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Groups > ger.ct > #664565 > unrolled thread

Widerufsbutton kommt

Started byDr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org>
First post2026-05-31 06:02 +0000
Last post2026-06-06 12:33 +0200
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Contents

  Widerufsbutton kommt Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2026-05-31 06:02 +0000
    Re: Widerufsbutton kommt Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2026-05-31 13:10 +0200
      Re: Widerufsbutton kommt Goetz Schultz <ng.expire1230@goetz.co.uk> - 2026-05-31 12:50 +0100
        Re: Widerufsbutton kommt Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2026-05-31 12:35 +0000
      Re: Widerufsbutton kommt Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2026-05-31 15:42 +0200
        Re: Widerufsbutton kommt Matthias Hanft <mh@hanft.de> - 2026-05-31 17:50 +0200
          Re: Widerufsbutton kommt Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2026-05-31 18:14 +0200
        Re: Widerufsbutton kommt Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2026-06-01 14:28 +0200
          Re: Widerufsbutton kommt Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2026-06-01 18:41 +0200
    Re: Widerufsbutton kommt Ulrich D i e z <ud.usenetcorrespondence@web.de> - 2026-06-06 12:33 +0200

#664565 — Widerufsbutton kommt

FromDr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org>
Date2026-05-31 06:02 +0000
SubjectWiderufsbutton kommt
Message-ID<10vgitd$21ec$1@solani.org>
„Der Widerrufsbutton kommt

Wer beim Online-Shopping eine falsche Entscheidung getroffen hat, dürfte ab
dem 19. Juni auf sämtlichen Websites einen Widerrufsbutton finden. Damit
soll es deutlich leichter sein als bisher, einen Einkauf rückabzuwickeln,
sagen die Verbraucherzentralen (externer Link).

Ein Widerruf wird künftig über einen zweistufigen Prozess ablaufen:
Zunächst wird der Widerrufsbutton betätigt, im Anschluss muss die Kundin
oder der Kunde ein Formular ausfüllen. Dafür ist kein Account notwendig und
auch keine Angabe von Gründen. Dieses neue Verbraucherrecht geht auf eine
EU-Richtlinie zurück und gilt für Einkäufe, Buchungen, App-Käufe und alles
andere, was online geshoppt werden kann.“

Gut so.

Aus: BR24


-- 
please forgive my iPhone typos

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#664595

FromWalter Brill <WalterBrill@t-online.de>
Date2026-05-31 13:10 +0200
Message-ID<n82j9tFs31kU2@mid.individual.net>
In reply to#664565
Hallo,

Am 31.05.26 um 08:02 schrieb Dr. Joachim Neudert:
> 
> „Der Widerrufsbutton kommt
> 
> Wer beim Online-Shopping eine falsche Entscheidung getroffen hat, dürfte ab
> dem 19. Juni auf sämtlichen Websites einen Widerrufsbutton finden. Damit
> soll es deutlich leichter sein als bisher, einen Einkauf rückabzuwickeln,
> sagen die Verbraucherzentralen (externer Link).
> 
> Ein Widerruf wird künftig über einen zweistufigen Prozess ablaufen:
> Zunächst wird der Widerrufsbutton betätigt, im Anschluss muss die Kundin
> oder der Kunde ein Formular ausfüllen. Dafür ist kein Account notwendig und
> auch keine Angabe von Gründen. Dieses neue Verbraucherrecht geht auf eine
> EU-Richtlinie zurück und gilt für Einkäufe, Buchungen, App-Käufe und alles
> andere, was online geshoppt werden kann.“
> 
> Gut so.^^^^^^^^
Genau!


"Dafür ist kein Account notwendig..."

Da bin ich aber mal gespannt wie das juristisch zerpflückt wird!

