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Groups > ger.ct > #620255 > unrolled thread
| Started by | Thomas Heger <ttt_heg@web.de> |
|---|---|
| First post | 2024-05-24 10:34 +0200 |
| Last post | 2024-08-20 09:24 +0200 |
| Articles | 12 — 6 participants |
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Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Thomas Heger <ttt_heg@web.de> - 2024-05-24 10:34 +0200
Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Erika Ciesla <no-reply@xyz.invalid> - 2024-05-24 13:10 +0200
Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen "DER GELAeUTERTE" <dergelaeuterte@web.de> - 2024-05-24 15:50 +0200
Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Thomas Heger <ttt_heg@web.de> - 2024-05-26 08:05 +0200
Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Thomas Heger <ttt_heg@web.de> - 2024-08-18 09:49 +0200
Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Ulf_Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2024-08-18 07:56 +0000
Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Thomas Heger <ttt_heg@web.de> - 2024-08-19 06:53 +0200
Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Heinz Schmitz <sch@example.invalid> - 2024-08-19 09:49 +0200
Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Ulf_Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2024-08-19 08:30 +0000
Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Goetz Schultz <ng.expire1230@goetz.co.uk> - 2024-08-19 14:34 +0200
Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Ulf_Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2024-08-19 12:45 +0000
Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Thomas Heger <ttt_heg@web.de> - 2024-08-20 09:24 +0200
| From | Thomas Heger <ttt_heg@web.de> |
|---|---|
| Date | 2024-05-24 10:34 +0200 |
| Subject | Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen |
| Message-ID | <lbb1phFd9j1U3@mid.individual.net> |
Am Sonntag000012, 12.05.2024 um 10:36 schrieb Ulf_Kutzner: > Thomas Heger wrote: > > > >> Ja > >> denn der Mensch wird als Bürger eines Staates geboren, den er sich nicht > >> ausgesucht hat und erwirbt damit die Staatsbürgerschaft. > > Jedenfalls wenn er als Bürger eines Staates geboren wird. Stimmt, denn es gibt tatsächlich auch staatenlose Menschen Deren Kinder werden dann auch staatenlos (außer in den USA, wo das GeburtsORT-Prizip gilt). Aber allermeisten Menschen haben durchaus eine Staatsangehörigkeit und Staatenlosigkeit ist eher selten. Um Staatenlosigkeit zu verhindern, darf auch kein Land einem seiner Bürger die Staatsangehörigkeit entziehen. TH
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| From | Erika Ciesla <no-reply@xyz.invalid> |
|---|---|
| Date | 2024-05-24 13:10 +0200 |
| Message-ID | <lbbb3kFd9bfU7@mid.individual.net> |
| In reply to | #620255 |
Am 24.05.24 um 10:34 Uhr Thomas Heger schrieb: > Am Sonntag000012, 12.05.2024 um 10:36 schrieb Ulf_Kutzner: >> Thomas Heger wrote: > Um Staatenlosigkeit zu verhindern, darf auch kein Land einem seiner > Bürger die Staatsangehörigkeit entziehen. Darf er schon, aber er darf nicht in die Staatenlosigkeit entlassen werden. Zumindest in Deutschland nicht. Aber???? Meinen Vater haben die Nazis die Staatsbürgerschaft entzogen, weil dieser aus der Wehrmacht desertierte und zu den Briten rüber gemacht hat. Meiner Mutter wurde Anno 1948 die Staatsbürgerschaft aufgrund der damals immer noch geltenden NS-Gesetze ebenfalls entzogen, als sie diesen „Ausländer“ heiratete. Rate mal welche Staatsbürgerschaft ich am Tage meiner geburt hatte? Ich bin Deutsche im sinne des Grundgesetz’, definitiv. Dennoch mußte ich erst eingebürgert werden, damit ich Karriere bei der Bundesbahn machen konnte. So ist das eben: das „so sollte es sein“ und das „so ist es“ ist nunmal eben nicht immer dasselbe. 👋️😀️ 𝓔𝓻𝓲𝓴𝓪 𝓒𝓲𝓮𝓼́𝓵𝓪 -- PS: „Das ‚würde‘ des Konjunktivs ist Unantastbar!“ (Gröööööööööööööööööl!!!!!)
