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Groups > ger.ct > #278444 > unrolled thread
| Started by | Herwig AQSR <herwig.huener@t-online.de> |
|---|---|
| First post | 2016-10-19 08:35 -0700 |
| Last post | 2016-10-22 12:23 +0200 |
| Articles | 13 — 8 participants |
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SmartPhone und VerkehrsSicherheit Herwig AQSR <herwig.huener@t-online.de> - 2016-10-19 08:35 -0700
Re: SmartPhone und VerkehrsSicherheit "Juergen P. Meier" <nospam-1984@jors.net> - 2016-10-20 04:36 +0000
Re: SmartPhone und VerkehrsSicherheit Daniel Pache <daniel.pache@gmx.net> - 2016-10-21 09:03 +0200
Re: SmartPhone und VerkehrsSicherheit Dieter Sporer <dieter.sp@gmx.de> - 2016-10-21 08:51 -0700
Re: SmartPhone und VerkehrsSicherheit Hartmut Ott <hottm@arcor.de> - 2016-10-21 16:52 +0200
Re: SmartPhone und VerkehrsSicherheit Dieter Sporer <dieter.sp@gmx.de> - 2016-10-21 08:48 -0700
Re: SmartPhone und VerkehrsSicherheit Ricardo Szabo <usenet13@rickszabo.de> - 2016-10-21 17:36 +0000
Re: SmartPhone und VerkehrsSicherheit Dieter Sporer <dieter.sp@gmx.de> - 2016-10-22 01:58 -0700
Re: SmartPhone und VerkehrsSicherheit "Juergen P. Meier" <nospam-1984@jors.net> - 2016-10-21 18:18 +0000
Re: SmartPhone und VerkehrsSicherheit Ricardo Szabo <usenet13@rickszabo.de> - 2016-10-22 04:30 +0000
Re: SmartPhone und VerkehrsSicherheit "Ralph A. Schmid, dk5ras" <ralph@schmid.xxx> - 2016-10-24 08:58 +0200
Re: SmartPhone und VerkehrsSicherheit Dieter Sporer <dieter.sp@gmx.de> - 2016-10-24 11:43 -0700
Re: SmartPhone und VerkehrsSicherheit Peter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net> - 2016-10-22 12:23 +0200
| From | Herwig AQSR <herwig.huener@t-online.de> |
|---|---|
| Date | 2016-10-19 08:35 -0700 |
| Subject | SmartPhone und VerkehrsSicherheit |
| Message-ID | <2dff2f16-68fb-48d8-8d45-fdd060d34e2f@googlegroups.com> |
2016-10-19 17:37:00 +0200 Vor etwa zwei Stunden in Aying gesehen: Ein kleiner, strassentauglicher Bagger innerörtlich, mit vielleicht 40 km/h unterwegs. Am Steuer jemand, der sich intensiv mit seinem SmartPhone beschäftigt. Auf den zweiten Blick vermisste ich jede Art von NummernSchild - gibt es da vielleicht Ausnahmen? Hat der sich nun strafbar gemacht? Was das SmartPhone betrifft, so könnte ja eine Navi-App drauf gelaufen sein, und die braucht man ja in Aying - das ist ja sooooo gross! Das wird überhaupt interessant - wenn eine Navi-App eine SprachSchnittStelle hat, die so sophisticated ist, dass man mit der streiten kann (meine BaLAG streitet jetzt schon mit meinem Navi!), ist dann dieses Gespräch analog zu sehen mit dem TelefonierVerbot während des Fahrens? Oder nur, wenn man das Ding ans Ohr nimmt (und dann die Karte nicht sehen kann)? Herwig
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| From | "Juergen P. Meier" <nospam-1984@jors.net> |
|---|---|
| Date | 2016-10-20 04:36 +0000 |
| Message-ID | <37269.23677.1476938196@news.jors.net> |
| In reply to | #278444 |
begin 1 followup to Herwig AQSR <herwig.huener@t-online.de>: > 2016-10-19 17:37:00 +0200 > > Vor etwa zwei Stunden in Aying gesehen: Ein kleiner, > strassentauglicher Bagger innerörtlich, mit > vielleicht 40 km/h unterwegs. Am Steuer jemand, der > sich intensiv mit seinem SmartPhone beschäftigt. > > Auf den zweiten Blick vermisste ich jede Art von > NummernSchild - gibt es da vielleicht Ausnahmen? Nein. Aber es gibt immer wieder Idioten die ihr Privatvermoegen leichtfertig aufs Spiel setzen, und verbotenerweise ohne Versicherungsschutz nicht Zugelassene Baumaschinen im Strassenverkehr bewegen. > Hat der sich nun strafbar gemacht? Was das Ja. Auch ohne Smartphone.
