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| From | "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> |
|---|---|
| Newsgroups | ger.ct |
| Subject | Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? |
| Date | 2022-12-22 08:40 +0100 |
| Message-ID | <to11lr$5arj$1@solani.org> (permalink) |
| References | <tnsgmt$31k2$1@solani.org> <1218qh98rov7tduvjb3co880tmgvd5saq8@4ax.com> <to10vd$5a3m$2@solani.org> |
Am 22.12.22 um 08:28 schrieb Dr. Joachim Neudert: > Hallo Ralph! Danke für die Info wie es bei Euch laufen soll. > > Am 22.12.22 um 08:19 schrieb Ralph A. Schmid, dk5ras: >> "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> wrote: >> >>> Kein Scherz. In 11 Tagen sollen die Arbeitgeber nur mehr die eAU von >>> den Servern der Krankenkassen abrufen. >> >> >> Ich habe von meinem AG das hier bekommen: >> (hrworks ist das Protal, in dem wir alles managen, Urlaubsanträge, >> Reisekostenabrechungen, Gehaltsabrechnungen, usw. usf.) >> >> ----------------------------------------------------------------------- >> >> Hallo zusammen, >> >> aktuell sind die Medien voll mit Informationen bezüglich der >> "digitalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung". >> Um jeglichen Unklarheiten direkt entgegenzuwirken, möchten wir euch >> heute informieren, dass diese Neuregelung für uns keine Veränderungen >> nach sich zieht. >> >> Bereits heute ladet ihr eure Krankmeldungen >> (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) direkt in HRworks hoch und müsst >> diese danach nicht mehr zusätzlich im Unternehmen einreichen. Da ihr >> auch weiterhin von eurem Arzt den Nachweis eurer Arbeitsunfähigkeit in >> Papierform erhalten werdet, können wir den bestehenden Prozess >> unverändert beibehalten. Die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung >> spielt nur für die Unternehmen eine Rolle, die bisher einen Nachweis >> der Krankheit in Papierform eingefordert haben. >> >> Es gilt also weiterhin: >> 1. unverzügliche Meldung der Arbeitsverhinderung per HRworks - >> vor, spätestens jedoch zum üblichen Arbeitsantritt >> 2. Hochladen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sobald diese >> vorliegt >> >> Sollten sich Fragen ergeben, so lasst uns das bitte gerne wissen. >> >> ----------------------------------------------------------------------- >> >> >> Dabei reicht ein hochgeladenes Handyphoto vom "gelben Zettel", Fall >> erledigt. >> >> >> -ras >> > > Na, der täuscht sich in einem wichtigen Punkt: > Vom Arzt erhaltet ihr nun KEINE papierene AU mehr. > > > Derzeit führt der Versuch alles online zu übertragen noch zur dreifachen > Papiermenge, nach online Übertragung werden auf ein großes DIN A4 Blatt > beziehungsweise auf drei DI A4 Blätter noch nacheinander schriftliche > Durchschläge ausgegeben. Anstelle des gelben DIN A5 Formulars mit gelbem > Durchschlag. > > Das machen wir nun nicht mehr, sofern wir per TI und KIM (das ist POP3 > eMail!) die Daten an die Kasse gemailt haben. > Und das klappt tatsächlich. > > > Aber das ist das Problem des Arbeitgebers oder der Lohnbuchhaltung oder > des Steuerberaters. > > Von meinem Steuerberatr gibt es bereits einen 5-seitigen 2-spaltigen > Infobrief zum Verfahren für den Arbeitgeber. > > Have fun... KBV-Seite: =============== Sowohl die Papier-Bescheinigung als auch das elektronische Formular für die Krankenkassen benötigen eine Unterschrift. Auf Papier läuft das wie gehabt per Hand, und auch das nur übergangsweise: Ab Januar 2023 müssen Ärztinnen und Ärzte den verbliebenen Papier-Ausdruck nur noch unterschreiben, wenn der Patient das ausdrücklich wünscht. Der digitale Vordruck muss jedoch in jedem Fall rechtssicher elektronisch signiert werden. Im Gesundheitswesen ist dafür eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) vorgesehen – ein Verfahren mit einem sehr hohen Sicherheitsniveau. Bei AU-Bescheinigungen, die in der Praxis sehr häufig vorkommen, würde