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Groups > ger.ct > #455563 > unrolled thread

Mehrwertsteuer

Started byFrank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com>
First post2020-06-30 15:24 +0200
Last post2020-07-01 11:55 +0200
Articles 9 — 6 participants

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Contents

  Mehrwertsteuer Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com> - 2020-06-30 15:24 +0200
    Re: Mehrwertsteuer "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2020-06-30 15:37 +0200
    Re: Mehrwertsteuer Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2020-07-01 06:01 +0200
      Re: Mehrwertsteuer Martin Ebert <mx300@gmx.net> - 2020-07-01 06:44 +0200
        Re: Mehrwertsteuer Ulf.Kutzner@web.de - 2020-06-30 22:44 -0700
        Re: Mehrwertsteuer Sebastian Wolf <invalid@invalid.com> - 2020-07-01 12:08 +0200
    Re: Mehrwertsteuer Martin Ebert <mx300@gmx.net> - 2020-07-01 06:40 +0200
      Re: Mehrwertsteuer Ulf.Kutzner@web.de - 2020-06-30 22:43 -0700
      Re: Mehrwertsteuer Sebastian Wolf <invalid@invalid.com> - 2020-07-01 11:55 +0200

#455563 — Mehrwertsteuer

FromFrank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com>
Date2020-06-30 15:24 +0200
SubjectMehrwertsteuer
Message-ID<u2mmp4u1cy6g.1gij6913zs4x7$.dlg@40tude.net>
Hallo,

habe gerade die Telekom-Rechnung für Juli bekommen.

Die haben tatsächlich schon die Mehrwertsteuersenkung vorweg genommen: Auf
die "Monatlichen Beiträge" kommen 16%, auf die "Nutzungsabhängigen
Beiträge" 19%. Und das, obwohl das Rechnungsdatum der 30.06. ist. Klar, die
Bereitstellung des Anschlusses wird im Voraus berechnet.

Trotzdem schaut das gerade etwas merkwürdig aus, so eine Rechnung mit zwei
Steuersätzen von der Telekom.

Vor rund 25 Jahren nutzte ich noch Callback-Anbieter in den USA für
Ferngespräche, und da gab es kurzzeitig das merkwürdige Phänomen, daß die
Telekom Umsatzsteuer berechnen musste, die ausländischen Anbieter aber
nicht. IIRC hat die Telekom gegen diese himmelschreiende Ungerechtigkeit
dann irgendwann geklagt, und dann wurden auch die ausländischen Anbieter
irgendwie besteuert.

Grüße,

Frank

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#455565

From"Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org>
Date2020-06-30 15:37 +0200
Message-ID<rdff66$sf3$1@solani.org>
In reply to#455563
Am 30.06.20 um 15:24 schrieb Frank Hucklenbroich:
> Hallo,
> 
> habe gerade die Telekom-Rechnung für Juli bekommen.
> 
> Die haben tatsächlich schon die Mehrwertsteuersenkung vorweg genommen: Auf
> die "Monatlichen Beiträge" kommen 16%, auf die "Nutzungsabhängigen
> Beiträge" 19%. Und das, obwohl das Rechnungsdatum der 30.06. ist. Klar, die
> Bereitstellung des Anschlusses wird im Voraus berechnet.


Ist ja auch richtig so.

Stell Dir mal vor, die Mehrwertsteuer wäre überraschend von 19% auf 25%
angehoben worden.

Was glaubst Du, wieviel Firmen sich entschuldigt hätten "das kommt so
schnell und die Umsetzung ist ja so komplex, die nächsten 4 Monate
schaffen wir das noch nicht nicht und zahlen es einfach selbst anstelle
es an die Kunden weiterzugeben"?

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#455637

FromAndreas Bockelmann <xotzil@gmx.de>
Date2020-07-01 06:01 +0200
Message-ID<rdh8s2.9t4.1@wxp-nb-pm.local>
In reply to#455563
Michael Strauss schrieb:
> On Tue, 30 Jun 2020 15:24:17 +0200
> Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com> wrote:
> 
>> Die haben tatsächlich schon die Mehrwertsteuersenkung vorweg
>> genommen: Auf die "Monatlichen Beiträge" kommen 16%, auf die
>> "Nutzungsabhängigen Beiträge" 19%. Und das, obwohl das Rechnungsdatum
>> der 30.06. ist. Klar, die Bereitstellung des Anschlusses wird im
>> Voraus berechnet.
> 
> Das ist prinzipiell so richtig. Das für die Berechnung der
> Mehrwertsteuer maßgebliche Datum gilt das Leistungsdatum und nicht das
> Rechnungsdatum und schon gar nicht das Bestelldatum.
> 
> Wer also glaubt, aufgrund der niedrigen Mehrwertsteuer sich eine
> neue Karre bestellen zu müssen, die erst nächstes Jahr geliefert wird,
> kann eventuell dumm aus seiner Wäsche gucken.