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| From | Daniel Pache <daniel.pache@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2016-10-21 09:03 +0200 |
| Message-ID | <h5jOz.60069$xH2.33920@fx44.iad> |
| In reply to | #278493 |
Am 20.10.2016 um 06:36 schrieb Juergen P. Meier: > Nein. Aber es gibt immer wieder Idioten die ihr Privatvermoegen > leichtfertig aufs Spiel setzen, und verbotenerweise ohne > Versicherungsschutz nicht Zugelassene Baumaschinen im Strassenverkehr > bewegen. Da wird nicht groß drüber nachgedacht. Chef hat keine Zeit, mit dem Kanister rumzukommen, dann heißt es halt "fahr mal schnell selbst zur Tanke". Wenn der Baggerführer den Lappen verliert, ist das auch nicht so schlimm, auf Privatgrundstücken darf er ja weiterhin baggern. Und wie er zur Arbeit kommt, ist dem Chef ja egal. Um ehrlich zu sein, wird das Risiko, erwischt zu werden, jeden Tag kleiner. Früher hast Du ein Fahrzeug ohne Kennzeichen gesehen und gedacht, ui ui ui, wenn sie den sehen, ist er dran. Heute steht die Polizei an der Ampel hinter so einem und macht rein gar nichts - vermutlich zu viel Papierkram. Gruß Daniel
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| From | Dieter Sporer <dieter.sp@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2016-10-21 08:51 -0700 |
| Message-ID | <a63e04b6-e147-4b84-8578-5521785bafd4@googlegroups.com> |
| In reply to | #278657 |
Am Freitag, 21. Oktober 2016 09:03:42 UTC+2 schrieb Daniel Pache: > Am 20.10.2016 um 06:36 schrieb Juergen P. Meier: > > > Nein. Aber es gibt immer wieder Idioten die ihr Privatvermoegen > > leichtfertig aufs Spiel setzen, und verbotenerweise ohne > > Versicherungsschutz nicht Zugelassene Baumaschinen im Strassenverkehr > > bewegen. > > Da wird nicht groß drüber nachgedacht. Chef hat keine Zeit, mit dem > Kanister rumzukommen, dann heißt es halt "fahr mal schnell selbst zur > Tanke". Wenn der Baggerführer den Lappen verliert, ist das auch nicht so > schlimm, auf Privatgrundstücken darf er ja weiterhin baggern. Und wie er > zur Arbeit kommt, ist dem Chef ja egal. > > Um ehrlich zu sein, wird das Risiko, erwischt zu werden, jeden Tag > kleiner. Zum Glück wird das so sein, wenn kein Vergehen vorliegt > Früher hast Du ein Fahrzeug ohne Kennzeichen gesehen und > gedacht, ui ui ui, wenn sie den sehen, ist er dran. Heute steht die > Polizei an der Ampel hinter so einem und macht rein gar nichts - > vermutlich zu viel Papierkram. Die Polizei wird ja möglicherweise die Regeln kennen. Ein Fahrzeug, das kein Nummernschild haben muß wird nicht beanstandet. Irgendwie erscheint mir das ja konsequent. Es genügt, wenn sie die stoppen, die eins bräuchten Dieter
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| From | Hartmut Ott <hottm@arcor.de> |
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| Date | 2016-10-21 16:52 +0200 |
| Message-ID | <e6v03fFekgjU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #278657 |
Hej, Am 21.10.2016 um 09:03 schrieb Daniel Pache: >> Nein. Aber es gibt immer wieder Idioten die ihr Privatvermoegen >> leichtfertig aufs Spiel setzen, und verbotenerweise ohne >> Versicherungsschutz nicht Zugelassene Baumaschinen im Strassenverkehr >> bewegen. > > Da wird nicht groß drüber nachgedacht. Chef hat keine Zeit, mit dem > Kanister rumzukommen, dann heißt es halt "fahr mal schnell selbst zur > Tanke". Wenn der Baggerführer den Lappen verliert, ist das auch nicht so > schlimm, auf Privatgrundstücken darf er