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Groups > de.sci.physik > #103585

Re: Zur Relativität der Lebenszeit

From Hartmut Kraus <hartmut.melina@web.de>
Newsgroups de.sci.physik
Subject Re: Zur Relativität der Lebenszeit
Date 2017-02-09 13:12 +0100
Organization albasani.net
Message-ID <o7hmf7$qh1$1@news.albasani.net> (permalink)
References <o7etqe$hu5$1@news.albasani.net> <o7foto$dj9$1@news.albasani.net> <o7fpeg$9ki$1@news.albasani.net>

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Am 08.02.2017 um 19:51 schrieb Hartmut Kraus:
> Am 08.02.2017 um 19:44 schrieb Paul:
>> Am 08.02.2017 um 11:59 schrieb Hartmut Kraus:
>>
>> sehr viel wirres und unzusammenhängendes Zeugs.

Das siehst du falsch.

>> Du solltest nicht einfach eigenmächtig das Ritalin absetzen, schon gar
>> nicht gegen den ausdrücklichen Rat Deines Arztes.

Das auch.

1. Die Medikamente heißen anders.

2. Ich bin Berater meines Arztes, nicht umgekehrt.

Am 17.12.2016 um 15:21 schrieb Hartmut Kraus:
 > Sehr geehrter Herr Dr. Mathonia, sehr geehrte Damen,
 >
 > für jedes Problem gibt's eine Lösung! Auch wenn andere dagegen Sturm
 > laufen (oder gerade deshalb - logisch, wenn sie ihr Geschäft dadurch
 > gefährdet sehen) ...
 >
 > Wie ich von meinem Zahnarzt weiß, hat die "Zwangsmitgliedschaft" in der
 > KV (für ihn also in der KZV) zwar nicht nur Nachteile (Vorteile
 > hauptsächlich, was den Einkauf von "Praxisbedarf" im weitesten Sinne
 > betrifft), aber hier nur dazu:
 >
 > Nach Ihrer Problembeschreibung musste ich mich natürlich umgehend auch
 > darüber etwas genauer informieren. Ich bin nun mal Informatiker (und
 > Information ist per definitionem beseitigte Unwissenheit) - außerdem wie
 > bereits angedeutet des öfteren "Hobby-Jurist wider Willen". Und damit
 > ohne jede Überheblichkeit besser als der Großteil der Anwälte, mit denen
 > ich bislang zu tun hatte, nur nicht so teuer. ;) Die kennen ein paar
 > Paragraphen, auf denen sie herumreiten (können also Verfahren nur
 > verzögern, verkomplizieren und verteuern, damit zahlungsschwächeren
 > Mandanten auch in "glasklaren" Fällen Misserfolge garantieren), aber
 > einmal an der Kanzlei anklopfen kostet 500 € Vorschuss. Und so mancher
 > "Richter" kennt nur §1 ("Wer zahlt, kriegt Recht.")
 >
 > In 11 Jahren konnte ich 2 (in Worten: Zwei) große Ausnahmen kennen
 > lernen: Einen Richter und eine Anwältin - die leider als Vertretung
 > meines Prozessgegners. ;) Aber die brachte nach Jahren den ersten
 > akzeptablen Vorschlag in den Rechsstreit ein (einen Vergleich) - dem
 > also vorbehaltlos zuzustimmen war.

[...]

 > Also zu Ihrer Sache: Nach entsprechenden längst fälligen
 > (nichtsdestotrotz bis auf höchste politische Ebenen "heiß" und
 > kontrovers diskutierten) Gesetzesänderungen vor einigen Jahren haben die
 > Kassenärztlichen Vereinigungen kein "Monopol" mehr in dem Sinne, dass
 > niedergelassene Ärzte nur über sie abrechnen "dürfen", sondern die
 > (nicht nur für Ärzte und Patienten, letztlich auch für die Kassen)
 > günstigere Alternative ("Direktverträge", auch "Einzel-" oder
 > "Selektivverträge" genannt) ist damit legitimiert.
 >
 > Was eigentlich auch nicht mehr als selbstverständlich sein sollte - aber
 > was ist in diesem "Rechtsstaat" schon selbstverständlich (hatten wir
 > schon).
 >
 > http://aok-bv.de/lexikon/s/index_00108.html
 >
 > Haben Sie schon einmal auf dieser Basis direkt mit Kassen verhandelt?
 > Einen Versuch wäre es wohl wert, ohne den "Zwischenhändler" KV, meinen
 > Sie nicht auch?
 >
 > Wenn ich das richtig sehe, verhandeln die Kassen (zumindest die AOK)
 > allerdings nicht direkt mit einzelnen Praxen, nur mit "Arztnetzen" - was
 > auch immer darunter zu verstehen ist. Aber sich mit Gleichgesinnten
 > ("KV-Geschädigten") zu "vernetzen" (wenn nicht schon geschehen), sollte
 > für Sie wohl kein Problem sein.
 >
 > Die KV und Ihre "Interessenvertreter" laufen logischerweise dagegen
 > Sturm - ihre "Gegenargumente" (die Sie mit Sicherheit zur Genüge
 > kennen), sind natürlich zum Totlachen.
 >
 > Mit freundlichen Grüßen
 >
 > Hartmut Kraus

Am 10.01.2017 um 17:30 schrieb Hartmut Kraus:
 > Sehr geehrter Herr Dr. Mathonia,
 >
 > zunächst nochmal kurz zum Thema "Vernetzung": Mir lag ja heute die
 > Antwort "selber schuld" auf der Zunge, die hab' ich aber
 > 'runtergeschluckt. Wenn irgendwas in so einem "Netz" (wie wohl in jeder
 > Art Beziehung) "nicht funktioniert", kann man wohl nie irgendeine
 > "Schuld" zuweisen, schon gar nicht einem alleine. Mein Rat wäre also:
 > Geben Sie Ihrem Herzen mal einen Stoß und führen Sie den blöden Spruch
 > "Konkurrenz belebt das Geschäft" mit dem nächsten praktischen
 > Gegenbeispiel ad absurdum.
 >
 > Was ich heute bei Ihnen unterschrieben habe, habe ich gar nicht gelesen.
 > Also zum Juristischen, so weit ich das in Erinnerung habe: Wenn einem
 > Arzt ein "Kunstfehler" unterläuft, kann man ihn nicht belangen, nur wenn
 > er wissentlich falsch behandelt oder verordnet und dem Patienten
 > nachweislich dadurch ein Schaden entsteht. Und um Ihre letzten Bedenken
 > zu zerstreuen, sich mir gegenüber irgendwie "rechtlich absichern" zu
 > müssen, zitiere ich einen Ihrer "großen Kollegen":
 >
 > "Ich mache jeden Tag Fehler. Wir müssen eine Kultur entwickeln, in der
 > Fehler nicht als etwas Negatives gesehen werden, sondern als etwas,
 > woraus alle lernen können." (Prof. Daniel Scheidegger, damals Chefarzt
 > und Anästhesist am Kantonsspital Basel)

Das kennt ihr ja schon. ;)

-- 
http://www.hkraus.eu/

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