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Groups > ger.ct > #304296 > unrolled thread

Drohnenspaß

Started byFrank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com>
First post2017-04-03 11:44 +0200
Last post2017-04-05 19:46 +0200
Articles 8 — 5 participants

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Contents

  Drohnenspaß Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com> - 2017-04-03 11:44 +0200
    Re: Drohnenspaß Heinz-Juergen Kronemeyer <kronemeyer@versanet.de> - 2017-04-03 15:25 +0200
      Re: Drohnenspaß Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com> - 2017-04-03 16:46 +0200
        Re: Drohnenspaß Heinz-Juergen Kronemeyer <kronemeyer@versanet.de> - 2017-04-03 18:10 +0200
      Re: Drohnenspaß Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2017-04-04 12:22 +0200
    Re: Drohnenspaß Goetz Schultz <ng-delete-mailer@goetz.co.uk> - 2017-04-04 19:06 +0100
      Re: Drohnenspaß Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com> - 2017-04-05 09:07 +0200
        Re: Drohnenspaß Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2017-04-05 19:46 +0200

#304296 — Drohnenspaß

FromFrank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com>
Date2017-04-03 11:44 +0200
SubjectDrohnenspaß
Message-ID<1riqpnyn043tc.doaqp8yl1f09$.dlg@40tude.net>
Hallo zusammen!

Gestern Abend habe ich mit meiner Frau noch eine Runde durch den Grüngürtel
gedreht, als uns ein doch recht auffälliges Flugobjekt auffiel. Das sauste
in einer rasanten Geschwindigkeit um die Bäume herum, war hell grün und rot
beleuchtet (wie sich das für Flugobjekte gehört), näherte sich mal dem
Boden, um dann in hohem Tempo senkrecht gen Himmel zu fliegen. Als das Ding
dann gelandet war, musste ich mir das doch mal näher anschauen. Auf einer
Parkbank saß der Pilot dieses Gerätes, und hat mir bereitwillig alles
gezeigt und erklärt. Seine Drohne war ein Eigenbau, etwa von der Größe
eines kleinen Schuhkartons, und hatte laut seiner Aussage das elektrische
Äquivalent zu 2 PS, also schon ordentlich "wumms" für so ein kleines Teil
(ich meine er hätte was von 90 Ampere erzählt, aber vielleicht habe ich das
auch falsch verstanden). Befeuert mit chinesischen LiPos konnte er 6
Minuten in Höchstgeschwindigkeit fliegen, oder 12 Minten langsam. Der
Knaller aber waren die Kameras: Eine nach unten gerichtete für Luftbilder,
und eine nach vorne gerichtete, die ihr Signal an eine (ebenfalls
selbstgebaute) VR-Brille schickte, die mit der Fernsteuerung verbunden war.
So konnte der Pilot quasi nach vorne aus der Drohne hinausschauen und den
Flugweg so mitverfolgen. Beeindruckend. Lt. eigener Aussage war der Typ
Elektroingenieur und Hobbypilot (auf richtigen Flugzeugen) und habe deshalb
auch einen Sachkundenachweis, der für das Führen so einer Drohne
erforderlich ist. Er erzählte mir auch die Sache mit der Namensplakette,
die seit dem 1.4. Vorschrift sei, und daß er sich da noch drum kümmern
müsste, etwas passendes anzubauen.
Bisher fand ich Drohnen ja eher langweilig, aber das Teil hat mich wirklich
begeistert.

