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Verbotene KinderPhotos

Started byHerwig <herwig.huener@t-online.de>
First post2023-08-18 04:25 -0700
Last post2023-09-14 16:11 +0200
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  Verbotene KinderPhotos Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2023-08-18 04:25 -0700
    Re: Verbotene KinderPhotos Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> - 2023-08-18 12:59 +0100
    Re: Verbotene KinderPhotos Joerg Walther <joerg.walther@gmail.com> - 2023-08-18 14:08 +0200
      Re: Verbotene KinderPhotos Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-08-18 05:25 -0700
      Re: Verbotene KinderPhotos Matthias Eißing <meissing@gmx.de> - 2023-08-18 15:00 +0200
        Re: Verbotene KinderPhotos Joerg Walther <joerg.walther@gmail.com> - 2023-08-18 15:35 +0200
          Re: Verbotene KinderPhotos Matthias Eißing <meissing@gmx.de> - 2023-08-18 15:42 +0200
            Re: Verbotene KinderPhotos Joerg Walther <joerg.walther@gmail.com> - 2023-08-18 15:52 +0200
              Re: Verbotene KinderPhotos Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-08-18 16:09 +0200
                Re: Verbotene KinderPhotos Joerg Walther <joerg.walther@gmail.com> - 2023-08-18 17:09 +0200
                  Re: Verbotene KinderPhotos Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-08-18 17:26 +0200
                    Re: Verbotene KinderPhotos Joerg Walther <joerg.walther@gmail.com> - 2023-08-18 18:52 +0200
                      Re: Verbotene KinderPhotos Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-08-18 19:12 +0200
                    Re: Verbotene KinderPhotos Hartmut Ott <hartmut@arcor.de> - 2023-08-19 15:01 +0200
                      Re: Verbotene KinderPhotos Joerg Walther <joerg.walther@gmail.com> - 2023-08-19 15:59 +0200
                        Re: Verbotene KinderPhotos spamfalle2@arcor.de (Marc Stibane) - 2023-09-10 19:17 +0200
                          Re: Verbotene KinderPhotos Hartmut Ott <hartmut@arcor.de> - 2023-09-11 14:07 +0200
    Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-18 14:58 +0200
      Re: Verbotene KinderPhotos Juergen <schreibsklave@web.de> - 2023-08-18 15:57 +0200
      Re: Verbotene KinderPhotos "DER GELAeUTERTE" <dergelaeuterte@web.de> - 2023-08-18 20:30 +0200
      Re: Verbotene KinderPhotos Hartmut Ott <hartmut@arcor.de> - 2023-08-19 15:10 +0200
        Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-19 16:47 +0200
          Re: Verbotene KinderPhotos Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2023-08-19 17:23 +0200
          Re: Verbotene KinderPhotos Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-08-19 18:36 +0200
          Re: Verbotene KinderPhotos Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2023-08-20 12:41 +0200
            Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-20 13:53 +0200
              Re: Verbotene KinderPhotos Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-08-20 14:05 +0200
                Re: Verbotene KinderPhotos Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2023-08-20 14:31 +0200
              Re: Verbotene KinderPhotos Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2023-08-20 14:24 +0200
                Re: Verbotene KinderPhotos Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> - 2023-08-20 13:29 +0100
                Re: Verbotene KinderPhotos Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2023-08-21 15:24 +0200
                  Re: Verbotene KinderPhotos Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2023-08-21 18:20 +0200
                    Re: Verbotene KinderPhotos Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2023-08-22 15:28 +0200
                      Re: Verbotene KinderPhotos Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2023-08-24 14:05 +0000
                  Re: Verbotene KinderPhotos Hartmut Ott <hartmut@arcor.de> - 2023-08-22 12:51 +0200
          Re: Verbotene KinderPhotos Hartmut Ott <hartmut@arcor.de> - 2023-08-20 15:53 +0200
            Re: Verbotene KinderPhotos Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-08-20 07:02 -0700
            Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-21 10:36 +0200
              Re: Verbotene KinderPhotos Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> - 2023-08-21 11:03 +0100
                Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-21 12:13 +0200
              Re: Verbotene KinderPhotos Hartmut Ott <hartmut@arcor.de> - 2023-08-21 14:46 +0200
                Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-21 16:33 +0200
                  Re: Verbotene KinderPhotos Hartmut Ott <hartmut@arcor.de> - 2023-08-22 12:58 +0200
                    Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-22 16:57 +0200
                      Re: Verbotene KinderPhotos Hartmut Ott <hartmut@arcor.de> - 2023-08-23 14:39 +0200
                        Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-23 16:35 +0200
                          Re: Verbotene KinderPhotos Hartmut Ott <hartmut@arcor.de> - 2023-08-24 17:15 +0200
                            Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-24 17:38 +0200
                              Re: Verbotene KinderPhotos "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2023-08-24 17:47 +0200
                                Re: Verbotene KinderPhotos Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-08-24 08:51 -0700
                                Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-24 22:16 +0200
                                  Re: Verbotene KinderPhotos Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-08-24 23:47 +0200
                                    Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-25 12:47 +0200
                                      Re: Verbotene KinderPhotos Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-08-25 13:05 +0200
                                    Re: Verbotene KinderPhotos Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-08-25 03:56 -0700
                              Re: Verbotene KinderPhotos Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-08-24 08:50 -0700
                                Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-25 13:03 +0200
                                  Re: Verbotene KinderPhotos Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-08-25 13:20 +0200
                                    Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-25 13:44 +0200
                                      Re: Verbotene KinderPhotos Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-08-25 15:01 +0200
                                        Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-25 16:48 +0200
                                          Re: Verbotene KinderPhotos Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-08-25 19:23 +0200
                                            Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-25 21:54 +0200
                                              Re: Verbotene KinderPhotos Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2023-08-25 23:41 +0200
                                                Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-26 12:23 +0200
                        Re: Verbotene KinderPhotos Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2023-08-23 18:23 +0200
                          Re: Verbotene KinderPhotos Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2023-08-31 16:12 +0200
                            Quelle vergessen (Re: Verbotene KinderPhotos) Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2023-08-31 16:54 +0200
                            Re: Verbotene KinderPhotos Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2023-08-31 18:26 +0200
                              Re: Verbotene KinderPhotos Hartmut Ott <hartmut@arcor.de> - 2023-09-01 12:19 +0200
                                Re: Verbotene KinderPhotos Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2023-09-01 10:35 +0000
                                Re: Verbotene KinderPhotos Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2023-09-01 21:02 +0200
                Re: Verbotene KinderPhotos Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2023-08-21 18:22 +0200
                  Re: Verbotene KinderPhotos Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> - 2023-08-21 18:08 +0100
                Re: Verbotene KinderPhotos Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2023-08-24 14:08 +0000
    Re: Verbotene KinderPhotos Juergen <schreibsklave@web.de> - 2023-08-18 15:37 +0200
      Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-08-18 16:02 +0200
        Re: Verbotene KinderPhotos Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2023-08-18 14:10 -0700
          Re: Verbotene KinderPhotos Peter McD <peter.posts@gmx.net> - 2023-08-18 23:51 +0200
        Re: Verbotene KinderPhotos Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2023-08-18 23:59 +0200
          Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-08-19 11:08 +0200
            Re: Verbotene KinderPhotos Thomas Hochstein <thh@thh.name> - 2023-08-19 13:41 +0200
              Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-08-20 10:41 +0200
                Re: Verbotene KinderPhotos Juergen <schreibsklave@web.de> - 2023-08-22 12:40 +0200
                  Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-08-22 13:08 +0200
                    Re: Verbotene KinderPhotos Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-08-22 04:18 -0700
                      Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-08-22 13:25 +0200
                        Re: Verbotene KinderPhotos Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-08-22 04:35 -0700
                          Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-08-22 14:57 +0200
                            Re: Verbotene KinderPhotos Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> - 2023-08-22 15:41 +0200
                              Re: Verbotene KinderPhotos Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> - 2023-08-22 15:28 +0100
                    Re: Verbotene KinderPhotos Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-09-13 00:11 -0700
                      Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-09-13 09:36 +0200
                        Re: Verbotene KinderPhotos Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2023-09-13 13:22 +0200
                          Re: Verbotene KinderPhotos Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-09-13 04:26 -0700
                          Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-09-13 13:43 +0200
                            Re: Verbotene KinderPhotos Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-09-13 07:16 -0700
                              Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-09-13 16:42 +0200
                                Re: Verbotene KinderPhotos Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2023-09-13 21:59 +0200
                                  Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-09-14 10:35 +0200
                                    Re: Verbotene KinderPhotos Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-09-14 03:10 -0700
                                      Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-09-14 13:08 +0200
                                    Re: Verbotene KinderPhotos Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2023-09-14 12:56 +0200
                                      Re: Verbotene KinderPhotos Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2023-09-14 13:07 +0200
                                        Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-09-14 13:13 +0200
                                        Re: Verbotene KinderPhotos Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2023-09-14 13:30 +0200
                                          Re: Verbotene KinderPhotos Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2023-09-14 13:41 +0200
                                            Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-09-14 13:55 +0200
                                          Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-09-14 13:51 +0200
                                            Re: Verbotene KinderPhotos Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-09-14 07:22 -0700
                                              Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-09-14 16:46 +0200
                                        Re: Verbotene KinderPhotos Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-09-14 07:04 -0700
                                      Re: Verbotene KinderPhotos Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2023-09-14 04:10 -0700
                            Re: Verbotene KinderPhotos Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2023-09-13 21:55 +0200
                              Re: Verbotene KinderPhotos Peter Veith <veith@snafu.de> - 2023-09-14 10:14 +0200
                        Re: Verbotene KinderPhotos Dietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de> - 2023-09-13 19:57 +0200
        Re: Verbotene KinderPhotos "Wendelin Uez" <wuez@online.de> - 2023-08-19 00:24 +0200
    Re: Verbotene KinderPhotos Bonita Montero <Bonita.Montero@gmail.com> - 2023-09-14 16:11 +0200

