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Groups > ger.ct > #601979 > unrolled thread
| Started by | Herwig <herwig.huener@t-online.de> |
|---|---|
| First post | 2023-08-18 04:25 -0700 |
| Last post | 2023-09-14 16:11 +0200 |
| Articles | 20 on this page of 118 — 22 participants |
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Verbotene KinderPhotos Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2023-08-18 04:25 -0700
Re: Verbotene KinderPhotos Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> - 2023-08-18 12:59 +0100
Re: Verbotene KinderPhotos Joerg Walther <joerg.walther@gmail.com> - 2023-08-18 14:08 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-08-18 05:25 -0700
Re: Verbotene KinderPhotos Matthias Eißing <meissing@gmx.de> - 2023-08-18 15:00 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Joerg Walther <joerg.walther@gmail.com> - 2023-08-18 15:35 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Matthias Eißing <meissing@gmx.de> - 2023-08-18 15:42 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Joerg Walther <joerg.walther@gmail.com> - 2023-08-18 15:52 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-08-18 16:09 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Joerg Walther <joerg.walther@gmail.com> - 2023-08-18 17:09 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-08-18 17:26 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Joerg Walther <joerg.walther@gmail.com> - 2023-08-18 18:52 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-08-18 19:12 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Hartmut Ott <hartmut@arcor.de> - 2023-08-19 15:01 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Joerg Walther <joerg.walther@gmail.com> - 2023-08-19 15:59 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos spamfalle2@arcor.de (Marc Stibane) - 2023-09-10 19:17 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Hartmut Ott <hartmut@arcor.de> - 2023-09-11 14:07 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-18 14:58 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Juergen <schreibsklave@web.de> - 2023-08-18 15:57 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos "DER GELAeUTERTE" <dergelaeuterte@web.de> - 2023-08-18 20:30 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Hartmut Ott <hartmut@arcor.de> - 2023-08-19 15:10 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-19 16:47 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2023-08-19 17:23 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-08-19 18:36 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2023-08-20 12:41 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-20 13:53 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-08-20 14:05 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2023-08-20 14:31 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2023-08-20 14:24 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> - 2023-08-20 13:29 +0100
Re: Verbotene KinderPhotos Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2023-08-21 15:24 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2023-08-21 18:20 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2023-08-22 15:28 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2023-08-24 14:05 +0000
Re: Verbotene KinderPhotos Hartmut Ott <hartmut@arcor.de> - 2023-08-22 12:51 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Hartmut Ott <hartmut@arcor.de> - 2023-08-20 15:53 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-08-20 07:02 -0700
Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-21 10:36 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> - 2023-08-21 11:03 +0100
Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-21 12:13 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Hartmut Ott <hartmut@arcor.de> - 2023-08-21 14:46 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-21 16:33 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Hartmut Ott <hartmut@arcor.de> - 2023-08-22 12:58 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-22 16:57 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Hartmut Ott <hartmut@arcor.de> - 2023-08-23 14:39 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-23 16:35 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Hartmut Ott <hartmut@arcor.de> - 2023-08-24 17:15 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-24 17:38 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2023-08-24 17:47 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-08-24 08:51 -0700
Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-24 22:16 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-08-24 23:47 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-25 12:47 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-08-25 13:05 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-08-25 03:56 -0700
Re: Verbotene KinderPhotos Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-08-24 08:50 -0700
Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-25 13:03 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-08-25 13:20 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-25 13:44 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-08-25 15:01 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-25 16:48 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-08-25 19:23 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-25 21:54 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-08-25 23:41 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-26 12:23 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2023-08-23 18:23 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2023-08-31 16:12 +0200
Quelle vergessen (Re: Verbotene KinderPhotos) Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2023-08-31 16:54 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2023-08-31 18:26 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Hartmut Ott <hartmut@arcor.de> - 2023-09-01 12:19 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2023-09-01 10:35 +0000
Re: Verbotene KinderPhotos Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2023-09-01 21:02 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2023-08-21 18:22 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> - 2023-08-21 18:08 +0100
Re: Verbotene KinderPhotos Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2023-08-24 14:08 +0000
Re: Verbotene KinderPhotos Juergen <schreibsklave@web.de> - 2023-08-18 15:37 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-08-18 16:02 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2023-08-18 14:10 -0700
Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-18 23:51 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2023-08-18 23:59 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-08-19 11:08 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2023-08-19 13:41 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-08-20 10:41 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Juergen <schreibsklave@web.de> - 2023-08-22 12:40 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-08-22 13:08 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-08-22 04:18 -0700
Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-08-22 13:25 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-08-22 04:35 -0700
Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-08-22 14:57 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2023-08-22 15:41 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> - 2023-08-22 15:28 +0100
Re: Verbotene KinderPhotos Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-09-13 00:11 -0700
Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-09-13 09:36 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2023-09-13 13:22 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-09-13 04:26 -0700
Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-09-13 13:43 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-09-13 07:16 -0700
Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-09-13 16:42 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2023-09-13 21:59 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-09-14 10:35 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-09-14 03:10 -0700
Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-09-14 13:08 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2023-09-14 12:56 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2023-09-14 13:07 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-09-14 13:13 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2023-09-14 13:30 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2023-09-14 13:41 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-09-14 13:55 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-09-14 13:51 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-09-14 07:22 -0700
Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-09-14 16:46 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-09-14 07:04 -0700
Re: Verbotene KinderPhotos Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-09-14 04:10 -0700
Re: Verbotene KinderPhotos Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2023-09-13 21:55 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-09-14 10:14 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2023-09-13 19:57 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos "Wendelin Uez" <wuez@online.de> - 2023-08-19 00:24 +0200
Re: Verbotene KinderPhotos Bonita Montero <Bonita.Montero@gmail.com> - 2023-09-14 16:11 +0200
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| From | Hartmut Ott <hartmut@arcor.de> |
|---|---|
| Date | 2023-08-19 15:10 +0200 |
| Message-ID | <kkbt9kF7ftmU3@mid.individual.net> |
| In reply to | #601993 |
Hej, Am 18.08.23 um 14:58 schrieb Peter McD: > Am 18.08.23 um 13:25 schrieb Herwig: >> 2023-08-18 13:26:00 +0200 >> >> Die GutMenschen schlagen wieder zu: >> >> https://www.t-online.de/region/hamburg/id_100226672/hamburg-mann-fotografiert-fremdes-maedchen-auf-spielplatz.html >> >> Dass ich fremde Kinder photographiert habe, ist schon oft >> vorgekommen. Meistens in der Situation, dass diese fremden >> Kinder mir vor der Kamera vorgeigelaufen sind. Natürlich >> werde ich solche Photos nicht löschen - vielleicht waren es >> die einzigen mit dem eigentlich beabsichtigten Motiv! > > Kann man machen, sollte man nicht, denn wenn es dumm läuft, findet man > sich später in irgendwelchen Polizeiakten. > > Zudem ist die Rechtslage eindeutig: > "Fotos von (Privat) Personen dürfen nicht ohne deren Einwilligung > aufgenommen werden", steht z.B. hier > https://irights.info/artikel/persoenlichkeitsrechte-bei-fotos-teil-1-einwilligungen-einholen/30514 > "Bei Kindern und Jugendlichen müssen in der Regel die > Erziehungsberechtigten einwilligen." > Im Falle des "Hineinlaufens" muss eben die Einwilligung im Nachhinein > eingeholt werden. Wenn du schon zitierst, dann solltest du auch zitieren in welchen Fällen diese Einwilligung nötig ist. Wenn ich das richtig sehe, geht es da nur um Veröffentlichungen. Wobei es sicherlich interessant sein könnte, wenn ein Reporter ein Geschäft von der anderen Straßenseite aus fotografiert und dabei auch Kinder aufnimmt. Wie würde es da mit den Einwilligungen aussehen? Braucht man diese oder sind die abgebildeten Kinder nur "unwesentliches Beiwerk"? -- -- mfg Hartmut Ott --
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| From | Peter McD <peter.posts@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2023-08-19 16:47 +0200 |
| Message-ID | <kkc30cF8rbtU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #602097 |
Am 19.08.23 um 15:10 schrieb Hartmut Ott: > Hej, > > Am 18.08.23 um 14:58 schrieb Peter McD: >> Am 18.08.23 um 13:25 schrieb Herwig: >>> 2023-08-18 13:26:00 +0200 >>> >>> Die GutMenschen schlagen wieder zu: >>> >>> https://www.t-online.de/region/hamburg/id_100226672/hamburg-mann-fotografiert-fremdes-maedchen-auf-spielplatz.html >>> >>> Dass ich fremde Kinder photographiert habe, ist schon oft >>> vorgekommen. Meistens in der Situation, dass diese fremden >>> Kinder mir vor der Kamera vorgeigelaufen sind. Natürlich >>> werde ich solche Photos nicht löschen - vielleicht waren es >>> die einzigen mit dem eigentlich beabsichtigten Motiv! >> >> Kann man machen, sollte man nicht, denn wenn es dumm läuft, findet man >> sich später in irgendwelchen Polizeiakten. >> >> Zudem ist die Rechtslage eindeutig: >> "Fotos von (Privat) Personen dürfen nicht ohne deren Einwilligung >> aufgenommen werden", steht z.B. hier >> https://irights.info/artikel/persoenlichkeitsrechte-bei-fotos-teil-1-einwilligungen-einholen/30514 >> "Bei Kindern und Jugendlichen müssen in der Regel die >> Erziehungsberechtigten einwilligen." >> Im Falle des "Hineinlaufens" muss eben die Einwilligung im Nachhinein >> eingeholt werden. > > > Wenn du schon zitierst, dann solltest du auch zitieren in welchen Fällen > diese Einwilligung nötig ist. Wenn ich das richtig sehe, geht es da nur > um Veröffentlichungen. Wobei es sicherlich interessant sein könnte, wenn > ein Reporter ein Geschäft von der anderen Straßenseite aus fotografiert > und dabei auch Kinder aufnimmt. Wie würde es da mit den Einwilligungen > aussehen? Braucht man diese oder sind die abgebildeten Kinder nur > "unwesentliches Beiwerk"? Du siehst das falsch. Es geht nicht um Pressefotografen, die wissen, was sie dürfen, sondern von Fotos von/durch Privatpersonen. Zu einem wird die Entscheidung, ob es sich um unwichtiges (Personen)Beiwerk handelt NICHT vom Fotografen getroffen, zum anderen, s. Link, "Alle Menschen entscheiden erst einmal selbst darüber, ob Fotos, auf denen sie abgebildet sind, angefertigt ... werden"[dürfen]. Zustimmung vorher und gültig nur, wenn der/die Betreffend(e)n die Tragweite seine Entscheidung erfasst. Es ist ziemlich heftig, was man sich bei einem Verstoß einhandeln kann. Siehe auch:https://www.anwalt.org/201a-stgb/ Peter