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| From | "DER GELAeUTERTE" <dergelaeuterte@web.de> |
|---|---|
| Date | 2024-05-24 15:50 +0200 |
| Message-ID | <GeS+qRQ3NnB@dergelaeuterte> |
| In reply to | #620264 |
no-reply@xyz.invalid (die untadelige Monnemer Totaldurchblickerin und 'Nazi'-Profilerin Erika Ciesla, die gern mal Buchstaben tauscht: <http://reusenet.froehlich.priv.at/posting.php?msgid=%3Cbu2cosF2dgjU1@mid.individual.net%3E> AKA 'plonky tonk woman' oder 'Schnatterliese' froente ihrem Hobby: <http://debeste.de/upload2/v/8226b00c88955d2cc7189bd75da96e679955.mp4> > Meinen Vater haben die Nazis die Staatsbürgerschaft entzogen, weil > dieser aus der Wehrmacht desertierte und zu den Briten rüber gemacht > hat. Und das findste ungewoehnlich? Koennte das vieleicht auch heute passieren, wenn jemand zu den Russen gehen taete und gegen die Ukraine kaempfen taete? Das Pack in Berlin taete es doch am liebsten schon bei jedem AfD-Sympathisanten, waer aber (noch) zu auffaellig. > Ich bin Deutsche im sinne des Grundgesetz?, definitiv. Das haste also mit zahlreichen Kuffnucken gemein. Liebe Erika <bit.ly/3kh0LnU>, es tut mir SOOO leid, boese Woerter gegen Dich im Usenet benutzt zu haben: <https://groups.google.com/g/de.soc.politik.misc/search?q=ciesla%20author%3Apoint%40tipota.de> Jetzt bin ich aber gelaeutert, moechte Dich jedoch trotzdem weiterhin freundlich bitten, Deine Verleumdung gelegentlich mal zu widerrufen: <https://groups.google.com/g/de.talk.tagesgeschehen/c/8u1i6KG24b8/m/KjnPtfuBAgAJ> <https://debeste.de/upload/1e674cba419e126c25c72346f9f85a3e.jpg> -- Du haettest vielleicht gerne was gegen Juden (zum Beispiel Zyklon-B), aber die Zeit ist abgelaufen. [Schnatterliese Erika Ciesla beweist ihre Menschenkenntnis mit Vorahnungen: <http://al.howardknight.net/?STYPE=msgid&MSGI=%3Caupu6gF5ravU1@mid.individual.net%3E>] > Ich stampfe nicht, Du stampfst, ich habe einfach nur Recht. > Ist es meine Schuld, wenn ihr mir intellektuell nicht gewachsen seid? > Warum sollte ich nachgeben, wenn ich Recht habe? <https://eulenspiegelblog.files.wordpress.com/2018/06/meinungsbildung_modern.jpg> -> das Wahrheitsministerium raet: <http://www.hinterfotz.de/boese.html> <- und immer nur ARD+ZDF gucken: <https://www.youtube.com/watch?v=W2l2kNQhtlQ>
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| From | Thomas Heger <ttt_heg@web.de> |
|---|---|
| Date | 2024-05-26 08:05 +0200 |
| Message-ID | <lbg1ocF6r27U4@mid.individual.net> |
| In reply to | #620264 |
Am Freitag000024, 24.05.2024 um 13:10 schrieb Erika Ciesla: > Am 24.05.24 um 10:34 Uhr Thomas Heger schrieb: >> Am Sonntag000012, 12.05.2024 um 10:36 schrieb Ulf_Kutzner: >>> Thomas Heger wrote: > > >> Um Staatenlosigkeit zu verhindern, darf auch kein Land einem seiner >> Bürger die Staatsangehörigkeit entziehen. > > Darf er schon, aber er darf nicht in die Staatenlosigkeit entlassen > werden. Zumindest in Deutschland nicht. > > Aber???? > > Meinen Vater haben die Nazis die Staatsbürgerschaft entzogen, weil > dieser aus der Wehrmacht desertierte und zu den Briten rüber gemacht hat. Das ist bedauerlich, aber das 3te Reich war ja auch keineswegs ein Rechtsstaat. Ziemlich viele Staaten sch***** auf Bürger- und Menschenrechte, das ist leider war. Aber deswegen sind diese Taten noch lange nicht rechtens. TH
