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Groups > ger.ct > #588373 > unrolled thread
| Started by | Mike Grantz <invalid@invalid.invalid> |
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| First post | 2023-03-21 13:09 +0100 |
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KI is scary Mike Grantz <invalid@invalid.invalid> - 2023-03-21 13:09 +0100
Re: KI is scary Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2023-03-21 12:53 +0000
Re: KI is scary Mike Grantz <invalid@invalid.invalid> - 2023-03-21 14:11 +0100
Re: KI is scary Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2023-03-21 13:57 +0000
Re: KI is scary Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> - 2023-03-21 14:15 +0000
Re: KI is scary Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-03-21 15:39 +0100
Re: KI is scary Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2023-03-22 11:33 +0100
Re: KI is scary "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2023-03-22 11:38 +0100
Re: KI is scary "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2023-03-22 11:40 +0100
Re: KI is scary Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2023-03-22 12:10 +0100
Re: KI is scary Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-03-22 12:19 +0100
Re: KI is scary Heiko Rost <heiko.rost@gmx.de> - 2023-03-21 15:30 +0100
Re: KI is scary "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2023-03-21 15:34 +0100
Re: KI is scary Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2023-03-21 16:54 +0100
Re: KI is scary Heiko Rost <heiko.rost@gmx.de> - 2023-03-21 17:03 +0100
Re: KI is scary Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-03-21 15:55 +0100
Re: KI is scary "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2023-03-21 16:01 +0100
Re: KI is scary Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-03-21 16:18 +0100
Re: KI is scary Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2023-03-21 19:01 +0100
Re: KI is scary "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2023-03-21 19:06 +0100
Re: KI is scary Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-03-21 20:59 +0100
Re: KI is scary Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2023-03-21 20:05 +0000
Re: KI is scary Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-03-21 21:22 +0100
Re: KI is scary Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2023-03-22 11:44 +0100
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Re: KI is scary Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-03-21 21:32 +0100
Re: KI is scary Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2023-03-21 20:40 +0000
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Re: KI is scary Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-03-23 01:56 -0700
Re: KI is scary Martin Ebert <mx300@gmx.net> - 2023-03-21 23:39 +0100
Re: KI is scary Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2023-03-22 07:49 +0100
Re: KI is scary "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2023-03-22 08:19 +0100
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Re: KI is scary Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-03-22 09:05 +0100
Re: KI is scary Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2023-03-22 08:40 +0100
Re: KI is scary Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-03-22 09:03 +0100
Re: KI is scary Martin Ebert <mx300@gmx.net> - 2023-03-22 19:19 +0100
Re: KI is scary Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2023-03-22 18:28 +0000
Re: KI is scary Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-03-22 19:44 +0100
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Re: KI is scary Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-03-22 20:53 +0100
Re: KI is scary "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2023-03-23 07:59 +0100
Re: KI is scary Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-03-23 09:46 +0100
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Re: KI is scary "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2023-03-23 10:31 +0100
Re: KI is scary Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2023-03-23 10:43 +0100
Re: KI is scary Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-03-23 11:09 +0100
Re: KI is scary Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-03-23 04:14 -0700
Re: KI is scary Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-03-23 11:04 +0100
Re: KI is scary Martin Ebert <mx300@gmx.net> - 2023-03-23 22:37 +0100
Re: KI is scary Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-03-25 01:57 -0700
Re: KI is scary Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2023-03-23 18:27 +0100
Re: KI is scary Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-03-23 18:47 +0100
Re: KI is scary Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2023-03-23 19:22 +0100
Re: KI is scary Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-03-23 20:32 +0100
Re: KI is scary Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2023-03-23 20:48 +0100
Re: KI is scary Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-03-23 21:05 +0100
Re: KI is scary Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2023-03-23 21:33 +0100
Re: KI is scary Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-03-23 21:48 +0100
Re: KI is scary Martin Ebert <mx300@gmx.net> - 2023-03-23 22:38 +0100
Re: KI is scary Martin Ebert <mx300@gmx.net> - 2023-03-23 22:33 +0100
Re: KI is scary Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2023-03-23 22:46 +0100
