Groups | Search | Server Info | Keyboard shortcuts | Login | Register [http] [https] [nntp] [nntps]
Groups > ger.ct > #543069 > unrolled thread
| Started by | Herwig <herwig.huener@t-online.de> |
|---|---|
| First post | 2022-02-11 15:24 -0800 |
| Last post | 2022-02-12 19:55 +0100 |
| Articles | 20 on this page of 63 — 17 participants |
Back to article view | Back to ger.ct
BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2022-02-11 15:24 -0800
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Bernd Ohm <invalid@invalid.invalid> - 2022-02-12 01:56 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2022-02-12 05:33 -0800
Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2022-02-12 08:50 +0100
Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Heiko Rost <heiko.rost@gmx.de> - 2022-02-12 09:21 +0100
Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2022-02-12 12:39 +0100
Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Bernd Ohm <invalid@invalid.invalid> - 2022-02-12 13:59 +0100
Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2022-02-12 05:40 -0800
Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2022-02-12 14:32 +0100
Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2022-02-12 05:46 -0800
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Bernd Ohm <invalid@invalid.invalid> - 2022-02-12 15:03 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-02-12 06:06 -0800
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2022-02-12 06:10 -0800
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Frank Klingenhoefer <frank.private@t-online.de> - 2022-02-12 14:31 +0000
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2022-02-12 15:25 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2022-02-12 17:12 +0000
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2022-02-12 18:47 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-02-12 10:07 -0800
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2022-02-12 19:17 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2022-02-12 22:06 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2022-02-12 22:17 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2022-02-13 14:58 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2022-02-13 15:45 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Peter Veith <veith@snafu.de> - 2022-02-13 16:17 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2022-02-13 16:55 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2022-02-13 17:00 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-02-13 08:04 -0800
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2022-02-13 19:25 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Hartmut Ott <hottm@arcor.de> - 2022-02-14 15:11 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2022-02-14 23:20 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2022-02-13 18:47 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2022-02-13 18:51 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-02-13 07:49 -0800
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2022-02-13 19:25 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Hartmut Ott <hottm@arcor.de> - 2022-02-14 15:20 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2022-02-14 21:10 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2022-02-15 06:34 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2022-02-15 20:38 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2022-02-15 20:59 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2022-02-16 23:00 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2022-02-17 06:42 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Martin Ebert <mx300@gmx.net> - 2022-02-15 06:42 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2022-02-15 06:49 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Martin Ebert <mx300@gmx.net> - 2022-02-15 08:50 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-02-15 04:03 -0800
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2022-02-15 10:20 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2022-02-15 20:38 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2022-02-15 21:11 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2022-02-12 22:33 +0000
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2022-02-14 21:16 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2022-02-15 15:09 +0000
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2022-02-15 18:23 +0000
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2022-02-16 18:17 +0100
Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2022-02-17 07:31 +0000
Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2022-02-12 05:38 -0800
Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-02-12 05:48 -0800
Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2022-02-12 15:06 +0100
Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2022-02-12 06:25 -0800
Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2022-02-12 15:36 +0100
Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2022-02-12 10:36 +0100
Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Heiko Rost <heiko.rost@gmx.de> - 2022-02-12 11:00 +0100
Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2022-02-12 12:13 +0100
Re: BeisetzungsKosten von Bruder bezahlen lassen? Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2022-02-12 19:55 +0100
Page 2 of 4 — ← Prev page 1 [2] 3 4 Next page →
| From | Thomas Hochstein <thh@thh.name> |
|---|---|
| Date | 2022-02-12 22:17 +0100 |
| Subject | Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? |
| Message-ID | <gc.20220212221747.428@scatha.ancalagon.de> |
| In reply to | #543114 |
Martin Gerdes schrieb: > Was passiert dann mit der Pension? Da kann man sich dann ein Zimmer buchen.
