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Groups > ger.ct > #514896 > unrolled thread
| Started by | Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> |
|---|---|
| First post | 2021-08-18 18:09 +0200 |
| Last post | 2021-08-19 20:57 +0000 |
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NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2021-08-18 18:09 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-08-18 18:21 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-08-18 19:40 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2021-08-18 19:42 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-08-18 22:31 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2021-08-19 08:26 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> - 2021-08-19 15:26 +0000
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis hc.ahlmann@gmx.de (HC Ahlmann) - 2021-08-19 13:40 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2021-08-19 15:18 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> - 2021-08-19 16:18 +0000
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2021-08-20 08:32 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> - 2021-08-21 04:41 +0000
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-08-19 15:31 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2021-08-19 16:13 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-08-19 16:24 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis hc.ahlmann@gmx.de (HC Ahlmann) - 2021-08-19 21:06 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-08-19 21:42 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2021-08-20 07:52 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-08-20 08:53 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2021-08-20 07:22 +0000
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-08-20 10:02 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2021-08-20 08:31 +0000
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-08-20 10:46 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2021-08-20 09:00 +0000
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-08-20 11:21 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-08-20 15:00 +0200
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Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Jörg Tewes <jogi1964@gmx.net> - 2021-08-20 18:20 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2021-08-20 18:00 +0000
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Jörg Tewes <jogi1964@gmx.net> - 2021-08-20 23:51 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2021-08-21 06:23 +0000
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-08-21 10:50 +0200
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Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-08-21 12:57 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2021-08-21 11:17 +0000
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-08-21 18:08 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Jörg Tewes <jogi1964@gmx.net> - 2021-08-21 13:21 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2021-08-21 16:40 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Jörg Tewes <jogi1964@gmx.net> - 2021-08-21 20:17 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2021-08-21 18:58 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-08-22 12:33 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> - 2021-08-21 05:19 +0000
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> - 2021-08-21 05:13 +0000
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-08-21 08:43 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2021-08-20 12:33 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-08-20 12:59 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Jörg Tewes <jogi1964@gmx.net> - 2021-08-21 00:10 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-08-21 00:22 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Jörg Tewes <jogi1964@gmx.net> - 2021-08-21 11:34 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-08-21 11:48 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-08-21 03:57 -0700
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-08-21 13:03 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Heiner Hass <heinerh@gmx.net> - 2021-08-21 13:01 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2021-08-21 16:42 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-08-22 12:18 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2021-08-22 11:30 +0000
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Jörg Tewes <jogi1964@gmx.net> - 2021-08-21 13:01 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-08-21 13:13 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Jörg Tewes <jogi1964@gmx.net> - 2021-08-21 13:31 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2021-08-21 13:44 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> - 2021-08-21 05:10 +0000
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> - 2021-08-21 04:52 +0000
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> - 2021-08-21 04:48 +0000
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-08-20 00:24 -0700
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-08-20 09:51 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2021-08-20 12:35 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-08-20 13:10 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> - 2021-08-21 05:29 +0000
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis hc.ahlmann@gmx.de (HC Ahlmann) - 2021-08-20 07:58 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2021-08-20 08:36 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2021-08-20 09:31 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2021-08-20 22:51 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> - 2021-08-21 05:49 +0000
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2021-08-21 10:01 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-08-21 10:20 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2021-08-21 10:25 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> - 2021-08-21 21:00 +0000
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2021-08-21 23:36 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2021-08-22 08:57 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2021-08-22 09:41 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2021-08-21 21:26 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-08-21 13:52 -0700
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-08-20 09:38 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-08-20 00:53 -0700
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-08-20 10:09 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2021-08-20 09:43 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> - 2021-08-21 05:38 +0000
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2021-08-18 20:05 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-08-18 20:22 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2021-08-18 22:19 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Bonita Montero <Bonita.Montero@gmail.com> - 2021-08-18 20:44 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> - 2021-08-19 02:36 +0000
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Bonita Montero <Bonita.Montero@gmail.com> - 2021-08-19 05:35 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> - 2021-08-19 14:08 +0000
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis spamfalle2@arcor.de (Marc Stibane) - 2021-08-19 17:41 +0200
Re: NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> - 2021-08-19 20:57 +0000
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| From | Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2021-08-18 18:09 +0200 |
| Subject | NRW: Schülerausweis gilt als Testnachweis |
| Message-ID | <sfjibu.87o.1@wxp-nb-pm.local> |
Schülerausweis gilt als Testnachweis
Für Schülerinnen und Schüler ändert sich aber wenig. Wer seinen
Schülerausweis hat, der gilt als getestet und kann damit dann auch ins Kino
oder auf Sportveranstaltungen, die drinnen stattfinden. Schulen können jetzt
auch Termine in den Impfzentren für alle Schüler ab 12 Jahren machen. Eine
Impfung braucht man für den Schulbesuch aber auch in Zukunft nicht.
(Quelle:
<https://kinder.wdr.de/radio/kiraka/nachrichten/klicker/coronaregeln-128.html>)
Anmerkung dazu: Noch findet Unterricht in NRW mit ungetesteten Schülern
statt. Es wird Zeit, dass Laschet Bundeskanzler wird, einen noch
schlechteren MiniPrä kann NRW nicht mehr bekommen.