Ciao
Walter

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#664603

FromGoetz Schultz <ng.expire1230@goetz.co.uk>
Date2026-05-31 12:50 +0100
Message-ID<e4c8b78f-83dd-40cd-a962-1e89a8db46a7@news.goetz.co.uk>
In reply to#664595
On 31/05/2026 12:10, Walter Brill wrote:
> Hallo,
> 
> Am 31.05.26 um 08:02 schrieb Dr. Joachim Neudert:
>>
>> „Der Widerrufsbutton kommt
>>
>> Wer beim Online-Shopping eine falsche Entscheidung getroffen hat, 
>> dürfte ab
>> dem 19. Juni auf sämtlichen Websites einen Widerrufsbutton finden. Damit
>> soll es deutlich leichter sein als bisher, einen Einkauf rückabzuwickeln,
>> sagen die Verbraucherzentralen (externer Link).
>>
>> Ein Widerruf wird künftig über einen zweistufigen Prozess ablaufen:
>> Zunächst wird der Widerrufsbutton betätigt, im Anschluss muss die Kundin
>> oder der Kunde ein Formular ausfüllen. Dafür ist kein Account 
>> notwendig und
>> auch keine Angabe von Gründen. Dieses neue Verbraucherrecht geht auf eine
>> EU-Richtlinie zurück und gilt für Einkäufe, Buchungen, App-Käufe und 
>> alles
>> andere, was online geshoppt werden kann.“
>>
>> Gut so.^^^^^^^^
> Genau!
> 
> 
> "Dafür ist kein Account notwendig..."
> 
> Da bin ich aber mal gespannt wie das juristisch zerpflückt wird!

Sehe ich kein Problem drin. Wenn Du es ohne Account erwerben kannst, 
sollte auch die Abwicklung einer Stornierung keinen bruachen. Eine 
E-Mail-adresse ja, aber ein Konto?

> 
> Ciao
> Walter


-- 

Cheers,
    G.

Quis custodiet ipsos custodes?
---------------------------->8------------------------------
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    X   against HTML e-mail
   / \
---------------------------->8------------------------------

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#664619

FromDr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org>
Date2026-05-31 12:35 +0000
Message-ID<10vh9us$4a00$1@solani.org>
In reply to#664603
Goetz Schultz <ng.expire1230@goetz.co.uk> wrote:
> On 31/05/2026 12:10, Walter Brill wrote:
>> Hallo,
>> 
>> Am 31.05.26 um 08:02 schrieb Dr. Joachim Neudert:
>>> 
>>> „Der Widerrufsbutton kommt
>>> 
>>> Wer beim Online-Shopping eine falsche Entscheidung getroffen hat, 
>>> dürfte ab
>>> dem 19. Juni auf sämtlichen Websites einen Widerrufsbutton finden. Damit
>>> soll es deutlich leichter sein als bisher, einen Einkauf rückabzuwickeln,
>>> sagen die Verbraucherzentralen (externer Link).
>>> 
>>> Ein Widerruf wird künftig über einen zweistufigen Prozess ablaufen:
>>> Zunächst wird der Widerrufsbutton betätigt, im Anschluss muss die Kundin
>>> oder der Kunde ein Formular ausfüllen. Dafür ist kein Account 
>>> notwendig und
>>> auch keine Angabe von Gründen. Dieses neue Verbraucherrecht geht auf eine
>>> EU-Richtlinie zurück und gilt für Einkäufe, Buchungen, App-Käufe und 
>>> alles
>>> andere, was online geshoppt werden kann.“
>>> 
>>> Gut so.^^^^^^^^
>> Genau!
>> 
>> 
>> "Dafür ist kein Account notwendig..."
>> 
>> Da bin ich aber mal gespannt wie das juristisch zerpflückt wird!
> 
> Sehe ich kein Problem drin. Wenn Du es ohne Account erwerben kannst, 
> sollte auch die Abwicklung einer Stornierung keinen bruachen. 



Genau das.

> Eine 
> E-Mail-adresse ja, aber ein Konto?
> 
>> 
>> Ciao
>> Walter
> 
> 



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please forgive my iPhone typos

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#664640

FromDietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de>
Date2026-05-31 15:42 +0200
Message-ID<20260531154249.78fe320a.dietz.usenet@rotfl.franken.de>
In reply to#664595
Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> wrote:

> Hallo,
> 
> Am 31.05.26 um 08:02 schrieb Dr. Joachim Neudert:
> > 
> > „Der Widerrufsbutton kommt
> > 
> > Wer beim Online-Shopping eine falsche Entscheidung getroffen hat,
> > dürfte ab dem 19. Juni auf sämtlichen Websites einen
> > Widerrufsbutton finden. Damit soll es deutlich leichter sein als
> > bisher, einen Einkauf rückabzuwickeln, sagen die
> > Verbraucherzentralen (externer Link).
> > 
> > Ein Widerruf wird künftig über einen zweistufigen Prozess ablaufen:
> > Zunächst wird der Widerrufsbutton betätigt, im Anschluss muss die
> > Kundin oder der Kunde ein Formular ausfüllen. Dafür ist kein
> > Account notwendig und auch keine Angabe von Gründen. Dieses neue
> > Verbraucherrecht geht auf eine EU-Richtlinie zurück und gilt für
> > Einkäufe, Buchungen, App-Käufe und alles andere, was online
> > geshoppt werden kann.“
> > 
> > Gut so.^^^^^^^^  
> Genau!

