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Groups > ger.ct > #537569 > unrolled thread

Boosternachweis per CovPAss-App?

Started byAndreas Bockelmann <xotzil@gmx.de>
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  Boosternachweis per CovPAss-App? Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2022-01-09 11:29 +0100
    Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Peter Veith <veith@snafu.de> - 2022-01-09 11:47 +0100
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                  Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2022-01-16 10:12 +0100
                    Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2022-01-16 10:52 +0100
                      Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2022-01-16 11:22 +0100
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              Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-01-16 01:45 -0800
          Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Frank Nitzschner <nospam@nitzschner.de> - 2022-01-16 08:44 +0100
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        Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2022-01-10 21:34 +0100
          Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Shinji Ikari <shinji@gmx.net> - 2022-01-10 23:52 +0100
            Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2022-01-11 07:37 +0100
              Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Ulrich Weise <ulrich.weise@t-online.de> - 2022-01-11 11:58 +0100
                Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2022-01-11 12:22 +0100
                  Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2022-01-11 22:00 +0100
                  Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2022-01-12 18:12 +0100
    Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Ulrich Weise <ulrich.weise@t-online.de> - 2022-01-10 18:21 +0100
      Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2022-01-12 19:38 +0100
        Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2022-01-12 19:41 +0100
          Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2022-01-12 19:54 +0100
            Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2022-01-12 20:04 +0100
    Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2022-01-12 19:26 +0100
      Nachtrag: Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2022-01-12 19:30 +0100
        Link eingefügt (was:Re: Nachtrag: Re: Boosternachweis per CovPAss-App?) Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2022-01-13 15:59 +0100
    Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Ulrich Weise <ulrich.weise@t-online.de> - 2022-01-13 10:30 +0100
      Re: Boosternachweis per CovPAss-App? "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2022-01-13 10:49 +0100
      Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Frank Nitzschner <nospam@nitzschner.de> - 2022-01-13 16:58 +0100
        Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Ulrich Weise <ulrich.weise@t-online.de> - 2022-01-14 12:06 +0100
      Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2022-01-13 20:16 +0100
        Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Ulrich Weise <ulrich.weise@t-online.de> - 2022-01-14 12:08 +0100
      Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2022-01-13 20:30 +0100
        Re: Boosternachweis per CovPAss-App? Ulrich Weise <ulrich.weise@t-online.de> - 2022-01-14 12:11 +0100

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#537569 — Boosternachweis per CovPAss-App?

FromAndreas Bockelmann <xotzil@gmx.de>
Date2022-01-09 11:29 +0100
SubjectBoosternachweis per CovPAss-App?
Message-ID<sreguf.7ds.1@wxp-nb-pm.local>
Hallo zusammen,

kann ich meinen Boosternachweis eigentlich mit der CovPAss-App nur dadurch 
nachweisen, dass ich dem Prüfer das dritte Zertifikat auf meinem Telefon 
zeige? Die Check-App schient nur gültig/ungültig zu erkennen, die sagt 
nichts über die dritte Dosis aus.

Unsere Personalabteilung möchte auch einen aktuellen Nachweis, den gebe ich 
ein PDF vom EU-Zertifikat, da habe ich bei uns keine Probleme mit. Kommt in 
die Personalakte und gut ist. Wenn ich meinen vier Chefs und dem Sekretariat 
nicht mehr vertrauen könnte, beendete ich mein Arbeitsverhältnis. Wir sind 
wie eine große Familie.

-- 
  Mit freundlichen Grüßen
    Andreas Bockelmann

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#537578

FromPeter Veith <veith@snafu.de>
Date2022-01-09 11:47 +0100
Message-ID<sreefs$5i7$1@dont-email.me>
In reply to#537569
Am 09.01.2022 um 11:29 schrieb Andreas Bockelmann:

> Unsere Personalabteilung möchte auch einen aktuellen Nachweis, den gebe ich
> ein PDF vom EU-Zertifikat, da habe ich bei uns keine Probleme mit.

Das erscheint mir aber derzeit jedoch als Übermaß.

* Das Gesetz verlangt an der Arbeitsstätte "lediglich" den 2G-Nachweis, 
derzeit noch ohne Boosterung. Folge: Boosterzertifikate werden nur 
achselzuckend zur Kenntnis genommen.