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#602097

FromHartmut Ott <hartmut@arcor.de>
Date2023-08-19 15:10 +0200
Message-ID<kkbt9kF7ftmU3@mid.individual.net>
In reply to#601993
Hej,

Am 18.08.23 um 14:58 schrieb Peter McD:
> Am 18.08.23 um 13:25 schrieb Herwig:
>> 2023-08-18 13:26:00 +0200
>> 
>> Die GutMenschen schlagen wieder zu:
>> 
>> https://www.t-online.de/region/hamburg/id_100226672/hamburg-mann-fotografiert-fremdes-maedchen-auf-spielplatz.html
>> 
>> Dass ich fremde Kinder photographiert habe, ist schon oft
>> vorgekommen. Meistens in der Situation, dass diese fremden
>> Kinder mir vor der Kamera vorgeigelaufen sind. Natürlich
>> werde ich solche Photos nicht löschen - vielleicht waren es
>> die einzigen mit dem eigentlich beabsichtigten Motiv!
> 
> Kann man machen, sollte man nicht, denn wenn es dumm läuft, findet man
> sich später in irgendwelchen Polizeiakten.
> 
> Zudem ist die Rechtslage eindeutig:
> "Fotos von (Privat) Personen dürfen nicht ohne deren Einwilligung
> aufgenommen werden", steht z.B. hier
> https://irights.info/artikel/persoenlichkeitsrechte-bei-fotos-teil-1-einwilligungen-einholen/30514
> "Bei Kindern und Jugendlichen müssen in der Regel die
> Erziehungsberechtigten einwilligen."
> Im Falle des "Hineinlaufens" muss eben die Einwilligung im Nachhinein
> eingeholt werden.


Wenn du schon zitierst, dann solltest du auch zitieren in welchen Fällen 
diese Einwilligung nötig ist. Wenn ich das richtig sehe, geht es da nur 
um Veröffentlichungen. Wobei es sicherlich interessant sein könnte, wenn 
ein Reporter ein Geschäft von der anderen Straßenseite aus fotografiert 
und dabei auch Kinder aufnimmt. Wie würde es da mit den Einwilligungen 
aussehen? Braucht man diese oder sind die abgebildeten Kinder nur 
"unwesentliches Beiwerk"?


-- 
--
mfg
Hartmut Ott
--

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#602106

FromPeter McD <peter.posts@gmx.net>
Date2023-08-19 16:47 +0200
Message-ID<kkc30cF8rbtU1@mid.individual.net>
In reply to#602097
Am 19.08.23 um 15:10 schrieb Hartmut Ott:
> Hej,
> 
> Am 18.08.23 um 14:58 schrieb Peter McD:
>> Am 18.08.23 um 13:25 schrieb Herwig:
>>> 2023-08-18 13:26:00 +0200
>>>
>>> Die GutMenschen schlagen wieder zu:
>>>
>>> https://www.t-online.de/region/hamburg/id_100226672/hamburg-mann-fotografiert-fremdes-maedchen-auf-spielplatz.html
>>>
>>> Dass ich fremde Kinder photographiert habe, ist schon oft
>>> vorgekommen. Meistens in der Situation, dass diese fremden
>>> Kinder mir vor der Kamera vorgeigelaufen sind. Natürlich
>>> werde ich solche Photos nicht löschen - vielleicht waren es
>>> die einzigen mit dem eigentlich beabsichtigten Motiv!
>>
>> Kann man machen, sollte man nicht, denn wenn es dumm läuft, findet man
>> sich später in irgendwelchen Polizeiakten.
>>
>> Zudem ist die Rechtslage eindeutig:
>> "Fotos von (Privat) Personen dürfen nicht ohne deren Einwilligung
>> aufgenommen werden", steht z.B. hier
>> https://irights.info/artikel/persoenlichkeitsrechte-bei-fotos-teil-1-einwilligungen-einholen/30514
>> "Bei Kindern und Jugendlichen müssen in der Regel die
>> Erziehungsberechtigten einwilligen."
>> Im Falle des "Hineinlaufens" muss eben die Einwilligung im Nachhinein
>> eingeholt werden.
> 
> 
> Wenn du schon zitierst, dann solltest du auch zitieren in welchen Fällen 
> diese Einwilligung nötig ist. Wenn ich das richtig sehe, geht es da nur 
> um Veröffentlichungen. Wobei es sicherlich interessant sein könnte, wenn 
> ein Reporter ein Geschäft von der anderen Straßenseite aus fotografiert 
> und dabei auch Kinder aufnimmt. Wie würde es da mit den Einwilligungen 
> aussehen? Braucht man diese oder sind die abgebildeten Kinder nur 
> "unwesentliches Beiwerk"?