Hmm, ich habe so einen Button schon lange - nennt sich "Reply auf
Bestellbestätigungsemail mit Stornobitte, zeitnah". Funktioniert im
Onlinehandel meist recht zuverlässig.

> "Dafür ist kein Account notwendig..."

Umm, schon für die Bestellung ist häufig kein solcher nötig.

> Da bin ich aber mal gespannt wie das juristisch zerpflückt wird!

Weswegen?

-- 
Denkst Du noch, oder promptest Du schon?

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#664661

FromMatthias Hanft <mh@hanft.de>
Date2026-05-31 17:50 +0200
Message-ID<0665369c-0eca-c661-29fa-523f96578bd4@hanft.de>
In reply to#664640
Dietz Proepper schrieb:
> 
> Hmm, ich habe so einen Button schon lange - nennt sich "Reply auf
> Bestellbestätigungsemail mit Stornobitte, zeitnah". Funktioniert im
> Onlinehandel meist recht zuverlässig.

"Bitten" darf man da nicht müssen - es muss einfach "Vertrag wider-
rufen" (o.ä.) draufstehen. Hier sind dazu einige Infos für Händler:
https://www.e-recht24.de/ecommerce/13472-widerrufsbutton.html

Gruß Matthias.

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#664672

FromDietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de>
Date2026-05-31 18:14 +0200
Message-ID<20260531181451.3e0b4d57.dietz.usenet@rotfl.franken.de>
In reply to#664661
Matthias Hanft <mh@hanft.de> wrote:

> Dietz Proepper schrieb:
> > 
> > Hmm, ich habe so einen Button schon lange - nennt sich "Reply auf
> > Bestellbestätigungsemail mit Stornobitte, zeitnah". Funktioniert im
> > Onlinehandel meist recht zuverlässig.  
> 
> "Bitten" darf man da nicht müssen - es muss einfach "Vertrag wider-
> rufen" (o.ä.) draufstehen. Hier sind dazu einige Infos für Händler:
> https://www.e-recht24.de/ecommerce/13472-widerrufsbutton.html

Ja, natürlich. Aber ein "könnten Sie bitte #1704 stornieren?" ist
einfach einen Ticken höflicher als "ich treten nach $legalese vom
Vertrag zurück" finde ich.

-- 
Denkst Du noch, oder promptest Du schon?

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#664755

FromWalter Brill <WalterBrill@t-online.de>
Date2026-06-01 14:28 +0200
Message-ID<n85c73FapbgU4@mid.individual.net>
In reply to#664640
Hallo,

Am 31.05.26 um 15:42 schrieb Dietz Proepper:
> Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> wrote:
> 
>> Hallo,
>>
>> Am 31.05.26 um 08:02 schrieb Dr. Joachim Neudert:
>>>
>>> „Der Widerrufsbutton kommt
>>>
>>> Wer beim Online-Shopping eine falsche Entscheidung getroffen hat,
>>> dürfte ab dem 19. Juni auf sämtlichen Websites einen
>>> Widerrufsbutton finden. Damit soll es deutlich leichter sein als
>>> bisher, einen Einkauf rückabzuwickeln, sagen die
>>> Verbraucherzentralen (externer Link).
>>>
>>> Ein Widerruf wird künftig über einen zweistufigen Prozess ablaufen:
>>> Zunächst wird der Widerrufsbutton betätigt, im Anschluss muss die
>>> Kundin oder der Kunde ein Formular ausfüllen. Dafür ist kein
>>> Account notwendig und auch keine Angabe von Gründen. Dieses neue
>>> Verbraucherrecht geht auf eine EU-Richtlinie zurück und gilt für
>>> Einkäufe, Buchungen, App-Käufe und alles andere, was online
>>> geshoppt werden kann.“
>>>
>>> Gut so.^^^^^^^^
>> Genau!
> 
> Hmm, ich habe so einen Button schon lange - nennt sich "Reply auf
> Bestellbestätigungsemail mit Stornobitte, zeitnah". Funktioniert im
> Onlinehandel meist recht zuverlässig.
> 
>> "Dafür ist kein Account notwendig..."
> 
> Umm, schon für die Bestellung ist häufig kein solcher nötig.
> 
>> Da bin ich aber mal gespannt wie das juristisch zerpflückt wird!
> 
> Weswegen?

Zitat:
"...dürfte ab dem 19. Juni auf sämtlichen Websites einen
Widerrufsbutton finden."