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| From | Michael Bode <m.g.bode@web.de> |
|---|---|
| Date | 2023-08-19 17:23 +0200 |
| Message-ID | <kkc54aF9cv3U1@mid.individual.net> |
| In reply to | #602106 |
Peter McD <peter.posts@gmx.net> writes: > Am 19.08.23 um 15:10 schrieb Hartmut Ott: >> Hej, >> Am 18.08.23 um 14:58 schrieb Peter McD: >>> Am 18.08.23 um 13:25 schrieb Herwig: >>>> 2023-08-18 13:26:00 +0200 >>>> >>>> Die GutMenschen schlagen wieder zu: >>>> >>>> https://www.t-online.de/region/hamburg/id_100226672/hamburg-mann-fotografiert-fremdes-maedchen-auf-spielplatz.html >>>> >>>> Dass ich fremde Kinder photographiert habe, ist schon oft >>>> vorgekommen. Meistens in der Situation, dass diese fremden >>>> Kinder mir vor der Kamera vorgeigelaufen sind. Natürlich >>>> werde ich solche Photos nicht löschen - vielleicht waren es >>>> die einzigen mit dem eigentlich beabsichtigten Motiv! >>> >>> Kann man machen, sollte man nicht, denn wenn es dumm läuft, findet man >>> sich später in irgendwelchen Polizeiakten. >>> >>> Zudem ist die Rechtslage eindeutig: >>> "Fotos von (Privat) Personen dürfen nicht ohne deren Einwilligung >>> aufgenommen werden", steht z.B. hier >>> https://irights.info/artikel/persoenlichkeitsrechte-bei-fotos-teil-1-einwilligungen-einholen/30514 >>> "Bei Kindern und Jugendlichen müssen in der Regel die >>> Erziehungsberechtigten einwilligen." >>> Im Falle des "Hineinlaufens" muss eben die Einwilligung im Nachhinein >>> eingeholt werden. >> Wenn du schon zitierst, dann solltest du auch zitieren in welchen >> Fällen diese Einwilligung nötig ist. Wenn ich das richtig sehe, geht >> es da nur um Veröffentlichungen. Wobei es sicherlich interessant >> sein könnte, wenn ein Reporter ein Geschäft von der anderen >> Straßenseite aus fotografiert und dabei auch Kinder aufnimmt. Wie >> würde es da mit den Einwilligungen aussehen? Braucht man diese oder >> sind die abgebildeten Kinder nur "unwesentliches Beiwerk"? > > Du siehst das falsch. > Es geht nicht um Pressefotografen, die wissen, was sie dürfen, sondern > von Fotos von/durch Privatpersonen. > > Zu einem wird die Entscheidung, ob es sich um unwichtiges > (Personen)Beiwerk handelt NICHT vom Fotografen getroffen, zum anderen, > s. Link, "Alle Menschen entscheiden erst einmal selbst darüber, ob > Fotos, auf denen sie abgebildet sind, angefertigt ... werden"[dürfen]. > Zustimmung vorher und gültig nur, wenn der/die Betreffend(e)n die > Tragweite seine Entscheidung erfasst. > > Es ist ziemlich heftig, was man sich bei einem Verstoß einhandeln kann. > Siehe auch:https://www.anwalt.org/201a-stgb/ Da steht aber auch: "Denn dieser Paragraph untersagt unerlaubte Bildaufnahmen im besonders geschützten Raum – zu dem unter anderem auch das eigene Schlafzimmer zählt." Jetzt mag es ja sein, dass Leute ihr Schlafzimmer auf der Straße haben, aber ob die dann gleich zum Anwalt rennen?
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| From | Lars Gebauer <lgebauer@live.de> |
|---|---|
| Date | 2023-08-19 18:36 +0200 |
| Message-ID | <ubqr2l$u8pr$1@dont-email.me> |
| In reply to | #602106 |
Am 19.08.23 um 16:47 schrieb Peter McD: > Am 19.08.23 um 15:10 schrieb Hartmut Ott: >> Wenn du schon zitierst, dann solltest du auch zitieren in welchen >> Fällen diese Einwilligung nötig ist. Wenn ich das richtig sehe, geht >> es da nur um Veröffentlichungen. Es geht bei solchen Fragen fast immer nur um Veröffentlichungen. >> Wobei es sicherlich interessant sein >> könnte, wenn ein Reporter ein Geschäft von der anderen Straßenseite >> aus fotografiert und dabei auch Kinder aufnimmt. Wie würde es da mit >> den Einwilligungen aussehen? Braucht man diese oder sind die >> abgebildeten Kinder nur "unwesentliches Beiwerk"? Fotos von Kindern sind kritisch. Um etwaigen Ärger zu vermeiden, wird der kluge Fotograf das Bild wiederholen, wenn die Kinder aus dem Bild sind. > Du siehst das falsch. > Es geht nicht um Pressefotografen, die wissen, was sie dürfen, sondern > von Fotos von/durch Privatpersonen. Völliger Quatsch. Fotos sind Fotos. > Zu einem wird die Entscheidung, ob es sich um unwichtiges > (Personen)Beiwerk handelt NICHT vom Fotografen getroffen, Witzig. Von wem denn sonst? Selbstverständlich trifft der Fotograf die Entscheidung, ob er ein Bild verantworten kann oder nicht. > zum anderen, > s. Link, "Alle Menschen entscheiden erst einmal selbst darüber, ob > Fotos, auf denen sie abgebildet sind, angefertigt ... werden"[dürfen]. Das ist so pauschal einfach falsch. -- "Meine Bitte an Sie: den Klimawandel ernst nehmen, die ruhigen Stimmen in der Wissenschaft anhören und nicht jenen folgen, die für sich in Anspruch nehmen, für „die“ Wissenschaft zu sprechen. Politische Maßnahmen mit weltweiter Wirkung vorbereiten – und dafür auf klimaneutrale Technologie setzen. Nicht denen auf den Leim gehen, die Klimakatastrophe predigen und Panik als Grundlage der Klimapolitik propagieren." (Hans von Storch, 2023)
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| From | Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> |
|---|---|
| Date | 2023-08-20 12:41 +0200 |
| Message-ID | <20230820124127.636a77f3.dietz.usenet@rotfl.franken.de> |
| In reply to | #602106 |
