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Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma

Started byManfred <hara.kiri.sanktionen@mail1a.de>
First post2022-09-16 12:16 +0200
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  Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Manfred <hara.kiri.sanktionen@mail1a.de> - 2022-09-16 12:16 +0200
    Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Wendelin Uez" <wuez@online.de> - 2022-09-16 14:25 +0200
      Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Klaus H." <kl.huller@web.de> - 2022-09-16 15:03 +0200
        Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Wendelin Uez" <wuez@online.de> - 2022-09-17 12:10 +0200
      Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Johann Schmitz <hannes-schmitz@mail.de> - 2022-09-16 15:15 +0200
        Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Wendelin Uez" <wuez@online.de> - 2022-09-17 12:16 +0200
          Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma ottitale <ottitale@o2mail.de> - 2022-09-17 13:43 +0200
            Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Wendelin Uez" <wuez@online.de> - 2022-09-18 10:49 +0200
              Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Der Habakuk." <habakuk@linuxmail.org> - 2022-09-18 12:37 +0200
              Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma ottitale <ottitale@o2mail.de> - 2022-09-18 12:44 +0200
                Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Wendelin Uez" <wuez@online.de> - 2022-09-18 18:58 +0200
                  Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Johann Schmitz <hannes-schmitz@mail.de> - 2022-09-19 13:13 +0200
              Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Erika Ciesla <abc@xyz.invalid> - 2022-09-18 13:09 +0200
                Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Der Habakuk." <habakuk@linuxmail.org> - 2022-09-18 13:19 +0200
                  Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Der Habakuk." <habakuk@linuxmail.org> - 2022-09-18 13:22 +0200
                    Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma klaus reile <klaus.reile@no-more-mail-to.zr> - 2022-09-18 14:54 +0200
                  Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Erika Ciesla <abc@xyz.invalid> - 2022-09-18 14:06 +0200
                    Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Ivy Mike <Kohlroulade@aol.invalid> - 2022-09-18 14:13 +0200
                      Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Erika Ciesla <abc@xyz.invalid> - 2022-09-18 15:54 +0200
                        Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Ivy Mike <Kohlroulade@aol.invalid> - 2022-09-18 18:10 +0200
                          Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma klaus reile <klaus.reile@no-more-mail-to.zr> - 2022-09-18 18:51 +0200
                        Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Schabracken-Schmeichler" <schabrackenschmeichler@tipota.de> - 2022-09-18 18:58 +0200
                    Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Der Habakuk." <habakuk@linuxmail.org> - 2022-09-18 14:26 +0200
                      Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Erika Ciesla <abc@xyz.invalid> - 2022-09-18 15:56 +0200
                        Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Der Habakuk." <habakuk@linuxmail.org> - 2022-09-18 17:03 +0200
                          Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Siegfrid Breuer" <point@tipota.de> - 2022-09-18 18:58 +0200
                        Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Schabracken-Schmeichler" <schabrackenschmeichler@tipota.de> - 2022-09-18 18:58 +0200
                    Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Schabracken-Schmeichler" <schabrackenschmeichler@tipota.de> - 2022-09-18 15:16 +0200
                      Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Dorothee Hermann <DorotheeHermann@gmx.net> - 2022-09-18 15:24 +0200
                        Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Fupp-Eliminator" <fupp-eliminator@tipota.de> - 2022-09-18 15:30 +0200
                    Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Heinz Schmitz <HeinzSchmitz@kra.org> - 2022-09-19 09:33 +0200
                Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Schabracken-Schmeichler" <schabrackenschmeichler@tipota.de> - 2022-09-18 15:16 +0200
          Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Siegfrid Breuer" <point@tipota.de> - 2022-09-17 14:32 +0200
          Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Johann Schmitz <hannes-schmitz@mail.de> - 2022-09-17 19:37 +0200
            Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Wendelin Uez" <wuez@online.de> - 2022-09-18 10:55 +0200
              Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2022-09-18 11:19 +0200
                Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Wendelin Uez" <wuez@online.de> - 2022-09-18 19:18 +0200
                  Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2022-09-19 12:11 +0200
                  Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "Siegfrid Breuer" <point@tipota.de> - 2022-09-19 16:13 +0200
    Re: Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma "F. W." <me@home.com> - 2022-09-19 09:47 +0200

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#567238 — Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma

FromManfred <hara.kiri.sanktionen@mail1a.de>
Date2022-09-16 12:16 +0200
SubjectBürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma
Message-ID<tg1ie6$u1s$1@gioia.aioe.org>
Analyse von Hugo Müller-Vogg
Bürgergeld stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma

Das Bürgergeld löst Hartz IV ab. Damit verabschiedet sich der
Staat vom Prinzip Fordern und Fördern. Er gibt das Geld der
Bürger aus, die fleißig sind und ihre Steuern zahlen – zum
Wohl derer, die nicht arbeiten können, und zum Nutzen derer,
die nicht arbeiten wollen.
(...)
Ein Alleinstehender bekommt demnächst 502 (449) Euro im Monat,
ein Paar 954 (853) Euro. Bei einer Familie mit zwei Kindern
werden, je nach Alter, bis zu 768 (687) Euro zusätzlich fällig.
Macht zusammen 1722 Euro.