ja weiterhin baggern. Und wie er > zur Arbeit kommt, ist dem Chef ja egal. > > Um ehrlich zu sein, wird das Risiko, erwischt zu werden, jeden Tag > kleiner. Früher hast Du ein Fahrzeug ohne Kennzeichen gesehen und > gedacht, ui ui ui, wenn sie den sehen, ist er dran. Heute steht die > Polizei an der Ampel hinter so einem und macht rein gar nichts - > vermutlich zu viel Papierkram. Da scheint sich einiges geändert zu haben https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstfahrende_Arbeitsmaschine oder wohl besser erklärt http://www.hkl-baumaschinen.de/HKL-MIETPARK-Magazin/Ausgabe-9/Baumaschinen-im-Stra%C3%9Fenverkehr ..........schnippel............. Der HKL BAUTIPP: Baumaschinen im Straßenverkehr Das korrekte Führen einer Baumaschine setzt vieles voraus. Was der Fahrer einer Baumaschine im Straßenverkehr alles beachten muss, klären wir für Sie in diesem HKL BAUTIPP: Welche Voraussetzungen rund um Ausstattung und Versicherung der Maschine, welche Anforderungen an Fahrer und Fahrzeugführung müssen erfüllt werden? HKL BAUTIPP: Voraussetzungen Baumaschinen müssen gemäß der StVZO* und der StVO* ausgerüstet sein. Der Fahrer muss über einen entsprechenden Führerschein verfügen. Für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 6 Kilometer pro Stunde ist kein Führerschein erforderlich; bis 25 Kilometer pro Stunde ist der Führerschein Klasse L (früher Klasse 5) Voraussetzung; über 25 Kilometer pro Stunde gilt folgende Regelung: Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen benötigt der Fahrer Klasse B, für Fahrzeuge ab 3,5 bis 7,5 Tonnen Klasse C 1 (früher Klasse 3), für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Klasse C (früher Klasse 2). *StVZO = Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung *StVO = Straßen-Verkehrsordnung HKL BAUTIPP: Dokumente Folgende Dokumente muss der Fahrer mit sich führen: Führerschein, allgemeine Betriebserlaubnis, Einzel-Betriebserlaubnis oder EGTypgenehmigung für Erdbaumaschinen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit über 6 Kilometer pro Stunde und Betriebsanleitung. Das Fahrzeug muss der §-10-Betriebs-Sicherheits-Vorschrift (früher Sachkundigenprüfung/ UVV) entsprechen. Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 20 Kilometer pro Stunde benötigen ein eigenes Kennzeichen. Bei diesen Fahrzeugen kommt die Hauptuntersuchung (TÜV- Prüfung) hinzu. HKL BAUTIPP: Sichtfeld Ist das Sichtfeld des Fahrers eingeschränkt, muss eine Begleitperson den Fahrer an Kreuzungen und Einmündungen einweisen. Ist in der ABE/BE eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO bzw. § 29 StVO gefordert, ist diese mitzuführen. Der Abstand von Mitte Lenkrad bis zur Vorderkante der Baumaschine darf nicht mehr als 3,5 Meter betragen. Der Abstand von den Hauptscheinwerfern und Blinkern bis zur Vorderkante darf ebenfalls die 3,5 Meter nicht überschreiten. Vor der Teilnahme am Straßenverkehr muss jede Baumaschine nach den gesetzlichen Vorgaben vorbereitet werden. HKL BAUTIPP: Besitzerschild Baumaschinen, die am Straßenverkehr teilnehmen, benötigen auf der linken Seite ein Schild mit dem Vornamen, Zunamen und Wohnort des Besitzers (gilt auch für Firmen = StVZO § 64 b). HKL BAUTIPP: Ausrüstung des Fahrers Nach Sicherheitsklasse DIN EN 345 benötigt ein Baustellenmitarbeiter Sicherheitsschuhe. Dem Fahrer einer Baumaschine ist es erlaubt, andere Schuhe zu tragen; er darf damit aber nicht auf der Baustelle aussteigen. Nach DIN EN 397 braucht