[toc] | [prev] | [next] | [standalone]
| From | Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2022-02-13 14:58 +0100 |
| Subject | Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? |
| Message-ID | <sm0i0htumddg1743ls88d2qtv1rf7eta1e@4ax.com> |
| In reply to | #543115 |
Thomas Hochstein <thh@thh.name> schrieb: >> Was passiert dann mit der Pension? > Da kann man sich dann ein Zimmer buchen. Ach, wie lustig! Kommt nun, nachdem Du den Kasper sichtlich bereits heruntergeschluckt hast, auch noch eine Antwort in der Sache?
[toc] | [prev] | [next] | [standalone]
| From | Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2022-02-13 15:45 +0100 |
| Subject | Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? |
| Message-ID | <sub93b.4ac.1@wxp-nb-pm.local> |
| In reply to | #543122 |
Martin Gerdes schrieb:
> Thomas Hochstein <thh@thh.name> schrieb:
>
>>> Was passiert dann mit der Pension?
>
>> Da kann man sich dann ein Zimmer buchen.
>
> Ach, wie lustig!
>
> Kommt nun, nachdem Du den Kasper sichtlich bereits heruntergeschluckt
> hast, auch noch eine Antwort in der Sache?
>
Ich habe es weder inhaltlich geprüft noch weiß ich etwas über den Betreiber
der Seite:
<https://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/nachversicherung_und_altersgeld.htm>
Ganz grober Tenor: Wird ein Beamter aus dem Dienstverhältnis entlassen, wird
die Dauer seines Beamtenverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung
nachversichert.
Daraus spinne ich mir ein meinem Laienkopf zusammen:
-------------------------------------
Wird ein Richter oder Staatsanwalt im Ruhestand aus dem ebmatenverhältnis
entlassen, erhält er keine Ruhestandsbezüge mehr von der Besoldungsstelle
sonmdern eine Rente aus der gesetzlichen Rentenkasse. Der Dienstherr muss
allerdings die Rentebeiträge für die Dauer des Dienstverhältnisses nachzahlen.
-------------------------------------
Mag stimmen, mag falsch sein, kann auch sein, dass es den hier
mitschreibenden Beamten zu albern ist, daraus zu reagieren. Aber Tomas'
Spruch mit dem Zimmer interpretiere ich im meine Richtign, als dass die
einzige Pension, mit der der Ex-Beamte noch zu tun hat, ihm ein
Fremdenzimmer anbieten kann :-)
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
[toc] | [prev] | [next] | [standalone]
| From | Peter Veith <veith@snafu.de> |
|---|---|
| Date | 2022-02-13 16:17 +0100 |
| Subject | Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? |
| Message-ID | <sub7ef$m3m$1@dont-email.me> |
| In reply to | #543123 |
Am 13.02.2022 um 15:45 schrieb Andreas Bockelmann: > Wird ein Richter oder Staatsanwalt im Ruhestand aus dem ebmatenverhältnis > entlassen, erhält er keine Ruhestandsbezüge mehr von der Besoldungsstelle > sonmdern eine Rente aus der gesetzlichen Rentenkasse. Der Dienstherr muss > allerdings die Rentebeiträge für die Dauer des Dienstverhältnisses nachzahlen. Ja, allerdings nur den Arbeitgeber-Anteil, mithin hat der betreffende erheblichste Einbußen .. so ist es auch gedacht. Veith -- "IP-Adressen sind aus dem Internet nicht mehr wegzudenken." Tagesschau.de, 16.05.2017, 17:25 Uhr http://ddr-luftwaffe.blogspot.com
[toc] | [prev] | [next] | [standalone]
| From | Peter McD <peter.posts@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2022-02-13 16:55 +0100 |
| Subject | Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? |
| Message-ID | <j6snv9Fi3l1U1@mid.individual.net> |
| In reply to | #543125 |