Du siehst das falsch.
Es geht nicht um Pressefotografen, die wissen, was sie dürfen, sondern 
von Fotos von/durch Privatpersonen.

Zu einem wird die Entscheidung, ob es sich um unwichtiges 
(Personen)Beiwerk handelt NICHT vom Fotografen getroffen, zum anderen, 
s. Link,  "Alle Menschen entscheiden erst einmal selbst darüber, ob 
Fotos, auf denen sie abgebildet sind, angefertigt ... werden"[dürfen].
Zustimmung vorher und gültig nur, wenn der/die Betreffend(e)n die 
Tragweite seine Entscheidung erfasst.

Es ist ziemlich heftig, was man sich bei einem Verstoß einhandeln kann.
Siehe auch:https://www.anwalt.org/201a-stgb/

Peter

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#602108

FromMichael Bode <m.g.bode@web.de>
Date2023-08-19 17:23 +0200
Message-ID<kkc54aF9cv3U1@mid.individual.net>
In reply to#602106
Peter McD <peter.posts@gmx.net> writes:

> Am 19.08.23 um 15:10 schrieb Hartmut Ott:
>> Hej,
>> Am 18.08.23 um 14:58 schrieb Peter McD:
>>> Am 18.08.23 um 13:25 schrieb Herwig:
>>>> 2023-08-18 13:26:00 +0200
>>>>
>>>> Die GutMenschen schlagen wieder zu:
>>>>
>>>> https://www.t-online.de/region/hamburg/id_100226672/hamburg-mann-fotografiert-fremdes-maedchen-auf-spielplatz.html
>>>>
>>>> Dass ich fremde Kinder photographiert habe, ist schon oft
>>>> vorgekommen. Meistens in der Situation, dass diese fremden
>>>> Kinder mir vor der Kamera vorgeigelaufen sind. Natürlich
>>>> werde ich solche Photos nicht löschen - vielleicht waren es
>>>> die einzigen mit dem eigentlich beabsichtigten Motiv!
>>>
>>> Kann man machen, sollte man nicht, denn wenn es dumm läuft, findet man
>>> sich später in irgendwelchen Polizeiakten.
>>>
>>> Zudem ist die Rechtslage eindeutig:
>>> "Fotos von (Privat) Personen dürfen nicht ohne deren Einwilligung
>>> aufgenommen werden", steht z.B. hier
>>> https://irights.info/artikel/persoenlichkeitsrechte-bei-fotos-teil-1-einwilligungen-einholen/30514
>>> "Bei Kindern und Jugendlichen müssen in der Regel die
>>> Erziehungsberechtigten einwilligen."
>>> Im Falle des "Hineinlaufens" muss eben die Einwilligung im Nachhinein
>>> eingeholt werden.
>> Wenn du schon zitierst, dann solltest du auch zitieren in welchen
>> Fällen diese Einwilligung nötig ist. Wenn ich das richtig sehe, geht
>> es da nur um Veröffentlichungen. Wobei es sicherlich interessant
>> sein könnte, wenn ein Reporter ein Geschäft von der anderen
>> Straßenseite aus fotografiert und dabei auch Kinder aufnimmt. Wie
>> würde es da mit den Einwilligungen aussehen? Braucht man diese oder
>> sind die abgebildeten Kinder nur "unwesentliches Beiwerk"?
>
> Du siehst das falsch.
> Es geht nicht um Pressefotografen, die wissen, was sie dürfen, sondern
> von Fotos von/durch Privatpersonen.
>
> Zu einem wird die Entscheidung, ob es sich um unwichtiges
> (Personen)Beiwerk handelt NICHT vom Fotografen getroffen, zum anderen,
> s. Link,  "Alle Menschen entscheiden erst einmal selbst darüber, ob
> Fotos, auf denen sie abgebildet sind, angefertigt ... werden"[dürfen].
> Zustimmung vorher und gültig nur, wenn der/die Betreffend(e)n die
> Tragweite seine Entscheidung erfasst.
>
> Es ist ziemlich heftig, was man sich bei einem Verstoß einhandeln kann.
> Siehe auch:https://www.anwalt.org/201a-stgb/

Da steht aber auch: "Denn dieser Paragraph untersagt unerlaubte
Bildaufnahmen im besonders geschützten Raum – zu dem unter anderem auch
das eigene Schlafzimmer zählt."

Jetzt mag es ja sein, dass Leute ihr Schlafzimmer auf der Straße haben,
aber ob die dann gleich zum Anwalt rennen?

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#602115

FromLars Gebauer <lgebauer@live.de>
Date2023-08-19 18:36 +0200
Message-ID<ubqr2l$u8pr$1@dont-email.me>
In reply to#602106
Am 19.08.23 um 16:47 schrieb Peter McD:
> Am 19.08.23 um 15:10 schrieb Hartmut Ott:
>> Wenn du schon zitierst, dann solltest du auch zitieren in welchen 
>> Fällen diese Einwilligung nötig ist. Wenn ich das richtig sehe, geht 
>> es da nur um Veröffentlichungen.

Es geht bei solchen Fragen fast immer nur um Veröffentlichungen.

>> Wobei es sicherlich interessant sein 
>> könnte, wenn ein Reporter ein Geschäft von der anderen Straßenseite 
>> aus fotografiert und dabei auch Kinder aufnimmt. Wie würde es da mit 
>> den Einwilligungen aussehen? Braucht man diese oder sind die 
>> abgebildeten Kinder nur "unwesentliches Beiwerk"?

Fotos von Kindern sind kritisch. Um etwaigen Ärger zu vermeiden, wird 
der kluge Fotograf das Bild wiederholen, wenn die Kinder aus dem Bild sind.