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2021-08-18 18:21 +0200 |
| Message-ID | <sfjc2k$3dq$21@tota-refugium.de> |
| In reply to | #514896 |
Am 18.08.2021 um 18:09 schrieb Andreas Bockelmann: > Schülerausweis gilt als Testnachweis > > Für Schülerinnen und Schüler ändert sich aber wenig. Wer seinen > Schülerausweis hat, der gilt als getestet und kann damit dann auch ins Kino > oder auf Sportveranstaltungen, die drinnen stattfinden. Schulen können jetzt > auch Termine in den Impfzentren für alle Schüler ab 12 Jahren machen. Eine > Impfung braucht man für den Schulbesuch aber auch in Zukunft nicht. > (Quelle: > <https://kinder.wdr.de/radio/kiraka/nachrichten/klicker/coronaregeln-128.html>) > > Anmerkung dazu: Noch findet Unterricht in NRW mit ungetesteten Schülern > statt. Es wird Zeit, dass Laschet Bundeskanzler wird, einen noch > schlechteren MiniPrä kann NRW nicht mehr bekommen. Korrektur: Die Kinder müssen 2 Pflichttests pro Woche machen und zwar schon seit April. Sonst wäre das ja völlig albern, den Schülerausweis als Testnachweis zuzulassen. https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-fuehrt-testpflicht-schulen-ein-kuenftig-fuer-alle-schuelerinnen-und -- Stephan
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2021-08-18 19:40 +0200 |
| Message-ID | <sfjglp$3dq$22@tota-refugium.de> |
| In reply to | #514898 |
Am 18.08.2021 um 19:16 schrieb Diedrich Ehlerding: > Stephan Bumberger meinte: > >> Korrektur: Die Kinder müssen 2 Pflichttests pro Woche machen und zwar >> schon seit April. Sonst wäre das ja völlig albern, den Schülerausweis >> als Testnachweis zuzulassen. > > Und was ist, wenn ein schüler krank ist nd zu Hause bleibt? Angeblich > verläuft ja Corona bei Kindern meist milde; wenn der also von seinen > Eltern für eine Woche krank gemeldet wird, weil sie meinen "!der hat ne > Erkältung", dann hat er trotzdem noch seinen Schülerausweis. Und wenn > das keine Erkältung, sondern Corona ist, verteilt er das dann lustig > weiter, wenn er trotz "Erkältung" mit seinen Spezis ins Kino geht, oder > ins Fußballstadion. Mehr als das, was in dem Presseartikel stand weiß ich auch nicht, sorry. > Was ist denn so kompliziert daran, den Schülern die Testergebnisse > auszuhändigen? Die haben doch eh alle ein Handy, da reicht doch dann ne > SMS mit dem Link, wo sie den Tesdt in die Corona-App oder Luca-App laden > können. Es sind Selbsttests unter Aufsicht. Da gibt es keinen QR-Code für. -- Stephan
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| From | Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> |
|---|---|
| Date | 2021-08-18 19:42 +0200 |
| Message-ID | <nctvuhxtpc.ln2@diedrich.ddnssec.de> |
| In reply to | #514898 |
Stephan Bumberger meinte: > Korrektur: Die Kinder müssen 2 Pflichttests pro Woche machen und zwar > schon seit April. Sonst wäre das ja völlig albern, den Schülerausweis > als Testnachweis zuzulassen. Und was ist, wenn ein Schüler krank ist und zu Hause bleibt? Angeblich verläuft ja Corona bei Kindern meist milde; wenn der also von seinen Eltern für eine Woche krank gemeldet wird, weil sie meinen "der hat ne Erkältung", dann hat er trotzdem noch seinen Schülerausweis. Und wenn das keine Erkältung, sondern Corona ist, verteilt er das dann lustig weiter, wenn er trotz "Erkältung" mit seinen Spezis ins Kino geht, oder ins Fußballstadion. Was ist denn so kompliziert daran, den Schülern die Testergebnisse auszuhändigen? Die haben doch eh alle ein Handy, da reicht doch dann ne SMS mit dem Link, wo sie den Tesdt in die Corona-App oder Luca-App laden können. -- gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4 fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4 HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2021-08-18 22:31 +0200 |
| Message-ID | <sfjqn8$s8p$3@tota-refugium.de> |
| In reply to | #514901 |
Am 18.08.2021 um 22:23 schrieb Michael Zink: > On Wed, 18 Aug 2021 21:45:50 +0200, Michael Zink wrote: > >> Oder wenn er positiv getestet wurde ... >> >> Klar, dann muß er zuhause bleiben und ein positiv getesteter Geimpfter >> ist in der gleichen Situation. Trotzdem finde ich es seltsam. > > Andererseits wäre es natürlich eine "Impfpflicht" zusätzlich zu > regelmäßigen Tests blöd. Geimpfte sind immer von der Testpflicht ausgenommen. Getestet werden nur Ungeimpfte. > Wieder andererseits gelten auf diese Art zwei > "Schnelltests" eine ganze Woche lang. So ist es und die kosten auch keine 18 € das Stück. > Wie man es macht, ist es verkehrt ... So schaut es aus. -- Stephan
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| From | Michael Zink <michael@swamp.franken.de> |
|---|---|
| Date | 2021-08-19 08:26 +0200 |
| Message-ID | <io6bsvFo530U1@mid.individual.net> |
| In reply to | #514914 |
On Wed, 18 Aug 2021 22:31:36 +0200, Stephan Bumberger wrote: >> Andererseits wäre es natürlich eine "Impfpflicht" zusätzlich zu >> regelmäßigen Tests blöd. Mist. Ich wollte eigentlich schreiben Andererseits wäre natürlich eine "Testpflicht" zusätzlich zu regelmäßigen Tests blöd. >Geimpfte sind immer von der Testpflicht ausgenommen. Getestet werden nur >Ungeimpfte. Ja, klar ... Auf Wiederlesen Michael -- Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!
