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Groups > ger.ct > #490996 > unrolled thread

Re: Nachweis für Fernpiloten

Started by"Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org>
First post2021-03-03 13:27 +0100
Last post2021-03-04 12:34 +0000
Articles 19 — 7 participants

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Contents

  Re: Nachweis für Fernpiloten "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-03-03 13:27 +0100
    Re: Nachweis für Fernpiloten Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-03-03 04:56 -0800
    Re: Nachweis für Fernpiloten spamfalle2@arcor.de (Marc Stibane) - 2021-03-03 20:03 +0100
      Re: Nachweis für Fernpiloten Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2021-03-03 19:07 +0000
        Re: Nachweis für Fernpiloten spamfalle2@arcor.de (Marc Stibane) - 2021-03-04 17:07 +0100
          Re: Nachweis für Fernpiloten "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-03-04 17:16 +0100
            Re: Nachweis für Fernpiloten Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-03-04 08:23 -0800
            Re: Nachweis für Fernpiloten Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2021-03-04 19:59 +0100
              Re: Nachweis für Fernpiloten Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2021-03-04 19:11 +0000
                Re: Nachweis für Fernpiloten Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-03-05 10:58 +0100
              Re: Nachweis für Fernpiloten Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2021-03-04 20:22 +0100
            Re: Nachweis für Fernpiloten Martin Ebert <mx300@gmx.net> - 2021-03-04 20:15 +0100
      Re: Nachweis für Fernpiloten "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-03-07 14:18 +0100
        Re: Nachweis für Fernpiloten spamfalle2@arcor.de (Marc Stibane) - 2021-03-07 20:42 +0100
          Re: Nachweis für Fernpiloten Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2021-03-07 20:12 +0000
            Re: Nachweis für Fernpiloten Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2021-03-07 21:16 +0100
              Re: Nachweis für Fernpiloten Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2021-03-07 20:28 +0000
                Re: Nachweis für Fernpiloten Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-03-07 14:52 -0800
    Re: Nachweis für Fernpiloten Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2021-03-04 12:34 +0000

#490996 — Re: Nachweis für Fernpiloten

From"Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org>
Date2021-03-03 13:27 +0100
SubjectRe: Nachweis für Fernpiloten
Message-ID<s1nvbs$dds$1@solani.org>
Am 03.03.21 um 12:19 schrieb Dietz Proepper:
> Willi Marquart <usenet@neppi.net> wrote:
> 
>> Dietz Proepper schrieb:
>>
>>> Willi Marquart <usenet@neppi.net> wrote:
>>>   
>>>> Liebe Drohnenflieger,
>>>>
>>>> hier kann man die ab 2021 notwendige Prüfung ablegen:
>>>>
>>>> https://lba-openuav.de/
>>>>
>>>> Die Prüfung ist noch kostenlos und einfach, danach gibt es das
>>>> hier:
>>>
>>> Yupp, ich habe sie komplett ohne Vorbereitung auf Anhieb geschafft.
>>
>> Da sind wir ja schon zu zweit. Was ist mit Joachim?
> 
> Der kneift noch iirc :->.
> 

Jupp.

Ey, ich hab einen Ruf zu verlieren!

Ich bin mein ganzes Leben lang noch nie durch IRGENDEINE Prüfung 
gerasselt...

Fischerprüfung und Führerschein und solch unwägbares Zeug inclusive.

Andererseits ist meine Drohne schon ordentlich haftpflichtversichert und 
trägt ein metallisches unbrennbares Namensetikett. Also keine Eile.

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#491005

FromUlf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de>
Date2021-03-03 04:56 -0800
Message-ID<60cbfeef-dcc5-4232-96b0-b1fa2b6333fan@googlegroups.com>
In reply to#490996
Dr. Joachim Neudert schrieb am Mittwoch, 3. März 2021 um 13:27:44 UTC+1:

> Ich bin mein ganzes Leben lang noch nie durch IRGENDEINE Prüfung 
> gerasselt... 

Beweis durch Behauptung. Netter Versuch.

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#491046

Fromspamfalle2@arcor.de (Marc Stibane)
Date2021-03-03 20:03 +0100
Message-ID<1p5he9x.ehrqhtoegw6yN@marc.my-fqdn.de>
In reply to#490996
Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> wrote:

> Andererseits ist meine Drohne schon ordentlich haftpflichtversichert

Überprüf das doch nochmal. Meine alte Drohnenversicherung war ja eine
Privathaftpflicht incl. Flugmodelle, und die reicht ab 2021 NICHT mehr.
Man braucht jetzt eine Luftfahrthaftpflicht incl. Sonderziehungsrechten.

