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BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen?

Started byHerwig <herwig.huener@t-online.de>
First post2022-02-11 15:24 -0800
Last post2022-02-12 19:55 +0100
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Contents

  BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2022-02-11 15:24 -0800
    Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Bernd Ohm <invalid@invalid.invalid> - 2022-02-12 01:56 +0100
      Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2022-02-12 05:33 -0800
    Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2022-02-12 08:50 +0100
    Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Heiko Rost <heiko.rost@gmx.de> - 2022-02-12 09:21 +0100
      Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2022-02-12 12:39 +0100
        Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Bernd Ohm <invalid@invalid.invalid> - 2022-02-12 13:59 +0100
          Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2022-02-12 05:40 -0800
          Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2022-02-12 14:32 +0100
            Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2022-02-12 05:46 -0800
            Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Bernd Ohm <invalid@invalid.invalid> - 2022-02-12 15:03 +0100
              Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-02-12 06:06 -0800
              Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2022-02-12 06:10 -0800
                Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Frank Klingenhoefer <frank.private@t-online.de> - 2022-02-12 14:31 +0000
              Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2022-02-12 15:25 +0100
                Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2022-02-12 17:12 +0000
                  Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2022-02-12 18:47 +0100
                    Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-02-12 10:07 -0800
                      Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2022-02-12 19:17 +0100
                        Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2022-02-12 22:06 +0100
                          Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2022-02-12 22:17 +0100
                            Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2022-02-13 14:58 +0100
                              Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2022-02-13 15:45 +0100
                                Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Peter Veith <veith@snafu.de> - 2022-02-13 16:17 +0100
                                  Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2022-02-13 16:55 +0100
                                    Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2022-02-13 17:00 +0100
                                      Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-02-13 08:04 -0800
                                      Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2022-02-13 19:25 +0100
                                        Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Hartmut Ott <hottm@arcor.de> - 2022-02-14 15:11 +0100
                                          Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2022-02-14 23:20 +0100
                                  Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2022-02-13 18:47 +0100
                                  Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2022-02-13 18:51 +0100
                                Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-02-13 07:49 -0800
                                Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2022-02-13 19:25 +0100
                                  Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Hartmut Ott <hottm@arcor.de> - 2022-02-14 15:20 +0100
                                    Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2022-02-14 21:10 +0100
                                      Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2022-02-15 06:34 +0100
                                        Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2022-02-15 20:38 +0100
                                          Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2022-02-15 20:59 +0100
                                            Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2022-02-16 23:00 +0100
                                              Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2022-02-17 06:42 +0100
                        Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Martin Ebert <mx300@gmx.net> - 2022-02-15 06:42 +0100
                          Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2022-02-15 06:49 +0100
                            Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Martin Ebert <mx300@gmx.net> - 2022-02-15 08:50 +0100
                              Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-02-15 04:03 -0800
                          Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2022-02-15 10:20 +0100
                            Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2022-02-15 20:38 +0100
                            Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2022-02-15 21:11 +0100
                    Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2022-02-12 22:33 +0000
                      Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2022-02-14 21:16 +0100
                        Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2022-02-15 15:09 +0000
                        Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2022-02-15 18:23 +0000
                          Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2022-02-16 18:17 +0100
                            Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2022-02-17 07:31 +0000
        Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2022-02-12 05:38 -0800
        Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-02-12 05:48 -0800
          Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2022-02-12 15:06 +0100
            Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-02-12 06:25 -0800
              Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2022-02-12 15:36 +0100
    Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2022-02-12 10:36 +0100
      Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Heiko Rost <heiko.rost@gmx.de> - 2022-02-12 11:00 +0100
        Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2022-02-12 12:13 +0100
    Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2022-02-12 19:55 +0100

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#543115 — Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?

FromThomas Hochstein <thh@thh.name>
Date2022-02-12 22:17 +0100
SubjectRe: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?
Message-ID<gc.20220212221747.428@scatha.ancalagon.de>
In reply to#543114
Martin Gerdes schrieb:

> Was passiert dann mit der Pension? 

Da kann man sich dann ein Zimmer buchen.

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#543122 — Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?

