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Bundesgericht: Freiheitsentzug für Maskenverweigerer rechtens

From "Der Habakuk." <habakuk@linuxmail.org>
Newsgroups de.talk.tagesgeschehen, de.soc.politik.misc
Subject Bundesgericht: Freiheitsentzug für Maskenverweigerer rechtens
Date 2022-04-02 08:59 +0200
Organization A noiseless patient Spider
Message-ID <t28s8a$rba$1@dont-email.me> (permalink)

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"Der Bundesgerichtshof hat gestern den Unterbindungsgewahrsam gegen 
einen Maskenverweigerer für rechtens erklärt. Das Gericht verwarf die 
Rechtsbeschwerde eines Mannes, der im Dezember 2020 in Köln an einer 
Versammlung von Gegnern der staatlichen Maßnahmen zum Schutz vor 
Neuinfizierungen mit dem Coronavirus teilgenommen und sich geweigert 
hatte, einen Mund- Nasen-Schutz anzulegen. Die Pflicht zum Tragen war 
am Versammlungsort in der Kölner Altstadt angeordnet war.

Nachdem der Mann sich mit massivem körperlichem Widerstand einer 
Identitätsfeststellung entziehen wollte, nahm ihn die Polizei in 
Gewahrsam. Das Amtsgericht hat dies für zulässig erklärt und die 
Fortdauer des Freiheitsentzugs für weitere zwei Stunden bis zum Ende 
der Versammlung angeordnet. Dagegen hatte der Mann Beschwerde erhoben, 
die in alle Instanzen zurückgewiesen wurden. Mit seiner 
Rechtsbeschwerde wollte sich der Mann bescheinigen lassen, dass er 
durch die Entscheidungen von Amts- und Landgericht in seinen Rechten 
verletzt worden sei.

Die Zurückweisung der Beschwerde gegen den Freiheitsentzug begründete 
der Bundesgerichtshof mit den Sätzen:

     Das Landgericht hat die tatbestandlichen Voraussetzungen für die 
Freiheitsentziehung als gegeben erachtet. Das ist von Rechts wegen 
nicht zu beanstanden.
     Bundesgerichtshof

Maskenpflicht verletzt kein Verfassungsgericht

Das Gericht betont auch, dass mit der Corona-Schutzverordnung, die die 
Maskenpflicht begründete, kein Verfassungsrecht verletzt worden. Es 
bezieht sich dabei auf eine konkrete Gefährdung der Gesundheit, mit 
der die Maßnahmen begründet wurden.

     Ziel der Coronaschutzverordnung und der Allgemeinverfügung war 
es, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Sowohl der damit 
angestrebte Lebens- und Gesundheitsschutz als auch die 
Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems sind überragend wichtige 
Gemeinwohlbelange und daher verfassungsrechtlich legitime 
Regelungszwecke. Die Annahme, es habe eine Gefahrenlage für Leben und 
Gesundheit sowie für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems 
bestanden, beruhte auf tragfähigen Erkenntnissen. Gleiches gilt für 
die Beurteilung, dass eine Mund-Nase-Bedeckung geeignet ist, die 
Verbreitung des Virus zu verhindern oder zu verlangsamen. Insoweit 
genügt angesichts der gegebenen Gefährdung überragend wichtiger 
verfassungsrechtlicher Güter bereits die Möglichkeit, durch die 
Regelung ihren Schutz zu erreichen
     Aus der Begründung des Bundesgerichtshofs

Das Gericht erklärt, dass die Normen des Infektionsschutzgesetzes 
"hinreichend bestimmt sind" und die Eingriffe in die Grundrechte der 
Bürger rechtfertigen. Ein Verstoß gegen den Parlamentsvorbehalt liege 
nach der Lesart des Bundesgerichtshofs ebenfalls nicht vor. Auch die 
Verhältnismäßigkeit der Maßnahme hält das Gericht für gegeben.

Die Entscheidung reiht sich ein in die bisherigen Urteile höchster 
Gerichte. Da aktuell die Coronaschutz-Maßnahmen massiv zurückgefahren 
werden, scheinen solche Urteile nicht mehr so große Aufmerksamkeit zu 
bekommen, wie noch vor einigen Monaten. Da niemand weiß, wie sich das 
Pandemiegeschehen entwickelt, könnten solche Maßnahmen allerdings 
durchaus wieder erfolgen. Das Bundesgerichtshof hat mit der 
Entscheidung deutlich gemacht, dass es keine rechtlichen Hürden gibt." 
(telepolis)
-- 
“Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muß die Gegend verlassen, wo
sie gelten.” (Johann Wolfgang von Goethe)

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Bundesgericht: Freiheitsentzug für Maskenverweigerer rechtens "Der Habakuk." <habakuk@linuxmail.org> - 2022-04-02 08:59 +0200
  Re: Bundesgericht: Freiheitsentzug für Maskenverweigerer rechtens Manfred <Seppuku-Sanktionen.2022@mail1a.de> - 2022-04-02 11:56 +0200
    Re: Bundesgericht: Freiheitsentzug für Maskenverweigerer rechtens "Der Habakuk." <habakuk@linuxmail.org> - 2022-04-02 12:01 +0200
  Re: Bundesgericht: Freiheitsentzug für Maskenverweigerer rechtens "Siegfrid Breuer" <point@tipota.de> - 2022-04-02 17:16 +0200
    Re: Bundesgericht: Freiheitsentzug für Maskenverweigerer rechtens Karl Schippe <Karl.Schippe@mail.invalid> - 2022-04-03 13:28 +0200
      Re: Bundesgericht: Freiheitsentzug für Maskenverweigerer rechtens "Siegfrid Breuer" <point@tipota.de> - 2022-04-03 15:33 +0200
        Re: Bundesgericht: Freiheitsentzug für Maskenverweigerer rechtens Karl Schippe <Karl.Schippe@mail.invalid> - 2022-04-03 16:09 +0200

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