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| From | Thomas Heger <ttt_heg@web.de> |
|---|---|
| Date | 2024-08-18 09:49 +0200 |
| Message-ID | <lidnb6FsejnU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #620264 |
Am Freitag000024, 24.05.2024 um 13:10 schrieb Erika Ciesla: > Am 24.05.24 um 10:34 Uhr Thomas Heger schrieb: >> Am Sonntag000012, 12.05.2024 um 10:36 schrieb Ulf_Kutzner: >>> Thomas Heger wrote: > > >> Um Staatenlosigkeit zu verhindern, darf auch kein Land einem seiner >> Bürger die Staatsangehörigkeit entziehen. > > Darf er schon, aber er darf nicht in die Staatenlosigkeit entlassen > werden. Zumindest in Deutschland nicht. > > Aber???? > > Meinen Vater haben die Nazis die Staatsbürgerschaft entzogen, weil > dieser aus der Wehrmacht desertierte und zu den Briten rüber gemacht hat. > > Meiner Mutter wurde Anno 1948 die Staatsbürgerschaft aufgrund der damals > immer noch geltenden NS-Gesetze ebenfalls entzogen, als sie diesen > „Ausländer“ heiratete. > > Rate mal welche Staatsbürgerschaft ich am Tage meiner geburt hatte? > > Ich bin Deutsche im sinne des Grundgesetz’, definitiv. Dennoch mußte ich > erst eingebürgert werden, damit ich Karriere bei der Bundesbahn machen > konnte. So ist das eben: das „so sollte es sein“ und das „so ist es“ ist > nunmal eben nicht immer dasselbe. Man unterscheidet zwischen Land, Volk, Sprache und Staat. Das Land heißt 'Deutschland'. Der sich dort befindende Staat heißt aber NICHT 'Deutschland', sondern 'Bundesrepublik Deutschland'. Und das Staatsvolk wird 'Deutsche' genannt. Diese sprechen meist die Sprache 'Deutsch'. Allerdings ist dies weder eine notwenige noch eine hinreichende Bedingung, um als Deutscher zu gelten. Die Deutschen sind auch nicht notwendigerweise Bürger der Bundesrepublik Deutschland, da sie auch Bürger eines anderen Staates sein können und die BRD multiple Staatsbürgerschaften (eigentlich) nicht erlaubt. 'Deutsche im Sinne des Grundgesetzes' meint, dass die betreffende Person ethnisch/genetisch/abstammungstechnisch zum Volk namens 'Deutsche' gehört. Aber so jemand kann durchaus in den Usa oder am Südpol wohnen und die Staatsangehörigkeit eines beliebigen anderen Staates als BRD besitzen. Daher ist durchaus nötig, dass der Staat Bundesrepublik dem Menschen mit dem Attribut 'Deutscher im Sinne des Grundgesetzes' den Aufenthalt in Deutschland gestattet bzw. diesem die BRD-Staatsbürgerschaft gibt. TH
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| From | Ulf_Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> |
|---|---|
| Date | 2024-08-18 07:56 +0000 |
| Message-ID | <30af4c2cb6130e43a4dc588d62a39744@pi-dach.dorfdsl.de> |
| In reply to | #625783 |
Thomas Heger wrote: > und > die BRD multiple Staatsbürgerschaften (eigentlich) nicht erlaubt. Das ging früher auf dem Abstammungswege und bei Einbürgerung in Ausnahmefällen, später bei Einbürgerung generell bei verbleibenden Staatsangehörigkeiten aus EU/CH und jetzt bei Einbürgerung grundsätzlich.
