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Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen

Started byThomas Heger <ttt_heg@web.de>
First post2023-11-26 09:36 +0100
Last post2024-05-12 13:40 +0200
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Contents

  Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Thomas Heger <ttt_heg@web.de> - 2023-11-26 09:36 +0100
    Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-11-26 09:59 +0100
      Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen andreas quast <bu3ro.kratz@fr33n3t.de> - 2023-11-26 10:03 +0000
        Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-11-26 11:46 +0100
      Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2023-11-26 10:18 +0000
        Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-11-26 11:52 +0100
          Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2023-12-05 13:20 +0000
            Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-12-05 05:24 -0800
      Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen "Peter Heirich" <talk.usenet@info21.heirich.name> - 2023-11-28 03:52 +0000
        Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Thomas Heger <ttt_heg@web.de> - 2023-12-02 08:16 +0100
    Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Erika Ciesla <abc@xyz.invalid> - 2024-05-07 13:55 +0200
      Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen "DER GELAeUTERTE" <dergelaeuterte@web.de> - 2024-05-07 15:51 +0200
      Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Thomas Heger <ttt_heg@web.de> - 2024-05-08 08:18 +0200
        Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Hermann Riemann <nospam.ng@hermann-riemann.de> - 2024-05-08 10:39 +0200
          Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Franz Glaser <franz@meg-glaser.com> - 2024-05-08 12:05 +0200
          Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Erika Ciesla <abc@xyz.invalid> - 2024-05-08 12:03 +0200
            Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Hermann Riemann <nospam.ng@hermann-riemann.de> - 2024-05-08 13:10 +0200
              Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Ulf.Kutzner@web.de (Ulf_Kutzner) - 2024-05-08 11:29 +0000
              Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Erika Ciesla <abc@xyz.invalid> - 2024-05-08 15:19 +0200
                Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen "DER GELAeUTERTE" <dergelaeuterte@web.de> - 2024-05-08 16:12 +0200
            Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen "DER GELAeUTERTE" <dergelaeuterte@web.de> - 2024-05-08 16:12 +0200
          Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Thomas Heger <ttt_heg@web.de> - 2024-05-12 09:16 +0200
            Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Ulf.Kutzner@web.de (Ulf_Kutzner) - 2024-05-12 08:36 +0000
              Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Thomas Heger <ttt_heg@web.de> - 2024-05-24 10:34 +0200
                Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Erika Ciesla <no-reply@xyz.invalid> - 2024-05-24 13:10 +0200
                  Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen "DER GELAeUTERTE" <dergelaeuterte@web.de> - 2024-05-24 15:50 +0200
                  Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Thomas Heger <ttt_heg@web.de> - 2024-05-26 08:05 +0200
                  Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Thomas Heger <ttt_heg@web.de> - 2024-08-18 09:49 +0200
                    Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Ulf_Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2024-08-18 07:56 +0000
                      Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Thomas Heger <ttt_heg@web.de> - 2024-08-19 06:53 +0200
                        Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Heinz Schmitz <sch@example.invalid> - 2024-08-19 09:49 +0200
                        Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Ulf_Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2024-08-19 08:30 +0000
                        Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Goetz Schultz <ng.expire1230@goetz.co.uk> - 2024-08-19 14:34 +0200
                          Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Ulf_Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2024-08-19 12:45 +0000
                          Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Thomas Heger <ttt_heg@web.de> - 2024-08-20 09:24 +0200
        Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Erika Ciesla <abc@xyz.invalid> - 2024-05-08 11:18 +0200
          Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen "DER GELAeUTERTE" <dergelaeuterte@web.de> - 2024-05-08 16:12 +0200
          Re: ZWANGS-Rekrutierung der ukrainischen "Fluechtlinge" hat begonnen Wolfgang Fieg <wolfgfang.fieg@t-online.de> - 2024-05-12 13:40 +0200

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#619661

From"DER GELAeUTERTE" <dergelaeuterte@web.de>
Date2024-05-08 16:12 +0200
Message-ID<GdVkV3X3NnB@dergelaeuterte>
In reply to#619654
  abc@xyz.invalid (Erika Ciesla) schrieb:

> Richtige Frage: was würde Putin in ?Nürnberg à la 1945? erleben?

  Und unsere transantlantischen Freunde erst, daemliche Toele!

