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Groups > ger.ct > #527486 > unrolled thread
| Started by | "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> |
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| First post | 2021-11-08 16:23 +0100 |
| Last post | 2021-11-09 02:23 +0100 |
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3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-11-08 16:23 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Bernd Ohm <invalid@invalid.invalid> - 2021-11-08 17:13 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2021-11-08 19:41 +0000
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-11-08 20:54 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Martin Ebert <mx300@gmx.net> - 2021-11-08 21:35 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2021-11-08 21:44 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn spamfalle2@arcor.de (Marc Stibane) - 2021-11-09 12:42 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-11-09 12:49 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-11-09 13:20 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2021-11-09 22:00 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-11-10 04:41 -0800
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Shinji Ikari <shinji@gmx.net> - 2021-11-08 23:18 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-11-08 17:53 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Johannes Leckebusch <jlnospam@johannes-leckebusch.de> - 2021-11-08 18:08 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Lothar Kimmeringer <news201705@kimmeringer.de> - 2021-11-08 21:15 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Johannes Leckebusch <jlnospam@johannes-leckebusch.de> - 2021-11-08 21:52 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Anon <anon@anon.invalid> - 2021-11-09 02:07 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Heiko Rost <heiko.rost@gmx.de> - 2021-11-09 08:58 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-11-09 00:41 -0800
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Wolfgang Kynast <wky@gmx.de> - 2021-11-09 11:10 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Peter Veith <veith@snafu.de> - 2021-11-09 11:27 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Heiko Rost <heiko.rost@gmx.de> - 2021-11-09 12:47 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Wolfgang Kynast <wky@gmx.de> - 2021-11-09 19:20 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2021-11-09 22:19 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2021-11-09 22:19 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Peter Veith <veith@snafu.de> - 2021-11-09 23:14 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-11-10 04:42 -0800
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2021-11-09 22:19 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Anon <anon@anon.invalid> - 2021-11-10 00:20 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2021-11-10 07:28 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2021-11-10 06:09 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2021-11-10 07:28 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-11-10 11:12 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Fidel Sebastián Hunrichse-Lara <Fidel-Sebastian_Hunrichse_Lara@b.maus.de> - 2021-11-10 09:16 -0500
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Peter Veith <veith@snafu.de> - 2021-11-10 16:31 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2021-11-10 22:33 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Fidel Sebastián Hunrichse-Lara <Fidel-Sebastian_Hunrichse_Lara@b.maus.de> - 2021-11-10 16:54 -0500
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2021-11-10 05:21 +0000
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2021-11-10 07:16 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-11-10 09:03 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-11-10 09:26 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2021-11-10 16:59 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-11-10 18:18 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-11-11 00:51 -0800
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Heiko Rost <heiko.rost@gmx.de> - 2021-11-10 09:41 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2021-11-10 08:22 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2021-11-10 22:33 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Fidel Sebastián Hunrichse-Lara <Fidel-Sebastian_Hunrichse_Lara@b.maus.de> - 2021-11-10 17:29 -0500
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-11-11 00:55 -0800
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Peter Veith <veith@snafu.de> - 2021-11-11 01:06 -0800
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2021-11-11 08:56 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-11-11 13:46 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-11-10 12:04 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Peter Veith <veith@snafu.de> - 2021-11-10 13:06 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2021-11-10 22:33 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Martin Ebert <mx300@gmx.net> - 2021-11-11 02:56 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Peter Veith <veith@snafu.de> - 2021-11-11 01:01 -0800
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn spamfalle2@arcor.de (Marc Stibane) - 2021-11-09 12:42 +0100
Re: 3100 Kassenrechner verschlüsselt bei Mediamarkt-Saturn Anon <anon@anon.invalid> - 2021-11-09 02:23 +0100
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| From | Peter Veith <veith@snafu.de> |
|---|---|
| Date | 2021-11-09 11:27 +0100 |
| Message-ID | <smdido$19t$1@dont-email.me> |
| In reply to | #527596 |
Am 09.11.2021 um 11:10 schrieb Wolfgang Kynast: > On Tue, 9 Nov 2021 08:58:52 +0100, "Heiko Rost" posted: >> Aus irgendeinem Grund hat der Gesetzgeber nur "Arzt fälscht Impfpass" >> und "gefälschter Impfpass wird Behörde oder Versicherung vorgelegt" >> unter Strafe gestellt. > > Die niedersächsischen Generalstaatsanwaltschaften sehen das anders: > https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Generalstaatsanwaelte-Impfpass-Faelschung-ist-strafbar,impfpass168.html Ja, denn Staatsanwälte unterstehen auch dem Justizminister und sind weisungsabhängig! > Mal wieder ein Fall größenwahnsinniger Richter, scheint mir. Nein, ein Richter am Gericht ist weisungsunabhägig und nur an das Gesetz gebunden. Und hier hat die Legislative geregelt, daß der o.g. Sachverhalt "nach derzeitiger Rechtslage kein strafbares Handeln" darstellt. Das finden einige nun mißlich und wollen die Gesetzeslage ändern lassen. Das anzustoßen, ist ihr gutes Recht. Was grenzwertig ist, ist die kaum verklausulierte Forderung, daß StGB jeweils nach dem gesunden Volksempfinden auszulegen: Nullum crimen sine lege, vgl. § 1 StGB, wissennoch?! Veith -- Inzwischen sind mehr Menschen an Corona verblödet, als gestorben. http://ddr-luftwaffe.blogspot.com
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| From | Heiko Rost <heiko.rost@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2021-11-09 12:47 +0100 |
| Message-ID | <smdqkp.kk.1@ID-23555.user.uni-berlin.de> |
| In reply to | #527596 |
Wolfgang Kynast schrieb:
> Die niedersächsischen Generalstaatsanwaltschaften sehen das anders:
> https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Generalstaatsanwaelte-Impfpass-Faelschung-ist-strafbar,impfpass168.html
>
> Mal wieder ein Fall größenwahnsinniger Richter, scheint mir.