Re: KI is scary Martin Ebert <mx300@gmx.net> - 2023-03-24 00:43 +0100
Re: KI is scary Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-03-25 01:54 -0700
Re: KI is scary Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2023-03-24 07:03 +0100
Re: KI is scary Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2023-03-24 06:48 +0100
Re: KI is scary Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2023-03-24 11:00 +0000
Re: KI is scary Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2023-03-24 12:26 +0100
Re: KI is scary "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2023-03-24 12:42 +0100
Re: KI is scary Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2023-03-24 13:22 +0100
Re: KI is scary Martin Ebert <mx300@gmx.net> - 2023-03-29 23:02 +0200
Re: KI is scary Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2023-03-30 06:33 +0200
Re: KI is scary Martin Ebert <mx300@gmx.net> - 2023-04-01 00:16 +0200
Re: KI is scary Klaus Meinhard <k_meinhard@gmx.de> - 2023-03-25 09:20 +0100
Re: KI is scary Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2023-03-24 13:12 +0000
Re: KI is scary Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2023-03-24 15:02 +0100
Re: KI is scary Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2023-03-24 20:01 +0000
Re: KI is scary Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2023-03-24 12:25 +0100
Re: KI is scary Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2023-03-24 12:29 +0100
Re: KI is scary Gerhard Hoffmann <dk4xp@arcor.de> - 2023-03-22 23:16 +0100
Re: KI is scary Fidel Sebastián Hunrichse-Lara <Fidel-Sebastian_Hunrichse_Lara@b.maus.de> - 2023-03-23 14:17 +0100
Re: KI is scary Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-03-23 02:06 -0700
Re: KI is scary Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-03-22 08:37 +0100
Re: KI is scary Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2023-03-22 08:46 +0100
Re: KI is scary Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-03-22 09:14 +0100
Re: KI is scary Martin Ebert <mx300@gmx.net> - 2023-03-22 19:27 +0100
Re: KI is scary Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2023-03-22 07:12 +0100
Re: KI is scary Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2023-03-22 07:25 +0100
Re: KI is scary Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2023-03-22 07:50 +0100
Re: KI is scary Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2023-03-22 07:55 +0100
Re: KI is scary Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2023-03-22 08:04 +0100
Re: KI is scary Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2023-03-22 08:09 +0100
Re: KI is scary Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2023-03-21 21:53 +0000
Re: KI is scary Bernd Ullrich <ullrich_bernd@hotmail.com> - 2023-03-21 23:37 +0100
Re: KI is scary Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-03-23 01:57 -0700
Re: KI is scary Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-03-21 23:38 +0100
Re: KI is scary Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2023-03-22 08:00 +0000
Re: KI is scary Martin Ebert <mx300@gmx.net> - 2023-03-21 23:43 +0100
Re: KI is scary Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2023-03-22 07:57 +0000
Re: KI is scary Martin Ebert <mx300@gmx.net> - 2023-03-22 19:34 +0100
Re: KI is scary Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2023-03-22 21:42 +0000
Re: KI is scary Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-03-21 21:13 +0100
Re: KI is scary Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2023-03-21 21:40 +0100
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| From | Martin Ebert <mx300@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2023-03-23 22:38 +0100 |
| Message-ID | <tvigt6$1adih$3@dont-email.me> |
| In reply to | #588647 |
Am 23.03.23 um 21:33 schrieb Michael Bode: > Auch falsche Zeugenaussagen kommen wohl 100 Mal am Tag vor. Diesen > unzuverlässigen Zeugen immer wieder von Amts wegen zu vertrauen, > kann aber auch nur jemand bringen, dem das handfeste (finanzielle) > Vorteile bringt. Ein Beamter hat eine besondere Treuepflicht. Daher nimmt das Gericht an, dass er keinen Grund zur Falschaussage hat. Die Fallhöhe ist für ihn übrigens besonders hoch: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Verlust der Pension.
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| From | Martin Ebert <mx300@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2023-03-23 22:33 +0100 |
| Message-ID | <tvigj0$1adih$1@dont-email.me> |
| In reply to | #588645 |
Am 23.03.23 um 20:48 schrieb Michael Bode: > Lars Gebauer <lgebauer@live.de> writes: >> Also wanderte das Ergebnis mehrwöchiger schwerster Arbeit umgehend in >> den Schredder. Und den Widersprüchen, die auf bereits versandte >> Bescheide hin erfolgten, wurde umstandslos stattgegeben. > Und in allen Fällen, wo schon Anhörungsbogen verschickt wurden, hatte > ein hauptamtlicher Zeuge die Richtigkeit bezeugt. Einer, der das > offensichtlich gar nicht konnte. Nein, das sind zwei getrennte Vorgänge. Der eine Vorgang ist das Erlassen eines Bescheids. Wenn Du den akzeptierst, ist die Sache gegessen. Wenn Du widersprichst, kann der Bescheid zurückgenommen oder geändert oder so belassen werden. Wenn Dir der im Falle des Falles folgende Widerspruchsbescheid nicht gefällt, ziehst Du vor das Verwaltungsgericht. Erst hier kommen die Akten und der Zeuge ins Spiel. Dein Anwalt beantragt Akteneinsicht uswusf. Falls es zu einer Verhandlung kommt, darf der Zeuge antreten.