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| From | Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> |
|---|---|
| Date | 2021-08-19 15:26 +0000 |
| Message-ID | <pan$df2ae$93d204aa$b75576c5$c838642a@news.marquee-moon.de> |
| In reply to | #514921 |
Am Thu, 19 Aug 2021 08:26:43 +0200 schrieb Michael Zink: > On Wed, 18 Aug 2021 22:31:36 +0200, Stephan Bumberger wrote: > >>> Andererseits wäre es natürlich eine "Impfpflicht" zusätzlich zu >>> regelmäßigen Tests blöd. > > Mist. Ich wollte eigentlich schreiben > Impfen plus testen mögen manche vielleicht als böd empfinden, blöd ist es hingegen nicht. Wenn Du hier als Doppeltgeimpfter in einem Krankenhaus aufgenommen werden willst, muß man sich testen lassen, die sind ja nicht blöd. Tja, da geht es nicht um Wahlkampf oder Bequemlichkeit, sondern um Verantwortung. Es wäre also mitnichten blöde, wenn geimpfte Schüler da trotzdem noch zusammen mit den Nichtgeimpften getestet würden. Die Testerei in den Schulen hat ja auch noch mal einen leicht anderen Grund und da ist es egal ob ein Ungeimpfter oder ein Geimpfter einen schwelenden Cluster durch einen positiven Test anzeigt. Man will den Cluster halt austreten bevor man die ganze Schule schließen muß.
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| From | hc.ahlmann@gmx.de (HC Ahlmann) |
|---|---|
| Date | 2021-08-19 13:40 +0200 |
| Message-ID | <1pe5ukx.uu3ae9shhh25N%hc.ahlmann@gmx.de> |
| In reply to | #514901 |
Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> wrote: > Stephan Bumberger meinte: > > > Korrektur: Die Kinder müssen 2 Pflichttests pro Woche machen und zwar > > schon seit April. Sonst wäre das ja völlig albern, den Schülerausweis > > als Testnachweis zuzulassen. > > Und was ist, wenn ein Schüler krank ist und zu Hause bleibt? Was ist mit den Herbstferien? Es gibt noch viel mehr Löcher, wie ich heute von einem Schulleiter erfuhr. Zwei Tests pro Woche decken 96h von 168h ab; Schüler gelten also während 72h in der Woche als negativ getestet, obwohl ihr Status unbestimmt ist. Die Schulen können auch nicht trivial einen Schülerausweis einziehen, wenn ein Schnelltest positiv ist. Das Schulministerium hat einen riesigen Bock geschossen. -- Munterbleiben HC
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| From | Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2021-08-19 15:18 +0200 |
| Message-ID | <1p56rp7mazhog.10716ulf291d0.dlg@40tude.net> |
| In reply to | #514956 |
Am Thu, 19 Aug 2021 13:40:09 +0200 schrieb HC Ahlmann: > Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> wrote: > >> Stephan Bumberger meinte: >> >>> Korrektur: Die Kinder müssen 2 Pflichttests pro Woche machen und zwar >>> schon seit April. Sonst wäre das ja völlig albern, den Schülerausweis >>> als Testnachweis zuzulassen. >> >> Und was ist, wenn ein Schüler krank ist und zu Hause bleibt? > > Was ist mit den Herbstferien? > > Es gibt noch viel mehr Löcher, wie ich heute von einem Schulleiter > erfuhr. Zwei Tests pro Woche decken 96h von 168h ab; Schüler gelten also > während 72h in der Woche als negativ getestet, obwohl ihr Status > unbestimmt ist. Die Schulen können auch nicht trivial einen > Schülerausweis einziehen, wenn ein Schnelltest positiv ist. Wenn ein Schnelltest positiv ist, dann rollt die ganze Quarantainemaschinerie an. Dann wird der Schüler und seine Familie amtlicherseits zur Quarantaine vergattert, die erst wieder aufgehoben wird, wenn alle sich mit PCR-Tests wieder freigetestet haben und dies dem Amt mitgeteilt wurde (was u.U. nicht am selben Tag geht). Der ist dann also erst mal aus dem Verkehr gezogen. > Das Schulministerium hat einen riesigen Bock geschossen. Naja, irgendwie muss man auch den Schülern ihr Leben zurück geben, die haben mit am meisten unter den Maßnahmen gelitten. Und das Argument, daß die Kinder eine Gefahr für andere sind, zieht nicht mehr, seit sich die Erwachsenen impfen lassen können. Wenn also irgendwo Corona-positive Kinder durch die Maschen schlüpfen ist das eigentlich kein Problem - die Kinder erkranken zum überwiegenden Teil nicht ernsthaft, und die Erwachsenen sollen sich gefälligst impfen lassen. Hier hat das Schulministerium eine Abwägung getroffen zwischen dem Risiko der (bewusst!) Ungeimpften und den Freiheiten der Kinder, und sich für die Kinder entschieden. Grüße, Frank
