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Groups > ger.ct > #278444 > unrolled thread

SmartPhone und VerkehrsSicherheit

Started byHerwig AQSR <herwig.huener@t-online.de>
First post2016-10-19 08:35 -0700
Last post2016-10-22 12:23 +0200
Articles 13 — 8 participants

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Contents

  SmartPhone und VerkehrsSicherheit Herwig AQSR <herwig.huener@t-online.de> - 2016-10-19 08:35 -0700
    Re: SmartPhone und VerkehrsSicherheit "Juergen P. Meier" <nospam-1984@jors.net> - 2016-10-20 04:36 +0000
      Re: SmartPhone und VerkehrsSicherheit Daniel Pache <daniel.pache@gmx.net> - 2016-10-21 09:03 +0200
        Re: SmartPhone und VerkehrsSicherheit Dieter Sporer <dieter.sp@gmx.de> - 2016-10-21 08:51 -0700
        Re: SmartPhone und VerkehrsSicherheit Hartmut Ott <hottm@arcor.de> - 2016-10-21 16:52 +0200
      Re: SmartPhone und VerkehrsSicherheit Dieter Sporer <dieter.sp@gmx.de> - 2016-10-21 08:48 -0700
        Re: SmartPhone und VerkehrsSicherheit Ricardo Szabo <usenet13@rickszabo.de> - 2016-10-21 17:36 +0000
          Re: SmartPhone und VerkehrsSicherheit Dieter Sporer <dieter.sp@gmx.de> - 2016-10-22 01:58 -0700
        Re: SmartPhone und VerkehrsSicherheit "Juergen P. Meier" <nospam-1984@jors.net> - 2016-10-21 18:18 +0000
          Re: SmartPhone und VerkehrsSicherheit Ricardo Szabo <usenet13@rickszabo.de> - 2016-10-22 04:30 +0000
            Re: SmartPhone und VerkehrsSicherheit "Ralph A. Schmid, dk5ras" <ralph@schmid.xxx> - 2016-10-24 08:58 +0200
              Re: SmartPhone und VerkehrsSicherheit Dieter Sporer <dieter.sp@gmx.de> - 2016-10-24 11:43 -0700
          Re: SmartPhone und VerkehrsSicherheit Peter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net> - 2016-10-22 12:23 +0200

#278444 — SmartPhone und VerkehrsSicherheit

FromHerwig AQSR <herwig.huener@t-online.de>
Date2016-10-19 08:35 -0700
SubjectSmartPhone und VerkehrsSicherheit
Message-ID<2dff2f16-68fb-48d8-8d45-fdd060d34e2f@googlegroups.com>
2016-10-19 17:37:00 +0200

Vor etwa zwei Stunden in Aying gesehen: Ein kleiner,
strassentauglicher Bagger innerörtlich, mit
vielleicht 40 km/h unterwegs. Am Steuer jemand, der
sich intensiv mit seinem SmartPhone beschäftigt.

Auf den zweiten Blick vermisste ich jede Art von
NummernSchild - gibt es da vielleicht Ausnahmen?

Hat der sich nun strafbar gemacht? Was das
SmartPhone betrifft, so könnte ja eine Navi-App
drauf gelaufen sein, und die braucht man ja in
Aying - das ist ja sooooo gross!

Das wird überhaupt interessant - wenn eine
Navi-App eine SprachSchnittStelle hat, die
so sophisticated ist, dass man mit der streiten
kann (meine BaLAG streitet jetzt schon mit meinem
Navi!), ist dann dieses Gespräch analog zu
sehen mit dem TelefonierVerbot während des
Fahrens? Oder nur, wenn man das Ding ans Ohr
nimmt (und dann die Karte nicht sehen kann)?

Herwig

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#278493

From"Juergen P. Meier" <nospam-1984@jors.net>
Date2016-10-20 04:36 +0000
Message-ID<37269.23677.1476938196@news.jors.net>
In reply to#278444
begin 1 followup to Herwig AQSR <herwig.huener@t-online.de>:
> 2016-10-19 17:37:00 +0200
>
> Vor etwa zwei Stunden in Aying gesehen: Ein kleiner,
> strassentauglicher Bagger innerörtlich, mit
> vielleicht 40 km/h unterwegs. Am Steuer jemand, der
> sich intensiv mit seinem SmartPhone beschäftigt.
>
> Auf den zweiten Blick vermisste ich jede Art von
> NummernSchild - gibt es da vielleicht Ausnahmen?