> Du siehst das falsch.
> Es geht nicht um Pressefotografen, die wissen, was sie dürfen, sondern 
> von Fotos von/durch Privatpersonen.

Völliger Quatsch. Fotos sind Fotos.

> Zu einem wird die Entscheidung, ob es sich um unwichtiges 
> (Personen)Beiwerk handelt NICHT vom Fotografen getroffen,

Witzig. Von wem denn sonst? Selbstverständlich trifft der Fotograf die 
Entscheidung, ob er ein Bild verantworten kann oder nicht.

> zum anderen, 
> s. Link,  "Alle Menschen entscheiden erst einmal selbst darüber, ob 
> Fotos, auf denen sie abgebildet sind, angefertigt ... werden"[dürfen].

Das ist so pauschal einfach falsch.

-- 
"Meine Bitte an Sie: den Klimawandel ernst nehmen, die ruhigen Stimmen 
in der Wissenschaft anhören und nicht jenen folgen, die für sich in 
Anspruch nehmen, für „die“ Wissenschaft zu sprechen. Politische 
Maßnahmen mit weltweiter Wirkung vorbereiten – und dafür auf 
klimaneutrale Technologie setzen. Nicht denen auf den Leim gehen, die 
Klimakatastrophe predigen und Panik als Grundlage der Klimapolitik 
propagieren." (Hans von Storch, 2023)

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#602151

FromDietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de>
Date2023-08-20 12:41 +0200
Message-ID<20230820124127.636a77f3.dietz.usenet@rotfl.franken.de>
In reply to#602106
Peter McD <peter.posts@gmx.net> wrote:

> Am 19.08.23 um 15:10 schrieb Hartmut Ott:
> > Wenn du schon zitierst, dann solltest du auch zitieren in welchen
> > Fällen diese Einwilligung nötig ist. Wenn ich das richtig sehe,
> > geht es da nur um Veröffentlichungen. Wobei es sicherlich
> > interessant sein könnte, wenn ein Reporter ein Geschäft von der
> > anderen Straßenseite aus fotografiert und dabei auch Kinder
> > aufnimmt. Wie würde es da mit den Einwilligungen aussehen? Braucht
> > man diese oder sind die abgebildeten Kinder nur "unwesentliches
> > Beiwerk"?  
> 
> Du siehst das falsch.

Im Fall des Geschäfts von der anderen Straßenseite sind Passanten
üblicherweise Beiwerk, Stichwort Panoramafreiheit.

> Es geht nicht um Pressefotografen, die wissen, was sie dürfen,
> sondern von Fotos von/durch Privatpersonen.

Ui. Die unterliegen anderen Normen?!

> Zu einem wird die Entscheidung, ob es sich um unwichtiges 
> (Personen)Beiwerk handelt NICHT vom Fotografen getroffen,

Und ebenfalls nicht von einem Passanten der gerade ins Bild gelaufen
ist.

> zum
> anderen, s. Link,  "Alle Menschen entscheiden erst einmal selbst
> darüber, ob Fotos, auf denen sie abgebildet sind, angefertigt ...
> werden"[dürfen].

Das ist in der Form nicht zutreffend. Bei Einzel- oder Gruppenaufnahmen
üblicherweise schon, aber wenn man z.B. in N den Burgberg photografiert
dann muss man natürlich nicht die 30+ Leuten, die sich da irgendwo im
Bild befinden um Erlaubnis fragen. Die hätten ebenfalls *nicht* das
Recht, einen an Aufnahmen zu hindern.

> Zustimmung vorher und gültig nur, wenn der/die
> Betreffend(e)n die Tragweite seine Entscheidung erfasst.
> 
> Es ist ziemlich heftig, was man sich bei einem Verstoß einhandeln
> kann. Siehe auch:https://www.anwalt.org/201a-stgb/

§201a StGB hat als Titel "Verletzung des höchstpersönlichen
Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen".

Das könnte ein Hinweis worauf sein?  Die Lektüre von Absatz (4) obiger
Norm könnte ebenfalls weiterhelfen.

-- 
+++ATH

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#602165

FromPeter McD <peter.posts@gmx.net>
Date2023-08-20 13:53 +0200
Message-ID<kked5gFk32eU1@mid.individual.net>
In reply to#602151
Am 20.08.23 um 12:41 schrieb Dietz Proepper:
> Peter McD <peter.posts@gmx.net> wrote:
...

> Ui. Die unterliegen anderen Normen?!
> 
>> Zu einem wird die Entscheidung, ob es sich um unwichtiges
>> (Personen)Beiwerk handelt NICHT vom Fotografen getroffen,
> 
> Und ebenfalls nicht von einem Passanten der gerade ins Bild gelaufen
> ist.
...

Abwimmeln kannst du ihn nicht, wenn der Betreffende der Meinung ist, du 
hättest speziell ihn fotografiert und nachdrücklich die Löschung fordert

Peter


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#602167

FromLars Gebauer <lgebauer@live.de>
Date2023-08-20 14:05 +0200
Message-ID<ubsvit$197qd$3@dont-email.me>
In reply to#602165
Am 20.08.2023 um 13:53 schrieb Peter McD:
> Am 20.08.23 um 12:41 schrieb Dietz Proepper:
>> Peter McD <peter.posts@gmx.net> wrote:
>>> Zu einem wird die Entscheidung, ob es sich um unwichtiges
>>> (Personen)Beiwerk handelt NICHT vom Fotografen getroffen,
>>
>> Und ebenfalls nicht von einem Passanten der gerade ins Bild gelaufen
>> ist.
> 
> Abwimmeln kannst du ihn nicht, wenn der Betreffende der Meinung ist, du 
> hättest speziell ihn fotografiert und nachdrücklich die Löschung fordert

Ich kann ihn einfach stehen lassen. Der darf fordern was er will aber 
ich muß mir seine Forderung noch nicht einmal anhören.
-- 
"Meine Bitte an Sie: den Klimawandel ernst nehmen, die ruhigen Stimmen 
in der Wissenschaft anhören und nicht jenen folgen, die für sich in 
Anspruch nehmen, für „die“ Wissenschaft zu sprechen. Politische 
Maßnahmen mit weltweiter Wirkung vorbereiten – und dafür auf 
klimaneutrale Technologie setzen. Nicht denen auf den Leim gehen, die 
Klimakatastrophe predigen und Panik als Grundlage der Klimapolitik 
propagieren." (Hans von Storch, 2023)

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#602174

FromDietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de>
Date2023-08-20 14:31 +0200
Message-ID<20230820143108.49851cea.dietz.usenet@rotfl.franken.de>
In reply to#602167
Lars Gebauer <lgebauer@live.de> wrote:

> Am 20.08.2023 um 13:53 schrieb Peter McD:
> > Am 20.08.23 um 12:41 schrieb Dietz Proepper:  
> >> Peter McD <peter.posts@gmx.net> wrote:  
> >>> Zu einem wird die Entscheidung, ob es sich um unwichtiges
> >>> (Personen)Beiwerk handelt NICHT vom Fotografen getroffen,  
> >>
> >> Und ebenfalls nicht von einem Passanten der gerade ins Bild
> >> gelaufen ist.  
> > 
> > Abwimmeln kannst du ihn nicht, wenn der Betreffende der Meinung
> > ist, du hättest speziell ihn fotografiert und nachdrücklich die
> > Löschung fordert  
> 
> Ich kann ihn einfach stehen lassen. Der darf fordern was er will aber 
> ich muß mir seine Forderung noch nicht einmal anhören.

