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| From | Michael Bode <m.g.bode@web.de> |
|---|---|
| Newsgroups | ger.ct |
| Subject | Falls irgendwer an die Energiewende glaubt... |
| Date | 2023-07-05 21:31 +0200 |
| Message-ID | <kgluojF3lk0U1@mid.individual.net> (permalink) |
vergesst es einfach. Der Feind ist nicht der Hubsi oder der Söder oder die AfD. Der Feind ist unbesiegbar. Der Feind ist die deutsche Bürokratie. https://www.rhein-zeitung.de/region/rheinland-pfalz_artikel,-evm-wartet-seit-neun-jahren-auf-genehmigung-wie-die-buerokratie-windraeder-in-der-eifel-ausbremst-_arid,2552648.html Dieser Windpark im Kreis Bitburg-Prüm auf dem bewaldeten Schneifelrücken mit elf Anlagen (Investitionsvolumen: rund 80 Millionen Euro) soll 200 Millionen Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr produzieren – so viel, wie im Schnitt etwa 160.000 Menschen im Jahr verbrauchen. Dagegen habe sich zwar eine Bürgerinitiative mit vielen Einwänden gewehrt, aber nicht geklagt, berichtet der Sprecher der Energieversorgung Mittelrhein (EVM), Marcelo Peerenboom. Das komplexe Bauleitplanungsverfahren dauerte trotzdem allein etwa acht Jahre. „Das gilt bisher als normal“, so die EVM. Denn in dieser Zeit müssten immer wieder neue Gesetze eingesteuert werden. Seit Mitte 2022 läuft das Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord. Dauer: „vermutlich rund zwei Jahre“. Auch hier gilt: Weil sich laufend gesetzliche Rahmenbedingungen änderten, ergäben sich zeitraubende Nachforderungen der Behörden. Wenn sich die Windräder – wie heute geplant – dann 2025 drehen, ist zwischen dem Projektstart und dem ersten Betrieb ein gutes Jahrzehnt vergangen. Verfahren wird künftig zentralisiert Wie will die Landesregierung den Bau von Windrädern beschleunigen? Der Sprecher der für Klimaschutz, Umwelt und Energie zuständigen Ministerin Katrin Eder (Grüne), Jan Budde, verweist darauf, dass die Genehmigungsverfahren bei der SGD Nord wie Süd zum 1. Juni 2023 zentralisiert wurden. Davon verspricht sich Landesregierung „eine wesentliche Beschleunigung“. Ob die aber gelingt, müsse sich erst noch zeigen und werde genau untersucht. Aber davon sind nicht die zeitraubenden Bauleitplanungsverfahren betroffen. „Sie unterliegen nach wie vor der kommunalen Planungshoheit und sind rechtlich und thematisch streng von den Genehmigungsverfahren getrennt“, erklärt Eders Sprecher. Für den Bau des Windparks musste die EVM auch einen ständigen Kampf mit Papier gewinnen. Für den Genehmigungsantrag mussten, so Peerenboom, rund 100 Papierordner mit rund 40.000 Seiten eingereicht, sprich mit einem Transporter zur Kreisverwaltung gekarrt werden. Keine Frage: Der Energieversorger wünscht sich für künftige Projekte nicht nur mehr Digitalisierung, sondern auch „eine deutliche Straffung und zeitliche Beschleunigung“ der Verfahren. Dafür brauchen die Behörden vermutlich auch mehr Personal. Weil sich die Produktion von Ökostrom in 14 Jahren verdreifachen soll, sollte „idealerweise bei Windenergieanlagen an Land oderFotovoltaik-Freiflächen-Vorhaben zwischen Antrag und Genehmigung maximal neun Monate vergehen“, fordert die EVM. Ansonsten werde es Deutschland nicht schaffen, bis 2045 klimaneutral zu werden, warnt Peerenboom. Für das Genehmigungsverfahren gibt das Ministerium den Behörden aber keine klare zeitliche Zielmarke. Immerhin will es im digitalen Zeitalter ankommen. Wie Sprecher Budde sagt, ist es seit Juni bei der SGD möglich, die Genehmigungsanträge digital einzureichen. Im Laufe des Jahres soll sich der Datenaustausch zwischen Beteiligten weiter vereinfachen, heißt es. Tücken lauern auch beim Bau von Solaranlagen. Dafür nennt die EVM ein Beispiel aus dem Westerwald, wo 2025 ein Solarpark mit einer Leistung von neun Megawatt in Betrieb gehen soll. Weil aber auf dem Areal von acht Hektar „wenige geschützte Grünland-Kräuter“ wachsen, werde die Genehmigung in Frage gestellt. Aussicht darauf gebe es nur, wenn Ausgleichsflächen von bis zu 24 Hektar zusätzlich geschaffen, ökologisch aufgewertet sowie umzäunt würden. Peerenboom wundert sich: „Denn das potenziell zu schützende Grünland am geplanten Solarparkstandort ist nicht selten und kommt im gesamten Westerwald und der Eifel noch sehr häufig vor.