  Liebe Erika <bit.ly/3kh0LnU>, es tut mir SOOO leid, boese Woerter
  gegen Dich im Usenet benutzt zu haben: 
  <https://groups.google.com/g/de.soc.politik.misc/search?q=ciesla%20author%3Apoint%40tipota.de>
  Jetzt bin ich aber gelaeutert, moechte Dich jedoch trotzdem weiterhin
  freundlich bitten, Deine Verleumdung gelegentlich mal zu widerrufen:

  <https://groups.google.com/g/de.talk.tagesgeschehen/c/8u1i6KG24b8/m/KjnPtfuBAgAJ>

  <https://debeste.de/upload/1e674cba419e126c25c72346f9f85a3e.jpg>

-- 
Du haettest vielleicht gerne was gegen Juden (zum Beispiel Zyklon-B), 
aber die Zeit ist abgelaufen.
[Schnatterliese Erika Ciesla beweist ihre Menschenkenntnis mit Vorahnungen:
<http://al.howardknight.net/?STYPE=msgid&MSGI=%3Caupu6gF5ravU1@mid.individual.net%3E>]
> Ich stampfe nicht, Du stampfst, ich habe einfach nur Recht.
> Ist es meine Schuld, wenn ihr mir intellektuell nicht gewachsen seid?
> Warum sollte ich nachgeben, wenn ich Recht habe?
<https://eulenspiegelblog.files.wordpress.com/2018/06/meinungsbildung_modern.jpg>
-> das Wahrheitsministerium raet: <http://www.hinterfotz.de/boese.html> <-
und immer nur ARD+ZDF gucken: <https://www.youtube.com/watch?v=W2l2kNQhtlQ>

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#619841

FromThomas Heger <ttt_heg@web.de>
Date2024-05-12 09:16 +0200
Message-ID<lab8mtFiseoU1@mid.individual.net>
In reply to#619651
Am Mittwoch000008, 08.05.2024 um 10:39 schrieb Hermann Riemann:
> Am 08.05.24 um 08:18 schrieb Thomas Heger:
> 
>>> Aber es gibt Regeln.
>>>
>>> Wie es in den anderen Staaten brauch ist, weiß ich nicht, aber die 
>>> deutsche
>>> Staatsbürgerschaft, zum Beispiel, darf nicht aberkannt werden, wenn die
>>> Person dann staatenlos ist.
>>
>> Meiner Ansicht nach verstößt es gegen das Völkerrecht den eigenen 
>> Bürgern die Staatsangehörigkeit zu entziehen oder sie außer Landes zu 
>> weisen.
> 
> Sind formell Staatsangehörige, die den Staat ablehnen, eigene Bürger?

Ja

denn der Mensch wird als Bürger eines Staates geboren, den er sich nicht 
ausgesucht hat und erwirbt damit die Staatsbürgerschaft.

Diesen Staat zu mögen wird garnicht verlangt für die Staatsbürgerschaft, 
weil der Mensch bei der Geburt noch garkeine Meinung zu sowas wie Staat 
hat oder haben kann.

Später hat der Staat seine Bürger dann 'an der Backe' und muß mit denen 
irgendwie klar kommen.

Wenn der Bürger später mal rumnervt, dann kann der Staat den Menschen 
aber trotzdem nicht einfach abschieben, denn der Mensch müßte dafür das 
Bürgerrecht in einem anderen Land bekommen. Und das wäre eine 
Ermessensentscheidung des aufnehmenden Staates, auf welche der 
abschiebende Staat keinen Einfluss hat.

Und 'mögen' gehört überhaupt nicht zu den Bürgerpflichten und kann auch 
nicht per Gesetz befohlen werden, da dies dem Grundsatz der 
Meinungsfreiheit widersprechen würde.

Also ist das Abschieben der eigenen Bürger ein Verstoß gegen Völkerecht 
und Menschenrechte.


...

TH

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#619844

FromUlf.Kutzner@web.de (Ulf_Kutzner)
Date2024-05-12 08:36 +0000
Message-ID<a3306e98ffb5966ee611b26a84114dbc@pi-dach.dorfdsl.de>
In reply to#619841
Thomas Heger wrote:



> Ja

> denn der Mensch wird als Bürger eines Staates geboren, den er sich nicht

> ausgesucht hat und erwirbt damit die Staatsbürgerschaft.

Jedenfalls wenn er als Bürger eines Staates geboren wird.

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#620255

FromThomas Heger <ttt_heg@web.de>
Date2024-05-24 10:34 +0200
Message-ID<lbb1phFd9j1U3@mid.individual.net>
In reply to#619844
Am Sonntag000012, 12.05.2024 um 10:36 schrieb Ulf_Kutzner:
> Thomas Heger wrote:
> 
> 
> 
>> Ja
> 
>> denn der Mensch wird als Bürger eines Staates geboren, den er sich nicht
> 
>> ausgesucht hat und erwirbt damit die Staatsbürgerschaft.
> 
> Jedenfalls wenn er als Bürger eines Staates geboren wird.

Stimmt, denn es gibt tatsächlich auch staatenlose Menschen
Deren Kinder werden dann auch staatenlos (außer in den USA, wo das 
GeburtsORT-Prizip gilt).

