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| Started by | Manfred <hara.kiri.sanktionen@mail1a.de> |
|---|---|
| First post | 2022-09-16 12:16 +0200 |
| Last post | 2022-09-19 09:47 +0200 |
| Articles | 20 on this page of 40 — 17 participants |
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Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Manfred <hara.kiri.sanktionen@mail1a.de> - 2022-09-16 12:16 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Wendelin Uez" <wuez@online.de> - 2022-09-16 14:25 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Klaus H." <kl.huller@web.de> - 2022-09-16 15:03 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Wendelin Uez" <wuez@online.de> - 2022-09-17 12:10 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Johann Schmitz <hannes-schmitz@mail.de> - 2022-09-16 15:15 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Wendelin Uez" <wuez@online.de> - 2022-09-17 12:16 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma ottitale <ottitale@o2mail.de> - 2022-09-17 13:43 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Wendelin Uez" <wuez@online.de> - 2022-09-18 10:49 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Der Habakuk." <habakuk@linuxmail.org> - 2022-09-18 12:37 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma ottitale <ottitale@o2mail.de> - 2022-09-18 12:44 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Wendelin Uez" <wuez@online.de> - 2022-09-18 18:58 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Johann Schmitz <hannes-schmitz@mail.de> - 2022-09-19 13:13 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Erika Ciesla <abc@xyz.invalid> - 2022-09-18 13:09 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Der Habakuk." <habakuk@linuxmail.org> - 2022-09-18 13:19 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Der Habakuk." <habakuk@linuxmail.org> - 2022-09-18 13:22 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma klaus reile <klaus.reile@no-more-mail-to.zr> - 2022-09-18 14:54 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Erika Ciesla <abc@xyz.invalid> - 2022-09-18 14:06 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Ivy Mike <Kohlroulade@aol.invalid> - 2022-09-18 14:13 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Erika Ciesla <abc@xyz.invalid> - 2022-09-18 15:54 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Ivy Mike <Kohlroulade@aol.invalid> - 2022-09-18 18:10 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma klaus reile <klaus.reile@no-more-mail-to.zr> - 2022-09-18 18:51 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Schabracken-Schmeichler" <schabrackenschmeichler@tipota.de> - 2022-09-18 18:58 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Der Habakuk." <habakuk@linuxmail.org> - 2022-09-18 14:26 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Erika Ciesla <abc@xyz.invalid> - 2022-09-18 15:56 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Der Habakuk." <habakuk@linuxmail.org> - 2022-09-18 17:03 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Siegfrid Breuer" <point@tipota.de> - 2022-09-18 18:58 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Schabracken-Schmeichler" <schabrackenschmeichler@tipota.de> - 2022-09-18 18:58 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Schabracken-Schmeichler" <schabrackenschmeichler@tipota.de> - 2022-09-18 15:16 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Dorothee Hermann <DorotheeHermann@gmx.net> - 2022-09-18 15:24 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Fupp-Eliminator" <fupp-eliminator@tipota.de> - 2022-09-18 15:30 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Heinz Schmitz <HeinzSchmitz@kra.org> - 2022-09-19 09:33 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Schabracken-Schmeichler" <schabrackenschmeichler@tipota.de> - 2022-09-18 15:16 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Siegfrid Breuer" <point@tipota.de> - 2022-09-17 14:32 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Johann Schmitz <hannes-schmitz@mail.de> - 2022-09-17 19:37 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Wendelin Uez" <wuez@online.de> - 2022-09-18 10:55 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2022-09-18 11:19 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Wendelin Uez" <wuez@online.de> - 2022-09-18 19:18 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-09-19 12:11 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Siegfrid Breuer" <point@tipota.de> - 2022-09-19 16:13 +0200
Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "F. W." <me@home.com> - 2022-09-19 09:47 +0200
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| From | Manfred <hara.kiri.sanktionen@mail1a.de> |
|---|---|
| Date | 2022-09-16 12:16 +0200 |
| Subject | Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma |
| Message-ID | <tg1ie6$u1s$1@gioia.aioe.org> |