-- 
In a world without walls and fences,
   who needs windows and gates?

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#491048

FromDr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org>
Date2021-03-03 19:07 +0000
Message-ID<s1omp4$147$1@solani.org>
In reply to#491046
Marc Stibane <spamfalle2@arcor.de> wrote:
> Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> wrote:
> 
>> Andererseits ist meine Drohne schon ordentlich haftpflichtversichert
> 
> Überprüf das doch nochmal. Meine alte Drohnenversicherung war ja eine
> Privathaftpflicht incl. Flugmodelle, und die reicht ab 2021 NICHT mehr.
> Man braucht jetzt eine Luftfahrthaftpflicht incl. Sonderziehungsrechten.
> 

Flugmodelle bis 5 kg sind explizit darin als versichert geführt. 

-- 
please forgive my iPhone typos

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#491120

Fromspamfalle2@arcor.de (Marc Stibane)
Date2021-03-04 17:07 +0100
Message-ID<1p5j0gc.zr8bhn1twej3pN@marc.my-fqdn.de>
In reply to#491048
Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> wrote:
> Marc Stibane <spamfalle2@arcor.de> wrote:
>> Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> wrote:

>>> Andererseits ist meine Drohne schon ordentlich haftpflichtversichert
>> Überprüf das doch nochmal. Meine alte Drohnenversicherung war ja eine
>> Privathaftpflicht incl. Flugmodelle, und die reicht ab 2021 NICHT
>> mehr. Man braucht jetzt eine Luftfahrthaftpflicht incl. Sonder-
>> ziehungsrechten.
> Flugmodelle bis 5 kg sind explizit darin als versichert geführt. 

Aber mittlerweile hat sich das Recht geändert. Glaube mir, man braucht
jetzt eine explizite Luftfahrthaftpflicht, die Privathaftpflicht reicht
nicht mehr.

Folgendes hatte ich angefragt:

> Servus,
>  
> nachdem ja mittlerweile eine neue EU-Verordnung bzgl. Drohnen gilt habe
> ich eine Frage zu der bei Ihnen (bzw. über Sie) abgeschlossenen
> Versicherung:  
> Für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen gelten in Österreich
> dieselben versicherungsrechtlichen Vorschriften wie auch für den
> Betrieb bemannter Luftfahrzeuge. Bei einer maximalen Abflugmasse MTOM
> von weniger als 500 kg muss eine gültige Haftpflichtversicherung im
> Ausmaß von wenigstens 750 000 SDR vorliegen. SDR steht dabei für "special
> drawing right" und ist eine fiktive Währung, die international im
> Versicherungswesen verwendet wird. Auf Deutsch wird diese Währung auch als
> "SZR" (Sonderziehungsrechte) bezeichnet.
> Auch in Deutschland ist gemäß § 37 LuftVG der Abschluss einer
> Haftpflichtversicherung Pflicht, bevor ein UAS betrieben werden darf.
> Für den Betrieb von Luftfahrzeugen mit einer Höchstabflugmasse von weniger
> als 500 kg muss eine gültige Haftpflichtversicherung im Ausmaß von
> ebenfalls zumindest 750 000 Rechnungseinheiten vorliegen. Einen Nachweis
> über eine bestehende Versicherung muss der Fernpilot / die Fernpilotin
> außerdem während des Betriebs mit sich führen.  
> Erfüllt die BoxFlex-Versicherung diese Vorschrift? Wenn ja, wo genau wird
> das schriftlich bestätigt? Wenn nein ist der Sinn&Zweck einer
> Drohnenversicherung hinfällig, und dann hätte ich gerne von Ihnen einen
> Vorschlag wie ich zu einer gültigen Versicherung meiner Mavic 2 (knapp
> unter 1kg) komme.

Die Antwort war:

> Hallo Herr Stibane,
>  
> vielen Dank für Ihre Nachricht!
>  
> Leider handelt es sich hierbei um eine Privathaftpflicht Versicherung und
> keine reine Luftfahrt Haftpflicht Versicherung.
> Das was Sie benötigen bieten wir mit der HDI und mit der Delvag an. Sie
> erhalten nach Abschluss ein Zertifikat, wo dies genau schriftlich
> bestätigt wird.
>  
> Hier ein Link zu den Tarifen:  
>  
> HDI: <https://versichertedrohne.de/hdi-privat>
>  
> Delvag:
><https://versichertedrohne.de/private-drohnen-haftpflicht-versicherung.htm>
>  
> Ihr Vertrag bei der Axa ist monatlich nach einem Jahr Kündbar!