“ Der Energieversorger macht nach eigenen Angaben an diesem Beispiel auch die Erfahrung, dass Sachbearbeiter in den Fachbehörden zwar häufig einen Ermessenspielraum wegen fehlender Vorgaben haben. Aber dies könne auch zu subjektiven Einzelfallentscheidungen führen. Gleichzeitig sei bei den Behörden häufig auch „ein übersteigertes Absicherungsverhalten und Angst vor Fehlentscheidungen zu beobachten“. Deshalb würden „unnötig“ übergeordnete Behörden beteiligt. Wunsch des Versorgers: „Klare Vorgaben könnten Abhilfe schaffen und Verfahren deutlich beschleunigen.“ Ausgleichsbedarf wird im Einzelfall ermittelt Das Mainzer Ministerium erklärt, dass ein pauschaler 1-zu-3-Ausgleich nicht vorgeschrieben ist. Der Ausgleichsbedarf sei bei jedem Projekt „einzelfallspezifisch zu ermitteln“. Weiter heißt es: „Je weniger bedeutsam die vom Eingriff betroffene Fläche für den Naturschutz und je höher das Aufwertungspotenzial der für den Ausgleich genutzten Fläche ist, umso geringer fällt der Flächenbedarf für die Kompensation aus.“ Dafür habe die Technische Hochschule Bingen einen Leitfaden entwickelt. Wie der Energieversorger EVM berichtet, sind Probleme im Bürokratiestau auch dann zu befürchten, wenn in Eifel und Hunsrück bestimmte Flächen als Vorranggebiete für die Landwirtschaft ausgewiesen sind, ohne dass es dafür eine fachliche Begründung gebe. Bundesgesetzlich sei zwar mittlerweile festlegt, dass im Abwägungsprozess zwischen Landwirtschaft und Solarenergie „zugunsten der Erneuerbaren Energien“ zu entscheiden sei. Nur: Diese bundesgesetzliche Vorgabe werde bei Behörden im Land „anders ausgelegt und nicht angewendet“. Peerenboom: „Helfen könnte hier ein klarer Handlungsleitfaden für Behörden.“ Derzeit kann er nur hoffen, dass eine seit 2019 geplante Anlage doch noch im nächsten Jahr ans Netz gehen kann. Das Ministerium bestätigt die gesetzliche Vorgabe und erklärt: „Die oberen und unteren Landesplanungsbehörden sollen bei Vorhaben der Windenergie- und Freiflächen-Fotovoltaik-Nutzung die neuen gesetzlichen Möglichkeiten anwenden und auf Raumordnungsverfahren nach Möglichkeit verzichten.“ Von einem klaren Handlungsleitfaden, der Behörden an die Hand gegeben wird, ist aber keine Rede. Der Ausbau geht nur langsam voran Nach Auskunft der Bundesnetzagentur wurden in Rheinland-Pfalz im Jahr 2022 ganze 18 Windenergieanlagen (71,5 Megawatt/MW) sowie 22.056 Solaranlagen (344,6 MW) neu in Betrieb genommen. Nach den Angaben des Marktstammdatenregisters wurden bis Mai 2023 in Rheinland-Pfalz „bereits 18 Windenergieanlagen mit einer Leistung von etwa 75,3 MW sowie circa 21.500 Fotovoltaikanlagen mit einer Leistung von ca. 263,7 MW neu errichtet“, berichtet das Klimaministerium. Im Januar wurde Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen reduziert. Mehr Tempo verspricht sich die Landesregierung davon, dass Genehmigungen bei der SGD Nord und Süd seit Juni zentralisiert werden. Dies kann aber dauern. Wie Ministerin Katrin Eder (Grüne) aktuell dem Abgeordneten Andreas Hartenfels (fraktionslos) mitteilte, liegt der SGD Nord erst ein Antrag vor, der SGD Süd noch keiner. Im Norden müssen Kreise und Städte noch laufende Verfahren für 212 Windkraftanlagen zum Abschluss bringen.
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Falls irgendwer an die Energiewende glaubt... Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2023-07-05 21:31 +0200
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Re: Falls irgendwer an die Energiewende glaubt... Fidel Sebastián Hunrichse-Lara <Fidel-Sebastian_Hunrichse_Lara@b.maus.de> - 2023-07-06 18:38 +0200
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Re: Falls irgendwer an die Energiewende glaubt... Fidel Sebastián Hunrichse-Lara <Fidel-Sebastian_Hunrichse_Lara@b.maus.de> - 2023-07-06 19:54 +0200
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