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Re: SmartPhone und VerkehrsSicherheit

From Hartmut Ott <hottm@arcor.de>
Newsgroups ger.ct
Subject Re: SmartPhone und VerkehrsSicherheit
Date 2016-10-21 16:52 +0200
Message-ID <e6v03fFekgjU1@mid.individual.net> (permalink)
References <2dff2f16-68fb-48d8-8d45-fdd060d34e2f@googlegroups.com> <37269.23677.1476938196@news.jors.net> <h5jOz.60069$xH2.33920@fx44.iad>

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Hej,

Am 21.10.2016 um 09:03 schrieb Daniel Pache:


>> Nein. Aber es gibt immer wieder Idioten die ihr Privatvermoegen
>> leichtfertig aufs Spiel setzen, und verbotenerweise ohne
>> Versicherungsschutz nicht Zugelassene Baumaschinen im Strassenverkehr
>> bewegen.
> 
> Da wird nicht groß drüber nachgedacht. Chef hat keine Zeit, mit dem 
> Kanister rumzukommen, dann heißt es halt "fahr mal schnell selbst zur 
> Tanke". Wenn der Baggerführer den Lappen verliert, ist das auch nicht so 
> schlimm, auf Privatgrundstücken darf er ja weiterhin baggern. Und wie er 
> zur Arbeit kommt, ist dem Chef ja egal.
> 
> Um ehrlich zu sein, wird das Risiko, erwischt zu werden, jeden Tag 
> kleiner. Früher hast Du ein Fahrzeug ohne Kennzeichen gesehen und 
> gedacht, ui ui ui, wenn sie den sehen, ist er dran. Heute steht die 
> Polizei an der Ampel hinter so einem und macht rein gar nichts - 
> vermutlich zu viel Papierkram.

Da scheint sich einiges geändert zu haben

https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstfahrende_Arbeitsmaschine

oder wohl besser erklärt

http://www.hkl-baumaschinen.de/HKL-MIETPARK-Magazin/Ausgabe-9/Baumaschinen-im-Stra%C3%9Fenverkehr

..........schnippel.............

Der HKL BAUTIPP: Baumaschinen im Straßenverkehr
Das korrekte Führen einer Baumaschine setzt vieles voraus.

Was der Fahrer einer Baumaschine im Straßenverkehr alles beachten muss,
klären wir für Sie in diesem HKL BAUTIPP: Welche Voraussetzungen rund um
Ausstattung und Versicherung der Maschine, welche Anforderungen an
Fahrer und Fahrzeugführung müssen erfüllt werden?
HKL BAUTIPP: Voraussetzungen

Baumaschinen müssen gemäß der StVZO* und der StVO* ausgerüstet sein. Der
Fahrer muss über einen entsprechenden Führerschein verfügen. Für
Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 6
Kilometer pro Stunde ist kein Führerschein erforderlich; bis 25
Kilometer pro Stunde ist der Führerschein Klasse L (früher Klasse 5)
Voraussetzung; über 25 Kilometer pro Stunde gilt folgende Regelung: Für
Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen benötigt der Fahrer Klasse B, für Fahrzeuge ab
3,5 bis 7,5 Tonnen Klasse C 1 (früher Klasse 3), für Fahrzeuge über 7,5
Tonnen Klasse C (früher Klasse 2).

*StVZO = Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung *StVO = Straßen-Verkehrsordnung
HKL BAUTIPP: Dokumente

Folgende Dokumente muss der Fahrer mit sich führen: Führerschein,
allgemeine Betriebserlaubnis, Einzel-Betriebserlaubnis oder
EGTypgenehmigung für Erdbaumaschinen mit einer zulässigen
Höchstgeschwindigkeit über 6 Kilometer pro Stunde und Betriebsanleitung.
Das Fahrzeug muss der §-10-Betriebs-Sicherheits-Vorschrift (früher
Sachkundigenprüfung/ UVV) entsprechen. Fahrzeuge mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 20 Kilometer pro Stunde
benötigen ein eigenes Kennzeichen. Bei diesen Fahrzeugen kommt die
Hauptuntersuchung (TÜV- Prüfung) hinzu.
HKL BAUTIPP: Sichtfeld

Ist das Sichtfeld des Fahrers eingeschränkt, muss eine Begleitperson den
Fahrer an Kreuzungen und Einmündungen einweisen. Ist in der ABE/BE eine
Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO bzw. § 29 StVO gefordert, ist diese
mitzuführen. Der Abstand von Mitte Lenkrad bis zur Vorderkante der
Baumaschine darf nicht mehr als 3,5 Meter betragen. Der Abstand von den
Hauptscheinwerfern und Blinkern bis zur Vorderkante darf ebenfalls die
3,5 Meter nicht überschreiten.