Dazu übernimmt das Jobcenter die komplette Miete samt Neben-
kosten plus die Kosten fürs Heizen. In Großstädten mit hohen
Mieten kommen da schnell nochmals 1000 Euro zusammen.

150.000 Euro auf der hohen Kante? Kein Problem! (....)

Bei den Transfergeldempfängern sind so hohe Rücklagen sicher
nicht die Regel. Doch sollte man die Clans mit Migrationshinter-
grund nicht übersehen, deren Mitglieder häufig in Nobelkarossen
vor dem Jobcenter vorfahren. Apropos Auto: Ein Fahrzeug je
erwerbsfähiger Person darf sein, ohne dass das Amt weniger
zahlt.  (....)
Kein Umzug nötig: Wohnung darf groß und teuer sein

Viel großzügiger ist der Staat auch bei der Wohnung. Bisher
mussten Hartz-IV-Empfänger umziehen, wenn ihre Wohnung zu
groß und zu teuer war. Von Januar an dürfen die Empfänger
staatlicher Leistungen in den angestammten vier Wänden bleiben.
Die Miete, Heiz- und Nebenkosten übernehmen das Amt beziehungs-
weise die Steuerzahler. Erst nach zwei Jahren könnte ein Umzug
in eine günstigere Wohnung drohen.

Noch eine wichtige Neuerung: Wer sich weigert, eine vom Job-
center angebotene Stelle anzunehmen oder sich weiterzubilden,
muss in den ersten sechs Monaten keine Abstriche bei den Geld-
leistungen hinnehmen. Sanktionen können faktisch erst nach
neun Monaten verhängt werden. Wer will, kann also mal mehr
als ein halbes Jahr auf Kosten der Allgemeinheit pausieren.  (...)
mehr: 
https://www.focus.de/politik/deutschland/kommentar-von-hugo-mueller-vogg-buergergeld-weniger-anreize-zum-arbeiten-als-bei-hartz-iv_id_147681334.html 


Gewau deswegen ist Deutschland "Germoney" weltweit so beliebt.

Wozu sonst zahlen wir die weltweit höchsten Steuern- und Abgaben?

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#567263

From"Wendelin Uez" <wuez@online.de>
Date2022-09-16 14:25 +0200
Message-ID<tg1rhf$3pg3j$1@dont-email.me>
In reply to#567238
> Dazu übernimmt das Jobcenter die komplette Miete samt Neben-
> kosten plus die Kosten fürs Heizen.

Weiterlesen sinnlos bei einer solchen Falschinformation.

Übernommen wird keineswegs die komplette Miete (gemeint ist wohl die 
Kaltmiete), sondern nur ein angemessener Teil davon. Wie groß der ausfällt 
ist ortsabhängig, aber in aller Regel ein gutes Stück unterhalb der 
tatsächlich zu zahlenden Miete. Den überschießenden Teil muß der Mieter dann 
selbst tragen.

Wer behauptet, sich im Sozialrecht auszukennen, sich hierzu äußert und 
bereits bei grundlegenden Fakten grobe Schnitzer produziert, der 
demonstriert nur seine tiefgehende Unkenntnis.

Warum sollte der Rest dann glaubwürdiger sein? 

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#567265

From"Klaus H." <kl.huller@web.de>
Date2022-09-16 15:03 +0200
Message-ID<tg1s6f$4cl4$1@newsreader4.netcologne.de>
In reply to#567263
Am 16.09.2022 um 14:25 schrieb Wendelin Uez:
>
>> Dazu übernimmt das Jobcenter die komplette Miete samt Neben-
>> kosten plus die Kosten fürs Heizen.
>
> Weiterlesen sinnlos bei einer solchen Falschinformation.
>
> Übernommen wird keineswegs die komplette Miete (gemeint ist wohl die
> Kaltmiete), sondern nur ein angemessener Teil davon. Wie groß der
> ausfällt ist ortsabhängig, aber in aller Regel ein gutes Stück unterhalb
> der tatsächlich zu zahlenden Miete. Den überschießenden Teil muß der
> Mieter dann selbst tragen.
>
Nehmen wir mal folgenden Fall an:

1.Die Wohnung ist von einer Größe, die als angemessen gilt, und die 
qm-Miete ist ortsüblich. Welchen Anteil übernimmt dann das Amt?

2.Die Miete für die unveränderte Wohnung steigt mit der ortsüblichen 
Vergleichsmiete um 20% (ich habe die Inflation schon etwas in die 
Zukunft extrapoliert). Welchen Anteil übernimmt dann das Amt?

