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| Started by | "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> |
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ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> - 2016-05-04 17:48 +0200
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Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 Peter Faust <peter.faust-solingen@t-online.de> - 2016-05-08 07:59 +0200
Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> - 2016-05-08 10:47 +0200
Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 Hartmut Ott <hottm@arcor.de> - 2016-05-07 16:38 +0200
Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2016-05-08 02:34 +0200
Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> - 2016-05-08 09:48 +0200
Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> - 2016-05-05 16:43 +0200
Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 Wolfgang Kynast <wky@gmx.de> - 2016-05-05 17:51 +0200
Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 Jörg Tewes <jogi1964@gmx.net> - 2016-05-05 17:54 +0200
Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 Emil Schuster <emil@wieslauf.sub.de> - 2016-05-05 18:04 +0200
Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> - 2016-05-05 18:13 +0200
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| From | "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-05 18:07 +0200 |
| Message-ID | <ngg25a.3vs3sij.1!not-for-mail@ufh.invalid.de> |
| In reply to | #253131 |
Stephan Bumberger in <news:ngfppc$f4a$2@tota-refugium.de>: >Am 05.05.2016 um 16:55 schrieb Ulrich F. Heidenreich: >> Stephan Bumberger in <news:ngfl7u$rju$10@tota-refugium.de>: >> >> Ich kürz das mal auf >> >> [KV-Bemessungsgrundlage] >> >>> Man muss halt unterscheiden, bist Du Pflichtmitglied oder freiwilliges >>> Mitglied. >> >> Seit 2007 gibt es doch nur noch "Pflichtmitglieder". Oder etwa auch >> noch 'Pflichtmitglieder'? Um mal Deine Volksfront anzusprechen. > >Das hatte ich doch schon geschrieben. Alle haben die Pflicht, sich zu >versichern, sind also dem Grunde nach versicherungspflichtig. Da >unterscheidet man dann aber 2 Gruppen, nämlich die, die auch schon vor >der Diktion von 1997 versicherungspflichtig waren und die, die man auch >vor 1997 schon freiwillige Mitglieder nannte, die sich aber seit 1999 >irgendwo versichern müssen. Ich dagegen habe den Verdacht, man differenziert im genannten Dunstkreis zwischen Leuten, die einer sogenannten versicherungspflichtigen Tätig- keit nachgehen, also "versicherungspflichtig" sind und Leuten, die der "Versicherungspflicht für alle" nach 2007 genügen. Indem sie sich wegen dieser ab 2007 geltenden Pflichtversicherungspflicht *Rauch ausm Logik- modul aufsteig* freiwillig pflichtversicherten. CU! Ulrich - Langsam Zeit fürs Mittagessen … -- In 7 Monaten und 20 Tagen ist Weihnachten. Programme, soviel ihr wollt; Preise, die ihr selbst bestimmt: Schaut einfach mal auf ftp://warez.invalid.de rein Stellt euch vor, es ist Donnerstag und keiner geht hin!
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-06 08:36 +0200 |
| Message-ID | <nghe1d$f4a$5@tota-refugium.de> |
| In reply to | #253165 |
Am 05.05.2016 um 18:07 schrieb Ulrich F. Heidenreich: > Stephan Bumberger in <news:ngfppc$f4a$2@tota-refugium.de>: > >> Am 05.05.2016 um 16:55 schrieb Ulrich F. Heidenreich: >>> Stephan Bumberger in <news:ngfl7u$rju$10@tota-refugium.de>: >>> >>> Ich kürz das mal auf >>> >>> [KV-Bemessungsgrundlage] >>> >>>> Man muss halt unterscheiden, bist Du Pflichtmitglied oder freiwilliges >>>> Mitglied. >>> >>> Seit 2007 gibt es doch nur noch "Pflichtmitglieder". Oder etwa auch >>> noch 'Pflichtmitglieder'? Um mal Deine Volksfront anzusprechen. >> >> Das hatte ich doch schon geschrieben. Alle haben die Pflicht, sich zu >> versichern, sind also dem Grunde nach versicherungspflichtig. Da >> unterscheidet man dann aber 2 Gruppen, nämlich die, die auch schon vor >> der Diktion von 1997 versicherungspflichtig waren und die, die man auch >> vor 1997 schon freiwillige Mitglieder nannte, die sich aber seit 1999 >> irgendwo versichern müssen. > > Ich dagegen habe den Verdacht, man differenziert im genannten Dunstkreis > zwischen Leuten, die einer