* Der 2-G Status wird nach seinem Nachweis in einer Tabelle vermerkt und 
fertig. Kopien der Zertifikate etc. werden gelöscht / vernichtet. Der 
Beschäftigte muß nach dem Gesetz seinen Nachweis stets am Mann [m/w/d] 
tragen und bei möglichen Kontrollen vom Gesundheitsamt vorweisen können.

Ein Vorhalten in einer Personalakte ist nicht erforderlich. Der Vermerk 
in der o.g. Tabelle dient nur der Erleichterung vor Ort, so daß der 
Impfstatus nicht täglich vom Arbeitgeber abgefragt werden muß.

Veith
-- 
"Die Corona-Pandemie endet, wenn ein Impfstoff für die Bevölkerung zur
Verfügung steht." Eckpunkt 53 des Konjunkturpakets vom 03.06.2020
http://ddr-luftwaffe.blogspot.com

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#537600

FromAndreas Bockelmann <xotzil@gmx.de>
Date2022-01-09 12:51 +0100
Message-ID<srelod.3qg.1@wxp-nb-pm.local>
In reply to#537578
Peter Veith schrieb:
> Am 09.01.2022 um 11:29 schrieb Andreas Bockelmann:
> 
>> Unsere Personalabteilung möchte auch einen aktuellen Nachweis, den gebe ich
>> ein PDF vom EU-Zertifikat, da habe ich bei uns keine Probleme mit.
> 
> Das erscheint mir aber derzeit jedoch als Übermaß.
> 
> * Das Gesetz verlangt an der Arbeitsstätte "lediglich" den 2G-Nachweis, 
> derzeit noch ohne Boosterung. Folge: Boosterzertifikate werden nur 
> achselzuckend zur Kenntnis genommen.

Das ist "bei uns(tm)" etwas heikler. wir leben davon, Berater zu Kunden zu 
schicken. Ein "Frisch geboostert" macht sich da ganz gut.


> Ein Vorhalten in einer Personalakte ist nicht erforderlich. Der Vermerk in 
> der o.g. Tabelle dient nur der Erleichterung vor Ort, so daß der Impfstatus 
> nicht täglich vom Arbeitgeber abgefragt werden muß.

Ob das bei uns die Personalakte ist oder eine besondere Tabelle weiß ich 
nicht. Im Punkto Datenschutz mache ich mir da keine Sorgen, haben wir eine 
eigene Teil-GmbH, die sich darum kümmert und der Kollege darf sogar 
Datenschutzaudits in Fremdunternehmn abhalten und zertifizieren.

-- 
  Mit freundlichen Grüßen
    Andreas Bockelmann

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#537605

FromPeter Veith <veith@snafu.de>
Date2022-01-09 13:07 +0100
Message-ID<srej6a$59o$1@dont-email.me>
In reply to#537600
Am 09.01.2022 um 12:51 schrieb Andreas Bockelmann:

> Ein "Frisch geboostert" macht sich da ganz gut.

Habt ihr auch so schicke Smiley-Button mit "Ich bin geboostert!"?

Neulich habe ich so etwas ähnliches ("Ich bin doppelt geimpft") bei 
einer Kellnerin gesehen. Ich habe ihr "Anhänger" für die Anzahl der 
Boosterungen empfohlen.

Sie hat meinen "Witz" leider nicht verstanden, sie war eben ungedient, 
https://i.ebayimg.com/images/g/ylkAAOSwz6tfptLN/s-l1600.jpg

Veith
-- 
"Die Corona-Pandemie endet, wenn ein Impfstoff für die Bevölkerung zur
Verfügung steht." Eckpunkt 53 des Konjunkturpakets vom 03.06.2020
http://ddr-luftwaffe.blogspot.com

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#537671

FromMartin Ebert <mx300@gmx.net>
Date2022-01-09 20:27 +0100
Message-ID<srfcuf$204$2@dont-email.me>
In reply to#537605
Am 09.01.22 um 13:07 schrieb Peter Veith:

> Sie hat meinen "Witz" leider nicht verstanden, sie war eben ungedient, https://i.ebayimg.com/images/g/ylkAAOSwz6tfptLN/s-l1600.jpg

Kratzerplatte[¹] mit fünf Wiederholungen, schick.

