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Groups > ger.ct > #510664 > unrolled thread
| Started by | Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> |
|---|---|
| First post | 2021-07-20 12:01 +0200 |
| Last post | 2021-07-23 19:16 +0000 |
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Re: Teile der STIKO Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-07-20 12:01 +0200
Re: Teile der STIKO Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-07-20 21:37 +0200
Re: Teile der STIKO Frank Klingenhoefer <frank.private@t-online.de> - 2021-07-20 19:51 +0000
Re: Teile der STIKO Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-07-20 23:10 +0200
Re: Teile der STIKO Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-07-21 14:31 +0200
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Re: Teile der STIKO Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-07-20 23:22 +0200
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Re: Teile der STIKO Frank Klingenhoefer <frank.private@t-online.de> - 2021-07-21 07:50 +0000
Re: Teile der STIKO Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-07-21 10:38 +0200
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Re: Teile der STIKO "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-07-21 08:43 +0200
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Re: Teile der STIKO Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-07-22 07:28 +0200
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Re: Teile der STIKO Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-07-22 00:37 -0700
Re: Teile der STIKO Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2021-07-22 20:33 +0200
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Re: Teile der STIKO Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-07-22 07:33 +0200
Re: Teile der STIKO Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2021-07-22 07:39 +0200
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Re: Teile der STIKO Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-07-22 00:07 -0700
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Re: Teile der STIKO Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-07-22 07:55 +0200
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Re: Teile der STIKO Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2021-07-23 08:12 +0200
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Re: Teile der STIKO Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2021-07-23 09:07 +0200
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Re: Teile der STIKO "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-07-23 10:37 +0200
Re: Teile der STIKO Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-07-23 11:26 +0200
Re: Teile der STIKO "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-07-23 11:38 +0200
Re: Teile der STIKO Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-07-24 00:05 -0700
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Re: Teile der STIKO Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2021-07-23 10:50 +0200
Re: Teile der STIKO Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2021-07-23 19:54 +0200
Re: Teile der STIKO Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2021-07-23 19:54 +0200
Re: Teile der STIKO Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2021-07-24 00:17 +0200
Re: Teile der STIKO Jörg Tewes <jogi1964@gmx.net> - 2021-07-24 19:36 +0200
Re: Teile der STIKO Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2021-07-23 09:07 +0200
Re: Teile der STIKO Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2021-07-24 00:17 +0200
Re: Teile der STIKO Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-07-21 23:47 -0700
Re: Teile der STIKO Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2021-07-22 23:59 +0200
Re: Teile der STIKO Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2021-07-24 00:17 +0200
Re: Teile der STIKO Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2021-07-25 23:39 +0200
Re: Teile der STIKO Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2021-07-26 05:11 +0000
Re: Teile der STIKO Peter Veith <veith@snafu.de> - 2021-07-26 03:56 -0700
Re: Teile der STIKO Peter Veith <veith@snafu.de> - 2021-07-26 07:17 -0700
Re: Teile der STIKO "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-07-26 16:24 +0200
Re: Teile der STIKO Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-07-26 17:09 +0200
Re: Teile der STIKO "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-07-26 17:30 +0200
Re: Teile der STIKO Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-07-26 17:42 +0200
Re: Teile der STIKO Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-07-26 10:06 -0700
Re: Teile der STIKO Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-07-26 21:35 +0200
Re: Teile der STIKO Peter Veith <veith@snafu.de> - 2021-07-26 18:27 +0200
Re: Teile der STIKO Georg Gruber <g.gruber_hauwech@gmx.net> - 2021-07-26 20:00 +0200
Re: Teile der STIKO Peter Veith <veith@snafu.de> - 2021-07-26 21:06 +0200
Re: Teile der STIKO Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-07-26 12:13 -0700
Re: Teile der STIKO Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-07-27 01:16 +0200
Re: Teile der STIKO Jörg Tewes <jogi1964@gmx.net> - 2021-07-26 21:10 +0200
Re: Teile der STIKO Peter Veith <veith@snafu.de> - 2021-07-26 21:18 +0200
Re: Teile der STIKO Georg Gruber <g.gruber_hauwech@gmx.net> - 2021-07-27 00:22 +0200
Re: Teile der STIKO Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-07-24 00:10 -0700
Re: Teile der STIKO "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-07-24 08:26 +0200
Re: Teile der STIKO Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-07-24 09:00 +0200
Re: Teile der STIKO Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2021-07-24 09:31 +0200
Re: Teile der STIKO Jörg Tewes <jogi1964@gmx.net> - 2021-07-24 19:34 +0200
Re: Teile der STIKO Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2021-07-24 21:52 +0200
Re: Teile der STIKO Jörg Tewes <jogi1964@gmx.net> - 2021-07-24 23:03 +0200
Re: Teile der STIKO Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-07-21 02:27 -0700
Re: Teile der STIKO Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2021-07-20 23:52 +0200
Re: Teile der STIKO Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2021-07-21 07:37 +0200
Re: Teile der STIKO "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-07-21 08:51 +0200
Re: Teile der STIKO Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-07-21 10:24 +0200
Re: Teile der STIKO Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-07-21 10:29 +0200
Re: Teile der STIKO Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-07-21 11:28 +0200
Re: Teile der STIKO Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2021-07-21 10:18 +0200
Re: Teile der STIKO Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-07-21 11:24 +0200
Re: Teile der STIKO Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2021-07-21 13:21 +0200
Re: Teile der STIKO Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2021-07-21 11:48 +0000
Re: Teile der STIKO Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-07-27 00:02 -0700
Re: Teile der STIKO Jörg Tewes <jogi1964@gmx.net> - 2021-07-21 17:56 +0200
Re: Teile der STIKO Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2021-07-21 21:33 +0200
Re: Teile der STIKO Jörg Tewes <jogi1964@gmx.net> - 2021-07-21 22:02 +0200
Re: Teile der STIKO "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-07-22 15:41 +0200
Re: Teile der STIKO Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2021-07-23 19:16 +0000
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| From | Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> |
|---|---|
| Date | 2021-07-22 00:34 -0700 |
| Message-ID | <cb3d5040-1256-4335-9637-9788c865247dn@googlegroups.com> |
| In reply to | #510949 |
Thomas Hochstein schrieb am Donnerstag, 22. Juli 2021 um 09:15:02 UTC+2: > Stephan Bumberger schrieb: > > Nur öffnet die halt erst, wenn andere Praxen > > schließen und dann auch nur für Notfallpatienten. > Akutpatienten. Notfallpatienten sind Aufgabe des Rettungsdienstes. :) > > Ein solcher ist ja ein > > Patient, der soeben aus dem Krankenhaus entlassen worden ist nicht. > Ich würde die Verschreibung dringend erforderlich Arzneimittel für > einen Akutfall halten - und angesichts dessen, was schon vor 20 und > vor 15 Jahren, als ich in dem Bereich noch aktiv war, in Notfallpraxen > aufläuft, ist man fast über jeden froh, der ein ernsthaftes > medizinisches Anliegen hat. Notfallpraxen. Du sprichst da einen Begriff gelassen aus. Werden da die Pat stabilisiert, bis der Rettungsdienst kommt?