Analyse von Hugo Müller-Vogg Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Das Bürgergeld löst Hartz IV ab. Damit verabschiedet sich der Staat vom Prinzip Fordern und Fördern. Er gibt das Geld der Bürger aus, die fleißig sind und ihre Steuern zahlen – zum Wohl derer, die nicht arbeiten können, und zum Nutzen derer, die nicht arbeiten wollen. (...) Ein Alleinstehender bekommt demnächst 502 (449) Euro im Monat, ein Paar 954 (853) Euro. Bei einer Familie mit zwei Kindern werden, je nach Alter, bis zu 768 (687) Euro zusätzlich fällig. Macht zusammen 1722 Euro. Dazu übernimmt das Jobcenter die komplette Miete samt Neben- kosten plus die Kosten fürs Heizen. In Großstädten mit hohen Mieten kommen da schnell nochmals 1000 Euro zusammen. 150.000 Euro auf der hohen Kante? Kein Problem! (....) Bei den Transfergeldempfängern sind so hohe Rücklagen sicher nicht die Regel. Doch sollte man die Clans mit Migrationshinter- grund nicht übersehen, deren Mitglieder häufig in Nobelkarossen vor dem Jobcenter vorfahren. Apropos Auto: Ein Fahrzeug je erwerbsfähiger Person darf sein, ohne dass das Amt weniger zahlt. (....) Kein Umzug nötig: Wohnung darf groß und teuer sein Viel großzügiger ist der Staat auch bei der Wohnung. Bisher mussten Hartz-IV-Empfänger umziehen, wenn ihre Wohnung zu groß und zu teuer war. Von Januar an dürfen die Empfänger staatlicher Leistungen in den angestammten vier Wänden bleiben. Die Miete, Heiz- und Nebenkosten übernehmen das Amt beziehungs- weise die Steuerzahler. Erst nach zwei Jahren könnte ein Umzug in eine günstigere Wohnung drohen. Noch eine wichtige Neuerung: Wer sich weigert, eine vom Job- center angebotene Stelle anzunehmen oder sich weiterzubilden, muss in den ersten sechs Monaten keine Abstriche bei den Geld- leistungen hinnehmen. Sanktionen können faktisch erst nach neun Monaten verhängt werden. Wer will, kann also mal mehr als ein halbes Jahr auf Kosten der Allgemeinheit pausieren. (...) mehr: https://www.focus.de/politik/deutschland/kommentar-von-hugo-mueller-vogg-buergergeld-weniger-anreize-zum-arbeiten-als-bei-hartz-iv_id_147681334.html Gewau deswegen ist Deutschland "Germoney" weltweit so beliebt. Wozu sonst zahlen wir die weltweit höchsten Steuern- und Abgaben?
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| From | "Wendelin Uez" <wuez@online.de> |
|---|---|
| Date | 2022-09-16 14:25 +0200 |
| Message-ID | <tg1rhf$3pg3j$1@dont-email.me> |
| In reply to | #567238 |
> Dazu übernimmt das Jobcenter die komplette Miete samt Neben- > kosten plus die Kosten fürs Heizen. Weiterlesen sinnlos bei einer solchen Falschinformation. Übernommen wird keineswegs die komplette Miete (gemeint ist wohl die Kaltmiete), sondern nur ein angemessener Teil davon. Wie groß der ausfällt ist ortsabhängig, aber in aller Regel ein gutes Stück unterhalb der tatsächlich zu zahlenden Miete. Den überschießenden Teil muß der Mieter dann selbst tragen. Wer behauptet, sich im Sozialrecht auszukennen, sich hierzu äußert und bereits bei grundlegenden Fakten grobe Schnitzer produziert, der demonstriert nur seine tiefgehende Unkenntnis. Warum sollte der Rest dann glaubwürdiger sein?
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| From | "Klaus H." <kl.huller@web.de> |
|---|---|
| Date | 2022-09-16 15:03 +0200 |
| Message-ID | <tg1s6f$4cl4$1@newsreader4.netcologne.de> |
| In reply to | #567263 |
Am 16.09.2022 um 14:25 schrieb Wendelin Uez: > >> Dazu übernimmt das Jobcenter die komplette Miete samt Neben- >> kosten plus die Kosten fürs Heizen. > > Weiterlesen sinnlos bei einer solchen Falschinformation. > > Übernommen wird keineswegs die komplette Miete (gemeint ist wohl die > Kaltmiete), sondern nur ein angemessener Teil davon. Wie groß der > ausfällt ist ortsabhängig, aber in aller Regel ein gutes Stück unterhalb > der tatsächlich zu zahlenden Miete. Den überschießenden Teil muß der > Mieter dann selbst tragen. > Nehmen wir mal folgenden Fall an: 1.Die Wohnung ist von einer Größe, die als angemessen gilt, und die qm-Miete ist ortsüblich. Welchen Anteil übernimmt dann das Amt? 2.Die Miete für die unveränderte Wohnung steigt mit der ortsüblichen Vergleichsmiete um 20% (ich habe die Inflation schon etwas in die Zukunft extrapoliert). Welchen Anteil übernimmt dann das Amt?
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| From | "Wendelin Uez" <wuez@online.de> |
|---|---|
| Date | 2022-09-17 12:10 +0200 |
| Message-ID | <tg46sn$515a$1@dont-email.me> |
| In reply to | #567265 |
> Nehmen wir mal folgenden Fall an: Nicht etwas annehmen und spekulieren, sondern einfach die einschlägigen Informationen lesen, in denen - zumindest für Großstädte und goße Städte - auf den Euro genau die Grenze beziffert wird. > 2.Die Miete für die unveränderte Wohnung steigt mit der ortsüblichen > Vergleichsmiete um 20% (ich habe die Inflation schon etwas in die Zukunft > extrapoliert). Welchen Anteil übernimmt dann das Amt? Die von mir genannten Grenzen werden dynamisch angepasst, alle paar Jahre, und richten sich nach der ortsüblichen Miete. Dabei wird eine ebenfalls limitierte Wohnfläche zugrunde gelegt.