sogenannten versicherungspflichtigen Tätig- > keit nachgehen, also "versicherungspflichtig" sind und Leuten, die der > "Versicherungspflicht für alle" nach 2007 genügen. Indem sie sich wegen > dieser ab 2007 geltenden Pflichtversicherungspflicht *Rauch ausm Logik- > modul aufsteig* freiwillig pflichtversicherten. Das Sozialgesetzbuch (eigentlich ja alle Sozialgesetzbücher) sind beliebig kompliziert und bestehen neben den generellen Regelungen immer aus einer Vielzahl von Ausnahmen und Besonderheiten. Man könnte da ganz dicke Lehrbücher schreiben (das haben ja auch schon viele getan). Ich versuche mich mal an einer Kurzform, die natürlich wieder 250 Ausnahmen nicht berücksichtigen kann: Wer versicherungspflichtig ist, das regelt § 5 SGB V https://dejure.org/gesetze/SGB_V/5.html Wer Versicherungsfrei ist steht in § 6 SGB V https://dejure.org/gesetze/SGB_V/6.html Die Pflicht, eine Krankenversicherung zu unterhalten steht nun wiederum ganz woanders, nämlich im § 193 VVG. https://dejure.org/gesetze/VVG/193.html Vor 2009 war es so, dass sich bei Pflichtversicherten die Frage nicht stellte, die waren eben pflichtversichert. Die freiwillig Versicherten (das sind alle, die nicht versicherungspflichtig sind) konnten sich versichern oder sie konnten es auch bleiben lassen. Diesen Zustand hat der Gesetzgeber insofern geändert, dass man dem freiwillig Versicherten zwar weiterhin die Wahl lässt, ob er sich nun gesetzlich oder privat versichert (mit den bekannten etwa 300 Einschränkungen), man lässt ihm aber nicht mehr die Wahl, ob er sich überhaupt versichert. Das muss er; egal wo, Hauptsache der Versicherer ist in D für den Betrieb von Krankenversicherungen zugelassen. -- Stephan
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| From | "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-06 09:33 +0200 |
| Message-ID | <nghod5.3vs1obn.1!not-for-mail@ufh.invalid.de> |
| In reply to | #253167 |
Stephan Bumberger in <news:nghe1d$f4a$5@tota-refugium.de>: >Am 05.05.2016 um 18:07 schrieb Ulrich F. Heidenreich: > >> Ich dagegen habe den Verdacht, man differenziert im genannten Dunstkreis >> zwischen Leuten, die einer sogenannten versicherungspflichtigen Tätig- >> keit nachgehen, also "versicherungspflichtig" sind und Leuten, die der >> "Versicherungspflicht für alle" nach 2007 genügen. Indem sie sich wegen >> dieser ab 2007 geltenden Pflichtversicherungspflicht *Rauch ausm Logik- >> modul aufsteig* freiwillig pflichtversicherten. >Vor 2009 2007 >war es so, dass sich bei Pflichtversicherten die Frage nicht >stellte, die waren eben pflichtversichert. Die freiwillig Versicherten >(das sind alle, die nicht versicherungspflichtig sind) s/sind/waren/ >konnten sich >versichern oder sie konnten es auch bleiben lassen. Diesen Zustand hat >der Gesetzgeber insofern geändert, dass … nun alle die Pflicht haben, sich zu versichern, damit aber wohl nicht pflichtversichert sind. Nochn Wölkchen ausm Logikmodul. Die Unterschiede, wo eigentlich nach 2007 gar keine mehr sein könnten, erlebe ich ja am eigenen Leib: Als ich noch versicherungspflichtig beschäftigt war, wurden die Krankenkassenbeiträge alleine auf Grund meines Gehaltes berechnet; Einkünfte aus KAP blieben genauso außen vor, wie auch dieses ominöse "Mindesteinkommen" nicht angesetzt geworden wäre, hätte ich weniger verdient. Als ich 2007 wieder "versicherungspflichtig" wurde, aber wohl nicht 'versicherungspflichtig', zählten plötzlich Einkünfte aus KAP und es griff dieses fiktive Mindesteinkommen. (Wobei BTW Selbständige noch mehr in Brsch gekniffen sind: Denen wird unterstelllt, sie verdienten mindestens 2178,75€, egal, ob das Geschäft schlechter läuft) So habe ich denn auch so meine Zweifel, daß es sich mit Renteneintritt ändert, weil ich auch da nicht "versicherungspflichtig", sondern nur 'versicherungspflichtig' sein werde. Deine Vermutung, ich hätte die Pflicht (Eher "das Recht") dann als Pflichtversicherter bei der KVdR zu sein, zweifele ich deswegen inzwischen leicht an. CU! Ulrich -- In 7 Monaten und 19 Tagen ist Weihnachten. Programme, soviel ihr wollt; Preise, die ihr selbst bestimmt: Schaut einfach mal auf ftp://warez.invalid.de rein Stellt euch vor, es ist Freitag und keiner geht hin!