[¹] Von Kratzen, sich bei Vorgesetzten beliebt machen.

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#537706

FromPeter Veith <veith@snafu.de>
Date2022-01-10 07:38 +0100
Message-ID<srgk8l$tdn$1@dont-email.me>
In reply to#537605
Am 09.01.2022 um 14:34 schrieb Hartmut Ott:

> Am 09.01.22 um 13:07 schrieb Peter Veith:
>> Neulich habe ich so etwas ähnliches ("Ich bin doppelt geimpft") bei
>> einer Kellnerin gesehen. Ich habe ihr "Anhänger" für die Anzahl der
>> Boosterungen empfohlen.
>>
>> Sie hat meinen "Witz" leider nicht verstanden, sie war eben ungedient,
>> https://i.ebayimg.com/images/g/ylkAAOSwz6tfptLN/s-l1600.jpg
> 
> Und wozu diente dies Teil und soll mir die 5 sagen?

Das war eine militärische Auszeichnung: das "Bestenabzeichen". 
Voraussetzung war die Schützenschnur, Sportabzeichen und Abzeichen für 
gutes Wissen. Volksmund: Kratzerplatte (aka für Streber).

Der Anhänger gab die Anzahl der Wiederholungen (der Auszeichnung) an. 
Wobei die "5" schon extrem und mir nie in freier Wildbahn begegnet ist.

Hier:
Bestenabzeichen = Ich bin geboostert mit 5 weiteren Auffrischungen.

Veith
-- 
Non forum sed vitae discimus
http://ddr-luftwaffe.blogspot.com

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#537950

FromMartin Ebert <mx300@gmx.net>
Date2022-01-10 22:50 +0100
Message-ID<sri9mo$ntq$3@dont-email.me>
In reply to#537706
Am 10.01.22 um 07:38 schrieb Peter Veith:

> Der Anhänger gab die Anzahl der Wiederholungen (der Auszeichnung) an. Wobei die "5" schon extrem und mir nie in freier Wildbahn begegnet ist.

Ich habe in echt mal eine -ich glaube- 16 gesehen.
Das war ein ziemlich sportlicher BU.

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#537670

FromMartin Ebert <mx300@gmx.net>
Date2022-01-09 20:25 +0100
Message-ID<srfcrf$204$1@dont-email.me>
In reply to#537578
Am 09.01.22 um 11:47 schrieb Peter Veith:
> Am 09.01.2022 um 11:29 schrieb Andreas Bockelmann:

>> Unsere Personalabteilung möchte auch einen aktuellen Nachweis, den gebe ich
>> ein PDF vom EU-Zertifikat, da habe ich bei uns keine Probleme mit.

Rein rechtlich würde es reichen, wenn Du Dich täglich
mit der App ausweist.

> Das erscheint mir aber derzeit jedoch als Übermaß.

Exakt.

> Ein Vorhalten in einer Personalakte ist nicht erforderlich.

Mehr noch - möglicherweise rechtswidrig. Der AG darf
den Status festhalten und dokumentieren, da er das
(sein Handeln) ggf. gegenüber dem Staat nachweisen muss.
Und dieser ist mit Abschluss des Ganzen zu vernichten.
In der Personalakte hat der Impfstatus aus meiner Sicht
nichts verloren.

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#537725

FromFrank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net>
Date2022-01-10 09:32 +0100
Message-ID<41qkj26uadsq.15pfooynpy36t.dlg@40tude.net>
In reply to#537670
Am Sun, 9 Jan 2022 20:25:34 +0100 schrieb Martin Ebert:

> Am 09.01.22 um 11:47 schrieb Peter Veith:
>> Am 09.01.2022 um 11:29 schrieb Andreas Bockelmann:
> 
>>> Unsere Personalabteilung möchte auch einen aktuellen Nachweis, den gebe ich
>>> ein PDF vom EU-Zertifikat, da habe ich bei uns keine Probleme mit.
> 
> Rein rechtlich würde es reichen, wenn Du Dich täglich
> mit der App ausweist.