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| From | Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> |
|---|---|
| Date | 2021-07-22 00:24 -0700 |
| Message-ID | <d4403879-dc3d-4c7a-a7b5-63ba7a048a0dn@googlegroups.com> |
| In reply to | #510931 |
Stephan Bumberger schrieb am Donnerstag, 22. Juli 2021 um 07:33:25 UTC+2: > Am 22.07.2021 um 07:19 schrieb Gerrit Heitsch: > > On 7/22/21 7:08 AM, Stephan Bumberger wrote: > >> Am 22.07.2021 um 06:56 schrieb Gerrit Heitsch: > >>> On 7/21/21 10:49 PM, Stephan Bumberger wrote: > >>>> Am 21.07.2021 um 21:29 schrieb Thomas Hochstein: > >>>>> Dr. Joachim Neudert schrieb: > >>>>> > >>>>>> Ich habe jedem der es wollte 1 Tablette 500 mg Paracetamol mitgegeben. > >>>>>> Just in case. > >>>>> > >>>>> Immerhin nicht verschreibungspflichtig, aber auch Ordnungswidrigkeiten > >>>>> würde ich - vor der Verjährung - nicht öffentlich gestehen. > >>>> > >>>> Ich weiß, worauf Du hinaus willst. Die Gelegenheit scheint mir gerade > >>>> günstig, Dir eine Frage zu stellen. > >>>> > >>>> Gegeben sei ein Krankenhausaufenthalt der Person P, diesem wird nach > >>>> fast 3 Wochen Aufenthalt ein Medikationsplan erstellt. Da stehen mehrere > >>>> verscheibungspflichtige Medikamente drauf; P wird an einem Freitag > >>>> Nachmittag entlassen, ein Rezept darf das Krankenhaus nicht ausstellen. > >>>> P kann erst am kommenden Montag zum Arzt gehen und sich dort ein Rezept > >>>> geben lassen. Es ist aus ärztlicher Sicht wichtig, die Medikamente auch > >>>> am Samstag und Sonntag zu nehmen. > >>>> > >>>> Wie löst man das Problem, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen? Die > >>>> pragmatische Lösung, dem P die Medikamente bis Montag mitzugeben ist ja > >>>> verboten. > >>> > >>> Nachdem ich so ein ähnliches Problem schon einmal hatte... Am Freitag > >>> abend zum Bereitschaftsarzt im Krankenhaus gehen (zumindert hier gibt es > >>> so etwas) und sich ein Rezept ausstellen lassen. Damit zu einer Apotheke > >>> die Notdienst hat. > >> > >> Thomas hat ja sehr ausführlich beschrieben, wie der Weg ist. Da war es > >> das Ende einer stationären Behandlung. Dieser juristisch korrekte Weg > >> hat allerdings nur wenig mit dem zu tun, wie es tatsächlich lief. > >> > >> Dann haben wir in NRW zumindest für ambulante Notfälle zweierlei. Auf > >> der einen Seite die Notaufnahmen der Krankenhäuser. Die kann man, > >> zumindest hier, nicht dazu überreden, ein Rezept auszustellen. Und dann > >> haben wir die Notfallpraxen der KV, die hier rein zufällig auch auf dem > >> Gelände der Klinik ist, aber nicht zu dieser gehört. Diese Notfallpraxen > >> wiederum dürfen die kleinstmögliche Verpackung verordnen. > > > > Was ja vollkommen ausreicht um das Wochenende zu brücken. > Sicher reicht das aus. Nur öffnet die halt erst, wenn andere Praxen > schließen und dann auch nur für Notfallpatienten. Ein solcher ist ja ein > Patient, der soeben aus dem Krankenhaus entlassen worden ist nicht. Darüber kann man streiten und deswegen wurde ja auch die Medikamentenmitgabemöglichkeit eröffnet, aber im Prinzip ist es jeder unterversorgte Patient, dessen Versorgung nicht bis Praxisöffnung warten kann.
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| From | Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> |
|---|---|
| Date | 2021-07-22 00:07 -0700 |
| Message-ID | <1a071adb-9009-4319-b93e-3232a750104fn@googlegroups.com> |
| In reply to | #510928 |
Stephan Bumberger schrieb am Donnerstag, 22. Juli 2021 um 07:08:12 UTC+2: > Am 22.07.2021 um 06:56 schrieb Gerrit Heitsch: > > On 7/21/21 10:49 PM, Stephan Bumberger wrote: > >> Am 21.07.2021 um 21:29 schrieb Thomas Hochstein: > >>> Dr. Joachim Neudert schrieb: > >>> > >>>> Ich habe jedem der es wollte 1 Tablette 500 mg Paracetamol mitgegeben. > >>>> Just in case. > >>> > >>> Immerhin nicht verschreibungspflichtig, aber auch Ordnungswidrigkeiten > >>> würde ich - vor der Verjährung - nicht öffentlich gestehen. > >> > >> Ich weiß, worauf Du hinaus willst. Die Gelegenheit scheint mir gerade > >> günstig, Dir eine Frage zu stellen. > >> > >> Gegeben sei ein Krankenhausaufenthalt der Person P, diesem wird nach > >> fast 3 Wochen Aufenthalt ein Medikationsplan erstellt. Da stehen mehrere > >> verscheibungspflichtige Medikamente drauf; P wird an einem Freitag > >> Nachmittag entlassen, ein Rezept darf das Krankenhaus nicht ausstellen. > >> P kann erst am kommenden Montag zum Arzt gehen und sich dort ein Rezept > >> geben lassen. Es ist aus ärztlicher Sicht wichtig, die Medikamente auch > >> am Samstag und Sonntag zu nehmen. > >> > >> Wie löst man das Problem, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen? Die > >> pragmatische Lösung, dem P die Medikamente bis Montag mitzugeben ist ja > >> verboten. > > > > Nachdem ich so ein ähnliches Problem schon einmal hatte... Am Freitag > > abend zum Bereitschaftsarzt im Krankenhaus gehen (zumindert hier gibt es > > so etwas) und sich ein Rezept ausstellen lassen. Damit zu einer Apotheke > > die Notdienst hat. > Thomas hat ja sehr ausführlich beschrieben, wie der Weg ist. Da war es > das Ende einer stationären Behandlung. Dieser juristisch korrekte Weg > hat allerdings nur wenig mit dem zu tun, wie es tatsächlich lief. > > Dann haben wir in NRW zumindest für ambulante Notfälle zweierlei. Auf > der einen Seite die Notaufnahmen der Krankenhäuser. Die kann man, > zumindest hier, nicht dazu überreden, ein Rezept auszustellen. Und dann > haben wir die Notfallpraxen der KV, die hier rein zufällig auch auf dem > Gelände der Klinik ist, aber nicht zu dieser gehört. Diese Notfallpraxen Die sind teils lustig drauf. Pat kommt am Neujahrstag mit spezifischen Bauchbeschwerden. - "Sie haben etwas viel Sekt getrunken letzte Nacht." - "Könnten Sie nicht vielleicht ein Ultraschall?" - "Hammernich." - "Aber da, 20 Meter weiter?" - "Wo denken Sie hin? Da ist Krankenhaus, da brauchen Sie eine Einweisung." (Hochschulmedizin läuft nochmal anders, aber die gibt es nicht überall.) Am Folgetag war bestätigt, daß es die Gallenblase war und eben keine Folge von Sektkonsum in der Neujahrsnacht. > wiederum dürfen die kleinstmögliche Verpackung verordnen. Diese > Notfallpraxen öffnen, wenn gewöhnliche Arztpraxen schließen und der > Dienstplan scheint reihum zu gehen. Jeder muss mal. Ich kam so > jedenfalls mal zu einem Rezept für ein Antibiotikum, das mir eine > Gynäkologin verschrieb. Weiterhin dürfen die auch Krankschreibungen > erteilen, allerdings nur für einen Tag. Wenn man Karfreitag aufläuft, darf man also öfters wiederkommen müssen.