FromMartin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de>
Date2022-02-13 14:58 +0100
SubjectRe: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?
Message-ID<sm0i0htumddg1743ls88d2qtv1rf7eta1e@4ax.com>
In reply to#543115
Thomas Hochstein <thh@thh.name> schrieb:

>> Was passiert dann mit der Pension? 

> Da kann man sich dann ein Zimmer buchen.

Ach, wie lustig!

Kommt nun, nachdem Du den Kasper sichtlich bereits heruntergeschluckt
hast, auch noch eine Antwort in der Sache? 

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#543123 — Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?

FromAndreas Bockelmann <xotzil@gmx.de>
Date2022-02-13 15:45 +0100
SubjectRe: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?
Message-ID<sub93b.4ac.1@wxp-nb-pm.local>
In reply to#543122
Martin Gerdes schrieb:
> Thomas Hochstein <thh@thh.name> schrieb:
> 
>>> Was passiert dann mit der Pension?
> 
>> Da kann man sich dann ein Zimmer buchen.
> 
> Ach, wie lustig!
> 
> Kommt nun, nachdem Du den Kasper sichtlich bereits heruntergeschluckt
> hast, auch noch eine Antwort in der Sache?
> 

Ich habe es weder inhaltlich geprüft noch weiß ich etwas über den Betreiber 
der Seite:

<https://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/nachversicherung_und_altersgeld.htm>

Ganz grober Tenor: Wird ein Beamter aus dem Dienstverhältnis entlassen, wird 
die Dauer seines Beamtenverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung 
nachversichert.

Daraus spinne ich mir ein meinem Laienkopf zusammen:
-------------------------------------
Wird ein Richter oder Staatsanwalt im Ruhestand aus dem ebmatenverhältnis 
entlassen, erhält er keine Ruhestandsbezüge mehr von der Besoldungsstelle 
sonmdern eine Rente aus der gesetzlichen Rentenkasse. Der Dienstherr muss 
allerdings die Rentebeiträge für die Dauer des Dienstverhältnisses nachzahlen.
-------------------------------------

Mag stimmen, mag falsch sein, kann auch sein, dass es den hier 
mitschreibenden Beamten zu albern ist, daraus zu reagieren. Aber Tomas' 
Spruch mit dem Zimmer interpretiere ich im meine Richtign, als dass die 
einzige Pension, mit der der Ex-Beamte noch zu tun hat, ihm ein 
Fremdenzimmer anbieten kann :-)


-- 
  Mit freundlichen Grüßen
    Andreas Bockelmann

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#543125 — Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?

FromPeter Veith <veith@snafu.de>
Date2022-02-13 16:17 +0100
SubjectRe: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?
Message-ID<sub7ef$m3m$1@dont-email.me>
In reply to#543123
Am 13.02.2022 um 15:45 schrieb Andreas Bockelmann:

> Wird ein Richter oder Staatsanwalt im Ruhestand aus dem ebmatenverhältnis
> entlassen, erhält er keine Ruhestandsbezüge mehr von der Besoldungsstelle
> sonmdern eine Rente aus der gesetzlichen Rentenkasse. Der Dienstherr muss
> allerdings die Rentebeiträge für die Dauer des Dienstverhältnisses nachzahlen.

Ja, allerdings nur den Arbeitgeber-Anteil, mithin hat der betreffende 
erheblichste Einbußen .. so ist es auch gedacht.

Veith
-- 
"IP-Adressen sind aus dem Internet nicht mehr wegzudenken."
Tagesschau.de, 16.05.2017, 17:25 Uhr
http://ddr-luftwaffe.blogspot.com

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#543129 — Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?

FromPeter McD <peter.posts@gmx.net>
Date2022-02-13 16:55 +0100
SubjectRe: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?
Message-ID<j6snv9Fi3l1U1@mid.individual.net>
In reply to#543125
Am 13.02.22 um 16:17 schrieb Peter Veith:
> Am 13.02.2022 um 15:45 schrieb Andreas Bockelmann:
> 
>> Wird ein Richter oder Staatsanwalt im Ruhestand aus dem ebmatenverhältnis
>> entlassen, erhält er keine Ruhestandsbezüge mehr von der Besoldungsstelle
>> sonmdern eine Rente aus der gesetzlichen Rentenkasse. Der Dienstherr muss
>> allerdings die Rentebeiträge für die Dauer des Dienstverhältnisses 
>> nachzahlen.
> 
> Ja, allerdings nur den Arbeitgeber-Anteil, mithin hat der betreffende 
> erheblichste Einbußen .. so ist es auch gedacht.

