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Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen

Started byThomas Heger <ttt_heg@web.de>
First post2024-05-24 10:34 +0200
Last post2024-08-20 09:24 +0200
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Contents

  Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Thomas Heger <ttt_heg@web.de> - 2024-05-24 10:34 +0200
    Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Erika Ciesla <no-reply@xyz.invalid> - 2024-05-24 13:10 +0200
      Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen "DER GELAeUTERTE" <dergelaeuterte@web.de> - 2024-05-24 15:50 +0200
      Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Thomas Heger <ttt_heg@web.de> - 2024-05-26 08:05 +0200
      Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Thomas Heger <ttt_heg@web.de> - 2024-08-18 09:49 +0200
        Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Ulf_Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2024-08-18 07:56 +0000
          Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Thomas Heger <ttt_heg@web.de> - 2024-08-19 06:53 +0200
            Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Heinz Schmitz <sch@example.invalid> - 2024-08-19 09:49 +0200
            Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Ulf_Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2024-08-19 08:30 +0000
            Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Goetz Schultz <ng.expire1230@goetz.co.uk> - 2024-08-19 14:34 +0200
              Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Ulf_Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2024-08-19 12:45 +0000
              Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Thomas Heger <ttt_heg@web.de> - 2024-08-20 09:24 +0200

#620255 — Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen

FromThomas Heger <ttt_heg@web.de>
Date2024-05-24 10:34 +0200
SubjectRe: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen
Message-ID<lbb1phFd9j1U3@mid.individual.net>
Am Sonntag000012, 12.05.2024 um 10:36 schrieb Ulf_Kutzner:
> Thomas Heger wrote:
> 
> 
> 
>> Ja
> 
>> denn der Mensch wird als Bürger eines Staates geboren, den er sich nicht
> 
>> ausgesucht hat und erwirbt damit die Staatsbürgerschaft.
> 
> Jedenfalls wenn er als Bürger eines Staates geboren wird.

Stimmt, denn es gibt tatsächlich auch staatenlose Menschen
Deren Kinder werden dann auch staatenlos (außer in den USA, wo das 
GeburtsORT-Prizip gilt).

Aber allermeisten Menschen haben durchaus eine Staatsangehörigkeit und 
Staatenlosigkeit ist eher selten.

Um Staatenlosigkeit zu verhindern, darf auch kein Land einem seiner 
Bürger die Staatsangehörigkeit entziehen.

TH

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#620264

FromErika Ciesla <no-reply@xyz.invalid>
Date2024-05-24 13:10 +0200
Message-ID<lbbb3kFd9bfU7@mid.individual.net>
In reply to#620255
Am 24.05.24 um 10:34 Uhr Thomas Heger schrieb:
> Am Sonntag000012, 12.05.2024 um 10:36 schrieb Ulf_Kutzner:
>> Thomas Heger wrote:


> Um Staatenlosigkeit zu verhindern, darf auch kein Land einem seiner
> Bürger die Staatsangehörigkeit entziehen.

Darf er schon, aber er darf nicht in die Staatenlosigkeit entlassen
werden. Zumindest in Deutschland nicht.

Aber????

Meinen Vater haben die Nazis die Staatsbürgerschaft entzogen, weil
dieser aus der Wehrmacht desertierte und zu den Briten rüber gemacht hat.

Meiner Mutter wurde Anno 1948 die Staatsbürgerschaft aufgrund der damals
immer noch geltenden NS-Gesetze ebenfalls entzogen, als sie diesen
„Ausländer“ heiratete.

Rate mal welche Staatsbürgerschaft ich am Tage meiner geburt hatte?

Ich bin Deutsche im sinne des Grundgesetz’, definitiv. Dennoch mußte ich
erst eingebürgert werden, damit ich Karriere bei der Bundesbahn machen
konnte. So ist das eben: das „so sollte es sein“ und das „so ist es“ ist
nunmal eben nicht immer dasselbe.
 
