Groups | Search | Server Info | Keyboard shortcuts | Login | Register [http] [https] [nntp] [nntps]


Groups > ger.ct > #231452 > unrolled thread

Flexible Diebstahls-Gestaltung

Started byHerwig Huener AQSR 5 <Herwig.Huener@t-online.de>
First post2015-11-28 01:31 +0100
Last post2015-11-28 14:55 +0100
Articles 5 — 5 participants

Back to article view | Back to ger.ct


Contents

  Flexible Diebstahls-Gestaltung Herwig Huener AQSR 5 <Herwig.Huener@t-online.de> - 2015-11-28 01:31 +0100
    Re: Flexible Diebstahls-Gestaltung Heiko Rost <heiko.rost@gmx.de> - 2015-11-28 02:39 +0100
    Re: Flexible Diebstahls-Gestaltung Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2015-11-28 08:50 +0000
    Re: Flexible Diebstahls-Gestaltung Walter Schmid <paulwalterschmid@vtxmail.ch> - 2015-11-28 14:12 +0100
    Re: Flexible Diebstahls-Gestaltung Hermann Riemann <nospam.ng@hermann-riemann.de> - 2015-11-28 14:55 +0100

#231452 — Flexible Diebstahls-Gestaltung

FromHerwig Huener AQSR 5 <Herwig.Huener@t-online.de>
Date2015-11-28 01:31 +0100
SubjectFlexible Diebstahls-Gestaltung
Message-ID<n3ask6$f98$1@news.albasani.net>
2015-11-28 01:31:00 +0100

Mal was zum Nachdenken für die Juristen-NG ger.ct.

Im Herbst 1982 habe ich aus der Abteilung, wo ich damals
beschäftigt war, eine ordentliche BüroSchere entwendet.
Diese habe ich seitdem in der Firma aufbewahrt und nur
zu dienstlichen Zwecken verwendet. Das ist jetzt ein
Drittel Jahrhundert.

Wenn ich diese Schere heute, etwa anlässlich meines
Ausscheidens aus dem BerufsLeben, als Trophäe mit nach
Hause nehme, wäre das ganz klar Diebstahl.

Allerdings kann ich mich auf den StandPunkt stellen, dass
ich diese Schere schon vor 33 Jahren geklaut habe und
nur, untypisch für DiebesGut, in der Firma (in meinem
SchreibTisch) aufbewahrt habe. Da der Diebstahl schon
so lange her ist, ist er verjährt, und ich kann die
Schere ungestraft mit nach Hause nehmen.

Welche RechtsAuffassung gilt nun?

Herwig

[toc] | [next] | [standalone]


#231454

FromHeiko Rost <heiko.rost@gmx.de>
Date2015-11-28 02:39 +0100
Message-ID<n3b45m.2v4.1@ID-23555.user.uni-berlin.de>
In reply to#231452
Herwig Huener AQSR 5 schrieb am Sat, 28 Nov 2015 01:31:02 +0100:

> Allerdings kann ich mich auf den StandPunkt stellen, dass
> ich diese Schere schon vor 33 Jahren geklaut habe und
> nur, untypisch für DiebesGut, in der Firma (in meinem
> SchreibTisch) aufbewahrt habe. Da der Diebstahl schon
> so lange her ist, ist er verjährt, und ich kann die
> Schere ungestraft mit nach Hause nehmen.

IANAL, aber Du vergißt die zivilrechtliche Seite: Egal wann der
Diebstahl war, Dein bisheriger Arbeitgeber ist die ganze Zeit Eigentümer
der Schere und kann die Herausgabe verlangen.

Gruß Heiko
-- 
Eigensinn ist der Wille, der sich bestätigt, ohne sich rechtfertigen zu 
können.
                                                        Henri-Frédéric Amiel

[toc] | [prev] | [next] | [standalone]


#231467

FromStefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich)
Date2015-11-28 08:50 +0000
Message-ID<9t56596aa9i7addn3e8%sfroehli@Froehlich.Priv.at>
In reply to#231452
On Sat, 28 Nov 2015 01:31:02 Herwig Huener AQSR 5 wrote:
> Allerdings kann ich mich auf den StandPunkt stellen, dass
> ich diese Schere schon vor 33 Jahren geklaut habe und
> nur, untypisch für DiebesGut, in der Firma (in meinem
> SchreibTisch) aufbewahrt habe.