Jein. §127 StPO (vorläufige Festnahme) existiert.

-- 
+++ATH

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#602170

FromDietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de>
Date2023-08-20 14:24 +0200
Message-ID<20230820142459.493f84c9.dietz.usenet@rotfl.franken.de>
In reply to#602165
Peter McD <peter.posts@gmx.net> wrote:

> Am 20.08.23 um 12:41 schrieb Dietz Proepper:
> > Peter McD <peter.posts@gmx.net> wrote:  
> >> Zu einem wird die Entscheidung, ob es sich um unwichtiges
> >> (Personen)Beiwerk handelt NICHT vom Fotografen getroffen,  
> > 
> > Und ebenfalls nicht von einem Passanten der gerade ins Bild gelaufen
> > ist.  
> ...
> 
> Abwimmeln kannst du ihn nicht,

Jein. Das kann ich nur bis zu einem bestimmten Punkt. Wenn die Person
zu aufdringlich wird dann 110, die helfen gerne weiter.

> wenn der Betreffende der Meinung ist,

Ist der Betreffende Richter und wir sind in einer Verhandlung?

> du hättest speziell ihn fotografiert und nachdrücklich die Löschung
> fordert

Dann bin ich vermutlich verpflichtet, ihm meine Kamera auszuhändigen,
gell. Hmm, mein erster Gedanke in dem Fall wäre §242 StGB (Diebstahl),
bei Drohungen entsprechend §252, räuberischer Diebstahl. Liebe
Juristen, sofort mit dem Grinsen aufhören ;-).

Im Ernst, aufgrund welcher Norm sollte jemand von mir verlangen können
dass ich aufgrund einer wilden Vermutung Bilder lösche?

Praktisch ist da halt auch Augenmaß gefragt - ich hatte schon öfters
die Situation, dass ein interessantes Motiv *tatsächlich* auch aus den
Personen bestand. Da ist es eigentlich selbstverständlich, zumindest
retrospektiv zu fragen ob das passt, selbst wenn man keine
Veröffentlichung plant.

-- 
+++ATH

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#602173

FromGoetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk>
Date2023-08-20 13:29 +0100
Message-ID<ubt0us$1bjhp$1@dont-email.me>
In reply to#602170
On 20/08/2023 13:24, Dietz Proepper wrote:
> 
> Praktisch ist da halt auch Augenmaß gefragt - ich hatte schon öfters
> die Situation, dass ein interessantes Motiv *tatsächlich* auch aus den
> Personen bestand. Da ist es eigentlich selbstverständlich, zumindest
> retrospektiv zu fragen ob das passt, selbst wenn man keine
> Veröffentlichung plant.
> 
So etwas ist mir mir nur in der Form untergekommen das ich in einem 
Geschäft ein Bild machen wollte und gefragt habe ob die damit ein 
Problem haben. Hatten sie nicht und gut wars.

-- 

Cheers,
    G.

Quis custodiet ipsos custodes?
---------------------------->8------------------------------
   /"\
   \ /  ASCII Ribbon Campaign
    X   against HTML e-mail
   / \
---------------------------->8------------------------------

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#602302

FromWalter Brill <WalterBrill@t-online.de>
Date2023-08-21 15:24 +0200
Message-ID<kkh6s2F34rtU1@mid.individual.net>
In reply to#602170
Hallo,

Am 20.08.23 um 14:24 schrieb Dietz Proepper:
> Peter McD <peter.posts@gmx.net> wrote:
..
> Dann bin ich vermutlich verpflichtet, ihm meine Kamera auszuhändigen,
> gell. Hmm, mein erster Gedanke in dem Fall wäre §242 StGB (Diebstahl),
> bei Drohungen entsprechend §252, räuberischer Diebstahl. Liebe
> Juristen, sofort mit dem Grinsen aufhören ;-).
> 
> Im Ernst, aufgrund welcher Norm sollte jemand von mir verlangen können
> dass ich aufgrund einer wilden Vermutung Bilder lösche?

Du darfst in der Öffentlichkeit alles knipsen, nur nicht veröffentlichen.

"Wer also bloß „hobbymäßig“ fotografiert oder Bilder im Familienumfeld 
erstellt, braucht sich im Regelfall nicht um die DSGVO zu kümmern. Diese 
Ausnahme gilt aber nur solange, wie die Bilder nicht veröffentlicht 
werden. Denn der persönliche Bereich endet dort, wo eine potentiell 
unbegrenzte Öffentlichkeit die Aufnahmen zur Kenntnis nehmen kann. Im 
Zeitalter von Facebook, Instagram und Co ist diese Ausnahme somit häufig 
nicht einschlägig..."
<https://www.datenschutzkanzlei.de/fotografieren-und-dsgvo-es-geht-auch-ohne-einwilligung/>

Ciao
Walter

[toc] | [prev] | [next] | [standalone]


#602331

FromDietz Proepper <dietz.usenet@rotfl.franken.de>
Date2023-08-21 18:20 +0200
Message-ID<20230821182029.1e014fb3.dietz.usenet@rotfl.franken.de>
In reply to#602302
Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> wrote:

> Hallo,
> 
> Am 20.08.23 um 14:24 schrieb Dietz Proepper:
> > Peter McD <peter.posts@gmx.net> wrote:  
> ..
> > Dann bin ich vermutlich verpflichtet, ihm meine Kamera
> > auszuhändigen, gell. Hmm, mein erster Gedanke in dem Fall wäre §242
> > StGB (Diebstahl), bei Drohungen entsprechend §252, räuberischer
> > Diebstahl. Liebe Juristen, sofort mit dem Grinsen aufhören ;-).
> > 
> > Im Ernst, aufgrund welcher Norm sollte jemand von mir verlangen
> > können dass ich aufgrund einer wilden Vermutung Bilder lösche?  
> 
> Du darfst in der Öffentlichkeit alles knipsen, nur nicht
> veröffentlichen.