ein Baustellenmitarbeiter einen Schutzhelm; als Fahrer darf er ohne Schutzhelm in der Kabine sitzen, muss den Helm aber beim Verlassen der Baumaschine griffbereit haben. Dem Fahrer wird eng anliegende Arbeitskleidung empfohlen, damit er nicht an den Bedienungselementen hängenbleibt. HKL BAUTIPP: Ausrüstung der Maschine Eine Baumaschine im Straßenverkehr muss mit Warnweste, Erste-Hilfe-Kasten und Feuerlöscher ausgestattet sein. Außerdem müssen alle scharfkantigen Teile einer Baumaschine vor der Straßenfahrt abgedeckt werden. Bei Radladern muss der Fahrer die Schneidkante der Schaufel mit einem Zahnschutz versehen. Bei Baggern ist der Ausleger einzuknicken und die Schaufel zu sichern. Zusätzlich ist der Mobilbagger vor Straßenfahrt gegen Verdrehen des Oberwagens zum Unterwagen zu sichern. Die Lenkachse muss sich in Fahrtrichtung befinden. HKL BAUTIPP: Anforderungen Das Mindestalter für Baumaschinenfahrer beträgt 18 Jahre. Der Fahrer muss körperlich und geistig geeignet und zuverlässig sein, das heißt: Er muss im Führen und Warten der Maschine unterwiesen sowie vom Unternehmer für die Aufgabe beauftragt worden sein. Er ist verpflichtet, zuvor seine Befähigung dem Unternehmer gegenüber nachzuweisen. HKL BAUTIPP: Versicherung Baumaschinen mit Kennzeichen sind pflichtversichert über die KFZ-Haftpflichtversicherung. Baumaschinen ohne Kennzeichen sind nicht versicherungspflichtig. Das Schadensrisiko muss über die Haftpflichtversicherung des Mieters mitversichert werden. Private Haftpflichtversicherungen decken das Schadensrisiko in der Regel nicht ab. Dadurch ist es für Privatpersonen unkalkulierbar. Private Bauherren können das Schadensrisiko in die Haftpflichtversicherung mitaufnehmen lassen. Die HKL Maschinen-Bruchversicherung deckt nur Schäden an der Mietmaschine ab, keine Haftpflichtschäden. ..............schnappel........................... mfg Hartmut Ott *Wir alle tragen den Heiligenschein des gewöhnlichen Wahnsinns* -- Trage es lachend
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| From | Dieter Sporer <dieter.sp@gmx.de> |
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| Date | 2016-10-21 08:48 -0700 |
| Message-ID | <f02ac111-a249-4157-9918-40a116bc1c51@googlegroups.com> |
| In reply to | #278493 |
Am Donnerstag, 20. Oktober 2016 06:38:02 UTC+2 schrieb Juergen P. Meier: > begin 1 followup to Herwig AQSR <herwig.huener@t-online.de>: > > 2016-10-19 17:37:00 +0200 > > > > Vor etwa zwei Stunden in Aying gesehen: Ein kleiner, > > strassentauglicher Bagger innerörtlich, mit > > vielleicht 40 km/h unterwegs. Am Steuer jemand, der > > sich intensiv mit seinem SmartPhone beschäftigt. > > > > Auf den zweiten Blick vermisste ich jede Art von > > NummernSchild - gibt es da vielleicht Ausnahmen? > > Nein. Aber es gibt immer wieder Idioten die ihr Privatvermoegen > leichtfertig aufs Spiel setzen, und verbotenerweise ohne > Versicherungsschutz nicht Zugelassene Baumaschinen im Strassenverkehr > bewegen. Unsinn. Ein "kleiner, strassentauglicher Bagger" ist eine zulassungsfreie Baumaschine. Der braucht kein Nummernschuld > > Hat der sich nun strafbar gemacht? Was das > > Ja. Auch ohne Smartphone. Ach was. Das ist nur eine Ordnungswidrigkeit wegen dem Handy. Sonst nichts Dieter
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| From | Ricardo Szabo <usenet13@rickszabo.de> |
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| Date | 2016-10-21 17:36 +0000 |