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| From | Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> |
|---|---|
| Date | 2021-08-19 16:18 +0000 |
| Message-ID | <pan$73275$228165e1$ea824a02$2bcb7e95@news.marquee-moon.de> |
| In reply to | #514962 |
Am Thu, 19 Aug 2021 15:18:06 +0200 schrieb Frank Hucklenbroich: > Am Thu, 19 Aug 2021 13:40:09 +0200 schrieb HC Ahlmann: > >> Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> wrote: >> >>> Stephan Bumberger meinte: >>> >>>> Korrektur: Die Kinder müssen 2 Pflichttests pro Woche machen und zwar >>>> schon seit April. Sonst wäre das ja völlig albern, den Schülerausweis >>>> als Testnachweis zuzulassen. >>> >>> Und was ist, wenn ein Schüler krank ist und zu Hause bleibt? >> >> Was ist mit den Herbstferien? >> >> Es gibt noch viel mehr Löcher, wie ich heute von einem Schulleiter >> erfuhr. Zwei Tests pro Woche decken 96h von 168h ab; Schüler gelten also >> während 72h in der Woche als negativ getestet, obwohl ihr Status >> unbestimmt ist. Die Schulen können auch nicht trivial einen >> Schülerausweis einziehen, wenn ein Schnelltest positiv ist. > > Wenn ein Schnelltest positiv ist, dann rollt die ganze > Quarantainemaschinerie an. Dann wird der Schüler und seine Familie > amtlicherseits zur Quarantaine vergattert, die erst wieder aufgehoben wird, > wenn alle sich mit PCR-Tests wieder freigetestet haben und dies dem Amt > mitgeteilt wurde (was u.U. nicht am selben Tag geht). Der ist dann also > erst mal aus dem Verkehr gezogen. > Das ist mitnichten so, bzw, es hängt stark von jeweiligen Gesundheitsamt ab. Fallbeispiel: Schüler aus den SK Kiel und aus dem LK Plön gingen in Kiel auf eine gemeinsame Schule. Bei den positiven Schülern aus Kiel, kamen nur die Schüler in Isolation, aber die in ihrem Haushalt Lebenden nicht in Quarantäne. In Plön hat man sinnvollerweise auch gleich die Eltern und Geschwister mit ins das Abklingbecken gestellt, weil man eh davon ausgehen konnte, daß sich mindestens ein Teil dieser engen Kontaktpersonen anstecken würde. Unabhängig von den jeweils gültigen Regeln, haben die Gesundheitsämter einen Ermessensspielraum, der unterschiedlich ausgeschöpft wird.
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| From | Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2021-08-20 08:32 +0200 |
| Message-ID | <ucah8wyffdwj.1lgifc3ddv6v2.dlg@40tude.net> |
| In reply to | #514980 |
Am 19 Aug 2021 16:18:34 GMT schrieb Markus Luft: > Am Thu, 19 Aug 2021 15:18:06 +0200 schrieb Frank Hucklenbroich: > >> Am Thu, 19 Aug 2021 13:40:09 +0200 schrieb HC Ahlmann: >> >>> Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> wrote: >>> >>>> Stephan Bumberger meinte: >>>> >>>>> Korrektur: Die Kinder müssen 2 Pflichttests pro Woche machen und zwar >>>>> schon seit April. Sonst wäre das ja völlig albern, den Schülerausweis >>>>> als Testnachweis zuzulassen. >>>> >>>> Und was ist, wenn ein Schüler krank ist und zu Hause bleibt? >>> >>> Was ist mit den Herbstferien? >>> >>> Es gibt noch viel mehr Löcher, wie ich heute von einem Schulleiter >>> erfuhr. Zwei Tests pro Woche decken 96h von 168h ab; Schüler gelten also >>> während 72h in der Woche als negativ getestet, obwohl ihr Status >>> unbestimmt ist. Die Schulen können auch nicht trivial einen >>> Schülerausweis einziehen, wenn ein Schnelltest positiv ist. >> >> Wenn ein Schnelltest positiv ist, dann rollt die ganze >> Quarantainemaschinerie an. Dann wird der Schüler und seine Familie >> amtlicherseits zur Quarantaine vergattert, die erst wieder aufgehoben wird, >> wenn alle sich mit PCR-Tests wieder freigetestet haben und dies dem Amt >> mitgeteilt wurde (was u.U. nicht am selben Tag geht). Der ist dann also >> erst mal aus dem Verkehr gezogen. >> > Das ist mitnichten so, bzw, es hängt stark von jeweiligen > Gesundheitsamt ab. > Fallbeispiel: > Schüler aus den SK Kiel und aus dem LK Plön gingen in Kiel auf eine > gemeinsame Schule. Bei den positiven Schülern aus Kiel, kamen nur die > Schüler in Isolation, aber die in ihrem Haushalt Lebenden nicht in > Quarantäne. Das ist natürlich schlecht. > In Plön hat man sinnvollerweise auch gleich die Eltern und > Geschwister mit ins das Abklingbecken gestellt, weil man eh davon > ausgehen konnte, daß sich mindestens ein Teil dieser engen > Kontaktpersonen anstecken würde. So sollte es eigentlich überall laufen. > Unabhängig von den jeweils gültigen Regeln, haben die Gesundheitsämter > einen Ermessensspielraum, der unterschiedlich ausgeschöpft wird. Na toll. Grüße, Frank