Nein. §201a StGB! Lesen! Wenn sich gerade wer mit dem Auto derhutzt hat
und Du Photos machst dann kann das richtig teuer werden.

> "Wer also bloß „hobbymäßig“ fotografiert oder Bilder im
> Familienumfeld erstellt, braucht sich im Regelfall nicht um die DSGVO
> zu kümmern.

Auch das trifft nicht zu. "Hobby" ist regelmäßig keine Rechtfertigung
zur Missachtung von Normen. Genauso können sogar Familienmitglieder
einer Aufnahme widersprechen bzw. unterliegen dem Schutz von §201a StGB
et al..

> Diese Ausnahme gilt aber nur solange, wie die Bilder
> nicht veröffentlicht werden.

Schon die Aufnahme, solange nicht durch andere Normen gedeckt, ist
grundsätzlich ohne Genehmigung nicht zulässig.

> Denn der persönliche Bereich endet dort,
> wo eine potentiell unbegrenzte Öffentlichkeit die Aufnahmen zur
> Kenntnis nehmen kann. Im Zeitalter von Facebook, Instagram und Co ist
> diese Ausnahme somit häufig nicht einschlägig..."
> <https://www.datenschutzkanzlei.de/fotografieren-und-dsgvo-es-geht-auch-ohne-einwilligung/>

Umm. Ich würde dringend empfehlen, nicht irgendwelchem Geschreibsel im
Internet zu glauben. Alleine der zweite Absatz. Da ist ja schonmal
genau gar nix richtig. Z.B. "analoge Aufnahmen erlaubt", bruwhaha. D.h.
solange man Daten statt "digital" auf Microfiche speichert wäre das
zulässig?
Ich denke eher nicht, Tim.

-- 
+++ATH

[toc] | [prev] | [next] | [standalone]


#602450

FromWalter Brill <WalterBrill@t-online.de>
Date2023-08-22 15:28 +0200
Message-ID<kkjrg4Fg3poU1@mid.individual.net>
In reply to#602331
Hallo,

Am 21.08.23 um 18:20 schrieb Dietz Proepper:
> Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> wrote:
..
>> Du darfst in der Öffentlichkeit alles knipsen, nur nicht
>> veröffentlichen.
> 
> Nein. §201a StGB! Lesen! Wenn sich gerade wer mit dem Auto derhutzt hat
> und Du Photos machst dann kann das richtig teuer werden.
..


> Umm. Ich würde dringend empfehlen, nicht irgendwelchem Geschreibsel im
> Internet zu glauben. Alleine der zweite Absatz. Da ist ja schonmal
> genau gar nix richtig. Z.B. "analoge Aufnahmen erlaubt", bruwhaha. D.h.
> solange man Daten statt "digital" auf Microfiche speichert wäre das
> zulässig?
> Ich denke eher nicht, Tim.

Möge er nochmal nachlesen ;-)
Ist aber auch trockener Stoff!


*Das Recht am eigenen Bild*

Ein Klick und schon ist jemand fotografiert. Ob beim Sonnenbad im 
eigenen Garten, auf dem Spielplatz mit den Kindern oder am Rednerpult 
einer Veranstaltung – ein ganz bestimmter Moment im Leben einer Person 
ist dann dauerhaft fixiert und kann – dank Smartphone und Internet – 
*weit verbreitet oder gar manipuliert* werden.

  Genau davor schützt das Recht am eigenen Bild.

  Jeder soll selbst darüber entscheiden können, ob und wie das eigene 
Bildnis *öffentlich dargestellt* wird. Bei dem Recht am eigenen Bild 
handelt es sich um das wichtigste besondere Persönlichkeitsrecht.

  Die Grundnorm ist 
<http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html>  (Paragraf 22 
des Kunsturhebergesetzes).

  Ausgangspunkt sind Fotos oder andere bildliche Darstellungen einer 
Person, auf denen diese erkennbar ist – wenn auch nur für einen engen 
Bekanntenkreis.

  Das genannte Gesetz verbietet es, solche Bilder ohne Erlaubnis der 
abgelichteten Person zu *verbreiten*

  Eine weitere wichtige Ausnahme von der Regel, Fotos von Personen nur 
mit deren Erlaubnis verbreiten zu dürfen, besteht *wenn die abgebildete 
Person "nur als Beiwerk einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit"* 
erscheint.

  Als Faustregel gilt hier: Der Charakter der Aufnahme darf sich nicht 
verändern, wenn diese Person nicht zu sehen wäre.

  Außerdem wird keine Erlaubnis benötigt, wenn eine größere 
Menschenmenge eingefangen wird, zum Beispiel die Fankurve in einem 
Fußballstadion oder eine Demonstration. Es muss darum gehen, die 
Ansammlung als solche wiederzugeben – auch ausschnittsweise – , nicht 
jedoch einzelne Teilnehmer herauszupicken.

  <https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html> Gesetz 
betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der 
Photographie

§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder 
öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel 
als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine 
Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum 
Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. 
Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder 
Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein 
Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des 
Abgebildeten.



<https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html> Gesetz 
betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der 
Photographie

§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und 
zur Schau gestellt werden:

1.
     Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
     Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer 
Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
     Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an 
denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
     Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die 
Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und 
Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten 
oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Ciao
Walter

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#602657

FromStefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich)
Date2023-08-24 14:05 +0000
Message-ID<5t64e75e02i3edb68n3e8%sfroehli@Froehlich.Priv.at>
In reply to#602450
On Tue, 22 Aug 2023 15:28:36 Walter Brill wrote:
> Am 21.08.23 um 18:20 schrieb Dietz Proepper:
>> Walter Brill <WalterBrill@t-online.de> wrote:
>>> Du darfst in der Öffentlichkeit alles knipsen, nur nicht
>>> veröffentlichen.
 
>> Nein. §201a StGB! Lesen! Wenn sich gerade wer mit dem Auto
>> derhutzt hat und Du Photos machst dann kann das richtig teuer
>> werden.

§201a (eures) StGB wird nur sehr selten einschlägig sein.
 
>> Umm. Ich würde dringend empfehlen, nicht irgendwelchem
>> Geschreibsel im Internet zu glauben. [...]

> Möge er nochmal nachlesen ;-)
> Ist aber auch trockener Stoff!

Durchaus. Allerdings.

> *Das Recht am eigenen Bild*
> [Sehr viel zutreffendes zum Recht am eigenen Bild weggelassen]

...stimmt das zwar alles, aber wenn Du nur beim "Recht am eigenen
Bild" (so grosso modo also beim Urheberrecht) nachschaust, wirst Du
natürlich auch nur dessen Anwendungsbereich finden, und das ist die
Veröffentlichung/Verwertung der Bilder.