-- 
In a world without walls and fences,
   who needs windows and gates?

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#491123

From"Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org>
Date2021-03-04 17:16 +0100
Message-ID<s1r14l$jh7$1@solani.org>
In reply to#491120
Am 04.03.21 um 17:07 schrieb Marc Stibane:
> Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> wrote:
>> Marc Stibane <spamfalle2@arcor.de> wrote:
>>> Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> wrote:
> 
>>>> Andererseits ist meine Drohne schon ordentlich haftpflichtversichert
>>> Überprüf das doch nochmal. Meine alte Drohnenversicherung war ja eine
>>> Privathaftpflicht incl. Flugmodelle, und die reicht ab 2021 NICHT
>>> mehr. Man braucht jetzt eine Luftfahrthaftpflicht incl. Sonder-
>>> ziehungsrechten.
>> Flugmodelle bis 5 kg sind explizit darin als versichert geführt.
> 
> Aber mittlerweile hat sich das Recht geändert. Glaube mir, man braucht
> jetzt eine explizite Luftfahrthaftpflicht, die Privathaftpflicht reicht
> nicht mehr.
> 
> Folgendes hatte ich angefragt:
> 
>> Servus,
>>   
>> nachdem ja mittlerweile eine neue EU-Verordnung bzgl. Drohnen gilt habe
>> ich eine Frage zu der bei Ihnen (bzw. über Sie) abgeschlossenen
>> Versicherung:
>> Für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen gelten in Österreich
>> dieselben versicherungsrechtlichen Vorschriften wie auch für den
>> Betrieb bemannter Luftfahrzeuge. Bei einer maximalen Abflugmasse MTOM
>> von weniger als 500 kg muss eine gültige Haftpflichtversicherung im
>> Ausmaß von wenigstens 750 000 SDR vorliegen. SDR steht dabei für "special
>> drawing right" und ist eine fiktive Währung, die international im
>> Versicherungswesen verwendet wird. Auf Deutsch wird diese Währung auch als
>> "SZR" (Sonderziehungsrechte) bezeichnet.
>> Auch in Deutschland ist gemäß § 37 LuftVG der Abschluss einer
>> Haftpflichtversicherung Pflicht, bevor ein UAS betrieben werden darf.
>> Für den Betrieb von Luftfahrzeugen mit einer Höchstabflugmasse von weniger
>> als 500 kg muss eine gültige Haftpflichtversicherung im Ausmaß von
>> ebenfalls zumindest 750 000 Rechnungseinheiten vorliegen. Einen Nachweis
>> über eine bestehende Versicherung muss der Fernpilot / die Fernpilotin
>> außerdem während des Betriebs mit sich führen.
>> Erfüllt die BoxFlex-Versicherung diese Vorschrift? Wenn ja, wo genau wird
>> das schriftlich bestätigt? Wenn nein ist der Sinn&Zweck einer
>> Drohnenversicherung hinfällig, und dann hätte ich gerne von Ihnen einen
>> Vorschlag wie ich zu einer gültigen Versicherung meiner Mavic 2 (knapp
>> unter 1kg) komme.
> 
> Die Antwort war:
> 
>> Hallo Herr Stibane,
>>   
>> vielen Dank für Ihre Nachricht!
>>   
>> Leider handelt es sich hierbei um eine Privathaftpflicht Versicherung und
>> keine reine Luftfahrt Haftpflicht Versicherung.
>> Das was Sie benötigen bieten wir mit der HDI und mit der Delvag an. Sie
>> erhalten nach Abschluss ein Zertifikat, wo dies genau schriftlich
>> bestätigt wird.
>>   
>> Hier ein Link zu den Tarifen:
>>   
>> HDI: <https://versichertedrohne.de/hdi-privat>
>>   
>> Delvag:
>> <https://versichertedrohne.de/private-drohnen-haftpflicht-versicherung.htm>
>>   
>> Ihr Vertrag bei der Axa ist monatlich nach einem Jahr Kündbar!
> 
> 
> 
OK. Das ist nur das was Deine Versicherung sagt. Meine ist die Agentur 
von meinem Schwager und versichert explizit die Flugkörper. Nur deswegen 
hab ich sie bei ihm abgeschlossen.

