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Groups > ger.ct > #304296 > unrolled thread
| Started by | Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com> |
|---|---|
| First post | 2017-04-03 11:44 +0200 |
| Last post | 2017-04-05 19:46 +0200 |
| Articles | 8 — 5 participants |
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Drohnenspaß Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com> - 2017-04-03 11:44 +0200
Re: Drohnenspaß Heinz-Juergen Kronemeyer <kronemeyer@versanet.de> - 2017-04-03 15:25 +0200
Re: Drohnenspaß Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com> - 2017-04-03 16:46 +0200
Re: Drohnenspaß Heinz-Juergen Kronemeyer <kronemeyer@versanet.de> - 2017-04-03 18:10 +0200
Re: Drohnenspaß Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2017-04-04 12:22 +0200
Re: Drohnenspaß Goetz Schultz <ng-delete-mailer@goetz.co.uk> - 2017-04-04 19:06 +0100
Re: Drohnenspaß Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com> - 2017-04-05 09:07 +0200
Re: Drohnenspaß Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2017-04-05 19:46 +0200
| From | Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com> |
|---|---|
| Date | 2017-04-03 11:44 +0200 |
| Subject | Drohnenspaß |
| Message-ID | <1riqpnyn043tc.doaqp8yl1f09$.dlg@40tude.net> |
Hallo zusammen! Gestern Abend habe ich mit meiner Frau noch eine Runde durch den Grüngürtel gedreht, als uns ein doch recht auffälliges Flugobjekt auffiel. Das sauste in einer rasanten Geschwindigkeit um die Bäume herum, war hell grün und rot beleuchtet (wie sich das für Flugobjekte gehört), näherte sich mal dem Boden, um dann in hohem Tempo senkrecht gen Himmel zu fliegen. Als das Ding dann gelandet war, musste ich mir das doch mal näher anschauen. Auf einer Parkbank saß der Pilot dieses Gerätes, und hat mir bereitwillig alles gezeigt und erklärt. Seine Drohne war ein Eigenbau, etwa von der Größe eines kleinen Schuhkartons, und hatte laut seiner Aussage das elektrische Äquivalent zu 2 PS, also schon ordentlich "wumms" für so ein kleines Teil (ich meine er hätte was von 90 Ampere erzählt, aber vielleicht habe ich das auch falsch verstanden). Befeuert mit chinesischen LiPos konnte er 6 Minuten in Höchstgeschwindigkeit fliegen, oder 12 Minten langsam. Der Knaller aber waren die Kameras: Eine nach unten gerichtete für Luftbilder, und eine nach vorne gerichtete, die ihr Signal an eine (ebenfalls selbstgebaute) VR-Brille schickte, die mit der Fernsteuerung verbunden war. So konnte der Pilot quasi nach vorne aus der Drohne hinausschauen und den Flugweg so mitverfolgen. Beeindruckend. Lt. eigener Aussage war der Typ Elektroingenieur und Hobbypilot (auf richtigen Flugzeugen) und habe deshalb auch einen Sachkundenachweis, der für das Führen so einer Drohne erforderlich ist. Er erzählte mir auch die Sache mit der Namensplakette, die seit dem 1.4. Vorschrift sei, und daß er sich da noch drum kümmern müsste, etwas passendes anzubauen. Bisher fand ich Drohnen ja eher langweilig, aber das Teil hat mich wirklich begeistert. Grüße, Frank
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| From | Heinz-Juergen Kronemeyer <kronemeyer@versanet.de> |
|---|---|
| Date | 2017-04-03 15:25 +0200 |
| Message-ID | <ekf0q0Fsp94U1@mid.individual.net> |
| In reply to | #304296 |