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| From | Michael Bode <m.g.bode@web.de> |
|---|---|
| Date | 2023-03-23 22:46 +0100 |
| Message-ID | <k83vluF9mppU5@mid.individual.net> |
| In reply to | #588650 |
Martin Ebert <mx300@gmx.net> writes: > Am 23.03.23 um 20:48 schrieb Michael Bode: >> Lars Gebauer <lgebauer@live.de> writes: > >>> Also wanderte das Ergebnis mehrwöchiger schwerster Arbeit umgehend in >>> den Schredder. Und den Widersprüchen, die auf bereits versandte >>> Bescheide hin erfolgten, wurde umstandslos stattgegeben. > >> Und in allen Fällen, wo schon Anhörungsbogen verschickt wurden, hatte >> ein hauptamtlicher Zeuge die Richtigkeit bezeugt. Einer, der das >> offensichtlich gar nicht konnte. > > Nein, das sind zwei getrennte Vorgänge. > > Der eine Vorgang ist das Erlassen eines Bescheids. Wenn Du > den akzeptierst, ist die Sache gegessen. > > Wenn Du widersprichst, kann der Bescheid zurückgenommen oder > geändert oder so belassen werden. Wenn Dir der im Falle des > Falles folgende Widerspruchsbescheid nicht gefällt, ziehst Du > vor das Verwaltungsgericht. > > Erst hier kommen die Akten und der Zeuge ins Spiel. > Dein Anwalt beantragt Akteneinsicht uswusf. Falls es zu einer > Verhandlung kommt, darf der Zeuge antreten. Unfug. Vor einem Bußgeldbescheid kommt ein Anhörungsbogen. Auf dem Anhörungsbogen steht u.a. der Zeuge, der die Ordnungswidrigkeit bezeugt. Deshalb nennt man den "Zeugen". Klingt komisch, ist aber so. https://www.allianz-autowelt.de/sites/default/files/anhoerungsbogen-bayerische-polizeiverwaltung.pdf
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| From | Martin Ebert <mx300@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2023-03-24 00:43 +0100 |
| Message-ID | <tvio78$1bqch$1@dont-email.me> |
| In reply to | #588655 |
Am 23.03.23 um 22:46 schrieb Michael Bode: > Martin Ebert writes: >> Erst hier kommen die Akten und der Zeuge ins Spiel. > Unfug. Vor einem Bußgeldbescheid kommt ein Anhörungsbogen. Auf dem > Anhörungsbogen steht u.a. der Zeuge, der die Ordnungswidrigkeit > bezeugt. Deshalb nennt man den "Zeugen". Klingt komisch, ist aber so. Wir reden von zwei verschiedenen Verfahrensteilen. Und z.T. auch verschiedenen Zeugen.
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| From | Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> |
|---|---|
| Date | 2023-03-25 01:54 -0700 |
| Message-ID | <8a44ee4c-b0e8-4cce-92b5-49aa7ff2b406n@googlegroups.com> |
| In reply to | #588650 |
Martin Ebertchen schrieb am Donnerstag, 23. März 2023 um 22:33:22 UTC+1: > Am 23.03.23 um 20:48 schrieb Michael Bode: > > Lars Gebauer <lgeb...@live.de> writes: [Verfahren wg. zu schneller Straßennutzung] > >> Also wanderte das Ergebnis mehrwöchiger schwerster Arbeit umgehend in > >> den Schredder. Und den Widersprüchen, die auf bereits versandte > >> Bescheide hin erfolgten, wurde umstandslos stattgegeben. > > > Und in allen Fällen, wo schon Anhörungsbogen verschickt wurden, hatte > > ein hauptamtlicher Zeuge die Richtigkeit bezeugt. Einer, der das > > offensichtlich gar nicht konnte. > Nein, das sind zwei getrennte Vorgänge. > > Der eine Vorgang ist das Erlassen eines Bescheids. Wenn Du > den akzeptierst, ist die Sache gegessen. > > Wenn Du widersprichst, kann der Bescheid zurückgenommen oder > geändert oder so belassen werden. Wenn Dir der im Falle des > Falles folgende Widerspruchsbescheid nicht gefällt, ziehst Du > vor das Verwaltungsgericht. Autsch.
