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Groups > de.talk.tagesgeschehen > #791481
| From | "Der Habakuk." <habakuk@linuxmail.org> |
|---|---|
| Newsgroups | de.talk.tagesgeschehen, de.soc.politik.misc |
| Subject | Bundesgericht: Freiheitsentzug für Maskenverweigerer rechtens |
| Date | 2022-04-02 08:59 +0200 |
| Organization | A noiseless patient Spider |
| Message-ID | <t28s8a$rba$1@dont-email.me> (permalink) |
Cross-posted to 2 groups.
"Der Bundesgerichtshof hat gestern den Unterbindungsgewahrsam gegen
einen Maskenverweigerer für rechtens erklärt. Das Gericht verwarf die
Rechtsbeschwerde eines Mannes, der im Dezember 2020 in Köln an einer
Versammlung von Gegnern der staatlichen Maßnahmen zum Schutz vor
Neuinfizierungen mit dem Coronavirus teilgenommen und sich geweigert
hatte, einen Mund- Nasen-Schutz anzulegen. Die Pflicht zum Tragen war
am Versammlungsort in der Kölner Altstadt angeordnet war.
Nachdem der Mann sich mit massivem körperlichem Widerstand einer
Identitätsfeststellung entziehen wollte, nahm ihn die Polizei in
Gewahrsam. Das Amtsgericht hat dies für zulässig erklärt und die
Fortdauer des Freiheitsentzugs für weitere zwei Stunden bis zum Ende
der Versammlung angeordnet. Dagegen hatte der Mann Beschwerde erhoben,
die in alle Instanzen zurückgewiesen wurden. Mit seiner
Rechtsbeschwerde wollte sich der Mann bescheinigen lassen, dass er
durch die Entscheidungen von Amts- und Landgericht in seinen Rechten
verletzt worden sei.
Die Zurückweisung der Beschwerde gegen den Freiheitsentzug begründete
der Bundesgerichtshof mit den Sätzen:
Das Landgericht hat die tatbestandlichen Voraussetzungen für die
Freiheitsentziehung als gegeben erachtet. Das ist von Rechts wegen
nicht zu beanstanden.
Bundesgerichtshof
Maskenpflicht verletzt kein Verfassungsgericht
Das Gericht betont auch, dass mit der Corona-Schutzverordnung, die die
Maskenpflicht begründete, kein Verfassungsrecht verletzt worden. Es
bezieht sich dabei auf eine konkrete Gefährdung der Gesundheit, mit
der die Maßnahmen begründet wurden.
Ziel der Coronaschutzverordnung und der Allgemeinverfügung war
es, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Sowohl der damit
angestrebte Lebens- und Gesundheitsschutz als auch die
Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems sind überragend wichtige
Gemeinwohlbelange und daher verfassungsrechtlich legitime
Regelungszwecke. Die Annahme, es habe eine Gefahrenlage für Leben und
Gesundheit sowie für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems
bestanden, beruhte auf tragfähigen Erkenntnissen. Gleiches gilt für
die Beurteilung, dass eine Mund-Nase-Bedeckung geeignet ist, die
Verbreitung des Virus zu verhindern oder zu verlangsamen. Insoweit
genügt angesichts der gegebenen Gefährdung überragend wichtiger
verfassungsrechtlicher Güter bereits die Möglichkeit, durch die
Regelung ihren Schutz zu erreichen
Aus der Begründung des Bundesgerichtshofs
Das Gericht erklärt, dass die Normen des Infektionsschutzgesetzes
"hinreichend bestimmt sind" und die Eingriffe in die Grundrechte der
Bürger rechtfertigen. Ein Verstoß gegen den Parlamentsvorbehalt liege
nach der Lesart des Bundesgerichtshofs ebenfalls nicht vor. Auch die
Verhältnismäßigkeit der Maßnahme hält das Gericht für gegeben.
Die Entscheidung reiht sich ein in die bisherigen Urteile höchster
Gerichte. Da aktuell die Coronaschutz-Maßnahmen massiv zurückgefahren
werden, scheinen solche Urteile nicht mehr so große Aufmerksamkeit zu
bekommen, wie noch vor einigen Monaten. Da niemand weiß, wie sich das
Pandemiegeschehen entwickelt, könnten solche Maßnahmen allerdings
durchaus wieder erfolgen. Das Bundesgerichtshof hat mit der
Entscheidung deutlich gemacht, dass es keine rechtlichen Hürden gibt."
(telepolis)
--
“Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muß die Gegend verlassen, wo
sie gelten.” (Johann Wolfgang von Goethe)
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Bundesgericht: Freiheitsentzug für Maskenverweigerer rechtens "Der Habakuk." <habakuk@linuxmail.org> - 2022-04-02 08:59 +0200
Re: Bundesgericht: Freiheitsentzug für Maskenverweigerer rechtens Manfred <Seppuku-Sanktionen.2022@mail1a.de> - 2022-04-02 11:56 +0200
Re: Bundesgericht: Freiheitsentzug für Maskenverweigerer rechtens "Der Habakuk." <habakuk@linuxmail.org> - 2022-04-02 12:01 +0200
Re: Bundesgericht: Freiheitsentzug für Maskenverweigerer rechtens "Siegfrid Breuer" <point@tipota.de> - 2022-04-02 17:16 +0200
Re: Bundesgericht: Freiheitsentzug für Maskenverweigerer rechtens Karl Schippe <Karl.Schippe@mail.invalid> - 2022-04-03 13:28 +0200
Re: Bundesgericht: Freiheitsentzug für Maskenverweigerer rechtens "Siegfrid Breuer" <point@tipota.de> - 2022-04-03 15:33 +0200
Re: Bundesgericht: Freiheitsentzug für Maskenverweigerer rechtens Karl Schippe <Karl.Schippe@mail.invalid> - 2022-04-03 16:09 +0200
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