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#567342

From"Wendelin Uez" <wuez@online.de>
Date2022-09-17 12:10 +0200
Message-ID<tg46sn$515a$1@dont-email.me>
In reply to#567265
> Nehmen wir mal folgenden Fall an:

Nicht etwas annehmen und spekulieren, sondern einfach die einschlägigen 
Informationen lesen, in denen - zumindest für Großstädte und goße Städte - 
auf den Euro genau die Grenze beziffert wird.

> 2.Die Miete für die unveränderte Wohnung steigt mit der ortsüblichen 
> Vergleichsmiete um 20% (ich habe die Inflation schon etwas in die Zukunft 
> extrapoliert). Welchen Anteil übernimmt dann das Amt?

Die von mir genannten Grenzen werden dynamisch angepasst, alle paar Jahre, 
und richten sich nach der ortsüblichen Miete. Dabei wird eine ebenfalls 
limitierte Wohnfläche zugrunde gelegt.

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#567267

FromJohann Schmitz <hannes-schmitz@mail.de>
Date2022-09-16 15:15 +0200
Message-ID<tg1sss$1nvj$1@gioia.aioe.org>
In reply to#567263
Am 16.09.2022 um 14:25 schrieb Wendelin Uez:
> 
>> Dazu übernimmt das Jobcenter die komplette Miete samt Neben-
>> kosten plus die Kosten fürs Heizen.
> 
> Weiterlesen sinnlos bei einer solchen Falschinformation.
> 
> Übernommen wird keineswegs die komplette Miete (gemeint ist wohl die 
> Kaltmiete), sondern nur ein angemessener Teil davon. Wie groß der 
> ausfällt ist ortsabhängig, aber in aller Regel ein gutes Stück unterhalb 
> der tatsächlich zu zahlenden Miete. Den überschießenden Teil muß der 
> Mieter dann selbst tragen.
> 
> Wer behauptet, sich im Sozialrecht auszukennen, sich hierzu äußert und 
> bereits bei grundlegenden Fakten grobe Schnitzer produziert, der 
> demonstriert nur seine tiefgehende Unkenntnis.
> 
> Warum sollte der Rest dann glaubwürdiger sein?

Eine Tatsache ist und bleibt:
Das Jobcenter übernimmt die komplette Miete und dazu auch noch die
Heizkosten.

Merke sich das der Herr Dr. Horst Leps bitte!

  h.

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#567343

From"Wendelin Uez" <wuez@online.de>
Date2022-09-17 12:16 +0200
Message-ID<tg46so$515a$2@dont-email.me>
In reply to#567267
> Eine Tatsache ist und bleibt:
> Das Jobcenter übernimmt die komplette Miete und dazu auch noch die
> Heizkosten.

Das ist keine Tatsache, das ist eine oben bereits widerlegte 
Falschbehauptung, die durch Wiederholung auch nicht wahrer wird. Das 
Jobcenter übernimmt nur einen zwar großen, aber eben nur angemessenen Teil 
der Kaltmiete und, sofern sie im Rahmen sind, die nebenkosten.

Es schadet nicht, sich vor dem Hinausposaunen falscher Thesen zumindest in 
den im Internet leicht auffindbaren amtlichen Informationen erst dazu schlau 
zu machen.

> Merke sich das der Herr Dr. Horst Leps bitte!

Kenne ich nicht, soll jetzt wer sein? 

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#567347

Fromottitale <ottitale@o2mail.de>
Date2022-09-17 13:43 +0200
Message-ID<tg4btu$5emv$1@dont-email.me>
In reply to#567343
das Schwachköpfchen Wendelin Uez <wuez@online.de>, ein Leps-Klon, 
brachte am 17.9.2022, 12:16:59 zum Thema "Re: Bürgergeld stürzt viele 
Deutsche in ein gefährliches Dilemma" folgenden Unsinn:

>> Eine Tatsache ist und bleibt:
>> Das Jobcenter übernimmt die komplette Miete und dazu auch noch die
>> Heizkosten.
> 
> Das ist keine Tatsache, das ist eine oben bereits widerlegte 
> Falschbehauptung, die durch Wiederholung auch nicht wahrer wird. Das 
> Jobcenter übernimmt nur einen zwar großen, aber eben nur angemessenen 
> Teil der Kaltmiete und, sofern sie im Rahmen sind, die nebenkosten.

Das ist so natürlich wieder mal gelogen.

Grundsätzlich kann das JobCenter versuchen, mit einer Frist von 6 
Monaten, auf die "angemessenen" Kosten der Untrerkunft zu kürzen. Aber 
eine weitere Voraussetzung ist, das es dem Leistungsempfänger möglich 
und zumutbar gewesen sein, in den sechs Monaten die Kosten der 
Unterkunft zu senken.

keine Maßnahmen zur Senkung der Wohnungskosten durch den 
Leistungsempfänger können verlangt werden:
- bei schwerer Krankheit oder Behinderung, sofern der Schwergrad der
   Behinderung insbesondere einen Umzug unmöglich macht,
- bei über 60 Jahre alten Hilfeempfänger nach längerer Wohndauer, wenn
   zukünftige vorrangige Ansprüche (z.B. Rentenansprüche) eine weitere
   Hilfebedürftigkeit unwahrscheinlich sein lassen (in diesem Fall muss
   als Nachweis eine aktuelle Rentenauskunft beim Jobcenter eingereicht
   werden),
- bei Alleinerziehenden mit zwei oder mehr Kindern