Am 03.04.2017 um 11:44 schrieb Frank Hucklenbroich: > Seine Drohne war ein Eigenbau, etwa von der Größe > eines kleinen Schuhkartons, Der > Knaller aber waren die Kameras: Eine nach unten gerichtete für Luftbilder, > und eine nach vorne gerichtete, die ihr Signal an eine (ebenfalls > selbstgebaute) VR-Brille schickte, die mit der Fernsteuerung verbunden war. > So konnte der Pilot quasi nach vorne aus der Drohne hinausschauen und den > Flugweg so mitverfolgen. Beeindruckend. Lt. eigener Aussage war der Typ > Elektroingenieur und Hobbypilot (auf richtigen Flugzeugen) und habe deshalb > auch einen Sachkundenachweis, der für das Führen so einer Drohne > erforderlich ist. Er erzählte mir auch die Sache mit der Namensplakette, > die seit dem 1.4. Vorschrift sei, und daß er sich da noch drum kümmern > müsste, etwas passendes anzubauen. > Bisher fand ich Drohnen ja eher langweilig, aber das Teil hat mich wirklich > begeistert. > > Grüße, > > Frank > Nun, die neue Verordnung ist erst gültig, wenn sie im Bundesanzeiger veröffentlicht ist. Bislang tauchte sie aber dort noch nicht auf. Und nicht alles ist von dem Besitzer richtig wiedergegeben worden. Der Kenntnisnachweis ist erst ab einem Abfluggewicht von 2kg nötig, fast alle üblichen Ready To Fly Multicopter der Consumerklasse liegen darunter. Die Problemklientel, die üblicherweise solche Multicopter nutzt, ist davon nicht betroffen. Komisch, die Verordnung ist doch angeblich extra wegen dieser Problemklientel geschaffen worden, warum lässt man sie dann außen vor? Die Selbstbauer und Nutzer großer Multicopter sind in der Regel besser informiert und die erwischt es und dürfen alle 5 Jahre neu bezahlen. Für die Namensplakette gibt es eine Übergangsfrist bis Oktober, obwohl sie problemlos zu bekommen sind. Der Kenntnisnachweis gilt aber ab sofort, obwohl Inhalte, Kosten, etc. noch gar nicht geregelt sind. Neu sind auch die 100 Meter Höhenbeschränkung nur für Drohnen außerhalb von Modellflugplätzen. Das normale Flugmodell darf weiterhin über 100 Meter steigen. Wobei es ziemlich egal sein dürfte, ob nun der 1.5kg Multicopter mit dem Ultralight kollidiert oder das 1.5kg schwere Flugmodell. Wobei die 100 Meter nicht eindeutig geregelt sind. 100 Meter über was? Über Startpunkt oder über Grund? 100 Meter über Grund dürften im Gebirge neben einer Schlucht zu interessanten Flugmanövern führen. Weiterhin neu ist das Flugverbot über Wohngrundstücken ohne Genehmigung der Eigentümer. Und noch ein paar andere Sachen bezüglich Bundesautobahnen, Bundestrassen, Bundeswasserstraßen sowie Einrichtungen zur Energieversorgung. Eine Versicherungspflicht gab es schon immer, Beachtung der Flugkontrollzonen und Abstände zu Flugplätzen sowieso. Alles Dinge, die ein verantwortungsvoller Pilot und Modellbauer alle schon wusste und die er nun bei entsprechend schweren Fluggerät alle 5 Jahre kostenpflichtig nachzuweisen hat. Nebst Führungszeugnis, das er zur Erlangung des Kenntnisnachweises vorzulegen hat. Nebenbei hat man mal eben den Nachwuchs eingedampft, den Kenntnisnachweis kann man erst ab 16 Jahren machen. Im Verein ab 14. Ach ja, falls der Typ dort tatsächlich mit einer Videobrille flog war das illegal. FPV (First Person View) darf ohne einer zweiten Person, dem Spotter, nur bis 30 Meter Höhe bei einem Abfluggewicht bis zu 250 gr geflogen werden. Alles darüber hinaus erfordert einen Spotter, der den Luftraum beobachtet und notfalls das Modell übernehmen kann. Selbst das Nutzen eines Monitors anstatt einer Videobrille ist grenzwertig, da man das Modell dabei nicht im Blick hat. Aber diejenigen, für die die Verordnung ja angeblich geschaffen wurde, werden davon nie erfahren.