Peter McD <peter.posts@gmx.net> wrote: > Am 19.08.23 um 15:10 schrieb Hartmut Ott: > > Wenn du schon zitierst, dann solltest du auch zitieren in welchen > > Fällen diese Einwilligung nötig ist. Wenn ich das richtig sehe, > > geht es da nur um Veröffentlichungen. Wobei es sicherlich > > interessant sein könnte, wenn ein Reporter ein Geschäft von der > > anderen Straßenseite aus fotografiert und dabei auch Kinder > > aufnimmt. Wie würde es da mit den Einwilligungen aussehen? Braucht > > man diese oder sind die abgebildeten Kinder nur "unwesentliches > > Beiwerk"? > > Du siehst das falsch. Im Fall des Geschäfts von der anderen Straßenseite sind Passanten üblicherweise Beiwerk, Stichwort Panoramafreiheit. > Es geht nicht um Pressefotografen, die wissen, was sie dürfen, > sondern von Fotos von/durch Privatpersonen. Ui. Die unterliegen anderen Normen?! > Zu einem wird die Entscheidung, ob es sich um unwichtiges > (Personen)Beiwerk handelt NICHT vom Fotografen getroffen, Und ebenfalls nicht von einem Passanten der gerade ins Bild gelaufen ist. > zum > anderen, s. Link, "Alle Menschen entscheiden erst einmal selbst > darüber, ob Fotos, auf denen sie abgebildet sind, angefertigt ... > werden"[dürfen]. Das ist in der Form nicht zutreffend. Bei Einzel- oder Gruppenaufnahmen üblicherweise schon, aber wenn man z.B. in N den Burgberg photografiert dann muss man natürlich nicht die 30+ Leuten, die sich da irgendwo im Bild befinden um Erlaubnis fragen. Die hätten ebenfalls *nicht* das Recht, einen an Aufnahmen zu hindern. > Zustimmung vorher und gültig nur, wenn der/die > Betreffend(e)n die Tragweite seine Entscheidung erfasst. > > Es ist ziemlich heftig, was man sich bei einem Verstoß einhandeln > kann. Siehe auch:https://www.anwalt.org/201a-stgb/ §201a StGB hat als Titel "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen". Das könnte ein Hinweis worauf sein? Die Lektüre von Absatz (4) obiger Norm könnte ebenfalls weiterhelfen. -- +++ATH
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| From | Peter McD <peter.posts@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2023-08-20 13:53 +0200 |
| Message-ID | <kked5gFk32eU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #602151 |
Am 20.08.23 um 12:41 schrieb Dietz Proepper: > Peter McD <peter.posts@gmx.net> wrote: ... > Ui. Die unterliegen anderen Normen?! > >> Zu einem wird die Entscheidung, ob es sich um unwichtiges >> (Personen)Beiwerk handelt NICHT vom Fotografen getroffen, > > Und ebenfalls nicht von einem Passanten der gerade ins Bild gelaufen > ist. ... Abwimmeln kannst du ihn nicht, wenn der Betreffende der Meinung ist, du hättest speziell ihn fotografiert und nachdrücklich die Löschung fordert Peter
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| From | Lars Gebauer <lgebauer@live.de> |
|---|---|
| Date | 2023-08-20 14:05 +0200 |
| Message-ID | <ubsvit$197qd$3@dont-email.me> |
| In reply to | #602165 |
Am 20.08.2023 um 13:53 schrieb Peter McD: > Am 20.08.23 um 12:41 schrieb Dietz Proepper: >> Peter McD <peter.posts@gmx.net> wrote: >>> Zu einem wird die Entscheidung, ob es sich um unwichtiges >>> (Personen)Beiwerk handelt NICHT vom Fotografen getroffen, >> >> Und ebenfalls nicht von einem Passanten der gerade ins Bild gelaufen >> ist. > > Abwimmeln kannst du ihn nicht, wenn der Betreffende der Meinung ist, du > hättest speziell ihn fotografiert und nachdrücklich die Löschung fordert Ich kann ihn einfach stehen lassen. Der darf fordern was er will aber ich muß mir seine Forderung noch nicht einmal anhören. -- "Meine Bitte an Sie: den Klimawandel ernst nehmen, die ruhigen Stimmen in der Wissenschaft anhören und nicht jenen folgen, die für sich in Anspruch nehmen, für „die“ Wissenschaft zu sprechen. Politische Maßnahmen mit weltweiter Wirkung vorbereiten – und dafür auf klimaneutrale Technologie setzen. Nicht denen auf den Leim gehen, die Klimakatastrophe predigen und Panik als Grundlage der Klimapolitik propagieren." (Hans von Storch, 2023)
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| From | Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> |
|---|---|
| Date | 2023-08-20 14:31 +0200 |
| Message-ID | <20230820143108.49851cea.dietz.usenet@rotfl.franken.de> |
| In reply to | #602167 |
Lars Gebauer <lgebauer@live.de> wrote: > Am 20.08.2023 um 13:53 schrieb Peter McD: > > Am 20.08.23 um 12:41 schrieb Dietz Proepper: > >> Peter McD <peter.posts@gmx.net> wrote: > >>> Zu einem wird die Entscheidung, ob es sich um unwichtiges > >>> (Personen)Beiwerk handelt NICHT vom Fotografen getroffen, > >> > >> Und ebenfalls nicht von einem Passanten der gerade ins Bild > >> gelaufen ist. > > > > Abwimmeln kannst du ihn nicht, wenn der Betreffende der Meinung > > ist, du hättest speziell ihn fotografiert und nachdrücklich die > > Löschung fordert > > Ich kann ihn einfach stehen lassen. Der darf fordern was er will aber > ich muß mir seine Forderung noch nicht einmal anhören. Jein. §127 StPO (vorläufige Festnahme) existiert. -- +++ATH
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| From | Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> |
|---|---|
| Date | 2023-08-20 14:24 +0200 |
| Message-ID | <20230820142459.493f84c9.dietz.usenet@rotfl.franken.de> |
| In reply to | #602165 |
Peter McD <peter.posts@gmx.net> wrote: > Am 20.08.23 um 12:41 schrieb Dietz Proepper: > > Peter McD <peter.posts@gmx.net> wrote: > >> Zu einem wird die Entscheidung, ob es sich um unwichtiges > >> (Personen)Beiwerk handelt NICHT vom Fotografen getroffen, > > > > Und ebenfalls nicht von einem Passanten der gerade ins Bild gelaufen > > ist. > ... > > Abwimmeln kannst du ihn nicht, Jein. Das kann ich nur bis zu einem bestimmten Punkt. Wenn die Person zu aufdringlich wird dann 110, die helfen gerne weiter. > wenn der Betreffende der Meinung ist, Ist der Betreffende Richter und wir sind in einer Verhandlung? > du hättest speziell ihn fotografiert und nachdrücklich die Löschung > fordert Dann bin ich vermutlich verpflichtet, ihm meine Kamera auszuhändigen, gell. Hmm, mein erster Gedanke in dem Fall wäre §242 StGB (Diebstahl), bei Drohungen entsprechend §252, räuberischer Diebstahl. Liebe Juristen, sofort mit dem Grinsen aufhören ;-). Im Ernst, aufgrund welcher Norm sollte jemand von mir verlangen können dass ich aufgrund einer wilden Vermutung Bilder lösche? Praktisch ist da halt auch Augenmaß gefragt - ich hatte schon öfters die Situation, dass ein interessantes Motiv *tatsächlich* auch aus den Personen bestand. Da ist es eigentlich selbstverständlich, zumindest retrospektiv zu fragen ob das passt, selbst wenn man keine Veröffentlichung plant. -- +++ATH
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| From | Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> |
|---|---|
| Date | 2023-08-20 13:29 +0100 |
| Message-ID | <ubt0us$1bjhp$1@dont-email.me> |
| In reply to | #602170 |
On 20/08/2023 13:24, Dietz Proepper wrote:
>
> Praktisch ist da halt auch Augenmaß gefragt - ich hatte schon öfters
> die Situation, dass ein interessantes Motiv *tatsächlich* auch aus den
> Personen bestand. Da ist es eigentlich selbstverständlich, zumindest
> retrospektiv zu fragen ob das passt, selbst wenn man keine
> Veröffentlichung plant.