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| From | Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2023-03-24 07:03 +0100 |
| Message-ID | <tvji0s.a4o.1@privat.lahls.de> |
| In reply to | #588641 |
*Michael Bode* schrieb: > Lars Gebauer <lgebauer@live.de> writes: >> Am 23.03.2023 um 18:27 schrieb Michael Bode: >>> Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> writes: >>>> Ohne Zeuge is eben nicht. Ohne Foto gerne, aber nie ohne Zeuge. >>> Insbesondere auch ohne den guten alten Schwarzweißfilm. Der >>> Zeuge kann aber nicht bezeugen, dass der Fahrer einen >>> Verkehrsverstoß begangen hat. >> >> Ist auch gar nicht seine Aufgabe. > > Das ist aber der Punkt, um den es geht. > >>> Er war ja nicht dabei. Er kann bezeugen, dass der Blitzer >>> ordnungsgemäß geeicht war. Evtl. dass er ordnungsgemäß aufgestellt war, >>> wenn er denn bei der Aufstellung zugegen war. >> >> Wenn er bei der Aufstellung nicht zugegen war, sollte er das mit der >> Bezeugerei besser bleiben lassen. Und lieber denen überlassen, die >> zugegen waren bzw. das Ding aufgestellt haben. > > Tja, wer weiß das schon, ob der Zeuge vom Dienst in der Bußgeldstelle > auch Blitzer aufstellt. Die Busgeldstelle wird niemanden als Zeuge benennen, der tatsächlich nicht dazu taugt. >>> Kann man den Zeugen auch vereidigen lassen? >> >> Theoretisch: Warum nicht? Praktisch dürfte das allerdings so gut wie >> nie vorkommen. Er ist Amtsperson und damit per se erstmal >> glaubwürdig. Da müssen imho schon deutliche Hinweise auf eine >> Falschaussage vorliegen. > > Bei den von dir geschilderten Mengen von Fehlmessungen, die ja auch alle > vom zuständigen Zeugen der jeweiligen Bußgeldstelle bezeugt wurden, > dürften die auf der Hand liegen. Ein Zeuge muss nicht alles wissen. Er kann wahrheitsgemäß bezeugen, dass das Gerät tatsächlich gemäß der Herstellervorgaben betrieben wurde. Er muss nicht wissen, dass das Gerät noch nicht zugelassen war. -- bis denne
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| From | Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2023-03-24 06:48 +0100 |
| Message-ID | <tvjh4m.a4o.1@privat.lahls.de> |
| In reply to | #588639 |
*Michael Bode* schrieb: > Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> writes: >> *Dr. Joachim Neudert* schrieb: >>> Am 22.03.23 um 20:53 schrieb Lars Gebauer: >>>> In Artern kann man ein Lied davon singen. Die haben schon Tausende von >>>> Fotos in die Tonne gekloppt. >>> >>> Und Hunderttausende bis eher Millionen haben Geldstrafen und >>> Fahrverbote wegen dieses Beweismittels erhalten. >> >> Ich gehe mal davon aus, das folgendes aus berufener Tastatur stammt... >> >> ,---- [ https://www.finanzfrage.net/g/frage/zeuge-bei-stationaerer-radaranlage ] >> | Da man eine "Maschine/Gerät " zur eventuell notwendigen >> | Gerichtsverhandlung nicht vorladen kann, benötigt man eine Person mit >> | Anschrift, die bezeugen kann, dass die Maschine ordnungsgemäß >> | aufgestellt und gewartet wurde und den rechtlichen Voraussetzungen >> | genügt. Unter anderem muß dieser Zeuge nachweisen können, wann das Gerät >> | zuletzt geeicht wurde und ob es Fehler in den Messungen gab. Moderne >> | Geräte haben keinen Film mehr. Die Bilder werden direkt an die >> | Bußgeldstelle übermittelt und dort werden die Daten durch den Zeugen auf >> | einen Anhörungsbogen übertragen. Für die Richtigkeit der Auswertung muß >> | auch der Zeuge "den Kopf hinhalten". >> `---- >> >> Ohne Zeuge is eben nicht. Ohne Foto gerne, aber nie ohne Zeuge. > > Insbesondere auch ohne den guten alten Schwarzweißfilm. Der Zeuge kann > aber nicht bezeugen, dass der Fahrer einen Verkehrsverstoß begangen > hat. Grundsätzlich und heute ohne weiteres