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| From | Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com> |
|---|---|
| Date | 2017-04-03 16:46 +0200 |
| Message-ID | <ohn5na48ptov$.u042isjiaj89.dlg@40tude.net> |
| In reply to | #304331 |
Am Mon, 3 Apr 2017 15:25:20 +0200 schrieb Heinz-Juergen Kronemeyer: > Am 03.04.2017 um 11:44 schrieb Frank Hucklenbroich: >> Seine Drohne war ein Eigenbau, etwa von der Größe >> eines kleinen Schuhkartons, Der > Knaller aber waren die Kameras: Eine nach unten gerichtete für Luftbilder, >> und eine nach vorne gerichtete, die ihr Signal an eine (ebenfalls >> selbstgebaute) VR-Brille schickte, die mit der Fernsteuerung verbunden war. >> So konnte der Pilot quasi nach vorne aus der Drohne hinausschauen und den >> Flugweg so mitverfolgen. Beeindruckend. Lt. eigener Aussage war der Typ >> Elektroingenieur und Hobbypilot (auf richtigen Flugzeugen) und habe deshalb >> auch einen Sachkundenachweis, der für das Führen so einer Drohne >> erforderlich ist. Er erzählte mir auch die Sache mit der Namensplakette, >> die seit dem 1.4. Vorschrift sei, und daß er sich da noch drum kümmern >> müsste, etwas passendes anzubauen. >> Bisher fand ich Drohnen ja eher langweilig, aber das Teil hat mich wirklich >> begeistert. >> >> Grüße, >> >> Frank >> > > Nun, die neue Verordnung ist erst gültig, wenn sie im Bundesanzeiger > veröffentlicht ist. Bislang tauchte sie aber dort noch nicht auf. > Und nicht alles ist von dem Besitzer richtig wiedergegeben worden. > Der Kenntnisnachweis ist erst ab einem Abfluggewicht von 2kg nötig, fast > alle üblichen Ready To Fly Multicopter der Consumerklasse liegen > darunter. Das Ding war ein Eigenbau - ich habe nicht nach dem Gewicht gefragt, aber 2 kg sind durchaus möglich. Wie gesagt, die Drohne war etwa schuhkartongroß und bestand eigentlich nur aus Technik (viel Metall), ohne Verkleidung oder Design. Und er sagte, daß seine Pilotenlizenz als Kenntnisnachweis gilt. > Neu sind auch die 100 Meter Höhenbeschränkung nur für Drohnen außerhalb > von Modellflugplätzen. Das normale Flugmodell darf weiterhin über 100 > Meter steigen. Das war zumindest dort eigentlich kein Thema, der ist eher um die Bäume gekreist, das spielte sich sicher unter 50 Metern ab. Wie hoch das Teil maximal gekommen wäre, habe ich allerdings nicht gefragt. > Ach ja, falls der Typ dort tatsächlich mit einer Videobrille flog war > das illegal. FPV (First Person View) darf ohne einer zweiten Person, dem > Spotter, nur bis 30 Meter Höhe bei einem Abfluggewicht bis zu 250 gr > geflogen werden. Alles darüber hinaus erfordert einen Spotter, der den > Luftraum beobachtet und notfalls das Modell übernehmen kann. Ich habe nicht beobachtet, ob er das Modell tatsächlich mit der Brille gesteuert hat. Er hatte sie jedenfalls dabei und hat ein paar Kinder durchschauen lassen. Gut möglich, daß er sich über die Brille nur die Filmchen von den Flügen angeschaut hat, Monitor oder Laptop hatte er nämlich nicht dabei. > Selbst das > Nutzen eines Monitors anstatt einer Videobrille ist grenzwertig, da man > das Modell dabei nicht im Blick hat. Das fand da alles im Nahbereich zu, relativ spät abend im Stadtpark, eher so Kunstflug um die Bäume herum. Sollte er das wirklich mit der Brille gesteuert haben, dann war er ziemlich gut darin. > Aber diejenigen, für die die Verordnung ja angeblich geschaffen wurde, > werden davon nie erfahren. Eh klar, wer sich die fertige Drohne beim Chinamann im Netz bestellt, den interessiert das nicht. Grüße, Frank