Nein. Aber es gibt immer wieder Idioten die ihr Privatvermoegen
leichtfertig aufs Spiel setzen, und verbotenerweise ohne
Versicherungsschutz nicht Zugelassene Baumaschinen im Strassenverkehr
bewegen.

> Hat der sich nun strafbar gemacht? Was das

Ja. Auch ohne Smartphone.

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#278657

FromDaniel Pache <daniel.pache@gmx.net>
Date2016-10-21 09:03 +0200
Message-ID<h5jOz.60069$xH2.33920@fx44.iad>
In reply to#278493
Am 20.10.2016 um 06:36 schrieb Juergen P. Meier:

> Nein. Aber es gibt immer wieder Idioten die ihr Privatvermoegen
> leichtfertig aufs Spiel setzen, und verbotenerweise ohne
> Versicherungsschutz nicht Zugelassene Baumaschinen im Strassenverkehr
> bewegen.

Da wird nicht groß drüber nachgedacht. Chef hat keine Zeit, mit dem 
Kanister rumzukommen, dann heißt es halt "fahr mal schnell selbst zur 
Tanke". Wenn der Baggerführer den Lappen verliert, ist das auch nicht so 
schlimm, auf Privatgrundstücken darf er ja weiterhin baggern. Und wie er 
zur Arbeit kommt, ist dem Chef ja egal.

Um ehrlich zu sein, wird das Risiko, erwischt zu werden, jeden Tag 
kleiner. Früher hast Du ein Fahrzeug ohne Kennzeichen gesehen und 
gedacht, ui ui ui, wenn sie den sehen, ist er dran. Heute steht die 
Polizei an der Ampel hinter so einem und macht rein gar nichts - 
vermutlich zu viel Papierkram.

Gruß

Daniel

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#278749

FromDieter Sporer <dieter.sp@gmx.de>
Date2016-10-21 08:51 -0700
Message-ID<a63e04b6-e147-4b84-8578-5521785bafd4@googlegroups.com>
In reply to#278657
Am Freitag, 21. Oktober 2016 09:03:42 UTC+2 schrieb Daniel Pache:
> Am 20.10.2016 um 06:36 schrieb Juergen P. Meier:
> 
> > Nein. Aber es gibt immer wieder Idioten die ihr Privatvermoegen
> > leichtfertig aufs Spiel setzen, und verbotenerweise ohne
> > Versicherungsschutz nicht Zugelassene Baumaschinen im Strassenverkehr
> > bewegen.
> 
> Da wird nicht groß drüber nachgedacht. Chef hat keine Zeit, mit dem 
> Kanister rumzukommen, dann heißt es halt "fahr mal schnell selbst zur 
> Tanke". Wenn der Baggerführer den Lappen verliert, ist das auch nicht so 
> schlimm, auf Privatgrundstücken darf er ja weiterhin baggern. Und wie er 
> zur Arbeit kommt, ist dem Chef ja egal.
> 
> Um ehrlich zu sein, wird das Risiko, erwischt zu werden, jeden Tag 
> kleiner.

Zum Glück wird das so sein, wenn kein Vergehen vorliegt

> Früher hast Du ein Fahrzeug ohne Kennzeichen gesehen und 
> gedacht, ui ui ui, wenn sie den sehen, ist er dran. Heute steht die 
> Polizei an der Ampel hinter so einem und macht rein gar nichts - 
> vermutlich zu viel Papierkram.

Die Polizei wird ja möglicherweise die Regeln kennen. Ein Fahrzeug, das kein 
Nummernschild haben muß wird nicht beanstandet. Irgendwie erscheint mir das ja
konsequent.
Es genügt, wenn sie die stoppen, die eins bräuchten

Dieter

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#278762

FromHartmut Ott <hottm@arcor.de>
Date2016-10-21 16:52 +0200
Message-ID<e6v03fFekgjU1@mid.individual.net>
In reply to#278657
Hej,

Am 21.10.2016 um 09:03 schrieb Daniel Pache:


>> Nein. Aber es gibt immer wieder Idioten die ihr Privatvermoegen
>> leichtfertig aufs Spiel setzen, und verbotenerweise ohne
>> Versicherungsschutz nicht Zugelassene Baumaschinen im Strassenverkehr
>> bewegen.
> 
> Da wird nicht groß drüber nachgedacht. Chef hat keine Zeit, mit dem 
> Kanister rumzukommen, dann heißt es halt "fahr mal schnell selbst zur 
> Tanke". Wenn der Baggerführer den Lappen verliert, ist das auch nicht so 
> schlimm, auf Privatgrundstücken darf er ja weiterhin baggern. Und wie er 
> zur Arbeit kommt, ist dem Chef ja egal.
> 
> Um ehrlich zu sein, wird das Risiko, erwischt zu werden, jeden Tag 
> kleiner. Früher hast Du ein Fahrzeug ohne Kennzeichen gesehen und 
> gedacht, ui ui ui, wenn sie den sehen, ist er dran. Heute steht die 
> Polizei an der Ampel hinter so einem und macht rein gar nichts - 
> vermutlich zu viel Papierkram.

Da scheint sich einiges geändert zu haben

https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstfahrende_Arbeitsmaschine

oder wohl besser erklärt

http://www.hkl-baumaschinen.de/HKL-MIETPARK-Magazin/Ausgabe-9/Baumaschinen-im-Stra%C3%9Fenverkehr

..........schnippel.............

Der HKL BAUTIPP: Baumaschinen im Straßenverkehr
Das korrekte Führen einer Baumaschine setzt vieles voraus.

Was der Fahrer einer Baumaschine im Straßenverkehr alles beachten muss,
klären wir für Sie in diesem HKL BAUTIPP: Welche Voraussetzungen rund um
Ausstattung und Versicherung der Maschine, welche Anforderungen an
Fahrer und Fahrzeugführung müssen erfüllt werden?
HKL BAUTIPP: Voraussetzungen

Baumaschinen müssen gemäß der StVZO* und der StVO* ausgerüstet sein. Der
Fahrer muss über einen entsprechenden Führerschein verfügen. Für
Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 6
Kilometer pro Stunde ist kein Führerschein erforderlich; bis 25
Kilometer pro Stunde ist der Führerschein Klasse L (früher Klasse 5)
Voraussetzung; über 25 Kilometer pro Stunde gilt folgende Regelung: Für
Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen benötigt der Fahrer Klasse B, für Fahrzeuge ab
3,5 bis 7,5 Tonnen Klasse C 1 (früher Klasse 3), für Fahrzeuge über 7,5
Tonnen Klasse C (früher Klasse 2).

*StVZO = Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung *StVO = Straßen-Verkehrsordnung
HKL BAUTIPP: Dokumente

Folgende Dokumente muss der Fahrer mit sich führen: Führerschein,
allgemeine Betriebserlaubnis, Einzel-Betriebserlaubnis oder
EGTypgenehmigung für Erdbaumaschinen mit einer zulässigen
Höchstgeschwindigkeit über 6 Kilometer pro Stunde und Betriebsanleitung.
Das Fahrzeug muss der §-10-Betriebs-Sicherheits-Vorschrift (früher
Sachkundigenprüfung/ UVV) entsprechen. Fahrzeuge mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 20 Kilometer pro Stunde
benötigen ein eigenes Kennzeichen. Bei diesen Fahrzeugen kommt die
Hauptuntersuchung (TÜV- Prüfung) hinzu.
HKL BAUTIPP: Sichtfeld

Ist das Sichtfeld des Fahrers eingeschränkt, muss eine Begleitperson den
Fahrer an Kreuzungen und Einmündungen einweisen. Ist in der ABE/BE eine
Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO bzw. § 29 StVO gefordert, ist diese
mitzuführen. Der Abstand von Mitte Lenkrad bis zur Vorderkante der
Baumaschine darf nicht mehr als 3,5 Meter betragen. Der Abstand von den
Hauptscheinwerfern und Blinkern bis zur Vorderkante darf ebenfalls die
3,5 Meter nicht überschreiten.

Vor der Teilnahme am Straßenverkehr muss jede Baumaschine nach den
gesetzlichen Vorgaben vorbereitet werden.