Am 13.02.22 um 16:17 schrieb Peter Veith: > Am 13.02.2022 um 15:45 schrieb Andreas Bockelmann: > >> Wird ein Richter oder Staatsanwalt im Ruhestand aus dem ebmatenverhältnis >> entlassen, erhält er keine Ruhestandsbezüge mehr von der Besoldungsstelle >> sonmdern eine Rente aus der gesetzlichen Rentenkasse. Der Dienstherr muss >> allerdings die Rentebeiträge für die Dauer des Dienstverhältnisses >> nachzahlen. > > Ja, allerdings nur den Arbeitgeber-Anteil, mithin hat der betreffende > erheblichste Einbußen .. so ist es auch gedacht. Interessant wäre, ob der Betroffene ebenfalls seine Rentenbeitraganteil nachzahlen könnte, so er entsprechendes Vermögen besitzt? Peter
[toc] | [prev] | [next] | [standalone]
| From | Peter McD <peter.posts@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2022-02-13 17:00 +0100 |
| Subject | Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? |
| Message-ID | <j6so8rFi4cdU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #543129 |
Am 13.02.22 um 16:55 schrieb Peter McD: > Am 13.02.22 um 16:17 schrieb Peter Veith: >> Am 13.02.2022 um 15:45 schrieb Andreas Bockelmann: >> >>> Wird ein Richter oder Staatsanwalt im Ruhestand aus dem >>> ebmatenverhältnis >>> entlassen, erhält er keine Ruhestandsbezüge mehr von der >>> Besoldungsstelle >>> sonmdern eine Rente aus der gesetzlichen Rentenkasse. Der Dienstherr >>> muss >>> allerdings die Rentebeiträge für die Dauer des Dienstverhältnisses >>> nachzahlen. >> >> Ja, allerdings nur den Arbeitgeber-Anteil, mithin hat der betreffende >> erheblichste Einbußen .. so ist es auch gedacht. > > Interessant wäre, ob der Betroffene ebenfalls seine Rentenbeitraganteil > nachzahlen könnte, so er entsprechendes Vermögen besitzt? Hätte ich auch gleich selbst nachsehen können: "Auch als Beamter kann sich das Nachzahlen von Rentenversicherungsbeiträgen lohnen. Scheiden Sie ohne Ansprüche aus einem Beamtenverhältnis aus, kommt für Sie womöglich die Form der Nachversicherung zur Anwendung. Waren Sie vor der Verbeamtung in der Rentenversicherung beispielsweise drei Jahre pflichtversichert, sichern Sie sich mit der Nachzahlung für fehlende zwei Jahre einen Rentenanspruch. So erhalten Sie eine Pension und eine Rente." https://www.helpster.de/rentenbeitraege-nachzahlen-so-gelingt-es_98914 Gruß Peter
[toc] | [prev] | [next] | [standalone]
| From | Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> |
|---|---|
| Date | 2022-02-13 08:04 -0800 |
| Subject | Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? |
| Message-ID | <2b586e32-523d-460b-8c4e-aac3c47301f4n@googlegroups.com> |
| In reply to | #543131 |
Peter McD schrieb am Sonntag, 13. Februar 2022 um 17:00:28 UTC+1: > Am 13.02.22 um 16:55 schrieb Peter McD: > > Am 13.02.22 um 16:17 schrieb Peter Veith: > >> Ja, allerdings nur den Arbeitgeber-Anteil, mithin hat der betreffende > >> erheblichste Einbußen .. so ist es auch gedacht. > > > > Interessant wäre, ob der Betroffene ebenfalls seine Rentenbeitraganteil > > nachzahlen könnte, so er entsprechendes Vermögen besitzt? > Hätte ich auch gleich selbst nachsehen können: > > "Auch als Beamter kann sich das Nachzahlen von > Rentenversicherungsbeiträgen lohnen. Scheiden Sie ohne Ansprüche aus > einem Beamtenverhältnis aus, kommt für Sie womöglich die Form der > Nachversicherung zur Anwendung. Waren Sie vor der Verbeamtung in der > Rentenversicherung beispielsweise drei Jahre pflichtversichert, sichern > Sie sich mit der Nachzahlung für fehlende zwei Jahre einen > Rentenanspruch. So erhalten Sie eine Pension und eine Rente." > > https://www.helpster.de/rentenbeitraege-nachzahlen-so-gelingt-es_98914 Das ist erstaunlich. Wie kommt man denn ohne Ansprüche an eine Beamtenpension? Gruß, ULF