Aber allermeisten Menschen haben durchaus eine Staatsangehörigkeit und 
Staatenlosigkeit ist eher selten.

Um Staatenlosigkeit zu verhindern, darf auch kein Land einem seiner 
Bürger die Staatsangehörigkeit entziehen.

TH

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#620264

FromErika Ciesla <no-reply@xyz.invalid>
Date2024-05-24 13:10 +0200
Message-ID<lbbb3kFd9bfU7@mid.individual.net>
In reply to#620255
Am 24.05.24 um 10:34 Uhr Thomas Heger schrieb:
> Am Sonntag000012, 12.05.2024 um 10:36 schrieb Ulf_Kutzner:
>> Thomas Heger wrote:


> Um Staatenlosigkeit zu verhindern, darf auch kein Land einem seiner
> Bürger die Staatsangehörigkeit entziehen.

Darf er schon, aber er darf nicht in die Staatenlosigkeit entlassen
werden. Zumindest in Deutschland nicht.

Aber????

Meinen Vater haben die Nazis die Staatsbürgerschaft entzogen, weil
dieser aus der Wehrmacht desertierte und zu den Briten rüber gemacht hat.

Meiner Mutter wurde Anno 1948 die Staatsbürgerschaft aufgrund der damals
immer noch geltenden NS-Gesetze ebenfalls entzogen, als sie diesen
„Ausländer“ heiratete.

Rate mal welche Staatsbürgerschaft ich am Tage meiner geburt hatte?

Ich bin Deutsche im sinne des Grundgesetz’, definitiv. Dennoch mußte ich
erst eingebürgert werden, damit ich Karriere bei der Bundesbahn machen
konnte. So ist das eben: das „so sollte es sein“ und das „so ist es“ ist
nunmal eben nicht immer dasselbe.
 
 
 👋️😀️ 𝓔𝓻𝓲𝓴𝓪 𝓒𝓲𝓮𝓼́𝓵𝓪
 
-- 
 
 PS: „Das ‚würde‘ des Konjunktivs ist Unantastbar!“

 (Gröööööööööööööööööl!!!!!)

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#620266

From"DER GELAeUTERTE" <dergelaeuterte@web.de>
Date2024-05-24 15:50 +0200
Message-ID<GeS+qRQ3NnB@dergelaeuterte>
In reply to#620264
  no-reply@xyz.invalid (die untadelige Monnemer Totaldurchblickerin  
  und 'Nazi'-Profilerin Erika Ciesla, die gern mal Buchstaben tauscht:
  <http://reusenet.froehlich.priv.at/posting.php?msgid=%3Cbu2cosF2dgjU1@mid.individual.net%3E>
  AKA 'plonky tonk woman' oder 'Schnatterliese' froente ihrem Hobby:
  <http://debeste.de/upload2/v/8226b00c88955d2cc7189bd75da96e679955.mp4>

> Meinen Vater haben die Nazis die Staatsbürgerschaft entzogen, weil
> dieser aus der Wehrmacht desertierte und zu den Briten rüber gemacht
> hat.

  Und das findste ungewoehnlich? Koennte das vieleicht auch heute
  passieren, wenn jemand zu den Russen gehen taete und gegen die
  Ukraine kaempfen taete? Das Pack in Berlin taete es doch am 
  liebsten schon bei jedem AfD-Sympathisanten, waer aber (noch)
  zu auffaellig.

> Ich bin Deutsche im sinne des Grundgesetz?, definitiv. 

  Das haste also mit zahlreichen Kuffnucken gemein.

  Liebe Erika <bit.ly/3kh0LnU>, es tut mir SOOO leid, boese Woerter
  gegen Dich im Usenet benutzt zu haben: 
  <https://groups.google.com/g/de.soc.politik.misc/search?q=ciesla%20author%3Apoint%40tipota.de>
  Jetzt bin ich aber gelaeutert, moechte Dich jedoch trotzdem weiterhin
  freundlich bitten, Deine Verleumdung gelegentlich mal zu widerrufen:

  <https://groups.google.com/g/de.talk.tagesgeschehen/c/8u1i6KG24b8/m/KjnPtfuBAgAJ>

  <https://debeste.de/upload/1e674cba419e126c25c72346f9f85a3e.jpg>

-- 
Du haettest vielleicht gerne was gegen Juden (zum Beispiel Zyklon-B), 
aber die Zeit ist abgelaufen.
[Schnatterliese Erika Ciesla beweist ihre Menschenkenntnis mit Vorahnungen:
<http://al.howardknight.net/?STYPE=msgid&MSGI=%3Caupu6gF5ravU1@mid.individual.net%3E>]
> Ich stampfe nicht, Du stampfst, ich habe einfach nur Recht.
> Ist es meine Schuld, wenn ihr mir intellektuell nicht gewachsen seid?
> Warum sollte ich nachgeben, wenn ich Recht habe?
<https://eulenspiegelblog.files.wordpress.com/2018/06/meinungsbildung_modern.jpg>
-> das Wahrheitsministerium raet: <http://www.hinterfotz.de/boese.html> <-
und immer nur ARD+ZDF gucken: <https://www.youtube.com/watch?v=W2l2kNQhtlQ>