Hab die Nase voll von Drohnen. Ganz sicher werde ich keine 
Luft-Raumfahrt-Versicherung mit 2-jähriger Zertifizierungspflicht nach 
Prüfverordnung 47 b meiner Flugtauglichkeit mi auferlegen. War nett mit 
der billichen Drohne.

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#491124

FromUlf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de>
Date2021-03-04 08:23 -0800
Message-ID<17d8b863-b8cb-4238-9f6d-bf0ba9b5d394n@googlegroups.com>
In reply to#491123
Dr. Joachim Neudert schrieb am Donnerstag, 4. März 2021 um 17:16:25 UTC+1:

> Hab die Nase voll von Drohnen.

Hihi.

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#491154

FromMichael Bode <m.g.bode@web.de>
Date2021-03-04 19:59 +0100
Message-ID<iacp12Fp1seU5@mid.individual.net>
In reply to#491123
"Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> writes:

> OK. Das ist nur das was Deine Versicherung sagt. Meine ist die Agentur
> von meinem Schwager und versichert explizit die Flugkörper. Nur
> deswegen hab ich sie bei ihm abgeschlossen.
>
> Hab die Nase voll von Drohnen. Ganz sicher werde ich keine
> Luft-Raumfahrt-Versicherung mit 2-jähriger Zertifizierungspflicht nach
> Prüfverordnung 47 b meiner Flugtauglichkeit mi auferlegen. War nett
> mit der billichen Drohne.

Du brauchst doch nur ne Versicherung, die die Gefährdungshaftung
einschließt und für ca. 900k€ haftet.

https://www.huk.de/haus-haftung-recht/ratgeber/drohnen.html

https://www.huk.de/haus-haftung-recht/ratgeber/drohnen.html

Hast du höchstwahrscheinlich schon. Das ist in aktuellen
Privathaftpflichtversicherungen drin. Wenn's ein alter Tarif ist,
evtl. nicht, dann den vielleicht mal anpassen.

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#491163

FromDr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org>
Date2021-03-04 19:11 +0000
Message-ID<s1rbd3$ru0$1@solani.org>
In reply to#491154
Michael Bode <m.g.bode@web.de> wrote:
> "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> writes:
> 
>> OK. Das ist nur das was Deine Versicherung sagt. Meine ist die Agentur
>> von meinem Schwager und versichert explizit die Flugkörper. Nur
>> deswegen hab ich sie bei ihm abgeschlossen.
>> 
>> Hab die Nase voll von Drohnen. Ganz sicher werde ich keine
>> Luft-Raumfahrt-Versicherung mit 2-jähriger Zertifizierungspflicht nach
>> Prüfverordnung 47 b meiner Flugtauglichkeit mi auferlegen. War nett
>> mit der billichen Drohne.
> 
> Du brauchst doch nur ne Versicherung, die die Gefährdungshaftung
> einschließt und für ca. 900k€ haftet.
> 
> https://www.huk.de/haus-haftung-recht/ratgeber/drohnen.html
> 
> https://www.huk.de/haus-haftung-recht/ratgeber/drohnen.html
> 
> Hast du höchstwahrscheinlich schon. Das ist in aktuellen
> Privathaftpflichtversicherungen drin. Wenn's ein alter Tarif ist,
> evtl. nicht, dann den vielleicht mal anpassen.
> 

Ich habe EXTRA für die Drohne meine Privat-Haftpflichtversicherung
gewechselt, zu einer anderen Gesellschaft in einen Tarif der explizit die
Flugmodelle bis 5 kg abdeckt. Mehr kann ich auch nicht mehr machen, ausser 
aufgeben.

Drohnenfliegen wird eh überschätzt. 

-- 
please forgive my iPhone typos

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#491226

FromLars Gebauer <lgebauer@live.de>
Date2021-03-05 10:58 +0100
Message-ID<s1sv9h$vu6$1@dont-email.me>
In reply to#491163
Am 04.03.2021 um 20:11 schrieb Dr. Joachim Neudert:
> Drohnenfliegen wird eh überschätzt.

Allerdings. Eine Drohne ist interessant, wenn sie Dir hobby- oder 
berufsmäßig einen Mehrwert bringt. Wie ein Werkzeug, gewissermaßen.

Aber nur um des Selbstzwecks willen wird das ganz schnell öde und 
langweilig.

-- 
Die allgemeine Lage ist besäufniserregend.