Das geht aber nur bei Arbeitnehmern, die täglich an ihrem festen
Arbeitsplatz sind. Bei Leuten im Außendienst oder auf Montage läßt sich das
kaum machen, denn die fahren ja von daheim direkt zu ihren Kunden oder zur
Baustelle.

Und warum sollte man täglich kontrollieren? Wer einmal geimpft ist, der
bleibt es auch.

Klar, theoretisch kann man sich auch täglich testen um die Impfung zu
umgehen. Dann muss man in der Tat jeden Tag bei der Arbeit antanzen und
sein Zertifikat zeigen.

>> Das erscheint mir aber derzeit jedoch als Übermaß.
> 
> Exakt.
> 
>> Ein Vorhalten in einer Personalakte ist nicht erforderlich.
> 
> Mehr noch - möglicherweise rechtswidrig. Der AG darf
> den Status festhalten und dokumentieren, da er das
> (sein Handeln) ggf. gegenüber dem Staat nachweisen muss.

Also kommt eine Kopie des Impfnachweises in die Personalakte.

> Und dieser ist mit Abschluss des Ganzen zu vernichten.

Ja, nach offiziellem Ende der Pandemie.

Grüße,

Frank

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#537749

FromPeter Veith <veith@snafu.de>
Date2022-01-10 10:53 +0100
Message-ID<srgvmh$2a5$1@dont-email.me>
In reply to#537725
Am 10.01.2022 um 09:32 schrieb Frank Hucklenbroich:

> Am Sun, 9 Jan 2022 20:25:34 +0100 schrieb Martin Ebert:
>> Rein rechtlich würde es reichen, wenn Du Dich täglich
>> mit der App ausweist.
> 
> Das geht aber nur bei Arbeitnehmern, die täglich an ihrem festen
> Arbeitsplatz sind. 

Bevor die Arbeitsstätte betreten wird, muß 3G sichergestellt sein.

> Und warum sollte man täglich kontrollieren? Wer einmal geimpft ist, der
> bleibt es auch.

Daher gibt es den Vermerk beim AG und der Nachweis selbst beim AN für 
den Fall der Fälle.

> Klar, theoretisch kann man sich auch täglich testen um die Impfung zu
> umgehen. Dann muss man in der Tat jeden Tag bei der Arbeit antanzen und
> sein Zertifikat zeigen.

Ja. der Vorgesetzte hat eine Liste der Schwarzen Schafe und muß deren 
arbeitstägliche Testung dokumentieren. Diese Dokumentation und der 
Vermerk zu den Impflingen (nicht deren Impfnachweis) verbleiben bei AG 
als dessen Nachweis.

>> Der AG darf
>> den Status festhalten und dokumentieren, da er das
>> (sein Handeln) ggf. gegenüber dem Staat nachweisen muss.
> 
> Also kommt eine Kopie des Impfnachweises in die Personalakte.

Nein.

Hier ist der Vermerk des AG, die Testnachweise der Schwarzen Schafe und 
die Impfnachweise / Zertifikate am Mann [m/w/d] ausreichend. Wir dürfen 
noch nicht einmal vermerken, warum ein Schwarzes Schaf in der Woche 
nicht getestet wurde (Home-Office, Urlaub, krank oder sonstewas), wegens 
Datenschutz.

Eine Ergänzung: Seit Beginn des Jahres vermerken wir auch die 
Boosterung, da 2G+ am Arbeitsplatz absehbar ist.

Geht zwar über die Gesetzeslage hinaus, da aber alle nicht schnell genug 
ihre Treue^^^Boosterung nachweisen können und dies freiwillig geschieht, 
wird der Vermerk als zulässig angesehen.

Veith
-- 
"In anderen Ländern zelebriert man eine angenehme Alltagsanarchie, die 
blöde Vorschriften erst erträglich machen." w.s. am 24.12.2021
http://ddr-luftwaffe.blogspot.com

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#537767

FromUlf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de>
Date2022-01-10 02:23 -0800
Message-ID<bb7917f0-6319-4a0a-be6e-0ec7e7a3d58bn@googlegroups.com>
In reply to#537749
Peter Veith schrieb am Montag, 10. Januar 2022 um 10:53:23 UTC+1:

> -- 
> "In anderen Ländern zelebriert man eine angenehme Alltagsanarchie, die 
> blöde Vorschriften erst erträglich machen." w.s. am 24.12.2021 
> http://ddr-luftwaffe.blogspot.com

Das allerdings muß man sich auf der Zunge zergehen lassen. Man braucht blöde
Vorschriften, um Anarchie erträglich zu machen. Wozu also Streben nach Anarchie?