 
 👋️😀️ 𝓔𝓻𝓲𝓴𝓪 𝓒𝓲𝓮𝓼́𝓵𝓪
 
-- 
 
 PS: „Das ‚würde‘ des Konjunktivs ist Unantastbar!“

 (Gröööööööööööööööööl!!!!!)

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#620266

From"DER GELAeUTERTE" <dergelaeuterte@web.de>
Date2024-05-24 15:50 +0200
Message-ID<GeS+qRQ3NnB@dergelaeuterte>
In reply to#620264
  no-reply@xyz.invalid (die untadelige Monnemer Totaldurchblickerin  
  und 'Nazi'-Profilerin Erika Ciesla, die gern mal Buchstaben tauscht:
  <http://reusenet.froehlich.priv.at/posting.php?msgid=%3Cbu2cosF2dgjU1@mid.individual.net%3E>
  AKA 'plonky tonk woman' oder 'Schnatterliese' froente ihrem Hobby:
  <http://debeste.de/upload2/v/8226b00c88955d2cc7189bd75da96e679955.mp4>

> Meinen Vater haben die Nazis die Staatsbürgerschaft entzogen, weil
> dieser aus der Wehrmacht desertierte und zu den Briten rüber gemacht
> hat.

  Und das findste ungewoehnlich? Koennte das vieleicht auch heute
  passieren, wenn jemand zu den Russen gehen taete und gegen die
  Ukraine kaempfen taete? Das Pack in Berlin taete es doch am 
  liebsten schon bei jedem AfD-Sympathisanten, waer aber (noch)
  zu auffaellig.

> Ich bin Deutsche im sinne des Grundgesetz?, definitiv. 

  Das haste also mit zahlreichen Kuffnucken gemein.

  Liebe Erika <bit.ly/3kh0LnU>, es tut mir SOOO leid, boese Woerter
  gegen Dich im Usenet benutzt zu haben: 
  <https://groups.google.com/g/de.soc.politik.misc/search?q=ciesla%20author%3Apoint%40tipota.de>
  Jetzt bin ich aber gelaeutert, moechte Dich jedoch trotzdem weiterhin
  freundlich bitten, Deine Verleumdung gelegentlich mal zu widerrufen:

  <https://groups.google.com/g/de.talk.tagesgeschehen/c/8u1i6KG24b8/m/KjnPtfuBAgAJ>

  <https://debeste.de/upload/1e674cba419e126c25c72346f9f85a3e.jpg>

-- 
Du haettest vielleicht gerne was gegen Juden (zum Beispiel Zyklon-B), 
aber die Zeit ist abgelaufen.
[Schnatterliese Erika Ciesla beweist ihre Menschenkenntnis mit Vorahnungen:
<http://al.howardknight.net/?STYPE=msgid&MSGI=%3Caupu6gF5ravU1@mid.individual.net%3E>]
> Ich stampfe nicht, Du stampfst, ich habe einfach nur Recht.
> Ist es meine Schuld, wenn ihr mir intellektuell nicht gewachsen seid?
> Warum sollte ich nachgeben, wenn ich Recht habe?
<https://eulenspiegelblog.files.wordpress.com/2018/06/meinungsbildung_modern.jpg>
-> das Wahrheitsministerium raet: <http://www.hinterfotz.de/boese.html> <-
und immer nur ARD+ZDF gucken: <https://www.youtube.com/watch?v=W2l2kNQhtlQ>

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#620324

FromThomas Heger <ttt_heg@web.de>
Date2024-05-26 08:05 +0200
Message-ID<lbg1ocF6r27U4@mid.individual.net>
In reply to#620264
Am Freitag000024, 24.05.2024 um 13:10 schrieb Erika Ciesla:
> Am 24.05.24 um 10:34 Uhr Thomas Heger schrieb:
>> Am Sonntag000012, 12.05.2024 um 10:36 schrieb Ulf_Kutzner:
>>> Thomas Heger wrote:
> 
> 
>> Um Staatenlosigkeit zu verhindern, darf auch kein Land einem seiner
>> Bürger die Staatsangehörigkeit entziehen.
> 
> Darf er schon, aber er darf nicht in die Staatenlosigkeit entlassen
> werden. Zumindest in Deutschland nicht.
> 
> Aber????
> 
> Meinen Vater haben die Nazis die Staatsbürgerschaft entzogen, weil
> dieser aus der Wehrmacht desertierte und zu den Briten rüber gemacht hat.