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#491166

FromMichael Bode <m.g.bode@web.de>
Date2021-03-04 20:22 +0100
Message-ID<iacqbsFp1seU8@mid.individual.net>
In reply to#491154
Michael Bode <m.g.bode@web.de> writes:

> "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> writes:
>
>> OK. Das ist nur das was Deine Versicherung sagt. Meine ist die Agentur
>> von meinem Schwager und versichert explizit die Flugkörper. Nur
>> deswegen hab ich sie bei ihm abgeschlossen.
>>
>> Hab die Nase voll von Drohnen. Ganz sicher werde ich keine
>> Luft-Raumfahrt-Versicherung mit 2-jähriger Zertifizierungspflicht nach
>> Prüfverordnung 47 b meiner Flugtauglichkeit mi auferlegen. War nett
>> mit der billichen Drohne.
>
> Du brauchst doch nur ne Versicherung, die die Gefährdungshaftung
> einschließt und für ca. 900k€ haftet.
>
> https://www.huk.de/haus-haftung-recht/ratgeber/drohnen.html
>
> https://www.huk.de/haus-haftung-recht/ratgeber/drohnen.html
>
> Hast du höchstwahrscheinlich schon. Das ist in aktuellen
> Privathaftpflichtversicherungen drin. Wenn's ein alter Tarif ist,
> evtl. nicht, dann den vielleicht mal anpassen.

Der 2. Link sollte das hier sein: https://de.wikipedia.org/wiki/Sonderziehungsrecht

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#491164

FromMartin Ebert <mx300@gmx.net>
Date2021-03-04 20:15 +0100
Message-ID<s1rbk3$c89$2@dont-email.me>
In reply to#491123
Am 04.03.21 um 17:16 schrieb Dr. Joachim Neudert:

> Hab die Nase voll von Drohnen.

Verschenkst Du Deine? Ich nehme sie.

BTW lernt man da, wie das mit den unregulierten
Flugtaxis wird ...

Mt

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#491601

From"Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org>
Date2021-03-07 14:18 +0100
Message-ID<s22jqj$u79$1@solani.org>
In reply to#491046
Am 03.03.21 um 20:03 schrieb Marc Stibane:
> Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> wrote:
> 
>> Andererseits ist meine Drohne schon ordentlich haftpflichtversichert
> 
> Überprüf das doch nochmal. Meine alte Drohnenversicherung war ja eine
> Privathaftpflicht incl. Flugmodelle, und die reicht ab 2021 NICHT mehr.
> Man braucht jetzt eine Luftfahrthaftpflicht incl. Sonderziehungsrechten.
> 


"Sehr geehrter Herr Dr. Neudert,



hiermit bestätige ich Ihnen, dass im Rahmen Ihrer oben genannten 
Privathaftpflichtversicherung mit der Nummer xxx xxx yyy auch Schäden 
durch die Benutzung Ihrer privaten Flugdrohne abgesichert sind.

Sie finden dies in den Versicherungsbedingungen zu Ihrem Privatschutz 
unter Punkt 1.12.2 (1) auf Seite 12 von 51.



Dort steht:



1.12.2 Welche zusätzlichen Regelungen gelten für den

Gebrauch von Luftfahrzeugen?



(1) Flugmodelle und Lenkdrachen bis 5 kg maximalem Startgewicht



Mitversichert ist - abweichend von Ziffer 2 Absatz 15 und ergänzend

zu Ziffer 1.5.3 Absatz 3 - Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen

Schäden, die durch den Gebrauch von

• Flugmodellen mit und ohne Motor (auch Drohnen) und

• Lenkdrachen

verursacht werden, sofern folgende Voraussetzungen vorliegen:



Die Nutzung dieser Luftfahrzeuge darf nur zur privaten Sport- oder

Freizeitgestaltung erfolgen. Ein maximales Startgewicht von 5 kg

darf nicht überschritten werden.



Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben und wünsche Ihnen noch ein 
schönes Wochenende"

Das sollte reichen. Wenn irgendwelche österreichischen Gesellschaften 
meinen ihre Regeln zu ändern- bewirkt das an meinem existierenden 
Versicherungsvertrag rückwirkend exakt überhaupt nichts.

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#491658

Fromspamfalle2@arcor.de (Marc Stibane)
Date2021-03-07 20:42 +0100
Message-ID<1p5oqla.1y7emyo6bnvl3N@marc.my-fqdn.de>
In reply to#491601
Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> wrote:

> Das sollte reichen. Wenn irgendwelche österreichischen Gesellschaften
> meinen ihre Regeln zu ändern- bewirkt das an meinem existierenden 
> Versicherungsvertrag rückwirkend exakt überhaupt nichts.