>
So etwas ist mir mir nur in der Form untergekommen das ich in einem
Geschäft ein Bild machen wollte und gefragt habe ob die damit ein
Problem haben. Hatten sie nicht und gut wars.
--
Cheers,
G.
Quis custodiet ipsos custodes?
---------------------------->8------------------------------
/"\
\ / ASCII Ribbon Campaign
X against HTML e-mail
/ \
---------------------------->8------------------------------
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| From | Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> |
|---|---|
| Date | 2023-08-21 15:24 +0200 |
| Message-ID | <kkh6s2F34rtU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #602170 |
Hallo, Am 20.08.23 um 14:24 schrieb Dietz Proepper: > Peter McD <peter.posts@gmx.net> wrote: .. > Dann bin ich vermutlich verpflichtet, ihm meine Kamera auszuhändigen, > gell. Hmm, mein erster Gedanke in dem Fall wäre §242 StGB (Diebstahl), > bei Drohungen entsprechend §252, räuberischer Diebstahl. Liebe > Juristen, sofort mit dem Grinsen aufhören ;-). > > Im Ernst, aufgrund welcher Norm sollte jemand von mir verlangen können > dass ich aufgrund einer wilden Vermutung Bilder lösche? Du darfst in der Öffentlichkeit alles knipsen, nur nicht veröffentlichen. "Wer also bloß „hobbymäßig“ fotografiert oder Bilder im Familienumfeld erstellt, braucht sich im Regelfall nicht um die DSGVO zu kümmern. Diese Ausnahme gilt aber nur solange, wie die Bilder nicht veröffentlicht werden. Denn der persönliche Bereich endet dort, wo eine potentiell unbegrenzte Öffentlichkeit die Aufnahmen zur Kenntnis nehmen kann. Im Zeitalter von Facebook, Instagram und Co ist diese Ausnahme somit häufig nicht einschlägig..." <https://www.datenschutzkanzlei.de/fotografieren-und-dsgvo-es-geht-auch-ohne-einwilligung/> Ciao Walter
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| From | Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> |
|---|---|
| Date | 2023-08-21 18:20 +0200 |
| Message-ID | <20230821182029.1e014fb3.dietz.usenet@rotfl.franken.de> |
| In reply to | #602302 |
Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> wrote: > Hallo, > > Am 20.08.23 um 14:24 schrieb Dietz Proepper: > > Peter McD <peter.posts@gmx.net> wrote: > .. > > Dann bin ich vermutlich verpflichtet, ihm meine Kamera > > auszuhändigen, gell. Hmm, mein erster Gedanke in dem Fall wäre §242 > > StGB (Diebstahl), bei Drohungen entsprechend §252, räuberischer > > Diebstahl. Liebe Juristen, sofort mit dem Grinsen aufhören ;-). > > > > Im Ernst, aufgrund welcher Norm sollte jemand von mir verlangen > > können dass ich aufgrund einer wilden Vermutung Bilder lösche? > > Du darfst in der Öffentlichkeit alles knipsen, nur nicht > veröffentlichen. Nein. §201a StGB! Lesen! Wenn sich gerade wer mit dem Auto derhutzt hat und Du Photos machst dann kann das richtig teuer werden. > "Wer also bloß „hobbymäßig“ fotografiert oder Bilder im > Familienumfeld erstellt, braucht sich im Regelfall nicht um die DSGVO > zu kümmern. Auch das trifft nicht zu. "Hobby" ist regelmäßig keine Rechtfertigung zur Missachtung von Normen. Genauso können sogar Familienmitglieder einer Aufnahme widersprechen bzw. unterliegen dem Schutz von §201a StGB et al.. > Diese Ausnahme gilt aber nur solange, wie die Bilder > nicht veröffentlicht werden. Schon die Aufnahme, solange nicht durch andere Normen gedeckt, ist grundsätzlich ohne Genehmigung nicht zulässig. > Denn der persönliche Bereich endet dort, > wo eine potentiell unbegrenzte Öffentlichkeit die Aufnahmen zur > Kenntnis nehmen kann. Im Zeitalter von Facebook, Instagram und Co ist > diese Ausnahme somit häufig nicht einschlägig..." > <https://www.datenschutzkanzlei.de/fotografieren-und-dsgvo-es-geht-auch-ohne-einwilligung/> Umm. Ich würde dringend empfehlen, nicht irgendwelchem Geschreibsel im Internet zu glauben. Alleine der zweite Absatz. Da ist ja schonmal genau gar nix richtig. Z.B. "analoge Aufnahmen erlaubt", bruwhaha. D.h. solange man Daten statt "digital" auf Microfiche speichert wäre das zulässig? Ich denke eher nicht, Tim. -- +++ATH
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| From | Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> |
|---|---|
| Date | 2023-08-22 15:28 +0200 |
| Message-ID | <kkjrg4Fg3poU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #602331 |
Hallo,
Am 21.08.23 um 18:20 schrieb Dietz Proepper:
> Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> wrote:
..