Weiterhin dürfen die Kosten der Unterkunft den festgelegten Betrag um 
10% übersteigen:
- wenn die Leistungsempfänger alleinerziehend ist,
- wenn die Leistungsempfänger über eine längere Zeit bereits in seiner
   Wohnung lebt (mindestens 15 Jahre),
- wenn wesentliche soziale Bezüge vorliegen (nachliegender Schulweg,
   nachliegende Betreuungseinrichtungen, nachliegende Kitas, soziales
   Umfeld der Kinder – Schulwechsel wäre derzeit nicht möglich mit
   Gründen belegen)
-. wenn die Leistungsempfänger über 60 Jahre alt ist,
- wenn die Leistungsempfängerin schwanger ist,
- wenn die Leistungsempfänger, in absehbarer Zeit über kostendeckende
   Einkünfte verfügen werden und
- wenn die Leistungsempfänger die festgelegte Höchstgrenze vom Amt
   aufgrund eines höheren Heizkostenbedarfs durch seine gesundheitliche
   oder altersbedingte Situation überschreitet.

Auch keine Kürzung ist zulässig:
- hohe Heizkosten, die durch den baulichen Zustand der Wohnung bedingt
   sind (schlechte Isolierung, Einfachverglasung) und nicht durch den
   übermäßigen Verbrauch der Leistungsempfänger verursacht werden,
- keine hohe Quadratmeterzahl, sondern hoher Quadratmeterpreis
   (Mietspiegelberechnung als Anlage beifügen),
- wenn durch einen Umzug, die Arbeitssuche deshalb wesentlich erschwert
   sein würde, wenn die nahliegenden Betreuungseinrichtungen wegfallen
   würden – jedoch in der Umgebung keine geeignete Wohnung verfügbar ist,
- wenn die Wohnung für eine Untervermietung ungünstig oder zu klein ist,
   um auf diese Weise die Kosten zu senken,
- Umzug kann nicht vollzogen werden, weil Angehörige, die in
   unmittelbarer Nähe wohnen, vom Leistungsempfänger gepflegt werden
   müssen (Eltern, Geschwister, Familienangehörige),
- eine günstigere Wohnung ist derzeit nicht verfügbar, ggf. auf die
   Familienstruktur eingehen, warum eine günstige Wohnung nicht in
   Betracht kommt (z.B. Großfamilie) –  kein geeignetes Wohnangebot, die
   den Bedarf der Familie entspricht,
- die Mietobergrenze, die durch das Amt festgesetzt wurde, könnte
   rechtswidrig sein, wenn sie zu niedrig festgesetzt wurde und unter
   diesen Bedingungen keine Wohnung frei verfügbar ist,
- wenn die Kaltmiete dem Mietspiegel entspricht, jedoch die Nebenkosten
   als unangemessen vom Amt angesehen werden, kann hervorgebracht 
werden, - dass die Nebenkosten nicht durch einen einzigen Mieter zu 
beeinflussen
   sind und nicht durch einen einzigen Mieter gesenkt werden können,
- Vermieter lehnt eine Senkung der Miete ab, obwohl der
   Leistungsempfänger seine Situation erläutert hat,
- trotz aktiver und ernsthafter Suche die Aufwendungen der Unterkunft zu
   senken, keine neue Wohnung zu finden, ist ein wichtiger Grund und
   stellt die Unmöglichkeit der Wohnungssuche dar (durch Nachweise
   belegen – Vermieter wollen Wohnung nicht an Sozialempfänger vermieten,
   Untervermietung nicht möglich, Vermieter senkt nicht die Kosten).

auch

in besonderen Einzelfällen sieht die Behörde sogar von einer Kürzung ab, 
wenn der Umzug so teuer ist, dass der Verbleib in der teuren Wohnung 
insgesamt für günstiger erachtet wird...

Und so geht es mit den Ausnahmen weiter, teilweise durch die 
Rechtsprechung der Sozialgerichte gefestigt, so dass mindestens in 
größeren Städten nie eine Verweigerung des JobCenters zum Zuge kommt, da 
diese spätestens vor Gericht kippt. Es gab sogar Fälle, in denen hat das 
JobCenter gekürzt, der Mieter konnte nicht zahlen, wurde wegen dieser 
Rückstände erfolgreich gekündigt und das JobCenter durfte dann gemäß 
Urteil die (erheblich höheren) Kosten einer neuen Wohnung zzgl. 
Einrichtung zzgl. Umzug zzgl. Entschädigung wegen der rechtswidrigen 
Maßnahme zahlen. Diese Zahlungen des JobCenters sind weder Einnahmen 
nocht später irgendwie Vermögen!