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| From | Johann Schmitz <hannes-schmitz@mail.de> |
|---|---|
| Date | 2022-09-16 15:15 +0200 |
| Message-ID | <tg1sss$1nvj$1@gioia.aioe.org> |
| In reply to | #567263 |
Am 16.09.2022 um 14:25 schrieb Wendelin Uez: > >> Dazu übernimmt das Jobcenter die komplette Miete samt Neben- >> kosten plus die Kosten fürs Heizen. > > Weiterlesen sinnlos bei einer solchen Falschinformation. > > Übernommen wird keineswegs die komplette Miete (gemeint ist wohl die > Kaltmiete), sondern nur ein angemessener Teil davon. Wie groß der > ausfällt ist ortsabhängig, aber in aller Regel ein gutes Stück unterhalb > der tatsächlich zu zahlenden Miete. Den überschießenden Teil muß der > Mieter dann selbst tragen. > > Wer behauptet, sich im Sozialrecht auszukennen, sich hierzu äußert und > bereits bei grundlegenden Fakten grobe Schnitzer produziert, der > demonstriert nur seine tiefgehende Unkenntnis. > > Warum sollte der Rest dann glaubwürdiger sein? Eine Tatsache ist und bleibt: Das Jobcenter übernimmt die komplette Miete und dazu auch noch die Heizkosten. Merke sich das der Herr Dr. Horst Leps bitte! h.
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| From | "Wendelin Uez" <wuez@online.de> |
|---|---|
| Date | 2022-09-17 12:16 +0200 |
| Message-ID | <tg46so$515a$2@dont-email.me> |
| In reply to | #567267 |
> Eine Tatsache ist und bleibt: > Das Jobcenter übernimmt die komplette Miete und dazu auch noch die > Heizkosten. Das ist keine Tatsache, das ist eine oben bereits widerlegte Falschbehauptung, die durch Wiederholung auch nicht wahrer wird. Das Jobcenter übernimmt nur einen zwar großen, aber eben nur angemessenen Teil der Kaltmiete und, sofern sie im Rahmen sind, die nebenkosten. Es schadet nicht, sich vor dem Hinausposaunen falscher Thesen zumindest in den im Internet leicht auffindbaren amtlichen Informationen erst dazu schlau zu machen. > Merke sich das der Herr Dr. Horst Leps bitte! Kenne ich nicht, soll jetzt wer sein?
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| From | ottitale <ottitale@o2mail.de> |
|---|---|
| Date | 2022-09-17 13:43 +0200 |
| Message-ID | <tg4btu$5emv$1@dont-email.me> |
| In reply to | #567343 |
das Schwachköpfchen Wendelin Uez <wuez@online.de>, ein Leps-Klon,
brachte am 17.9.2022, 12:16:59 zum Thema "Re: Bürgergeld stürzt viele
Deutsche in ein gefährliches Dilemma" folgenden Unsinn:
>> Eine Tatsache ist und bleibt:
>> Das Jobcenter übernimmt die komplette Miete und dazu auch noch die
>> Heizkosten.
>
> Das ist keine Tatsache, das ist eine oben bereits widerlegte
> Falschbehauptung, die durch Wiederholung auch nicht wahrer wird. Das
> Jobcenter übernimmt nur einen zwar großen, aber eben nur angemessenen
> Teil der Kaltmiete und, sofern sie im Rahmen sind, die nebenkosten.
Das ist so natürlich wieder mal gelogen.
Grundsätzlich kann das JobCenter versuchen, mit einer Frist von 6
Monaten, auf die "angemessenen" Kosten der Untrerkunft zu kürzen. Aber
eine weitere Voraussetzung ist, das es dem Leistungsempfänger möglich
und zumutbar gewesen sein, in den sechs Monaten die Kosten der
Unterkunft zu senken.