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-06 12:21 +0200 |
| Message-ID | <nghr7r$f4a$7@tota-refugium.de> |
| In reply to | #253169 |
Am 06.05.2016 um 09:33 schrieb Ulrich F. Heidenreich: > Stephan Bumberger in <news:nghe1d$f4a$5@tota-refugium.de>: > >> Am 05.05.2016 um 18:07 schrieb Ulrich F. Heidenreich: >> >>> Ich dagegen habe den Verdacht, man differenziert im genannten Dunstkreis >>> zwischen Leuten, die einer sogenannten versicherungspflichtigen Tätig- >>> keit nachgehen, also "versicherungspflichtig" sind und Leuten, die der >>> "Versicherungspflicht für alle" nach 2007 genügen. Indem sie sich wegen >>> dieser ab 2007 geltenden Pflichtversicherungspflicht *Rauch ausm Logik- >>> modul aufsteig* freiwillig pflichtversicherten. > >> Vor 2009 > > 2007 Nein, das war schon 2009. 2007 mussten alle, die zuvor in der GKV waren zurück, wenn sie keine Krankenversicherung hatten, 2009 dann wirklich alle. >> war es so, dass sich bei Pflichtversicherten die Frage nicht >> stellte, die waren eben pflichtversichert. Die freiwillig Versicherten >> (das sind alle, die nicht versicherungspflichtig sind) > > s/sind/waren/ Nein, es ist ja nach wie vor so im Gesetz definiert. Versicherungspflicht bezieht sich da auf die Pflicht zur Mitgliedschaft in der GKV ohne weiteres Wahlrecht (außer dem Anbieter). >> konnten sich >> versichern oder sie konnten es auch bleiben lassen. Diesen Zustand hat >> der Gesetzgeber insofern geändert, dass > > … nun alle die Pflicht haben, sich zu versichern, damit aber wohl nicht > pflichtversichert sind. Nochn Wölkchen ausm Logikmodul. Du musst bei Gesetzen nicht immer zwingend nach der Logik fragen. Ibuprofen 800 kannst Du nicht mehr ohne ärztliches Rezept kaufen, zwei Packungen Ibuprofen 400 sind ohne Rezept kein Problem. Den 500 EUR-Schein schaffen wir ab und für 1000 EUR in bar nimmt man dann halt jetzt nicht mehr 2 500er, sondern 5 200er. 10 x ml Flüssigkeiten im Handgepäck sind ok, eine Flasche mit 1 l is nicht ok. Frag einfach nicht, es ist halt so. Die sind also nicht pflichtversichert im Sinne von § 5 SGB V, sondern Versicherungsfrei, haben aber die Pflicht, sich zu versichern. Dabei können sie den Anbieter frei wählen (PKV oder GKV). Ich habe mir diesen Blödsinn ja nicht ausgedacht. > Die Unterschiede, wo eigentlich nach 2007 gar keine mehr sein könnten, > erlebe ich ja am eigenen Leib: Als ich noch versicherungspflichtig > beschäftigt war, wurden die Krankenkassenbeiträge alleine auf Grund > meines Gehaltes berechnet; Einkünfte aus KAP blieben genauso außen vor, > wie auch dieses ominöse "Mindesteinkommen" nicht angesetzt geworden > wäre, hätte ich weniger verdient. > > Als ich 2007 wieder "versicherungspflichtig" wurde, aber wohl nicht > 'versicherungspflichtig', zählten plötzlich Einkünfte aus KAP und es > griff dieses fiktive Mindesteinkommen. (Wobei BTW Selbständige noch > mehr in Brsch gekniffen sind: Denen wird unterstelllt, sie verdienten > mindestens 2178,75€, egal, ob das Geschäft schlechter läuft) Ich will ja nicht unbedingt alte Wunden aufreißen, aber hättest Du Dich arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet, dann wärest Du weiterhin pflichtversichert (§ 5 SGB V) gewesen, das Amt hätte Deine Beiträge übernommen und die Zeiten bei der Rentenversicherung wären Anrechnungszeiten gewesen. So bist Du aus der Versicherungspflicht rausgefallen und warst versicherungsfrei mit eben allen Folgen. > So habe ich denn auch so meine Zweifel, daß es sich mit Renteneintritt > ändert, weil ich auch da nicht "versicherungspflichtig", sondern nur > 'versicherungspflichtig' sein werde. Deine Vermutung, ich hätte die > Pflicht (Eher "das Recht") dann als Pflichtversicherter bei der KVdR > zu sein, zweifele ich deswegen inzwischen leicht an. Bei Dir kommt es auf die 90 % Regel an. Ganz konkret steht es so im Gesetz: 11. Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 versichert waren, Und da musst Du jetzt halt rechnen, wann hast Du erstmals einen versicherungspflichtigen Job gehabt? Den Zeitraum von da bis zur Stellung des Rentenantrags musst Du ausrechnen und davon dann die Hälfte nehmen. In dieser zweiten Hälfte musst Du 90 % der Zeit in der GKV gewesen sein. Zahlenbeispiel: Du hat mit 23 erstmals gearbeitet, mit 63 willst Du in Rente gehen. Das sind 40 Jahre, also kommt es auf die letzten 20 Jahre an. Das sind 240 Monate und davon musst Du 216 Monate in der GKV gewesen sein. Mit anderen Worten, Dir dürfen nur maximal 24 Monate fehlen. Trifft das nicht auf Dich zu, dann bleibst Du freiwilliges Mitglied. -- Stephan
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| From | Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-06 13:01 +0200 |