Interessant wäre, ob der Betroffene ebenfalls seine Rentenbeitraganteil 
nachzahlen könnte, so er entsprechendes Vermögen besitzt?

Peter

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#543131 — Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?

FromPeter McD <peter.posts@gmx.net>
Date2022-02-13 17:00 +0100
SubjectRe: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?
Message-ID<j6so8rFi4cdU1@mid.individual.net>
In reply to#543129
Am 13.02.22 um 16:55 schrieb Peter McD:
> Am 13.02.22 um 16:17 schrieb Peter Veith:
>> Am 13.02.2022 um 15:45 schrieb Andreas Bockelmann:
>>
>>> Wird ein Richter oder Staatsanwalt im Ruhestand aus dem 
>>> ebmatenverhältnis
>>> entlassen, erhält er keine Ruhestandsbezüge mehr von der 
>>> Besoldungsstelle
>>> sonmdern eine Rente aus der gesetzlichen Rentenkasse. Der Dienstherr 
>>> muss
>>> allerdings die Rentebeiträge für die Dauer des Dienstverhältnisses 
>>> nachzahlen.
>>
>> Ja, allerdings nur den Arbeitgeber-Anteil, mithin hat der betreffende 
>> erheblichste Einbußen .. so ist es auch gedacht.
> 
> Interessant wäre, ob der Betroffene ebenfalls seine Rentenbeitraganteil 
> nachzahlen könnte, so er entsprechendes Vermögen besitzt?

Hätte ich auch gleich selbst nachsehen können:

"Auch als Beamter kann sich das Nachzahlen von 
Rentenversicherungsbeiträgen lohnen. Scheiden Sie ohne Ansprüche aus 
einem Beamtenverhältnis aus, kommt für Sie womöglich die Form der 
Nachversicherung zur Anwendung. Waren Sie vor der Verbeamtung in der 
Rentenversicherung beispielsweise drei Jahre pflichtversichert, sichern 
Sie sich mit der Nachzahlung für fehlende zwei Jahre einen 
Rentenanspruch. So erhalten Sie eine Pension und eine Rente."

https://www.helpster.de/rentenbeitraege-nachzahlen-so-gelingt-es_98914

Gruß
Peter

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#543133 — Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?

FromUlf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de>
Date2022-02-13 08:04 -0800
SubjectRe: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?
Message-ID<2b586e32-523d-460b-8c4e-aac3c47301f4n@googlegroups.com>
In reply to#543131
Peter McD schrieb am Sonntag, 13. Februar 2022 um 17:00:28 UTC+1:
> Am 13.02.22 um 16:55 schrieb Peter McD:
> > Am 13.02.22 um 16:17 schrieb Peter Veith: 
 
> >> Ja, allerdings nur den Arbeitgeber-Anteil, mithin hat der betreffende 
> >> erheblichste Einbußen .. so ist es auch gedacht. 
> > 
> > Interessant wäre, ob der Betroffene ebenfalls seine Rentenbeitraganteil 
> > nachzahlen könnte, so er entsprechendes Vermögen besitzt?

> Hätte ich auch gleich selbst nachsehen können: 
> 
> "Auch als Beamter kann sich das Nachzahlen von 
> Rentenversicherungsbeiträgen lohnen. Scheiden Sie ohne Ansprüche aus 
> einem Beamtenverhältnis aus, kommt für Sie womöglich die Form der 
> Nachversicherung zur Anwendung. Waren Sie vor der Verbeamtung in der 
> Rentenversicherung beispielsweise drei Jahre pflichtversichert, sichern 
> Sie sich mit der Nachzahlung für fehlende zwei Jahre einen 
> Rentenanspruch. So erhalten Sie eine Pension und eine Rente." 
> 
> https://www.helpster.de/rentenbeitraege-nachzahlen-so-gelingt-es_98914 

Das ist erstaunlich. Wie kommt man denn ohne Ansprüche an eine
Beamtenpension?