[toc] | [prev] | [next] | [standalone]
| From | Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2022-02-13 19:25 +0100 |
| Subject | Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? |
| Message-ID | <0eii0hhm0atd6rhf7gfdp5vd9lu49e4i76@4ax.com> |
| In reply to | #543131 |
Peter McD <peter.posts@gmx.net> schrieb: >>>> Wird ein Richter oder Staatsanwalt im Ruhestand aus dem >>>> Beamtenverhältnis entlassen, erhält er keine Ruhestandsbezüge >>>> mehr von der Besoldungsstelle, sondern eine Rente aus der >>>> gesetzlichen Rentenkasse. Der Dienstherr muss allerdings >>>> die Rentenbeiträge für die Dauer des Dienstverhältnisses >>>> nachzahlen. >>> Ja, allerdings nur den Arbeitgeber-Anteil, mithin hat der betreffende >>> erheblichste Einbußen .. so ist es auch gedacht. Das stimmt nicht. Der Ex-Arbeitgeber zahlt Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil nach. Der Ex-Beamte hat dennoch erheblichste Einbußen. So ist es ja auch gedacht. > "Auch als Beamter kann sich das Nachzahlen von > Rentenversicherungsbeiträgen lohnen. Scheiden Sie ohne Ansprüche aus > einem Beamtenverhältnis aus, kommt für Sie womöglich die Form der > Nachversicherung zur Anwendung. Waren Sie vor der Verbeamtung in der > Rentenversicherung beispielsweise drei Jahre pflichtversichert, sichern > Sie sich mit der Nachzahlung für fehlende zwei Jahre einen > Rentenanspruch. So erhalten Sie eine Pension und eine Rente." > https://www.helpster.de/rentenbeitraege-nachzahlen-so-gelingt-es_98914 Andere Baustelle. Es ist gut denkbar, daß ein Beamter vor seiner Verbeamter z.B. zwei Jahr Angestellter war und als solcher "eingezahlt" hat. Daraus resultiert aber noch kein Rentenanspruch, weil die Wartezeit von 60 Monaten noch nicht erfüllt ist. Wenn diese Person nun aber 36 freiwillige Mindestbeiträge zur Rentenversicherung leistet, ist die Bedingung erfüllt, und es entsteht ein Rentenanspruch. Man muß das im Einzelfall genauestens ausrechnen. Wir sind hier schließlich in Deutschland. Bei uns gibts nichts einfaches Bürokratisches.
[toc] | [prev] | [next] | [standalone]
| From | Hartmut Ott <hottm@arcor.de> |
|---|---|
| Date | 2022-02-14 15:11 +0100 |
| Subject | Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? |
| Message-ID | <j6v7o8F22lsU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #543147 |
Hej, Am 13.02.22 um 19:25 schrieb Martin Gerdes: > Das stimmt nicht. Der Ex-Arbeitgeber zahlt Arbeitgeber- und > Arbeitnehmeranteil nach. Der Ex-Beamte hat dennoch erheblichste > Einbußen. So ist es ja auch gedacht. > >> "Auch als Beamter kann sich das Nachzahlen von >> Rentenversicherungsbeiträgen lohnen. Scheiden Sie ohne Ansprüche aus >> einem Beamtenverhältnis aus, kommt für Sie womöglich die Form der >> Nachversicherung zur Anwendung. Waren Sie vor der Verbeamtung in der >> Rentenversicherung beispielsweise drei Jahre pflichtversichert, sichern >> Sie sich mit der Nachzahlung für fehlende zwei Jahre einen >> Rentenanspruch. So erhalten Sie eine Pension und eine Rente." Nur, wie viel bringt das wirklich? Mal abgesehen vom Zuschuß der Rentenversicherung zur Krankenversicherung, wird, bei Bundesbeamten, die erhaltene Rente oft auf die Pension angerechnet, Ruhensbetrag §55 BeamtVG. Wie das bei Landesbeamten ist, keine Ahnung. -- -- mfg Hartmut Ott