möglich, wäre auch die bloße Erfassung des Kennzeichens ausreichend. Der Fahrer spielt wie gesagt für die Strafe zuerst einmal keine Rolle, die geht sowieso immer und ausschließlich an den Fahrzeughalter. Auch kann die Behörde mit dem Bild des Fahrers überhaupt nichts anfangen, solange sie keinen Abgleich mit der Datenbank der Personalausweise machen dürfen. Das Foto kann höchstens dazu dienen, Zuordnungsfehler zu erkennen, egal ob die menschlich oder maschinell entstanden sind. > Er war ja nicht dabei. Er kann bezeugen, dass der Blitzer > ordnungsgemäß geeicht war. Evtl. dass er ordnungsgemäß aufgestellt war, > wenn er denn bei der Aufstellung zugegen war. Kann man den Zeugen auch > vereidigen lassen? Ein Polizist, der die Messpistole auf ein Fahrzeug richtet, kann auch nicht mehr bezeugen. -- bis denne
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| From | Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) |
|---|---|
| Date | 2023-03-24 11:00 +0000 |
| Message-ID | <5t641d8206i82070n3e8%sfroehli@Froehlich.Priv.at> |
| In reply to | #588668 |
On Fri, 24 Mar 2023 06:48:53 Ruediger Lahl wrote: > *Michael Bode* schrieb: >> Der Zeuge kann aber nicht bezeugen, dass der Fahrer einen >> Verkehrsverstoß begangen hat. > Grundsätzlich und heute ohne weiteres möglich, wäre auch die bloße > Erfassung des Kennzeichens ausreichend. Der Fahrer spielt wie > gesagt für die Strafe zuerst einmal keine Rolle, die geht sowieso > immer und ausschließlich an den Fahrzeughalter. Ist das denn so? Weshalb dann auch bei euch die Lenkererhebung? Hierzulande kann selbstverständlich nur derjenige bestraft werden, der das Verbrechen, Vergehen oder die Verwaltungsübertretung auch begangen hat - im Fall des Tempolimits also der Lenker. Dummerweise kennt man den nicht, daher fragt man (und wenigstens das ist ja bei euch nicht anders) den Fahrzeughalter. Benennt der den Lenker, ist (jedenfalls so gut wie immer) alles paletti. Benennt der Fahrzeughalter den Lenker jedoch nicht, wird auch niemand bestraft. Also nicht wegen Schnellfahrens... sehr wohl allerdings wegen der Auskunftsverweigerung. Die ist nämlich (im Verfassungsrang abgesichert) nicht zulässig und wird mit einer Strafe in exakt der gleichen Höhe geahndet, wie sie ansonsten den Lenker träfe. Juristischer Humor. Servus, Stefan -- http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike Stefan - gut, mehr als man hofft. (Sloganizer)
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| From | Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2023-03-24 12:26 +0100 |
| Message-ID | <tvk4uj.54s.1@privat.lahls.de> |
| In reply to | #588687 |
*Stefan Froehlich* schrieb: > On Fri, 24 Mar 2023 06:48:53 Ruediger Lahl wrote: >> *Michael Bode* schrieb: >>> Der Zeuge kann aber nicht bezeugen, dass der Fahrer einen >>> Verkehrsverstoß begangen hat. > >> Grundsätzlich und heute ohne weiteres möglich, wäre auch die bloße >> Erfassung des Kennzeichens ausreichend. Der Fahrer spielt wie >> gesagt für die Strafe zuerst einmal keine Rolle, die geht sowieso >> immer und ausschließlich an den Fahrzeughalter. > > Ist das denn so? Weshalb dann auch bei euch die Lenkererhebung? > > Hierzulande kann selbstverständlich nur derjenige bestraft werden, > der das Verbrechen, Vergehen oder die Verwaltungsübertretung auch > begangen hat Dessen Adresse hat man aber nicht. Die "Anhörung" geht an den Halter. Man "hört ihn an". Der kann dann den Täter benennen und so die Strafe weiterreichen. -- bis denne
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| From | "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> |
|---|---|
| Date | 2023-03-24 12:42 +0100 |
| Message-ID | <tvk2ad$2gh7i$6@solani.org> |