Gruß, ULF

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#543147 — Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?

FromMartin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de>
Date2022-02-13 19:25 +0100
SubjectRe: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?
Message-ID<0eii0hhm0atd6rhf7gfdp5vd9lu49e4i76@4ax.com>
In reply to#543131
Peter McD <peter.posts@gmx.net> schrieb:

>>>> Wird ein Richter oder Staatsanwalt im Ruhestand aus dem 
>>>> Beamtenverhältnis entlassen, erhält er keine Ruhestandsbezüge 
>>>> mehr von der Besoldungsstelle, sondern eine Rente aus der 
>>>> gesetzlichen Rentenkasse. Der Dienstherr muss allerdings 
>>>> die Rentenbeiträge für die Dauer des Dienstverhältnisses 
>>>> nachzahlen.

>>> Ja, allerdings nur den Arbeitgeber-Anteil, mithin hat der betreffende 
>>> erheblichste Einbußen .. so ist es auch gedacht.

Das stimmt nicht. Der Ex-Arbeitgeber zahlt Arbeitgeber- und
Arbeitnehmeranteil nach. Der Ex-Beamte hat dennoch erheblichste
Einbußen. So ist es ja auch gedacht. 
 
> "Auch als Beamter kann sich das Nachzahlen von 
> Rentenversicherungsbeiträgen lohnen. Scheiden Sie ohne Ansprüche aus 
> einem Beamtenverhältnis aus, kommt für Sie womöglich die Form der 
> Nachversicherung zur Anwendung. Waren Sie vor der Verbeamtung in der 
> Rentenversicherung beispielsweise drei Jahre pflichtversichert, sichern 
> Sie sich mit der Nachzahlung für fehlende zwei Jahre einen 
> Rentenanspruch. So erhalten Sie eine Pension und eine Rente."

> https://www.helpster.de/rentenbeitraege-nachzahlen-so-gelingt-es_98914

Andere Baustelle. Es ist gut denkbar, daß ein Beamter vor seiner
Verbeamter z.B. zwei Jahr Angestellter war und als solcher "eingezahlt"
hat. Daraus resultiert aber noch kein Rentenanspruch, weil die Wartezeit
von 60 Monaten noch nicht erfüllt ist. Wenn diese Person nun aber 36
freiwillige Mindestbeiträge zur Rentenversicherung leistet, ist die
Bedingung erfüllt, und es entsteht ein Rentenanspruch. Man muß das im
Einzelfall genauestens ausrechnen. Wir sind hier schließlich in
Deutschland. Bei uns gibts nichts einfaches Bürokratisches. 

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#543210 — Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?

FromHartmut Ott <hottm@arcor.de>
Date2022-02-14 15:11 +0100
SubjectRe: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?
Message-ID<j6v7o8F22lsU1@mid.individual.net>
In reply to#543147
Hej,

Am 13.02.22 um 19:25 schrieb Martin Gerdes:

> Das stimmt nicht. Der Ex-Arbeitgeber zahlt Arbeitgeber- und
> Arbeitnehmeranteil nach. Der Ex-Beamte hat dennoch erheblichste
> Einbußen. So ist es ja auch gedacht. 
>  
>> "Auch als Beamter kann sich das Nachzahlen von 
>> Rentenversicherungsbeiträgen lohnen. Scheiden Sie ohne Ansprüche aus 
>> einem Beamtenverhältnis aus, kommt für Sie womöglich die Form der 
>> Nachversicherung zur Anwendung. Waren Sie vor der Verbeamtung in der 
>> Rentenversicherung beispielsweise drei Jahre pflichtversichert, sichern 
>> Sie sich mit der Nachzahlung für fehlende zwei Jahre einen 
>> Rentenanspruch. So erhalten Sie eine Pension und eine Rente."