die normale QES zu viel Zeit kosten. Deshalb gibt es dafür praxistaugliche Lösungen: Komfortsignatur: Bei diesem Verfahren können Ärztinnen und Ärzte mit ihrem Heilberufsausweis (eHBA) und ihrer PIN für einen bestimmten Zeitraum jeweils bis zu 250 Signaturen freigeben. Soll eine eAU signiert werden, müssen sie dies nur noch bestätigen. Die Komfortsignatur ist mit dem PTV4+-Konnektor möglich, der inzwischen flächendeckend verfügbar ist. Die KBV empfiehlt für die eAU die Komfortsignatur, da die Daten sofort unterschrieben und versandt werden können. Eventuelle Probleme bei der Datenübermittlung, die aufgrund einer TI-Störung möglich sind, werden dann sofort erkannt, und der Arzt kann dem Patienten auch den Ausdruck der Ausfertigung für die Krankenkasse mitgeben (siehe Ersatzverfahren). › Stapelsignatur: Ärztinnen und Ärzte können mit der Stapelsignatur mehrere Dokumente gleichzeitig qualifiziert elektronisch unterschreiben. Sie signieren hierbei einmal mit ihrem eHBA und ihrer dazugehörigen PIN den gesamten vorbereiteten elektronischen Dokumentenstapel, zum Beispiel am Ende eines Praxistages. Bei der eAU wäre das möglich, da es ausreicht, alle an einem Tag gesammelten AU-Bescheinigungen einmal täglich an die Krankenkassen zu senden. Sollte jedoch bei einer Störung der TI das Ersatzverfahren notwendig werden, wäre das für die Praxis aufwändiger (siehe Ersatzverfahren). ================== Das da oben läuft schon und können die meisten Praxen, wir auch. Also, kein Papier mehr fürs papierlose Krankschreiben. ================ Notfallplan: Ersatzverfahren bei technischen Problemen Ein Netzwerk wie die TI ist mehrfach vor Ausfällen abgesichert. Dennoch ist eine Störung nie ganz ausgeschlossen, so wie andere technische Störungen der Praxis- IT. Auch für diesen Fall muss sichergestellt sein, dass die Krankenkasse von der Krankschreibung ihres Versicherten erfährt. In diesem Fall gelten folgende Regelungen: › Wenn der Versand der eAU aus der Praxis an die Krankenkasse nicht möglich ist, speichert das PVS die AU-Daten und versendet die eAU erneut, sobald dies wieder möglich ist. › Wenn bereits beim Ausstellen oder beim Versand klar ist, dass die eAU nicht elektronisch verschickt werden kann, händigt der Arzt dem Patienten neben den Ausfertigungen für den Patienten und den Arbeitgeber einen weiteren unterschriebenen Ausdruck aus, den dieser an seine Kasse schickt. › Stellen Ärztin oder Arzt erst später fest, dass eine Störung der TI vorliegt und die eAU auch am nächsten Werktag nicht an die Krankenkassen übertragen werden kann, versendet die Praxis selbst die Papierbescheinigung an die zuständige Krankenkasse. In einem solchen Fall kann sie dafür die GOP 40130 abrechnen. eAU bei Hausbesuchen Bei einem Hausbesuch ist zum Start der eAU noch keine Verbindung zur TI möglich. Der Arzt kann deshalb zuvor unbefüllte Ausdrucke des AU-Formulars aus dem PVS erstellen, die er beim Hausbesuch ausfüllt und unterschreibt. Die Daten überträgt er später in der Praxis in das PVS, signiert sie und sendet sie via TI an die Krankenkasse. Alternativ kann der Arzt die eAU erst nach dem Hausbesuch vollständig in der Praxis erstellen und die beiden Papierausfertigungen dem Patienten per Post zuschicken. Hierfür kann die GOP 40131 abgerechnet werden. Bei eAUs, die im Rahmen von Hausbesuchen ausgestellt werden, ist die digitale Übermittlung bis zum Ende des nachfolgenden Werktages möglich. Wird also am Freitagabend bei einem Hausbesuch eine eAU ausgestellt, muss diese bis Montagabend digital an die Krankenkasse übermittelt werden. TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN Um die eAU nutzen zu können, sind in der Praxis neben der Anbindung an die TI folgende technische Voraussetzungen notwendig: › Konnektor-Update: Für die eAU wird mindestens ein E-Health-Konnektor benötigt. Für die Komfortsignatur ist mindestens ein weiteres Update aufbauend auf den ePA-Konnektor notwendig (PTV4+-Konnektor). Die Updates sind für alle Konnektoren erhältlich. Weitere Informationen zu den Updates erhalten Praxen bei ihrem PVS-Hersteller oder Systembetreuer. › KIM-Dienst: Dieser E-Mail-Dienst, den ausschließlich TI-Teilnehmer nutzen dürfen, wird für den sicheren Versand benötigt. Verschiedene Dienste sind verfügbar, darunter der KIM-Dienst der KBV: kv.dox. bei Störung des Versands Ersatzverfahren notwendig Arzt gibt Patient Ausdruck für Krankenkasse mit -- Bitt um Vrzihung, di Tast " " klmmt manchmal...