HKL BAUTIPP: Besitzerschild

Baumaschinen, die am Straßenverkehr teilnehmen, benötigen auf der linken
Seite ein Schild mit dem Vornamen, Zunamen und Wohnort des Besitzers
(gilt auch für Firmen = StVZO § 64 b).
HKL BAUTIPP: Ausrüstung des Fahrers

Nach Sicherheitsklasse DIN EN 345 benötigt ein Baustellenmitarbeiter
Sicherheitsschuhe. Dem Fahrer einer Baumaschine ist es erlaubt, andere
Schuhe zu tragen; er darf damit aber nicht auf der Baustelle aussteigen.
Nach DIN EN 397 braucht ein Baustellenmitarbeiter einen Schutzhelm; als
Fahrer  darf er ohne Schutzhelm in der Kabine sitzen, muss den Helm aber
beim Verlassen der Baumaschine griffbereit haben. Dem Fahrer wird eng
anliegende Arbeitskleidung empfohlen, damit er nicht an den
Bedienungselementen hängenbleibt.
HKL BAUTIPP: Ausrüstung der Maschine

Eine Baumaschine im Straßenverkehr muss mit Warnweste,
Erste-Hilfe-Kasten und Feuerlöscher ausgestattet sein. Außerdem müssen
alle scharfkantigen Teile einer Baumaschine vor der Straßenfahrt
abgedeckt werden. Bei Radladern muss der Fahrer die Schneidkante der
Schaufel mit einem Zahnschutz versehen. Bei Baggern ist der Ausleger
einzuknicken und die Schaufel zu sichern. Zusätzlich ist der Mobilbagger
vor Straßenfahrt gegen Verdrehen des Oberwagens zum Unterwagen zu
sichern. Die Lenkachse muss sich in Fahrtrichtung befinden.
HKL BAUTIPP: Anforderungen

Das Mindestalter für Baumaschinenfahrer beträgt 18 Jahre. Der Fahrer
muss körperlich und geistig geeignet und zuverlässig sein, das heißt: Er
muss im Führen und Warten der Maschine unterwiesen sowie vom Unternehmer
für die Aufgabe beauftragt worden sein. Er ist verpflichtet, zuvor seine
Befähigung dem Unternehmer gegenüber nachzuweisen.
HKL BAUTIPP: Versicherung

Baumaschinen mit Kennzeichen sind pflichtversichert über die
KFZ-Haftpflichtversicherung. Baumaschinen ohne Kennzeichen sind nicht
versicherungspflichtig. Das Schadensrisiko muss über die
Haftpflichtversicherung des Mieters mitversichert werden. Private
Haftpflichtversicherungen decken das Schadensrisiko in der Regel nicht
ab. Dadurch ist es für Privatpersonen unkalkulierbar. Private Bauherren
können das Schadensrisiko in die Haftpflichtversicherung mitaufnehmen
lassen. Die HKL Maschinen-Bruchversicherung deckt nur Schäden an der
Mietmaschine ab, keine Haftpflichtschäden.
..............schnappel...........................




mfg
Hartmut Ott
*Wir alle tragen den Heiligenschein des gewöhnlichen Wahnsinns*
-- 
Trage es lachend

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#278748

FromDieter Sporer <dieter.sp@gmx.de>
Date2016-10-21 08:48 -0700
Message-ID<f02ac111-a249-4157-9918-40a116bc1c51@googlegroups.com>
In reply to#278493
Am Donnerstag, 20. Oktober 2016 06:38:02 UTC+2 schrieb Juergen P. Meier:
> begin 1 followup to Herwig AQSR <herwig.huener@t-online.de>:
> > 2016-10-19 17:37:00 +0200
> >
> > Vor etwa zwei Stunden in Aying gesehen: Ein kleiner,
> > strassentauglicher Bagger innerörtlich, mit
> > vielleicht 40 km/h unterwegs. Am Steuer jemand, der
> > sich intensiv mit seinem SmartPhone beschäftigt.
> >
> > Auf den zweiten Blick vermisste ich jede Art von
> > NummernSchild - gibt es da vielleicht Ausnahmen?
> 
> Nein. Aber es gibt immer wieder Idioten die ihr Privatvermoegen
> leichtfertig aufs Spiel setzen, und verbotenerweise ohne
> Versicherungsschutz nicht Zugelassene Baumaschinen im Strassenverkehr
> bewegen.

Unsinn. Ein "kleiner, strassentauglicher Bagger" ist eine zulassungsfreie 
Baumaschine. Der braucht kein Nummernschuld
 
> > Hat der sich nun strafbar gemacht? Was das
> 
> Ja. Auch ohne Smartphone.