Die Möglichkeit von größenwahsinnigen Staatsanwälten schließt Du wohl
aus? <g>
Es ist schlicht und einfach eine unterschiedliche Auffassung der
aktuellen Rechtslage. Jetzt geht die Sache entweder bis zur obersten
Instanz, die dann relativ verbindlich erklärt, wie die Lage zu
interpretieren ist (was nicht heißt, daß sich das in ein paar Jahren
wieder ändert) oder die Gesetze werden angepaßt, so daß die Lage klarer
geregelt ist.
Gruß Heiko
--
Ick werde wahrscheinlich diese Pachtei wähln - es is so ein beruhjendes
Jefiehl. Man tut wat for de Revolutzjon, aber man weeß janz jenau, mit
diese Pachtei kommt se nich.
Kurt Tucholsky: Ein älterer, aber leicht besoffener Herr
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| From | Wolfgang Kynast <wky@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2021-11-09 19:20 +0100 |
| Message-ID | <iuvsftFk2amU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #527613 |
On Tue, 9 Nov 2021 12:47:21 +0100, "Heiko Rost" posted: >Wolfgang Kynast schrieb: > >> Die niedersächsischen Generalstaatsanwaltschaften sehen das anders: >> https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Generalstaatsanwaelte-Impfpass-Faelschung-ist-strafbar,impfpass168.html >> >> Mal wieder ein Fall größenwahnsinniger Richter, scheint mir. > >Die Möglichkeit von größenwahsinnigen Staatsanwälten schließt Du wohl >aus? <g> Das erinnert mich an die Amtsrichter, die kürzlich vom BGH erklärt bekamen, dass sie in Sachen Maskenpflicht nicht zuständig sind. Generell: wenn Richter nicht regelmäßig falsch urteilen würden, wären nicht so viel Revisionen erfolgreich. -- Schöne Grüße, Wolfgang
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| From | Thomas Hochstein <thh@thh.name> |
|---|---|
| Date | 2021-11-09 22:19 +0100 |
| Message-ID | <gc.20211109221917.2523@scatha.ancalagon.de> |
| In reply to | #527663 |
Wolfgang Kynast schrieb: > Das erinnert mich an die Amtsrichter, die kürzlich vom BGH erklärt > bekamen, dass sie in Sachen Maskenpflicht nicht zuständig sind. Oh, das wussten die Amtsrichter. Deshalb haben sie das Verfahren ja ans Verwaltungsgericht abgegeben, das unstrittig zuständig wäre. Das wollte das Verfahren aber nicht übernehmen und hat es zurückgegeben ... -thh
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| From | Thomas Hochstein <thh@thh.name> |
|---|---|
| Date | 2021-11-09 22:19 +0100 |
| Message-ID | <gc.20211109221917.2522@scatha.ancalagon.de> |
| In reply to | #527596 |
Wolfgang Kynast schrieb: > Die niedersächsischen Generalstaatsanwaltschaften sehen das anders: > https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Generalstaatsanwaelte-Impfpass-Faelschung-ist-strafbar,impfpass168.html Auch anderswo ist man sich etwas uneins, insbesondere natürlich, weil das Verhalten offensichtlich straf*würdig* ist. Die Auffassung, dass dann, wenn die eigentlich spezieller Vorschrift nicht zur Strafbarkeit führt, dann die allgemeinere Vorschrift gilt, ist allerdings nicht wirklich überzeugend, und die Rechtsprechung hat das auch bei anderen unbeabsichtigten Privilegierungen in der Vergangenheit nicht so gesehen. Das Problem ist einfach zu lösen: der Gesetzgeber müsste den seit 1943 bestehenden, offensichtlich nicht beabsichtigten Widerspruch zwischen den Vorschriften auflösen, wie das die Rechtswissenschaft schon lange fordert. Das ist allerdings offenbar nicht so sexy wie andere Neuregelungen; es geht ja nicht um Kinderpornos oder Vorratsdatenspeicherung. :) -thh
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| From | Peter Veith <veith@snafu.de> |
|---|---|
| Date | 2021-11-09 23:14 +0100 |
| Message-ID | <smersb$aef$1@dont-email.me> |
| In reply to | #527671 |
Am 09.11.2021 um 22:19 schrieb Thomas Hochstein: > der Gesetzgeber müsste den seit 1943 bestehenden, offensichtlich > nicht beabsichtigten Widerspruch zwischen den Vorschriften auflösen, > wie das die Rechtswissenschaft schon lange fordert. Pffff, 1943 ... das sollte 1.000 Jahre Bestand haben. Veith -- "Der Westen hat, und das ist ein so alter Trick, die Moral eingeführt, um über Politik nicht reden zu müssen." (ronald m. schernikau) http://www.DDR-LUFTWAFFE.de