> Es schadet nicht, sich vor dem Hinausposaunen falscher Thesen zumindest 
> in den im Internet leicht auffindbaren amtlichen Informationen erst dazu 
> schlau zu machen.

Dann tue dies doch mal! Immer diese Gutmenschen, die anderen das 
vorwerfen, was sie selbst nicht tun.

Lies:
Sozialgericht Berlin (S 37 AS 30006/12, Urteil vom 22.03.2013).
Bundessozialgericht, Urteil vom 30. Januar 2019 (B 14 AS 24/18 R u.a)
Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 20. Mai 2020, S 179 AS 3426/20 ER

und dann lies in Rechtsdatenbanken weiter, bis Du endlich mal 
irgendetwas verstehst!
-- 
(1) Gutmensch, der: eine Person, die sich für ein wahres Geschenk Gottes
     an die Menschen hält,  da sie davon ausgeht das "wahre Gute" zu
     verkörpern, geradezu als moralische Instanz an der Spitze zu stehen.
     Leider merken diese Leute nicht, dass auch für sie gilt: gut gemeint
     ist nicht gut gemacht.
     Im Regelfall gilt für sie die Umkehrung des Ausspruchs von Mephisto
     in Goethes  Faust:
     Sie sind ein Teil von jener Kraft, die stets das Gute will, doch
     stets das Böse schafft.

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#567422

From"Wendelin Uez" <wuez@online.de>
Date2022-09-18 10:49 +0200
Message-ID<tg6mhp$egga$1@dont-email.me>
In reply to#567347
> Weiterhin dürfen die Kosten der Unterkunft den festgelegten Betrag um
> 10% übersteigen:

also doch ein Limit 

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#567444

From"Der Habakuk." <habakuk@linuxmail.org>
Date2022-09-18 12:37 +0200
Message-ID<tg6sd3$fsp0$1@dont-email.me>
In reply to#567422
Am 18.09.2022 um 10:49 schrieb Wendelin Uez:
> 
>> Weiterhin dürfen die Kosten der Unterkunft den festgelegten Betrag um
>> 10% übersteigen:
> 
> also doch ein Limit


Natürlich.
-- 
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*

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#567446

Fromottitale <ottitale@o2mail.de>
Date2022-09-18 12:44 +0200
Message-ID<tg6spr$fttc$1@dont-email.me>
In reply to#567422
das Schwachköpfchen Wendelin Uez <wuez@online.de>, also ein Lügenbold 
par Abschaum, brachte am 18.9.2022, 10:49:21 zum Thema "Re: Bürgergeld 
stürzt viele Deutsche in ein gefährliches Dilemma" folgenden Unsinn:
> 
>> Weiterhin dürfen die Kosten der Unterkunft den festgelegten Betrag um
>> 10% übersteigen:
> 
> also doch ein Limit

Wenn Du asozialer Lügenbold den Rest nicht gelöscht hättest wäre klar, 
das das eben kein absolutes Limit ist. Und Du dich wieder einmal als 
Lügenbold und Salbaderpater entpuppt hast.

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#567535

From"Wendelin Uez" <wuez@online.de>
Date2022-09-18 18:58 +0200
Message-ID<tg9811$11du6$1@dont-email.me>
In reply to#567446
>>> Weiterhin dürfen die Kosten der Unterkunft den festgelegten Betrag um
>>> 10% übersteigen:
>>
>> also doch ein Limit
>
> Wenn Du asozialer Lügenbold den Rest nicht gelöscht hättest wäre klar, das 
> das eben kein absolutes Limit ist. Und Du dich wieder einmal als Lügenbold 
> und Salbaderpater entpuppt hast.


Na, bei der flammenden Antwort hätte es dir dich leicht fallen müssen, mir 
den Lügenbold nachzuweisen. Aber offensichtlich schaffst du das trotz 
angeblich bester Voraussetzungen noch immer nicht.

Wer von uns beiden ist jetzt argumentatorisch am Limit? 

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#567551

FromJohann Schmitz <hannes-schmitz@mail.de>
Date2022-09-19 13:13 +0200
Message-ID<tg9isf$16up$1@gioia.aioe.org>
In reply to#567535
Am 18.09.2022 um 18:58 schrieb Wendelin Uez:
>>>> Weiterhin dürfen die Kosten der Unterkunft den festgelegten Betrag um
>>>> 10% übersteigen:
>>>
>>> also doch ein Limit
>>
>> Wenn Du asozialer Lügenbold den Rest nicht gelöscht hättest wäre klar, 
>> das das eben kein absolutes Limit ist. Und Du dich wieder einmal als 
>> Lügenbold und Salbaderpater entpuppt hast.
> 
> 
> Na, bei der flammenden Antwort hätte es dir dich leicht fallen müssen, 
> mir den Lügenbold nachzuweisen. Aber offensichtlich schaffst du das 
> trotz angeblich bester Voraussetzungen noch immer nicht.
> 
> Wer von uns beiden ist jetzt argumentatorisch am Limit?