Du hast es IMHO nicht verstanden. Und Dein Versicherungs-Fuzzi
anscheinend auch nicht.
Erstens, meine Versicherung ist mitnichten österreichisch, sondern
deutsch. Wozu habe ich einen deutschen Perso?
Zweitens, es haben grundsätzlich keine "Gesellschaften" Regeln
verändert, sondern die EU hat eine Drohnenverordnung erlassen. Das gilt
EU-weit, somit natürlich auch in DE und AT. In dieser Verordnung wurde
die gesetzliche Anforderung an eine Drohnenversicherung verschärft,
weswegen wohl die allermeisten alten Versicherungsverträge - meiner
jedenfalls und ich vermute mal auch Deiner - nicht mehr ausreichen, egal
was die Vers-Fuzzis so meinen.

Hast Du die wirklich nach 750.000 SDR (Sonderziehungsrechte) gefragt?
Das muss im Vertrag "explizit" drinstehen, sonst reicht es nicht. Du
kannst auch 1Mio € drinstehen haben (was derzeit mehr ist als 750k SDR)
und es reicht nicht, weil SDR eine andere, fiktive Währung ist als € und
der Wechselkurs sich ändern kann.

Ein Vertrag der _vor_ Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung
abgeschlossen wurde ist on den meisten Fällen nicht mehr ausreichend.
Das hat nix mit "rückwirkend" zu tun - das Gesetz hat sich geändert, und
Vers-Verträge müssen eben darauf angepasst werden.

-- 
In a world without walls and fences,
   who needs windows and gates?

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#491659

FromDr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org>
Date2021-03-07 20:12 +0000
Message-ID<s23c3c$inu$1@solani.org>
In reply to#491658
Marc Stibane <spamfalle2@arcor.de> wrote:
> Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> wrote:
> 
>> Das sollte reichen. Wenn irgendwelche österreichischen Gesellschaften
>> meinen ihre Regeln zu ändern- bewirkt das an meinem existierenden 
>> Versicherungsvertrag rückwirkend exakt überhaupt nichts.
> 
> Du hast es IMHO nicht verstanden. Und Dein Versicherungs-Fuzzi
> anscheinend auch nicht.
> Erstens, meine Versicherung ist mitnichten österreichisch, sondern
> deutsch. Wozu habe ich einen deutschen Perso?
> Zweitens, es haben grundsätzlich keine "Gesellschaften" Regeln
> verändert, sondern die EU hat eine Drohnenverordnung erlassen. Das gilt
> EU-weit, somit natürlich auch in DE und AT. In dieser Verordnung wurde
> die gesetzliche Anforderung an eine Drohnenversicherung verschärft,
> weswegen wohl die allermeisten alten Versicherungsverträge - meiner
> jedenfalls und ich vermute mal auch Deiner - nicht mehr ausreichen, egal
> was die Vers-Fuzzis so meinen.
> 
> Hast Du die wirklich nach 750.000 SDR (Sonderziehungsrechte) gefragt?
> Das muss im Vertrag "explizit" drinstehen, sonst reicht es nicht. Du
> kannst auch 1Mio € drinstehen haben (was derzeit mehr ist als 750k SDR)
> und es reicht nicht, weil SDR eine andere, fiktive Währung ist als € und
> der Wechselkurs sich ändern kann.
> 
> Ein Vertrag der _vor_ Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung
> abgeschlossen wurde ist on den meisten Fällen nicht mehr ausreichend.
> Das hat nix mit "rückwirkend" zu tun - das Gesetz hat sich geändert, und
> Vers-Verträge müssen eben darauf angepasst werden.
> 

Das ist doch nicht mein Job, sorry. Wenn die Versicherung glauben sollte 
sie müsste deswegen ihre Verträge ändern, ist das ihre Aufgabe. Wenn sie es
nicht meint- ist es immer noch ausschließlich ihr Problem. Mach dir um den
Marktführer mal keine Sorgen. Deren Reserven reichen, ein Imageproblem
wollen die sich nicht schaffen.