Nur, wie viel bringt das wirklich? Mal abgesehen vom Zuschuß der
Rentenversicherung zur Krankenversicherung, wird, bei Bundesbeamten, die
erhaltene Rente oft auf die Pension angerechnet, Ruhensbetrag §55
BeamtVG. Wie das bei Landesbeamten ist, keine Ahnung.




-- 
--
mfg
Hartmut Ott

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#543262 — Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?

FromMartin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de>
Date2022-02-14 23:20 +0100
SubjectRe: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?
Message-ID<fd1l0hhdch05cqnsa6b4q242u62ms4293q@4ax.com>
In reply to#543210
Hartmut Ott <hottm@arcor.de> schrieb:

>>> Auch als Beamter kann sich das Nachzahlen von 
>>> Rentenversicherungsbeiträgen lohnen. 
>>> ... Waren Sie vor der Verbeamtung in der 
>>> Rentenversicherung beispielsweise drei Jahre pflichtversichert, 
>>> sichern Sie sich mit der Nachzahlung für fehlende zwei Jahre einen 
>>> Rentenanspruch. So erhalten Sie eine Pension und eine Rente."

> Nur, wie viel bringt das wirklich? 

[X] Das kommt immer darauf an. 

> Mal abgesehen vom Zuschuß der Rentenversicherung zur 
> Krankenversicherung, wird, bei Bundesbeamten, die erhaltene Rente 
> oft auf die Pension angerechnet, 

Oft, aber nicht immer. 

[X] Es kommt halt -- wie regelmäßig in juristischen Fragen -- immer
darauf an. 

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#543143 — Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?

FromAndreas Bockelmann <xotzil@gmx.de>
Date2022-02-13 18:47 +0100
SubjectRe: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?
Message-ID<subjnc.7bk.1@wxp-nb-pm.local>
In reply to#543125
Peter Veith schrieb:
> Am 13.02.2022 um 15:45 schrieb Andreas Bockelmann:
> 
>> Wird ein Richter oder Staatsanwalt im Ruhestand aus dem ebmatenverhältnis
>> entlassen, erhält er keine Ruhestandsbezüge mehr von der Besoldungsstelle
>> sonmdern eine Rente aus der gesetzlichen Rentenkasse. Der Dienstherr muss
>> allerdings die Rentebeiträge für die Dauer des Dienstverhältnisses 
>> nachzahlen.
> 
> Ja, allerdings nur den Arbeitgeber-Anteil, mithin hat der betreffende 
> erheblichste Einbußen .. so ist es auch gedacht.

B2fel.

-- 
  Mit freundlichen Grüßen
    Andreas Bockelmann

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#543144 — Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?

FromAndreas Bockelmann <xotzil@gmx.de>
Date2022-02-13 18:51 +0100
SubjectRe: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?
Message-ID<subjus.8v0.1@wxp-nb-pm.local>
In reply to#543125
Peter Veith schrieb:
> Am 13.02.2022 um 15:45 schrieb Andreas Bockelmann:
> 
>> Wird ein Richter oder Staatsanwalt im Ruhestand aus dem ebmatenverhältnis
>> entlassen, erhält er keine Ruhestandsbezüge mehr von der Besoldungsstelle
>> sonmdern eine Rente aus der gesetzlichen Rentenkasse. Der Dienstherr muss
>> allerdings die Rentebeiträge für die Dauer des Dienstverhältnisses 
>> nachzahlen.
> 
> Ja, allerdings nur den Arbeitgeber-Anteil, mithin hat der betreffende 
> erheblichste Einbußen .. so ist es auch gedacht.

Aus der von mir verlinkten Seite:
"Ein Beamter, der ohne Versorgungsansprüche aus dem Dienstverhältnis 
ausscheidet, wird für die Dauer des Beamten­verhältnisses in der 
gesetzlichen Rentenversicherung - nicht aber in der zusätzlichen Alters- und 
Hinterbliebenenversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - 
nachversichert.
Dies ergibt sich aus § 8 SGB VI.

