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Re: Drohnenspaß

From Heinz-Juergen Kronemeyer <kronemeyer@versanet.de>
Newsgroups ger.ct
Subject Re: Drohnenspaß
Date 2017-04-03 15:25 +0200
Message-ID <ekf0q0Fsp94U1@mid.individual.net> (permalink)
References <1riqpnyn043tc.doaqp8yl1f09$.dlg@40tude.net>

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Am 03.04.2017 um 11:44 schrieb Frank Hucklenbroich:
>  Seine Drohne war ein Eigenbau, etwa von der Größe
> eines kleinen Schuhkartons, Der > Knaller aber waren die Kameras: Eine nach unten gerichtete für Luftbilder,
> und eine nach vorne gerichtete, die ihr Signal an eine (ebenfalls
> selbstgebaute) VR-Brille schickte, die mit der Fernsteuerung verbunden war.
> So konnte der Pilot quasi nach vorne aus der Drohne hinausschauen und den
> Flugweg so mitverfolgen. Beeindruckend. Lt. eigener Aussage war der Typ
> Elektroingenieur und Hobbypilot (auf richtigen Flugzeugen) und habe deshalb
> auch einen Sachkundenachweis, der für das Führen so einer Drohne
> erforderlich ist. Er erzählte mir auch die Sache mit der Namensplakette,
> die seit dem 1.4. Vorschrift sei, und daß er sich da noch drum kümmern
> müsste, etwas passendes anzubauen.
> Bisher fand ich Drohnen ja eher langweilig, aber das Teil hat mich wirklich
> begeistert.
>
> Grüße,
>
> Frank
>

Nun, die neue Verordnung ist erst gültig, wenn sie im Bundesanzeiger 
veröffentlicht ist. Bislang tauchte sie aber dort noch nicht auf.
Und nicht alles ist von dem Besitzer richtig wiedergegeben worden.
Der Kenntnisnachweis ist erst ab einem Abfluggewicht von 2kg nötig, fast 
alle üblichen Ready To Fly Multicopter der Consumerklasse liegen 
darunter. Die Problemklientel, die üblicherweise solche Multicopter 
nutzt, ist davon nicht betroffen. Komisch, die Verordnung ist doch 
angeblich extra wegen dieser Problemklientel geschaffen worden, warum 
lässt man sie dann außen vor? Die Selbstbauer und Nutzer großer 
Multicopter sind in der Regel besser informiert und die erwischt es und 
dürfen alle 5 Jahre neu bezahlen.
Für die Namensplakette gibt es eine Übergangsfrist bis Oktober, obwohl 
sie problemlos zu bekommen sind. Der Kenntnisnachweis gilt aber ab 
sofort, obwohl Inhalte, Kosten, etc. noch gar nicht geregelt sind.

Neu sind auch die 100 Meter Höhenbeschränkung nur für Drohnen außerhalb 
von Modellflugplätzen. Das normale Flugmodell darf weiterhin über 100 
Meter steigen. Wobei es ziemlich egal sein dürfte, ob nun der 1.5kg 
Multicopter mit dem Ultralight kollidiert oder das 1.5kg schwere 
Flugmodell. Wobei die 100 Meter nicht eindeutig geregelt sind. 100 Meter 
über was? Über Startpunkt oder über Grund? 100 Meter über Grund dürften 
im Gebirge neben einer Schlucht zu interessanten Flugmanövern führen.
Weiterhin neu ist das Flugverbot über Wohngrundstücken ohne Genehmigung 
der Eigentümer. Und noch ein paar andere Sachen bezüglich 
Bundesautobahnen, Bundestrassen, Bundeswasserstraßen sowie Einrichtungen 
zur Energieversorgung.
Eine Versicherungspflicht gab es schon immer, Beachtung der 
Flugkontrollzonen und Abstände zu Flugplätzen sowieso. Alles Dinge, die 
ein verantwortungsvoller Pilot und Modellbauer alle schon wusste und die 
er nun bei entsprechend schweren Fluggerät alle 5 Jahre kostenpflichtig 
nachzuweisen hat. Nebst Führungszeugnis, das er zur Erlangung des 
Kenntnisnachweises vorzulegen hat. Nebenbei hat man mal eben den 
Nachwuchs eingedampft, den Kenntnisnachweis kann man erst ab 16 Jahren 
machen. Im Verein ab 14.

Ach ja, falls der Typ dort tatsächlich mit einer Videobrille flog war 
das illegal. FPV (First Person View) darf ohne einer zweiten Person, dem 
Spotter, nur bis 30 Meter Höhe bei einem Abfluggewicht bis zu 250 gr 
geflogen werden. Alles darüber hinaus erfordert einen Spotter, der den 
Luftraum beobachtet und notfalls das Modell übernehmen kann. Selbst das 
Nutzen eines Monitors anstatt einer Videobrille ist grenzwertig, da man 
das Modell dabei nicht im Blick hat.
Aber diejenigen, für die die Verordnung ja angeblich geschaffen wurde, 
werden davon nie erfahren.

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Drohnenspaß Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com> - 2017-04-03 11:44 +0200
  Re: Drohnenspaß Heinz-Juergen Kronemeyer <kronemeyer@versanet.de> - 2017-04-03 15:25 +0200
    Re: Drohnenspaß Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com> - 2017-04-03 16:46 +0200
      Re: Drohnenspaß Heinz-Juergen Kronemeyer <kronemeyer@versanet.de> - 2017-04-03 18:10 +0200
    Re: Drohnenspaß Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2017-04-04 12:22 +0200
  Re: Drohnenspaß Goetz Schultz <ng-delete-mailer@goetz.co.uk> - 2017-04-04 19:06 +0100
    Re: Drohnenspaß Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com> - 2017-04-05 09:07 +0200
      Re: Drohnenspaß Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2017-04-05 19:46 +0200

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