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| From | Herwig Huener AQSR 5 <Herwig.Huener@t-online.de> |
|---|---|
| Newsgroups | ger.ct |
| Subject | Flexible Diebstahls-Gestaltung |
| Date | 2015-11-28 01:31 +0100 |
| Organization | albasani.net |
| Message-ID | <n3ask6$f98$1@news.albasani.net> (permalink) |
2015-11-28 01:31:00 +0100 Mal was zum Nachdenken für die Juristen-NG ger.ct. Im Herbst 1982 habe ich aus der Abteilung, wo ich damals beschäftigt war, eine ordentliche BüroSchere entwendet. Diese habe ich seitdem in der Firma aufbewahrt und nur zu dienstlichen Zwecken verwendet. Das ist jetzt ein Drittel Jahrhundert. Wenn ich diese Schere heute, etwa anlässlich meines Ausscheidens aus dem BerufsLeben, als Trophäe mit nach Hause nehme, wäre das ganz klar Diebstahl. Allerdings kann ich mich auf den StandPunkt stellen, dass ich diese Schere schon vor 33 Jahren geklaut habe und nur, untypisch für DiebesGut, in der Firma (in meinem SchreibTisch) aufbewahrt habe. Da der Diebstahl schon so lange her ist, ist er verjährt, und ich kann die Schere ungestraft mit nach Hause nehmen. Welche RechtsAuffassung gilt nun? Herwig
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Flexible Diebstahls-Gestaltung Herwig Huener AQSR 5 <Herwig.Huener@t-online.de> - 2015-11-28 01:31 +0100 Re: Flexible Diebstahls-Gestaltung Heiko Rost <heiko.rost@gmx.de> - 2015-11-28 02:39 +0100 Re: Flexible Diebstahls-Gestaltung Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2015-11-28 08:50 +0000 Re: Flexible Diebstahls-Gestaltung Walter Schmid <paulwalterschmid@vtxmail.ch> - 2015-11-28 14:12 +0100 Re: Flexible Diebstahls-Gestaltung Hermann Riemann <nospam.ng@hermann-riemann.de> - 2015-11-28 14:55 +0100
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