Das ist bedauerlich, aber das 3te Reich war ja auch keineswegs ein 
Rechtsstaat.

Ziemlich viele Staaten sch***** auf Bürger- und Menschenrechte, das ist 
leider war.

Aber deswegen sind diese Taten noch lange nicht rechtens.


TH


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#625783

FromThomas Heger <ttt_heg@web.de>
Date2024-08-18 09:49 +0200
Message-ID<lidnb6FsejnU1@mid.individual.net>
In reply to#620264
Am Freitag000024, 24.05.2024 um 13:10 schrieb Erika Ciesla:
> Am 24.05.24 um 10:34 Uhr Thomas Heger schrieb:
>> Am Sonntag000012, 12.05.2024 um 10:36 schrieb Ulf_Kutzner:
>>> Thomas Heger wrote:
> 
> 
>> Um Staatenlosigkeit zu verhindern, darf auch kein Land einem seiner
>> Bürger die Staatsangehörigkeit entziehen.
> 
> Darf er schon, aber er darf nicht in die Staatenlosigkeit entlassen
> werden. Zumindest in Deutschland nicht.
> 
> Aber????
> 
> Meinen Vater haben die Nazis die Staatsbürgerschaft entzogen, weil
> dieser aus der Wehrmacht desertierte und zu den Briten rüber gemacht hat.
> 
> Meiner Mutter wurde Anno 1948 die Staatsbürgerschaft aufgrund der damals
> immer noch geltenden NS-Gesetze ebenfalls entzogen, als sie diesen
> „Ausländer“ heiratete.
> 
> Rate mal welche Staatsbürgerschaft ich am Tage meiner geburt hatte?
> 
> Ich bin Deutsche im sinne des Grundgesetz’, definitiv. Dennoch mußte ich
> erst eingebürgert werden, damit ich Karriere bei der Bundesbahn machen
> konnte. So ist das eben: das „so sollte es sein“ und das „so ist es“ ist
> nunmal eben nicht immer dasselbe.

Man unterscheidet zwischen Land, Volk, Sprache und Staat.

Das Land heißt 'Deutschland'.

Der sich dort befindende Staat heißt aber NICHT 'Deutschland', sondern 
'Bundesrepublik Deutschland'.

Und das Staatsvolk wird 'Deutsche' genannt.

Diese sprechen meist die Sprache 'Deutsch'. Allerdings ist dies weder 
eine notwenige noch eine hinreichende Bedingung, um als Deutscher zu gelten.

Die Deutschen sind auch nicht notwendigerweise Bürger der Bundesrepublik 
Deutschland, da sie auch Bürger eines anderen Staates sein können und 
die BRD multiple Staatsbürgerschaften (eigentlich) nicht erlaubt.

'Deutsche im Sinne des Grundgesetzes' meint, dass die betreffende Person 
ethnisch/genetisch/abstammungstechnisch zum Volk namens 'Deutsche' gehört.

Aber so jemand kann durchaus in den Usa oder am Südpol wohnen und die 
Staatsangehörigkeit eines beliebigen anderen Staates als BRD besitzen.

Daher ist durchaus nötig, dass der Staat Bundesrepublik dem Menschen mit 
dem Attribut 'Deutscher im Sinne des Grundgesetzes' den Aufenthalt in 
Deutschland gestattet bzw. diesem die BRD-Staatsbürgerschaft gibt.


TH

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#625784

FromUlf_Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de>
Date2024-08-18 07:56 +0000
Message-ID<30af4c2cb6130e43a4dc588d62a39744@pi-dach.dorfdsl.de>
In reply to#625783
Thomas Heger wrote:

> und
> die BRD multiple Staatsbürgerschaften (eigentlich) nicht erlaubt.