Die hierfür zu entrichtenden Beiträge, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, 
werden allein vom Dienstherrn getragen.
So die eindeutige Regelung in § 181 Abs. 5 SGB VI."
---------------

Man beachte die letzten 3 Zeilen.

Alles andere widerspräche der Brutto/Netto-Berechnung der Beamtenbesoldung.


-- 
  Mit freundlichen Grüßen
    Andreas Bockelmann

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#543128 — Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?

FromUlf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de>
Date2022-02-13 07:49 -0800
SubjectRe: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?
Message-ID<cc3758df-aa6a-48a6-a189-36c353eac933n@googlegroups.com>
In reply to#543123
Adsche schrieb am Sonntag, 13. Februar 2022 um 15:46:29 UTC+1:

> Aber Tomas' 
> Spruch mit dem Zimmer interpretiere ich im meine Richtign, als dass die 
> einzige Pension, mit der der Ex-Beamte

Dir lege ich Ausnüchterung dringend ans Herz.

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#543146 — Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?

FromMartin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de>
Date2022-02-13 19:25 +0100
SubjectRe: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?
Message-ID<t7ji0hpd5vm4f9sc46ft543301slf31idj@4ax.com>
In reply to#543123
Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> schrieb:

>>>> Was passiert dann mit der Pension?
 
>>> Da kann man sich dann ein Zimmer buchen.
 
>> Ach, wie lustig!
 
>> Kommt nun, nachdem Du den Kasper sichtlich bereits heruntergeschluckt
>> hast, auch noch eine Antwort in der Sache?

> Ich habe es weder inhaltlich geprüft noch weiß ich etwas über den Betreiber 
> der Seite:

> <https://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/nachversicherung_und_altersgeld.htm>

> Ganz grober Tenor: Wird ein Beamter aus dem Dienstverhältnis entlassen, 

... weil er sich etwas hat zu Schulden kommen lassen hat, dann ...

> wird die Dauer seines Beamtenverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung 
> nachversichert.

... wobei der Dienstherr die Beiträge des Arbeitgebers und des
Arbeitnehmers bezahlt. 

(siehe auch:
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/besoldung/nachversicherung/nachversicherung-seite-1-68448.html

| Die Beiträge trägt der Dienstherr oder die Institution, der die 
| ausscheidende Person angehört hat, in voller Höhe. Es erfolgt 
| keine Aufteilung in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile, so 
| dass die nachzuversichernde Person an der Beitragszahlung 
| nicht beteiligt wird.

In jedem Fall verliert die Altersversorgung des ehemaligen Beamten von
jetzt auf gleich etwa die Hälfte ihres Wertes, weil die gesetzliche
Rente nur etwa halb so hoch ist wie die Pension.

Um diese Härte zu mindern für Leute, die freiwillig aus dem
Beamtenverhältnis ausscheiden, gibt es seit einigen Jahren das sog.
"Altersgeld", zu dem Deine Fundstelle schreibt:

| Bund und Länder sind unterschiedlich weit mit dem Vorhaben, ein neues 
| System einzuführen, nämlich ein Altersgeld für aus dem Dienst 
| ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten.

Das "Altersgeld" entspricht von seiner Höhe einigermaßen der Pension,
allerdings hat der Altersgeldempfänger keinen Anspruch mehr auf
(Kranken-)Beihilfe, so daß er seine private Krankenversicherung (die die
meisten Beamten haben) von einer Ergänzungsversicherung auf eine
Vollverscherung aufbrezeln muß (was einige hundert Euro im Monat kosten
dürfte). Aber besser als eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rente
ist das allemal. 


>Daraus spinne ich mir in meinem Laienkopf zusammen:
>-------------------------------------
>Wird ein Richter oder Staatsanwalt im Ruhestand aus dem Beamtenverhältnis 
>entlassen, erhält er keine Ruhestandsbezüge mehr von der Besoldungsstelle 
>sondern eine Rente aus der gesetzlichen Rentenkasse. Der Dienstherr muss 
>allerdings die Rentenbeiträge für die Dauer des Dienstverhältnisses nachzahlen.
>-------------------------------------

Nicht ganz. Früher war das immer so, heute ist das nicht mehr immer so.
Eben drum habe ich Thomas ja gefragt, der das als potentiell Betroffener
genauer wissen dürfte. 

