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Groups > ger.ct > #631899 > unrolled thread
| Started by | t.r.h@gmx.net (Torsten Rüdiger Hansen) |
|---|---|
| First post | 2024-12-18 17:58 +0100 |
| Last post | 2024-12-30 18:21 +0100 |
| Articles | 16 — 8 participants |
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Werde ich senil oder sind die verblödet? t.r.h@gmx.net (Torsten Rüdiger Hansen) - 2024-12-18 17:58 +0100
Re: Werde ich senil oder sind die verblödet? Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2024-12-18 18:59 +0100
Re: Werde ich senil oder sind die verblödet? t.r.h@gmx.net (Torsten Rüdiger Hansen) - 2024-12-18 20:24 +0100
Re: Werde ich senil oder sind die verblödet? Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2024-12-18 21:09 +0100
Re: Werde ich senil oder sind die verblödet? t.r.h@gmx.net (Torsten Rüdiger Hansen) - 2024-12-18 21:59 +0100
Re: Werde ich senil oder sind die verblödet? Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2024-12-25 15:48 +0100
Re: Werde ich senil oder sind die verblödet? Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2024-12-18 23:42 +0100
Re: Werde ich senil oder sind die verblödet? Bernd Mayer <beam.bam.boom@knuut.de> - 2024-12-19 12:22 +0100
Re: Werde ich senil oder sind die verblödet? t.r.h@gmx.net (Torsten Rüdiger Hansen) - 2024-12-20 19:56 +0100
Re: Werde ich senil oder sind die verblödet? Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2024-12-20 23:32 +0100
Re: Werde ich senil oder sind die verblödet? Bernd Mayer <beam.bam.boom@knuut.de> - 2024-12-21 11:06 +0100
Re: Werde ich senil oder sind die verblödet? t.r.h@gmx.net (Torsten Rüdiger Hansen) - 2024-12-21 11:34 +0100
Re: Werde ich senil oder sind die verblödet? Bernd Mayer <beam.bam.boom@knuut.de> - 2024-12-21 13:58 +0100
Re: Werde ich senil oder sind die verblödet? Frank Nitzschner <nospam@nitzschner.de> - 2024-12-21 13:18 +0100
Re: Werde ich senil oder sind die verblödet? Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2024-12-21 16:00 +0100
Re: Werde ich senil oder sind die verblödet? "wuez" <wuez@online.de> - 2024-12-30 18:21 +0100
| From | t.r.h@gmx.net (Torsten Rüdiger Hansen) |
|---|---|
| Date | 2024-12-18 17:58 +0100 |
| Subject | Werde ich senil oder sind die verblödet? |
| Message-ID | <1r4rw4a.7ks33p1jfshqgN%t.r.h@gmx.net> |
Moin!
Vor 2 oder 3 Tagen bekomme ich von vattenfall eine Nachricht, ich möchte
meinen Zählerstand (Strom) zum 26.12.24 an Vattenfall melden. Eigentlich
eine normale Anfrage - wenn der Kunde ein Haushalt ist. Vattenfall weiss
aber spätestens aufgrund der Anschrift ("Verwaltung xy-Straße") das es
sich um einen Gemeinschaftszähler (Treppenlicht) handelt. Naja, geht
auch noch wenn die obrige Meldung automatisiert verschickt wird.
Ich antworte also an V. das ich eine exakte - und nicht geschätze -
Stromabrechnung per 31.12.24 benötige und den Stand am 31.12.24
übermitteln werde und frage, warum V. den Stand 26.12.24. benötigt. (Ich
habe eine sehr pingelige Mieterin, die seit mehr als 4 Jahren täglich
den Zähler abliest und nichts besseres zu tun hat als wegen einem
"Fehler" von 1kWh den Anwalt einzuschalten...).
Heute - immerhin angemessen schnell - kommt die Antwort:
> Guten Tag,
>
> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16 Dezember 2024.