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| From | Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> |
|---|---|
| Date | 2021-11-10 04:42 -0800 |
| Message-ID | <6872986c-6ae9-40bd-99b1-a1b16276399cn@googlegroups.com> |
| In reply to | #527671 |
Thomas Hochstein schrieb am Dienstag, 9. November 2021 um 22:30:02 UTC+1: > Wolfgang Kynast schrieb: > > Die niedersächsischen Generalstaatsanwaltschaften sehen das anders: > > https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Generalstaatsanwaelte-Impfpass-Faelschung-ist-strafbar,impfpass168.html > Auch anderswo ist man sich etwas uneins, insbesondere natürlich, weil > das Verhalten offensichtlich straf*würdig* ist. Die Auffassung, dass > dann, wenn die eigentlich spezieller Vorschrift nicht zur Strafbarkeit > führt, dann die allgemeinere Vorschrift gilt, ist allerdings nicht > wirklich überzeugend, und die Rechtsprechung hat das auch bei anderen > unbeabsichtigten Privilegierungen in der Vergangenheit nicht so gesehen. > > Das Problem ist einfach zu lösen: der Gesetzgeber müsste den seit 1943 > bestehenden, offensichtlich nicht beabsichtigten Widerspruch zwischen > den Vorschriften auflösen, wie das die Rechtswissenschaft schon lange > fordert. Der Justizminister NRW hat sich ja nun auch ereifert, wenn auch nicht besonders frühzeitig.
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| From | Thomas Hochstein <thh@thh.name> |
|---|---|
| Date | 2021-11-09 22:19 +0100 |
| Message-ID | <gc.20211109221945.2525@scatha.ancalagon.de> |
| In reply to | #527566 |
Anon schrieb: > Ich verstehe immer noch nicht, weshalb das keine Urkundenfälschung ist. Für die Fälschung von Gesundheitszeugnissen gibt es einen speziellen Tatbestand (§ 277 StGB): | Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine | andere approbierte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem Namen | solcher Personen ein Zeugnis über seinen oder eines anderen | Gesundheitszustand ausstellt oder ein derartiges echtes Zeugnis | verfälscht und davon zur Täuschung von Behörden oder | Versicherungsgesellschaften Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe | bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Tatbestand enthält zwei Varianten: einmal die Ausstellung eines Attests unter dem wahren Namen, aber der falschen Behauptung, man sei Arzt, und zum anderen die Ausstellung eines Attests unter dem Namen eines Arztes bzw. die Verfälschung eines echten Attests. Die zweite Variante (falschen Aussteller angeben oder ein echtes Attest fälschen) ist genau das, was auch als Urkundenfälschung (§ 267 StGB) strafbar ist. Wenn zwei Strafvorschriften dasselbe regeln, dann gilt in der Regel nur die speziellere; das ist hier § 277 StGB. Der regelt aber eben auch, dass das nur strafbar ist, wenn man das Attest zur Täuschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften verwendet. Eine Apotheke ist aber weder Behörde noch Versicherungsgesellschaft, ergo ist das nicht strafbar. (Und sonst gilt "Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr", aber nicht wie bei allg. Urkundenfälschung "Freiheitsstarfe bis zu zwei Jahren".) Warum ist das so, das wirkt ja eher skurril? Warum sollte der Gesetzgeber ausgerechnet die Fälschung von Attesten - die ja eher besonders strafwürdig ist - privilegieren und mit milderer oder gar keiner Strafe bedrohen? Naja, eigentlich will er das gar nicht. Das hat vielmehr historische Gründe. § 277 hat noch genau denselben Wortlaut wie 1872, als das Strafgesetzbuch in Kraft trat. [1] § 267 hat damals aber nicht allgemein jede Urkundenfälschung mit Strafe bedroht, sondern nur die Fälschung betreffend "eine inländische oder ausländische öffentliche Urkunde oder eine solche Privaturkunde, welche zum Beweise von Rechten oder Rechtsverhältnissen von Erheblichkeit ist". Ursprünglich war also § 277 gar kein Spezialfall von § 267, sondern die Vorschriften haben schlicht unterschiedliche Sachverhalte geregelt. Die "Verallgemeinerung" von § 267 auf alle Arten von Urkunden erfolgte 1943. Seitdem passen §§ 267, 277 StGB nicht mehr richtig zueinander. Seitdem hätte man sinnvollerweise aus dem § 277 die Variante der Fälschung von Gesundheitszeugnissen streichen müssen. Das ist auch lange, lange bekannt, es hat den Gesetzgeber aber nie wirklich interessant; die Fälschung von Gesundheitszeugnissen war ein praxisferner Tatbestand, der kaum je vorkam. Jetzt ist das natürlich anders, angefangen mit den Maskenattesten und fortgesetzt mit den Impfnachweisen. Also wäre es mal an der Zeit, da etwas zu ändern. -thh [1] Das ist nicht ganz richtig. 1969 hat man im Rahmen einer Reform die damaligen Strafen "Einsperrung, Gefängnis, Zuchthaus" auf die einheitliche "Freiheitsstrafe" umgestellt, und 1975 hat man in einer weiteren Reform in allen Fällen, wo Freiheitstrafe ohne erhöhte Mindeststrafe vorgeschrieben war, alternativ die Verhängung von Geldstarfe ermöglicht. Außer diesen "allgemeinen" Änderungen, die praktisch jede Vorschrift betroffen haben, hat sich aber tatsächlich in 149 Jahren an der Norm nichts geändert.
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| From | Anon <anon@anon.invalid> |
|---|---|
| Date | 2021-11-10 00:20 +0100 |
| Message-ID | <3c380b96af9b9fb30a863bbc325d9f8f@dizum.com> |
| In reply to | #527670 |
Thomas Hochstein schrieb: >Anon schrieb: > >> Ich verstehe immer noch nicht, weshalb das keine Urkundenfälschung ist. > >Für die Fälschung von Gesundheitszeugnissen gibt es einen speziellen >Tatbestand (§ 277 StGB): > >| Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine >| andere approbierte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem Namen >| solcher Personen ein Zeugnis über seinen oder eines anderen >| Gesundheitszustand ausstellt oder ein derartiges echtes Zeugnis >| verfälscht und davon zur Täuschung von Behörden oder >| Versicherungsgesellschaften Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe >| bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. > >Der Tatbestand enthält zwei Varianten: einmal die Ausstellung eines >Attests unter dem wahren Namen, aber der falschen Behauptung, man sei >Arzt, und zum anderen die Ausstellung eines Attests unter dem Namen >eines Arztes bzw. die Verfälschung eines echten Attests. > >Die zweite Variante (falschen Aussteller angeben oder ein echtes Attest >fälschen) ist genau das, was auch als Urkundenfälschung (§ 267 StGB) >strafbar ist. Wenn zwei Strafvorschriften dasselbe regeln, dann gilt in >der Regel nur die speziellere; das ist hier § 277 StGB. Der regelt aber >eben auch, dass das nur strafbar ist, wenn man das Attest zur Täuschung >von Behörden oder Versicherungsgesellschaften verwendet. > >Eine Apotheke ist aber weder Behörde noch Versicherungsgesellschaft, Korrekt. >ergo ist das nicht strafbar. Dieser Umkehrschluss erscheint mir allerdings nicht stichhaltig. Lässt sich nicht vielmehr alternativ aus dem Umstand, dass eine Apotheke weder Behörde noch Versicherungsgesellschaft ist, schlicht herleiten, dass dieser vom Gesetzgeber auf besagte spezifische Rahmenbedingungen zugeschnittete Paragraph hier gar nicht anwendbar sein soll, womit dann auf den allgemeingültigen §267 StGB zurückzugreifen wäre. µ2¢
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| From | Thomas Hochstein <thh@thh.name> |
|---|---|
| Date | 2021-11-10 07:28 +0100 |
| Message-ID | <gc.20211110072808.2531@scatha.ancalagon.de> |
| In reply to | #527674 |
Anon schrieb: > Lässt sich nicht vielmehr alternativ aus dem Umstand, dass eine Apotheke > weder Behörde noch Versicherungsgesellschaft ist, schlicht herleiten, > dass dieser vom Gesetzgeber auf besagte spezifische Rahmenbedingungen > zugeschnittete Paragraph hier gar nicht anwendbar sein soll, womit dann > auf den allgemeingültigen §267 StGB zurückzugreifen wäre. Klar lässt sich das argumentieren; das ist ja die Linie derjenigen, die das gerne als strafbar sehen. Sehr überzeugend ist das aber nicht; das würde bedeuten, dass es gezielt privilegiert sein soll, Attestfälschungen gerade Behörden vorzulegen.