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#620324

FromThomas Heger <ttt_heg@web.de>
Date2024-05-26 08:05 +0200
Message-ID<lbg1ocF6r27U4@mid.individual.net>
In reply to#620264
Am Freitag000024, 24.05.2024 um 13:10 schrieb Erika Ciesla:
> Am 24.05.24 um 10:34 Uhr Thomas Heger schrieb:
>> Am Sonntag000012, 12.05.2024 um 10:36 schrieb Ulf_Kutzner:
>>> Thomas Heger wrote:
> 
> 
>> Um Staatenlosigkeit zu verhindern, darf auch kein Land einem seiner
>> Bürger die Staatsangehörigkeit entziehen.
> 
> Darf er schon, aber er darf nicht in die Staatenlosigkeit entlassen
> werden. Zumindest in Deutschland nicht.
> 
> Aber????
> 
> Meinen Vater haben die Nazis die Staatsbürgerschaft entzogen, weil
> dieser aus der Wehrmacht desertierte und zu den Briten rüber gemacht hat.

Das ist bedauerlich, aber das 3te Reich war ja auch keineswegs ein 
Rechtsstaat.

Ziemlich viele Staaten sch***** auf Bürger- und Menschenrechte, das ist 
leider war.

Aber deswegen sind diese Taten noch lange nicht rechtens.


TH


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#625783

FromThomas Heger <ttt_heg@web.de>
Date2024-08-18 09:49 +0200
Message-ID<lidnb6FsejnU1@mid.individual.net>
In reply to#620264
Am Freitag000024, 24.05.2024 um 13:10 schrieb Erika Ciesla:
> Am 24.05.24 um 10:34 Uhr Thomas Heger schrieb:
>> Am Sonntag000012, 12.05.2024 um 10:36 schrieb Ulf_Kutzner:
>>> Thomas Heger wrote:
> 
> 
>> Um Staatenlosigkeit zu verhindern, darf auch kein Land einem seiner
>> Bürger die Staatsangehörigkeit entziehen.
> 
> Darf er schon, aber er darf nicht in die Staatenlosigkeit entlassen
> werden. Zumindest in Deutschland nicht.
> 
> Aber????
> 
> Meinen Vater haben die Nazis die Staatsbürgerschaft entzogen, weil
> dieser aus der Wehrmacht desertierte und zu den Briten rüber gemacht hat.
> 
> Meiner Mutter wurde Anno 1948 die Staatsbürgerschaft aufgrund der damals
> immer noch geltenden NS-Gesetze ebenfalls entzogen, als sie diesen
> „Ausländer“ heiratete.
> 
> Rate mal welche Staatsbürgerschaft ich am Tage meiner geburt hatte?
> 
> Ich bin Deutsche im sinne des Grundgesetz’, definitiv. Dennoch mußte ich
> erst eingebürgert werden, damit ich Karriere bei der Bundesbahn machen
> konnte. So ist das eben: das „so sollte es sein“ und das „so ist es“ ist
> nunmal eben nicht immer dasselbe.

Man unterscheidet zwischen Land, Volk, Sprache und Staat.

Das Land heißt 'Deutschland'.

Der sich dort befindende Staat heißt aber NICHT 'Deutschland', sondern 
'Bundesrepublik Deutschland'.

Und das Staatsvolk wird 'Deutsche' genannt.

Diese sprechen meist die Sprache 'Deutsch'. Allerdings ist dies weder 
eine notwenige noch eine hinreichende Bedingung, um als Deutscher zu gelten.

Die Deutschen sind auch nicht notwendigerweise Bürger der Bundesrepublik 
Deutschland, da sie auch Bürger eines anderen Staates sein können und 
die BRD multiple Staatsbürgerschaften (eigentlich) nicht erlaubt.

'Deutsche im Sinne des Grundgesetzes' meint, dass die betreffende Person 
ethnisch/genetisch/abstammungstechnisch zum Volk namens 'Deutsche' gehört.

Aber so jemand kann durchaus in den Usa oder am Südpol wohnen und die 
Staatsangehörigkeit eines beliebigen anderen Staates als BRD besitzen.

Daher ist durchaus nötig, dass der Staat Bundesrepublik dem Menschen mit 
dem Attribut 'Deutscher im Sinne des Grundgesetzes' den Aufenthalt in 
Deutschland gestattet bzw. diesem die BRD-Staatsbürgerschaft gibt.


