-der-digitalisierung-wie-sich-die-politik-hinter-dem-datenschutz-versteckt-17720764.html
>>
> 
> 
> "Datenschutz" ist doch hierzulande die Killerphrase. Wenn Du irgendwas 
> nicht machen willst, sagst Du "Aus Datenschutzgründen ist das leider 
> nicht möglich".
> 
> (sollte dann irgend jemand immer noch fragen, warum das nicht geht, dann 
> sagst du daß du es ihm aus Datenschutzgründen leider nicht darlegen kannst).
> 
> 
> Works every time.

So weit, so richtig. Wenn aber dann der Bundesbeauftragte für den
Datenschutz sagt, "HALLO! Das stimmt gar nicht! Sucht Euch jemand
anderen, der schuld ist!", dann fällt das halt auf.

-- 
Stephan
"Voll ins Risiko und vielleicht gelingt's ja auch."
(Robert Habeck, 11.1.2022)

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#538685

FromMichael Bode <m.g.bode@web.de>
Date2022-01-16 10:12 +0100
Message-ID<j4i5r6Fo13nU1@mid.individual.net>
In reply to#538681
Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> writes:

> So weit, so richtig. Wenn aber dann der Bundesbeauftragte für den
> Datenschutz sagt, "HALLO! Das stimmt gar nicht! Sucht Euch jemand
> anderen, der schuld ist!", dann fällt das halt auf.

Das fällt eigentlich niemandem auf. Hängen bleibt, dass der Datenschutz
mal wieder was verhindert hat, was jeder für sinnvoll hält.

Komischerweise nicht verhindern kann der Datenschutz, dass sich
Staatsanwaltschaften an Daten vergreifen, auf die sie wirklich keinen
Zugriff haben dürfen. Da fragt man sich doch, wofür wir sowas
brauchen. Offenbar nur als Ausrede für behördliche
Leistungsverweigerung.

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#538689

FromStephan Bumberger <bumberger@gmail.com>
Date2022-01-16 10:52 +0100
Message-ID<ss0ptl$15q2t$1@tota-refugium.de>
In reply to#538685
Am 16.01.2022 um 10:12 schrieb Michael Bode:
> Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> writes:
> 
>> So weit, so richtig. Wenn aber dann der Bundesbeauftragte für den
>> Datenschutz sagt, "HALLO! Das stimmt gar nicht! Sucht Euch jemand
>> anderen, der schuld ist!", dann fällt das halt auf.
> 
> Das fällt eigentlich niemandem auf. Hängen bleibt, dass der Datenschutz
> mal wieder was verhindert hat, was jeder für sinnvoll hält.

Wahlweise ist auch einfach die IT schuld. Sind die sowieso immer.

> Komischerweise nicht verhindern kann der Datenschutz, dass sich
> Staatsanwaltschaften an Daten vergreifen, auf die sie wirklich keinen
> Zugriff haben dürfen. 

Es war die Polizei, die sind neugieriger.

> Da fragt man sich doch, wofür wir sowas
> brauchen. Offenbar nur als Ausrede für behördliche
> Leistungsverweigerung.

Als Zaubereiminister und Schirmherr für das Bundesamt für magische Wesen.
https://bundesamt-magische-wesen.de/ulrich-kelber-zum-zaubereiminister-in-bundesregierung-berufen/
https://youtu.be/uak-8GFJMwU

-- 
Stephan
"Voll ins Risiko und vielleicht gelingt's ja auch."
(Robert Habeck, 11.1.2022)

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#538694

FromMichael Bode <m.g.bode@web.de>
Date2022-01-16 11:22 +0100
Message-ID<j4i9vaFo13nU2@mid.individual.net>
In reply to#538689
Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> writes:

> Am 16.01.2022 um 10:12 schrieb Michael Bode:
>> Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> writes:
>> 
>>> So weit, so richtig. Wenn aber dann der Bundesbeauftragte für den
>>> Datenschutz sagt, "HALLO! Das stimmt gar nicht! Sucht Euch jemand
>>> anderen, der schuld ist!", dann fällt das halt auf.
>> 
>> Das fällt eigentlich niemandem auf. Hängen bleibt, dass der
>> Datenschutz mal wieder was verhindert hat, was jeder für sinnvoll
>> hält.
>
> Wahlweise ist auch einfach die IT schuld. Sind die sowieso immer.
>
>> Komischerweise nicht verhindern kann der Datenschutz, dass sich
>> Staatsanwaltschaften an Daten vergreifen, auf die sie wirklich keinen
>> Zugriff haben dürfen.
>
> Es war die Polizei, die sind neugieriger.

"Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen den Missbrauch der
personenbezogenen Informationen eingestanden, die für das Verfolgen von
Kontaktpersonen Infizierter gesammelt werden, und sich für das Vorgehen
der Fahnder entschuldigt."

Hört sich für mich so an, als wäre da die Staatsanwaltschaft Anstifter
gewesen.

"Die Staatsanwaltschaft Mainz bestätigte dem SWR mittlerweile die
Datenabfrage in Zusammenhang mit dem Fall. Insgesamt seien darüber 21
potenzielle Zeugen ausfindig gemacht und angerufen worden. Dies sei mit
der zuständigen Polizeibehörde abgestimmt gewesen und aufgrund einer
fehlerhaften Bewertung des Infektionsschutzgesetzes erfolgt."

Das auch. Die Polizei wird das ja nicht mit sich selbst abgestimmt
haben.

"Zu Kontaktinformationen von Nutzern der Luca-App erreichen die
Betreiber des Systems nach eigenen Angaben "fast täglich" Anfragen von
Polizei und Staatsanwaltschaft."

Und das zeigt, dass Staatsanwaltschaften und Polizeien offenbar in
souveräner Missachtung der Gesetze nach dem Motto "Man kann es ja mal
versuchen, passieren kann uns ja nix" vorgehen.

https://www.heise.de/news/Mainzer-Polizei-ermittelte-rechtswidrig-mit-Daten-aus-der-Luca-App-6321054.html

>> Da fragt man sich doch, wofür wir sowas brauchen. Offenbar nur als
>> Ausrede für behördliche Leistungsverweigerung.
>
> Als Zaubereiminister und Schirmherr für das Bundesamt für magische
> Wesen.
> https://bundesamt-magische-wesen.de/ulrich-kelber-zum-zaubereiminister-in-bundesregierung-berufen/
> https://youtu.be/uak-8GFJMwU

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#538683

FromFrank Nitzschner <nospam@nitzschner.de>
Date2022-01-16 09:53 +0100
Message-ID<j4i4nsFod8bU1@mid.individual.net>
In reply to#538679
Dr. Joachim Neudert schrieb:

>
> (sollte dann irgend jemand immer noch fragen, warum das nicht geht, dann 
> sagst du daß du es ihm aus Datenschutzgründen leider nicht darlegen kannst).
>

Erinnert irgendwie an Egon Olsens Spruch über die dänische
Reichsregistratur: "Hier werden sämtliche Informationen über Dänemark
und die Dänen aufbewahrt, wichtige Informationen und völlig belanglose,
allgemein zugängliche ebenso wie solche, die so geheim sind,
dass niemand weiß, ob man überhaupt wissen darf, dass man das
gar nicht wissen darf."

Grüsse
Frank

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#539028

From"Jörg Tewes" <jogi1964@gmx.net>
Date2022-01-16 22:22 +0100
Message-ID<FlxLBebPmyB@jtewes.my-fqdn.de>
In reply to#538679
Dr. Joachim Neudert schrub

> (sollte dann irgend jemand immer noch fragen, warum das nicht geht,
> dann sagst du daß du es ihm aus Datenschutzgründen leider nicht
> darlegen kannst).

Oder "Die Gründe würden sie verwirren" osä.


        Bye Jörg

-- 
Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber
beim Universum bin ich nicht ganz sicher.
                                      (Albert Einstein)

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#538688

FromUlf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de>
Date2022-01-16 01:45 -0800
Message-ID<a8c2e590-7aee-403e-9ddf-ef5bf6247cbcn@googlegroups.com>
In reply to#538678
bumb...@gmail.com schrieb am Sonntag, 16. Januar 2022 um 09:07:52 UTC+1:
> Am 15.01.2022 um 20:30 schrieb Michael Bode: 

> > Working as ordered. Der Karl mag sie so, wie sie ist. 
> > https://www.golem.de/news/gesundheitsministerium-unzureichende-covpasscheck-app-wird-nicht-ueberarbeitet-2201-162395.html
> Carlos lässt in dem Artikel ausrichten 
> "Eine entsprechende Funktion zur Einsicht in detaillierte Impfdaten in 
> der CovPass-Check-App ist nicht vorgesehen und vor allem 
> datenschutzrechtlich kritisch zu betrachten", so ein Sprecher gegenüber 
> dem Medium." 
> 
> Da staunt man natürlich ein wenig, denn mit Datenschutz hat das nunmal 
> gleich gar nichts zu tun, wenn man eine gesetzliche Nachweispflicht 
> erfüllen will. 

Sehr schön. Dann hast Du ja kein Problem,
wenn alle, denen Du Tabak oder Alkoholika
abkaufst, sich eine Kopie Deines Ausweises
zurückbehalten.

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