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| From | Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2021-11-10 06:09 +0100 |
| Message-ID | <smfnm5.8vc.1@privat.lahls.de> |
| In reply to | #527670 |
*Thomas Hochstein* schrieb: > Anon schrieb: > >> Ich verstehe immer noch nicht, weshalb das keine Urkundenfälschung ist. > > Für die Fälschung von Gesundheitszeugnissen gibt es einen speziellen > Tatbestand (§ 277 StGB): > > | Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine > | andere approbierte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem Namen > | solcher Personen ein Zeugnis über seinen oder eines anderen > | Gesundheitszustand ausstellt oder ein derartiges echtes Zeugnis > | verfälscht und davon zur Täuschung von Behörden oder > | Versicherungsgesellschaften Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe > | bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. > > Der Tatbestand enthält zwei Varianten: einmal die Ausstellung eines > Attests unter dem wahren Namen, aber der falschen Behauptung, man sei > Arzt, und zum anderen die Ausstellung eines Attests unter dem Namen > eines Arztes bzw. die Verfälschung eines echten Attests. > > Die zweite Variante (falschen Aussteller angeben oder ein echtes Attest > fälschen) ist genau das, was auch als Urkundenfälschung (§ 267 StGB) > strafbar ist. Wenn zwei Strafvorschriften dasselbe regeln, dann gilt in > der Regel nur die speziellere; das ist hier § 277 StGB. Der regelt aber > eben auch, dass das nur strafbar ist, wenn man das Attest zur Täuschung > von Behörden oder Versicherungsgesellschaften verwendet. > > Eine Apotheke ist aber weder Behörde noch Versicherungsgesellschaft, > ergo ist das nicht strafbar. An der Stelle möchte ich mal den Begriff "Rezeptfälschung" in den Raum werfen. Wenn man den Kassenstempel und die Unterschrift zusammen mit dem Margencode im Impfausweis als Rezept für die "Leistung der Zertifikatserstellung" interpretiert, sollte man damit dann eventuell weiterkommen. -- bis denne
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| From | Thomas Hochstein <thh@thh.name> |
|---|---|
| Date | 2021-11-10 07:28 +0100 |
| Message-ID | <gc.20211110072808.2530@scatha.ancalagon.de> |
| In reply to | #527680 |
Ruediger Lahl schrieb: > An der Stelle möchte ich mal den Begriff "Rezeptfälschung" in den Raum > werfen. Einen entsprechenden Tatbestand gibt es nicht.
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| From | Lars Gebauer <lgebauer@live.de> |
|---|---|
| Date | 2021-11-10 11:12 +0100 |
| Message-ID | <smg5t1$gn2$1@dont-email.me> |
| In reply to | #527686 |
Am 10.11.2021 um 07:28 schrieb Thomas Hochstein: > Ruediger Lahl schrieb: >> An der Stelle möchte ich mal den Begriff "Rezeptfälschung" in den Raum >> werfen. > > Einen entsprechenden Tatbestand gibt es nicht. Das macht doch nichts. -- هرگز گربه خود را مجبور به معاشرت با انسانها، سگها یا سایر گربهها نکنید
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| From | Fidel Sebastián Hunrichse-Lara <Fidel-Sebastian_Hunrichse_Lara@b.maus.de> |
|---|---|
| Date | 2021-11-10 09:16 -0500 |
| Message-ID | <smgk7g$pgc$1@dont-email.me> |
| In reply to | #527686 |
Salve allerseits, Thomas Hochstein schrieb: > Ruediger Lahl schrieb: > >> An der Stelle möchte ich mal den Begriff "Rezeptfälschung" in den Raum >> werfen. > > Einen entsprechenden Tatbestand gibt es nicht. > Chlor! Fällt unter den schnöden Tatbestandteil Urkundenfälschung! Es droht ergo ein Strafverfahren und je nach Schwere des Vorwurfs sogar eine Haftstrafe... (-‸ლ) M.f.G. -- Diese E-Mail-Adresse wird nur aus nostalgischen Gründen verwendet. Sie wird praktisch nie gelesen. Das MausNet ist nicht tot – es riecht nur etwas komisch... ;-)
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| From | Peter Veith <veith@snafu.de> |
|---|---|
| Date | 2021-11-10 16:31 +0100 |
| Message-ID | <smgoks$r7n$1@dont-email.me> |
| In reply to | #527750 |
Am 10.11.2021 um 15:16 schrieb Fidel Sebastián Hunrichse-Lara:
> Thomas Hochstein schrieb:
>> Ruediger Lahl schrieb:
>>> An der Stelle möchte ich mal den Begriff "Rezeptfälschung" in den Raum
>>> werfen.