Gruß, ULF

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#537856

FromWolf gang P u f f e <remail@gmx.com>
Date2022-01-10 17:01 +0100
Message-ID<srhl79$uq0$1@dont-email.me>
In reply to#537749
Am 10.01.2022 um 10:53 schrieb Peter Veith:
>
> Hier ist der Vermerk des AG, die Testnachweise der Schwarzen Schafe und
> die Impfnachweise / Zertifikate am Mann [m/w/d] ausreichend. Wir dürfen
> noch nicht einmal vermerken, warum ein Schwarzes Schaf in der Woche
> nicht getestet wurde (Home-Office, Urlaub, krank oder sonstewas), wegens
> Datenschutz.
>
> Eine Ergänzung: Seit Beginn des Jahres vermerken wir auch die
> Boosterung, da 2G+ am Arbeitsplatz absehbar ist.
>
> Geht zwar über die Gesetzeslage hinaus, da aber alle nicht schnell genug
> ihre Treue^^^Boosterung nachweisen können und dies freiwillig geschieht,
> wird der Vermerk als zulässig angesehen.
>

Sicherheit geht über Gesetzeslage!
Bei uns werden nicht nur die schwarzen getestet, sondern auch
die grauen und schneeweißen Schafe.
Letztere beiden Gruppen zumindest 2x/Woche.

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#537859

FromPeter Veith <veith@snafu.de>
Date2022-01-10 17:05 +0100
Message-ID<srhlg7$s4m$3@dont-email.me>
In reply to#537856
Am 10.01.2022 um 17:01 schrieb Wolf gang P u f f e:

> Sicherheit geht über Gesetzeslage!

Ja, könnte von meinem alten Parteisekretär stammen :-D

Veith
-- 
"Nein, man muß nicht alles für wahr halten, man muß es nur für notwendig
halten." Franz Kafka: Der Prozeß.
http://ddr-luftwaffe.blogspot.com

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#537795

FromPeter Veith <veith@snafu.de>
Date2022-01-10 12:58 +0100
Message-ID<srh70g$ib6$1@dont-email.me>
In reply to#537725
Am 10.01.2022 um 12:52 schrieb Michael Bode:

> Frank Hucklenbroich writes:
>> Bei Leuten im Außendienst oder auf Montage läßt sich das
>> kaum machen, denn die fahren ja von daheim direkt zu ihren Kunden oder zur
>> Baustelle.
> 
> Da kontrolliert dann ggf. der Kunde. Und der hat möglicherweise
> strengere Regeln als 3G.

Derzeit ist noch 3G Gesetz, "strengere Regeln" wären dann ggf. ein Fall 
fürs Zivilrecht.

Veith
-- 
"Du darfst so krank sein, wie du willst, nur einen negativen aktuellen
Coronatest mußt du vorweisen", Der Habakuk in dtt, 24.08.2021.
http://ddr-luftwaffe.blogspot.com

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#537799

FromFrank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net>
Date2022-01-10 13:16 +0100
Message-ID<hrfxmfkyz906$.osi6l7efvum7$.dlg@40tude.net>
In reply to#537795
Am Mon, 10 Jan 2022 12:58:08 +0100 schrieb Peter Veith:

> Am 10.01.2022 um 12:52 schrieb Michael Bode:
> 
>> Frank Hucklenbroich writes:
>>> Bei Leuten im Außendienst oder auf Montage läßt sich das
>>> kaum machen, denn die fahren ja von daheim direkt zu ihren Kunden oder zur
>>> Baustelle.
>> 
>> Da kontrolliert dann ggf. der Kunde. Und der hat möglicherweise
>> strengere Regeln als 3G.
> 
> Derzeit ist noch 3G Gesetz, "strengere Regeln" wären dann ggf. ein Fall 
> fürs Zivilrecht.

Nein, der Kunde hat erstmal Hausrecht und kann eigene Kriterien aufstellen.