| Message-ID | <ngi4ju.3mo.1@privat.lahls.de> |
| In reply to | #253186 |
*Stephan Bumberger*schrieb: > Den 500 EUR-Schein schaffen wir ab und für 1000 EUR in bar nimmt man > dann halt jetzt nicht mehr 2 500er, sondern 5 200er. Da gehts wirklich um die Handhabung großer Summen. 1 Mio in 200ern sind schon 5000 Scheine. In 500ern nur 2000. Die 200er wiegen 5 KG und finden in einem Aktenkoffer platz, die 500er wiegen ca 2 KG und passen in die Alditüte. Die kleineren Scheine machen den Geldtransport für $Kriminelle aufwendiger. -- bis denne
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| From | Peter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2016-05-06 13:22 +0200 |
| Message-ID | <dp3d3qFpfu7U1@mid.individual.net> |
| In reply to | #253191 |
Am 06.05.2016 um 13:01 schrieb Ruediger Lahl: > *Stephan Bumberger*schrieb: > >> Den 500 EUR-Schein schaffen wir ab und für 1000 EUR in bar nimmt man >> dann halt jetzt nicht mehr 2 500er, sondern 5 200er. > > Da gehts wirklich um die Handhabung großer Summen. 1 Mio in 200ern sind > schon 5000 Scheine. In 500ern nur 2000. Die 200er wiegen 5 KG und finden > in einem Aktenkoffer platz, die 500er wiegen ca 2 KG und passen in die > Alditüte. Die kleineren Scheine machen den Geldtransport für $Kriminelle > aufwendiger. Für Rentner wird eine Plastiktüte reichen, obwohl die Plastiktüten sollen zukünftig abgeschafft werden. Wieder ein Problem mehr. Gruß Peter
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| From | Hartmut Ott <hottm@arcor.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-06 17:18 +0200 |
| Message-ID | <dp426kFtr1sU3@mid.individual.net> |
| In reply to | #253199 |
Hej, Am 06.05.2016 um 13:22 schrieb Peter Mc Donough: > Für Rentner wird eine Plastiktüte reichen, obwohl die Plastiktüten > sollen zukünftig abgeschafft werden. > Wieder ein Problem mehr. Achwas, dann läuft er mit der Stofftüte Werbung für die Apotheke, die ihm diese als guten Kunden geschenkt hat. mfg Hartmut Ott *Wir alle tragen den Heiligenschein des gewöhnlichen Wahnsinns* -- Trage es lachend
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| From | Mathias Fuhrmann <yz.shueznaa@spamfence.net> |
|---|---|
| Date | 2016-05-06 17:06 +0200 |
| Message-ID | <ngibu1$nhe$1@news.albasani.net> |
| In reply to | #253191 |
Ruediger Lahl schrieb: > Die kleineren Scheine machen den Geldtransport für $Kriminelle > aufwendiger. Und wieder 'auf die Kleinen'! ;-) Die 'Großkriminellen' (Banken, Konzerne und vieles drum herum) trifft das nicht im geringsten. Bargeld im Koffer ist doch schon länger völlig 'out'. Einzelfälle mag es geben ..., u.a. Versuche, sein weitgehend redlich verdientes Geld vom Zugriff des Staates zu schützen. Keine Steuerhinterziehung o.ä. ... -- Mathias
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| From | Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-06 19:17 +0200 |
| Message-ID | <ngiqke.k4.1@privat.lahls.de> |
| In reply to | #253217 |
*Mathias Fuhrmann* schrieb: > Ruediger Lahl schrieb: > >> Die kleineren Scheine machen den Geldtransport für $Kriminelle >> aufwendiger. > > Und wieder 'auf die Kleinen'! ;-) > Die 'Großkriminellen' (Banken, Konzerne und vieles drum herum) trifft > das nicht im geringsten. Ja, es geht eben nix über ein gesundes Feindbild. Natürlich trifft das keine Banken und Konzerne, denn die buchen elektronisch und damit nachweisbar. > Bargeld im Koffer ist doch schon länger völlig 'out'. Eben nicht. Nur Bargeld hinterlässt keine verfolgbare Spur. Drogenlieferungen werden nicht mit der Kreditkarte bezahlt, sondern aus Aktenkoffern. Dabei sind die Beteiligten darauf bedacht, möglichst nicht aufzufallen. Nun müssen sie 2,5 mal so große Geldmengen transportieren. -- bis denne
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| From | Michael Bode <m.g.bode@web.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-07 13:46 +0200 |
| Message-ID | <dp62t7Fb9giU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #253191 |
Am 06.05.2016 um 13:01 schrieb Ruediger Lahl: > *Stephan Bumberger*schrieb: > >> Den 500 EUR-Schein schaffen wir ab und für 1000 EUR in bar nimmt man >> dann halt jetzt nicht mehr 2 500er, sondern 5 200er. > > Da gehts wirklich um die Handhabung großer Summen. 1 Mio in 200ern sind > schon 5000 Scheine. In 500ern nur 2000. Die 200er wiegen 5 KG und finden > in einem Aktenkoffer platz, die 500er wiegen ca 2 KG und passen in die > Alditüte. Die kleineren Scheine machen den Geldtransport für $Kriminelle > aufwendiger. Vor allem machen sie die Geldaufbewahrung für Banken teurer, womit der maximal mögliche Negativzins der EZB steigt. Und deshalb schafft die EZB den 500€ Schein ab.