Thomas hat angedeutet, daß ein Richter, der im Ruhestand eine Tätigkeit
als Rechtsanwalt aufnimmt, dazu dann aus dem Beamtenverhältnis
ausscheiden müsse. Da stellt sich dann schon die Frage, was in diesem
Fall mit dessen (ja bereits laufenden) Altersbezügen passiert.

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#543209 — Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?

FromHartmut Ott <hottm@arcor.de>
Date2022-02-14 15:20 +0100
SubjectRe: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?
Message-ID<j6v7o8F22lqU2@mid.individual.net>
In reply to#543146
Hej,

Am 13.02.22 um 19:25 schrieb Martin Gerdes:



>> Ganz grober Tenor: Wird ein Beamter aus dem Dienstverhältnis entlassen, 
> 
> ... weil er sich etwas hat zu Schulden kommen lassen hat, dann ...


So aus dem Kopf, das Beamtenverhältnis endet

- mit dem Tod des Beamten
- wenn in einem Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Dienst
erkannt wird
- wenn der Beamte ohne Genehmigung seines Dienstherren ins Ausland verzieht
- wenn der Beamte zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr oder mehr
verurteilt wurde und das Urteil rechtskräftig ist
- wenn der Dienstherr der Bitte des Beamten um Entlassung aus dem Dienst
nachkommt



-- 
--
mfg
Hartmut Ott

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#543254 — Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?

FromFrank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net>
Date2022-02-14 21:10 +0100
SubjectRe: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?
Message-ID<sit02161low5$.j9kzgt8leo95.dlg@40tude.net>
In reply to#543209
Am Mon, 14 Feb 2022 15:20:02 +0100 schrieb Hartmut Ott:

> Hej,
> 
> Am 13.02.22 um 19:25 schrieb Martin Gerdes:
> 
> 
> 
>>> Ganz grober Tenor: Wird ein Beamter aus dem Dienstverhältnis entlassen, 
>> 
>> ... weil er sich etwas hat zu Schulden kommen lassen hat, dann ...
> 
> 
> So aus dem Kopf, das Beamtenverhältnis endet
> 
> - mit dem Tod des Beamten

Erinnert an:

"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die
Dienstreise beendet.“
(Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)

Grüße,

Frank

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#543276 — Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?

FromRuediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de>
Date2022-02-15 06:34 +0100
SubjectRe: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?
Message-ID<sufhhb.be4.1@privat.lahls.de>
In reply to#543254
*Frank Hucklenbroich* schrieb:

> Am Mon, 14 Feb 2022 15:20:02 +0100 schrieb Hartmut Ott:
>> Am 13.02.22 um 19:25 schrieb Martin Gerdes:
>>>> Ganz grober Tenor: Wird ein Beamter aus dem Dienstverhältnis entlassen,
>>>
>>> ... weil er sich etwas hat zu Schulden kommen lassen hat, dann ...
>>
>> So aus dem Kopf, das Beamtenverhältnis endet
>>
>> - mit dem Tod des Beamten
>
> Erinnert an:
>
> "Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die
> Dienstreise beendet.“
> (Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)

So etwas entsteht, weil es tatsächlich Hirnis gibt, die versuchen, den
Leichentransport des reisend verstorbenen verbeamteten Verwandten noch
als Rückreise und damit Teil der Dienstreise einzuklagen.

Der Staat ist eine unerschöpfliche Melkkuh. Ganze Geschwader von
Rechtsverdrehern versuchen da ihren Teil abzuzwacken und anderen
spinnerten 'Mit'menschen klagen aus Prinzip gegen alles was vom pösen
pösen Staat kommt.

Beamtensprache ist grundsätzlich nichts anderes als verbal-juristische
Notwehr.
-- 
bis denne

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#543424 — Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?

FromMartin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de>
Date2022-02-15 20:38 +0100
SubjectRe: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?
Message-ID<320o0hl3gr3h9gicnd1kf265rsh6eqnr02@4ax.com>
In reply to#543276
Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> schrieb:

> Beamtensprache ist grundsätzlich nichts anderes als verbal-juristische
> Notwehr.