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| From | Heinz-Juergen Kronemeyer <kronemeyer@versanet.de> |
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| Date | 2017-04-03 18:10 +0200 |
| Message-ID | <ekfaeqF89gU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #304341 |
Am 03.04.2017 um 16:46 schrieb Frank Hucklenbroich: > > Das Ding war ein Eigenbau - ich habe nicht nach dem Gewicht gefragt, aber 2 > kg sind durchaus möglich. Wie gesagt, die Drohne war etwa schuhkartongroß > und bestand eigentlich nur aus Technik (viel Metall), ohne Verkleidung oder > Design. Und er sagte, daß seine Pilotenlizenz als Kenntnisnachweis gilt. Man täuscht sich beim Gewicht schnell. Üblicherweise ist man beim Gewicht auf Einsparung bemüht, geht ja auf die Flugzeit. Meine Selbstbauten in der gleichen Größe liegen mit Akku weit unterhalb von 2kg. Sie sollen ja auch agil sein und dienen nicht als Filmcopter. Der große Selbstbau liegt drüber, fliegt dafür aber auch wie ein Bus. >> Aber diejenigen, für die die Verordnung ja angeblich geschaffen wurde, >> werden davon nie erfahren. > > Eh klar, wer sich die fertige Drohne beim Chinamann im Netz bestellt, den > interessiert das nicht. > Die weit verbreitete Phantom Klasse von DJI oder deren neuer Mavic liegen alle unter 2kg. Die Copter der Konkurrenz ebenfalls. Also nicht nur Fernost Bestellungen. Conrad, Saturn und Co können also demnächst prima Bundle Angebote machen. Die notwendige Plakette und die Versicherung gibt es dann beim Kauf dabei, dazu noch ein schönes Schild am Regal: "Fliegen ohne Kenntnisnachweis! Wiegt unter 2kg!" Den Rest gibt es dann im Kleingedruckten des Beipackzettels, den eh keiner liest. Und die Politik wundert sich bei der geplanten Überprüfung der Verordnung, warum sie nichts gebracht hat. Da muss man man dann leider Nachsteuern und kann das durchdrücken, was man sich jetzt noch nicht getraut hat. Oder die EU schlägt vorher zu, da ist auch was im Busch. Gruß Heinz-Jürgen
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| From | Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> |
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| Date | 2017-04-04 12:22 +0200 |
| Message-ID | <ats6eclfpq159fsi6caurhtclftcemdj9p@4ax.com> |
| In reply to | #304331 |
Heinz-Juergen Kronemeyer <kronemeyer@versanet.de> schrieb: >Nun, die neue [Drohnen-]Verordnung ist erst gültig, wenn sie im >Bundesanzeiger veröffentlicht ist. Bislang tauchte sie aber dort >noch nicht auf. >Und nicht alles ist von dem Besitzer richtig wiedergegeben worden. >Der Kenntnisnachweis ist erst ab einem Abfluggewicht von 2kg nötig, fast >alle üblichen Ready To Fly Multicopter der Consumerklasse liegen >darunter. >Die Problemklientel, die üblicherweise solche Multicopter >nutzt, ist davon [von der Verordnung] nicht betroffen. Komisch, >die Verordnung ist doch angeblich extra wegen dieser Problemklientel >geschaffen worden, warum lässt man sie dann außen vor? Ein rechter Deutscher fühlt sich nicht wohl, wenn etwas weder ausdrücklich erlaubt, noch ausdrücklich verboten ist. >Die Selbstbauer und Nutzer großer Multicopter sind in der Regel >besser informiert, und die erwischt es und dürfen alle 5 Jahre neu bezahlen. Ja nu, das Wichtigste an einem behördlichen Akt ist doch die Gebühr. >Für die Namensplakette gibt es eine Übergangsfrist bis Oktober, obwohl >sie problemlos zu bekommen sind. Der Kenntnisnachweis gilt aber ab >sofort, obwohl Inhalte, Kosten, etc. noch gar nicht geregelt sind. Paßt doch. Wer ist eigentlich dafür verantwortlich? Das Verkehrsministerium. Keine weiteren Fragen :-)