Wenn Du z.B. Monteure in eine Bundeswehrkaserne schickst, dann sind manche
Nationalitäten automatisch außen vor, sprichwörtlich.

Ich hatte vor vielen Jahren mal so eine offizielle Liste der Länder, da
waren Russland und China dabei, aber auch diverse Staaten in Nahost und
Afrika.

Analog dazu kann ein Kunde durchaus sagen, daß bei ihm 2G oder 2G+ gilt für
externe Besucher. Das dürfte in Krankenhäusern und Altenheimen nicht ganz
selten so der Fall sein.

Grüße,

Frank

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#537825

FromPeter Veith <veith@snafu.de>
Date2022-01-10 14:23 +0100
Message-ID<srhc0a$n1e$1@dont-email.me>
In reply to#537799
Am 10.01.2022 um 13:16 schrieb Frank Hucklenbroich:

> Am Mon, 10 Jan 2022 12:58:08 +0100 schrieb Peter Veith:
>> Am 10.01.2022 um 12:52 schrieb Michael Bode:
>>> Da kontrolliert dann ggf. der Kunde. Und der hat möglicherweise
>>> strengere Regeln als 3G.
>>
>> Derzeit ist noch 3G Gesetz, "strengere Regeln" wären dann ggf. ein Fall
>> fürs Zivilrecht.
> 
> Nein, der Kunde hat erstmal Hausrecht und kann eigene Kriterien aufstellen.

Ja, klar: Dann ziehen meine Handwerker wieder ab und ich schicke dem 
Kunden die Rechnung. Wenn er nicht bezahlt, wird geklagt.

> Wenn Du z.B. Monteure in eine Bundeswehrkaserne schickst, dann sind manche
> Nationalitäten automatisch außen vor, sprichwörtlich.
> 
> Ich hatte vor vielen Jahren mal so eine offizielle Liste der Länder, da
> waren Russland und China dabei, aber auch diverse Staaten in Nahost und
> Afrika.

Ja, das weißt Du _vor_ Vertragsabschluß und ist letztlich 
Vertragsbestandteil. Ob aufgrund des aktuellen Massensterbens ein Kunde 
einseitig einen Vertrag zu meinen Lasten ändern kann, der über die 
gesetzliche Lage hinausgeht? Glaube ich erst ein nicht ... demnächst 
alle Handwerker im Clownskostüm, sind schließlich eine KiTa!

Auch die Handwerker, die aufs VW-Werksgelände nicht mit einem Opel 
fahren durften, wüßten das vorher.

> Analog dazu kann ein Kunde durchaus sagen, daß bei ihm 2G oder 2G+ gilt für
> externe Besucher.

Kann er alles machen, solange es der Gesetzes-/ Vertragslage entspricht 
oder er zahlt die Zusatzkosten.

Veith
-- 
Non forum sed vitae discimus
http://ddr-luftwaffe.blogspot.com

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#537807

FromShinji Ikari <shinji@gmx.net>
Date2022-01-10 13:43 +0100
Message-ID<6baotgpal162tang871b316ufacuvi4lqs@4ax.com>
In reply to#537795
Guten Tag

Peter Veith <veith@snafu.de> schrieb

>> Da kontrolliert dann ggf. der Kunde. Und der hat möglicherweise
>> strengere Regeln als 3G.
>
>Derzeit ist noch 3G Gesetz, "strengere Regeln" wären dann ggf. ein Fall 
>fürs Zivilrecht.

Natuerlich ist das zivil.
Der Begriff "Kunde"ist eher nicht der Jargon der Gesetzgebung in
solchen Faellen.
Aber natuerlich steht es jedem Kunden frei fuer seine eigenen
Raeumlichkeiten strengere regelungen anzulegen und damit ggf., auf die
Leistungserbringung zu verzichten. Ist ja heute schon vielfach so.
Schoenes beispiel sind Inventarlisten/Werkzeuglisten, wenn man
Arbeiten in einem geschlossenen Werksbereich durchfuehren soll.