keine Maßnahmen zur Senkung der Wohnungskosten durch den
Leistungsempfänger können verlangt werden:
- bei schwerer Krankheit oder Behinderung, sofern der Schwergrad der
Behinderung insbesondere einen Umzug unmöglich macht,
- bei über 60 Jahre alten Hilfeempfänger nach längerer Wohndauer, wenn
zukünftige vorrangige Ansprüche (z.B. Rentenansprüche) eine weitere
Hilfebedürftigkeit unwahrscheinlich sein lassen (in diesem Fall muss
als Nachweis eine aktuelle Rentenauskunft beim Jobcenter eingereicht
werden),
- bei Alleinerziehenden mit zwei oder mehr Kindern
Weiterhin dürfen die Kosten der Unterkunft den festgelegten Betrag um
10% übersteigen:
- wenn die Leistungsempfänger alleinerziehend ist,
- wenn die Leistungsempfänger über eine längere Zeit bereits in seiner
Wohnung lebt (mindestens 15 Jahre),
- wenn wesentliche soziale Bezüge vorliegen (nachliegender Schulweg,
nachliegende Betreuungseinrichtungen, nachliegende Kitas, soziales
Umfeld der Kinder – Schulwechsel wäre derzeit nicht möglich mit
Gründen belegen)
-. wenn die Leistungsempfänger über 60 Jahre alt ist,
- wenn die Leistungsempfängerin schwanger ist,
- wenn die Leistungsempfänger, in absehbarer Zeit über kostendeckende
Einkünfte verfügen werden und
- wenn die Leistungsempfänger die festgelegte Höchstgrenze vom Amt
aufgrund eines höheren Heizkostenbedarfs durch seine gesundheitliche
oder altersbedingte Situation überschreitet.
Auch keine Kürzung ist zulässig:
- hohe Heizkosten, die durch den baulichen Zustand der Wohnung bedingt
sind (schlechte Isolierung, Einfachverglasung) und nicht durch den
übermäßigen Verbrauch der Leistungsempfänger verursacht werden,
- keine hohe Quadratmeterzahl, sondern hoher Quadratmeterpreis
(Mietspiegelberechnung als Anlage beifügen),
- wenn durch einen Umzug, die Arbeitssuche deshalb wesentlich erschwert
sein würde, wenn die nahliegenden Betreuungseinrichtungen wegfallen
würden – jedoch in der Umgebung keine geeignete Wohnung verfügbar ist,
- wenn die Wohnung für eine Untervermietung ungünstig oder zu klein ist,
um auf diese Weise die Kosten zu senken,
- Umzug kann nicht vollzogen werden, weil Angehörige, die in
unmittelbarer Nähe wohnen, vom Leistungsempfänger gepflegt werden
müssen (Eltern, Geschwister, Familienangehörige),
- eine günstigere Wohnung ist derzeit nicht verfügbar, ggf. auf die
Familienstruktur eingehen, warum eine günstige Wohnung nicht in
Betracht kommt (z.B. Großfamilie) – kein geeignetes Wohnangebot, die
den Bedarf der Familie entspricht,
- die Mietobergrenze, die durch das Amt festgesetzt wurde, könnte
rechtswidrig sein, wenn sie zu niedrig festgesetzt wurde und unter
diesen Bedingungen keine Wohnung frei verfügbar ist,
- wenn die Kaltmiete dem Mietspiegel entspricht, jedoch die Nebenkosten
als unangemessen vom Amt angesehen werden, kann hervorgebracht
werden, - dass die Nebenkosten nicht durch einen einzigen Mieter zu
beeinflussen
sind und nicht durch einen einzigen Mieter gesenkt werden können,
- Vermieter lehnt eine Senkung der Miete ab, obwohl der
Leistungsempfänger seine Situation erläutert hat,
- trotz aktiver und ernsthafter Suche die Aufwendungen der Unterkunft zu
senken, keine neue Wohnung zu finden, ist ein wichtiger Grund und
stellt die Unmöglichkeit der Wohnungssuche dar (durch Nachweise
belegen – Vermieter wollen Wohnung nicht an Sozialempfänger vermieten,
Untervermietung nicht möglich, Vermieter senkt nicht die Kosten).
auch
in besonderen Einzelfällen sieht die Behörde sogar von einer Kürzung ab,
wenn der Umzug so teuer ist, dass der Verbleib in der teuren Wohnung
insgesamt für günstiger erachtet wird...
Und so geht es mit den Ausnahmen weiter, teilweise durch die
Rechtsprechung der Sozialgerichte gefestigt, so dass mindestens in
größeren Städten nie eine Verweigerung des JobCenters zum Zuge kommt, da
diese spätestens vor Gericht kippt. Es gab sogar Fälle, in denen hat das
JobCenter gekürzt, der Mieter konnte nicht zahlen, wurde wegen dieser
Rückstände erfolgreich gekündigt und das JobCenter durfte dann gemäß
Urteil die (erheblich höheren) Kosten einer neuen Wohnung zzgl.
Einrichtung zzgl. Umzug zzgl. Entschädigung wegen der rechtswidrigen
Maßnahme zahlen. Diese Zahlungen des JobCenters sind weder Einnahmen
nocht später irgendwie Vermögen!
> Es schadet nicht, sich vor dem Hinausposaunen falscher Thesen zumindest
> in den im Internet leicht auffindbaren amtlichen Informationen erst dazu
> schlau zu machen.