TH

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#625784

FromUlf_Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de>
Date2024-08-18 07:56 +0000
Message-ID<30af4c2cb6130e43a4dc588d62a39744@pi-dach.dorfdsl.de>
In reply to#625783
Thomas Heger wrote:

> und
> die BRD multiple Staatsbürgerschaften (eigentlich) nicht erlaubt.

Das ging früher auf dem Abstammungswege und bei
Einbürgerung in Ausnahmefällen, später bei Einbürgerung
generell bei verbleibenden Staatsangehörigkeiten
aus EU/CH und jetzt bei Einbürgerung grundsätzlich.

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#625799

FromThomas Heger <ttt_heg@web.de>
Date2024-08-19 06:53 +0200
Message-ID<lig1dfF8jpgU3@mid.individual.net>
In reply to#625784
Am Sonntag000018, 18.08.2024 um 09:56 schrieb Ulf_Kutzner:
> Thomas Heger wrote:
> 
>> und
>> die BRD multiple Staatsbürgerschaften (eigentlich) nicht erlaubt.
> 
> Das ging früher auf dem Abstammungswege und bei
> Einbürgerung in Ausnahmefällen, später bei Einbürgerung
> generell bei verbleibenden Staatsangehörigkeiten
> aus EU/CH und jetzt bei Einbürgerung grundsätzlich.


Eigentlich widerspricht eine multiple Staatsangehörigkeit dem Gedanken 
der Staatsangehörigkeit prinzipiell.

Mit der Staatsangehörigkeit sind nämlich nicht nur Rechte verbunden, 
sondern auch Pflichten.

Insbesondere betrifft dies die Wehrpflicht.

Diese ist zwar z. Zt. teilweise ausgesetzt, aber nicht vollkommen 
abgeschafft.

Jetzt kann es im Konfliktfall durchaus vorkommen, dass Deutschland sich 
im Kriegszustand mit dem Staat der Zweitbürgerschaft befindet.

Nun ist der neue Staatsbürger gezwungen, der Wehrpflicht auf der Seite 
von Deutschland gegen seinen eigenen Heimatstaat nachzukommen.

Außerdem darf der Mensch generell nur in Deutschland Wehrdienst leisten 
und nicht in seinem Heimatland.

Täte er das doch, dann müßte ihm die Deutsche Staatsangehörigkeit 
aberkannt werden.

Das hat mit der Loyalität dem Staat gegenüber zu tun. Um man schlecht 
zweier Herren Diener sein.

TH

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#625800

FromHeinz Schmitz <sch@example.invalid>
Date2024-08-19 09:49 +0200
Message-ID<77u5cj1pir55282d3ro7j6i3murfnqohg2@4ax.com>
In reply to#625799
Thomas Heger   wrote:

>Am Sonntag000018, 18.08.2024 um 09:56 schrieb Ulf_Kutzner:
>> Thomas Heger wrote:
>> 
>>> und
>>> die BRD multiple Staatsbürgerschaften (eigentlich) nicht erlaubt.
>> 
>> Das ging früher auf dem Abstammungswege und bei
>> Einbürgerung in Ausnahmefällen, später bei Einbürgerung
>> generell bei verbleibenden Staatsangehörigkeiten
>> aus EU/CH und jetzt bei Einbürgerung grundsätzlich.
>
>
>Eigentlich widerspricht eine multiple Staatsangehörigkeit dem Gedanken 
>der Staatsangehörigkeit prinzipiell.

Wieso nur "eigentlich"?


Möge die Heizung stets mit Euch sein,
sowie Habeck bei den Trauzeugen,
Göring-Eckardt in ihrer Armut (*),
Baerbock bei Schewegewara,
Lang weg von Waagen,
Grüße,
H.

*)
https://www.youtube.com/watch?v=SgxdcjLQNBI

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#625802

FromUlf_Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de>
Date2024-08-19 08:30 +0000
Message-ID<4c2388acf117e5a67e3d610103680b6a@pi-dach.dorfdsl.de>
In reply to#625799
Thomas Heger wrote:

> Am Sonntag000018, 18.08.2024 um 09:56 schrieb Ulf_Kutzner:
>> Thomas Heger wrote:
>>
>>> und
>>> die BRD multiple Staatsbürgerschaften (eigentlich) nicht erlaubt.
>>
>> Das ging früher auf dem Abstammungswege und bei
>> Einbürgerung in Ausnahmefällen, später bei Einbürgerung
>> generell bei verbleibenden Staatsangehörigkeiten
>> aus EU/CH und jetzt bei Einbürgerung grundsätzlich.


> Eigentlich widerspricht eine multiple Staatsangehörigkeit dem Gedanken
> der Staatsangehörigkeit prinzipiell.