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Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2022-12-20 15:26 +0100
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-12-20 06:37 -0800
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2022-12-20 16:35 +0100
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-12-20 07:47 -0800
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2022-12-20 16:59 +0100
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-12-20 08:04 -0800
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2022-12-20 10:44 -0800
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2022-12-20 20:49 +0100
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? Matthias Meyser <Meyser@xenet.de> - 2022-12-20 16:46 +0100
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2022-12-20 17:03 +0100
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? Matthias Meyser <Meyser@xenet.de> - 2022-12-20 17:21 +0100
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2022-12-20 17:27 +0100
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-12-20 08:23 -0800
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2022-12-21 22:19 +0100
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2022-12-20 17:18 +0100
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? Matthias Meyser <matthias@harz.de> - 2022-12-20 18:56 +0100
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? Gerald Gruner <gerald314@yahoo.de> - 2022-12-21 17:10 +0100
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2022-12-20 21:51 +0100
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2022-12-21 08:40 +0100
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2022-12-21 09:33 +0100
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2022-12-20 23:08 +0100
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2022-12-21 06:14 +0100
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2022-12-21 06:33 +0100
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? Matthias Meyser <Meyser@xenet.de> - 2022-12-21 09:33 +0100
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? Hermann Riemann <nospam.ng@hermann-riemann.de> - 2022-12-21 10:29 +0100
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2022-12-21 01:43 -0800
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? Hermann Riemann <nospam.ng@hermann-riemann.de> - 2022-12-21 10:50 +0100
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? Matthias Meyser <Meyser@xenet.de> - 2022-12-21 11:35 +0100
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? Achim Lesmeister <lesmeister.valid.2022-12@nurfuerspam.de> - 2022-12-21 21:29 +0100
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? "Ralph A. Schmid, dk5ras" <ralph@schmid.xxx> - 2022-12-22 08:19 +0100
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2022-12-22 08:28 +0100
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2022-12-22 08:40 +0100
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-12-21 23:52 -0800
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-12-21 23:47 -0800
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? Stefan Reuther <stefan.news@arcor.de> - 2022-12-22 11:25 +0100
Re: Ich bin Arbeitgeber. Wo kann ich ab 1.1.23 die eAu meiner erkrankten Angestellten abrufen? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-12-22 03:23 -0800
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