[toc] | [prev] | [next] | [standalone]
| From | Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2022-02-14 23:20 +0100 |
| Subject | Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? |
| Message-ID | <fd1l0hhdch05cqnsa6b4q242u62ms4293q@4ax.com> |
| In reply to | #543210 |
Hartmut Ott <hottm@arcor.de> schrieb: >>> Auch als Beamter kann sich das Nachzahlen von >>> Rentenversicherungsbeiträgen lohnen. >>> ... Waren Sie vor der Verbeamtung in der >>> Rentenversicherung beispielsweise drei Jahre pflichtversichert, >>> sichern Sie sich mit der Nachzahlung für fehlende zwei Jahre einen >>> Rentenanspruch. So erhalten Sie eine Pension und eine Rente." > Nur, wie viel bringt das wirklich? [X] Das kommt immer darauf an. > Mal abgesehen vom Zuschuß der Rentenversicherung zur > Krankenversicherung, wird, bei Bundesbeamten, die erhaltene Rente > oft auf die Pension angerechnet, Oft, aber nicht immer. [X] Es kommt halt -- wie regelmäßig in juristischen Fragen -- immer darauf an.
[toc] | [prev] | [next] | [standalone]
| From | Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2022-02-13 18:47 +0100 |
| Subject | Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? |
| Message-ID | <subjnc.7bk.1@wxp-nb-pm.local> |
| In reply to | #543125 |
Peter Veith schrieb:
> Am 13.02.2022 um 15:45 schrieb Andreas Bockelmann:
>
>> Wird ein Richter oder Staatsanwalt im Ruhestand aus dem ebmatenverhältnis
>> entlassen, erhält er keine Ruhestandsbezüge mehr von der Besoldungsstelle
>> sonmdern eine Rente aus der gesetzlichen Rentenkasse. Der Dienstherr muss
>> allerdings die Rentebeiträge für die Dauer des Dienstverhältnisses
>> nachzahlen.
>
> Ja, allerdings nur den Arbeitgeber-Anteil, mithin hat der betreffende
> erheblichste Einbußen .. so ist es auch gedacht.
B2fel.
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
[toc] | [prev] | [next] | [standalone]
| From | Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2022-02-13 18:51 +0100 |
| Subject | Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? |
| Message-ID | <subjus.8v0.1@wxp-nb-pm.local> |
| In reply to | #543125 |
Peter Veith schrieb:
> Am 13.02.2022 um 15:45 schrieb Andreas Bockelmann:
>
>> Wird ein Richter oder Staatsanwalt im Ruhestand aus dem ebmatenverhältnis
>> entlassen, erhält er keine Ruhestandsbezüge mehr von der Besoldungsstelle
>> sonmdern eine Rente aus der gesetzlichen Rentenkasse. Der Dienstherr muss
>> allerdings die Rentebeiträge für die Dauer des Dienstverhältnisses
>> nachzahlen.
>
> Ja, allerdings nur den Arbeitgeber-Anteil, mithin hat der betreffende
> erheblichste Einbußen .. so ist es auch gedacht.
Aus der von mir verlinkten Seite:
"Ein Beamter, der ohne Versorgungsansprüche aus dem Dienstverhältnis
ausscheidet, wird für die Dauer des Beamtenverhältnisses in der
gesetzlichen Rentenversicherung - nicht aber in der zusätzlichen Alters- und
Hinterbliebenenversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes -
nachversichert.
Dies ergibt sich aus § 8 SGB VI.
Die hierfür zu entrichtenden Beiträge, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil,
werden allein vom Dienstherrn getragen.
So die eindeutige Regelung in § 181 Abs. 5 SGB VI."
---------------
Man beachte die letzten 3 Zeilen.
Alles andere widerspräche der Brutto/Netto-Berechnung der Beamtenbesoldung.