Dann tue dies doch mal! Immer diese Gutmenschen, die anderen das
vorwerfen, was sie selbst nicht tun.
Lies:
Sozialgericht Berlin (S 37 AS 30006/12, Urteil vom 22.03.2013).
Bundessozialgericht, Urteil vom 30. Januar 2019 (B 14 AS 24/18 R u.a)
Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 20. Mai 2020, S 179 AS 3426/20 ER
und dann lies in Rechtsdatenbanken weiter, bis Du endlich mal
irgendetwas verstehst!
--
(1) Gutmensch, der: eine Person, die sich für ein wahres Geschenk Gottes
an die Menschen hält, da sie davon ausgeht das "wahre Gute" zu
verkörpern, geradezu als moralische Instanz an der Spitze zu stehen.
Leider merken diese Leute nicht, dass auch für sie gilt: gut gemeint
ist nicht gut gemacht.
Im Regelfall gilt für sie die Umkehrung des Ausspruchs von Mephisto
in Goethes Faust:
Sie sind ein Teil von jener Kraft, die stets das Gute will, doch
stets das Böse schafft.
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| From | "Wendelin Uez" <wuez@online.de> |
|---|---|
| Date | 2022-09-18 10:49 +0200 |
| Message-ID | <tg6mhp$egga$1@dont-email.me> |
| In reply to | #567347 |
> Weiterhin dürfen die Kosten der Unterkunft den festgelegten Betrag um > 10% übersteigen: also doch ein Limit
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| From | "Der Habakuk." <habakuk@linuxmail.org> |
|---|---|
| Date | 2022-09-18 12:37 +0200 |
| Message-ID | <tg6sd3$fsp0$1@dont-email.me> |
| In reply to | #567422 |
Am 18.09.2022 um 10:49 schrieb Wendelin Uez: > >> Weiterhin dürfen die Kosten der Unterkunft den festgelegten Betrag um >> 10% übersteigen: > > also doch ein Limit Natürlich. -- *Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*
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| From | ottitale <ottitale@o2mail.de> |
|---|---|
| Date | 2022-09-18 12:44 +0200 |
| Message-ID | <tg6spr$fttc$1@dont-email.me> |
| In reply to | #567422 |
das Schwachköpfchen Wendelin Uez <wuez@online.de>, also ein Lügenbold par Abschaum, brachte am 18.9.2022, 10:49:21 zum Thema "Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma" folgenden Unsinn: > >> Weiterhin dürfen die Kosten der Unterkunft den festgelegten Betrag um >> 10% übersteigen: > > also doch ein Limit Wenn Du asozialer Lügenbold den Rest nicht gelöscht hättest wäre klar, das das eben kein absolutes Limit ist. Und Du dich wieder einmal als Lügenbold und Salbaderpater entpuppt hast.
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| From | "Wendelin Uez" <wuez@online.de> |
|---|---|
| Date | 2022-09-18 18:58 +0200 |
| Message-ID | <tg9811$11du6$1@dont-email.me> |
| In reply to | #567446 |
>>> Weiterhin dürfen die Kosten der Unterkunft den festgelegten Betrag um >>> 10% übersteigen: >> >> also doch ein Limit > > Wenn Du asozialer Lügenbold den Rest nicht gelöscht hättest wäre klar, das > das eben kein absolutes Limit ist. Und Du dich wieder einmal als Lügenbold > und Salbaderpater entpuppt hast. Na, bei der flammenden Antwort hätte es dir dich leicht fallen müssen, mir den Lügenbold nachzuweisen. Aber offensichtlich schaffst du das trotz angeblich bester Voraussetzungen noch immer nicht. Wer von uns beiden ist jetzt argumentatorisch am Limit?