Ist es denn tatsächlich *Dein* Schreibtisch? I doubt.

Die Schere war wohl eher die ganze Zeit über in der Einflussspähre
Deines Arbeitgebers, auch wenn lediglich Du (in Deiner Rolle als
Angestellter) Zugriff darauf hattest.

Servus,
   Stefan

-- 
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Heißersehnt: Stefan - höhnen, ein Märchen für Pärchen!
(Sloganizer)

[toc] | [prev] | [next] | [standalone]


#231492

FromWalter Schmid <paulwalterschmid@vtxmail.ch>
Date2015-11-28 14:12 +0100
Message-ID<n3c93i$s4d$1@dont-email.me>
In reply to#231452
Am 28.11.2015 um 01:31 schrieb Herwig Huener AQSR 5:
> 2015-11-28 01:31:00 +0100
> 
> Mal was zum Nachdenken für die Juristen-NG ger.ct.
> 
> Im Herbst 1982 habe ich aus der Abteilung, wo ich damals
> beschäftigt war, eine ordentliche BüroSchere entwendet.
> Diese habe ich seitdem in der Firma aufbewahrt und nur
> zu dienstlichen Zwecken verwendet. Das ist jetzt ein
> Drittel Jahrhundert.

IANAL

Juristisch ist das mE kein Diebstahl. Du hast allenfalls in der
Firma für Umständlichkeit gesorgt, aber keine Kosten verursacht.
Man hätte ja auch eine Schere kaufen müssen, wenn Du sie nicht
geklaut hättest.

> 
> Wenn ich diese Schere heute, etwa anlässlich meines
> Ausscheidens aus dem BerufsLeben, als Trophäe mit nach
> Hause nehme, wäre das ganz klar Diebstahl.

Ja.
> 
> Allerdings kann ich mich auf den StandPunkt stellen, dass
> ich diese Schere schon vor 33 Jahren geklaut habe und
> nur, untypisch für DiebesGut, in der Firma (in meinem
> SchreibTisch) aufbewahrt habe. Da der Diebstahl schon
> so lange her ist, ist er verjährt, und ich kann die
> Schere ungestraft mit nach Hause nehmen.


Sicher nicht.

Du solltest nicht eine kleine Sünde durch eine zweite mit
demselben Objekt begehen.


Gruss

Walter

-- 
Neu: Täglich frische Sig

[toc] | [prev] | [next] | [standalone]


#231495

FromHermann Riemann <nospam.ng@hermann-riemann.de>
Date2015-11-28 14:55 +0100
Message-ID<dbtq6dFfkljU1@mid.individual.net>
In reply to#231452
Herwig Huener AQSR 5 schrieb:

> Mal was zum Nachdenken für die Juristen-NG ger.ct.

> Im Herbst 1982 habe ich aus der Abteilung, wo ich damals
> beschäftigt war, eine ordentliche BüroSchere entwendet.
> Diese habe ich seitdem in der Firma aufbewahrt und nur
> zu dienstlichen Zwecken verwendet. Das ist jetzt ein
> Drittel Jahrhundert.
> 
> Wenn ich diese Schere heute, etwa anlässlich meines
> Ausscheidens aus dem BerufsLeben, als Trophäe mit nach
> Hause nehme, wäre das ganz klar Diebstahl.

http://www.fr-online.de/recht/bueromaterial-mitnehmen-schon-ein-eingesteckter-kuli-ist-diebstahl,21157310,30094546.html

Da die Schere das Betriebsgelände nicht verlassen hat,
ist es noch wahrscheinlich im Firmenbesitz unter Deiner Verwaltung.

beachte den satz:

Am besten ist es, beim Chef* nachzufragen, ob man einen ausrangierten 
Gegensatnd mit nach Hause nehmen darf.

Bitte Chef* darum Gegenstand der Firma abzukaufen.
Vielleicht wird sie ihn Dir wegen des Verwaltungsaufwandes 
schenken. 

Hermann
   der sich diesbezüglich bei alten (veralteten)
   Schulungsunterlagen unsicher ist,
   die mit nach Hause genommen werden durften.

-- 
http://www.Hermann-Riemann.de

[toc] | [prev] | [standalone]


Back to top | Article view | ger.ct


csiph-web