| Message-ID | <e6v20bFf3gfU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #278748 |
Dieter Sporer <dieter.sp@gmx.de> wrote: >>> Vor etwa zwei Stunden in Aying gesehen: Ein kleiner, >>> strassentauglicher Bagger innerörtlich, mit >>> vielleicht 40 km/h unterwegs. >>> Auf den zweiten Blick vermisste ich jede Art von >>> NummernSchild - gibt es da vielleicht Ausnahmen? >> Nein. Aber es gibt immer wieder Idioten die ihr Privatvermoegen >> leichtfertig aufs Spiel setzen, und verbotenerweise ohne >> Versicherungsschutz nicht Zugelassene Baumaschinen im Strassenverkehr >> bewegen. > Unsinn. Ein "kleiner, strassentauglicher Bagger" ist eine zulassungsfreie > Baumaschine. Der braucht kein Nummernschuld Schnell ist der Manne mit dem Wort "Unsinn". Eine selbstfahrende Baumaschine, die "mit vielleicht 40 km/h" unterwegs ist, dürfte aber eher nicht zulassungsfrei sein. Bye Rick
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| From | Dieter Sporer <dieter.sp@gmx.de> |
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| Date | 2016-10-22 01:58 -0700 |
| Message-ID | <113c47d6-a5ae-44ff-8bed-667af4ce2a42@googlegroups.com> |
| In reply to | #278771 |
Am Freitag, 21. Oktober 2016 19:36:12 UTC+2 schrieb Ricardo Szabo: > Dieter Sporer <dieter.sp@gmx.de> wrote: > > >>> Vor etwa zwei Stunden in Aying gesehen: Ein kleiner, > >>> strassentauglicher Bagger innerörtlich, mit > >>> vielleicht 40 km/h unterwegs. > >>> Auf den zweiten Blick vermisste ich jede Art von > >>> NummernSchild - gibt es da vielleicht Ausnahmen? > >> Nein. Aber es gibt immer wieder Idioten die ihr Privatvermoegen > >> leichtfertig aufs Spiel setzen, und verbotenerweise ohne > >> Versicherungsschutz nicht Zugelassene Baumaschinen im Strassenverkehr > >> bewegen. > > Unsinn. Ein "kleiner, strassentauglicher Bagger" ist eine zulassungsfreie > > Baumaschine. Der braucht kein Nummernschuld > > Schnell ist der Manne mit dem Wort "Unsinn". Eine Äußerung mit Absender "Juergen P. Meier" ist doch erfahrungsgemäß zumeist Blödsinn. So auch hier > Eine selbstfahrende > Baumaschine, die "mit vielleicht 40 km/h" unterwegs ist, dürfte aber eher > nicht zulassungsfrei sein. Ist das so? Wenn die "vielleicht 40 km/h" aber 20 km/h waren? Dieter
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| From | "Juergen P. Meier" <nospam-1984@jors.net> |
|---|---|
| Date | 2016-10-21 18:18 +0000 |
| Message-ID | <37285.25967.1477073893@news.jors.net> |
| In reply to | #278748 |
Dieter Sporer <dieter.sp@gmx.de>: > Am Donnerstag, 20. Oktober 2016 06:38:02 UTC+2 schrieb Juergen P. Meier: >> begin 1 followup to Herwig AQSR <herwig.huener@t-online.de>: >> > 2016-10-19 17:37:00 +0200 >> > >> > Vor etwa zwei Stunden in Aying gesehen: Ein kleiner, >> > strassentauglicher Bagger innerörtlich, mit >> > vielleicht 40 km/h unterwegs. Am Steuer jemand, der >> > sich intensiv mit seinem SmartPhone beschäftigt. >> > >> > Auf den zweiten Blick vermisste ich jede Art von >> > NummernSchild - gibt es da vielleicht Ausnahmen? >> >> Nein. Aber es gibt immer wieder Idioten die ihr Privatvermoegen >> leichtfertig aufs Spiel setzen, und verbotenerweise ohne >> Versicherungsschutz nicht Zugelassene Baumaschinen im Strassenverkehr >> bewegen. > > Unsinn. Ein "kleiner, strassentauglicher Bagger" ist eine zulassungsfreie > Baumaschine. Der braucht kein Nummernschuld Bullshit. Erstens sind das keine "kleinen Bagger", zweitens benoetigt *JEDES* Kraftfahrzeug eine Zulassung fuer den oeffentlichen Strassenverkehr.