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2021-07-22 09:18 +0200 |
| Message-ID | <sdb63b$srj$7@tota-refugium.de> |
| In reply to | #510945 |
Am 22.07.2021 um 09:07 schrieb Ulf Kutzner: > Stephan Bumberger schrieb am Donnerstag, 22. Juli 2021 um 07:08:12 UTC+2: >> wiederum dürfen die kleinstmögliche Verpackung verordnen. Diese >> Notfallpraxen öffnen, wenn gewöhnliche Arztpraxen schließen und der >> Dienstplan scheint reihum zu gehen. Jeder muss mal. Ich kam so >> jedenfalls mal zu einem Rezept für ein Antibiotikum, das mir eine >> Gynäkologin verschrieb. Weiterhin dürfen die auch Krankschreibungen >> erteilen, allerdings nur für einen Tag. > > Wenn man Karfreitag aufläuft, darf man also öfters wiederkommen müssen. Wegen der Krankschreibung nicht, die braucht man an Feiertagen ja nicht. Es sei denn, man braucht sie doch, weil man an diesen Feiertagen Dienst hat. Dann wäre das so, ja. Vielleicht ist aber die Regelung auch bis zum nächsten Werktag, müsste ich jetzt nachsehen. Für 5 Tage reicht so eine N1 Packung ja gewöhnlich schon, wegen der Rezepte bräuchte man dann nicht extra nochmal hin. -- Stephan Niemand schreibt ein Buch alleine.
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| From | Thomas Hochstein <thh@thh.name> |
|---|---|
| Date | 2021-07-22 09:14 +0200 |
| Message-ID | <gc.20210722091410.2069@scatha.ancalagon.de> |
| In reply to | #510928 |
Stephan Bumberger schrieb: > Dann haben wir in NRW zumindest für ambulante Notfälle zweierlei. Auf > der einen Seite die Notaufnahmen der Krankenhäuser. Die kann man, > zumindest hier, nicht dazu überreden, ein Rezept auszustellen. Natürlich nicht. Das sind ja NotfallAUFNAHMEN, die sollen Patienten ins Krankenhaus AUFNEHMEN, nicht sie ambulant behandeln. > Und dann > haben wir die Notfallpraxen der KV, die hier rein zufällig auch auf dem > Gelände der Klinik ist, aber nicht zu dieser gehört. Diese Notfallpraxen > wiederum dürfen die kleinstmögliche Verpackung verordnen. Genau. Die sind ja auch für die ambulante Versorgung zuständig. (Und man installiert sie seit vielen Jahren, wenn möglich, an oder in der Klinik, nicht nur wegen der damit verbundenen Synergieeffekte, sondern weil die Menschen seit Jahren mit Wehwehchen nicht zum (Bereitschafts-)Arzt, sondern ins Krankenhaus gehen und dort die Notfallversorgung blockieren - sei es, weil sie es nicht besser wissen (im Fernsehen in den USA ist das ja auch so), sei es, weil sie besonders wichtig sind und ihr eingerissener Zehennagel zwingend in der Uniklinik behandelt werden muss. -thh
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| From | Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> |
|---|---|
| Date | 2021-07-22 00:32 -0700 |
| Message-ID | <5cf3b48a-8271-41b0-af1e-a4f55c39513bn@googlegroups.com> |
| In reply to | #510948 |
Thomas Hochstein schrieb am Donnerstag, 22. Juli 2021 um 09:15:02 UTC+2: > Stephan Bumberger schrieb: > > Dann haben wir in NRW zumindest für ambulante Notfälle zweierlei. Auf > > der einen Seite die Notaufnahmen der Krankenhäuser. Die kann man, > > zumindest hier, nicht dazu überreden, ein Rezept auszustellen. > Natürlich nicht. Das sind ja NotfallAUFNAHMEN, die sollen Patienten > ins Krankenhaus AUFNEHMEN, nicht sie ambulant behandeln. > > Und dann > > haben wir die Notfallpraxen der KV, die hier rein zufällig auch auf dem > > Gelände der Klinik ist, aber nicht zu dieser gehört. Diese Notfallpraxen > > wiederum dürfen die kleinstmögliche Verpackung verordnen. > Genau. Die sind ja auch für die ambulante Versorgung zuständig. > > (Und man installiert sie seit vielen Jahren, wenn möglich, an oder in > der Klinik, nicht nur wegen der damit verbundenen Synergieeffekte, > sondern weil die Menschen seit Jahren mit Wehwehchen nicht zum > (Bereitschafts-)Arzt, sondern ins Krankenhaus gehen und dort die > Notfallversorgung blockieren - sei es, weil sie es nicht besser wissen > (im Fernsehen in den USA ist das ja auch so), sei es, weil sie > besonders wichtig sind und ihr eingerissener Zehennagel zwingend in > der Uniklinik behandelt werden muss. Hat ein einge*wach*sener ZN erst einmal eine eitrige Entzündung verursacht, ist Zuwarten bis nächsten Praxiswerktag eher untunlich. Eine Ärztin in der Familie sagte mir, sie würde den Pat. aus pädagogischen Gründen die örtliche Betäubung streichen wollen. Wie auch immer, behandelt wurde ambulant in der Notaufnahme bzw. angegliederten Räumen eines Krankenhauses (war Samstag), mit örtlicher Betäubung. Pat. beschrieb insbesondere das Applizieren der Injektionsnadel in den entzündlich-angeschwollenen Zehenbereich als gar nicht unschmerzhaft.