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| From | Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-07 14:38 +0200 |
| Message-ID | <ngkul2.1oo.1@privat.lahls.de> |
| In reply to | #253285 |
*Michael Bode* schrieb: > Am 06.05.2016 um 13:01 schrieb Ruediger Lahl: >> *Stephan Bumberger*schrieb: >> >>> Den 500 EUR-Schein schaffen wir ab und für 1000 EUR in bar nimmt man >>> dann halt jetzt nicht mehr 2 500er, sondern 5 200er. >> >> Da gehts wirklich um die Handhabung großer Summen. 1 Mio in 200ern sind >> schon 5000 Scheine. In 500ern nur 2000. Die 200er wiegen 5 KG und finden >> in einem Aktenkoffer platz, die 500er wiegen ca 2 KG und passen in die >> Alditüte. Die kleineren Scheine machen den Geldtransport für $Kriminelle >> aufwendiger. > > Vor allem machen sie die Geldaufbewahrung für Banken teurer, womit der > maximal mögliche Negativzins der EZB steigt. Und deshalb schafft die EZB > den 500€ Schein ab. Aber nur ab Temperaturen jenseits der 30°C Insgesamt sind ca. 19Mrd Euro-Geldscheine im Umlauf. Davon 614Mio 500er[1]. Macht man daraus 200er, so benötigt man zusätzlichen Platz für 921Mio Scheine. Macht etwa 5% mehr Platzbedarf. Ja, der Zins wird ins Astronomische ansteigen... ;-) Ich habe übrigens noch nie einen 200er in Händen gehalten. Für einen 500er habe ich mal drei Banken aufgesucht, bis ich endlich eine fand, die den vorrätig hatte. 500er liegen schon jetzt nicht bei den Banken herum, die sind im ständigen Umlauf bei den Jungs, die möglichst viel Wert mit möglichst geringem Aufwand möglichst diskret verschieben/bunkern müssen. [1]http://www.welt.de/finanzen/article152314444/Werden-die-500-Euro-Scheine-ploetzlich-wertlos.html -- bis denne
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| From | Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-08 02:34 +0200 |
| Message-ID | <p5ssib5t1d5dostvjdgheu7q4pjljbv5m2@4ax.com> |
| In reply to | #253285 |
Michael Bode <m.g.bode@web.de> schrieb: >>> Den 500 EUR-Schein schaffen wir ab und für 1000 EUR in bar nimmt man >>> dann halt jetzt nicht mehr 2 500er, sondern 5 200er. Das ist die Frage. >> Da gehts wirklich um die Handhabung großer Summen. 1 Mio in 200ern sind >> schon 5000 Scheine. In 500ern nur 2000. Die 200er wiegen 5 KG und finden >> in einem Aktenkoffer platz, die 500er wiegen ca 2 KG und passen in die >> Alditüte. Die kleineren Scheine machen den Geldtransport für $Kriminelle >> aufwendiger. Der Unterschied ist _so_ groß nicht. Eine Million in 50ern wäre aufwendig -- andererseits wären die vielen kleinen Scheine schlechter zu überwachen. Nicht ohne Grund werden bei Lösegeldforderungen "kleine Scheine" verlangt. >Vor allem machen sie die Geldaufbewahrung für Banken teurer, womit der >maximal mögliche Negativzins der EZB steigt. Und deshalb schafft die EZB >den 500€ Schein ab. Ich glaube das nicht. Davon abgesehen werden erstmal keine neuen Scheine gedruckt. Ob sie denn in den Banken eingezogen werden (oder gar eingezogen werden müssen), ist damit noch nicht gesagt. Es sind übrigens noch etliche Milliarden DM draußen (abzüglich den Scheinen, die wirklich physikalisch zerstört sind, was die Bundesbank aber natürlich nicht wissen kann).