Allein der Leps, weil er eigentlich immer davon ausgeht, recht
zu haben.

Wie der kleine Maulwurf lugt er dabei aus seinem Erdhügel heraus,
ernsthaft wähnend, die ganzer Welt sei sein Rollkragenpullover.

  h.



-- 
https://www.oetker.de/rezepte/r/maulwurfkuchen

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#567447

FromErika Ciesla <abc@xyz.invalid>
Date2022-09-18 13:09 +0200
Message-ID<joocijFa69sU1@mid.individual.net>
In reply to#567422
Am 18.09.22 um 10:49 Uhr Wendelin Uez schrieb:

>> Weiterhin dürfen die Kosten der Unterkunft den festgelegten Betrag um
>> 10% übersteigen:

> also doch ein Limit

ein festgelegten Betrag gibt es nicht, wohl aber eine Obergrenze.
Konkret heißt das: die Wohnung muß „angemessen“ sein – sie darf für
einen Alleinstehenden zum Beispiel maximal 50 m² groß sein.

Größere Wohnungen werden akzeptiert, *WENN* die Miete nicht höher ist
als eine vergleichbare angemessene Wohnung kosten täte.

Zehn Prozent mehr werden geduldet, weil man anderenfalls dem Bedürftigen
den Umzug und die komplette neue Wohnungsausstattung bezahlen müßte.


  👋️😀️
  𝓔𝓻𝓲𝓴𝓪 𝓒𝓲𝓮𝓼𝓵𝓪

-- 
■ Übrigens!

Alle Menschen sind schlau – die meisten aber erst hinterher! 🥳️

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#567448

From"Der Habakuk." <habakuk@linuxmail.org>
Date2022-09-18 13:19 +0200
Message-ID<tg6ush$fsp0$2@dont-email.me>
In reply to#567447
Am 18.09.2022 um 13:09 schrieb Erika Ciesla:
> Am 18.09.22 um 10:49 Uhr Wendelin Uez schrieb:
> 
>>> Weiterhin dürfen die Kosten der Unterkunft den festgelegten Betrag um
>>> 10% übersteigen:
> 
>> also doch ein Limit
> 
> ein festgelegten Betrag gibt es nicht, wohl aber eine Obergrenze.
> Konkret heißt das: die Wohnung muß „angemessen“ sein – sie darf für
> einen Alleinstehenden zum Beispiel maximal 50 m² groß sein.
> 
> Größere Wohnungen werden akzeptiert, *WENN* die Miete nicht höher ist
> als eine vergleichbare angemessene Wohnung kosten täte.
> 
> Zehn Prozent mehr werden geduldet, weil man anderenfalls dem Bedürftigen
> den Umzug 

Ja.


> und die komplette neue Wohnungsausstattung bezahlen müßte.

Ach? Ditte ooch? Weil die Waschmaschine farblich nicht mehr ins neue Bad 
paßt, oder warum?


Wer sich in solchen Fragen nicht auf Erika verlassen will:

"Zudem hat die Rechtsprechung entschieden, dass ein Hartz IV-Empfänger 
Anspruch auf eine neue Grundausstattung hat, wenn infolge eines vom 
Jobcenter veranlassten Umzugs Mobiliar beschädigt oder unbrauchbar wird 
(Bundessozialgericht, Urteil v. 01.07.2009, B 4 AS 77/08 R)."

BESCHÄDIGT ODER UNBRAUCHBAR". Das klingt ja schon ganz anders!

"Eine solche Ersatzbeschaffung von Mobiliar muss der Leistungsträger wie 
eine Erstausstattung bezahlen, weil er den eigentlichen Grund für die 
Beschädigung und den Ausfall der Möbel gesetzt hat.

Eine Ausnahme gilt allerdings dann, wenn die Möbel nicht unbrauchbar 
geworden sind, sie aber dem Betroffenen nicht mehr gefallen, weil sie 
nicht in die neue Wohnung passen. Der Ersatzbeschaffungsanspruch 
scheidet nach diesem Urteil auch aus, wenn die beschädigten Möbel zwar
Das auch noch als weitere einschränkende Bedingung. Ergo: Im Regelfall 
wird also gar >

Also wird das Jobcenter bei einem solchen Umzug im Regelfann keineswegs 
"die komplette neue Wohnungsausstattung bezahlen" müssen, sondern gar 
keine neuen Möbel. Außer es ginge was beim (bezahlten Umzug = Umzug 
durch Profiunternehmen) kaputt, was idR eher nicht der Fall sein dürfte.