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| From | Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> |
|---|---|
| Date | 2021-07-21 23:59 -0700 |
| Message-ID | <f6daff68-6cd1-4252-a5a4-f1361a2fd38en@googlegroups.com> |
| In reply to | #510927 |
Gerrit Heitsch schrieb am Donnerstag, 22. Juli 2021 um 06:56:22 UTC+2: > On 7/21/21 10:49 PM, Stephan Bumberger wrote: > > Am 21.07.2021 um 21:29 schrieb Thomas Hochstein: > >> Dr. Joachim Neudert schrieb: > >> > >>> Ich habe jedem der es wollte 1 Tablette 500 mg Paracetamol mitgegeben. > >>> Just in case. > >> > >> Immerhin nicht verschreibungspflichtig, aber auch Ordnungswidrigkeiten > >> würde ich - vor der Verjährung - nicht öffentlich gestehen. > > > > Ich weiß, worauf Du hinaus willst. Die Gelegenheit scheint mir gerade > > günstig, Dir eine Frage zu stellen. > > > > Gegeben sei ein Krankenhausaufenthalt der Person P, diesem wird nach > > fast 3 Wochen Aufenthalt ein Medikationsplan erstellt. Da stehen mehrere > > verscheibungspflichtige Medikamente drauf; P wird an einem Freitag > > Nachmittag entlassen, ein Rezept darf das Krankenhaus nicht ausstellen. > > P kann erst am kommenden Montag zum Arzt gehen und sich dort ein Rezept > > geben lassen. Es ist aus ärztlicher Sicht wichtig, die Medikamente auch > > am Samstag und Sonntag zu nehmen. > > > > Wie löst man das Problem, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen? Die > > pragmatische Lösung, dem P die Medikamente bis Montag mitzugeben ist ja > > verboten. > Nachdem ich so ein ähnliches Problem schon einmal hatte... Am Freitag > abend zum Bereitschaftsarzt im Krankenhaus gehen (zumindert hier gibt es > so etwas) und sich ein Rezept ausstellen lassen. Damit zu einer Apotheke > die Notdienst hat. Kassenärztliche Notfallpraxen findet man oft, aber nicht zwingend, räumlich an aktive Krankenhäuser angegliedert. In Städten mit mehreren Krankenhausstandorten durchaus nicht zwingend an jeden.
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2021-07-22 07:55 +0200 |
| Message-ID | <sdb18m$srj$4@tota-refugium.de> |
| In reply to | #510922 |
Am 21.07.2021 um 23:33 schrieb Stefan Froehlich: > Darüberhinaus darf jeder approbierte Arzt Rezepte ausstellen, und > üblicherweise findet sich im Krankenhaus ein ebensolcher; das ist > dann kein Kassen- sondern ein Privatrezept, aber das Problem > verschiebt sich schon einmal vom Erhalten des Medikaments zu dessen > Bezahlung: Ein solches Rezept kann anschließend der Gesundheitskasse > (die ÖVP hat die Krankenkassen abgeschafft) vorgelegt und von dieser > einem Kassenrezept gleichgestellt werden; die Preisdifferenz wird > dann rückerstattet. Eine Gesundheitskasse haben wir auch. Zwar nicht per Gesetz, aber aus Marketinggründen nennt sich Deutschlands mit Abstand größte Krankenkasse AOK - Die Gesundheitskasse. Das ist so was ähnliches, wie beim Schwerbehindertenausweis auch. Da hat auch eine Betroffene Schwerinordnungausweis drübergeklebt und großes Medienecho dafür erhalten. Ich sehe gerade, es gibt auch dafür sogar eine Wikipediaseite. https://de.wikipedia.org/wiki/Schwer-in-Ordnung-Ausweis Zurück zum Thema. Die Erstattung eines Privatrezepts durch die GKV ist hier nahezu unmöglich. Es geht sogar noch weiter, die verschiedenen Krankenkassen handeln Rabattverträge mit Herstellern aus und der Apotheker muss dann (sofern der Arzt nicht sein Kreuzchen bei aut idem gemacht hat) nicht das verordnete Medikament abgeben, sondern das, mit dem die Kasse einen Rabattvertrag hat. Diese Verträge ändern sich auch noch ggf. mehrmals im Jahr, so dass ein Apotheker dringendst auf eine aktuelle Version seiner Software angewiesen ist. Besteht der Patient auf das verordnete Medikament und der Arzt hat nicht aut idem angekreuzt, dann muss der Patient dieses Kassenrezept zunächst in voller Höhe bezahlen und kann dieses (Kassenrezept) dann bei seiner Kasse einreichen. Da erhält er allerdings nur den Betrag erstattet, den das Medikament gekostet hätte, für das der Rabattvertrag besteht. Ein Privatrezept bei der GKV einreichen: Mission impossibe. Das kann nur Chuck Norris. -- Stephan Niemand schreibt ein Buch alleine.
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2021-07-22 23:54 +0200 |
| Message-ID | <sdcpf2$srj$24@tota-refugium.de> |
| In reply to | #510933 |
Am 22.07.2021 um 23:19 schrieb Martin Gerdes: > Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> schrieb: > >> ... die verschiedenen Krankenkassen handeln Rabattverträge mit >> Herstellern aus, und der Apotheker muss dann (sofern der Arzt nicht >> sein Kreuzchen bei "aut idem" gemacht hat) nicht das verordnete >> Medikament abgeben, sondern das, mit dem die Kasse einen Rabattvertrag hat. > > "Aut idem" kreuzt man nicht an, sondern streicht es ggf. durch. > > Wenn das Feld NICHT durchgestrichen ist, kann der Apotheker ein anderes, > (aus z.B. Kassensicht) wirkungsgleiches Medikament abgeben. Wenn das > Kästchen durchgestrichen ist, dann darf er das nicht. Ist das jetzt schon wieder neu? Nach meiner Erinnerung war das so: "Aut idem" bedeutet ja "oder das Gleiche". Ganz zu Beginn musste das angekreuzt werden, wenn der Arzt den Austausch zulassen wollte. Später wurde die Bedeutung schlicht invertiert, da bedeutete "Aut idem" plötzlich, auf einen Fall etwas anderes. Und nun muss man es durchstreichen? Oder spielt mir meine Erinnerung einen Streich? -- Stephan Niemand schreibt ein Buch alleine.