| In reply to | #588693 |
Am 24.03.23 um 12:26 schrieb Ruediger Lahl: > *Stefan Froehlich* schrieb: >> On Fri, 24 Mar 2023 06:48:53 Ruediger Lahl wrote: >>> *Michael Bode* schrieb: >>>> Der Zeuge kann aber nicht bezeugen, dass der Fahrer einen >>>> Verkehrsverstoß begangen hat. >> >>> Grundsätzlich und heute ohne weiteres möglich, wäre auch die bloße >>> Erfassung des Kennzeichens ausreichend. Der Fahrer spielt wie >>> gesagt für die Strafe zuerst einmal keine Rolle, die geht sowieso >>> immer und ausschließlich an den Fahrzeughalter. >> >> Ist das denn so? Weshalb dann auch bei euch die Lenkererhebung? >> >> Hierzulande kann selbstverständlich nur derjenige bestraft werden, >> der das Verbrechen, Vergehen oder die Verwaltungsübertretung auch >> begangen hat > > Dessen Adresse hat man aber nicht. Die "Anhörung" geht an den Halter. > Man "hört ihn an". Der kann dann den Täter benennen und so die Strafe > weiterreichen. Du hast schlicht kompletten Blödsin geschrieben, sieh es ein: >>>> Der Fahrer spielt wie >>>> gesagt für die Strafe zuerst einmal keine Rolle, die geht sowieso >>>> immer und ausschließlich an den Fahrzeughalter. "Die Strafe geht" ... "sowieso immer und ausschließlich an den Fahrzeughalter". Sonst noch was? Sippenhaftung vielleicht? -- Bitt um Vrzihung, di Tast " " klmmt manchmal...
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| From | Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2023-03-24 13:22 +0100 |
| Message-ID | <tvk86r.6tg.1@privat.lahls.de> |
| In reply to | #588695 |
*Dr. Joachim Neudert* schrieb: > Am 24.03.23 um 12:26 schrieb Ruediger Lahl: >> *Stefan Froehlich* schrieb: >>> On Fri, 24 Mar 2023 06:48:53 Ruediger Lahl wrote: >>>> *Michael Bode* schrieb: >>>>> Der Zeuge kann aber nicht bezeugen, dass der Fahrer einen >>>>> Verkehrsverstoß begangen hat. >>> >>>> Grundsätzlich und heute ohne weiteres möglich, wäre auch die bloße >>>> Erfassung des Kennzeichens ausreichend. Der Fahrer spielt wie >>>> gesagt für die Strafe zuerst einmal keine Rolle, die geht sowieso >>>> immer und ausschließlich an den Fahrzeughalter. >>> >>> Ist das denn so? Weshalb dann auch bei euch die Lenkererhebung? >>> >>> Hierzulande kann selbstverständlich nur derjenige bestraft werden, >>> der das Verbrechen, Vergehen oder die Verwaltungsübertretung auch >>> begangen hat >> >> Dessen Adresse hat man aber nicht. Die "Anhörung" geht an den Halter. >> Man "hört ihn an". Der kann dann den Täter benennen und so die Strafe >> weiterreichen. > > Du hast schlicht kompletten Blödsin geschrieben, sieh es ein: > > "Die Strafe geht" ... "sowieso immer und ausschließlich an den > Fahrzeughalter". Letztlich ist das immer noch kein Blödsinn. Denn in der Anhörung steht auch ein Passus, dass wenn der Halter keinen Einwand hat, den er "zu Gehör" bringen will, auch gleich zahlen kann. Teilausgefüllter Zahlschein liegt bei. -- bis denne
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| From | Martin Ebert <mx300@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2023-03-29 23:02 +0200 |
| Message-ID | <u0290r$f025$1@dont-email.me> |
| In reply to | #588698 |
Am 24.03.23 um 13:22 schrieb Ruediger Lahl: > Letztlich ist das immer noch kein Blödsinn. Denn in der Anhörung steht > auch ein Passus, dass wenn der Halter keinen Einwand hat, den er "zu > Gehör" bringen will, auch gleich zahlen kann. Teilausgefüllter > Zahlschein liegt bei. Das kommt etwas auf die konkrete Polizeibehörde an. Letztens ist mir einer untergekommen, der ging anders: Da wurde mit Pflichtangaben argumentiert, die indirekt auch den Fahrzeugführer betrafen. Der Zahlschein war zwar dran, es gab aber nicht die Erklärung, dass man sich bei Bezahlung den Textteil sparen könne.