>> Du darfst in der Öffentlichkeit alles knipsen, nur nicht
>> veröffentlichen.
>
> Nein. §201a StGB! Lesen! Wenn sich gerade wer mit dem Auto derhutzt hat
> und Du Photos machst dann kann das richtig teuer werden.
..
> Umm. Ich würde dringend empfehlen, nicht irgendwelchem Geschreibsel im
> Internet zu glauben. Alleine der zweite Absatz. Da ist ja schonmal
> genau gar nix richtig. Z.B. "analoge Aufnahmen erlaubt", bruwhaha. D.h.
> solange man Daten statt "digital" auf Microfiche speichert wäre das
> zulässig?
> Ich denke eher nicht, Tim.
Möge er nochmal nachlesen ;-)
Ist aber auch trockener Stoff!
*Das Recht am eigenen Bild*
Ein Klick und schon ist jemand fotografiert. Ob beim Sonnenbad im
eigenen Garten, auf dem Spielplatz mit den Kindern oder am Rednerpult
einer Veranstaltung – ein ganz bestimmter Moment im Leben einer Person
ist dann dauerhaft fixiert und kann – dank Smartphone und Internet –
*weit verbreitet oder gar manipuliert* werden.
Genau davor schützt das Recht am eigenen Bild.
Jeder soll selbst darüber entscheiden können, ob und wie das eigene
Bildnis *öffentlich dargestellt* wird. Bei dem Recht am eigenen Bild
handelt es sich um das wichtigste besondere Persönlichkeitsrecht.
Die Grundnorm ist
<http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html> (Paragraf 22
des Kunsturhebergesetzes).
Ausgangspunkt sind Fotos oder andere bildliche Darstellungen einer
Person, auf denen diese erkennbar ist – wenn auch nur für einen engen
Bekanntenkreis.
Das genannte Gesetz verbietet es, solche Bilder ohne Erlaubnis der
abgelichteten Person zu *verbreiten*
Eine weitere wichtige Ausnahme von der Regel, Fotos von Personen nur
mit deren Erlaubnis verbreiten zu dürfen, besteht *wenn die abgebildete
Person "nur als Beiwerk einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit"*
erscheint.
Als Faustregel gilt hier: Der Charakter der Aufnahme darf sich nicht
verändern, wenn diese Person nicht zu sehen wäre.
Außerdem wird keine Erlaubnis benötigt, wenn eine größere
Menschenmenge eingefangen wird, zum Beispiel die Fankurve in einem
Fußballstadion oder eine Demonstration. Es muss darum gehen, die
Ansammlung als solche wiederzugeben – auch ausschnittsweise – , nicht
jedoch einzelne Teilnehmer herauszupicken.
<https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html> Gesetz
betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der
Photographie
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder
öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel
als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine
Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum
Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten.
Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder
Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein
Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des
Abgebildeten.
<https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html> Gesetz
betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der
Photographie
§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und
zur Schau gestellt werden:
1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer
Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an
denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die
Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und
Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten
oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Ciao
Walter
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| From | Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) |
|---|---|
| Date | 2023-08-24 14:05 +0000 |
| Message-ID | <5t64e75e02i3edb68n3e8%sfroehli@Froehlich.Priv.at> |
| In reply to | #602450 |
On Tue, 22 Aug 2023 15:28:36 Walter Brill wrote: > Am 21.08.23 um 18:20 schrieb Dietz Proepper: >> Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> wrote: >>> Du darfst in der Öffentlichkeit alles knipsen, nur nicht >>> veröffentlichen. >> Nein. §201a StGB! Lesen! Wenn sich gerade wer mit dem Auto >> derhutzt hat und Du Photos machst dann kann das richtig teuer >> werden. §201a (eures) StGB wird nur sehr selten einschlägig sein. >> Umm. Ich würde dringend empfehlen, nicht irgendwelchem >> Geschreibsel im Internet zu glauben. [...] > Möge er nochmal nachlesen ;-) > Ist aber auch trockener Stoff! Durchaus. Allerdings. > *Das Recht am eigenen Bild* > [Sehr viel zutreffendes zum Recht am eigenen Bild weggelassen] ...stimmt das zwar alles, aber wenn Du nur beim "Recht am eigenen Bild" (so grosso modo also beim Urheberrecht) nachschaust, wirst Du natürlich auch nur dessen Anwendungsbereich finden, und das ist die Veröffentlichung/Verwertung der Bilder. Die Erstellung selbst ist davon nicht umfasst, und galt lange Zeit als unproblematisch - in letzter Zeit hat sich das allerdings zunehmend gedreht (die Menschen reagieren sensibler, es gibt viel mehr Kameras, die viel öfter ausgelöst werden, und die Veröffentlichung ist zum Auslösezeitpunkt nicht abschätz- und später nicht mehr überprüf- oder verhinderbar). <https://www.dacuro.de/neuigkeiten/beitrag/fotografieren-ohne-erlaubnis-zu-fragen> bietet eine recht differenzierte und hinreichend aktuelle Betrachtung, die mit "es sind also noch einige rechtliche Bewertungen offen" endet. Man kann es als Fotograf also schon noch darauf ankommen lassen, man muss aber nicht. Servus, Stefan -- http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike Sympathisch und doch anarchistisch?! Stefan - immer öfter. (Sloganizer)