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| From | Thomas Heger <ttt_heg@web.de> |
|---|---|
| Date | 2024-08-19 06:53 +0200 |
| Message-ID | <lig1dfF8jpgU3@mid.individual.net> |
| In reply to | #625784 |
Am Sonntag000018, 18.08.2024 um 09:56 schrieb Ulf_Kutzner: > Thomas Heger wrote: > >> und >> die BRD multiple Staatsbürgerschaften (eigentlich) nicht erlaubt. > > Das ging früher auf dem Abstammungswege und bei > Einbürgerung in Ausnahmefällen, später bei Einbürgerung > generell bei verbleibenden Staatsangehörigkeiten > aus EU/CH und jetzt bei Einbürgerung grundsätzlich. Eigentlich widerspricht eine multiple Staatsangehörigkeit dem Gedanken der Staatsangehörigkeit prinzipiell. Mit der Staatsangehörigkeit sind nämlich nicht nur Rechte verbunden, sondern auch Pflichten. Insbesondere betrifft dies die Wehrpflicht. Diese ist zwar z. Zt. teilweise ausgesetzt, aber nicht vollkommen abgeschafft. Jetzt kann es im Konfliktfall durchaus vorkommen, dass Deutschland sich im Kriegszustand mit dem Staat der Zweitbürgerschaft befindet. Nun ist der neue Staatsbürger gezwungen, der Wehrpflicht auf der Seite von Deutschland gegen seinen eigenen Heimatstaat nachzukommen. Außerdem darf der Mensch generell nur in Deutschland Wehrdienst leisten und nicht in seinem Heimatland. Täte er das doch, dann müßte ihm die Deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt werden. Das hat mit der Loyalität dem Staat gegenüber zu tun. Um man schlecht zweier Herren Diener sein. TH
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| From | Heinz Schmitz <sch@example.invalid> |
|---|---|
| Date | 2024-08-19 09:49 +0200 |
| Message-ID | <77u5cj1pir55282d3ro7j6i3murfnqohg2@4ax.com> |
| In reply to | #625799 |
Thomas Heger wrote: >Am Sonntag000018, 18.08.2024 um 09:56 schrieb Ulf_Kutzner: >> Thomas Heger wrote: >> >>> und >>> die BRD multiple Staatsbürgerschaften (eigentlich) nicht erlaubt. >> >> Das ging früher auf dem Abstammungswege und bei >> Einbürgerung in Ausnahmefällen, später bei Einbürgerung >> generell bei verbleibenden Staatsangehörigkeiten >> aus EU/CH und jetzt bei Einbürgerung grundsätzlich. > > >Eigentlich widerspricht eine multiple Staatsangehörigkeit dem Gedanken >der Staatsangehörigkeit prinzipiell. Wieso nur "eigentlich"? Möge die Heizung stets mit Euch sein, sowie Habeck bei den Trauzeugen, Göring-Eckardt in ihrer Armut (*), Baerbock bei Schewegewara, Lang weg von Waagen, Grüße, H. *) https://www.youtube.com/watch?v=SgxdcjLQNBI
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| From | Ulf_Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> |
|---|---|
| Date | 2024-08-19 08:30 +0000 |
| Message-ID | <4c2388acf117e5a67e3d610103680b6a@pi-dach.dorfdsl.de> |