-- 
please forgive my iPhone typos

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#491660

FromMichael Bode <m.g.bode@web.de>
Date2021-03-07 21:16 +0100
Message-ID<iakqlhFbgldU2@mid.individual.net>
In reply to#491659
Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> writes:

> Marc Stibane <spamfalle2@arcor.de> wrote:
>> Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> wrote:
>> 
>>> Das sollte reichen. Wenn irgendwelche österreichischen Gesellschaften
>>> meinen ihre Regeln zu ändern- bewirkt das an meinem existierenden 
>>> Versicherungsvertrag rückwirkend exakt überhaupt nichts.
>> 
>> Du hast es IMHO nicht verstanden. Und Dein Versicherungs-Fuzzi
>> anscheinend auch nicht.
>> Erstens, meine Versicherung ist mitnichten österreichisch, sondern
>> deutsch. Wozu habe ich einen deutschen Perso?
>> Zweitens, es haben grundsätzlich keine "Gesellschaften" Regeln
>> verändert, sondern die EU hat eine Drohnenverordnung erlassen. Das gilt
>> EU-weit, somit natürlich auch in DE und AT. In dieser Verordnung wurde
>> die gesetzliche Anforderung an eine Drohnenversicherung verschärft,
>> weswegen wohl die allermeisten alten Versicherungsverträge - meiner
>> jedenfalls und ich vermute mal auch Deiner - nicht mehr ausreichen, egal
>> was die Vers-Fuzzis so meinen.
>> 
>> Hast Du die wirklich nach 750.000 SDR (Sonderziehungsrechte) gefragt?
>> Das muss im Vertrag "explizit" drinstehen, sonst reicht es nicht. Du
>> kannst auch 1Mio € drinstehen haben (was derzeit mehr ist als 750k SDR)
>> und es reicht nicht, weil SDR eine andere, fiktive Währung ist als € und
>> der Wechselkurs sich ändern kann.
>> 
>> Ein Vertrag der _vor_ Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung
>> abgeschlossen wurde ist on den meisten Fällen nicht mehr ausreichend.
>> Das hat nix mit "rückwirkend" zu tun - das Gesetz hat sich geändert, und
>> Vers-Verträge müssen eben darauf angepasst werden.
>> 
>
> Das ist doch nicht mein Job, sorry. Wenn die Versicherung glauben sollte 
> sie müsste deswegen ihre Verträge ändern, ist das ihre Aufgabe. Wenn sie es
> nicht meint- ist es immer noch ausschließlich ihr Problem. Mach dir um den
> Marktführer mal keine Sorgen. Deren Reserven reichen, ein Imageproblem
> wollen die sich nicht schaffen.

Du musst den Schaden dann wohl auch in Form von Rechnungseinheiten
bezahlen. Euro scheinen ja nicht genommen zu werden.

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#491665

FromDr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org>
Date2021-03-07 20:28 +0000
Message-ID<s23d1r$jic$1@solani.org>
In reply to#491660
Michael Bode <m.g.bode@web.de> wrote:
> Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> writes:
> 
>> Marc Stibane <spamfalle2@arcor.de> wrote:
>>> Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> wrote:
>>> 
>>>> Das sollte reichen. Wenn irgendwelche österreichischen Gesellschaften
>>>> meinen ihre Regeln zu ändern- bewirkt das an meinem existierenden 
>>>> Versicherungsvertrag rückwirkend exakt überhaupt nichts.
>>> 
>>> Du hast es IMHO nicht verstanden. Und Dein Versicherungs-Fuzzi
>>> anscheinend auch nicht.
>>> Erstens, meine Versicherung ist mitnichten österreichisch, sondern
>>> deutsch. Wozu habe ich einen deutschen Perso?
>>> Zweitens, es haben grundsätzlich keine "Gesellschaften" Regeln
>>> verändert, sondern die EU hat eine Drohnenverordnung erlassen. Das gilt
>>> EU-weit, somit natürlich auch in DE und AT. In dieser Verordnung wurde
>>> die gesetzliche Anforderung an eine Drohnenversicherung verschärft,
>>> weswegen wohl die allermeisten alten Versicherungsverträge - meiner
>>> jedenfalls und ich vermute mal auch Deiner - nicht mehr ausreichen, egal
>>> was die Vers-Fuzzis so meinen.
>>> 
>>> Hast Du die wirklich nach 750.000 SDR (Sonderziehungsrechte) gefragt?
>>> Das muss im Vertrag "explizit" drinstehen, sonst reicht es nicht. Du
>>> kannst auch 1Mio € drinstehen haben (was derzeit mehr ist als 750k SDR)
>>> und es reicht nicht, weil SDR eine andere, fiktive Währung ist als € und
>>> der Wechselkurs sich ändern kann.
>>> 
>>> Ein Vertrag der _vor_ Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung
>>> abgeschlossen wurde ist on den meisten Fällen nicht mehr ausreichend.
>>> Das hat nix mit "rückwirkend" zu tun - das Gesetz hat sich geändert, und
>>> Vers-Verträge müssen eben darauf angepasst werden.
>>> 
>> 
>> Das ist doch nicht mein Job, sorry. Wenn die Versicherung glauben sollte 
>> sie müsste deswegen ihre Verträge ändern, ist das ihre Aufgabe. Wenn sie es
>> nicht meint- ist es immer noch ausschließlich ihr Problem. Mach dir um den
>> Marktführer mal keine Sorgen. Deren Reserven reichen, ein Imageproblem
>> wollen die sich nicht schaffen.
> 
> Du musst den Schaden dann wohl auch in Form von Rechnungseinheiten
> bezahlen. Euro scheinen ja nicht genommen zu werden.
> 