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| From | "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-06 15:24 +0200 |
| Message-ID | <ngicvv.3vvqsbr.1!not-for-mail@ufh.invalid.de> |
| In reply to | #253186 |
Stephan Bumberger in <news:nghr7r$f4a$7@tota-refugium.de>: >Am 06.05.2016 um 09:33 schrieb Ulrich F. Heidenreich: >> Stephan Bumberger in <news:nghe1d$f4a$5@tota-refugium.de>: > >>> Vor 2009 >> >> 2007 > >Nein, das war schon Schon? Du meinst sicherlich "erst". >2009. 2007 mussten alle, die zuvor in der GKV waren zurück, wenn >sie keine Krankenversicherung hatten Genau das war ich. Von 1999 bis 2007 (Nicht 2009!) russisches KV- Roulette gespielt. >>> konnten sich >>> versichern oder sie konnten es auch bleiben lassen. Diesen Zustand hat >>> der Gesetzgeber insofern geändert, dass >> >> … nun alle die Pflicht haben, sich zu versichern, damit aber wohl nicht >> pflichtversichert sind. Nochn Wölkchen ausm Logikmodul. > >Du musst bei Gesetzen nicht immer zwingend nach der Logik fragen. Nichtirreführende Bezeichnungen dürfte ich auch nicht erwarten? Siehe meine Antwort an Frank. >Die sind also nicht pflichtversichert im Sinne von § 5 SGB V, sondern >Versicherungsfrei, haben aber die Pflicht, sich zu versichern. Und gelten damit dann als nicht pflichtversichert (?). >> Als ich 2007 wieder "versicherungspflichtig" wurde, aber wohl nicht >> 'versicherungspflichtig', zählten plötzlich Einkünfte aus KAP und es >> griff dieses fiktive Mindesteinkommen. (Wobei BTW Selbständige noch >> mehr in Brsch gekniffen sind: Denen wird unterstelllt, sie verdienten >> mindestens 2178,75€, egal, ob das Geschäft schlechter läuft) > >Ich will ja nicht unbedingt alte Wunden aufreißen, aber hättest Du Dich >arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet, dann wärest Du weiterhin >pflichtversichert (§ 5 SGB V) gewesen, Ein Jahr lang, wie ich vorhin schon schrieb. Oder gilt man auch als Hartz 4er, der kein ALG II beziehen darf, weil er vermögend ist, als "pflichtversichert" i.s.V. "pflichtversichert" und nicht nur seiner freiwilligen 2007er Pflicht folgend? >> So habe ich denn auch so meine Zweifel, daß es sich mit Renteneintritt >> ändert, weil ich auch da nicht "versicherungspflichtig", sondern nur >> 'versicherungspflichtig' sein werde. Deine Vermutung, ich hätte die >> Pflicht (Eher "das Recht") dann als Pflichtversicherter bei der KVdR >> zu sein, zweifele ich deswegen inzwischen leicht an. > >Bei Dir kommt es auf die 90 % Regel an. Ich dagen habe derweil irgendwo ergooglen können, man müsse die letzten zwei(?) Jahre vor Renteinentritt versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, um als "versicherungspflichtig" gelten zu können. >Zahlenbeispiel: Du hat mit 23 erstmals gearbeitet, mit 63 willst Du in >Rente gehen. Das sind 40 Jahre Laut Äußerung hier und dem Rentenrechner der DRV - Dort hagelt es eine Fehlermeldung, wenn ich einen Rentenbeginn früher als 2024 eintragen will und nicht etwa das Ergebnis des 0.3%igen Abschlags, wenn ich dort 2021 eintrage - reichen diese 40 Jahre nicht, es bedürften derer 45. CU! Ulrich -- In 7 Monaten und 19 Tagen ist Weihnachten. Programme, soviel ihr wollt; Preise, die ihr selbst bestimmt: Schaut einfach mal auf ftp://warez.invalid.de rein Stellt euch vor, es ist Freitag und keiner geht hin!
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| From | "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-05 17:10 +0200 |
| Message-ID | <ngfupr.3vs1ap3.1!not-for-mail@ufh.invalid.de> |
| In reply to | #253119 |
Stephan Bumberger in <news:ngfl7u$rju$10@tota-refugium.de>: Ich bin's nochmal: >Kapitalerträge sind für *freiwillig* Versicherte schon immer auch in der >GKV beitragspflichtig, Gibt es seit Anno 2007 überhaupt noch freiwillig Versicherte? Mein Logikmodul raucht da sowieso immer heftigst, wenn a) es "KV-Versicherungspflicht für alle seit 2007" liest b) meine Krankenkasse behauptet, ich sei freiwillig versichert Freiwillig bin ich nun mal eben nicht seit 2007 wieder Mitglied im Krankenkassenclub geworden, sondern auf Grund der Pflicht laut a). CU! Ulrich -- In 7 Monaten und 20 Tagen ist Weihnachten. Programme, soviel ihr wollt; Preise, die ihr selbst bestimmt: Schaut einfach mal auf ftp://warez.invalid.de rein Stellt euch vor, es ist Donnerstag und keiner geht hin!
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| From | Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-05 18:36 +0200 |
| Message-ID | <lc9svcxmnb.ln2@diedrich.ehlerding.dialin.t-online.de> |
| In reply to | #253127 |
Ulrich F. Heidenreich meinte: > Gibt es seit Anno 2007 überhaupt noch freiwillig Versicherte? Es gibt weiterhin friwillig in der GKV Versicherte (die nämlih die Wahl hätten, sich stattdessen provat zu versichern). -- pgp-Key (RSA) 1024/09B8C0BD fingerprint = 2C 49 FF B2 C4 66 2D 93 6F A1 FF 10 16 59 96 F3 HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.