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| From | Johann Schmitz <hannes-schmitz@mail.de> |
|---|---|
| Date | 2022-09-19 13:13 +0200 |
| Message-ID | <tg9isf$16up$1@gioia.aioe.org> |
| In reply to | #567535 |
Am 18.09.2022 um 18:58 schrieb Wendelin Uez: >>>> Weiterhin dürfen die Kosten der Unterkunft den festgelegten Betrag um >>>> 10% übersteigen: >>> >>> also doch ein Limit >> >> Wenn Du asozialer Lügenbold den Rest nicht gelöscht hättest wäre klar, >> das das eben kein absolutes Limit ist. Und Du dich wieder einmal als >> Lügenbold und Salbaderpater entpuppt hast. > > > Na, bei der flammenden Antwort hätte es dir dich leicht fallen müssen, > mir den Lügenbold nachzuweisen. Aber offensichtlich schaffst du das > trotz angeblich bester Voraussetzungen noch immer nicht. > > Wer von uns beiden ist jetzt argumentatorisch am Limit? Allein der Leps, weil er eigentlich immer davon ausgeht, recht zu haben. Wie der kleine Maulwurf lugt er dabei aus seinem Erdhügel heraus, ernsthaft wähnend, die ganzer Welt sei sein Rollkragenpullover. h. -- https://www.oetker.de/rezepte/r/maulwurfkuchen
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| From | Erika Ciesla <abc@xyz.invalid> |
|---|---|
| Date | 2022-09-18 13:09 +0200 |
| Message-ID | <joocijFa69sU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #567422 |
Am 18.09.22 um 10:49 Uhr Wendelin Uez schrieb: >> Weiterhin dürfen die Kosten der Unterkunft den festgelegten Betrag um >> 10% übersteigen: > also doch ein Limit ein festgelegten Betrag gibt es nicht, wohl aber eine Obergrenze. Konkret heißt das: die Wohnung muß „angemessen“ sein – sie darf für einen Alleinstehenden zum Beispiel maximal 50 m² groß sein. Größere Wohnungen werden akzeptiert, *WENN* die Miete nicht höher ist als eine vergleichbare angemessene Wohnung kosten täte. Zehn Prozent mehr werden geduldet, weil man anderenfalls dem Bedürftigen den Umzug und die komplette neue Wohnungsausstattung bezahlen müßte. 👋️😀️ 𝓔𝓻𝓲𝓴𝓪 𝓒𝓲𝓮𝓼𝓵𝓪 -- ■ Übrigens! Alle Menschen sind schlau – die meisten aber erst hinterher! 🥳️
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| From | "Der Habakuk." <habakuk@linuxmail.org> |
|---|---|
| Date | 2022-09-18 13:19 +0200 |
| Message-ID | <tg6ush$fsp0$2@dont-email.me> |
| In reply to | #567447 |
Am 18.09.2022 um 13:09 schrieb Erika Ciesla: > Am 18.09.22 um 10:49 Uhr Wendelin Uez schrieb: > >>> Weiterhin dürfen die Kosten der Unterkunft den festgelegten Betrag um >>> 10% übersteigen: > >> also doch ein Limit > > ein festgelegten Betrag gibt es nicht, wohl aber eine Obergrenze. > Konkret heißt das: die Wohnung muß „angemessen“ sein – sie darf für > einen Alleinstehenden zum Beispiel maximal 50 m² groß sein. > > Größere Wohnungen werden akzeptiert, *WENN* die Miete nicht höher ist > als eine vergleichbare angemessene Wohnung kosten täte. > > Zehn Prozent mehr werden geduldet, weil man anderenfalls dem Bedürftigen > den Umzug Ja. > und die komplette neue Wohnungsausstattung bezahlen müßte. Ach? Ditte ooch? Weil die Waschmaschine farblich nicht mehr ins neue Bad paßt, oder warum? Wer sich in solchen Fragen nicht auf Erika verlassen will: "Zudem hat die Rechtsprechung entschieden, dass ein Hartz IV-Empfänger Anspruch auf eine neue Grundausstattung hat, wenn infolge eines vom Jobcenter veranlassten Umzugs Mobiliar beschädigt oder unbrauchbar wird (Bundessozialgericht, Urteil v. 01.07.2009, B 4 AS 77/08 R)." BESCHÄDIGT ODER UNBRAUCHBAR". Das klingt ja schon ganz anders! "Eine solche Ersatzbeschaffung von Mobiliar muss der Leistungsträger wie eine Erstausstattung bezahlen, weil er den eigentlichen Grund für die Beschädigung und den Ausfall der Möbel gesetzt hat. Eine Ausnahme gilt allerdings dann, wenn die Möbel nicht unbrauchbar geworden sind, sie aber dem Betroffenen nicht mehr gefallen, weil sie nicht in die neue Wohnung passen. Der Ersatzbeschaffungsanspruch scheidet nach diesem Urteil auch aus, wenn die beschädigten Möbel zwar Das auch noch als weitere einschränkende Bedingung. Ergo: Im Regelfall wird also gar > Also wird das Jobcenter bei einem solchen Umzug im Regelfann keineswegs "die komplette neue Wohnungsausstattung bezahlen" müssen, sondern gar keine neuen Möbel. Außer es ginge was beim (bezahlten Umzug = Umzug durch Profiunternehmen) kaputt, was idR eher nicht der Fall sein dürfte. https://www.hartziv.org/umzug-bei-hartz-iv/#neues-inventar-erstaustattung -- *Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*
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| From | "Der Habakuk." <habakuk@linuxmail.org> |
|---|---|
| Date | 2022-09-18 13:22 +0200 |
| Message-ID | <tg6v2g$fsp0$3@dont-email.me> |
| In reply to | #567448 |