https://www.hartziv.org/umzug-bei-hartz-iv/#neues-inventar-erstaustattung


-- 
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*

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#567449

From"Der Habakuk." <habakuk@linuxmail.org>
Date2022-09-18 13:22 +0200
Message-ID<tg6v2g$fsp0$3@dont-email.me>
In reply to#567448
Am 18.09.2022 um 13:19 schrieb Der Habakuk.:
> Am 18.09.2022 um 13:09 schrieb Erika Ciesla:
>> Am 18.09.22 um 10:49 Uhr Wendelin Uez schrieb:
>>
>>>> Weiterhin dürfen die Kosten der Unterkunft den festgelegten Betrag um
>>>> 10% übersteigen:
>>
>>> also doch ein Limit
>>
>> ein festgelegten Betrag gibt es nicht, wohl aber eine Obergrenze.
>> Konkret heißt das: die Wohnung muß „angemessen“ sein – sie darf für
>> einen Alleinstehenden zum Beispiel maximal 50 m² groß sein.
>>
>> Größere Wohnungen werden akzeptiert, *WENN* die Miete nicht höher ist
>> als eine vergleichbare angemessene Wohnung kosten täte.
>>
>> Zehn Prozent mehr werden geduldet, weil man anderenfalls dem Bedürftigen
>> den Umzug 
> 
> Ja.
> 
> 
>> und die komplette neue Wohnungsausstattung bezahlen müßte.
> 
> Ach? Ditte ooch? Weil die Waschmaschine farblich nicht mehr ins neue Bad 
> paßt, oder warum?
> 
> 
> Wer sich in solchen Fragen nicht auf Erika verlassen will:
> 
> "Zudem hat die Rechtsprechung entschieden, dass ein Hartz IV-Empfänger 
> Anspruch auf eine neue Grundausstattung hat, wenn infolge eines vom 
> Jobcenter veranlassten Umzugs Mobiliar beschädigt oder unbrauchbar wird 
> (Bundessozialgericht, Urteil v. 01.07.2009, B 4 AS 77/08 R)."
> 
> BESCHÄDIGT ODER UNBRAUCHBAR". Das klingt ja schon ganz anders!
> 
> "Eine solche Ersatzbeschaffung von Mobiliar muss der Leistungsträger wie 
> eine Erstausstattung bezahlen, weil er den eigentlichen Grund für die 
> Beschädigung und den Ausfall der Möbel gesetzt hat.
> 
> Eine Ausnahme gilt allerdings dann, wenn die Möbel nicht unbrauchbar 
> geworden sind, sie aber dem Betroffenen nicht mehr gefallen, weil sie 
> nicht in die neue Wohnung passen. Der Ersatzbeschaffungsanspruch 
> scheidet nach diesem Urteil auch aus, wenn die beschädigten Möbel zwar

Sorry, da ging was verloren. So gings weiter: "unbrauchbar geworden 
sind, sie aber ohnehin vom Leistungsbezieher hätten ersetzt werden müssen."
> Das auch noch als weitere einschränkende Bedingung. Ergo: Im Regelfall 
> wird also gar nichts.
> 
> Also wird das Jobcenter bei einem solchen Umzug im Regelfann keineswegs 
> "die komplette neue Wohnungsausstattung bezahlen" müssen, sondern gar nichts.
> Außer es ginge was beim (bezahlten Umzug = Umzug 
> durch Profiunternehmen) kaputt, was idR eher nicht der Fall sein dürfte.
> 
> https://www.hartziv.org/umzug-bei-hartz-iv/#neues-inventar-erstaustattung
> 
> 

-- 
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*

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#567459

Fromklaus reile <klaus.reile@no-more-mail-to.zr>
Date2022-09-18 14:54 +0200
Message-ID<jooio7Fa6kmU1@mid.individual.net>
In reply to#567449
Am Sun, 18 Sep 2022 13:22:56 +0200
schrieb "Der Habakuk." <habakuk@linuxmail.org>:

> > Also wird das Jobcenter bei einem solchen Umzug im Regelfann
> > keineswegs "die komplette neue Wohnungsausstattung bezahlen"
> > müssen, sondern gar nichts. Außer es ginge was beim (bezahlten
> > Umzug = Umzug durch Profiunternehmen) kaputt, was idR eher nicht
> > der Fall sein dürfte.
> > 
> > https://www.hartziv.org/umzug-bei-hartz-iv/#neues-inventar-erstaustattung

Allein die Diskussion zu dem Thema halte ich für unangebracht. Sollte
nicht ein Jeder für sein Leben selbst aufkommen und verantwortlich
sein? Dazu kommt, überall kann man lesen, wie dringend Arbeitskräfte
gesucht werden. Sollte nicht allein im Hinblick dessen jeder
Arbeitslose in der Lage sein, wenigstens einen Job zu finden, um
ansatzweise seinen Lebensunterhalt zu erwirtschaften? Sollte das
Erwirtschaftete auf Grund zu geringer oder gar keiner Qualifikation
nicht ausreichen, kann die Gesellschaft immer noch helfen.

Macht dieser Staat es etwa den Leuten zu einfach, dass es sich
eigentlich nicht wirklich lohnt, sich selbst zu ernähren? Und ich meine
damit nicht die Kranken oder die Menschen, die auf Grund eines anderen
Handykaps (ausser Faulheit und Bequemlichkeit natürlich) nicht können.
Da hat IMO die Gesellschaft, zumindest in einem bisher wohlhabenden Land
wie Deutschland, die Pflicht, diese Leute zu unterstützen. Holen sie
doch sonst auch recht grosszügig Leute aus aller Herren Länder hier
her, um angeblich Chancenlosen grosszügig zu helfen.