Das ging früher auf dem Abstammungswege und bei
Einbürgerung in Ausnahmefällen, später bei Einbürgerung
generell bei verbleibenden Staatsangehörigkeiten
aus EU/CH und jetzt bei Einbürgerung grundsätzlich.

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#625799

FromThomas Heger <ttt_heg@web.de>
Date2024-08-19 06:53 +0200
Message-ID<lig1dfF8jpgU3@mid.individual.net>
In reply to#625784
Am Sonntag000018, 18.08.2024 um 09:56 schrieb Ulf_Kutzner:
> Thomas Heger wrote:
> 
>> und
>> die BRD multiple Staatsbürgerschaften (eigentlich) nicht erlaubt.
> 
> Das ging früher auf dem Abstammungswege und bei
> Einbürgerung in Ausnahmefällen, später bei Einbürgerung
> generell bei verbleibenden Staatsangehörigkeiten
> aus EU/CH und jetzt bei Einbürgerung grundsätzlich.


Eigentlich widerspricht eine multiple Staatsangehörigkeit dem Gedanken 
der Staatsangehörigkeit prinzipiell.

Mit der Staatsangehörigkeit sind nämlich nicht nur Rechte verbunden, 
sondern auch Pflichten.

Insbesondere betrifft dies die Wehrpflicht.

Diese ist zwar z. Zt. teilweise ausgesetzt, aber nicht vollkommen 
abgeschafft.

Jetzt kann es im Konfliktfall durchaus vorkommen, dass Deutschland sich 
im Kriegszustand mit dem Staat der Zweitbürgerschaft befindet.

Nun ist der neue Staatsbürger gezwungen, der Wehrpflicht auf der Seite 
von Deutschland gegen seinen eigenen Heimatstaat nachzukommen.

Außerdem darf der Mensch generell nur in Deutschland Wehrdienst leisten 
und nicht in seinem Heimatland.

Täte er das doch, dann müßte ihm die Deutsche Staatsangehörigkeit 
aberkannt werden.

Das hat mit der Loyalität dem Staat gegenüber zu tun. Um man schlecht 
zweier Herren Diener sein.

TH

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#625800

FromHeinz Schmitz <sch@example.invalid>
Date2024-08-19 09:49 +0200
Message-ID<77u5cj1pir55282d3ro7j6i3murfnqohg2@4ax.com>
In reply to#625799
Thomas Heger   wrote:

>Am Sonntag000018, 18.08.2024 um 09:56 schrieb Ulf_Kutzner:
>> Thomas Heger wrote:
>> 
>>> und
>>> die BRD multiple Staatsbürgerschaften (eigentlich) nicht erlaubt.
>> 
>> Das ging früher auf dem Abstammungswege und bei
>> Einbürgerung in Ausnahmefällen, später bei Einbürgerung
>> generell bei verbleibenden Staatsangehörigkeiten
>> aus EU/CH und jetzt bei Einbürgerung grundsätzlich.
>
>
>Eigentlich widerspricht eine multiple Staatsangehörigkeit dem Gedanken 
>der Staatsangehörigkeit prinzipiell.

Wieso nur "eigentlich"?


Möge die Heizung stets mit Euch sein,
sowie Habeck bei den Trauzeugen,
Göring-Eckardt in ihrer Armut (*),
Baerbock bei Schewegewara,
Lang weg von Waagen,
Grüße,
H.

*)
https://www.youtube.com/watch?v=SgxdcjLQNBI

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#625802

FromUlf_Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de>
Date2024-08-19 08:30 +0000
Message-ID<4c2388acf117e5a67e3d610103680b6a@pi-dach.dorfdsl.de>
In reply to#625799
Thomas Heger wrote:

> Am Sonntag000018, 18.08.2024 um 09:56 schrieb Ulf_Kutzner:
>> Thomas Heger wrote:
>>
>>> und
>>> die BRD multiple Staatsbürgerschaften (eigentlich) nicht erlaubt.
>>
>> Das ging früher auf dem Abstammungswege und bei
>> Einbürgerung in Ausnahmefällen, später bei Einbürgerung
>> generell bei verbleibenden Staatsangehörigkeiten
>> aus EU/CH und jetzt bei Einbürgerung grundsätzlich.