Grüße,

Frank

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#304331

FromHeinz-Juergen Kronemeyer <kronemeyer@versanet.de>
Date2017-04-03 15:25 +0200
Message-ID<ekf0q0Fsp94U1@mid.individual.net>
In reply to#304296
Am 03.04.2017 um 11:44 schrieb Frank Hucklenbroich:
>  Seine Drohne war ein Eigenbau, etwa von der Größe
> eines kleinen Schuhkartons, Der > Knaller aber waren die Kameras: Eine nach unten gerichtete für Luftbilder,
> und eine nach vorne gerichtete, die ihr Signal an eine (ebenfalls
> selbstgebaute) VR-Brille schickte, die mit der Fernsteuerung verbunden war.
> So konnte der Pilot quasi nach vorne aus der Drohne hinausschauen und den
> Flugweg so mitverfolgen. Beeindruckend. Lt. eigener Aussage war der Typ
> Elektroingenieur und Hobbypilot (auf richtigen Flugzeugen) und habe deshalb
> auch einen Sachkundenachweis, der für das Führen so einer Drohne
> erforderlich ist. Er erzählte mir auch die Sache mit der Namensplakette,
> die seit dem 1.4. Vorschrift sei, und daß er sich da noch drum kümmern
> müsste, etwas passendes anzubauen.
> Bisher fand ich Drohnen ja eher langweilig, aber das Teil hat mich wirklich
> begeistert.
>
> Grüße,
>
> Frank
>

Nun, die neue Verordnung ist erst gültig, wenn sie im Bundesanzeiger 
veröffentlicht ist. Bislang tauchte sie aber dort noch nicht auf.
Und nicht alles ist von dem Besitzer richtig wiedergegeben worden.
Der Kenntnisnachweis ist erst ab einem Abfluggewicht von 2kg nötig, fast 
alle üblichen Ready To Fly Multicopter der Consumerklasse liegen 
darunter. Die Problemklientel, die üblicherweise solche Multicopter 
nutzt, ist davon nicht betroffen. Komisch, die Verordnung ist doch 
angeblich extra wegen dieser Problemklientel geschaffen worden, warum 
lässt man sie dann außen vor? Die Selbstbauer und Nutzer großer 
Multicopter sind in der Regel besser informiert und die erwischt es und 
dürfen alle 5 Jahre neu bezahlen.
Für die Namensplakette gibt es eine Übergangsfrist bis Oktober, obwohl 
sie problemlos zu bekommen sind. Der Kenntnisnachweis gilt aber ab 
sofort, obwohl Inhalte, Kosten, etc. noch gar nicht geregelt sind.

Neu sind auch die 100 Meter Höhenbeschränkung nur für Drohnen außerhalb 
von Modellflugplätzen. Das normale Flugmodell darf weiterhin über 100 
Meter steigen. Wobei es ziemlich egal sein dürfte, ob nun der 1.5kg 
Multicopter mit dem Ultralight kollidiert oder das 1.5kg schwere 
Flugmodell. Wobei die 100 Meter nicht eindeutig geregelt sind. 100 Meter 
über was? Über Startpunkt oder über Grund? 100 Meter über Grund dürften 
im Gebirge neben einer Schlucht zu interessanten Flugmanövern führen.
Weiterhin neu ist das Flugverbot über Wohngrundstücken ohne Genehmigung 
der Eigentümer. Und noch ein paar andere Sachen bezüglich 
Bundesautobahnen, Bundestrassen, Bundeswasserstraßen sowie Einrichtungen 
zur Energieversorgung.
Eine Versicherungspflicht gab es schon immer, Beachtung der 
Flugkontrollzonen und Abstände zu Flugplätzen sowieso. Alles Dinge, die 
ein verantwortungsvoller Pilot und Modellbauer alle schon wusste und die 
er nun bei entsprechend schweren Fluggerät alle 5 Jahre kostenpflichtig 
nachzuweisen hat. Nebst Führungszeugnis, das er zur Erlangung des 
Kenntnisnachweises vorzulegen hat. Nebenbei hat man mal eben den 
Nachwuchs eingedampft, den Kenntnisnachweis kann man erst ab 16 Jahren 
machen. Im Verein ab 14.

Ach ja, falls der Typ dort tatsächlich mit einer Videobrille flog war 
das illegal. FPV (First Person View) darf ohne einer zweiten Person, dem 
Spotter, nur bis 30 Meter Höhe bei einem Abfluggewicht bis zu 250 gr 
geflogen werden. Alles darüber hinaus erfordert einen Spotter, der den 
Luftraum beobachtet und notfalls das Modell übernehmen kann. Selbst das 
Nutzen eines Monitors anstatt einer Videobrille ist grenzwertig, da man 
das Modell dabei nicht im Blick hat.
Aber diejenigen, für die die Verordnung ja angeblich geschaffen wurde, 
werden davon nie erfahren.