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| From | Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> |
|---|---|
| Date | 2021-08-21 04:41 +0000 |
| Message-ID | <pan$814e4$9a79ec5c$21801a17$39f9dc0f@news.marquee-moon.de> |
| In reply to | #515012 |
Am Fri, 20 Aug 2021 08:32:57 +0200 schrieb Frank Hucklenbroich: > Am 19 Aug 2021 16:18:34 GMT schrieb Markus Luft: > >> Am Thu, 19 Aug 2021 15:18:06 +0200 schrieb Frank Hucklenbroich: >> >>> Am Thu, 19 Aug 2021 13:40:09 +0200 schrieb HC Ahlmann: >>> >>>> Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> wrote: >>>> >>>>> Stephan Bumberger meinte: >>>>> >>>>>> Korrektur: Die Kinder müssen 2 Pflichttests pro Woche machen und zwar >>>>>> schon seit April. Sonst wäre das ja völlig albern, den Schülerausweis >>>>>> als Testnachweis zuzulassen. >>>>> >>>>> Und was ist, wenn ein Schüler krank ist und zu Hause bleibt? >>>> >>>> Was ist mit den Herbstferien? >>>> >>>> Es gibt noch viel mehr Löcher, wie ich heute von einem Schulleiter >>>> erfuhr. Zwei Tests pro Woche decken 96h von 168h ab; Schüler gelten also >>>> während 72h in der Woche als negativ getestet, obwohl ihr Status >>>> unbestimmt ist. Die Schulen können auch nicht trivial einen >>>> Schülerausweis einziehen, wenn ein Schnelltest positiv ist. >>> >>> Wenn ein Schnelltest positiv ist, dann rollt die ganze >>> Quarantainemaschinerie an. Dann wird der Schüler und seine Familie >>> amtlicherseits zur Quarantaine vergattert, die erst wieder aufgehoben wird, >>> wenn alle sich mit PCR-Tests wieder freigetestet haben und dies dem Amt >>> mitgeteilt wurde (was u.U. nicht am selben Tag geht). Der ist dann also >>> erst mal aus dem Verkehr gezogen. >>> >> Das ist mitnichten so, bzw, es hängt stark von jeweiligen >> Gesundheitsamt ab. >> Fallbeispiel: >> Schüler aus den SK Kiel und aus dem LK Plön gingen in Kiel auf eine >> gemeinsame Schule. Bei den positiven Schülern aus Kiel, kamen nur die >> Schüler in Isolation, aber die in ihrem Haushalt Lebenden nicht in >> Quarantäne. > > Das ist natürlich schlecht. > >> In Plön hat man sinnvollerweise auch gleich die Eltern und >> Geschwister mit ins das Abklingbecken gestellt, weil man eh davon >> ausgehen konnte, daß sich mindestens ein Teil dieser engen >> Kontaktpersonen anstecken würde. > > So sollte es eigentlich überall laufen. > Ja, nur haben sich "natürlich" die Eltern aus PLÖ beschwert. Und was war die Reaktion der Landesregierung? Man hat beschlossen, daß es sich nacht dem GA der jeweiligen Schule richten soll. Hier als nach dem merkbefreiteren GA. Man hat nicht das sicherere Verfahren festgelegt. >> Unabhängig von den jeweils gültigen Regeln, haben die Gesundheitsämter >> einen Ermessensspielraum, der unterschiedlich ausgeschöpft wird. > > Na toll. > Das muß ja nicht grundsätzlich falsch sein, aber FL kann froh sein, daß Wodarg da nicht mehr Amtsarzt ist. Bei den Gesundheitsämtern redet die Politik viel rein, vielleicht nicht so direkt, aber da reicht ein Wink. HB, S-H und MV verzichten auf Quarantäne für vollständig Geimpfte. Das ist aber aus medizinischer Sicht so falsch. Da soll man nur darauf achten, ob man sich möglicherweise krank fühlt. Schwachsinn! In HH entscheidet das GA. Das vollständig Geimpfte sich dennoch infizieren und dann auch andere infizieren, wird häufiger werden. Da würde ich doch wenigstens schon mal einen PCR-Test anordnen. Genauer 2. Und sowas kriegt man auch innerhalb von 24 h hin. Muß man Geimpfte eben priorisieren. Oder man könnte besondere Maßnahmen verhängen, also grundsätzliche Maskenpflicht und vorläufiges Betretungsverbot für sensible Bereiche. Also z.B körpernahe Dienstleistungen, Innengastronomie, Altenheime, usw.