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| From | "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-06 09:53 +0200 |
| Message-ID | <nghpj4.3vs1bdb.1!not-for-mail@ufh.invalid.de> |
| In reply to | #253142 |
Diedrich Ehlerding in <news:lc9svcxmnb.ln2@diedrich.ehlerding.dialin.t-online.de>: >Ulrich F. Heidenreich meinte: > >> Gibt es seit Anno 2007 überhaupt noch freiwillig Versicherte? > >Es gibt weiterhin freiwillig in der GKV Versicherte (die nämlich die Wahl >hätten, sich stattdessen privat zu versichern). s/wahl/wahlweise Pflicht/ Aber gibt's da nicht auch noch Einkommensgrenzen, unterhalb derer man diese Wahl gar nicht hat? Was dann erst recht zu einer 'Versicherungs- pflicht' aber verumtlich nicht "Versicherungspflicht" führt. CU! Ulrich -- In 7 Monaten und 19 Tagen ist Weihnachten. Programme, soviel ihr wollt; Preise, die ihr selbst bestimmt: Schaut einfach mal auf ftp://warez.invalid.de rein Stellt euch vor, es ist Freitag und keiner geht hin!
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| From | Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-05 18:40 +0200 |
| Message-ID | <gstmibtfidqheqgahvft75bmnnmlsl37gt@4ax.com> |
| In reply to | #253119 |
Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> schrieb: >Kapitalerträge sind für *freiwillig* Versicherte schon immer auch in der >GKV beitragspflichtig, natürlich nur bis maximal zur >Beitragsbemessungsgrenze. Ich halte das (als Nichtbetroffener) für eine ziemliche Ungerechtigkeit, aber so ist das nun einmal. >Von [den] Zinseinnahmen ... und auch von Gewerbeerträgen und Mieteinkünften ... >muss jeder gesetzlich *freiwillig* Versicherte so viel bei der GKV >abliefern, bis er die BBG erreicht hat, völlig egal ob nun Rentner oder nicht. Siehe oben. Ich halte das für ungerecht. Diese Regelung geht davon aus, daß ein freiwillig GKV-versicherter Rentner erhebliche Teile seines Gesamteinkommens nicht aus "braver Berufstätigkeit" bezieht, sondern anderswie. Das muß nicht immer gegeben sein; außerdem sollte man dabei schon den Gesamtbetrag der Einkünfte berücksichtigen. Das tut der Gesetzgeber aber nicht.
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-05 19:22 +0200 |
| Message-ID | <ngfvh0$f4a$4@tota-refugium.de> |
| In reply to | #253141 |
Am 05.05.2016 um 18:40 schrieb Martin Gerdes: > Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> schrieb: > >> Kapitalerträge sind für *freiwillig* Versicherte schon immer auch in der >> GKV beitragspflichtig, natürlich nur bis maximal zur >> Beitragsbemessungsgrenze. > > Ich halte das (als Nichtbetroffener) für eine ziemliche Ungerechtigkeit, > aber so ist das nun einmal. Das ist sogar himmelschreiend ungerecht. Aber es ist halt in der Tat nun mal so. >> Von [den] Zinseinnahmen > > ... und auch von Gewerbeerträgen und Mieteinkünften ... Ja, von allen Einkünften eben. >> muss jeder gesetzlich *freiwillig* Versicherte so viel bei der GKV >> abliefern, bis er die BBG erreicht hat, völlig egal ob nun Rentner oder nicht. > > Siehe oben. Ich halte das für ungerecht. > > Diese Regelung geht davon aus, daß ein freiwillig GKV-versicherter > Rentner erhebliche Teile seines Gesamteinkommens nicht aus "braver > Berufstätigkeit" bezieht, sondern anderswie. Das muß nicht immer gegeben > sein; außerdem sollte man dabei schon den Gesamtbetrag der Einkünfte > berücksichtigen. Das tut der Gesetzgeber aber nicht. Wenn die Leute noch arbeiten, dann verdient der Großteil in der Tat über der BBG, da fällt das ganze nicht so auf, weil der Deckel erreicht ist und es praktisch keine Auswirkungen hat. Im Rentenalter fallen dann aber die meisten unter die BBG und dann tut es weh, weil halt alle Einnahmen beitragspflichtig sind. Das ist himmelschreiend ungerecht. Nicht viel gerechter geht es bei den etwa 500.000 Leuten in Deutschland ohne Krankenversicherung zu, die zwar versicherungspflichtig sind, aber trotzdem nicht versichert sind, weil sie sich die Beiträge nicht leisten können. Die haben halt auch keine Lobby. -- Stephan
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| From | Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-06 21:17 +0200 |
| Message-ID | <uiroib5bhrut3vlfqf57lqkcmerer1mje4@4ax.com> |
| In reply to | #253147 |
Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> schrieb: >>> Kapitalerträge sind für *freiwillig* Versicherte schon immer auch in der >>> GKV beitragspflichtig, natürlich nur bis maximal zur >>> Beitragsbemessungsgrenze. >> Ich halte das (als Nichtbetroffener) für eine ziemliche Ungerechtigkeit, >> aber so ist das nun einmal. >Das ist sogar himmelschreiend ungerecht. Aber es ist halt in der Tat nun >mal so. >[Von] allen Einkünften ... >>> muss jeder gesetzlich *freiwillig* Versicherte so viel bei der GKV >>> abliefern, bis er die BBG erreicht hat, völlig egal ob nun Rentner oder nicht. Der gesetzlich Pflichtversicherte hingegen muß lediglich sein Arbeitseinkommen (cum grano salis) verbeitragen, andere Einkünfte nicht. >> Diese Regelung geht davon aus, daß ein freiwillig GKV-versicherter >> Rentner erhebliche Teile seines Gesamteinkommens nicht aus "braver >> Berufstätigkeit" bezieht, sondern anderswie. Das muß nicht immer gegeben >> sein; außerdem sollte man dabei schon den Gesamtbetrag der Einkünfte >> berücksichtigen. Das tut der Gesetzgeber aber nicht. >Wenn die Leute noch arbeiten, dann verdient der Großteil in der Tat über >der BBG, da fällt das ganze nicht so auf, weil der Deckel erreicht ist >und es praktisch keine Auswirkungen hat. Nein :-) >Im Rentenalter fallen dann aber die meisten unter die BBG und dann >tut es weh, weil halt alle Einnahmen beitragspflichtig sind. Das ist >himmelschreiend ungerecht. Ich habe hier eine Beamtenwitwe im Blick, deren Mann damals das getan hat, was die Sozialen hier im Land immer wieder fordern: Er ist bei seiner Verbeamtung "solidarisch" in der GKV geblieben (als freiwilliges Mitglied). Die Witwenpension liegt weit von der Beitragsbemessungsgrenze entfernt. Viel Zinsen bekommt sie nicht, aber sie ist eine brave Staatsbürgerin, also tapert sie Jahr für Jahr zum Steuerberater und bezahlt diesen, weil sie allein die Steuererklärung nicht allein durchführen kann. Im Grunde ist diese faktische Steuerberaterpflicht eine Erhöhung der Steuer- und Abgabenquote.
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-07 07:35 +0200 |
| Message-ID | <ngjuru$f02$1@tota-refugium.de> |
| In reply to | #253241 |
Am 06.05.2016 um 21:17 schrieb Martin Gerdes: > Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> schrieb: > >>>> Kapitalerträge sind für *freiwillig* Versicherte schon immer auch in der >>>> GKV beitragspflichtig, natürlich nur bis maximal zur >>>> Beitragsbemessungsgrenze. > >>> Ich halte das (als Nichtbetroffener) für eine ziemliche Ungerechtigkeit, >>> aber so ist das nun einmal. > >> Das ist sogar himmelschreiend ungerecht. Aber es ist halt in der Tat nun >> mal so. > >> [Von] allen Einkünften ... >>>> muss jeder gesetzlich *freiwillig* Versicherte so viel bei der GKV >>>> abliefern, bis er die BBG erreicht hat, völlig egal ob nun Rentner oder nicht. > > Der gesetzlich Pflichtversicherte hingegen muß lediglich sein > Arbeitseinkommen (cum grano salis) verbeitragen, andere Einkünfte nicht. > >>> Diese Regelung geht davon aus, daß ein freiwillig GKV-versicherter >>> Rentner erhebliche Teile seines Gesamteinkommens nicht aus "braver >>> Berufstätigkeit" bezieht, sondern anderswie. Das muß nicht immer gegeben >>> sein; außerdem sollte man dabei schon den Gesamtbetrag der Einkünfte >>> berücksichtigen. Das tut der Gesetzgeber aber nicht. > >> Wenn die Leute noch arbeiten, dann verdient der Großteil in der Tat über >> der BBG, da fällt das ganze nicht so auf, weil der Deckel erreicht ist >> und es praktisch keine Auswirkungen hat. > > Nein :-) Der Großteil schon. Das bedeutet ja keinesfalls alle. >> Im Rentenalter fallen dann aber die meisten unter die BBG und dann >> tut es weh, weil halt alle Einnahmen beitragspflichtig sind. Das ist >> himmelschreiend ungerecht. > > Ich habe hier eine Beamtenwitwe im Blick, deren Mann damals das getan > hat, was die Sozialen hier im Land immer wieder fordern: Er ist bei > seiner Verbeamtung "solidarisch" in der GKV geblieben (als freiwilliges > Mitglied). Das wiederum hat bei Beamten noch nie einer gefordert, denn die haben ja einen Beihilfeanspruch. Das System der Versicherung für Beamte funktioniert gänzlich anders als für den Rest der Welt. Wer aber als Beamter in der GKV bleibt, der hat keinen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung und keinen Beihilfeanspruch. Das macht man eigentlich nicht freiwillig, sondern nur, wenn man nicht in der PKV aufgenommen wird und das ist nur möglich, wenn man Fristen versäumt, da dort für Beamte innerhalb gewisser Fristen Kontrahierungszwang besteht. > Die Witwenpension liegt weit von der Beitragsbemessungsgrenze > entfernt. Das geht ja den freiwillig Versicherten Rentnern, die immer über der BBG verdient haben dann oft auch so. > Viel Zinsen bekommt sie nicht, aber sie ist eine brave > Staatsbürgerin, also tapert sie Jahr für Jahr zum Steuerberater und > bezahlt diesen, weil sie allein die Steuererklärung nicht allein > durchführen kann. > > Im Grunde ist diese faktische Steuerberaterpflicht eine Erhöhung der > Steuer- und Abgabenquote. Das ist wohl so, ja. -- Stephan
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