>
> Da wir ihren Zählerstand dringend benötigen, bitten wir Sie, dass Sie den
Zählerstand Status fotografieren und anschließend an uns senden.
>
> Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ist da jetzt eine KI am Werk oder habe ich da was nicht verstanden?
Warum benötigt V. den Zählerstand vom 5 Tagen vor Abrechnungsdatum?
--
Antworten auf öffentlich gestellte Fragen bitte NUR öffentlich.
Ich wohne nicht im Rechner, Antworten könnten ein paar Tage
dauern. Grüße von T.R.H.
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| From | Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> |
|---|---|
| Date | 2024-12-18 18:59 +0100 |
| Message-ID | <vjv1bq$riq$1@news.bawue.net> |
| In reply to | #631899 |
On 12/18/24 17:58, Torsten Rüdiger Hansen wrote: > Warum benötigt V. den Zählerstand vom 5 Tagen vor Abrechnungsdatum? Sie wollen vielleicht die Zahlen für den Jahresabschluss haben. Gerrit
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| From | t.r.h@gmx.net (Torsten Rüdiger Hansen) |
|---|---|
| Date | 2024-12-18 20:24 +0100 |
| Message-ID | <1r4s3a4.15p1itv1spyv6zN%t.r.h@gmx.net> |
| In reply to | #631900 |
Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> wrote: > Sie wollen vielleicht die Zahlen für den Jahresabschluss haben. Welchen? Den für mich? Der wäre dann gelogen weil geschätzt. Den für den Konzern? Ist am 26.12. noch nicht möglich, weil die Lohnabrechnungen erst in 1/25 gemacht werden können. -- Antworten auf öffentlich gestellte Fragen bitte NUR öffentlich. Ich wohne nicht im Rechner, Antworten könnten ein paar Tage dauern. Grüße von T.R.H.
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| From | Michael Zink <michael@swamp.franken.de> |
|---|---|
| Date | 2024-12-18 21:09 +0100 |
| Message-ID | <lsgoerFi82oU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #631899 |
On Wed, 18 Dec 2024 17:58:35 +0100, Torsten Rüdiger Hansen wrote: >> Da wir ihren Zählerstand dringend benötigen, bitten wir Sie, dass Sie den >Zählerstand Status fotografieren und anschließend an uns senden. >> >> Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Frag doch mal, ob sie Dir die Anfahrt von Ganzweitweg, wo Du die Feiertage verbringen möchtest, inkl. Rückfahrt bezahlen ... Ernsthaft: Unabhängig vom genauen Grund ist es doch eine Unverschämtheit, zu verlange, daß man genau am Weihnachtsfeiertag was ablesen soll. Schreiben sie auch die Uhrzeit vor, oder darf man die gnädigerweise selbst wählen? Auf Wiederlesen Michael -- Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!
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| From | t.r.h@gmx.net (Torsten Rüdiger Hansen) |
|---|---|
| Date | 2024-12-18 21:59 +0100 |
| Message-ID | <1r4s7n3.1gdy4o8z4eociN%t.r.h@gmx.net> |
| In reply to | #631905 |
Michael Zink <michael@swamp.franken.de> wrote: > : Unabhängig vom genauen Grund ist es doch eine > Unverschämtheit, zu verlange, daß man genau am Weihnachtsfeiertag was > ablesen soll. Schreiben sie auch die Uhrzeit vor, oder darf man die > gnädigerweise selbst wählen? Sorry, es war ein "bis zum 26.12." und nicht "am 26.2." ablesen in dem Anschreiben. Hatte ich leider nicht so klar geschrieben. Aber trotzdem: Meine Mieter erwarten eine Abrechnung zum 31.12. und ich deswegen eine Rechnung zum 31.12. von Vattnfall. (Es ist für mich kein Problem am 31.12. abzulesen, ich legen dann auch andere Termin(e) so das der Aufwand in Grenzen bleibt.) -- Antworten auf öffentlich gestellte Fragen bitte NUR öffentlich. Ich wohne nicht im Rechner, Antworten könnten ein paar Tage dauern. Grüße von T.R.H.