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| From | Thomas Hochstein <thh@thh.name> |
|---|---|
| Date | 2021-07-23 00:06 +0200 |
| Message-ID | <gc.20210723000619.2080@scatha.ancalagon.de> |
| In reply to | #511046 |
Stephan Bumberger schrieb:
> Am 22.07.2021 um 23:19 schrieb Martin Gerdes:
> > "Aut idem" kreuzt man nicht an, sondern streicht es ggf. durch.
> >
> > Wenn das Feld NICHT durchgestrichen ist, kann der Apotheker ein anderes,
> > (aus z.B. Kassensicht) wirkungsgleiches Medikament abgeben. Wenn das
> > Kästchen durchgestrichen ist, dann darf er das nicht.
>
> Ist das jetzt schon wieder neu?
"Schon wieder" ist relativ; man hat IIRC 2002 die Bedeutung schlicht
umgedreht, weil der Austausch den Regelfall darstellen soll.
> Nach meiner Erinnerung war das so: "Aut idem" bedeutet ja "oder das
> Gleiche". Ganz zu Beginn musste das angekreuzt werden, wenn der Arzt den
> Austausch zulassen wollte.
Genau.
> Später wurde die Bedeutung schlicht invertiert,
> da bedeutete "Aut idem" plötzlich, auf einen Fall etwas
> anderes. Und nun muss man es durchstreichen?
Naja, man hat - wie Du ja schreibst - die Bedeutung (des Kreuzchens)
umgekehrt. Früher galt: das Rezept ist grundsätzlich zu beliefern, wie
es ausgestellt wurde; soll der Apotheker auch ein wirkstoffgleiches
Präparat abgeben dürfen ("aut idem"), kreuzt man das an (wie man auch
alle anderen dieser Kästchen ankreuzt). Jetzt gilt: "aut idem" im
Kästchen ist vorgedruckt, gilt also immer - es sei denn, man kreuzt es
an; dann gilt es nicht, wird also quasi nicht angekreuzt, sondern
durchgestrichen.
-thh
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| From | Thomas Hochstein <thh@thh.name> |
|---|---|
| Date | 2021-07-22 23:59 +0200 |
| Message-ID | <gc.20210722235918.2078@scatha.ancalagon.de> |
| In reply to | #510933 |
Martin Gerdes schrieb: > Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> schrieb: > > ... die verschiedenen Krankenkassen handeln Rabattverträge mit > > Herstellern aus, und der Apotheker muss dann (sofern der Arzt nicht > > sein Kreuzchen bei "aut idem" gemacht hat) nicht das verordnete > > Medikament abgeben, sondern das, mit dem die Kasse einen Rabattvertrag hat. > > "Aut idem" kreuzt man nicht an, sondern streicht es ggf. durch. Das war eine witzige Bedeutungsänderung, ja, zumal man alle anderen Kästchen ja ankreuzt (und nicht durchstreicht). So war das früher [1] auch mit "aut idem", bis man die Substitution zum Regelfall gemacht hat. > Wenn das Feld NICHT durchgestrichen ist, kann der Apotheker ein anderes, > (aus z.B. Kassensicht) wirkungsgleiches Medikament abgeben. Er muss, regelmäßig. [2] > Wenn das Kästchen durchgestrichen ist, dann darf er das nicht. Das setzt allerdings regelmäßig medizinische Gründe für einen Ausschuss der Substitution voraus. -thh [1] Vor dem 01.02.2002. [2] Es sei denn, es bestehen pharmazeutische Bedenken, vgl. § 14 Abs. 3 des aktuellen Rahmenvertrags nach § 129 Abs. 2 SGB V.
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| From | Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> |
|---|---|
| Date | 2021-07-23 08:12 +0200 |
| Message-ID | <sddmku$s21$1@news.bawue.net> |
| In reply to | #511048 |
On 7/23/21 8:07 AM, Stefan Froehlich wrote: > On Thu, 22 Jul 2021 23:59:21 Thomas Hochstein wrote: >> Martin Gerdes schrieb: >>> Wenn das [aut idem] Feld NICHT durchgestrichen ist, kann der >>> Apotheker ein anderes, (aus z.B. Kassensicht) wirkungsgleiches >>> Medikament abgeben. >> >> Er muss, regelmäßig. [2] > > Die Apotheker sollte das weniger stören als die Ärzte. Würde ich > jedenfalls meinen, wenn ich mir die inzwischen Jahrzehnte lange > Diskussion hier vor Augen führe, die bis dato immer die Ärzte > gewonnen und dadurch eine aut-idem Regelung verhindert haben. > > Man könne den Patienten nicht zumuten, anstatt der grünen Pillen > nun auf einmal gelbe zu bekommen, noch dazu vom Pharmazeuten, dem > der Arzt als Vertrauensperson des Patienten dann machtlos > gegenüberstünde. So in etwa. Abgesehen davon ist das Zeug nicht immer äquivalent. Ich hatte schon Fälle in denen ein bestimmtes Generikum besser wirkte als das Original und Fälle wo das Generikum, verglichen mit dem Original, für mich nicht gut funktionierte. In letzterem Falle muss der Arzt spezifizieren können, daß dieser Patient genau diese Pillen bekommt. Gerrit
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| From | Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> |
|---|---|
| Date | 2021-07-23 08:23 +0200 |
| Message-ID | <sddn97$sa6$1@news.bawue.net> |
| In reply to | #511053 |
On 7/23/21 8:20 AM, Stefan Froehlich wrote: > On Fri, 23 Jul 2021 08:12:46 Gerrit Heitsch wrote: >> On 7/23/21 8:07 AM, Stefan Froehlich wrote: >>> On Thu, 22 Jul 2021 23:59:21 Thomas Hochstein wrote: >>>> Martin Gerdes schrieb: >>>>> Wenn das [aut idem] Feld NICHT durchgestrichen ist, kann der >>>>> Apotheker ein anderes, (aus z.B. Kassensicht) wirkungsgleiches >>>>> Medikament abgeben. >>>> >>>> Er muss, regelmäßig. [2] >>> >>> Die Apotheker sollte das weniger stören als die Ärzte. Würde ich >>> jedenfalls meinen, wenn ich mir die inzwischen Jahrzehnte lange >>> Diskussion hier vor Augen führe, die bis dato immer die Ärzte >>> gewonnen und dadurch eine aut-idem Regelung verhindert haben. >>> >>> Man könne den Patienten nicht zumuten, anstatt der grünen Pillen >>> nun auf einmal gelbe zu bekommen, noch dazu vom Pharmazeuten, dem >>> der Arzt als Vertrauensperson des Patienten dann machtlos >>> gegenüberstünde. So in etwa. >> >> Abgesehen davon ist das Zeug nicht immer äquivalent. Ich hatte >> schon Fälle in denen ein bestimmtes Generikum besser wirkte als >> das Original und Fälle wo das Generikum, verglichen mit dem >> Original, für mich nicht gut funktionierte. In letzterem Falle >> muss der Arzt spezifizieren können, daß dieser Patient genau diese >> Pillen bekommt. > > Dafür gibt's bei euch ja das Feld zum Durchstreichen, und etwas > ähnliches war (AFAIK) hier schon auch immer angedacht. Aber dann > müssten die Ärzte halt explizit etwas begründen; Mehr als 'Dieser Patient braucht genau das' kann der Arzt nicht schreiben. Gerrit
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| From | Thomas Hochstein <thh@thh.name> |
|---|---|
| Date | 2021-07-23 09:07 +0200 |
| Message-ID | <gc.20210723090735.2083@scatha.ancalagon.de> |
| In reply to | #511054 |
Gerrit Heitsch schrieb: > Mehr als 'Dieser Patient braucht genau das' kann der Arzt nicht schreiben. Dann hat er ein Problem. Er muss schon belegen können, _warum_ "dieser Patient genau das" benötigt. Wenn sich die "nicht so gute" Wirksamkeit fassen lässt und auch durch eine Anpassung der Dosierung nicht in den Griff zu bekommen ist, dann reicht das ja. Ist halt aufwendig und macht keinen Spaß.