| In reply to | #625799 |
Thomas Heger wrote: > Am Sonntag000018, 18.08.2024 um 09:56 schrieb Ulf_Kutzner: >> Thomas Heger wrote: >> >>> und >>> die BRD multiple Staatsbürgerschaften (eigentlich) nicht erlaubt. >> >> Das ging früher auf dem Abstammungswege und bei >> Einbürgerung in Ausnahmefällen, später bei Einbürgerung >> generell bei verbleibenden Staatsangehörigkeiten >> aus EU/CH und jetzt bei Einbürgerung grundsätzlich. > Eigentlich widerspricht eine multiple Staatsangehörigkeit dem Gedanken > der Staatsangehörigkeit prinzipiell. > Mit der Staatsangehörigkeit sind nämlich nicht nur Rechte verbunden, > sondern auch Pflichten. > Insbesondere betrifft dies die Wehrpflicht. Also Hinnahme der Mehrstaatigkeit nur bei Frauen und Senioren? Der Gesetzgeber kam auf https://de.wikipedia.org/wiki/Wehrpflicht_in_Deutschland#Zur%C3%BCckstellung
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| From | Goetz Schultz <ng.expire1230@goetz.co.uk> |
|---|---|
| Date | 2024-08-19 14:34 +0200 |
| Message-ID | <v9ve59$2s3a3$1@dont-email.me> |
| In reply to | #625799 |
On 19/08/2024 06:53, Thomas Heger wrote:
> Am Sonntag000018, 18.08.2024 um 09:56 schrieb Ulf_Kutzner:
>> Thomas Heger wrote:
>>
>>> und
>>> die BRD multiple Staatsbürgerschaften (eigentlich) nicht erlaubt.
>>
>> Das ging früher auf dem Abstammungswege und bei
>> Einbürgerung in Ausnahmefällen, später bei Einbürgerung
>> generell bei verbleibenden Staatsangehörigkeiten
>> aus EU/CH und jetzt bei Einbürgerung grundsätzlich.
>
>
> Eigentlich widerspricht eine multiple Staatsangehörigkeit dem Gedanken
> der Staatsangehörigkeit prinzipiell.
>
> Mit der Staatsangehörigkeit sind nämlich nicht nur Rechte verbunden,
> sondern auch Pflichten.
>
> Insbesondere betrifft dies die Wehrpflicht.
>
> Diese ist zwar z. Zt. teilweise ausgesetzt, aber nicht vollkommen
> abgeschafft.
>
> Jetzt kann es im Konfliktfall durchaus vorkommen, dass Deutschland sich
> im Kriegszustand mit dem Staat der Zweitbürgerschaft befindet.
>
> Nun ist der neue Staatsbürger gezwungen, der Wehrpflicht auf der Seite
> von Deutschland gegen seinen eigenen Heimatstaat nachzukommen.
>
> Außerdem darf der Mensch generell nur in Deutschland Wehrdienst leisten
> und nicht in seinem Heimatland.
>
> Täte er das doch, dann müßte ihm die Deutsche Staatsangehörigkeit
> aberkannt werden.
>
> Das hat mit der Loyalität dem Staat gegenüber zu tun. Um man schlecht
> zweier Herren Diener sein.
>
> TH
Ist eh interessant mit Doppel-Staatsbürgerschaft, weil man (IIRC) als
Deutscher nicht in fremden Heeren dienen darf (ob das noch so ist weiss
ich nicht, schon was her wo ich das nachgeschlagen habe).
Wenn nicht mehr, wer kommt zuerst? Geburtsland, nach Alphabet, Würfeln?
--
Cheers,
G.