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| From | Michael Zink <michael@swamp.franken.de> |
|---|---|
| Date | 2024-12-25 15:48 +0100 |
| Message-ID | <lt2ka4Fe6plU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #631906 |
On Wed, 18 Dec 2024 21:59:51 +0100, Torsten Rüdiger Hansen wrote: >Michael Zink <michael@swamp.franken.de> wrote: > >> : Unabhängig vom genauen Grund ist es doch eine >> Unverschämtheit, zu verlange, daß man genau am Weihnachtsfeiertag was >> ablesen soll. Schreiben sie auch die Uhrzeit vor, oder darf man die >> gnädigerweise selbst wählen? > >Sorry, es war ein "bis zum 26.12." und nicht "am 26.2." ablesen in dem >Anschreiben. Hatte ich leider nicht so klar geschrieben. Aber trotzdem: >Meine Mieter erwarten eine Abrechnung zum 31.12. und ich deswegen eine >Rechnung zum 31.12. von Vattnfall. Ebenfalls sorry. Beim nochmaligen Lesen verstehe ich nicht, daß ich da "genau zum" herausgelesen habe. ;-) So sehe ich das aber etwas anders. Einerseits verstehe ich nicht, warum da jemand unbedingt den Stand von kurz vor Jahresende wissen will. Das wird doch wahrscheinlich sowieso erst Anfang nächstes Jahr bearbeitet. Aber ich sehe auch nicht, warum Dein Vertragspartner seine Abrechnung unbedingt so machen müßte, wie es Dir gerade paßt. Wobei Du sicher nicht der Einzige bist, dem das anders lieber wäre. Im Endeffekt meine ich, es wäre sinnvoll, mit dem Stand am 31.12. zufrieden zu sein. Ich wüßte aber nicht, wie Du das durchsetzten könntest. Auf Wiederlesen Michael -- Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!
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| From | Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> |
|---|---|
| Date | 2024-12-18 23:42 +0100 |
| Message-ID | <20241218234228.74103730.dietz.usenet@rotfl.franken.de> |
| In reply to | #631899 |
t.r.h@gmx.net (Torsten Rüdiger Hansen) wrote: > Ich antworte also an V. das ich eine exakte - und nicht geschätze - > Stromabrechnung per 31.12.24 benötige und den Stand am 31.12.24 > übermitteln werde und frage, warum V. den Stand 26.12.24. benötigt. > (Ich habe eine sehr pingelige Mieterin, die seit mehr als 4 Jahren > täglich den Zähler abliest und nichts besseres zu tun hat als wegen > einem "Fehler" von 1kWh den Anwalt einzuschalten...). Sehr glaubwürdig. Wie dein sonstiges Geschwätz halt. Und Tipp - man kann kündigen. -- Caution: We are now entering the FUCK FUCK FUCK phase of climate denial. Good luck!
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| From | Bernd Mayer <beam.bam.boom@knuut.de> |
|---|---|
| Date | 2024-12-19 12:22 +0100 |
| Message-ID | <vk0vm6$25foq$1@news.nnpt4.net> |
| In reply to | #631899 |
Am 18.12.24 um 17:58 schrieb Torsten Rüdiger Hansen:
> Moin!
>
> Vor 2 oder 3 Tagen bekomme ich von vattenfall eine Nachricht, ich möchte
> meinen Zählerstand (Strom) zum 26.12.24 an Vattenfall melden. Eigentlich
> eine normale Anfrage - wenn der Kunde ein Haushalt ist. Vattenfall weiss
> aber spätestens aufgrund der Anschrift ("Verwaltung xy-Straße") das es
> sich um einen Gemeinschaftszähler (Treppenlicht) handelt. Naja, geht
> auch noch wenn die obrige Meldung automatisiert verschickt wird.