> Mit der Staatsangehörigkeit sind nämlich nicht nur Rechte verbunden,
> sondern auch Pflichten.

> Insbesondere betrifft dies die Wehrpflicht.

Also Hinnahme der Mehrstaatigkeit nur bei Frauen und Senioren?

Der Gesetzgeber kam auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Wehrpflicht_in_Deutschland#Zur%C3%BCckstellung

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#625808

FromGoetz Schultz <ng.expire1230@goetz.co.uk>
Date2024-08-19 14:34 +0200
Message-ID<v9ve59$2s3a3$1@dont-email.me>
In reply to#625799
On 19/08/2024 06:53, Thomas Heger wrote:
> Am Sonntag000018, 18.08.2024 um 09:56 schrieb Ulf_Kutzner:
>> Thomas Heger wrote:
>>
>>> und
>>> die BRD multiple Staatsbürgerschaften (eigentlich) nicht erlaubt.
>>
>> Das ging früher auf dem Abstammungswege und bei
>> Einbürgerung in Ausnahmefällen, später bei Einbürgerung
>> generell bei verbleibenden Staatsangehörigkeiten
>> aus EU/CH und jetzt bei Einbürgerung grundsätzlich.
> 
> 
> Eigentlich widerspricht eine multiple Staatsangehörigkeit dem Gedanken 
> der Staatsangehörigkeit prinzipiell.
> 
> Mit der Staatsangehörigkeit sind nämlich nicht nur Rechte verbunden, 
> sondern auch Pflichten.
> 
> Insbesondere betrifft dies die Wehrpflicht.
> 
> Diese ist zwar z. Zt. teilweise ausgesetzt, aber nicht vollkommen 
> abgeschafft.
> 
> Jetzt kann es im Konfliktfall durchaus vorkommen, dass Deutschland sich 
> im Kriegszustand mit dem Staat der Zweitbürgerschaft befindet.
> 
> Nun ist der neue Staatsbürger gezwungen, der Wehrpflicht auf der Seite 
> von Deutschland gegen seinen eigenen Heimatstaat nachzukommen.
> 
> Außerdem darf der Mensch generell nur in Deutschland Wehrdienst leisten 
> und nicht in seinem Heimatland.
> 
> Täte er das doch, dann müßte ihm die Deutsche Staatsangehörigkeit 
> aberkannt werden.
> 
> Das hat mit der Loyalität dem Staat gegenüber zu tun. Um man schlecht 
> zweier Herren Diener sein.
> 
> TH

Ist eh interessant mit Doppel-Staatsbürgerschaft, weil man (IIRC) als 
Deutscher nicht in fremden Heeren dienen darf (ob das noch so ist weiss 
ich nicht, schon was her wo ich das nachgeschlagen habe).
Wenn nicht mehr, wer kommt zuerst? Geburtsland, nach Alphabet, Würfeln?

-- 
Cheers,
    G.


Quis custodiet ipsos custodes?
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    X   against HTML e-mail
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---------------------------->8------------------------------

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#625809

FromUlf_Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de>
Date2024-08-19 12:45 +0000
Message-ID<7b10312772dfdb14811d002e804bc33f@pi-dach.dorfdsl.de>
In reply to#625808
Goetz Schultz wrote:

> On 19/08/2024 06:53, Thomas Heger wrote:


>> Außerdem darf der Mensch generell nur in Deutschland Wehrdienst leisten
>> und nicht in seinem Heimatland.
>>
>> Täte er das doch, dann müßte ihm die Deutsche Staatsangehörigkeit
>> aberkannt werden.
>>
>> Das hat mit der Loyalität dem Staat gegenüber zu tun. Um man schlecht
>> zweier Herren Diener sein.



> Ist eh interessant mit Doppel-Staatsbürgerschaft, weil man (IIRC) als
> Deutscher nicht in fremden Heeren dienen darf (ob das noch so ist weiss
> ich nicht, schon was her wo ich das nachgeschlagen habe).

Mag davon abhängen, welche Wehrpflicht denn freiwillig ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit#Freiwilliger_Eintritt_von_Doppelstaatern_in_die_Streitkr%C3%A4fte_des_Staates_der_weiteren_Staatsangeh%C3%B6rigkeit

> Wenn nicht mehr, wer kommt zuerst? Geburtsland, nach Alphabet, Würfeln?

Erstes Einrücken infolge Einziehung Wehrpflichtiger?

