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Flexible Diebstahls-Gestaltung

From Herwig Huener AQSR 5 <Herwig.Huener@t-online.de>
Newsgroups ger.ct
Subject Flexible Diebstahls-Gestaltung
Date 2015-11-28 01:31 +0100
Organization albasani.net
Message-ID <n3ask6$f98$1@news.albasani.net> (permalink)

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2015-11-28 01:31:00 +0100

Mal was zum Nachdenken für die Juristen-NG ger.ct.

Im Herbst 1982 habe ich aus der Abteilung, wo ich damals
beschäftigt war, eine ordentliche BüroSchere entwendet.
Diese habe ich seitdem in der Firma aufbewahrt und nur
zu dienstlichen Zwecken verwendet. Das ist jetzt ein
Drittel Jahrhundert.

Wenn ich diese Schere heute, etwa anlässlich meines
Ausscheidens aus dem BerufsLeben, als Trophäe mit nach
Hause nehme, wäre das ganz klar Diebstahl.

Allerdings kann ich mich auf den StandPunkt stellen, dass
ich diese Schere schon vor 33 Jahren geklaut habe und
nur, untypisch für DiebesGut, in der Firma (in meinem
SchreibTisch) aufbewahrt habe. Da der Diebstahl schon
so lange her ist, ist er verjährt, und ich kann die
Schere ungestraft mit nach Hause nehmen.

Welche RechtsAuffassung gilt nun?

Herwig

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Flexible Diebstahls-Gestaltung Herwig Huener AQSR 5 <Herwig.Huener@t-online.de> - 2015-11-28 01:31 +0100
  Re: Flexible Diebstahls-Gestaltung Heiko Rost <heiko.rost@gmx.de> - 2015-11-28 02:39 +0100
  Re: Flexible Diebstahls-Gestaltung Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2015-11-28 08:50 +0000
  Re: Flexible Diebstahls-Gestaltung Walter Schmid <paulwalterschmid@vtxmail.ch> - 2015-11-28 14:12 +0100
  Re: Flexible Diebstahls-Gestaltung Hermann Riemann <nospam.ng@hermann-riemann.de> - 2015-11-28 14:55 +0100

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