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2021-08-19 15:31 +0200 |
| Message-ID | <sflmg0$a15$5@tota-refugium.de> |
| In reply to | #514956 |
Am 19.08.2021 um 13:40 schrieb HC Ahlmann: > Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> wrote: > >> Stephan Bumberger meinte: >> >>> Korrektur: Die Kinder müssen 2 Pflichttests pro Woche machen und zwar >>> schon seit April. Sonst wäre das ja völlig albern, den Schülerausweis >>> als Testnachweis zuzulassen. >> >> Und was ist, wenn ein Schüler krank ist und zu Hause bleibt? > > Was ist mit den Herbstferien? Die derzeitige Verordnung gilt ja zunächst nur bis 17.9.2021, die Herbstferien beginnen am 12.10.. Das Thema ist zunächst mal nicht weiter wichtig. Ich gehe davon aus, dass das während der Ferien natürlich nicht gelten wird, denn dann entfallen ja die Schultestungen. Das kann man alles in die nächste Version schreiben, eilt nicht. > Es gibt noch viel mehr Löcher, wie ich heute von einem Schulleiter > erfuhr. Zwei Tests pro Woche decken 96h von 168h ab; Schüler gelten also > während 72h in der Woche als negativ getestet, obwohl ihr Status > unbestimmt ist. Das ist ein Problem von Beginn an, denn streng genommen bräuchte man 3 Tests pro Woche. Montag, Mittwoch, Freitag. Das hat man aber noch nie gemacht, es waren immer nur 2. Nun habe ich keine Kinder mehr, die zur Schule gehen, daher weiß ich nicht, an welchen beiden Tagen getestet wird. Aber wenn es Montag und Donnerstag wären, dann wäre nur der Sonntag einen Tag zu lange her. Die Alternative bedeutete natürlich deutlich mehr Aufwand. Die Schüler haben ein Recht auf die Ausstellung einer Testbescheinigung, das steht so in § 4a Coronatestverordnung. Jetzt kann man sich überlegen, was das für eine Schule mit 1.000 Schülern bedeuten würde. Da sitzen normal 2 Sekretärinnen im Sekretariat. Die sollen jetzt pro Woche 2.000 Bestätigungen erstellen. Viel Spaß dabei. > Die Schulen können auch nicht trivial einen > Schülerausweis einziehen, wenn ein Schnelltest positiv ist. Das ist auch gar nicht nötig, denn dann greift die bekannte Maschinerie. Sofortige Isolation, PCR-Test und für den Fall, dass der auch positiv ist, dann angeordnete Quarantäne. > Das Schulministerium hat einen riesigen Bock geschossen. Na ja, so groß ist der Bock jetzt auch wieder nicht. Man darf ja dabei nicht vergessen, dass diese Schülerausweise nur bis 18 Jahre den Test ersetzen und genau von dieser Altersgruppe war man nun die ganze Zeit der Ansicht, von denen ginge keine große Gefahr aus. Daran hat sich im Prinzip auch nicht viel geändert. Daher muss man bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nun nicht wirklich so hinterher sein, dass die auch ja keine Minute ungetestet sind. -- Stephan
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| From | Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2021-08-19 16:13 +0200 |
| Message-ID | <3iypnd4sx6xf.vuzasua6mkos$.dlg@40tude.net> |
| In reply to | #514964 |
Am Thu, 19 Aug 2021 15:31:44 +0200 schrieb Stephan Bumberger: > Das ist auch gar nicht nötig, denn dann greift die bekannte Maschinerie. > Sofortige Isolation, PCR-Test und für den Fall, dass der auch positiv > ist, dann angeordnete Quarantäne. Die Quarantaine wird mitunter schon nach dem positiven Schnelltest angeordnet. So ist es einem Bekannten von mir ergangen, der hat vor einer Bahnreise nach Sylt einen Schnelltest gemacht, der war positiv, er bekam dann sofort eine angeordnete Quarantaine. Bis der nachfolgende PCR-Test negativ war, ging ein Tag ins Land und es war eine üble Rennerei, die offizielle Quarantaine aufheben zu lassen, weil das negative PCR-Testergebnis eben nicht automatisch ans Amt gemeldet wird. Da muss man sich dann selbst ans Telefon hängen und schauen, daß man beim Gesundheitsamt an der richtigen Stelle jemanden erreicht (was ein paar Stunden dauern kann, denn solche Fälle gibt es ja ständig). Am Ende hat er dann einen Urlaubstag verloren. Zumindest den Bahnfahrschein konnte er kostenlos umbuchen, weil wegen dem Unwetter in NRW zahlreiche Züge ausgefallen waren. Grüße, Frank
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2021-08-19 16:24 +0200 |
| Message-ID | <sflpjk$a15$6@tota-refugium.de> |
| In reply to | #514967 |