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#304341

FromFrank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com>
Date2017-04-03 16:46 +0200
Message-ID<ohn5na48ptov$.u042isjiaj89.dlg@40tude.net>
In reply to#304331
Am Mon, 3 Apr 2017 15:25:20 +0200 schrieb Heinz-Juergen Kronemeyer:

> Am 03.04.2017 um 11:44 schrieb Frank Hucklenbroich:
>>  Seine Drohne war ein Eigenbau, etwa von der Größe
>> eines kleinen Schuhkartons, Der > Knaller aber waren die Kameras: Eine nach unten gerichtete für Luftbilder,
>> und eine nach vorne gerichtete, die ihr Signal an eine (ebenfalls
>> selbstgebaute) VR-Brille schickte, die mit der Fernsteuerung verbunden war.
>> So konnte der Pilot quasi nach vorne aus der Drohne hinausschauen und den
>> Flugweg so mitverfolgen. Beeindruckend. Lt. eigener Aussage war der Typ
>> Elektroingenieur und Hobbypilot (auf richtigen Flugzeugen) und habe deshalb
>> auch einen Sachkundenachweis, der für das Führen so einer Drohne
>> erforderlich ist. Er erzählte mir auch die Sache mit der Namensplakette,
>> die seit dem 1.4. Vorschrift sei, und daß er sich da noch drum kümmern
>> müsste, etwas passendes anzubauen.
>> Bisher fand ich Drohnen ja eher langweilig, aber das Teil hat mich wirklich
>> begeistert.
>>
>> Grüße,
>>
>> Frank
>>
> 
> Nun, die neue Verordnung ist erst gültig, wenn sie im Bundesanzeiger 
> veröffentlicht ist. Bislang tauchte sie aber dort noch nicht auf.
> Und nicht alles ist von dem Besitzer richtig wiedergegeben worden.
> Der Kenntnisnachweis ist erst ab einem Abfluggewicht von 2kg nötig, fast 
> alle üblichen Ready To Fly Multicopter der Consumerklasse liegen 
> darunter.

Das Ding war ein Eigenbau - ich habe nicht nach dem Gewicht gefragt, aber 2
kg sind durchaus möglich. Wie gesagt, die Drohne war etwa schuhkartongroß
und bestand eigentlich nur aus Technik (viel Metall), ohne Verkleidung oder
Design. Und er sagte, daß seine Pilotenlizenz als Kenntnisnachweis gilt.

> Neu sind auch die 100 Meter Höhenbeschränkung nur für Drohnen außerhalb 
> von Modellflugplätzen. Das normale Flugmodell darf weiterhin über 100 
> Meter steigen. 

Das war zumindest dort eigentlich kein Thema, der ist eher um die Bäume
gekreist, das spielte sich sicher unter 50 Metern ab. Wie hoch das Teil
maximal gekommen wäre, habe ich allerdings nicht gefragt.

> Ach ja, falls der Typ dort tatsächlich mit einer Videobrille flog war 
> das illegal. FPV (First Person View) darf ohne einer zweiten Person, dem 
> Spotter, nur bis 30 Meter Höhe bei einem Abfluggewicht bis zu 250 gr 
> geflogen werden. Alles darüber hinaus erfordert einen Spotter, der den 
> Luftraum beobachtet und notfalls das Modell übernehmen kann.

Ich habe nicht beobachtet, ob er das Modell tatsächlich mit der Brille
gesteuert hat. Er hatte sie jedenfalls dabei und hat ein paar Kinder
durchschauen lassen. Gut möglich, daß er sich über die Brille nur die
Filmchen von den Flügen angeschaut hat, Monitor oder Laptop hatte er
nämlich nicht dabei.

> Selbst das 
> Nutzen eines Monitors anstatt einer Videobrille ist grenzwertig, da man 
> das Modell dabei nicht im Blick hat.

Das fand da alles im Nahbereich zu, relativ spät abend im Stadtpark, eher
so Kunstflug um die Bäume herum. Sollte er das wirklich mit der Brille
gesteuert haben, dann war er ziemlich gut darin.

> Aber diejenigen, für die die Verordnung ja angeblich geschaffen wurde, 
> werden davon nie erfahren.