Ach was. Das ist nur eine Ordnungswidrigkeit wegen dem Handy. Sonst nichts

Dieter

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#278771

FromRicardo Szabo <usenet13@rickszabo.de>
Date2016-10-21 17:36 +0000
Message-ID<e6v20bFf3gfU1@mid.individual.net>
In reply to#278748
Dieter Sporer <dieter.sp@gmx.de> wrote:

>>> Vor etwa zwei Stunden in Aying gesehen: Ein kleiner,
>>> strassentauglicher Bagger innerörtlich, mit
>>> vielleicht 40 km/h unterwegs. 
>>> Auf den zweiten Blick vermisste ich jede Art von
>>> NummernSchild - gibt es da vielleicht Ausnahmen?
>> Nein. Aber es gibt immer wieder Idioten die ihr Privatvermoegen
>> leichtfertig aufs Spiel setzen, und verbotenerweise ohne
>> Versicherungsschutz nicht Zugelassene Baumaschinen im Strassenverkehr
>> bewegen.
> Unsinn. Ein "kleiner, strassentauglicher Bagger" ist eine zulassungsfreie 
> Baumaschine. Der braucht kein Nummernschuld
 
Schnell ist der Manne mit dem Wort "Unsinn". Eine selbstfahrende
Baumaschine, die "mit vielleicht 40 km/h" unterwegs ist, dürfte aber eher
nicht zulassungsfrei sein.

Bye
Rick

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#278832

FromDieter Sporer <dieter.sp@gmx.de>
Date2016-10-22 01:58 -0700
Message-ID<113c47d6-a5ae-44ff-8bed-667af4ce2a42@googlegroups.com>
In reply to#278771
Am Freitag, 21. Oktober 2016 19:36:12 UTC+2 schrieb Ricardo Szabo:
> Dieter Sporer <dieter.sp@gmx.de> wrote:
> 
> >>> Vor etwa zwei Stunden in Aying gesehen: Ein kleiner,
> >>> strassentauglicher Bagger innerörtlich, mit
> >>> vielleicht 40 km/h unterwegs. 
> >>> Auf den zweiten Blick vermisste ich jede Art von
> >>> NummernSchild - gibt es da vielleicht Ausnahmen?
> >> Nein. Aber es gibt immer wieder Idioten die ihr Privatvermoegen
> >> leichtfertig aufs Spiel setzen, und verbotenerweise ohne
> >> Versicherungsschutz nicht Zugelassene Baumaschinen im Strassenverkehr
> >> bewegen.
> > Unsinn. Ein "kleiner, strassentauglicher Bagger" ist eine zulassungsfreie 
> > Baumaschine. Der braucht kein Nummernschuld
>  
> Schnell ist der Manne mit dem Wort "Unsinn".

Eine Äußerung mit Absender "Juergen P. Meier" ist doch erfahrungsgemäß zumeist 
Blödsinn. So auch hier

> Eine selbstfahrende
> Baumaschine, die "mit vielleicht 40 km/h" unterwegs ist, dürfte aber eher
> nicht zulassungsfrei sein.

Ist das so? Wenn die "vielleicht 40 km/h" aber 20 km/h waren?

Dieter

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#278778

From"Juergen P. Meier" <nospam-1984@jors.net>
Date2016-10-21 18:18 +0000
Message-ID<37285.25967.1477073893@news.jors.net>
In reply to#278748
Dieter Sporer <dieter.sp@gmx.de>:
> Am Donnerstag, 20. Oktober 2016 06:38:02 UTC+2 schrieb Juergen P. Meier:
>> begin 1 followup to Herwig AQSR <herwig.huener@t-online.de>:
>> > 2016-10-19 17:37:00 +0200
>> >
>> > Vor etwa zwei Stunden in Aying gesehen: Ein kleiner,
>> > strassentauglicher Bagger innerörtlich, mit
>> > vielleicht 40 km/h unterwegs. Am Steuer jemand, der
>> > sich intensiv mit seinem SmartPhone beschäftigt.
>> >
>> > Auf den zweiten Blick vermisste ich jede Art von
>> > NummernSchild - gibt es da vielleicht Ausnahmen?
>> 
>> Nein. Aber es gibt immer wieder Idioten die ihr Privatvermoegen
>> leichtfertig aufs Spiel setzen, und verbotenerweise ohne
>> Versicherungsschutz nicht Zugelassene Baumaschinen im Strassenverkehr
>> bewegen.
>
> Unsinn. Ein "kleiner, strassentauglicher Bagger" ist eine zulassungsfreie 
> Baumaschine. Der braucht kein Nummernschuld

Bullshit.