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| From | Goetz Schultz <ng-delete-mailer@goetz.co.uk> |
|---|---|
| Date | 2017-04-04 19:06 +0100 |
| Message-ID | <oc0nbe$cpt$1@gioia.aioe.org> |
| In reply to | #304296 |
Yo, On 03/04/17 10:44, Frank Hucklenbroich wrote: > Hallo zusammen! [....] > Bisher fand ich Drohnen ja eher langweilig, aber das Teil hat mich wirklich > begeistert. > > Grüße, > > Frank > Da habe ich wasfuer Dich. Ist zwar englisch, aber sollte passen(?): <quote> Soon You'll Be Able to Hijack Weaponized Police Drones in Connecticut Not content with having a fleet of insecure surveillance drones, the state of Connecticut wants a fleet of insecure weaponized drones. What could possibly go wrong? http://www.islandpacket.com/news/politics-government/national-politics/article141714294.html </quote> Cheers G.
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| From | Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com> |
|---|---|
| Date | 2017-04-05 09:07 +0200 |
| Message-ID | <sd4q3yhxvpui$.1qzdvndtlsr5x.dlg@40tude.net> |
| In reply to | #304540 |
Am Tue, 4 Apr 2017 19:06:40 +0100 schrieb Goetz Schultz: > Yo, > > On 03/04/17 10:44, Frank Hucklenbroich wrote: >> Hallo zusammen! > > [....] > >> Bisher fand ich Drohnen ja eher langweilig, aber das Teil hat mich wirklich >> begeistert. >> >> Grüße, >> >> Frank >> > > Da habe ich wasfuer Dich. Ist zwar englisch, aber sollte passen(?): > > <quote> > Soon You'll Be Able to Hijack Weaponized Police Drones in Connecticut > > Not content with having a fleet of insecure surveillance drones, the > state of Connecticut wants a fleet of insecure weaponized drones. What > could possibly go wrong? > > http://www.islandpacket.com/news/politics-government/national-politics/article141714294.html > </quote> Ja, danke, war eigentlich klar, daß da irgendwann jemand auf solche Ideen kommen würde. Wobei die Idee nicht neu ist, ich erinnere mich an einen Kinderfilm aus den 70ern, wo Jugendliche ein ferngesteuertes Flugzeug (mit Verbrenner-Motor) so umgebaut hatten, daß es ferngesteuert Dart-Pfeile verschießen konnte. Damit wurden dann feindliche Ziele "bombardiert". Grüße, Frank
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| From | Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> |
|---|---|
| Date | 2017-04-05 19:46 +0200 |
| Message-ID | <oc3ai9$e8p$1@news.bawue.net> |
| In reply to | #304620 |
On 04/05/2017 09:07 AM, Frank Hucklenbroich wrote: > > Ja, danke, war eigentlich klar, daß da irgendwann jemand auf solche Ideen > kommen würde. Wobei die Idee nicht neu ist, ich erinnere mich an einen > Kinderfilm aus den 70ern, wo Jugendliche ein ferngesteuertes Flugzeug (mit > Verbrenner-Motor) so umgebaut hatten, daß es ferngesteuert Dart-Pfeile > verschießen konnte. Damit wurden dann feindliche Ziele "bombardiert". So ziemlich jeder Jugendliche, der Modellflugzeuge geflogen hat dürfte Ideen gehabt haben wie man davon einen Feuerwerkskörper als 'Bombe' abwerfen kann oder eben einen dieser Luftheuler als 'Rakete' abfeuern. Was die meisten davon abhält es zu versuchen ist die Überlegung was passiert wenn die Zündung funktioniert aber der Abwurf nicht... So ein Flugzeug war schliesslich nicht billig. Gerrit
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