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Groups > ger.ct > #231452 > unrolled thread
| Started by | Herwig Huener AQSR 5 <Herwig.Huener@t-online.de> |
|---|---|
| First post | 2015-11-28 01:31 +0100 |
| Last post | 2015-11-28 14:55 +0100 |
| Articles | 5 — 5 participants |
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Flexible Diebstahls-Gestaltung Herwig Huener AQSR 5 <Herwig.Huener@t-online.de> - 2015-11-28 01:31 +0100
Re: Flexible Diebstahls-Gestaltung Heiko Rost <heiko.rost@gmx.de> - 2015-11-28 02:39 +0100
Re: Flexible Diebstahls-Gestaltung Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2015-11-28 08:50 +0000
Re: Flexible Diebstahls-Gestaltung Walter Schmid <paulwalterschmid@vtxmail.ch> - 2015-11-28 14:12 +0100
Re: Flexible Diebstahls-Gestaltung Hermann Riemann <nospam.ng@hermann-riemann.de> - 2015-11-28 14:55 +0100
| From | Herwig Huener AQSR 5 <Herwig.Huener@t-online.de> |
|---|---|
| Date | 2015-11-28 01:31 +0100 |
| Subject | Flexible Diebstahls-Gestaltung |
| Message-ID | <n3ask6$f98$1@news.albasani.net> |
2015-11-28 01:31:00 +0100 Mal was zum Nachdenken für die Juristen-NG ger.ct. Im Herbst 1982 habe ich aus der Abteilung, wo ich damals beschäftigt war, eine ordentliche BüroSchere entwendet. Diese habe ich seitdem in der Firma aufbewahrt und nur zu dienstlichen Zwecken verwendet. Das ist jetzt ein Drittel Jahrhundert. Wenn ich diese Schere heute, etwa anlässlich meines Ausscheidens aus dem BerufsLeben, als Trophäe mit nach Hause nehme, wäre das ganz klar Diebstahl. Allerdings kann ich mich auf den StandPunkt stellen, dass ich diese Schere schon vor 33 Jahren geklaut habe und nur, untypisch für DiebesGut, in der Firma (in meinem SchreibTisch) aufbewahrt habe. Da der Diebstahl schon so lange her ist, ist er verjährt, und ich kann die Schere ungestraft mit nach Hause nehmen. Welche RechtsAuffassung gilt nun? Herwig
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| From | Heiko Rost <heiko.rost@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2015-11-28 02:39 +0100 |
| Message-ID | <n3b45m.2v4.1@ID-23555.user.uni-berlin.de> |
| In reply to | #231452 |
Herwig Huener AQSR 5 schrieb am Sat, 28 Nov 2015 01:31:02 +0100:
> Allerdings kann ich mich auf den StandPunkt stellen, dass
> ich diese Schere schon vor 33 Jahren geklaut habe und
> nur, untypisch für DiebesGut, in der Firma (in meinem
> SchreibTisch) aufbewahrt habe. Da der Diebstahl schon
> so lange her ist, ist er verjährt, und ich kann die
> Schere ungestraft mit nach Hause nehmen.
IANAL, aber Du vergißt die zivilrechtliche Seite: Egal wann der
Diebstahl war, Dein bisheriger Arbeitgeber ist die ganze Zeit Eigentümer
der Schere und kann die Herausgabe verlangen.
Gruß Heiko
--
Eigensinn ist der Wille, der sich bestätigt, ohne sich rechtfertigen zu
können.
