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Groups > de.sci.physik > #103585
| From | Hartmut Kraus <hartmut.melina@web.de> |
|---|---|
| Newsgroups | de.sci.physik |
| Subject | Re: Zur Relativität der Lebenszeit |
| Date | 2017-02-09 13:12 +0100 |
| Organization | albasani.net |
| Message-ID | <o7hmf7$qh1$1@news.albasani.net> (permalink) |
| References | <o7etqe$hu5$1@news.albasani.net> <o7foto$dj9$1@news.albasani.net> <o7fpeg$9ki$1@news.albasani.net> |
Am 08.02.2017 um 19:51 schrieb Hartmut Kraus:
> Am 08.02.2017 um 19:44 schrieb Paul:
>> Am 08.02.2017 um 11:59 schrieb Hartmut Kraus:
>>
>> sehr viel wirres und unzusammenhängendes Zeugs.
Das siehst du falsch.
>> Du solltest nicht einfach eigenmächtig das Ritalin absetzen, schon gar
>> nicht gegen den ausdrücklichen Rat Deines Arztes.
Das auch.
1. Die Medikamente heißen anders.
2. Ich bin Berater meines Arztes, nicht umgekehrt.
Am 17.12.2016 um 15:21 schrieb Hartmut Kraus:
> Sehr geehrter Herr Dr. Mathonia, sehr geehrte Damen,
>
> für jedes Problem gibt's eine Lösung! Auch wenn andere dagegen Sturm
> laufen (oder gerade deshalb - logisch, wenn sie ihr Geschäft dadurch
> gefährdet sehen) ...
>
> Wie ich von meinem Zahnarzt weiß, hat die "Zwangsmitgliedschaft" in der
> KV (für ihn also in der KZV) zwar nicht nur Nachteile (Vorteile
> hauptsächlich, was den Einkauf von "Praxisbedarf" im weitesten Sinne
> betrifft), aber hier nur dazu:
>
> Nach Ihrer Problembeschreibung musste ich mich natürlich umgehend auch
> darüber etwas genauer informieren. Ich bin nun mal Informatiker (und
> Information ist per definitionem beseitigte Unwissenheit) - außerdem wie
> bereits angedeutet des öfteren "Hobby-Jurist wider Willen". Und damit
> ohne jede Überheblichkeit besser als der Großteil der Anwälte, mit denen
> ich bislang zu tun hatte, nur nicht so teuer. ;) Die kennen ein paar
> Paragraphen, auf denen sie herumreiten (können also Verfahren nur
> verzögern, verkomplizieren und verteuern, damit zahlungsschwächeren
> Mandanten auch in "glasklaren" Fällen Misserfolge garantieren), aber
> einmal an der Kanzlei anklopfen kostet 500 € Vorschuss. Und so mancher
> "Richter" kennt nur §1 ("Wer zahlt, kriegt Recht.")
>
> In 11 Jahren konnte ich 2 (in Worten: Zwei) große Ausnahmen kennen
> lernen: Einen Richter und eine Anwältin - die leider als Vertretung
> meines Prozessgegners. ;) Aber die brachte nach Jahren den ersten
> akzeptablen Vorschlag in den Rechsstreit ein (einen Vergleich) - dem
> also vorbehaltlos zuzustimmen war.
[...]
> Also zu Ihrer Sache: Nach entsprechenden längst fälligen
> (nichtsdestotrotz bis auf höchste politische Ebenen "heiß" und
> kontrovers diskutierten) Gesetzesänderungen vor einigen Jahren haben die
> Kassenärztlichen Vereinigungen kein "Monopol" mehr in dem Sinne, dass
> niedergelassene Ärzte nur über sie abrechnen "dürfen", sondern die
> (nicht nur für Ärzte und Patienten, letztlich auch für die Kassen)
> günstigere Alternative ("Direktverträge", auch "Einzel-" oder
> "Selektivverträge" genannt) ist damit legitimiert.
>
> Was eigentlich auch nicht mehr als selbstverständlich sein sollte - aber
> was ist in diesem "Rechtsstaat" schon selbstverständlich (hatten wir
> schon).
>
> http://aok-bv.de/lexikon/s/index_00108.html
>
> Haben Sie schon einmal auf dieser Basis direkt mit Kassen verhandelt?
> Einen Versuch wäre es wohl wert, ohne den "Zwischenhändler" KV, meinen
> Sie nicht auch?
>
> Wenn ich das richtig sehe, verhandeln die Kassen (zumindest die AOK)
> allerdings nicht direkt mit einzelnen Praxen, nur mit "Arztnetzen" - was
> auch immer darunter zu verstehen ist. Aber sich mit Gleichgesinnten
> ("KV-Geschädigten") zu "vernetzen" (wenn nicht schon geschehen), sollte
> für Sie wohl kein Problem sein.
>
> Die KV und Ihre "Interessenvertreter" laufen logischerweise dagegen
> Sturm - ihre "Gegenargumente" (die Sie mit Sicherheit zur Genüge
> kennen), sind natürlich zum Totlachen.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Hartmut Kraus
Am 10.01.2017 um 17:30 schrieb Hartmut Kraus:
> Sehr geehrter Herr Dr. Mathonia,
>
> zunächst nochmal kurz zum Thema "Vernetzung": Mir lag ja heute die
> Antwort "selber schuld" auf der Zunge, die hab' ich aber
> 'runtergeschluckt. Wenn irgendwas in so einem "Netz" (wie wohl in jeder
> Art Beziehung) "nicht funktioniert", kann man wohl nie irgendeine
> "Schuld" zuweisen, schon gar nicht einem alleine. Mein Rat wäre also:
> Geben Sie Ihrem Herzen mal einen Stoß und führen Sie den blöden Spruch
> "Konkurrenz belebt das Geschäft" mit dem nächsten praktischen
> Gegenbeispiel ad absurdum.
>
> Was ich heute bei Ihnen unterschrieben habe, habe ich gar nicht gelesen.
> Also zum Juristischen, so weit ich das in Erinnerung habe: Wenn einem
> Arzt ein "Kunstfehler" unterläuft, kann man ihn nicht belangen, nur wenn
> er wissentlich falsch behandelt oder verordnet und dem Patienten
> nachweislich dadurch ein Schaden entsteht. Und um Ihre letzten Bedenken
> zu zerstreuen, sich mir gegenüber irgendwie "rechtlich absichern" zu
> müssen, zitiere ich einen Ihrer "großen Kollegen":
>
> "Ich mache jeden Tag Fehler. Wir müssen eine Kultur entwickeln, in der
> Fehler nicht als etwas Negatives gesehen werden, sondern als etwas,
> woraus alle lernen können." (Prof. Daniel Scheidegger, damals Chefarzt
> und Anästhesist am Kantonsspital Basel)
Das kennt ihr ja schon. ;)
--
http://www.hkraus.eu/
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