>
> Ich antworte also an V. das ich eine exakte - und nicht geschätze -
> Stromabrechnung per 31.12.24 benötige und den Stand am 31.12.24
> übermitteln werde und frage, warum V. den Stand 26.12.24. benötigt. (Ich
> habe eine sehr pingelige Mieterin, die seit mehr als 4 Jahren täglich
> den Zähler abliest und nichts besseres zu tun hat als wegen einem
> "Fehler" von 1kWh den Anwalt einzuschalten...).
>
> Heute - immerhin angemessen schnell - kommt die Antwort:
>
>> Guten Tag,
>>
>> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16 Dezember 2024.
>>
>> Da wir ihren Zählerstand dringend benötigen, bitten wir Sie, dass Sie den
> Zählerstand Status fotografieren und anschließend an uns senden.
>>
>> Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
>
> Ist da jetzt eine KI am Werk oder habe ich da was nicht verstanden?
> Warum benötigt V. den Zählerstand vom 5 Tagen vor Abrechnungsdatum?
Hallo,
meine Güte.
Die pingelige Mieterin kann man doch einfach ignorieren wegen
Schikaneverbot. 1 kWh kostet weniger als 40 cent - IIRC.
Der Energielieferant kann aus einem Ablesedatum den Verbrauch recht
präzise hochrechnen auf ein Abschlußdatum zum Jahresende.
Welchen Fehler in Prozent erwartest Du bei der Abrechnung?
Selbst wenn man den Zählerstand vom 26.12 verwenden würde, dann ist der
Fehler in der Gegend von 1 %.
Und wenn letztes Jahr die Abrechnung ebenfalls am 26.12 statt fand, dann
ist das eine Abrechnung die ein ganzes Jahr umfasst.
Bei Interesse zum Verständnis:
https://de.wikipedia.org/wiki/Toleranz
Bernd Mayer
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| From | t.r.h@gmx.net (Torsten Rüdiger Hansen) |
|---|---|
| Date | 2024-12-20 19:56 +0100 |
| Message-ID | <1r4vr9q.5at5nv144ii6kN%t.r.h@gmx.net> |
| In reply to | #631911 |
Bernd Mayer <beam.bam.boom@knuut.de> wrote: > Die pingelige Mieterin kann man doch einfach ignorieren wegen > Schikaneverbot. 1 kWh kostet weniger als 40 cent - IIRC. Dann zahlt sie keine Nebenkosten. Und ich bleibe auf ca. 1000Euro sitzen... > Selbst wenn man den Zählerstand vom 26.12 verwenden würde, dann ist der > Fehler in der Gegend von 1 %. % ist egal, sie liest jeden Tag ab. > Und wenn letztes Jahr die Abrechnung ebenfalls am 26.12 statt fand, dann > ist das eine Abrechnung die ein ganzes Jahr umfasst. Nö, die wurde per 31.12. gemacht - nach Reklamation. Ist mein Aufwand den ich gern sparen würde. -- Antworten auf öffentlich gestellte Fragen bitte NUR öffentlich. Ich wohne nicht im Rechner, Antworten könnten ein paar Tage dauern. Grüße von T.R.H.
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| From | Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> |
|---|---|
| Date | 2024-12-20 23:32 +0100 |
| Message-ID | <20241220233246.0ead637f.dietz.usenet@rotfl.franken.de> |
| In reply to | #631938 |
t.r.h@gmx.net (Torsten Rüdiger Hansen) wrote: > Bernd Mayer <beam.bam.boom@knuut.de> wrote: > > > Die pingelige Mieterin kann man doch einfach ignorieren wegen > > Schikaneverbot. 1 kWh kostet weniger als 40 cent - IIRC. > > Dann zahlt sie keine Nebenkosten. Und ich bleibe auf ca. 1000Euro > sitzen... Dann wirfst sie raus, Trolli. -- Caution: We are now entering the FUCK FUCK FUCK phase of climate denial. Good luck!