Erstens sind das keine "kleinen Bagger", zweitens benoetigt *JEDES*
Kraftfahrzeug eine Zulassung fuer den oeffentlichen Strassenverkehr.

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#278820

FromRicardo Szabo <usenet13@rickszabo.de>
Date2016-10-22 04:30 +0000
Message-ID<e708anFnb2cU1@mid.individual.net>
In reply to#278778
Juergen P. Meier <nospam-1984@jors.net> wrote:

>>>> Vor etwa zwei Stunden in Aying gesehen: Ein kleiner,
>>>> strassentauglicher Bagger innerörtlich, mit
>>>> vielleicht 40 km/h unterwegs. Am Steuer jemand, der
>>>> sich intensiv mit seinem SmartPhone beschäftigt.

(...)

> Erstens sind das keine "kleinen Bagger", zweitens benoetigt *JEDES*
> Kraftfahrzeug eine Zulassung fuer den oeffentlichen Strassenverkehr.

Schnell ist der Manne mit dem Wort "Bullshit".
"Ein kleiner, strassentauglicher Bagger" ist also kein "kleiner Bagger"?
Interessante These.

Ihr könnt euch da jetzt gerne weiter streiten, aber solange nicht klar ist,
um was für ein Fahrzeug es sich tatsächlich gehandelt hat, habt ihr beide
Recht oder auch Unrecht. Natürlich benötigt nicht jede selbstfahrende
Baumaschine eine Zulassung, manche sind zulassungsfrei. (Also zumindest,
wenn wir jetzt unter Zulassung die Erteilung eines Nummernschildes
definieren, so wie es im Kontext besprochen war). Andererseits fahren
zulassungsfreie Baumaschinen üblicherweise nicht "vielleicht 40 km/h".

Bye
 Rick

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#279099

From"Ralph A. Schmid, dk5ras" <ralph@schmid.xxx>
Date2016-10-24 08:58 +0200
Message-ID<38cr0ctn67mpmalkpovk1ftegmu4flggrg@4ax.com>
In reply to#278820
Ricardo Szabo <usenet13@rickszabo.de> wrote:

> Andererseits fahren
>zulassungsfreie Baumaschinen üblicherweise nicht "vielleicht 40 km/h".

Ist die Grenze nicht bei 6 oder 7 km/h? 


-ras

-- 
Ralph A. Schmid
http://www.schmid.xxx/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/ http://www.kabuliyan.de/ 

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#279255

FromDieter Sporer <dieter.sp@gmx.de>
Date2016-10-24 11:43 -0700
Message-ID<dd9c8a26-baec-4481-9ec2-f4ef56ec5e1d@googlegroups.com>
In reply to#279099
Am Montag, 24. Oktober 2016 08:58:21 UTC+2 schrieb Ralph A. Schmid, dk5ras:
> Ricardo Szabo <usenet13@rickszabo.de> wrote:
> 
> > Andererseits fahren
> >zulassungsfreie Baumaschinen üblicherweise nicht "vielleicht 40 km/h".
> 
> Ist die Grenze nicht bei 6 oder 7 km/h? 

Nee. Das sind 20 km/h. Also durchaus sowas wie "vielleicht 40 km/h". Nicht jeder
schätzt so arg genau

Dieter

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#278852

FromPeter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net>
Date2016-10-22 12:23 +0200
Message-ID<e70t1hFrr1iU1@mid.individual.net>
In reply to#278778
Am 21.10.2016 um 20:18 schrieb Juergen P. Meier:

> ...
> Erstens sind das keine "kleinen Bagger", zweitens benoetigt *JEDES*
> Kraftfahrzeug eine Zulassung fuer den oeffentlichen Strassenverkehr.

Mein Senf: Nein.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen unter 20 km/h sind nicht 
zulassungspflichtig.

http://www.bfga.de/infothek/bfga-newsletter-arbeitsschutz/fahren-mit-bagger-und-radlader-im-oeffentlichen-strasenverkehr/

Gruß
Peter

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