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| From | Heinz-Juergen Kronemeyer <kronemeyer@versanet.de> |
|---|---|
| Newsgroups | ger.ct |
| Subject | Re: Drohnenspaß |
| Date | 2017-04-03 15:25 +0200 |
| Message-ID | <ekf0q0Fsp94U1@mid.individual.net> (permalink) |
| References | <1riqpnyn043tc.doaqp8yl1f09$.dlg@40tude.net> |
Am 03.04.2017 um 11:44 schrieb Frank Hucklenbroich: > Seine Drohne war ein Eigenbau, etwa von der Größe > eines kleinen Schuhkartons, Der > Knaller aber waren die Kameras: Eine nach unten gerichtete für Luftbilder, > und eine nach vorne gerichtete, die ihr Signal an eine (ebenfalls > selbstgebaute) VR-Brille schickte, die mit der Fernsteuerung verbunden war. > So konnte der Pilot quasi nach vorne aus der Drohne hinausschauen und den > Flugweg so mitverfolgen. Beeindruckend. Lt. eigener Aussage war der Typ > Elektroingenieur und Hobbypilot (auf richtigen Flugzeugen) und habe deshalb > auch einen Sachkundenachweis, der für das Führen so einer Drohne > erforderlich ist. Er erzählte mir auch die Sache mit der Namensplakette, > die seit dem 1.4. Vorschrift sei, und daß er sich da noch drum kümmern > müsste, etwas passendes anzubauen. > Bisher fand ich Drohnen ja eher langweilig, aber das Teil hat mich wirklich > begeistert. > > Grüße, > > Frank > Nun, die neue Verordnung ist erst gültig, wenn sie im Bundesanzeiger veröffentlicht ist. Bislang tauchte sie aber dort noch nicht auf. Und nicht alles ist von dem Besitzer richtig wiedergegeben worden. Der Kenntnisnachweis ist erst ab einem Abfluggewicht von 2kg nötig, fast alle üblichen Ready To Fly Multicopter der Consumerklasse liegen darunter. Die Problemklientel, die üblicherweise solche Multicopter nutzt, ist davon nicht betroffen. Komisch, die Verordnung ist doch angeblich extra wegen dieser Problemklientel geschaffen worden, warum lässt man sie dann außen vor? Die Selbstbauer und Nutzer großer Multicopter sind in der Regel besser informiert und die erwischt es und dürfen alle 5 Jahre neu bezahlen. Für die Namensplakette gibt es eine Übergangsfrist bis Oktober, obwohl sie problemlos zu bekommen sind. Der Kenntnisnachweis gilt aber ab sofort, obwohl Inhalte, Kosten, etc. noch gar nicht geregelt sind. Neu sind auch die 100 Meter Höhenbeschränkung nur für Drohnen außerhalb von Modellflugplätzen. Das normale Flugmodell darf weiterhin über 100 Meter steigen. Wobei es ziemlich egal sein dürfte, ob nun der 1.5kg Multicopter mit dem Ultralight kollidiert oder das 1.5kg schwere Flugmodell. Wobei die 100 Meter nicht eindeutig geregelt sind. 100 Meter über was? Über Startpunkt oder über Grund? 100 Meter über Grund dürften im Gebirge neben einer Schlucht zu interessanten Flugmanövern führen. Weiterhin neu ist das Flugverbot über Wohngrundstücken ohne Genehmigung der Eigentümer. Und noch ein paar andere Sachen bezüglich Bundesautobahnen, Bundestrassen, Bundeswasserstraßen sowie Einrichtungen zur Energieversorgung. Eine Versicherungspflicht gab es schon immer, Beachtung der Flugkontrollzonen und Abstände zu Flugplätzen sowieso. Alles Dinge, die ein verantwortungsvoller Pilot und Modellbauer alle schon wusste und die er nun bei entsprechend schweren Fluggerät alle 5 Jahre kostenpflichtig nachzuweisen hat. Nebst Führungszeugnis, das er zur Erlangung des Kenntnisnachweises vorzulegen hat. Nebenbei hat man mal eben den Nachwuchs eingedampft, den Kenntnisnachweis kann man erst ab 16 Jahren machen. Im Verein ab 14. Ach ja, falls der Typ dort tatsächlich mit einer Videobrille flog war das illegal. FPV (First Person View) darf ohne einer zweiten Person, dem Spotter, nur bis 30 Meter Höhe bei einem Abfluggewicht bis zu 250 gr geflogen werden. Alles darüber hinaus erfordert einen Spotter, der den Luftraum beobachtet und notfalls das Modell übernehmen kann. Selbst das Nutzen eines Monitors anstatt einer Videobrille ist grenzwertig, da man das Modell dabei nicht im Blick hat. Aber diejenigen, für die die Verordnung ja angeblich geschaffen wurde, werden davon nie erfahren.
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Drohnenspaß Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com> - 2017-04-03 11:44 +0200
Re: Drohnenspaß Heinz-Juergen Kronemeyer <kronemeyer@versanet.de> - 2017-04-03 15:25 +0200
Re: Drohnenspaß Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com> - 2017-04-03 16:46 +0200
Re: Drohnenspaß Heinz-Juergen Kronemeyer <kronemeyer@versanet.de> - 2017-04-03 18:10 +0200
Re: Drohnenspaß Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2017-04-04 12:22 +0200
Re: Drohnenspaß Goetz Schultz <ng-delete-mailer@goetz.co.uk> - 2017-04-04 19:06 +0100
Re: Drohnenspaß Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com> - 2017-04-05 09:07 +0200
Re: Drohnenspaß Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2017-04-05 19:46 +0200
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