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| From | Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2023-03-30 06:33 +0200 |
| Message-ID | <u03af3.dgo.1@privat.lahls.de> |
| In reply to | #589137 |
*Martin Ebert* schrieb: > Am 24.03.23 um 13:22 schrieb Ruediger Lahl: >> Letztlich ist das immer noch kein Blödsinn. Denn in der Anhörung steht >> auch ein Passus, dass wenn der Halter keinen Einwand hat, den er "zu >> Gehör" bringen will, auch gleich zahlen kann. Teilausgefüllter >> Zahlschein liegt bei. > > Das kommt etwas auf die konkrete Polizeibehörde an. > > Letztens ist mir einer untergekommen, der ging anders: Da > wurde mit Pflichtangaben argumentiert, die indirekt auch den > Fahrzeugführer betrafen. Der Zahlschein war zwar dran, es > gab aber nicht die Erklärung, dass man sich bei Bezahlung > den Textteil sparen könne. Hm, sollte durch das konkludente Handeln aka bezahlen auch erledigt sein. Anders mag es aussehen, wenn auch gleich Fleißsternchen nach Flensburg gehen sollen. -- bis denne
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| From | Martin Ebert <mx300@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2023-04-01 00:16 +0200 |
| Message-ID | <u07m3m$1jcac$2@dont-email.me> |
| In reply to | #589140 |
Am 30.03.23 um 06:33 schrieb Ruediger Lahl: > *Martin Ebert* schrieb: [Bussgeldbehörde] >> Letztens ist mir einer untergekommen, der ging anders: Da >> wurde mit Pflichtangaben argumentiert, die indirekt auch den >> Fahrzeugführer betrafen. Der Zahlschein war zwar dran, es >> gab aber nicht die Erklärung, dass man sich bei Bezahlung >> den Textteil sparen könne. > Hm, sollte durch das konkludente Handeln aka bezahlen auch erledigt > sein. Anders mag es aussehen, wenn auch gleich Fleißsternchen nach > Flensburg gehen sollen. Das war ohne Hilfspunkte. Die große Kutsche ist auf mich zu- gelassen, die Teuerste fährt die aber: Stichwort Arbeitsweg, Dienstfahrten. Ich habe an anderer Stelle am Rande mit solchen Bescheiden zu tun, daher war ich ja so verblüfft. Ich habe es dann so gemacht, wie Du auch vorschlägst: Die werden sich schon melden, wenn sie wirklich die Pflichtangaben wollen.
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| From | Klaus Meinhard <k_meinhard@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2023-03-25 09:20 +0100 |
| Message-ID | <tvmat8$23pft$1@dont-email.me> |
| In reply to | #588695 |
Am 24.03.2023 um 12:42 schrieb Dr. Joachim Neudert: >>> Hierzulande kann selbstverständlich nur derjenige bestraft werden, >>> der das Verbrechen, Vergehen oder die Verwaltungsübertretung auch >>> begangen hat >> Dessen Adresse hat man aber nicht. Die "Anhörung" geht an den Halter. >> Man "hört ihn an". Der kann dann den Täter benennen und so die Strafe >> weiterreichen. > Sonst noch was? Sippenhaftung vielleicht? Das ist genau das Verfahren in den Niederlanden. Die blitzen von hinten, Kennzeichen genügt, und der Halter muss zahlen. Klappt trotz Polizeihilfeabkommen aber nicht immer, wenn der aus Deutschland kommt ... -- Mit freundlichen Grüßen, * Klaus Meinhard *
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| From | Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) |
|---|---|
| Date | 2023-03-24 13:12 +0000 |
| Message-ID | <3t641da1a6i86176n3e8%sfroehli@Froehlich.Priv.at> |
| In reply to | #588693 |
On Fri, 24 Mar 2023 12:26:59 Ruediger Lahl wrote: > *Stefan Froehlich* schrieb: >> On Fri, 24 Mar 2023 06:48:53 Ruediger Lahl wrote: >>> *Michael Bode* schrieb: >>>> Der Zeuge kann aber nicht bezeugen, dass der Fahrer einen >>>> Verkehrsverstoß begangen hat. >>> Grundsätzlich und heute ohne weiteres möglich, wäre auch die bloße >>> Erfassung des Kennzeichens ausreichend. Der Fahrer spielt wie >>> gesagt für die Strafe zuerst einmal keine Rolle, die geht sowieso >>> immer und ausschließlich an den Fahrzeughalter. >> >> Ist das denn so? Weshalb dann auch bei euch die Lenkererhebung? >> >> Hierzulande kann selbstverständlich nur derjenige bestraft werden, >> der das Verbrechen, Vergehen oder die Verwaltungsübertretung auch >> begangen hat > Dessen Adresse hat man aber nicht. [...] Weshalb ich den Rest meines Postings schrieb, den Du unterschlagen hast. > Die "Anhörung" geht an den Halter. Die "Anhörung" ist aber nicht die "Strafe", oder? Servus, Stefan -- http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike Jubel der werbegläubigen Herzen. Mit Stefan. Ein buntes Vergnügen! (Sloganizer)