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#537951

FromMartin Ebert <mx300@gmx.net>
Date2022-01-10 22:54 +0100
Message-ID<sri9u7$rtq$1@dont-email.me>
In reply to#537725
Am 10.01.22 um 09:32 schrieb Frank Hucklenbroich:
> Am Sun, 9 Jan 2022 20:25:34 +0100 schrieb Martin Ebert:

>>>> Unsere Personalabteilung möchte auch einen aktuellen Nachweis, den gebe ich
>>>> ein PDF vom EU-Zertifikat, da habe ich bei uns keine Probleme mit.

>>> Ein Vorhalten in einer Personalakte ist nicht erforderlich.

>> Mehr noch - möglicherweise rechtswidrig. Der AG darf
>> den Status festhalten und dokumentieren, da er das
>> (sein Handeln) ggf. gegenüber dem Staat nachweisen muss.

> Also kommt eine Kopie des Impfnachweises in die Personalakte.

Das halte ich für rechtswidrig. Da kann der AG in Teufels
Küche kommen. Er darf das in einer Sammelakte vorhalten,
aber in der Personalakte hat das IMHO nix zu suchen.

>> Und dieser ist mit Abschluss des Ganzen zu vernichten.
> Ja, nach offiziellem Ende der Pandemie.

Bzw. wenn diese Passage des Gesetzes/der Verordnung gestrichen
wird.

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#537954

FromStephan Bumberger <bumberger@gmail.com>
Date2022-01-10 23:05 +0100
Message-ID<sriajs$t2cv$1@tota-refugium.de>
In reply to#537951
Am 10.01.2022 um 22:54 schrieb Martin Ebert:

>> Also kommt eine Kopie des Impfnachweises in die Personalakte.
> 
> Das halte ich für rechtswidrig. Da kann der AG in Teufels
> Küche kommen. Er darf das in einer Sammelakte vorhalten,
> aber in der Personalakte hat das IMHO nix zu suchen.

Wie unterscheidet man das, wenn die Akten komplett digital geführt werden?

-- 
Stephan
Es besteht die Gefahr, dass viele Menschen ihre Corona-Infektion gar
nicht als solche wahrnehmen und lediglich von einer Erkältung ausgehen.
(Susanne Johna, erste Vorsitzende des Marburger Bundes)

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#537969

FromMartin Ebert <mx300@gmx.net>
Date2022-01-11 04:51 +0100
Message-ID<sriust$v6n$1@dont-email.me>
In reply to#537954
Am 10.01.22 um 23:05 schrieb Stephan Bumberger:
> Am 10.01.2022 um 22:54 schrieb Martin Ebert:

>>> Also kommt eine Kopie des Impfnachweises in die Personalakte.

>> Das halte ich für rechtswidrig. Da kann der AG in Teufels Küche
>> kommen. Er darf das in einer Sammelakte vorhalten, aber in der
>> Personalakte hat das IMHO nix zu suchen.

> Wie unterscheidet man das, wenn die Akten komplett digital geführt
> werden?

Speicherort und Zugriffsrechte.

Aber Dein Einwurf geht fehl, dass ist eine Nebelkerze. Denn es
ist recht genau geregelt, was in eine Personalakte gehört und
was nicht: Das ist kein Platz für personenbezogenes Sammelsurium.

Lass Dich mal wegen einer erteilten Abmahnung verklagen. Da be-
kommst Du recht genau vorgeschrieben, was mit dieser Abmahnung
in dem Rechtszustand der Klage zu geschehen hat, ob sie zum Bei-
spiel in der Personalakte sein darf.

Ich habe den Wortlaut dieser Conona-Nachweissache nicht nachgesucht,
erinnere mich aber einigermaßen deutlich daran: Der AG hat zu
prüfen, danach kam recht schwammig eine AG-Erleichtung, er könne
das auch dokumentieren zwecks Vorlage bei Kontrollen.

Und genau da ist -also wenn ich die Passage recht momentan habe-
der Punkt, es ist die Zweckorientierung: Das gilt allein dem
übergangsweisen Nachweis der Umsetzung des Gesundheitsschutzes.
Daraus ergibt sich messerscharf, dass das nicht in die Personal-
akte gehört.

Ich erinnere Dich daran, dass Du mich gerade noch lobtest:
Man muss von vornherein jedem Missbrauch einen Riegel vorschieben,
mit genau der gleichen Intention.

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