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| From | Ulf_Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> |
|---|---|
| Date | 2024-08-19 12:45 +0000 |
| Message-ID | <7b10312772dfdb14811d002e804bc33f@pi-dach.dorfdsl.de> |
| In reply to | #625808 |
Goetz Schultz wrote: > On 19/08/2024 06:53, Thomas Heger wrote: >> Außerdem darf der Mensch generell nur in Deutschland Wehrdienst leisten >> und nicht in seinem Heimatland. >> >> Täte er das doch, dann müßte ihm die Deutsche Staatsangehörigkeit >> aberkannt werden. >> >> Das hat mit der Loyalität dem Staat gegenüber zu tun. Um man schlecht >> zweier Herren Diener sein. > Ist eh interessant mit Doppel-Staatsbürgerschaft, weil man (IIRC) als > Deutscher nicht in fremden Heeren dienen darf (ob das noch so ist weiss > ich nicht, schon was her wo ich das nachgeschlagen habe). Mag davon abhängen, welche Wehrpflicht denn freiwillig ist. https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit#Freiwilliger_Eintritt_von_Doppelstaatern_in_die_Streitkr%C3%A4fte_des_Staates_der_weiteren_Staatsangeh%C3%B6rigkeit > Wenn nicht mehr, wer kommt zuerst? Geburtsland, nach Alphabet, Würfeln? Erstes Einrücken infolge Einziehung Wehrpflichtiger? Gruß, ULF
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| From | Thomas Heger <ttt_heg@web.de> |
|---|---|
| Date | 2024-08-20 09:24 +0200 |
| Message-ID | <liiukoFlcbgU8@mid.individual.net> |
| In reply to | #625808 |
Am Montag000019, 19.08.2024 um 14:34 schrieb Goetz Schultz: > On 19/08/2024 06:53, Thomas Heger wrote: >> Am Sonntag000018, 18.08.2024 um 09:56 schrieb Ulf_Kutzner: >>> Thomas Heger wrote: >>> >>>> und >>>> die BRD multiple Staatsbürgerschaften (eigentlich) nicht erlaubt. >>> >>> Das ging früher auf dem Abstammungswege und bei >>> Einbürgerung in Ausnahmefällen, später bei Einbürgerung >>> generell bei verbleibenden Staatsangehörigkeiten >>> aus EU/CH und jetzt bei Einbürgerung grundsätzlich. >> >> >> Eigentlich widerspricht eine multiple Staatsangehörigkeit dem Gedanken >> der Staatsangehörigkeit prinzipiell. >> >> Mit der Staatsangehörigkeit sind nämlich nicht nur Rechte verbunden, >> sondern auch Pflichten. >> >> Insbesondere betrifft dies die Wehrpflicht. >> >> Diese ist zwar z. Zt. teilweise ausgesetzt, aber nicht vollkommen >> abgeschafft. >> >> Jetzt kann es im Konfliktfall durchaus vorkommen, dass Deutschland >> sich im Kriegszustand mit dem Staat der Zweitbürgerschaft befindet. >> >> Nun ist der neue Staatsbürger gezwungen, der Wehrpflicht auf der Seite >> von Deutschland gegen seinen eigenen Heimatstaat nachzukommen. >> >> Außerdem darf der Mensch generell nur in Deutschland Wehrdienst >> leisten und nicht in seinem Heimatland. >> >> Täte er das doch, dann müßte ihm die Deutsche Staatsangehörigkeit >> aberkannt werden. >> >> Das hat mit der Loyalität dem Staat gegenüber zu tun. Um man schlecht >> zweier Herren Diener sein. >> >> TH > > Ist eh interessant mit Doppel-Staatsbürgerschaft, weil man (IIRC) als > Deutscher nicht in fremden Heeren dienen darf (ob das noch so ist weiss > ich nicht, schon was her wo ich das nachgeschlagen habe). > Wenn nicht mehr, wer kommt zuerst? Geburtsland, nach Alphabet, Würfeln? > Wahrscheinlich werden alle eigenen Staatsbürger interniert, die auch die Staatsbürgerschaaft des Kriegsgegners besitzen. Außerdem wäre logisch, wenn der Staat zu verhindern versucht, dass eigene Staatsbürger das Staatsgebiet des Kriegsgegners erreichen. TH
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