Am 18.09.2022 um 13:19 schrieb Der Habakuk.: > Am 18.09.2022 um 13:09 schrieb Erika Ciesla: >> Am 18.09.22 um 10:49 Uhr Wendelin Uez schrieb: >> >>>> Weiterhin dürfen die Kosten der Unterkunft den festgelegten Betrag um >>>> 10% übersteigen: >> >>> also doch ein Limit >> >> ein festgelegten Betrag gibt es nicht, wohl aber eine Obergrenze. >> Konkret heißt das: die Wohnung muß „angemessen“ sein – sie darf für >> einen Alleinstehenden zum Beispiel maximal 50 m² groß sein. >> >> Größere Wohnungen werden akzeptiert, *WENN* die Miete nicht höher ist >> als eine vergleichbare angemessene Wohnung kosten täte. >> >> Zehn Prozent mehr werden geduldet, weil man anderenfalls dem Bedürftigen >> den Umzug > > Ja. > > >> und die komplette neue Wohnungsausstattung bezahlen müßte. > > Ach? Ditte ooch? Weil die Waschmaschine farblich nicht mehr ins neue Bad > paßt, oder warum? > > > Wer sich in solchen Fragen nicht auf Erika verlassen will: > > "Zudem hat die Rechtsprechung entschieden, dass ein Hartz IV-Empfänger > Anspruch auf eine neue Grundausstattung hat, wenn infolge eines vom > Jobcenter veranlassten Umzugs Mobiliar beschädigt oder unbrauchbar wird > (Bundessozialgericht, Urteil v. 01.07.2009, B 4 AS 77/08 R)." > > BESCHÄDIGT ODER UNBRAUCHBAR". Das klingt ja schon ganz anders! > > "Eine solche Ersatzbeschaffung von Mobiliar muss der Leistungsträger wie > eine Erstausstattung bezahlen, weil er den eigentlichen Grund für die > Beschädigung und den Ausfall der Möbel gesetzt hat. > > Eine Ausnahme gilt allerdings dann, wenn die Möbel nicht unbrauchbar > geworden sind, sie aber dem Betroffenen nicht mehr gefallen, weil sie > nicht in die neue Wohnung passen. Der Ersatzbeschaffungsanspruch > scheidet nach diesem Urteil auch aus, wenn die beschädigten Möbel zwar Sorry, da ging was verloren. So gings weiter: "unbrauchbar geworden sind, sie aber ohnehin vom Leistungsbezieher hätten ersetzt werden müssen." > Das auch noch als weitere einschränkende Bedingung. Ergo: Im Regelfall > wird also gar nichts. > > Also wird das Jobcenter bei einem solchen Umzug im Regelfann keineswegs > "die komplette neue Wohnungsausstattung bezahlen" müssen, sondern gar nichts. > Außer es ginge was beim (bezahlten Umzug = Umzug > durch Profiunternehmen) kaputt, was idR eher nicht der Fall sein dürfte. > > https://www.hartziv.org/umzug-bei-hartz-iv/#neues-inventar-erstaustattung > > -- *Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*
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| From | klaus reile <klaus.reile@no-more-mail-to.zr> |
|---|---|
| Date | 2022-09-18 14:54 +0200 |
| Message-ID | <jooio7Fa6kmU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #567449 |
Am Sun, 18 Sep 2022 13:22:56 +0200 schrieb "Der Habakuk." <habakuk@linuxmail.org>: > > Also wird das Jobcenter bei einem solchen Umzug im Regelfann > > keineswegs "die komplette neue Wohnungsausstattung bezahlen" > > müssen, sondern gar nichts. Außer es ginge was beim (bezahlten > > Umzug = Umzug durch Profiunternehmen) kaputt, was idR eher nicht > > der Fall sein dürfte. > > > > https://www.hartziv.org/umzug-bei-hartz-iv/#neues-inventar-erstaustattung Allein die Diskussion zu dem Thema halte ich für unangebracht. Sollte nicht ein Jeder für sein Leben selbst aufkommen und verantwortlich sein? Dazu kommt, überall kann man lesen, wie dringend Arbeitskräfte gesucht werden. Sollte nicht allein im Hinblick dessen jeder Arbeitslose in der Lage sein, wenigstens einen Job zu finden, um ansatzweise seinen Lebensunterhalt zu erwirtschaften? Sollte das Erwirtschaftete auf Grund zu geringer oder gar keiner Qualifikation nicht ausreichen, kann die Gesellschaft immer noch helfen. Macht dieser Staat es etwa den Leuten zu einfach, dass es sich eigentlich nicht wirklich lohnt, sich selbst zu ernähren? Und ich meine damit nicht die Kranken oder die Menschen, die auf Grund eines anderen Handykaps (ausser Faulheit und Bequemlichkeit natürlich) nicht können. Da hat IMO die Gesellschaft, zumindest in einem bisher wohlhabenden Land wie Deutschland, die Pflicht, diese Leute zu unterstützen. Holen sie doch sonst auch recht grosszügig Leute aus aller Herren Länder hier her, um angeblich Chancenlosen grosszügig zu helfen. Darum nochmals meine Lieblingsgeschichte zu diesem Thema: Was macht das wilde Schwein oder der Wolf in der Natur, wenn er sich den Naturgesetzen verweigert und einfach kein Futter suchen will? Sie werden verhungern. Und soziale Tiere wie Wölfe und wilde Schweine unterstützen auch nur ihre kranken Familienmitglieder. Und sie hüten sich auch davor, ganz Fremde der Art nicht Zugehörige anzulocken, um die dann auch noch mit durchzufüttern (von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen). Das scheint eine alleinige Eigenart des Menschen zu sein. Klaus <fup2 dtt> -- Glaube wenig. Hinterfrage alles. Denke selbst. Lieber einen Ort im Grünen als auch nur einen einzigen Grünen im Ort.