Gruß, ULF

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#625820

FromThomas Heger <ttt_heg@web.de>
Date2024-08-20 09:24 +0200
Message-ID<liiukoFlcbgU8@mid.individual.net>
In reply to#625808
Am Montag000019, 19.08.2024 um 14:34 schrieb Goetz Schultz:
> On 19/08/2024 06:53, Thomas Heger wrote:
>> Am Sonntag000018, 18.08.2024 um 09:56 schrieb Ulf_Kutzner:
>>> Thomas Heger wrote:
>>>
>>>> und
>>>> die BRD multiple Staatsbürgerschaften (eigentlich) nicht erlaubt.
>>>
>>> Das ging früher auf dem Abstammungswege und bei
>>> Einbürgerung in Ausnahmefällen, später bei Einbürgerung
>>> generell bei verbleibenden Staatsangehörigkeiten
>>> aus EU/CH und jetzt bei Einbürgerung grundsätzlich.
>>
>>
>> Eigentlich widerspricht eine multiple Staatsangehörigkeit dem Gedanken 
>> der Staatsangehörigkeit prinzipiell.
>>
>> Mit der Staatsangehörigkeit sind nämlich nicht nur Rechte verbunden, 
>> sondern auch Pflichten.
>>
>> Insbesondere betrifft dies die Wehrpflicht.
>>
>> Diese ist zwar z. Zt. teilweise ausgesetzt, aber nicht vollkommen 
>> abgeschafft.
>>
>> Jetzt kann es im Konfliktfall durchaus vorkommen, dass Deutschland 
>> sich im Kriegszustand mit dem Staat der Zweitbürgerschaft befindet.
>>
>> Nun ist der neue Staatsbürger gezwungen, der Wehrpflicht auf der Seite 
>> von Deutschland gegen seinen eigenen Heimatstaat nachzukommen.
>>
>> Außerdem darf der Mensch generell nur in Deutschland Wehrdienst 
>> leisten und nicht in seinem Heimatland.
>>
>> Täte er das doch, dann müßte ihm die Deutsche Staatsangehörigkeit 
>> aberkannt werden.
>>
>> Das hat mit der Loyalität dem Staat gegenüber zu tun. Um man schlecht 
>> zweier Herren Diener sein.
>>
>> TH
> 
> Ist eh interessant mit Doppel-Staatsbürgerschaft, weil man (IIRC) als 
> Deutscher nicht in fremden Heeren dienen darf (ob das noch so ist weiss 
> ich nicht, schon was her wo ich das nachgeschlagen habe).
> Wenn nicht mehr, wer kommt zuerst? Geburtsland, nach Alphabet, Würfeln?
> 
Wahrscheinlich werden alle eigenen Staatsbürger interniert, die auch die 
Staatsbürgerschaaft des Kriegsgegners besitzen.

Außerdem wäre logisch, wenn der Staat zu verhindern versucht, dass 
eigene Staatsbürger das Staatsgebiet des Kriegsgegners erreichen.

TH

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#619652

FromErika Ciesla <abc@xyz.invalid>
Date2024-05-08 11:18 +0200
Message-ID<la0uh8F1ubiU2@mid.individual.net>
In reply to#619638
Am 08.05.24 um 08:18 Uhr Thomas Heger schrieb:
> Am Dienstag000007, 07.05.2024 um 13:55 schrieb Erika Ciesla:


> Meiner Ansicht nach verstößt es gegen das Völkerrecht den eigenen Bürgern
> die Staatsangehörigkeit zu entziehen oder sie außer Landes zu weisen.

Ich habe Dir darauf gerade eben erst eine Antwort geschrieben, wieso liest
Du die nicht?

> Etwa waren die Ausbürgerungen von Biermann und Co. durch die DDR meiner
> Ansicht nach rechtswidrig.

Die war nach dem damaligen DDR-Recht zulässig – nur das Recht war Scheiße.

Aber staatenlos wurde der Sänger darum nicht, denn die DDR-Bürger waren ha
bekanntlich „Deutsche im Sinne des Grundgesetz’“, ob sie das wollten oder
nicht.

>>> Der Staat Ukraine kann ggf. Einberufungsbescheide verschicken. Allerdings
>>> wird das nicht möglich sein für Personen, die sich außerhalb der Grenzen
>>> der Ukraine befinden.
>>
>> Nö. Die Bescheide kann sie verschicken. Aber sie kann die Bescheide nicht
>> vollstrecken, wenn der Eingezogene dem Bescheid nicht folgt. Unter welchen
>> Bedingungen die Ukraine dann die Staatsbürgerschaft entziehen kann, weiß
>> ich nicht, da mußt Du mal einen Ukrainer fragen
> 
> Ich glaube, dass Flüchtlinge überhaupt nicht in Kriegsgebiete abgeschoben
> werden dürfen.

Doch, kann man, SOLL MAN ABER NICHT. Ich lehne das ab und mißbillige dies,

> Dem Ukrainischen Militär Soldaten zuzuführen ist jedenfalls nicht die
> Pflicht der Bundesrepublik.