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
[toc] | [prev] | [next] | [standalone]
| From | Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> |
|---|---|
| Date | 2022-02-13 07:49 -0800 |
| Subject | Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? |
| Message-ID | <cc3758df-aa6a-48a6-a189-36c353eac933n@googlegroups.com> |
| In reply to | #543123 |
Adsche schrieb am Sonntag, 13. Februar 2022 um 15:46:29 UTC+1: > Aber Tomas' > Spruch mit dem Zimmer interpretiere ich im meine Richtign, als dass die > einzige Pension, mit der der Ex-Beamte Dir lege ich Ausnüchterung dringend ans Herz.
[toc] | [prev] | [next] | [standalone]
| From | Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2022-02-13 19:25 +0100 |
| Subject | Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? |
| Message-ID | <t7ji0hpd5vm4f9sc46ft543301slf31idj@4ax.com> |
| In reply to | #543123 |
Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> schrieb: >>>> Was passiert dann mit der Pension? >>> Da kann man sich dann ein Zimmer buchen. >> Ach, wie lustig! >> Kommt nun, nachdem Du den Kasper sichtlich bereits heruntergeschluckt >> hast, auch noch eine Antwort in der Sache? > Ich habe es weder inhaltlich geprüft noch weiß ich etwas über den Betreiber > der Seite: > <https://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/nachversicherung_und_altersgeld.htm> > Ganz grober Tenor: Wird ein Beamter aus dem Dienstverhältnis entlassen, ... weil er sich etwas hat zu Schulden kommen lassen hat, dann ... > wird die Dauer seines Beamtenverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung > nachversichert. ... wobei der Dienstherr die Beiträge des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers bezahlt. (siehe auch: https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/besoldung/nachversicherung/nachversicherung-seite-1-68448.html | Die Beiträge trägt der Dienstherr oder die Institution, der die | ausscheidende Person angehört hat, in voller Höhe. Es erfolgt | keine Aufteilung in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile, so | dass die nachzuversichernde Person an der Beitragszahlung | nicht beteiligt wird. In jedem Fall verliert die Altersversorgung des ehemaligen Beamten von jetzt auf gleich etwa die Hälfte ihres Wertes, weil die gesetzliche Rente nur etwa halb so hoch ist wie die Pension. Um diese Härte zu mindern für Leute, die freiwillig aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden, gibt es seit einigen Jahren das sog. "Altersgeld", zu dem Deine Fundstelle schreibt: | Bund und Länder sind unterschiedlich weit mit dem Vorhaben, ein neues | System einzuführen, nämlich ein Altersgeld für aus dem Dienst | ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten. Das "Altersgeld" entspricht von seiner Höhe einigermaßen der Pension, allerdings hat der Altersgeldempfänger keinen Anspruch mehr auf (Kranken-)Beihilfe, so daß er seine private Krankenversicherung (die die meisten Beamten haben) von einer Ergänzungsversicherung auf eine Vollverscherung aufbrezeln muß (was einige hundert Euro im Monat kosten dürfte). Aber besser als eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rente ist das allemal. >Daraus spinne ich mir in meinem Laienkopf zusammen: >------------------------------------- >Wird ein Richter oder Staatsanwalt im Ruhestand aus dem Beamtenverhältnis >entlassen, erhält er keine Ruhestandsbezüge mehr von der Besoldungsstelle >sondern eine Rente aus der gesetzlichen Rentenkasse. Der Dienstherr muss >allerdings die Rentenbeiträge für die Dauer des Dienstverhältnisses nachzahlen. >------------------------------------- Nicht ganz. Früher war das immer so, heute ist das nicht mehr immer so. Eben drum habe ich Thomas ja gefragt, der das als potentiell Betroffener genauer wissen dürfte. Thomas hat angedeutet, daß ein Richter, der im Ruhestand eine Tätigkeit als Rechtsanwalt aufnimmt, dazu dann aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden müsse. Da stellt sich dann schon die Frage, was in diesem Fall mit dessen (ja bereits laufenden) Altersbezügen passiert.