Vor der Teilnahme am Straßenverkehr muss jede Baumaschine nach den
gesetzlichen Vorgaben vorbereitet werden.








HKL BAUTIPP: Besitzerschild

Baumaschinen, die am Straßenverkehr teilnehmen, benötigen auf der linken
Seite ein Schild mit dem Vornamen, Zunamen und Wohnort des Besitzers
(gilt auch für Firmen = StVZO § 64 b).
HKL BAUTIPP: Ausrüstung des Fahrers

Nach Sicherheitsklasse DIN EN 345 benötigt ein Baustellenmitarbeiter
Sicherheitsschuhe. Dem Fahrer einer Baumaschine ist es erlaubt, andere
Schuhe zu tragen; er darf damit aber nicht auf der Baustelle aussteigen.
Nach DIN EN 397 braucht ein Baustellenmitarbeiter einen Schutzhelm; als
Fahrer  darf er ohne Schutzhelm in der Kabine sitzen, muss den Helm aber
beim Verlassen der Baumaschine griffbereit haben. Dem Fahrer wird eng
anliegende Arbeitskleidung empfohlen, damit er nicht an den
Bedienungselementen hängenbleibt.
HKL BAUTIPP: Ausrüstung der Maschine

Eine Baumaschine im Straßenverkehr muss mit Warnweste,
Erste-Hilfe-Kasten und Feuerlöscher ausgestattet sein. Außerdem müssen
alle scharfkantigen Teile einer Baumaschine vor der Straßenfahrt
abgedeckt werden. Bei Radladern muss der Fahrer die Schneidkante der
Schaufel mit einem Zahnschutz versehen. Bei Baggern ist der Ausleger
einzuknicken und die Schaufel zu sichern. Zusätzlich ist der Mobilbagger
vor Straßenfahrt gegen Verdrehen des Oberwagens zum Unterwagen zu
sichern. Die Lenkachse muss sich in Fahrtrichtung befinden.
HKL BAUTIPP: Anforderungen

Das Mindestalter für Baumaschinenfahrer beträgt 18 Jahre. Der Fahrer
muss körperlich und geistig geeignet und zuverlässig sein, das heißt: Er
muss im Führen und Warten der Maschine unterwiesen sowie vom Unternehmer
für die Aufgabe beauftragt worden sein. Er ist verpflichtet, zuvor seine
Befähigung dem Unternehmer gegenüber nachzuweisen.
HKL BAUTIPP: Versicherung

Baumaschinen mit Kennzeichen sind pflichtversichert über die
KFZ-Haftpflichtversicherung. Baumaschinen ohne Kennzeichen sind nicht
versicherungspflichtig. Das Schadensrisiko muss über die
Haftpflichtversicherung des Mieters mitversichert werden. Private
Haftpflichtversicherungen decken das Schadensrisiko in der Regel nicht
ab. Dadurch ist es für Privatpersonen unkalkulierbar. Private Bauherren
können das Schadensrisiko in die Haftpflichtversicherung mitaufnehmen
lassen. Die HKL Maschinen-Bruchversicherung deckt nur Schäden an der
Mietmaschine ab, keine Haftpflichtschäden.
..............schnappel...........................




mfg
Hartmut Ott
*Wir alle tragen den Heiligenschein des gewöhnlichen Wahnsinns*
-- 
Trage es lachend

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SmartPhone und VerkehrsSicherheit Herwig AQSR <herwig.huener@t-online.de> - 2016-10-19 08:35 -0700
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        Re: SmartPhone und VerkehrsSicherheit Peter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net> - 2016-10-22 12:23 +0200

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