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| From | "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> |
|---|---|
| Date | 2021-07-23 09:28 +0200 |
| Message-ID | <sddr2n$3nl$1@solani.org> |
| In reply to | #511060 |
Am 23.07.21 um 09:07 schrieb Thomas Hochstein: > Gerrit Heitsch schrieb: > >> Mehr als 'Dieser Patient braucht genau das' kann der Arzt nicht schreiben. > > Dann hat er ein Problem. Er muss schon belegen können, _warum_ "dieser > Patient genau das" benötigt. Wenn sich die "nicht so gute" Wirksamkeit > fassen lässt und auch durch eine Anpassung der Dosierung nicht in den > Griff zu bekommen ist, dann reicht das ja. Ist halt aufwendig und > macht keinen Spaß. > Arzneisteuerung und Wirkstoffvereinbarung Die Abschaffung der Richtgrößenprüfung durch regionale Vereinbarungen war ein Kernpunkt des Koalitionsvertrages. Wir in Bayern haben es geschafft! Die Wirkstoffvereinbarung sorgt für Transparenz und somit Gerechtigkeit in der Arzneiverordnung. Zum ersten Mal besteht die Möglichkeit, durch bewusstes Verordnungsverhalten Ziele einzuhalten und somit die Regressgefahr auszusetzen. Richtlinien/Gesetze Arzneimittelvereinbarung 2021 Arzneimittelvereinbarung 2020 Arzneimittelvereinbarung 2019 Arzneimittelvereinbarung 2018 Arzneimittelvereinbarung 2017 Arzneimittelvereinbarung 2015 Arzneimittelvereinbarung 2014 Arzneimittelvereinbarung 2013 Arzneimittel-Richtlinie ab 01.04.2009 Arzneimittelrichtline bis 31.03.2009 Arzneimittel-Verschreibungsverordnung Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung Kontrastmittel-Vereinbarung ab 2021 Kontrastmittel-Vereinbarung bis 2020 Packungsgrößenverordnung (PackungsV) Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) Arzneiversorgungsvertrag Arzneimittel-Härtefall-Verordnung (AMHV) Wirkstoffvereinbarung Wirkstoffvereinbarung und Änderungen 2. Nachtrag zur Wirkstoffvereinbarung - WSV 3.0 1. Nachtrag zur Wirkstoffvereinbarung - WSV 3.0 Informationen zur Wirkstoffvereinbarung (WSV) 3.0 Wirkstoffvereinbarung 3.0 4. Nachtrag zur Wirkstoffvereinbarung gültig zum 1. Januar 2019 3. Nachtrag zur Wirkstoffvereinbarung gültig zum 1. Oktober 2018 2. Nachtrag zur Wirkstoffvereinbarung gültig zum 1. Oktober 2017 Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen zum 1. Januar 2017 Wirkstoffvereinbarung zwischen KVB und Krankenkassen zum 1. Dezember 2016 Zielwerte ab 1. Dezember 2016 Definition Zielinhalte 1. Nachtrag zur Wirkstoffvereinbarung gültig zum 1. Dezember 2016 Wirkstoffvereinbarung vom 31. Oktober 2014 mit Wirkung zum 1. Dezember 2014 Wirkstoffvereinbarung: Aktualisierung der Datenbasis WSV 3.0 - Arzneimitteltrendmeldung für 1/2020 - 28.07.2020Access Key WSV 3.0 - Arzneimitteltrendmeldung für 1/2020 - 03.07.2020Access Key Wirkstoffvereinbarung 3.0 - Ziele erreichen Wirkstoffvereinbarung 3.0 - "Modelltrendmeldung" Neue bayerische Wirkstoffvereinbarung 3.0 Wirkstoffvereinbarung 3.0 Wirtschaftlichkeitsziele der Wirkstoffvereinbarung (Beilage der Trendmeldung 1/2020)Access Key Präsentation KVB-Online-Seminar "Wirkstoffvereinbarung in Bayern"Access Key Die KVB informiert die Vertragsärzte quartalsweise mittels einer praxisindividuellen Verordnungsstatistik, der "Trendmeldung" als Teil der Wirkstoffvereinbarung über die Zielerreichung der vereinbarten Wirkstoffziele. Diese Verordnungsstatistik zeigt die erreichten Istwerte im Vergleich zu den Zielwerten. Bitte nutzen Sie die Trendmeldung zur Steuerung Ihres Verordnungsverhaltens – gerne unterstützen wir Sie bei der Analyse und Bewertung Ihrer Daten. Arzneimitteltrendmeldung - Bereitstellung in "Meine KVB" Anschreiben und Beilage zur Arzneimitteltrendmeldung Anschreiben zur Arzneimitteltrendmeldung 1/2021Access Key Aktuelles aus dem Verordnungsbereich 1/2021 Anschreiben zur Arzneimitteltrendmeldung 4/2020Access Key Aktuelles aus dem Verordnungsbereich 4/2020 Anschreiben zur Arzneimitteltrendmeldung 3/2020Access Key Anschreiben zur Arzneimitteltrendmeldung 2/2020Access Key Anschreiben zur Arzneimitteltrendmeldung 1/2020Access Key Anschreiben zur Arzneimitteltrendmeldung 4/2019Access Key Anschreiben zur Arzneimitteltrendmeldung 3/2019Access Key Anschreiben zur Arzneimitteltrendmeldung 2/2019Access Key In der Wirkstoffvereinbarung WSV 3.0 haben Rabattverträge an Bedeutung gewonnen. Mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wirkstoffvereinbarung werden aufmerksam beobachtet. Mit den Krankenkassen als Vertragspartner der Wirkstoffvereinbarung steht die KVB in engem Austausch. Bitte beachten für die Zielerreichung: Verordnen Sie weiter wie bisher Generika und Leitsubstanzen. Achten