>>
>> Einen entsprechenden Tatbestand gibt es nicht.
>>
> Chlor! Fällt unter den schnöden Tatbestandteil Urkundenfälschung! Es droht
> ergo ein Strafverfahren und je nach Schwere des Vorwurfs sogar eine
> Haftstrafe... (-‸ლ)
Sagte er mit fester Stimme.
Da Martin E. das bereits im Mai d.J., zumindest im Konjunktiv
("dürfte"), schrieb, im Folgenden meine damalige Antwort:
[Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Haft. Der Versuch ist strafbar!]
Das alles und noch viel mehr:
Da Auffrischungsimpfungen ab 2022 fällig werden, neige ich durch die
Tatwiederholungen (Fälschung aller halbe Jahre) dazu, einen besonders
schweren Fall anzunehmen, der mindestens 6 Monate aber auch bis zu 10
Jahren einbringen kann.
Wenn zudem nachgewiesen wird, daß durch die Tat(en) mindestens ein
anderer Mensch einen positiven PCR-Test vorweisen kann, gibt es noch
eines nach dem Infektionsschutzgesetz oben auf ... bis zu 5 Jahren.
Da die Fälschung und die gemeldete(n) Ansteckung(en) nach meinen
juristischen Halbwissen keine Tateinheit bilden, könnte eine
Gesamtstrafe von bis zu 14 Jahren und 11 Monaten ausgesprochen werden.
Für Streber: §§ 267 und 54 StGB i.V. mit § 75 IfSG.
Das dürfte den letzten Corona-Leugner Mores lehren!
Meine hier geäußerten Verfolgungsphantasien wird Herr Hochstein sicher
gleich kopfschüttelnd zerstreuen.
Veith
--
Ohne den Deutschen Blockwart läuft hierzulande nichts. Dafür braucht's
noch nicht einmal Überzeugung, Angst reicht völlig.
http://ddr-luftwaffe.blogspot.com
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| From | Thomas Hochstein <thh@thh.name> |
|---|---|
| Date | 2021-11-10 22:33 +0100 |
| Message-ID | <gc.20211110223316.2534@scatha.ancalagon.de> |
| In reply to | #527750 |
Fidel Sebastián Hunrichse-Lara schrieb: > Salve allerseits, > Thomas Hochstein schrieb: > > Ruediger Lahl schrieb: > >> An der Stelle möchte ich mal den Begriff "Rezeptfälschung" in den Raum > >> werfen. > > Einen entsprechenden Tatbestand gibt es nicht. > > Chlor! Fällt unter den schnöden Tatbestandteil Urkundenfälschung! Schon. Und wie hilft das dann in dem diskutierten Zusammenhang weiter?
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| From | Fidel Sebastián Hunrichse-Lara <Fidel-Sebastian_Hunrichse_Lara@b.maus.de> |
|---|---|
| Date | 2021-11-10 16:54 -0500 |
| Message-ID | <smhf27$oef$1@dont-email.me> |
| In reply to | #527789 |
Salve allerseits, Thomas Hochstein schrieb: > Fidel Sebastián Hunrichse-Lara schrieb: >> Thomas Hochstein schrieb: >> > Ruediger Lahl schrieb: >> > >> >> An der Stelle möchte ich mal den Begriff "Rezeptfälschung" in den Raum >> >> werfen. >> > >> > Einen entsprechenden Tatbestand gibt es nicht. >> >> Chlor! Fällt unter den schnöden Tatbestandteil Urkundenfälschung! > > Schon. Und wie hilft das dann in dem diskutierten Zusammenhang weiter? > +--- <hier abknabbern> --- | Die Nutzung gefälschter Rezepte ist kein Bagatelldelikt! Die Beweggründe | ein Rezept zu fälschen sind vielseitig. Der eine ist sich eventuell zu | bequem immer zum Arzt zu gehen, der andere schämt sich für etwaige | Erektionsprobleme ein Rezept ausstellen zu lassen, ein anderer wiederum | will seine Tilidin-Sucht stillen. Wer denkt, dass durch das Anfertigen | oder Nutzen eines gefälschten Rezepts im Zweifel nur eine | Ordnungswidrigkeit o.ä. begangen wird, irrt sich gewaltig. Es droht ein | Strafverfahren und je nach Schwere des Vorwurfs eine Haftstrafe. | | [...] | | *Stellt das Fälschen von Rezepten Urkundenfälschung dar*? | | Ein Rezept stellt eine Urkunde dar und somit erfüllt das (Ver-)Fälschen | einer ebensolchen den Straftatbestand der Urkundenfälschung (§267 StGB). | Strafbar macht sich, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr: | | • eine unechte Urkunde herstellt | • eine echte Urkunde verfälscht | • eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht“ | | Der Versuch allein ist schon strafbar. | | *Welche Strafen drohen bei Rezeptfälschungen*? | | Bei einem einfachen Verstoß wird eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren | oder eine Geldstrafe angeordnet. | | In besonders schweren Fällen sind jedoch 6 Monate bis 10 Jahre | Haftstrafe möglich. Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn die | Begehung gewerbemäßig, bandenmäßig, fortlaufend, im großen Stil, durch | Ausnutzung eines Amts erfolgt und/oder ein größerer Schaden entsteht. | | *Ist die Verwendung eines gefälschten Rezepts (aus dem Internet*) | *strafbar*? | | Verwendet man lediglich ein gefälschtes Rezept, macht man sich dennoch | der Urkundenfälschung strafbar, da der Gebrauch schon unter Strafe steht. | | Neben Urkundenfälschung kann dem Beschuldigten auch vorgeworfen werden: | | • Betrug (§263 StGB): Provoziert man einen Vermögensschaden, indem man | beispielsweise eine Abrechnung über die Krankenkassen erwirken möchte. | | • Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder Anti-Doping- | Gesetz (AntiDopG): Dies hängt vom jeweils erschlichenen Arzneimittel | ab. Die Listen mit den betroffenen Produkten werden regelmäßig | erweitert. | | Ob das Rezept nun über das Internet erworben oder in der „realen“ Welt | erstanden wurde, ist hierbei erst einmal unerheblich. +--- </hier abknabbern> --- ©<https://www.anwalt.de/rechtstipps/rezept-gefaelscht-sie-machen-sich-strafbar_181066.html> M.f.G. -- Diese E-Mail-Adresse wird nur aus nostalgischen Gründen verwendet. Sie wird praktisch nie gelesen. Das MausNet ist nicht tot – es riecht nur etwas komisch... ;-)
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| From | Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> |
|---|---|
| Date | 2021-11-10 05:21 +0000 |
| Message-ID | <smfks5$7rf$1@solani.org> |
| In reply to | #527670 |
Thomas Hochstein <thh@thh.name> wrote: > Anon schrieb: > >> Ich verstehe immer noch nicht, weshalb das keine Urkundenfälschung ist. > > Für die Fälschung von Gesundheitszeugnissen gibt es einen speziellen > Tatbestand (§ 277 StGB): > > | Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine > | andere approbierte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem Namen > | solcher Personen ein Zeugnis über seinen oder eines anderen > | Gesundheitszustand ausstellt oder ein derartiges echtes Zeugnis > | verfälscht und davon zur Täuschung von Behörden oder > | Versicherungsgesellschaften Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe > | bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. > > Der Tatbestand enthält zwei Varianten: einmal die Ausstellung eines > Attests unter dem wahren Namen, aber der falschen Behauptung, man sei > Arzt, und zum anderen die Ausstellung eines Attests unter dem Namen > eines Arztes bzw. die Verfälschung eines echten Attests. > > Die zweite Variante (falschen Aussteller angeben oder ein echtes Attest > fälschen) ist genau das, was auch als Urkundenfälschung (§ 267 StGB) > strafbar ist. Wenn zwei Strafvorschriften dasselbe regeln, dann gilt in > der Regel nur die speziellere; das ist hier § 277 StGB. Der regelt aber > eben auch, dass das nur strafbar ist, wenn man das Attest zur Täuschung > von Behörden oder Versicherungsgesellschaften verwendet. > > Eine Apotheke ist aber weder Behörde noch Versicherungsgesellschaft, > ergo ist das nicht strafbar. (Und sonst gilt "Freiheitsstrafe bis zu > einem Jahr", aber nicht wie bei allg. Urkundenfälschung "Freiheitsstarfe > bis zu zwei Jahren".) Eigentlich stellt die Apotheke den QR-Code ja nicht aus. Sie lädt die vorgelegten Daten per VPN Verbindung zum Robert-Koch-Institut hoch und das Robert-Koch-Institut stellt den QR-Code aus und leitet ihn über das VPN wieder zurück an die Apotheke. Das RKI könnte Behördenscharakter haben. Eventuell besteht da also eine Möglichkeit, etwas gegen das Vorlegen gefälschter Impfausweise und ihre Umwandlung in einen gültigen QR-Code zu unternehmen. IANAL, klar. -- please forgive my iPhone typos
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| From | Thomas Hochstein <thh@thh.name> |
|---|---|
| Date | 2021-11-10 07:16 +0100 |
| Message-ID | <gc.20211110071637.2528@scatha.ancalagon.de> |
| In reply to | #527682 |
Dr. Joachim Neudert schrieb: > Eigentlich stellt die Apotheke den QR-Code ja nicht aus. Das mag sein; ihr wird aber der Impfnachweis vorgelegt. > Eventuell besteht da also eine Möglichkeit, etwas gegen das Vorlegen > gefälschter Impfausweise und ihre Umwandlung in einen gültigen QR-Code zu > unternehmen. > > IANAL, klar. Ich finde das Brainstorming ja einerseits wirklich herzig; andererseits frage ich mich dann immer, welche Vorstellung von der Arbeit einer Großen Strafkammer dahintersteht, die mit drei Berufsrichtern in der Beschwerdeinstanz - im Wissen, hier letztinstanzlich zu entscheiden - einen solchen Sachverhalt prüft, bei dem zudem absehbar ist, dass die Entscheidung öffentlichkeitswirksam ist ...