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| From | Ricardo Szabo <usenet13@rickszabo.de> |
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| Date | 2016-10-22 04:30 +0000 |
| Message-ID | <e708anFnb2cU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #278778 |
Juergen P. Meier <nospam-1984@jors.net> wrote: >>>> Vor etwa zwei Stunden in Aying gesehen: Ein kleiner, >>>> strassentauglicher Bagger innerörtlich, mit >>>> vielleicht 40 km/h unterwegs. Am Steuer jemand, der >>>> sich intensiv mit seinem SmartPhone beschäftigt. (...) > Erstens sind das keine "kleinen Bagger", zweitens benoetigt *JEDES* > Kraftfahrzeug eine Zulassung fuer den oeffentlichen Strassenverkehr. Schnell ist der Manne mit dem Wort "Bullshit". "Ein kleiner, strassentauglicher Bagger" ist also kein "kleiner Bagger"? Interessante These. Ihr könnt euch da jetzt gerne weiter streiten, aber solange nicht klar ist, um was für ein Fahrzeug es sich tatsächlich gehandelt hat, habt ihr beide Recht oder auch Unrecht. Natürlich benötigt nicht jede selbstfahrende Baumaschine eine Zulassung, manche sind zulassungsfrei. (Also zumindest, wenn wir jetzt unter Zulassung die Erteilung eines Nummernschildes definieren, so wie es im Kontext besprochen war). Andererseits fahren zulassungsfreie Baumaschinen üblicherweise nicht "vielleicht 40 km/h". Bye Rick
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| From | "Ralph A. Schmid, dk5ras" <ralph@schmid.xxx> |
|---|---|
| Date | 2016-10-24 08:58 +0200 |
| Message-ID | <38cr0ctn67mpmalkpovk1ftegmu4flggrg@4ax.com> |
| In reply to | #278820 |
Ricardo Szabo <usenet13@rickszabo.de> wrote: > Andererseits fahren >zulassungsfreie Baumaschinen üblicherweise nicht "vielleicht 40 km/h". Ist die Grenze nicht bei 6 oder 7 km/h? -ras -- Ralph A. Schmid http://www.schmid.xxx/ http://www.db0fue.de/ http://www.bclog.de/ http://www.kabuliyan.de/
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| From | Dieter Sporer <dieter.sp@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2016-10-24 11:43 -0700 |
| Message-ID | <dd9c8a26-baec-4481-9ec2-f4ef56ec5e1d@googlegroups.com> |
| In reply to | #279099 |
Am Montag, 24. Oktober 2016 08:58:21 UTC+2 schrieb Ralph A. Schmid, dk5ras: > Ricardo Szabo <usenet13@rickszabo.de> wrote: > > > Andererseits fahren > >zulassungsfreie Baumaschinen üblicherweise nicht "vielleicht 40 km/h". > > Ist die Grenze nicht bei 6 oder 7 km/h? Nee. Das sind 20 km/h. Also durchaus sowas wie "vielleicht 40 km/h". Nicht jeder schätzt so arg genau Dieter
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| From | Peter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2016-10-22 12:23 +0200 |
| Message-ID | <e70t1hFrr1iU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #278778 |
Am 21.10.2016 um 20:18 schrieb Juergen P. Meier: > ... > Erstens sind das keine "kleinen Bagger", zweitens benoetigt *JEDES* > Kraftfahrzeug eine Zulassung fuer den oeffentlichen Strassenverkehr. Mein Senf: Nein. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen unter 20 km/h sind nicht zulassungspflichtig. http://www.bfga.de/infothek/bfga-newsletter-arbeitsschutz/fahren-mit-bagger-und-radlader-im-oeffentlichen-strasenverkehr/ Gruß Peter
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