Die Erstellung selbst ist davon nicht umfasst, und galt lange Zeit
als unproblematisch - in letzter Zeit hat sich das allerdings
zunehmend gedreht (die Menschen reagieren sensibler, es gibt viel
mehr Kameras, die viel öfter ausgelöst werden, und die
Veröffentlichung ist zum Auslösezeitpunkt nicht abschätz- und später
nicht mehr überprüf- oder verhinderbar).

<https://www.dacuro.de/neuigkeiten/beitrag/fotografieren-ohne-erlaubnis-zu-fragen>
bietet eine recht differenzierte und hinreichend aktuelle
Betrachtung, die mit "es sind also noch einige rechtliche
Bewertungen offen" endet. Man kann es als Fotograf also schon noch
darauf ankommen lassen, man muss aber nicht.

Servus,
   Stefan

-- 
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Sympathisch und doch anarchistisch?! Stefan - immer öfter.
(Sloganizer)

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#602420

FromHartmut Ott <hartmut@arcor.de>
Date2023-08-22 12:51 +0200
Message-ID<kkji9cFehrbU1@mid.individual.net>
In reply to#602302
Hej,

Am 21.08.23 um 15:24 schrieb Walter Brill:


> Du darfst in der Öffentlichkeit alles knipsen, nur nicht veröffentlichen.
> 
> "Wer also bloß „hobbymäßig“ fotografiert oder Bilder im Familienumfeld
> erstellt, braucht sich im Regelfall nicht um die DSGVO zu kümmern. Diese
> Ausnahme gilt aber nur solange, wie die Bilder nicht veröffentlicht
> werden. Denn der persönliche Bereich endet dort, wo eine potentiell


Imho Veröffentlicht oder Verbreitet - und dazu gehört wohl genau 
genommen auch jemanden anderen die Bilder zu zeigen.

Und was passiert wohl, wenn du jemanden die Bilder zeigst und der mal 
eben so mit seinem Smartphone ein Bild vom Bild macht und und es auf 
"sozialen" Medien postet, weil es so lustig ist und der Abgebildete 
bekommt die dann mit entsprechenden Kommentaren zugeschickt?


-- 
--
mfg
Hartmut Ott
--

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#602177

FromHartmut Ott <hartmut@arcor.de>
Date2023-08-20 15:53 +0200
Message-ID<kkek6mFkqiuU3@mid.individual.net>
In reply to#602106
Hej,

Am 19.08.23 um 16:47 schrieb Peter McD:


>>> Zudem ist die Rechtslage eindeutig:
>>> "Fotos von (Privat) Personen dürfen nicht ohne deren Einwilligung
>>> aufgenommen werden", steht z.B. hier
>>> https://irights.info/artikel/persoenlichkeitsrechte-bei-fotos-teil-1-einwilligungen-einholen/30514

Wenn du so ausschließlich schreibst "Fotos von (Privat) Personen dürfen 
nicht ohne deren Einwilligung aufgenommen werden" sollte man wirklich 
hinzufügen, dass das nur bei Veröffentlichungen gilt.


>> Wenn du schon zitierst, dann solltest du auch zitieren in welchen Fällen 
>> diese Einwilligung nötig ist. Wenn ich das richtig sehe, geht es da nur 
>> um Veröffentlichungen. Wobei es sicherlich interessant sein könnte, wenn 
>> ein Reporter ein Geschäft von der anderen Straßenseite aus fotografiert 
>> und dabei auch Kinder aufnimmt. Wie würde es da mit den Einwilligungen 
>> aussehen? Braucht man diese oder sind die abgebildeten Kinder nur 
>> "unwesentliches Beiwerk"?
> 
> Du siehst das falsch.
> Es geht nicht um Pressefotografen, die wissen, was sie dürfen, sondern
> von Fotos von/durch Privatpersonen.


Die, bei Veröffentlichung dieser Fotos eben in vielen Fällen eine 
Einwilligung der Abgebildeten haben müssen.


> Zu einem wird die Entscheidung, ob es sich um unwichtiges
> (Personen)Beiwerk handelt NICHT vom Fotografen getroffen, zum anderen,
> s. Link,  "Alle Menschen entscheiden erst einmal selbst darüber, ob
> Fotos, auf denen sie abgebildet sind, angefertigt ... werden"[dürfen].
> Zustimmung vorher und gültig nur, wenn der/die Betreffend(e)n die
> Tragweite seine Entscheidung erfasst.


Es gibt da ein nettes Gerichtsurteil zugunsten einen Reporters der so 
ein Geschäft aufnahm - und auf der Aufnahme war ein Pärchen zu sehen, er 
verheiratet, sie nicht. Und da die Frau des verheirateten Mannes das 
Bild sah, reichte sie die Scheidung ein und der Mann verklagte den 
Reporter, der Richter wies die Klage ab und der Mann durfte dann auch 
die Gerichtskosten tragen.

Klar, das betrifft die Presse, es war ja nicht die Absicht des Reporters 
das Pärchen aufzunehmen. Da hat der betroffene Mann eben Pech gehabt. 
Man kann eben nicht sagen "Alle Menschen entscheiden erst einmal selbst 
darüber, ob Fotos, auf denen sie abgebildet sind, angefertigt ... 
werden". Es gibt auch da Grenzfälle, weshalb man da nicht mit einer 
dicken "Alles verboten, wenn keine Einwilligung" Keule kommen sollte.


> Es ist ziemlich heftig, was man sich bei einem Verstoß einhandeln kann.
> Siehe auch:https://www.anwalt.org/201a-stgb/


Innerhalb einer Wohnung und auf privaten Grundstücken sollte man eh 
fragen ob man fotografieren darf und wenn man es Veröffentlichen will, 
wozu schon 'Jeder kann alle Bilder von mir bekommen' zählt, sollte man 
besser schriftliche Einwilligungen haben.