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| From | Hartmut Ott <hartmut@arcor.de> |
|---|---|
| Date | 2023-08-22 12:51 +0200 |
| Message-ID | <kkji9cFehrbU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #602302 |
Hej, Am 21.08.23 um 15:24 schrieb Walter Brill: > Du darfst in der Öffentlichkeit alles knipsen, nur nicht veröffentlichen. > > "Wer also bloß „hobbymäßig“ fotografiert oder Bilder im Familienumfeld > erstellt, braucht sich im Regelfall nicht um die DSGVO zu kümmern. Diese > Ausnahme gilt aber nur solange, wie die Bilder nicht veröffentlicht > werden. Denn der persönliche Bereich endet dort, wo eine potentiell Imho Veröffentlicht oder Verbreitet - und dazu gehört wohl genau genommen auch jemanden anderen die Bilder zu zeigen. Und was passiert wohl, wenn du jemanden die Bilder zeigst und der mal eben so mit seinem Smartphone ein Bild vom Bild macht und und es auf "sozialen" Medien postet, weil es so lustig ist und der Abgebildete bekommt die dann mit entsprechenden Kommentaren zugeschickt? -- -- mfg Hartmut Ott --
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| From | Hartmut Ott <hartmut@arcor.de> |
|---|---|
| Date | 2023-08-20 15:53 +0200 |
| Message-ID | <kkek6mFkqiuU3@mid.individual.net> |
| In reply to | #602106 |
Hej, Am 19.08.23 um 16:47 schrieb Peter McD: >>> Zudem ist die Rechtslage eindeutig: >>> "Fotos von (Privat) Personen dürfen nicht ohne deren Einwilligung >>> aufgenommen werden", steht z.B. hier >>> https://irights.info/artikel/persoenlichkeitsrechte-bei-fotos-teil-1-einwilligungen-einholen/30514 Wenn du so ausschließlich schreibst "Fotos von (Privat) Personen dürfen nicht ohne deren Einwilligung aufgenommen werden" sollte man wirklich hinzufügen, dass das nur bei Veröffentlichungen gilt. >> Wenn du schon zitierst, dann solltest du auch zitieren in welchen Fällen >> diese Einwilligung nötig ist. Wenn ich das richtig sehe, geht es da nur >> um Veröffentlichungen. Wobei es sicherlich interessant sein könnte, wenn >> ein Reporter ein Geschäft von der anderen Straßenseite aus fotografiert >> und dabei auch Kinder aufnimmt. Wie würde es da mit den Einwilligungen >> aussehen? Braucht man diese oder sind die abgebildeten Kinder nur >> "unwesentliches Beiwerk"? > > Du siehst das falsch. > Es geht nicht um Pressefotografen, die wissen, was sie dürfen, sondern > von Fotos von/durch Privatpersonen. Die, bei Veröffentlichung dieser Fotos eben in vielen Fällen eine Einwilligung der Abgebildeten haben müssen. > Zu einem wird die Entscheidung, ob es sich um unwichtiges > (Personen)Beiwerk handelt NICHT vom Fotografen getroffen, zum anderen, > s. Link, "Alle Menschen entscheiden erst einmal selbst darüber, ob > Fotos, auf denen sie abgebildet sind, angefertigt ... werden"[dürfen]. > Zustimmung vorher und gültig nur, wenn der/die Betreffend(e)n die > Tragweite seine Entscheidung erfasst. Es gibt da ein nettes Gerichtsurteil zugunsten einen Reporters der so ein Geschäft aufnahm - und auf der Aufnahme war ein Pärchen zu sehen, er verheiratet, sie nicht. Und da die Frau des verheirateten Mannes das Bild sah, reichte sie die Scheidung ein und der Mann verklagte den Reporter, der Richter wies die Klage ab und der Mann durfte dann auch die Gerichtskosten tragen. Klar, das betrifft die Presse, es war ja nicht die Absicht des Reporters das Pärchen aufzunehmen. Da hat der betroffene Mann eben Pech gehabt. Man kann eben nicht sagen "Alle Menschen entscheiden erst einmal selbst darüber, ob Fotos, auf denen sie abgebildet sind, angefertigt ... werden". Es gibt auch da Grenzfälle, weshalb man da nicht mit einer dicken "Alles verboten, wenn keine Einwilligung" Keule kommen sollte. > Es ist ziemlich heftig, was man sich bei einem Verstoß einhandeln kann. > Siehe auch:https://www.anwalt.org/201a-stgb/ Innerhalb einer Wohnung und auf privaten Grundstücken sollte man eh fragen ob man fotografieren darf und wenn man es Veröffentlichen will, wozu schon 'Jeder kann alle Bilder von mir bekommen' zählt, sollte man besser schriftliche Einwilligungen haben. -- -- mfg Hartmut Ott --
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| From | Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> |
|---|---|
| Date | 2023-08-20 07:02 -0700 |
| Message-ID | <2b4106ee-3899-4a23-b109-10693400481en@googlegroups.com> |
| In reply to | #602177 |