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| From | "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> |
|---|---|
| Date | 2021-11-10 09:03 +0100 |
| Message-ID | <smfubo$c9r$1@solani.org> |
| In reply to | #527688 |
Am 10.11.21 um 07:16 schrieb Thomas Hochstein: > Dr. Joachim Neudert schrieb: > >> Eigentlich stellt die Apotheke den QR-Code ja nicht aus. > > Das mag sein; ihr wird aber der Impfnachweis vorgelegt. > >> Eventuell besteht da also eine Möglichkeit, etwas gegen das Vorlegen >> gefälschter Impfausweise und ihre Umwandlung in einen gültigen QR-Code zu >> unternehmen. >> >> IANAL, klar. > > Ich finde das Brainstorming ja einerseits wirklich herzig; andererseits > frage ich mich dann immer, welche Vorstellung von der Arbeit einer > Großen Strafkammer dahintersteht, die mit drei Berufsrichtern in der > Beschwerdeinstanz - im Wissen, hier letztinstanzlich zu entscheiden - > einen solchen Sachverhalt prüft, bei dem zudem absehbar ist, dass die > Entscheidung öffentlichkeitswirksam ist ... > Die FAZ schreibt am 9. November: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/corona-faelschungen-von-impfpaessen-sind-kuenftig-strafbar-17626257.html "Die niedersächsischen Generalstaatsanwaltschaften widersprachen zwar der Osnabrücker Strafkammer, auch andere Gerichte beurteilten die Rechtslage anders, aber Unionspolitiker drängelten als erste, die Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Nachdem das Bundesjustizministerium lediglich mitteilte, die Frage zu prüfen, haben sich die Ampel-Parteien nun darauf verständigt, das Strafgesetzbuch nachzubessern. Die Änderungen sind Teil des Gesetzentwurfs zum Infektionsschutzgesetz, über das der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten wird. Sind Impfpässe „Urkunden“? Rechtlich gesehen, findet sich der interessanteste Punkt in der Gesetzesbegründung. Dort heißt es, dass Gesundheitszeugnisse, also auch Impfpässe, in aller Regel Urkunden seien, sodass der Straftatbestand der Urkundenfälschung zur Anwendung komme, wenn Impfpässe gefälscht werden. Das Landgericht Osnabrück hatte argumentiert, dass die speziellen Vorschriften über die Fälschung von Gesundheitszeugnissen abschließend seien, sodass der Rückgriff auf die schärfer bestrafte Urkundenfälschung unzulässig sei. Weil aber die Fälschung von Gesundheitszeugnissen bislang nur strafbar ist, wenn sie der Täuschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften dient, war nach Auffassung der Osnabrücker Richter die Vorlage bei einer Apotheke straffrei. Sie ist schließlich keine Behörde. Die Ampel-Parteien wollen klarstellen, dass diese Argumentation künftig nicht mehr funktioniert. Wer Impfpässe fälscht oder gefälschte Impfpässe gebraucht, soll wegen Urkundenfälschung strafbar sein, es drohen bis zu fünf Jahre Haft. Um eine Fälschung handelt sich auch dann, wenn im Impfpass eine einzelne Impfung bescheinigt wird, die in Wahrheit gar nicht erfolgt ist. Die Ampel-Parteien wollen auch die Ausstellung von Blankett-Impfausweisen explizit unter Strafe stellen. Es ist unklar, ob Impfausweise, die noch keine Angaben zur Person enthalten, Urkunden im Sinne der Urkundenfälschung sind. Blankett-Impfausweise mit falschen Impfeinträgen hätten eine „hohe Gefahrgeneigtheit“, so heißt es in der Gesetzesbegründung, denn das Eintragen des Namens sei nur noch ein minimaler Aufwand. Darauf sollen künftig bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe stehen." -- Bitt um Vrzihung, di Tast " " klmmt manchmal...
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