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| From | Bernd Mayer <beam.bam.boom@knuut.de> |
|---|---|
| Date | 2024-12-21 11:06 +0100 |
| Message-ID | <vk63v6$275t8$1@news.nnpt4.net> |
| In reply to | #631938 |
Am 20.12.24 um 19:56 schrieb Torsten Rüdiger Hansen: > Bernd Mayer <beam.bam.boom@knuut.de> wrote: > >> Die pingelige Mieterin kann man doch einfach ignorieren wegen >> Schikaneverbot. 1 kWh kostet weniger als 40 cent - IIRC. > > Dann zahlt sie keine Nebenkosten. Und ich bleibe auf ca. 1000Euro > sitzen... > >> Selbst wenn man den Zählerstand vom 26.12 verwenden würde, dann ist der >> Fehler in der Gegend von 1 %. > > % ist egal, sie liest jeden Tag ab. > >> Und wenn letztes Jahr die Abrechnung ebenfalls am 26.12 statt fand, dann >> ist das eine Abrechnung die ein ganzes Jahr umfasst. > > Nö, die wurde per 31.12. gemacht - nach Reklamation. Ist mein Aufwand > den ich gern sparen würde. Hallo, für alles Wesentliche dazu bestehen reichlich Erfahrungswerte die in den AGBs und den diversen Verträgen und Gesetzestexten gesammelt sind. Solche Abrechnungen finden jedes Jahr zig-millionenfach statt. Die Ablesefrequenz der Mieterin halte ich für unwesentlich. Der Stromlieferant hat in der Regel laut dessen AGB das Recht zur Schätzung. Hast Du die AGB gelesen? Das Schreiben des RA wegen dem Fehler von 1 kWh bei der Jahresabrechnung wäre interessant. Alleine das Briefporto ist höher als der Preis für 1 kWh. Kannst Du das irgendwo online stellen? Um das Verhältnis zur Mieterin zu verbessern könntest Du Dich mit einem kleinen Weihnachtsgeschenk bedanken für deren fleißiger Mitarbeit an der Kontrolle der Zählerablesung. Ein solider Christstollen in guter Qualität wäre mein Vorschlag dafür. Bernd Mayer
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| From | t.r.h@gmx.net (Torsten Rüdiger Hansen) |
|---|---|
| Date | 2024-12-21 11:34 +0100 |
| Message-ID | <1r4wyjj.40wvjtw75g6cN%t.r.h@gmx.net> |
| In reply to | #631953 |
Bernd Mayer <beam.bam.boom@knuut.de> wrote: > Die Ablesefrequenz der Mieterin halte ich für unwesentlich. Darfst du gern. Da aber Nebenkostenabrechnungen jährlich gemacht werden ist der 31.12. der Stichtag, nicht der 26.12. > Der Stromlieferant hat in der Regel laut dessen AGB das Recht zur > Schätzung. Hast Du die AGB gelesen? Nö. Haus und Vertrag geerbt. > Alleine das Briefporto ist höher als der Preis für 1 kWh. Interessiert die nicht, weil sie im Mieterschutzverein ist. > Kannst Du das irgendwo online stellen? Nein, zuviel Aufwand wegen Datenschutz. > Um das Verhältnis zur Mieterin zu verbessern Aus persönlichen Gründen kein Interesse. Das Haus steht zum verkauf, d.h. im Idealfall wird 2024 das letzte JAhr für eine Nebenlkostenabrechnung. -- Antworten auf öffentlich gestellte Fragen bitte NUR öffentlich. Ich wohne nicht im Rechner, Antworten könnten ein paar Tage dauern. Grüße von T.R.H.