Am 19.08.2021 um 16:13 schrieb Frank Hucklenbroich: > Am Thu, 19 Aug 2021 15:31:44 +0200 schrieb Stephan Bumberger: > >> Das ist auch gar nicht nötig, denn dann greift die bekannte Maschinerie. >> Sofortige Isolation, PCR-Test und für den Fall, dass der auch positiv >> ist, dann angeordnete Quarantäne. > > Die Quarantaine wird mitunter schon nach dem positiven Schnelltest > angeordnet. So ist es einem Bekannten von mir ergangen, der hat vor einer > Bahnreise nach Sylt einen Schnelltest gemacht, der war positiv, er bekam > dann sofort eine angeordnete Quarantaine. Bis der nachfolgende PCR-Test > negativ war, ging ein Tag ins Land und es war eine üble Rennerei, die > offizielle Quarantaine aufheben zu lassen, weil das negative > PCR-Testergebnis eben nicht automatisch ans Amt gemeldet wird. Da muss man > sich dann selbst ans Telefon hängen und schauen, daß man beim > Gesundheitsamt an der richtigen Stelle jemanden erreicht (was ein paar > Stunden dauern kann, denn solche Fälle gibt es ja ständig). Am Ende hat er > dann einen Urlaubstag verloren. Zumindest den Bahnfahrschein konnte er > kostenlos umbuchen, weil wegen dem Unwetter in NRW zahlreiche Züge > ausgefallen waren. Jetzt, wo Du das so sagst, erinnere ich mich wieder; Du schriebst davon. Das ist ja dann alles noch viel unangenehmer. Jedenfalls kommen die positiv Getesteten dann erstmal weg, da nutzt ihnen auch der Schülerausweis nichts. -- Stephan
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| From | hc.ahlmann@gmx.de (HC Ahlmann) |
|---|---|
| Date | 2021-08-19 21:06 +0200 |
| Message-ID | <1pe6fqe.781haha13qbeN%hc.ahlmann@gmx.de> |
| In reply to | #514969 |
Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> wrote: > Am 19.08.2021 um 16:13 schrieb Frank Hucklenbroich: > > Am Thu, 19 Aug 2021 15:31:44 +0200 schrieb Stephan Bumberger: > > > >> Das ist auch gar nicht nötig, denn dann greift die bekannte Maschinerie. > >> Sofortige Isolation, PCR-Test und für den Fall, dass der auch positiv > >> ist, dann angeordnete Quarantäne. > > > > Die Quarantaine wird mitunter schon nach dem positiven Schnelltest > > angeordnet. So ist es einem Bekannten von mir ergangen, der hat vor einer > > Bahnreise nach Sylt einen Schnelltest gemacht, der war positiv, er bekam > > dann sofort eine angeordnete Quarantaine. Bis der nachfolgende PCR-Test > > negativ war, ging ein Tag ins Land und es war eine üble Rennerei, die > > offizielle Quarantaine aufheben zu lassen, weil das negative > > PCR-Testergebnis eben nicht automatisch ans Amt gemeldet wird. Da muss man > > sich dann selbst ans Telefon hängen und schauen, daß man beim > > Gesundheitsamt an der richtigen Stelle jemanden erreicht (was ein paar > > Stunden dauern kann, denn solche Fälle gibt es ja ständig). Am Ende hat er > > dann einen Urlaubstag verloren. Zumindest den Bahnfahrschein konnte er > > kostenlos umbuchen, weil wegen dem Unwetter in NRW zahlreiche Züge > > ausgefallen waren. > > Jetzt, wo Du das so sagst, erinnere ich mich wieder; Du schriebst davon. > Das ist ja dann alles noch viel unangenehmer. Jedenfalls kommen die > positiv Getesteten dann erstmal weg, da nutzt ihnen auch der > Schülerausweis nichts. Ein positiv-getesteter Schüler muss nur zu Hause ausbüchsen und kann unterwegs seine "Gefängnis-frei-Karte" zeigen, denn sein Schüleruasweis zeigt ja, dass er negativ getestet ist. Es gibt keinen Kausalzusammenhang zwischen Schülerausweis und einem negativen Schnelltest, deshalb ist es irrwitzig, einem Schülerausweis diese Funktion zuzuordnen. -- Munterbleiben HC
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2021-08-19 21:42 +0200 |
| Message-ID | <sfmc7j$b5f$1@tota-refugium.de> |
| In reply to | #514987 |
Am 19.08.2021 um 21:06 schrieb HC Ahlmann: > Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> wrote: > >> Am 19.08.2021 um 16:13 schrieb Frank Hucklenbroich: >>> Am Thu, 19 Aug 2021 15:31:44 +0200 schrieb Stephan Bumberger: >>> >>>> Das ist auch gar nicht nötig, denn dann greift die bekannte Maschinerie. >>>> Sofortige Isolation, PCR-Test und für den Fall, dass der auch positiv >>>> ist, dann angeordnete Quarantäne. >>> >>> Die Quarantaine wird mitunter schon nach dem positiven Schnelltest >>> angeordnet. So ist es einem Bekannten von mir ergangen, der hat vor einer >>> Bahnreise nach Sylt einen Schnelltest gemacht, der war positiv, er bekam >>> dann sofort eine angeordnete Quarantaine. Bis der nachfolgende PCR-Test >>> negativ war, ging ein Tag ins Land und es war eine üble Rennerei, die >>> offizielle Quarantaine aufheben zu lassen, weil das negative >>> PCR-Testergebnis eben nicht automatisch ans Amt gemeldet wird. Da muss man >>> sich dann selbst ans Telefon hängen und schauen, daß man beim >>> Gesundheitsamt an der richtigen Stelle jemanden erreicht (was ein paar >>> Stunden dauern kann, denn solche Fälle gibt es ja ständig). Am Ende hat er >>> dann einen Urlaubstag verloren. Zumindest den Bahnfahrschein konnte er >>> kostenlos umbuchen, weil wegen dem Unwetter in NRW zahlreiche Züge >>> ausgefallen waren. >> >> Jetzt, wo Du das so sagst, erinnere ich mich wieder; Du schriebst davon. >> Das ist ja dann alles noch viel unangenehmer. Jedenfalls kommen die >> positiv Getesteten dann erstmal weg, da nutzt ihnen auch der >> Schülerausweis nichts. > > Ein positiv-getesteter Schüler muss nur zu Hause ausbüchsen Was dann in dem Fall