Nö. Beamtensprache ist verselbständigte Beamtenmentalität. Ärgerlich,
das. 

Viele Beamte können überhaupt nicht mehr in normaler Sprache
kommunizieren. Ich habe neulich mal etwas beim Finanzamt eingereicht,
was so nicht funktioniert, wie ich es dachte (und mir einer das gesagt
hat). Ich kannte den zuständigen Paragraphen zum Zeitpunkt meiner
Einreichung aber nicht. 

Zurück kam ein fünfseitiges, engbeschriebenes Schreiben, das den
betreffenden Paragraphen umständlichst ausgeführt hat. Ich habe das
Schreiben nicht verstanden. Immerhin war der Paragraph genannt, ich habe
den Gesetzestext nachgelesen, dann war mir die Sache klar. 

Erst dann konnte ich mir zusammenreimen, was der Finanzbeamte wohl
gemeint haben mag. 

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#543430 — Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?

FromRuediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de>
Date2022-02-15 20:59 +0100
SubjectRe: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?
Message-ID<suh48b.8us.1@privat.lahls.de>
In reply to#543424
*Martin Gerdes* schrieb:

> Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> schrieb:
>> Beamtensprache ist grundsätzlich nichts anderes als verbal-juristische
>> Notwehr.
>
> Nö. Beamtensprache ist verselbständigte Beamtenmentalität. Ärgerlich,
> das.
>
> Viele Beamte können überhaupt nicht mehr in normaler Sprache
> kommunizieren. Ich habe neulich mal etwas beim Finanzamt eingereicht,
> was so nicht funktioniert, wie ich es dachte (und mir einer das gesagt
> hat). Ich kannte den zuständigen Paragraphen zum Zeitpunkt meiner
> Einreichung aber nicht.
>
> Zurück kam ein fünfseitiges, engbeschriebenes Schreiben, das den
> betreffenden Paragraphen umständlichst ausgeführt hat. Ich habe das
> Schreiben nicht verstanden.

Ärgerlich das. Vor Gericht hätte es aber zweifellos bestand gehabt. Dem
Beamten stehen da vorgeschriebene Textbausteine zur Verfügung, die nicht
nur einen speziellen Sachverhalt abdecken, sondern etliche
Schattierungen rechts und links davon auch. Das machts leider nicht
einfacher.

Die meisten Schreiben enden übrigens mit so etwas wie: "Wenn sie noch
Fragen haben, stehe ich ihnen gerne zur Verfügung."
-- 
bis denne

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#543607 — Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?

FromMartin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de>
Date2022-02-16 23:00 +0100
SubjectRe: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen?
Message-ID<18nq0hdlgq9ld0srglqh89abbcd0li646l@4ax.com>
In reply to#543430
Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> schrieb:

>> Viele Beamte können überhaupt nicht mehr in normaler Sprache
>> kommunizieren. Ich habe neulich mal etwas beim Finanzamt eingereicht,
>> was so nicht funktioniert, wie ich es dachte (und mir einer das gesagt
>> hat). 

>> Zurück kam ein fünfseitiges, engbeschriebenes Schreiben, das den
>> betreffenden Paragraphen umständlichst ausgeführt hat. Ich habe das
>> Schreiben nicht verstanden.

> Ärgerlich das. Vor Gericht hätte es aber zweifellos Bestand gehabt. Dem
> Beamten stehen da vorgeschriebene Textbausteine zur Verfügung, die nicht
> nur einen speziellen Sachverhalt abdecken, sondern etliche
> Schattierungen rechts und links davon auch. Das machts leider nicht
> einfacher.

Mir schien der Text formuliert zu sein und nicht aus Textbausteinen zu
bestehen. 

> Die meisten Schreiben enden übrigens mit so etwas wie: "Wenn sie noch
> Fragen haben, stehe ich ihnen gerne zur Verfügung."

Nicht in jedem Fall passen die Textbausteine zum eigentlichen Thema. 

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