Marcs Versicherungsvertreter hat seine Provision in Euro von ihm erhalten,
wetten? Ausgezahlt bekommt Marc aber  nur fiktive Sonderziehungsrechte im
Schadensfall?

"Wo Sie die einwechseln ist Ihre Sache..."



-- 
please forgive my iPhone typos

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#491676

FromUlf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de>
Date2021-03-07 14:52 -0800
Message-ID<90d40da3-de26-4ab1-aa7d-3b85614cbb5en@googlegroups.com>
In reply to#491665
Dr. Joachim Neudert schrieb am Sonntag, 7. März 2021 um 21:28:46 UTC+1:

> Ausgezahlt bekommt Marc

Ähem, der nun gerade nicht, wenn sein Gerät einen Schaden verursacht hat.

> aber nur fiktive Sonderziehungsrechte im 
> Schadensfall? 
> 
> "Wo Sie die einwechseln ist Ihre Sache..."


Tja, wie sich klein Neudert das vorstellt. Richtig ist natürlich:

Der Betrag wird in Euro nach dem Wert des Euro gegenüber dem
Sonderziehungsrecht zum Zeitpunkt der Zahlung oder, wenn der Anspruch
Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens ist, zum Zeitpunkt der die
Tatsacheninstanz abschließenden Entscheidung umgerechnet. Der Wert des Euro
gegenüber dem Sonderziehungsrecht wird nach der Berechnungsmethode ermittelt,
die der Internationale Währungsfonds an dem betreffenden Tag für seine Operationen
und Transaktionen anwendet.

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#491107

FromDr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org>
Date2021-03-04 12:34 +0000
Message-ID<s1qk3u$94p$1@solani.org>
In reply to#490996
Dietz Proepper <dietz-usenet@rotfl.franken.de> wrote:
> Willi Marquart <usenet@neppi.net> wrote:
> 
>> Dietz Proepper schrieb:
>> 
>>> Willi schrieb schon von der Frist. Zudem benötigt man noch irgendeine
>>> unique id für die Drohne, habe ich mich auch noch nicht darum
>>> gekümmert.  
>> 
>> Wenn ich das richtig verstanden habe, benötigt nur der Betreiber eine
>> eID, die Drohnen nicht:
>> 
>> Es muß sich jeder Pilot / Betreiber des unbemannten Luftfahrzeuges
>> (UAS-Betreiber) – also der Drohne – registrieren. Eine zusätzliche
>> Registrierung der Drohne selbst ist nicht erforderlich.  Die
>> Registrierung ist nur einmalig erforderlich – egal wie viele Drohnen
>> der Pilot im Besitz hat oder fliegen will. Auch ein Wechsel der
>> Drohnen / des Modells muss nicht angegeben werden. Die bei der
>> Registrierung vergebene eID (UAS-Betreiber-ID) muß dann sichtbar auf
>> jeder eigenen Drohne angebracht werden. 
>> https://www.drohnen.de/33420/registrierung-eu-drohnenverordnung/
> 
> Ack. Ich hatte nur noch im Kopf, dass ich noch was machen sollte bevor
> die Saison wieder angeht.
> 
> 

Die Namensschildchen aus Metall gab rs bei Amazon. Wird auch hierfür
Angebote geben.

Allerdings beginne ich langsam den Spaß daran zu verlieren.  Bisserl viel
Gedöns.

-- 
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