Sie bei der Verordnung von Generika und Leitsubstanzen zusätzlich auf bestehende Rabattverträge. Auch Altoriginale (kein Patentschutz mehr) mit Rabattvertrag wirken sich positiv aus und sogar patentgeschützte Originalpräparate mit Rabattvertrag tragen in geringem Maße zur Zielerreichung bei. Verzichten Sie wie gewohnt auf das Setzten von "aut idem" und behalten Sie sich dies für medizinisch begründeten Einzelfällen vor. KVB-Veröffentlichungen (KVB FORUM) Steuern statt prüfen - zwei Jahre Bayerische Wirkstoffvereinbarung (KVB FORUM 11/2016) Maximale Transparenz durch neue Wirkstoffprüfung (KVB FORUM 11/2014) Generika- und Leitsubstanzziele Ziel 1: Triptane Ziel 2: Antibiotika Ziel 3: Orale Antidiabetika Ziel 4: Antiepileptika Ziel 7: Antiparkinsonmittel Ziel 8: Antiphlogistika Ziel 9: BtM-Rezept-pflichtige Opioide Ziel 10: Systemische Corticoide Ziel 12: Kontrazeptiva Ziel 13: Kombigruppe kardiovaskuläres System Ziel 14: Lipidsenker Ziel 15: Mittel bei obstruktiven Atemwegserkrankungen Ziel 16: Mittel zur Behandlung von Knochenerkrankungen Ziel 17: Ophthalmologika Ziel 18.1: Psychoanaleptika (ohne ADHS, ohne Antidementiva) Ziel 18.2: ADHS Therapie Ziel 18.3: Antidementiva Ziel 19: Psycholeptika Ziel 20: Mittel mit Wirkung auf das RAS-System/RAS-Hemmer Ziel 22: Sexualhormone und Modulatoren des Genitalsystems Ziel 23: Thrombozytenaggregationshemmer Ziel 24.1: Mittel zur Behandlung der benignen Prostatahyperplasie Ziel 24.2: Urologische Spasmolytika Ziel 25: Andere Antianämika (EPOs) Ziel 26.1: Antikoagulantien Ziel 26.2: NOAKs Ziel 27: Gn-RH-Analoga Ziel 28: Koloniestimulierende Faktoren Ziel 29: Multiple Sklerose (MS)-Therapeutika Ziel 30: TNF-alpha-Blocker Ziel 31: Protonen-Pumpen-Inhibitoren Ziel 32: Tyrosinkinaseinhibitoren Ziel 33: HIV-Therapeutika Ziel 34: PAH-Therapeutika Ziel 35: Biosimilarfähige MAK in der Onkologie Ziel 36: Somatropine Die einzelnen Ziele und Menüpunkte hab ich Dir mal nicht ausgeklappt, auf Wusch aber gern mehr Informationen. https://www.kvb.de/verordnungen/arzneimittel/wirkstoffvereinbarung/ -- Bitt um Vrzihung, di Tast " " klmmt manchmal...
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| From | Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> |
|---|---|
| Date | 2021-07-23 00:38 -0700 |
| Message-ID | <cc11a4dd-5889-4aff-9524-59198fed8e66n@googlegroups.com> |
| In reply to | #511064 |
JF Nudrt schrieb am Freitag, 23. Juli 2021 um 09:28:26 UTC+2: > Am 23.07.21 um 09:07 schrieb Thomas Hochstein: > > Dann hat er ein Problem. Er muss schon belegen können, _warum_ "dieser > > Patient genau das" benötigt. Wenn sich die "nicht so gute" Wirksamkeit > > fassen lässt und auch durch eine Anpassung der Dosierung nicht in den > > Griff zu bekommen ist, dann reicht das ja. Ist halt aufwendig und > > macht keinen Spaß. > > > Arzneisteuerung und Wirkstoffvereinbarung > > Die Abschaffung der Richtgrößenprüfung > Ziel 35: Biosimilarfähige MAK in der Onkologie > Ziel 36: Somatropine > > > > > Die einzelnen Ziele und Menüpunkte hab ich Dir mal nicht ausgeklappt, > auf Wusch aber gern mehr Informationen. > > https://www.kvb.de/verordnungen/arzneimittel/wirkstoffvereinbarung/ Ihr beide seid eh schon wuschig genug.
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| From | Thomas Hochstein <thh@thh.name> |
|---|---|
| Date | 2021-07-23 09:32 +0200 |
| Message-ID | <gc.20210723093246.2084@scatha.ancalagon.de> |
| In reply to | #511064 |
Dr. Joachim Neudert schrieb: [170 Zeilen entfernt] > Die einzelnen Ziele und Menüpunkte hab ich Dir mal nicht ausgeklappt, > auf Wusch aber gern mehr Informationen. Na, da hat man doch als Arzt alles übersichtlich zusammengestellt. Wie bequem! -thh
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| From | "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> |
|---|---|
| Date | 2021-07-23 10:07 +0200 |
| Message-ID | <sddtbf$53g$1@solani.org> |
| In reply to | #511067 |
Am 23.07.21 um 09:32 schrieb Thomas Hochstein: > Dr. Joachim Neudert schrieb: > > [170 Zeilen entfernt] >> Die einzelnen Ziele und Menüpunkte hab ich Dir mal nicht ausgeklappt, >> auf Wusch aber gern mehr Informationen. > > Na, da hat man doch als Arzt alles übersichtlich zusammengestellt. > > Wie bequem! > > -thh > Ja, schon. Zur aut idem Regelung speziell findet meine KV Bayern 185 Dokumente für mich. https://www.kvb.de/suche/suchergebnisse/?L=0&id=3955&tx_solr%5Bq%5D=aut+idem+&tx_solr%5Bfilter%5D%5B%5D=&tx_solr%5Bfilter%5D%5B%5D= Ich glaube das ist öffentlich einsehbar. Informiert euch also gerne selbst. -- Bitt um Vrzihung, di Tast " " klmmt manchmal...