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| From | Erika Ciesla <abc@xyz.invalid> |
|---|---|
| Date | 2022-09-18 14:06 +0200 |
| Message-ID | <joofu9FamdhU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #567448 |
Am 18.09.22 um 13:19 Uhr Der Habakuk. schrieb: > Ach? Ditte ooch? Weil die Waschmaschine farblich nicht mehr ins neue Bad > paßt, oder warum? Wollen wir uns jetzt in Details verlieren? Grundsätzlich werden die „KdU“ übernommen wie sie sind, einen „festge– legten Betrag“ gibt es nicht. Allenfalls muß die Wohnung „angemessen“ sein. Laß uns mal simmeliere! Angenommen der örtliche Mietspiegel läge bei 10€/m², dann darf eine „angemessene Wohnung“ bis zu 500€ kosten, bei einem Alleinstehenden. Plus zehn Prozent, also 550€, werden geduldet. 👋️😀️ 𝓔𝓻𝓲𝓴𝓪 𝓒𝓲𝓮𝓼𝓵𝓪 -- ■ Übrigens! Alle Menschen sind schlau – die meisten aber erst hinterher! 🥳️
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| From | Ivy Mike <Kohlroulade@aol.invalid> |
|---|---|
| Date | 2022-09-18 14:13 +0200 |
| Message-ID | <qg8ei8niw1x1.dlg@pappnase.invalid> |
| In reply to | #567451 |
Am Sun, 18 Sep 2022 14:06:32 +0200 schrieb Erika Ciesla: > Angenommen der örtliche Mietspiegel läge bei 10€/m², dann darf eine > „angemessene Wohnung“ bis zu 500€ kosten, bei einem Alleinstehenden. > Plus zehn Prozent, also 550€, werden geduldet. Wenn die Wohnung 70qm gross ist, aber nur 350€ kostet, heisst es Umziehen.
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| From | Erika Ciesla <abc@xyz.invalid> |
|---|---|
| Date | 2022-09-18 15:54 +0200 |
| Message-ID | <joom9gFblclU2@mid.individual.net> |
| In reply to | #567452 |
Am 18.09.22 um 14:13 Uhr Ivy Mike schrieb: > Am Sun, 18 Sep 2022 14:06:32 +0200 schrieb Erika Ciesla: >> Angenommen der örtliche Mietspiegel läge bei 10€/m², dann darf eine >> „angemessene Wohnung“ bis zu 500€ kosten, bei einem Alleinstehenden. >> Plus zehn Prozent, also 550€, werden geduldet. > > Wenn die Wohnung 70qm gross ist, aber nur 350€ kostet, heisst es > Umziehen. Kennst Du so einen Fall? 👋️😀️ 𝓔𝓻𝓲𝓴𝓪 𝓒𝓲𝓮𝓼𝓵𝓪 -- ■ Übrigens! Alle Menschen sind schlau – die meisten aber erst hinterher! 🥳️
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| From | Ivy Mike <Kohlroulade@aol.invalid> |
|---|---|
| Date | 2022-09-18 18:10 +0200 |
| Message-ID | <xrb283y7v1um$.dlg@pappnase.invalid> |
| In reply to | #567474 |
Am Sun, 18 Sep 2022 15:54:55 +0200 schrieb Erika Ciesla: >> Wenn die Wohnung 70qm gross ist, aber nur 350€ kostet, heisst es >> Umziehen. > > Kennst Du so einen Fall? Ja, kenne ich. Die viel kleinere Wohnung ist teurer, schlechter isoliert und der Umzug samt Folgekosten ging ans Erspartes. 50qm ist für eine Person das Limiit mit 10$ Toleranz. Es liegt im Ermessen des Amts einen Wohnungswechsel durchzusetzen und das wird auch gemacht und wird durchaus als eine Maßnahme gesehen, "Anreize" zu schaffen. Mit dem Bürgergeld scheint es etwas besser zu werden, aber das ist ein Irrtum, die Daumenschrauben werden nur später angezigen, dafür aber eine Ummdrehung fester.
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