Der Button soll auf der Shopseite sein!

Und wenn da keine Verifizierung ist (kein Account), dann klicke ich mal 
spasseshalber auf jeden Button der mir im Laufe des Tages unterkommt?

Ciao
Walter

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#664781

FromMichael Bode <m.g.bode@web.de>
Date2026-06-01 18:41 +0200
Message-ID<n85r2aFdlf5U1@mid.individual.net>
In reply to#664755
Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> writes:


> Und wenn da keine Verifizierung ist (kein Account), dann klicke ich
> mal spasseshalber auf jeden Button der mir im Laufe des Tages
> unterkommt?

Und dann? Du kannst auch auch jeden 'Kostenpflichtig bestellen' Button
klicken, den du findest.

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#665123

FromUlrich D i e z <ud.usenetcorrespondence@web.de>
Date2026-06-06 12:33 +0200
Message-ID<1100t21$cu1p$2@solani.org>
In reply to#664565
Dr. Joachim Neudert schrieb:

> 
> „Der Widerrufsbutton kommt
> 
> Wer beim Online-Shopping eine falsche Entscheidung getroffen hat, dürfte ab
> dem 19. Juni auf sämtlichen Websites einen Widerrufsbutton finden. Damit
> soll es deutlich leichter sein als bisher, einen Einkauf rückabzuwickeln,
> sagen die Verbraucherzentralen (externer Link).
> 
> Ein Widerruf wird künftig über einen zweistufigen Prozess ablaufen:
> Zunächst wird der Widerrufsbutton betätigt, im Anschluss muss die Kundin
> oder der Kunde ein Formular ausfüllen. Dafür ist kein Account notwendig und
> auch keine Angabe von Gründen. Dieses neue Verbraucherrecht geht auf eine
> EU-Richtlinie zurück und gilt für Einkäufe, Buchungen, App-Käufe und alles
> andere, was online geshoppt werden kann.“
> 
> Gut so.
> 
> Aus: BR24


Dass es keines Accounts bedarf... Bei denen, die damit einverstanden
sind, wird es aber wohl auch per Nutzeraccount gehen.

So oder so stellen Auftragsänderungen, Stornierungen, Widerrufe etc.
Eingriffe in die Auftragsabwicklung dar, zu denen man auch im digitalen
Rechtsverkehr als berechtigt authentifiziert sein sollte.
(Sonst könnte ja zum Beispiel jeder, der jemanden ärgern möchte, über
dessen Bestellungen er zufällig Bescheid weiß, unbefugt Bestellungen
dieses Jemand widerrufen.)

Was hindert Onlinehändler daran, Eingriffe ihrer Kunden in ihre
Auftragsabwicklung (bspw. Änderung, Stornierung, Widerruf) an
Authentifizierungsmethoden zu knüpfen, wie sie beim Login für einen
Account üblich sind, aber nicht an einen Nutzeraccount zu knüpfen, über
den mit der Identifizierung des Nutzers begonnen wird, sondern an die
Identifizierung des Auftrags, für den zu Eingriffen in seine Abwicklung
Berechtigte und deren für die jeweiligen Eingriffe erforderlichen
Authentifizierungsmodalitäten als zum Auftrag gehörig hinterlegt sind?

Man hätte dann halt datenverarbeitungstechnisch für Leute, die das
Anlegen und/oder Verwenden eines Nutzeraccounts ablehnen, keine
Nutzeraccounts, sondern "Auftragsaccounts" pro Auftrag, was aber nichts
an der Erforderlichkeit ändert, beim Stornieren oder Widerrufen eines
Auftrages den fraglichen Auftrag zu identifizieren und sich als zum
Eingriff in dessen Abwicklung berechtigt zu authentifizieren.

Der Widerrufsbutton wird es manchen Leuten einfacher machen, den "Kanal"
für das Abgeben der zum Eingriff notwendigen Erklärung zu finden, aber
am Authentifizierungsgefrickel, was von vielen Leuten nervig und
kompliziert gefunden wird, dürfte sich nicht viel ändern.

Und wie kann man eigentlich den Nachweis führen, den Widerrufsbutton
geklickt und dann eine Widerrufserklärung digital abgegeben zu haben?
Man könnte beim Herumklicken das Display des dazu verwendeten Gerätes
filmen, aber heutzutage kann so ein Film auch ein KI-generierter Fake
sein, sodass das Vorweisen einer entsprechenden Videodatei immer weniger
als geeigneter Nachweis, sondern allenfalls als Indiz gelten wird.

Mit freundlichem Gruß

Ulrich

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