Ich bin kein Steuerfachmann, aber wie sähe es den aus mit:

1) Bestellen der "neuen Karre"
2) Unvollständige Lieferung im Dezember 2020 (z.B. nur den Kfz-Brief)
3) Berechnung der Lieferung im Dezember mit Zahlungsziel 3 Monaten
4) "Nacherfüllung" der mangelhaften (weil unvollständigen) Lieferung im 
Februar 2020

?



-- 
  Mit freundlichen Grüßen
    Andreas Bockelmann

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#455643

FromMartin Ebert <mx300@gmx.net>
Date2020-07-01 06:44 +0200
Message-ID<rdh4bs$62o$1@dont-email.me>
In reply to#455637
Am 01.07.20 um 06:01 schrieb Andreas Bockelmann:

> Ich bin kein Steuerfachmann, aber wie sähe es den aus mit:

> 2) Unvollständige Lieferung im Dezember 2020 (z.B. nur den Kfz-Brief)

Funktioniert nicht.

Die Leistung wird durch die Abnahme erbracht. Beziehungsweise
durch die Möglichkeit der Abnahme: Das Autohaus hat die Hütte
und will am 21.12. Dir übergeben.

Mt
P.S: Anders sieht es bei fortlaufenden Leistungen aus, Telekom
unso.

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#455649

FromUlf.Kutzner@web.de
Date2020-06-30 22:44 -0700
Message-ID<4c496e36-9d15-4461-93cc-3583323d202bo@googlegroups.com>
In reply to#455643
Am Mittwoch, 1. Juli 2020 06:44:45 UTC+2 schrieb Leerstelle:

> Das Autohaus hat die Hütte

Wie meinen?

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#455681

FromSebastian Wolf <invalid@invalid.com>
Date2020-07-01 12:08 +0200
Message-ID<rdhnab$17pn$1@gioia.aioe.org>
In reply to#455643
Am 01.07.2020 um 06:44 schrieb Martin Ebert:
> Am 01.07.20 um 06:01 schrieb Andreas Bockelmann:
> 
>> Ich bin kein Steuerfachmann, aber wie sähe es den aus mit:
> 
>> 2) Unvollständige Lieferung im Dezember 2020 (z.B. nur den Kfz-Brief)
> 
> Funktioniert nicht.
> 
> Die Leistung wird durch die Abnahme erbracht. Beziehungsweise
> durch die Möglichkeit der Abnahme: Das Autohaus hat die Hütte
> und will am 21.12. Dir übergeben.


Wär wirklich blöd, wenn das richtig wäre

> Mt
> P.S: Anders sieht es bei fortlaufenden Leistungen aus, Telekom
> unso.
> 

Warum?

Gesetz sieht das anders. Primär massgeblich Rechnungsstellung, 
spätestens Lieferung. Dazu Latte von Ausnahmen. Lies z.B. § 13b UStG

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#455642

FromMartin Ebert <mx300@gmx.net>
Date2020-07-01 06:40 +0200
Message-ID<rdh432$4gk$2@dont-email.me>
In reply to#455563
Am 01.07.20 um 00:28 schrieb Michael Strauss:

> Das für die Berechnung der Mehrwertsteuer maßgebliche Datum gilt das
> Leistungsdatum und nicht das Rechnungsdatum und schon gar nicht das
> Bestelldatum.

Und genau diesen Punkt hat noch niemand verstanden. Meine
allgemeine Einrede in der Sache war völlig erfolglos.

Mt

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#455648

FromUlf.Kutzner@web.de
Date2020-06-30 22:43 -0700
Message-ID<680afe47-34f0-4d7c-94f9-347b8dc23be3o@googlegroups.com>
In reply to#455642
Am Mittwoch, 1. Juli 2020 06:40:03 UTC+2 schrieb Leerstelle:
 
> Und genau diesen Punkt hat noch niemand verstanden.

Jaja.

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#455678

FromSebastian Wolf <invalid@invalid.com>
Date2020-07-01 11:55 +0200
Message-ID<rdhmja$qme$1@gioia.aioe.org>
In reply to#455642
Am 01.07.2020 um 06:40 schrieb Martin Ebert:
> Am 01.07.20 um 00:28 schrieb Michael Strauss:
> 
>> Das für die Berechnung der Mehrwertsteuer maßgebliche Datum gilt das
>> Leistungsdatum und nicht das Rechnungsdatum und schon gar nicht das
>> Bestelldatum.
> 
> Und genau diesen Punkt hat noch niemand verstanden. Meine
> allgemeine Einrede in der Sache war völlig erfolglos.
> 
> Mt
> 

Glaube eher, jeder hat das verstanden. Ausser dir möglicherweise. Hat 
sich ja daran nichts geändert

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