Moin, Hartmut Ott schrieb am Sonntag, 20. August 2023 um 15:53:28 UTC+2: > Am 19.08.23 um 16:47 schrieb Peter McD: > > Es geht nicht um Pressefotografen, die wissen, was sie dürfen, sondern > > von Fotos von/durch Privatpersonen. > Die, bei Veröffentlichung dieser Fotos eben in vielen Fällen eine > Einwilligung der Abgebildeten haben müssen. > > Zu einem wird die Entscheidung, ob es sich um unwichtiges > > (Personen)Beiwerk handelt NICHT vom Fotografen getroffen, zum anderen, > > s. Link, "Alle Menschen entscheiden erst einmal selbst darüber, ob > > Fotos, auf denen sie abgebildet sind, angefertigt ... werden"[dürfen]. > > Zustimmung vorher und gültig nur, wenn der/die Betreffend(e)n die > > Tragweite seine Entscheidung erfasst. > Es gibt da ein nettes Gerichtsurteil zugunsten einen Reporters der so > ein Geschäft aufnahm - und auf der Aufnahme war ein Pärchen zu sehen, er > verheiratet, sie nicht. Und da die Frau des verheirateten Mannes das > Bild sah, reichte sie die Scheidung ein und der Mann verklagte den > Reporter, der Richter wies die Klage ab und der Mann durfte dann auch > die Gerichtskosten tragen. > > Klar, das betrifft die Presse Bei Spielfilmen mit Hintergrundpublikum im Bahnhof soll die französische Ziviljustiz gegenteilig geurteilt haben. Gruß, ULF
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| From | Peter McD <peter.posts@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2023-08-21 10:36 +0200 |
| Message-ID | <kkgm11FajaU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #602177 |
Am 20.08.23 um 15:53 schrieb Hartmut Ott: > Am 19.08.23 um 16:47 schrieb Peter McD: > >>>> Zudem ist die Rechtslage eindeutig: > > Wenn du so ausschließlich schreibst "Fotos von (Privat) Personen dürfen > nicht ohne deren Einwilligung aufgenommen werden" sollte man wirklich > hinzufügen, dass das nur bei Veröffentlichungen gilt. > ... Die Frage des Beifangs wurde schon an anderer Stelle breitgetreten. Hier geht es um Fotos von Personen jeglichen Alters, die nicht zum persönlichen oder familiären Umfeld gehören. "Darf ich Personen ohne Weiteres fotografieren? " ... Anders sieht dies beim Ablichten fremder Personen aus, hier ist die DSGVO voll anwendbar. Das bedeutet, dass jede Datenverarbeitung zunächst verboten ist. Nur wenn eine Ausnahme dieses Verbots in Form einer Rechtsgrundlage besteht, darf der „Auslöseknopf“ betätigt werden." https://www.heise.de/ratgeber/Private-Fotos-Wann-muss-ich-um-Erlaubnis-bitten-7324852.html Irrelevant? Je nach dem wie man z.B. auf seine Smartphoneverwendung bzgl. sozialer Medien achtet, können durchaus Fotos durchrutschen, die nicht für die Weiterverbreitung gedacht sind, von dem potenziell nicht DSVGO konformen Service der automatischen Datensicherung in der Cloud einmal abgesehen. Peter
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| From | Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> |
|---|---|
| Date | 2023-08-21 11:03 +0100 |
| Message-ID | <ubvcqb$1rl9p$1@dont-email.me> |
| In reply to | #602238 |
On 21/08/2023 09:36, Peter McD wrote:
> Am 20.08.23 um 15:53 schrieb Hartmut Ott:
>> Am 19.08.23 um 16:47 schrieb Peter McD:
>>
>>>>> Zudem ist die Rechtslage eindeutig:
>>
>> Wenn du so ausschließlich schreibst "Fotos von (Privat) Personen
>> dürfen nicht ohne deren Einwilligung aufgenommen werden" sollte man
>> wirklich hinzufügen, dass das nur bei Veröffentlichungen gilt.
>>
> ...
> Die Frage des Beifangs wurde schon an anderer Stelle breitgetreten.
> Hier geht es um Fotos von Personen jeglichen Alters, die nicht zum
> persönlichen oder familiären Umfeld gehören.
>
> "Darf ich Personen ohne Weiteres fotografieren?
> " ... Anders sieht dies beim Ablichten fremder Personen aus, hier ist
> die DSGVO voll anwendbar. Das bedeutet, dass jede Datenverarbeitung
> zunächst verboten ist. Nur wenn eine Ausnahme dieses Verbots in Form
> einer Rechtsgrundlage besteht, darf der „Auslöseknopf“ betätigt werden."
> https://www.heise.de/ratgeber/Private-Fotos-Wann-muss-ich-um-Erlaubnis-bitten-7324852.html
>
> Irrelevant?
> Je nach dem wie man z.B. auf seine Smartphoneverwendung bzgl. sozialer
> Medien achtet, können durchaus Fotos durchrutschen, die nicht für die
> Weiterverbreitung gedacht sind, von dem potenziell nicht DSVGO konformen
> Service der automatischen Datensicherung in der Cloud einmal abgesehen.
>
> Peter
Wenn ich einen Urlaubsschnappschuss (Ein Bild von einem Brunnen in Rom
auf einem belebten Platz) "veröffentlichet" ist da mit Sicherheit eine
andere Intention als wie eine Bilderserie von einer Demo wo Gruppen nach
Identitäten von Leuten fragen und die Person aus den Bildern gezielt(!)
ausschneidet und Veröffentlicht. Gut das so was nicht bedacht wird oder
wie ist die Ausnahme definiert?
--
Cheers,
G.
Quis custodiet ipsos custodes?
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| From | Peter McD <peter.posts@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2023-08-21 12:13 +0200 |
| Message-ID | <kkgrn4F1n2qU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #602253 |
Am 21.08.23 um 12:03 schrieb Goetz Schultz: > On 21/08/2023 09:36, Peter McD wrote: >> Am 20.08.23 um 15:53 schrieb Hartmut Ott: >>> Am 19.08.23 um 16:47 schrieb Peter McD: >>> >>>>>> Zudem ist die Rechtslage eindeutig: >>> ... > Wenn ich einen Urlaubsschnappschuss (Ein Bild von einem Brunnen in Rom > auf einem belebten Platz) "veröffentlichet" ist da mit Sicherheit eine > andere Intention als wie eine Bilderserie von einer Demo wo Gruppen nach > Identitäten von Leuten fragen und die Person aus den Bildern gezielt(!) > ausschneidet und Veröffentlicht. Gut das so was nicht bedacht wird oder > wie ist die Ausnahme definiert? Wie immer, der Rahmen ist gesteckt, entschieden wird der Einzelfall. Peter
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