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| From | Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2023-03-24 15:02 +0100 |
| Message-ID | <tvke1b.qo.1@privat.lahls.de> |
| In reply to | #588699 |
*Stefan Froehlich* schrieb: > On Fri, 24 Mar 2023 12:26:59 Ruediger Lahl wrote: >> Die "Anhörung" geht an den Halter. > > Die "Anhörung" ist aber nicht die "Strafe", oder? Da steht die Strafe drauf. Die warten nicht bis zur Stellungnahme und schicken dann noch einmal was los, was sie schon im ersten Schreiben erledigen konnten. Wenn kein fristgerechter Einwand kommt, muss ein Computer nur noch auf den Zahlungseingang warten. -- bis denne
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| From | Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) |
|---|---|
| Date | 2023-03-24 20:01 +0000 |
| Message-ID | <9t641e00a5i92639n3e8%sfroehli@Froehlich.Priv.at> |
| In reply to | #588706 |
On Fri, 24 Mar 2023 15:02:03 Ruediger Lahl wrote: > *Stefan Froehlich* schrieb: >> On Fri, 24 Mar 2023 12:26:59 Ruediger Lahl wrote: >>> Die "Anhörung" geht an den Halter. >> Die "Anhörung" ist aber nicht die "Strafe", oder? > Da steht die Strafe drauf. Das ist allerdings etwas anderes. > Die warten nicht bis zur Stellungnahme und schicken dann noch > einmal was los, was sie schon im ersten Schreiben erledigen > konnten. Ich bekam bislang einmal einen einschlägigen Brief aus Deutschland, weil mein Freund mit dem von mir geliehenen Auto etwas zu flott unterwegs war. Das Verfahren abkürzend habe ich angegeben selbst gelenkt zu haben und den geforderten Betrag einkassiert und weitergeleitet; insbesondere war er als Deutscher eher der Wiederholungsgefahr augesetzt als ich. Aber hätte ich korrekterweise den Lenker benannt, wäre die Strafe eben erst dann (und nicht an mich, sondern an ihn) rausgegangen. Servus, Stefan -- http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike Stefan - Eine Klasse für sich. (Sloganizer)
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| From | Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> |
|---|---|
| Date | 2023-03-24 12:25 +0100 |
| Message-ID | <k85fljFi868U2@mid.individual.net> |
| In reply to | #588668 |
Hallo, Am 24.03.23 um 06:48 schrieb Ruediger Lahl: > *Michael Bode* schrieb: -- -- > Grundsätzlich und heute ohne weiteres möglich, wäre auch die bloße > Erfassung des Kennzeichens ausreichend. Der Fahrer spielt wie gesagt für > die Strafe zuerst einmal keine Rolle, die geht sowieso immer und > ausschließlich an den Fahrzeughalter. Dachte ich bis vorhin auch. *In Deutschland gilt nicht die Halterhaftung beim Bußgeld.* <https://www.bussgeld-info.de/bussgeldbescheid-halter-nicht-fahrer/> Ciao Walter
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| From | Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2023-03-24 12:29 +0100 |
| Message-ID | <tvk537.b5o.1@privat.lahls.de> |
| In reply to | #588691 |
*Walter Brill* schrieb: > [[- CopyFups aus ger.ct -]] > Hallo, > > Am 24.03.23 um 06:48 schrieb Ruediger Lahl: >> *Michael Bode* schrieb: > -- > -- >> Grundsätzlich und heute ohne weiteres möglich, wäre auch die bloße >> Erfassung des Kennzeichens ausreichend. Der Fahrer spielt wie gesagt für >> die Strafe zuerst einmal keine Rolle, die geht sowieso immer und >> ausschließlich an den Fahrzeughalter. > > Dachte ich bis vorhin auch. > > *In Deutschland gilt nicht die Halterhaftung beim Bußgeld.* Der Halter bekommt die Anhörung(Strafe war falsch ausgedrückt). Wer denn sonst? Ich habe nicht gesagt, dass der automatisch haftet. -- bis denne
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