[toc] | [prev] | [next] | [standalone]
| From | Hartmut Ott <hottm@arcor.de> |
|---|---|
| Date | 2022-02-14 15:20 +0100 |
| Subject | Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? |
| Message-ID | <j6v7o8F22lqU2@mid.individual.net> |
| In reply to | #543146 |
Hej, Am 13.02.22 um 19:25 schrieb Martin Gerdes: >> Ganz grober Tenor: Wird ein Beamter aus dem Dienstverhältnis entlassen, > > ... weil er sich etwas hat zu Schulden kommen lassen hat, dann ... So aus dem Kopf, das Beamtenverhältnis endet - mit dem Tod des Beamten - wenn in einem Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Dienst erkannt wird - wenn der Beamte ohne Genehmigung seines Dienstherren ins Ausland verzieht - wenn der Beamte zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr oder mehr verurteilt wurde und das Urteil rechtskräftig ist - wenn der Dienstherr der Bitte des Beamten um Entlassung aus dem Dienst nachkommt -- -- mfg Hartmut Ott
[toc] | [prev] | [next] | [standalone]
| From | Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2022-02-14 21:10 +0100 |
| Subject | Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? |
| Message-ID | <sit02161low5$.j9kzgt8leo95.dlg@40tude.net> |
| In reply to | #543209 |
Am Mon, 14 Feb 2022 15:20:02 +0100 schrieb Hartmut Ott: > Hej, > > Am 13.02.22 um 19:25 schrieb Martin Gerdes: > > > >>> Ganz grober Tenor: Wird ein Beamter aus dem Dienstverhältnis entlassen, >> >> ... weil er sich etwas hat zu Schulden kommen lassen hat, dann ... > > > So aus dem Kopf, das Beamtenverhältnis endet > > - mit dem Tod des Beamten Erinnert an: "Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.“ (Kommentar zum Bundesreisekostengesetz) Grüße, Frank
[toc] | [prev] | [next] | [standalone]
| From | Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2022-02-15 06:34 +0100 |
| Subject | Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? |
| Message-ID | <sufhhb.be4.1@privat.lahls.de> |
| In reply to | #543254 |
*Frank Hucklenbroich* schrieb: > Am Mon, 14 Feb 2022 15:20:02 +0100 schrieb Hartmut Ott: >> Am 13.02.22 um 19:25 schrieb Martin Gerdes: >>>> Ganz grober Tenor: Wird ein Beamter aus dem Dienstverhältnis entlassen, >>> >>> ... weil er sich etwas hat zu Schulden kommen lassen hat, dann ... >> >> So aus dem Kopf, das Beamtenverhältnis endet >> >> - mit dem Tod des Beamten > > Erinnert an: > > "Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die > Dienstreise beendet.“ > (Kommentar zum Bundesreisekostengesetz) So etwas entsteht, weil es tatsächlich Hirnis gibt, die versuchen, den Leichentransport des reisend verstorbenen verbeamteten Verwandten noch als Rückreise und damit Teil der Dienstreise einzuklagen. Der Staat ist eine unerschöpfliche Melkkuh. Ganze Geschwader von Rechtsverdrehern versuchen da ihren Teil abzuzwacken und anderen spinnerten 'Mit'menschen klagen aus Prinzip gegen alles was vom pösen pösen Staat kommt. Beamtensprache ist grundsätzlich nichts anderes als verbal-juristische Notwehr. -- bis denne
[toc] | [prev] | [next] | [standalone]
| From | Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2022-02-15 20:38 +0100 |
| Subject | Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? |
| Message-ID | <320o0hl3gr3h9gicnd1kf265rsh6eqnr02@4ax.com> |
| In reply to | #543276 |
Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> schrieb: > Beamtensprache ist grundsätzlich nichts anderes als verbal-juristische > Notwehr. Nö. Beamtensprache ist verselbständigte Beamtenmentalität. Ärgerlich, das. Viele Beamte können überhaupt nicht mehr in normaler Sprache kommunizieren. Ich habe neulich mal etwas beim Finanzamt eingereicht, was so nicht funktioniert, wie ich es dachte (und mir einer das gesagt hat). Ich kannte den zuständigen Paragraphen zum Zeitpunkt meiner Einreichung aber nicht. Zurück kam ein fünfseitiges, engbeschriebenes Schreiben, das den betreffenden Paragraphen umständlichst ausgeführt hat. Ich habe das Schreiben nicht verstanden. Immerhin war der Paragraph genannt, ich habe den Gesetzestext nachgelesen, dann war mir die Sache klar. Erst dann konnte ich mir zusammenreimen, was der Finanzbeamte wohl gemeint haben mag.