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| From | "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> |
|---|---|
| Date | 2021-07-23 10:37 +0200 |
| Message-ID | <sddv51$630$1@solani.org> |
| In reply to | #511070 |
Am 23.07.21 um 10:07 schrieb Dr. Joachim Neudert: > Am 23.07.21 um 09:32 schrieb Thomas Hochstein: >> Dr. Joachim Neudert schrieb: >> >> [170 Zeilen entfernt] >>> Die einzelnen Ziele und Menüpunkte hab ich Dir mal nicht ausgeklappt, >>> auf Wusch aber gern mehr Informationen. >> >> Na, da hat man doch als Arzt alles übersichtlich zusammengestellt. >> >> Wie bequem! >> >> -thh >> > Ja, schon. > > Zur aut idem Regelung speziell findet meine KV Bayern 185 Dokumente für > mich. > > https://www.kvb.de/suche/suchergebnisse/?L=0&id=3955&tx_solr%5Bq%5D=aut+idem+&tx_solr%5Bfilter%5D%5B%5D=&tx_solr%5Bfilter%5D%5B%5D= > > > Ich glaube das ist öffentlich einsehbar. > > Informiert euch also gerne selbst. > https://www.deutschesarztportal.de/interaktiv/arzt-fragt-rp/archiv/detail/patient-fordert-setzen-des-autidemkreuzes "Patient fordert Setzen des Aut-idem-Kreuzes 02.06.2020 Arzt fragt Rp. Wirtschaftliche Verordnung Frage: Ein Patient verlangt sehr fordernd das Setzen des Aut-Iidem-Kreuzes bei der Verordnung eines Arzneimittels, da er statt des rabattierten Generikums das Originalpräparat erhalten möchte. Ich sehe aber keinen medizinischen Grund, dies zu tun. Wie kann ich vorgehen? Antwort: In diesem Fall empfehlen wir, den Patienten auf die sogenannte Mehrkostenregelung hinzuweisen. Dabei können Versicherte in der Apotheke statt des rabattierten Arzneimittels ihr wirkstoffgleiches „Wunscharzneimittel“ erhalten (die Substitutionsvoraussetzungen müssen erfüllt sein). Dazu muss der Versicherte das Arzneimittel in der Apotheke zunächst komplett bezahlen und kann sich im Anschluss einen Teil der Kosten von seiner Krankenkasse erstatten lassen. Dafür erhält er in der Apotheke eine Kopie des Rezeptes und den Kassenbon. Beides wird bei der Krankenkasse eingereicht. Die Kasse wird dem Versicherten in diesem Fall nicht den gesamten Betrag erstatten, da Rezeptgebühren, Rabatte und eine Verwaltungsgebühr abgezogen werden." -- Bitt um Vrzihung, di Tast " " klmmt manchmal...
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2021-07-23 11:26 +0200 |
| Message-ID | <sde1vg$1vi$5@tota-refugium.de> |
| In reply to | #511075 |
Am 23.07.2021 um 10:37 schrieb Dr. Joachim Neudert: > Am 23.07.21 um 10:07 schrieb Dr. Joachim Neudert: >> Am 23.07.21 um 09:32 schrieb Thomas Hochstein: >>> Dr. Joachim Neudert schrieb: >>> >>> [170 Zeilen entfernt] >>>> Die einzelnen Ziele und Menüpunkte hab ich Dir mal nicht ausgeklappt, >>>> auf Wusch aber gern mehr Informationen. >>> >>> Na, da hat man doch als Arzt alles übersichtlich zusammengestellt. >>> >>> Wie bequem! >>> >>> -thh >>> >> Ja, schon. >> >> Zur aut idem Regelung speziell findet meine KV Bayern 185 Dokumente für >> mich. >> >> https://www.kvb.de/suche/suchergebnisse/?L=0&id=3955&tx_solr%5Bq%5D=aut+idem+&tx_solr%5Bfilter%5D%5B%5D=&tx_solr%5Bfilter%5D%5B%5D= >> >> >> Ich glaube das ist öffentlich einsehbar. Ist es, ja. Gleich der erste Treffer https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Verordnung/Patientenhinweise/KVB-PH-191118-SOP-Aut-idem-Regelung.pdf erklärt es dem Patienten doch eigentlich ganz gut. Ich habe hier schon Äußerungen von Ärzten gehört "Ich weiß nicht, welches Medikament Ihre Kasse jetzt gerade bezahlt, da soll sich die Apotheke drum kümmern. Ich schreibe Ihnen jetzt dieses Präparat auf, keine Ahnung, was Sie in der Apotheke bekommen werden." >> Informiert euch also gerne selbst. >> > > https://www.deutschesarztportal.de/interaktiv/arzt-fragt-rp/archiv/detail/patient-fordert-setzen-des-autidemkreuzes > > > "Patient fordert Setzen des Aut-idem-Kreuzes > 02.06.2020 Arzt fragt Rp. Wirtschaftliche Verordnung > Frage: > Ein Patient verlangt sehr fordernd das Setzen des Aut-Iidem-Kreuzes bei > der Verordnung eines Arzneimittels, da er statt des rabattierten > Generikums das Originalpräparat erhalten möchte. Ich sehe aber keinen > medizinischen Grund, dies zu tun. Wie kann ich vorgehen? > > > > Antwort: > In diesem Fall empfehlen wir, den Patienten auf die sogenannte > Mehrkostenregelung hinzuweisen. Dabei können Versicherte in der Apotheke > statt des rabattierten Arzneimittels ihr wirkstoffgleiches > „Wunscharzneimittel“ erhalten (die Substitutionsvoraussetzungen müssen > erfüllt sein). Dazu muss der Versicherte das Arzneimittel in der > Apotheke zunächst komplett bezahlen und kann sich im Anschluss einen > Teil der Kosten von seiner Krankenkasse erstatten lassen. Dafür erhält > er in der Apotheke eine Kopie des Rezeptes und den Kassenbon. Beides > wird bei der Krankenkasse eingereicht. Die Kasse wird dem Versicherten > in diesem Fall nicht den gesamten Betrag erstatten, da Rezeptgebühren, > Rabatte und eine Verwaltungsgebühr abgezogen werden." Ja. Rund 100 verschiedene Kassen bedeutet auch im Extremfall 100 verschiedene Rabattverträge und diese dann noch mit unterjährigen Laufzeiten. Da kann kein Mensch den Überblick behalten. Das weiß nur die Software des Apothekers, welches Medikament er bei einem Versicherten von A abgeben darf und welches bei einem von B usw. Als Arzt würde ich mir den Schuh nicht anziehen. Dem Patienten sagen, dass Du gerne sein Wunschpräpärat aufschreibst, "aut idem" aber leider nicht streichen oder ankreuzen (was auch immer nun stimmen mag) kannst, weil das nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen geht und ihn im übrigen auf die o.g. Regelung verweisen. Soll er in der Apotheke mosern, ist nicht mehr Dein Problem. -- Stephan Niemand schreibt ein Buch alleine.
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