> Eigentlich widerspricht eine multiple Staatsangehörigkeit dem Gedanken
> der Staatsangehörigkeit prinzipiell.

> Mit der Staatsangehörigkeit sind nämlich nicht nur Rechte verbunden,
> sondern auch Pflichten.

> Insbesondere betrifft dies die Wehrpflicht.

Also Hinnahme der Mehrstaatigkeit nur bei Frauen und Senioren?

Der Gesetzgeber kam auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Wehrpflicht_in_Deutschland#Zur%C3%BCckstellung

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#625808

FromGoetz Schultz <ng.expire1230@goetz.co.uk>
Date2024-08-19 14:34 +0200
Message-ID<v9ve59$2s3a3$1@dont-email.me>
In reply to#625799
On 19/08/2024 06:53, Thomas Heger wrote:
> Am Sonntag000018, 18.08.2024 um 09:56 schrieb Ulf_Kutzner:
>> Thomas Heger wrote:
>>
>>> und
>>> die BRD multiple Staatsbürgerschaften (eigentlich) nicht erlaubt.
>>
>> Das ging früher auf dem Abstammungswege und bei
>> Einbürgerung in Ausnahmefällen, später bei Einbürgerung
>> generell bei verbleibenden Staatsangehörigkeiten
>> aus EU/CH und jetzt bei Einbürgerung grundsätzlich.
> 
> 
> Eigentlich widerspricht eine multiple Staatsangehörigkeit dem Gedanken 
> der Staatsangehörigkeit prinzipiell.
> 
> Mit der Staatsangehörigkeit sind nämlich nicht nur Rechte verbunden, 
> sondern auch Pflichten.
> 
> Insbesondere betrifft dies die Wehrpflicht.
> 
> Diese ist zwar z. Zt. teilweise ausgesetzt, aber nicht vollkommen 
> abgeschafft.
> 
> Jetzt kann es im Konfliktfall durchaus vorkommen, dass Deutschland sich 
> im Kriegszustand mit dem Staat der Zweitbürgerschaft befindet.
> 
> Nun ist der neue Staatsbürger gezwungen, der Wehrpflicht auf der Seite 
> von Deutschland gegen seinen eigenen Heimatstaat nachzukommen.
> 
> Außerdem darf der Mensch generell nur in Deutschland Wehrdienst leisten 
> und nicht in seinem Heimatland.
> 
> Täte er das doch, dann müßte ihm die Deutsche Staatsangehörigkeit 
> aberkannt werden.
> 
> Das hat mit der Loyalität dem Staat gegenüber zu tun. Um man schlecht 
> zweier Herren Diener sein.
> 
> TH

Ist eh interessant mit Doppel-Staatsbürgerschaft, weil man (IIRC) als 
Deutscher nicht in fremden Heeren dienen darf (ob das noch so ist weiss 
ich nicht, schon was her wo ich das nachgeschlagen habe).
Wenn nicht mehr, wer kommt zuerst? Geburtsland, nach Alphabet, Würfeln?

-- 
Cheers,
    G.


Quis custodiet ipsos custodes?
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   /"\
   \ /  ASCII Ribbon Campaign
    X   against HTML e-mail
   / \
---------------------------->8------------------------------

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#625809

FromUlf_Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de>
Date2024-08-19 12:45 +0000
Message-ID<7b10312772dfdb14811d002e804bc33f@pi-dach.dorfdsl.de>
In reply to#625808
Goetz Schultz wrote:

> On 19/08/2024 06:53, Thomas Heger wrote:


>> Außerdem darf der Mensch generell nur in Deutschland Wehrdienst leisten
>> und nicht in seinem Heimatland.
>>
>> Täte er das doch, dann müßte ihm die Deutsche Staatsangehörigkeit
>> aberkannt werden.
>>
>> Das hat mit der Loyalität dem Staat gegenüber zu tun. Um man schlecht
>> zweier Herren Diener sein.