Henri-Frédéric Amiel
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| From | Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) |
|---|---|
| Date | 2015-11-28 08:50 +0000 |
| Message-ID | <9t56596aa9i7addn3e8%sfroehli@Froehlich.Priv.at> |
| In reply to | #231452 |
On Sat, 28 Nov 2015 01:31:02 Herwig Huener AQSR 5 wrote: > Allerdings kann ich mich auf den StandPunkt stellen, dass > ich diese Schere schon vor 33 Jahren geklaut habe und > nur, untypisch für DiebesGut, in der Firma (in meinem > SchreibTisch) aufbewahrt habe. Ist es denn tatsächlich *Dein* Schreibtisch? I doubt. Die Schere war wohl eher die ganze Zeit über in der Einflussspähre Deines Arbeitgebers, auch wenn lediglich Du (in Deiner Rolle als Angestellter) Zugriff darauf hattest. Servus, Stefan -- http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike Heißersehnt: Stefan - höhnen, ein Märchen für Pärchen! (Sloganizer)
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| From | Walter Schmid <paulwalterschmid@vtxmail.ch> |
|---|---|
| Date | 2015-11-28 14:12 +0100 |
| Message-ID | <n3c93i$s4d$1@dont-email.me> |
| In reply to | #231452 |
Am 28.11.2015 um 01:31 schrieb Herwig Huener AQSR 5: > 2015-11-28 01:31:00 +0100 > > Mal was zum Nachdenken für die Juristen-NG ger.ct. > > Im Herbst 1982 habe ich aus der Abteilung, wo ich damals > beschäftigt war, eine ordentliche BüroSchere entwendet. > Diese habe ich seitdem in der Firma aufbewahrt und nur > zu dienstlichen Zwecken verwendet. Das ist jetzt ein > Drittel Jahrhundert. IANAL Juristisch ist das mE kein Diebstahl. Du hast allenfalls in der Firma für Umständlichkeit gesorgt, aber keine Kosten verursacht. Man hätte ja auch eine Schere kaufen müssen, wenn Du sie nicht geklaut hättest. > > Wenn ich diese Schere heute, etwa anlässlich meines > Ausscheidens aus dem BerufsLeben, als Trophäe mit nach > Hause nehme, wäre das ganz klar Diebstahl. Ja. > > Allerdings kann ich mich auf den StandPunkt stellen, dass > ich diese Schere schon vor 33 Jahren geklaut habe und > nur, untypisch für DiebesGut, in der Firma (in meinem > SchreibTisch) aufbewahrt habe. Da der Diebstahl schon > so lange her ist, ist er verjährt, und ich kann die > Schere ungestraft mit nach Hause nehmen. Sicher nicht. Du solltest nicht eine kleine Sünde durch eine zweite mit demselben Objekt begehen. Gruss Walter -- Neu: Täglich frische Sig
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| From | Hermann Riemann <nospam.ng@hermann-riemann.de> |
|---|---|
| Date | 2015-11-28 14:55 +0100 |
| Message-ID | <dbtq6dFfkljU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #231452 |
Herwig Huener AQSR 5 schrieb: > Mal was zum Nachdenken für die Juristen-NG ger.ct. > Im Herbst 1982 habe ich aus der Abteilung, wo ich damals > beschäftigt war, eine ordentliche BüroSchere entwendet. > Diese habe ich seitdem in der Firma aufbewahrt und nur > zu dienstlichen Zwecken verwendet. Das ist jetzt ein > Drittel Jahrhundert. > > Wenn ich diese Schere heute, etwa anlässlich meines > Ausscheidens aus dem BerufsLeben, als Trophäe mit nach > Hause nehme, wäre das ganz klar Diebstahl. http://www.fr-online.de/recht/bueromaterial-mitnehmen-schon-ein-eingesteckter-kuli-ist-diebstahl,21157310,30094546.html Da die Schere das Betriebsgelände nicht verlassen hat, ist es noch wahrscheinlich im Firmenbesitz unter Deiner Verwaltung. beachte den satz: Am besten ist es, beim Chef* nachzufragen, ob man einen ausrangierten Gegensatnd mit nach Hause nehmen darf. Bitte Chef* darum Gegenstand der Firma abzukaufen. Vielleicht wird sie ihn Dir wegen des Verwaltungsaufwandes schenken. Hermann der sich diesbezüglich bei alten (veralteten) Schulungsunterlagen unsicher ist, die mit nach Hause genommen werden durften. -- http://www.Hermann-Riemann.de
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