Eh klar, wer sich die fertige Drohne beim Chinamann im Netz bestellt, den
interessiert das nicht.

Grüße,

Frank

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#304358

FromHeinz-Juergen Kronemeyer <kronemeyer@versanet.de>
Date2017-04-03 18:10 +0200
Message-ID<ekfaeqF89gU1@mid.individual.net>
In reply to#304341
Am 03.04.2017 um 16:46 schrieb Frank Hucklenbroich:

 >
 > Das Ding war ein Eigenbau - ich habe nicht nach dem Gewicht gefragt, 
aber 2
 > kg sind durchaus möglich. Wie gesagt, die Drohne war etwa schuhkartongroß
 > und bestand eigentlich nur aus Technik (viel Metall), ohne 
Verkleidung oder
 > Design. Und er sagte, daß seine Pilotenlizenz als Kenntnisnachweis gilt.

Man täuscht sich beim Gewicht schnell. Üblicherweise ist man beim 
Gewicht auf Einsparung bemüht, geht ja auf die Flugzeit. Meine 
Selbstbauten in der gleichen Größe liegen mit Akku weit unterhalb von 
2kg. Sie sollen ja auch agil sein und dienen nicht als Filmcopter. Der 
große Selbstbau liegt drüber, fliegt dafür aber auch wie ein Bus.



 >> Aber diejenigen, für die die Verordnung ja angeblich geschaffen wurde,
 >> werden davon nie erfahren.
 >
 > Eh klar, wer sich die fertige Drohne beim Chinamann im Netz bestellt, den
 > interessiert das nicht.
 >

Die weit verbreitete Phantom Klasse von DJI oder deren neuer Mavic 
liegen alle unter 2kg. Die Copter der Konkurrenz ebenfalls. Also nicht 
nur Fernost Bestellungen. Conrad, Saturn und Co können also demnächst 
prima Bundle Angebote machen. Die notwendige Plakette und die 
Versicherung gibt es dann beim Kauf dabei, dazu noch ein schönes Schild 
am Regal: "Fliegen ohne Kenntnisnachweis! Wiegt unter 2kg!" Den Rest 
gibt es dann im Kleingedruckten des Beipackzettels, den eh keiner liest. 
Und die Politik wundert sich bei der geplanten Überprüfung der 
Verordnung, warum sie nichts gebracht hat. Da muss man man dann leider 
Nachsteuern und kann das durchdrücken, was man sich jetzt noch nicht 
getraut hat. Oder die EU schlägt vorher zu, da ist auch was im Busch.

Gruß
Heinz-Jürgen

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#304462

FromMartin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de>
Date2017-04-04 12:22 +0200
Message-ID<ats6eclfpq159fsi6caurhtclftcemdj9p@4ax.com>
In reply to#304331
Heinz-Juergen Kronemeyer <kronemeyer@versanet.de> schrieb:

>Nun, die neue [Drohnen-]Verordnung ist erst gültig, wenn sie im 
>Bundesanzeiger veröffentlicht ist. Bislang tauchte sie aber dort 
>noch nicht auf.
>Und nicht alles ist von dem Besitzer richtig wiedergegeben worden.
>Der Kenntnisnachweis ist erst ab einem Abfluggewicht von 2kg nötig, fast 
>alle üblichen Ready To Fly Multicopter der Consumerklasse liegen 
>darunter. 

>Die Problemklientel, die üblicherweise solche Multicopter 
>nutzt, ist davon [von der Verordnung] nicht betroffen. Komisch, 
>die Verordnung ist doch angeblich extra wegen dieser Problemklientel 
>geschaffen worden, warum lässt man sie dann außen vor? 

Ein rechter Deutscher fühlt sich nicht wohl, wenn etwas weder
ausdrücklich erlaubt, noch ausdrücklich verboten ist.

>Die Selbstbauer und Nutzer großer Multicopter sind in der Regel 
>besser informiert, und die erwischt es und dürfen alle 5 Jahre neu bezahlen.

Ja nu, das Wichtigste an einem behördlichen Akt ist doch die Gebühr.