[toc] | [prev] | [next] | [standalone]
| From | Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2022-02-15 20:59 +0100 |
| Subject | Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? |
| Message-ID | <suh48b.8us.1@privat.lahls.de> |
| In reply to | #543424 |
*Martin Gerdes* schrieb: > Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> schrieb: >> Beamtensprache ist grundsätzlich nichts anderes als verbal-juristische >> Notwehr. > > Nö. Beamtensprache ist verselbständigte Beamtenmentalität. Ärgerlich, > das. > > Viele Beamte können überhaupt nicht mehr in normaler Sprache > kommunizieren. Ich habe neulich mal etwas beim Finanzamt eingereicht, > was so nicht funktioniert, wie ich es dachte (und mir einer das gesagt > hat). Ich kannte den zuständigen Paragraphen zum Zeitpunkt meiner > Einreichung aber nicht. > > Zurück kam ein fünfseitiges, engbeschriebenes Schreiben, das den > betreffenden Paragraphen umständlichst ausgeführt hat. Ich habe das > Schreiben nicht verstanden. Ärgerlich das. Vor Gericht hätte es aber zweifellos bestand gehabt. Dem Beamten stehen da vorgeschriebene Textbausteine zur Verfügung, die nicht nur einen speziellen Sachverhalt abdecken, sondern etliche Schattierungen rechts und links davon auch. Das machts leider nicht einfacher. Die meisten Schreiben enden übrigens mit so etwas wie: "Wenn sie noch Fragen haben, stehe ich ihnen gerne zur Verfügung." -- bis denne
[toc] | [prev] | [next] | [standalone]
| From | Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2022-02-16 23:00 +0100 |
| Subject | Re: Beisetzungskosten vom Bruder bezahlen lassen? |
| Message-ID | <18nq0hdlgq9ld0srglqh89abbcd0li646l@4ax.com> |
| In reply to | #543430 |
Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> schrieb: >> Viele Beamte können überhaupt nicht mehr in normaler Sprache >> kommunizieren. Ich habe neulich mal etwas beim Finanzamt eingereicht, >> was so nicht funktioniert, wie ich es dachte (und mir einer das gesagt >> hat). >> Zurück kam ein fünfseitiges, engbeschriebenes Schreiben, das den >> betreffenden Paragraphen umständlichst ausgeführt hat. Ich habe das >> Schreiben nicht verstanden. > Ärgerlich das. Vor Gericht hätte es aber zweifellos Bestand gehabt. Dem > Beamten stehen da vorgeschriebene Textbausteine zur Verfügung, die nicht > nur einen speziellen Sachverhalt abdecken, sondern etliche > Schattierungen rechts und links davon auch. Das machts leider nicht > einfacher. Mir schien der Text formuliert zu sein und nicht aus Textbausteinen zu bestehen. > Die meisten Schreiben enden übrigens mit so etwas wie: "Wenn sie noch > Fragen haben, stehe ich ihnen gerne zur Verfügung." Nicht in jedem Fall passen die Textbausteine zum eigentlichen Thema.
[toc] | [prev] | [next] | [standalone]
Page 2 of 4 — ← Prev page 1 [2] 3 4 Next page →
Back to top | Article view | ger.ct
csiph-web