-- 
--
mfg
Hartmut Ott
--

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#602179

FromUlf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de>
Date2023-08-20 07:02 -0700
Message-ID<2b4106ee-3899-4a23-b109-10693400481en@googlegroups.com>
In reply to#602177
Moin,

Hartmut Ott schrieb am Sonntag, 20. August 2023 um 15:53:28 UTC+2:

> Am 19.08.23 um 16:47 schrieb Peter McD:

> > Es geht nicht um Pressefotografen, die wissen, was sie dürfen, sondern 
> > von Fotos von/durch Privatpersonen.
> Die, bei Veröffentlichung dieser Fotos eben in vielen Fällen eine 
> Einwilligung der Abgebildeten haben müssen.
> > Zu einem wird die Entscheidung, ob es sich um unwichtiges 
> > (Personen)Beiwerk handelt NICHT vom Fotografen getroffen, zum anderen, 
> > s. Link, "Alle Menschen entscheiden erst einmal selbst darüber, ob 
> > Fotos, auf denen sie abgebildet sind, angefertigt ... werden"[dürfen]. 
> > Zustimmung vorher und gültig nur, wenn der/die Betreffend(e)n die 
> > Tragweite seine Entscheidung erfasst.
> Es gibt da ein nettes Gerichtsurteil zugunsten einen Reporters der so 
> ein Geschäft aufnahm - und auf der Aufnahme war ein Pärchen zu sehen, er 
> verheiratet, sie nicht. Und da die Frau des verheirateten Mannes das 
> Bild sah, reichte sie die Scheidung ein und der Mann verklagte den 
> Reporter, der Richter wies die Klage ab und der Mann durfte dann auch 
> die Gerichtskosten tragen. 
> 
> Klar, das betrifft die Presse

Bei Spielfilmen mit Hintergrundpublikum im Bahnhof
soll die französische Ziviljustiz gegenteilig geurteilt haben.

Gruß, ULF

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#602238

FromPeter McD <peter.posts@gmx.net>
Date2023-08-21 10:36 +0200
Message-ID<kkgm11FajaU1@mid.individual.net>
In reply to#602177
Am 20.08.23 um 15:53 schrieb Hartmut Ott:
> Am 19.08.23 um 16:47 schrieb Peter McD:
> 
>>>> Zudem ist die Rechtslage eindeutig:
> 
> Wenn du so ausschließlich schreibst "Fotos von (Privat) Personen dürfen 
> nicht ohne deren Einwilligung aufgenommen werden" sollte man wirklich 
> hinzufügen, dass das nur bei Veröffentlichungen gilt.
> 
...
Die Frage des Beifangs wurde schon an anderer Stelle breitgetreten.
Hier geht es um Fotos von Personen jeglichen Alters, die nicht zum 
persönlichen oder familiären Umfeld gehören.

"Darf ich Personen ohne Weiteres fotografieren?
" ... Anders sieht dies beim Ablichten fremder Personen aus, hier ist 
die DSGVO voll anwendbar. Das bedeutet, dass jede Datenverarbeitung 
zunächst verboten ist. Nur wenn eine Ausnahme dieses Verbots in Form 
einer Rechtsgrundlage besteht, darf der „Auslöseknopf“ betätigt werden."
https://www.heise.de/ratgeber/Private-Fotos-Wann-muss-ich-um-Erlaubnis-bitten-7324852.html

Irrelevant?
Je nach dem wie man z.B. auf seine Smartphoneverwendung bzgl. sozialer 
Medien achtet, können durchaus Fotos durchrutschen, die nicht für die 
Weiterverbreitung gedacht sind, von dem potenziell nicht DSVGO konformen 
Service der automatischen Datensicherung in der Cloud einmal abgesehen.

Peter

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#602253

FromGoetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk>
Date2023-08-21 11:03 +0100
Message-ID<ubvcqb$1rl9p$1@dont-email.me>
In reply to#602238
On 21/08/2023 09:36, Peter McD wrote:
> Am 20.08.23 um 15:53 schrieb Hartmut Ott:
>> Am 19.08.23 um 16:47 schrieb Peter McD:
>>
>>>>> Zudem ist die Rechtslage eindeutig:
>>
>> Wenn du so ausschließlich schreibst "Fotos von (Privat) Personen 
>> dürfen nicht ohne deren Einwilligung aufgenommen werden" sollte man 
>> wirklich hinzufügen, dass das nur bei Veröffentlichungen gilt.
>>
> ...
> Die Frage des Beifangs wurde schon an anderer Stelle breitgetreten.
> Hier geht es um Fotos von Personen jeglichen Alters, die nicht zum 
> persönlichen oder familiären Umfeld gehören.
> 
> "Darf ich Personen ohne Weiteres fotografieren?
> " ... Anders sieht dies beim Ablichten fremder Personen aus, hier ist 
> die DSGVO voll anwendbar. Das bedeutet, dass jede Datenverarbeitung 
> zunächst verboten ist. Nur wenn eine Ausnahme dieses Verbots in Form 
> einer Rechtsgrundlage besteht, darf der „Auslöseknopf“ betätigt werden."
> https://www.heise.de/ratgeber/Private-Fotos-Wann-muss-ich-um-Erlaubnis-bitten-7324852.html
> 
> Irrelevant?
> Je nach dem wie man z.B. auf seine Smartphoneverwendung bzgl. sozialer 
> Medien achtet, können durchaus Fotos durchrutschen, die nicht für die 
> Weiterverbreitung gedacht sind, von dem potenziell nicht DSVGO konformen 
> Service der automatischen Datensicherung in der Cloud einmal abgesehen.
> 
> Peter

Wenn ich einen Urlaubsschnappschuss (Ein Bild von einem Brunnen in Rom 
auf einem belebten Platz) "veröffentlichet" ist da mit Sicherheit eine 
andere Intention als wie eine Bilderserie von einer Demo wo Gruppen nach 
Identitäten von Leuten fragen und die Person aus den Bildern gezielt(!) 
ausschneidet und Veröffentlicht. Gut das so was nicht bedacht wird oder 
wie ist die Ausnahme definiert?


-- 

Cheers,
    G.

Quis custodiet ipsos custodes?
---------------------------->8------------------------------
   /"\
   \ /  ASCII Ribbon Campaign
    X   against HTML e-mail
   / \
---------------------------->8------------------------------

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#602258

FromPeter McD <peter.posts@gmx.net>
Date2023-08-21 12:13 +0200
Message-ID<kkgrn4F1n2qU1@mid.individual.net>
In reply to#602253
Am 21.08.23 um 12:03 schrieb Goetz Schultz:
> On 21/08/2023 09:36, Peter McD wrote:
>> Am 20.08.23 um 15:53 schrieb Hartmut Ott:
>>> Am 19.08.23 um 16:47 schrieb Peter McD:
>>>
>>>>>> Zudem ist die Rechtslage eindeutig:
>>>
...
> Wenn ich einen Urlaubsschnappschuss (Ein Bild von einem Brunnen in Rom 
> auf einem belebten Platz) "veröffentlichet" ist da mit Sicherheit eine 
> andere Intention als wie eine Bilderserie von einer Demo wo Gruppen nach 
> Identitäten von Leuten fragen und die Person aus den Bildern gezielt(!) 
> ausschneidet und Veröffentlicht. Gut das so was nicht bedacht wird oder 
> wie ist die Ausnahme definiert?

Wie immer, der Rahmen ist gesteckt, entschieden wird der Einzelfall.

Peter

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