>Für die Namensplakette gibt es eine Übergangsfrist bis Oktober, obwohl 
>sie problemlos zu bekommen sind. Der Kenntnisnachweis gilt aber ab 
>sofort, obwohl Inhalte, Kosten, etc. noch gar nicht geregelt sind.

Paßt doch. Wer ist eigentlich dafür verantwortlich? Das
Verkehrsministerium. Keine weiteren Fragen :-)

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#304540

FromGoetz Schultz <ng-delete-mailer@goetz.co.uk>
Date2017-04-04 19:06 +0100
Message-ID<oc0nbe$cpt$1@gioia.aioe.org>
In reply to#304296
Yo,

On 03/04/17 10:44, Frank Hucklenbroich wrote:
> Hallo zusammen!

[....]

> Bisher fand ich Drohnen ja eher langweilig, aber das Teil hat mich wirklich
> begeistert.
> 
> Grüße,
> 
> Frank
> 

Da habe ich wasfuer Dich. Ist zwar englisch, aber sollte passen(?):

<quote>
Soon You'll Be Able to Hijack Weaponized Police Drones in Connecticut

Not content with having a fleet of insecure surveillance drones, the
state of Connecticut wants a fleet of insecure weaponized drones. What
could possibly go wrong?

http://www.islandpacket.com/news/politics-government/national-politics/article141714294.html
</quote>

Cheers
  G.

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#304620

FromFrank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com>
Date2017-04-05 09:07 +0200
Message-ID<sd4q3yhxvpui$.1qzdvndtlsr5x.dlg@40tude.net>
In reply to#304540
Am Tue, 4 Apr 2017 19:06:40 +0100 schrieb Goetz Schultz:

> Yo,
> 
> On 03/04/17 10:44, Frank Hucklenbroich wrote:
>> Hallo zusammen!
> 
> [....]
> 
>> Bisher fand ich Drohnen ja eher langweilig, aber das Teil hat mich wirklich
>> begeistert.
>> 
>> Grüße,
>> 
>> Frank
>> 
> 
> Da habe ich wasfuer Dich. Ist zwar englisch, aber sollte passen(?):
> 
> <quote>
> Soon You'll Be Able to Hijack Weaponized Police Drones in Connecticut
> 
> Not content with having a fleet of insecure surveillance drones, the
> state of Connecticut wants a fleet of insecure weaponized drones. What
> could possibly go wrong?
> 
> http://www.islandpacket.com/news/politics-government/national-politics/article141714294.html
> </quote>

Ja, danke, war eigentlich klar, daß da irgendwann jemand auf solche Ideen
kommen würde. Wobei die Idee nicht neu ist, ich erinnere mich an einen
Kinderfilm aus den 70ern, wo Jugendliche ein ferngesteuertes Flugzeug (mit
Verbrenner-Motor) so umgebaut hatten, daß es ferngesteuert Dart-Pfeile
verschießen konnte. Damit wurden dann feindliche Ziele "bombardiert".

Grüße,

Frank

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#304648

FromGerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de>
Date2017-04-05 19:46 +0200
Message-ID<oc3ai9$e8p$1@news.bawue.net>
In reply to#304620
On 04/05/2017 09:07 AM, Frank Hucklenbroich wrote:
>
> Ja, danke, war eigentlich klar, daß da irgendwann jemand auf solche Ideen
> kommen würde. Wobei die Idee nicht neu ist, ich erinnere mich an einen
> Kinderfilm aus den 70ern, wo Jugendliche ein ferngesteuertes Flugzeug (mit
> Verbrenner-Motor) so umgebaut hatten, daß es ferngesteuert Dart-Pfeile
> verschießen konnte. Damit wurden dann feindliche Ziele "bombardiert".

So ziemlich jeder Jugendliche, der Modellflugzeuge geflogen hat dürfte 
Ideen gehabt haben wie man davon einen Feuerwerkskörper als 'Bombe' 
abwerfen kann oder eben einen dieser Luftheuler als 'Rakete' abfeuern.

Was die meisten davon abhält es zu versuchen ist die Überlegung was 
passiert wenn die Zündung funktioniert aber der Abwurf nicht... So ein 
Flugzeug war schliesslich nicht billig.

  Gerrit

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