> Ist eh interessant mit Doppel-Staatsbürgerschaft, weil man (IIRC) als
> Deutscher nicht in fremden Heeren dienen darf (ob das noch so ist weiss
> ich nicht, schon was her wo ich das nachgeschlagen habe).

Mag davon abhängen, welche Wehrpflicht denn freiwillig ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit#Freiwilliger_Eintritt_von_Doppelstaatern_in_die_Streitkr%C3%A4fte_des_Staates_der_weiteren_Staatsangeh%C3%B6rigkeit

> Wenn nicht mehr, wer kommt zuerst? Geburtsland, nach Alphabet, Würfeln?

Erstes Einrücken infolge Einziehung Wehrpflichtiger?

Gruß, ULF

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#625820

FromThomas Heger <ttt_heg@web.de>
Date2024-08-20 09:24 +0200
Message-ID<liiukoFlcbgU8@mid.individual.net>
In reply to#625808
Am Montag000019, 19.08.2024 um 14:34 schrieb Goetz Schultz:
> On 19/08/2024 06:53, Thomas Heger wrote:
>> Am Sonntag000018, 18.08.2024 um 09:56 schrieb Ulf_Kutzner:
>>> Thomas Heger wrote:
>>>
>>>> und
>>>> die BRD multiple Staatsbürgerschaften (eigentlich) nicht erlaubt.
>>>
>>> Das ging früher auf dem Abstammungswege und bei
>>> Einbürgerung in Ausnahmefällen, später bei Einbürgerung
>>> generell bei verbleibenden Staatsangehörigkeiten
>>> aus EU/CH und jetzt bei Einbürgerung grundsätzlich.
>>
>>
>> Eigentlich widerspricht eine multiple Staatsangehörigkeit dem Gedanken 
>> der Staatsangehörigkeit prinzipiell.
>>
>> Mit der Staatsangehörigkeit sind nämlich nicht nur Rechte verbunden, 
>> sondern auch Pflichten.
>>
>> Insbesondere betrifft dies die Wehrpflicht.
>>
>> Diese ist zwar z. Zt. teilweise ausgesetzt, aber nicht vollkommen 
>> abgeschafft.
>>
>> Jetzt kann es im Konfliktfall durchaus vorkommen, dass Deutschland 
>> sich im Kriegszustand mit dem Staat der Zweitbürgerschaft befindet.
>>
>> Nun ist der neue Staatsbürger gezwungen, der Wehrpflicht auf der Seite 
>> von Deutschland gegen seinen eigenen Heimatstaat nachzukommen.
>>
>> Außerdem darf der Mensch generell nur in Deutschland Wehrdienst 
>> leisten und nicht in seinem Heimatland.
>>
>> Täte er das doch, dann müßte ihm die Deutsche Staatsangehörigkeit 
>> aberkannt werden.
>>
>> Das hat mit der Loyalität dem Staat gegenüber zu tun. Um man schlecht 
>> zweier Herren Diener sein.
>>
>> TH
> 
> Ist eh interessant mit Doppel-Staatsbürgerschaft, weil man (IIRC) als 
> Deutscher nicht in fremden Heeren dienen darf (ob das noch so ist weiss 
> ich nicht, schon was her wo ich das nachgeschlagen habe).
> Wenn nicht mehr, wer kommt zuerst? Geburtsland, nach Alphabet, Würfeln?
> 
Wahrscheinlich werden alle eigenen Staatsbürger interniert, die auch die 
Staatsbürgerschaaft des Kriegsgegners besitzen.

Außerdem wäre logisch, wenn der Staat zu verhindern versucht, dass 
eigene Staatsbürger das Staatsgebiet des Kriegsgegners erreichen.

TH

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