(Erika sagt nichts, nickt aber mit dem Kopf)

> Wenn die hier um Asyl nachgesucht haben, dann sicherlich, um dem Krieg zu
> entfliehen.

Ja.

> Das dürfte ein ziemlich triftiger Grund für die Flucht sein.

Ja.

*SELBSTVERSTÄNDLICH* ist das Fahnenflucht nach ukrainischem Recht, das für
uns™ aber nicht zwingend ist.

Aber wo wir gerade bei diesem Thema sind – hast Du schon gewußt, daß unsere
glorreiche Scholz-Administration russischen Deserteuren das Asylrecht ver–
weigert? Was glaubt dieser Scholz denn? Glaubt der immer noch, daß es mög–
lich sei, Putin nicht zu provozieren? Bei Putin ist doch alles Provokation,
was was liberal und demokratisch (oder queer) ist, und was seinen Zaren–
arsch nicht küssen will.

 
 
 👋️ 𝓔𝓻𝓲𝓴𝓪 𝓒𝓲𝓮𝓼́𝓵𝓪 😀️
 
-- 
 
 🤔️ Frage: Dürfen Muslime auch in Schweinfurt wohnen?

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#619662

From"DER GELAeUTERTE" <dergelaeuterte@web.de>
Date2024-05-08 16:12 +0200
Message-ID<GdVkUVmZNnB@dergelaeuterte>
In reply to#619652
  abc@xyz.invalid (die untadelige Monnemer Totaldurchblickerin  
  und 'Nazi'-Profilerin Erika Ciesla, die gern mal Buchstaben tauscht:
  <http://reusenet.froehlich.priv.at/posting.php?msgid=%3Cbu2cosF2dgjU1@mid.individual.net%3E>
  AKA 'plonky tonk woman' oder 'Schnatterliese' froente ihrem Hobby:
  <http://debeste.de/upload2/v/8226b00c88955d2cc7189bd75da96e679955.mp4>

> Ich habe Dir darauf gerade eben erst eine Antwort geschrieben, wieso
> liest Du die nicht?

  Weil Du bekloppte Dummbratze eh immer nur dicken Driss schreibst?

> (Erika sagt nichts, nickt aber mit dem Kopf)

  Ist Dir selber auch klar, wa?

> Ja.

  Aber anders kannste nunmal Deine pathologische 
  Aufmersamkeitsgeilheit nicht ausleben, woll?

> Ja.

  Liebe Erika <bit.ly/3kh0LnU>, es tut mir SOOO leid, boese Woerter
  gegen Dich im Usenet benutzt zu haben: 
  <https://groups.google.com/g/de.soc.politik.misc/search?q=ciesla%20author%3Apoint%40tipota.de>
  Jetzt bin ich aber gelaeutert, moechte Dich jedoch trotzdem weiterhin
  freundlich bitten, Deine Verleumdung gelegentlich mal zu widerrufen:

  <https://groups.google.com/g/de.talk.tagesgeschehen/c/8u1i6KG24b8/m/KjnPtfuBAgAJ>

  <https://debeste.de/upload/1e674cba419e126c25c72346f9f85a3e.jpg>

-- 
Du haettest vielleicht gerne was gegen Juden (zum Beispiel Zyklon-B), 
aber die Zeit ist abgelaufen.
[Schnatterliese Erika Ciesla beweist ihre Menschenkenntnis mit Vorahnungen:
<http://al.howardknight.net/?STYPE=msgid&MSGI=%3Caupu6gF5ravU1@mid.individual.net%3E>]
> Ich stampfe nicht, Du stampfst, ich habe einfach nur Recht.
> Ist es meine Schuld, wenn ihr mir intellektuell nicht gewachsen seid?
> Warum sollte ich nachgeben, wenn ich Recht habe?
<https://eulenspiegelblog.files.wordpress.com/2018/06/meinungsbildung_modern.jpg>
-> das Wahrheitsministerium raet: <http://www.hinterfotz.de/boese.html> <-

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#619852

FromWolfgang Fieg <wolfgfang.fieg@t-online.de>
Date2024-05-12 13:40 +0200
Message-ID<labo66Fl9ouU1@mid.individual.net>
In reply to#619652
Am 08.05.2024 um 11:18 schrieb Erika Ciesla:

> Aber wo wir gerade bei diesem Thema sind – hast Du schon gewußt, daß unsere
> glorreiche Scholz-Administration russischen Deserteuren das Asylrecht ver–
> weigert? 

Was aber - wie auch in den meisten anderen Fällen - keine Folgen im 
Sinne aufenthaltsbeendender Maßnahmen zu haben scheint.

Und: Sind sie politisch Verfolgte i. S. d. Art. 16a GG?

Wolfgang

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