eine sehr teure Ordnungswidrigkeit wäre. > und kann > unterwegs seine "Gefängnis-frei-Karte" zeigen, denn sein Schüleruasweis > zeigt ja, dass er negativ getestet ist. Ja, mei. > Es gibt keinen Kausalzusammenhang zwischen Schülerausweis und einem > negativen Schnelltest, deshalb ist es irrwitzig, einem Schülerausweis > diese Funktion zuzuordnen. Das mag schon sein. Aber die Schüler sind getestet und in aller Regel eben auch negativ. Daher kann man das schon so machen, finde ich. Die Alternative wäre eben, denen 2 Bescheinigungen pro Woche in die Hand zu geben. Und kostenlose Bürgertests entfallen bekanntlich bald. Schüler wollte man da eben etwas Aufwand ersparen. Kinder, die noch gar nicht schulpflichtig sind, brauchen per Gesetz nie einen Test und der Schülerausweis als Nachweis gilt nur für Personen bis 18 Jahre. Das ist genau das Alter, wo fast alle immer gesagt haben, das ist nicht schlimm, wenn sich da einer infiziert; auch nicht für das Umfeld. Das fand BTW auch die MPK so, das soll nämlich in allen Ländern so geregelt werden und die Idee dazu hatte ausgerechnet Team Vorsicht von Markus Söder. So entnahm ich das heute der Presse. So, wie auch die Inzidenz 35 wohl von allen Ländern übernommen wird. NRW waren halt nur die Ersten. -- Stephan
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| From | Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> |
|---|---|
| Date | 2021-08-20 07:52 +0200 |
| Message-ID | <1hs3vhx296.ln2@diedrich.ddnssec.de> |
| In reply to | #514992 |
Stephan Bumberger meinte: > . Kinder, die noch gar nicht > schulpflichtig sind, brauchen per Gesetz nie einen Test und der > Schülerausweis als Nachweis gilt nur für Personen bis 18 Jahre. Das > ist genau das Alter, wo fast alle immer gesagt haben, das ist nicht > schlimm, wenn sich da einer infiziert; auch nicht für das Umfeld. Nachdem ja nun auch 12-17Jährige geimpft werden können, könnte ich allenfalls verstehgen, dass der Schülerausweis für 6-11Jährige gilt. -- gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4 fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4 HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2021-08-20 08:53 +0200 |
| Message-ID | <sfnjhc$tdv$1@tota-refugium.de> |
| In reply to | #515007 |
Am 20.08.2021 um 07:52 schrieb Diedrich Ehlerding: > Stephan Bumberger meinte: > >> . Kinder, die noch gar nicht >> schulpflichtig sind, brauchen per Gesetz nie einen Test und der >> Schülerausweis als Nachweis gilt nur für Personen bis 18 Jahre. Das >> ist genau das Alter, wo fast alle immer gesagt haben, das ist nicht >> schlimm, wenn sich da einer infiziert; auch nicht für das Umfeld. > > Nachdem ja nun auch 12-17Jährige geimpft werden können, könnte ich > allenfalls verstehgen, dass der Schülerausweis für 6-11Jährige gilt. Geimpft werden können die schon lange. Es gab halt nur keine generelle Impfempfehlung ab 12. Die ist jetzt ziemlich neu und wer sich erst seit Beginn der Empfehlung hat Erstimpfen lassen, der kann noch nicht die Zweitimpfung haben, geschweige denn können die 14 Tage danach vorbei sein. Das trifft so ungefähr ab Mitte Oktober zu und niemand hat ja gesagt, dass diese Regelung für die Ewigkeit gilt. Zu den Herbstferien muss ja sowieso eine Änderung her, da kann man das dann einarbeiten. -- Stephan
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| From | Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) |
|---|---|
| Date | 2021-08-20 07:22 +0000 |
| Message-ID | <9t611f574ei7903n3e8%sfroehli@Froehlich.Priv.at> |
| In reply to | #515018 |
On Fri, 20 Aug 2021 08:53:32 Stephan Bumberger wrote: > Am 20.08.2021 um 07:52 schrieb Diedrich Ehlerding: > > Nachdem ja nun auch 12-17Jährige geimpft werden können, könnte > > ich allenfalls verstehgen, dass der Schülerausweis für > > 6-11Jährige gilt. > Geimpft werden können die schon lange. Es gab halt nur keine > generelle Impfempfehlung ab 12. Die ist jetzt ziemlich neu [...] Quoting ergänzt und stark gekürzt: | From: Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) | Subject: Re: Keine Impfwilligen | Message-ID: <3t60e2e921i67d4n3e8%sfroehli@Froehlich.Priv.at> | | > > | Die STIKO empfiehlt zunächst – auch in Anbetracht der | > > | Impfstoffknappheit – stärker gefährdete Personen zu impfen. | | > > Das liest sich in seiner Gesamtheit ja nun *ganz* anders, als | > > wenn man sich lediglich auf die ersten drei Zeilen beruft. | > > Offenbar wird sich die Empfehlung um 180 Grad drehen, sobald | > > ausreichend Impfstoff vorhanden ist. | | > Das klingt alles nicht so, als wenn die das ändern wollten. | | Schauen wir einmal. Ich schaue ;-) Servus, Stefan -- http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike Der Stoff aus dem die Träume sind! Stefan, so riesig... (Sloganizer)
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