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| From | Bernd Mayer <beam.bam.boom@knuut.de> |
|---|---|
| Date | 2024-12-21 13:58 +0100 |
| Message-ID | <vk6e15$279ht$1@news.nnpt4.net> |
| In reply to | #631956 |
Am 21.12.24 um 11:34 schrieb Torsten Rüdiger Hansen: > Bernd Mayer <beam.bam.boom@knuut.de> wrote: > >> Die Ablesefrequenz der Mieterin halte ich für unwesentlich. > > Darfst du gern. Da aber Nebenkostenabrechnungen jährlich gemacht werden > ist der 31.12. der Stichtag, nicht der 26.12. > >> Der Stromlieferant hat in der Regel laut dessen AGB das Recht zur >> Schätzung. Hast Du die AGB gelesen? > > Nö. Haus und Vertrag geerbt. > >> Alleine das Briefporto ist höher als der Preis für 1 kWh. > > Interessiert die nicht, weil sie im Mieterschutzverein ist. > >> Kannst Du das irgendwo online stellen? > > Nein, zuviel Aufwand wegen Datenschutz. > >> Um das Verhältnis zur Mieterin zu verbessern > > Aus persönlichen Gründen kein Interesse. Das Haus steht zum verkauf, > d.h. im Idealfall wird 2024 das letzte JAhr für eine > Nebenlkostenabrechnung. Hallo, Die AGB kann man auch online nachlesen. Mieterschutzvereine kennen die Rechtslage und haben i.A. ein Interesse an einfacher Beilegung der Konflikte mit minimalem Aufwand. Sei froh, daß da ein Mieterschutzverein beteiligt ist der da nüchtern und sachlich drangeht. Bernd Mayer
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| From | Frank Nitzschner <nospam@nitzschner.de> |
|---|---|
| Date | 2024-12-21 13:18 +0100 |
| Message-ID | <lsnq1bFm71aU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #631953 |
Bernd Mayer schrieb : > > Ein solider Christstollen in guter Qualität wäre mein Vorschlag dafür. > Ich würde eher in eine solide Rechtsschutzversicherung investieren.. Dann besteht nur noch die Gefahr, das sich deren Anwälte bei der Drohung der Mieterin totlachen.. Grüsse Frank
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| From | Peter McD <peter.posts@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2024-12-21 16:00 +0100 |
| Message-ID | <lso3h9FngneU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #631953 |
Am 21.12.24 um 11:06 schrieb Bernd Mayer: > ... > Um das Verhältnis zur Mieterin zu verbessern könntest Du Dich mit einem > kleinen Weihnachtsgeschenk bedanken für deren fleißiger Mitarbeit an der > Kontrolle der Zählerablesung. > > Ein solider Christstollen in guter Qualität wäre mein Vorschlag dafür. Klar, wenn die Mieterin sonst in Ordnung ist. Sieh es positiv, das ist Anlass sich ausführlich mit der bestehenden Rechtslage vertraut zu machen und eine Sammlung wichtiger Urteile anzulegen. Gruß Peter
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| From | "wuez" <wuez@online.de> |
|---|---|
| Date | 2024-12-30 18:21 +0100 |
| Message-ID | <vkuqrk$1vmrc$1@solani.org> |
| In reply to | #631899 |
> Warum benötigt V. den Zählerstand vom 5 Tagen vor Abrechnungsdatum? Weil zum Abrechnungsdatum nur abgerechnet aber nicht unbedingt abgelesen werden muß. Die Ablesungen dienen nur der Kontrolle des Verbrauchs bzw. Anpassung der Schätzung. Die Schätzung basiert bei Vertragsbeginn auf dem vom Kunden erwarteten Jahresvolumen und wird durch die Jahresablesung an den echten Verbrauch angepasst. Der Verbrauch bis dem nächsten Abrechnungsdatum wird also auf Basis der bestehenden Schätzung vorläufig ermittelt und abgerechnet. Die nächste turnusmäßige Ablesung oder bei Vertragsende die abschließende Ablesung korrigiert dann eine Abweichung.
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