Darum nochmals meine Lieblingsgeschichte zu diesem Thema: Was macht das
wilde Schwein oder der Wolf in der Natur, wenn er sich den
Naturgesetzen verweigert und einfach kein Futter suchen will? Sie
werden verhungern. Und soziale Tiere wie Wölfe und wilde Schweine
unterstützen auch nur ihre kranken Familienmitglieder. Und sie hüten
sich auch davor, ganz Fremde der Art nicht Zugehörige anzulocken, um
die dann auch noch mit durchzufüttern (von ganz wenigen Ausnahmen
abgesehen). Das scheint eine alleinige Eigenart des Menschen zu sein.

Klaus

<fup2 dtt>


-- 
Glaube wenig. Hinterfrage alles. Denke selbst.

Lieber einen Ort im Grünen als auch nur einen einzigen Grünen im Ort.

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#567451

FromErika Ciesla <abc@xyz.invalid>
Date2022-09-18 14:06 +0200
Message-ID<joofu9FamdhU1@mid.individual.net>
In reply to#567448
Am 18.09.22 um 13:19 Uhr Der Habakuk. schrieb:


> Ach? Ditte ooch? Weil die Waschmaschine farblich nicht mehr ins neue Bad
> paßt, oder warum?

Wollen wir uns jetzt in Details verlieren?

Grundsätzlich werden die „KdU“ übernommen wie sie sind, einen „festge–
legten Betrag“ gibt es nicht. Allenfalls muß die Wohnung „angemessen“ sein.

Laß uns mal simmeliere!

Angenommen der örtliche Mietspiegel läge bei 10€/m², dann darf eine
„angemessene Wohnung“ bis zu 500€ kosten, bei einem Alleinstehenden.
Plus zehn Prozent, also 550€, werden geduldet.


  👋️😀️
  𝓔𝓻𝓲𝓴𝓪 𝓒𝓲𝓮𝓼𝓵𝓪

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■ Übrigens!

Alle Menschen sind schlau – die meisten aber erst hinterher! 🥳️

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#567452

FromIvy Mike <Kohlroulade@aol.invalid>
Date2022-09-18 14:13 +0200
Message-ID<qg8ei8niw1x1.dlg@pappnase.invalid>
In reply to#567451
Am Sun, 18 Sep 2022 14:06:32 +0200 schrieb Erika Ciesla:

> Angenommen der örtliche Mietspiegel läge bei 10€/m², dann darf eine
> „angemessene Wohnung“ bis zu 500€ kosten, bei einem Alleinstehenden.
> Plus zehn Prozent, also 550€, werden geduldet.

Wenn die Wohnung 70qm gross ist, aber nur 350€ kostet, heisst es
Umziehen.

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#567474

FromErika Ciesla <abc@xyz.invalid>
Date2022-09-18 15:54 +0200
Message-ID<joom9gFblclU2@mid.individual.net>
In reply to#567452
Am 18.09.22 um 14:13 Uhr Ivy Mike schrieb:
> Am Sun, 18 Sep 2022 14:06:32 +0200 schrieb Erika Ciesla:

>> Angenommen der örtliche Mietspiegel läge bei 10€/m², dann darf eine
>> „angemessene Wohnung“ bis zu 500€ kosten, bei einem Alleinstehenden.
>> Plus zehn Prozent, also 550€, werden geduldet.
> 
> Wenn die Wohnung 70qm gross ist, aber nur 350€ kostet, heisst es
> Umziehen.

Kennst Du so einen Fall?



  👋️😀️
  𝓔𝓻𝓲𝓴𝓪 𝓒𝓲𝓮𝓼𝓵𝓪

-- 
■ Übrigens!

Alle Menschen sind schlau – die meisten aber erst hinterher! 🥳️

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#567488

FromIvy Mike <Kohlroulade@aol.invalid>
Date2022-09-18 18:10 +0200
Message-ID<xrb283y7v1um$.dlg@pappnase.invalid>
In reply to#567474
Am Sun, 18 Sep 2022 15:54:55 +0200 schrieb Erika Ciesla:

>> Wenn die Wohnung 70qm gross ist, aber nur 350€ kostet, heisst es
>> Umziehen.
> 
> Kennst Du so einen Fall?

Ja, kenne ich. Die viel kleinere Wohnung ist teurer, schlechter isoliert
und der Umzug samt Folgekosten ging ans Erspartes.
50qm ist für eine Person das Limiit mit 10$ Toleranz. 
Es liegt im Ermessen des Amts einen Wohnungswechsel durchzusetzen und 
das wird auch gemacht und wird durchaus als eine Maßnahme gesehen,
"Anreize"  zu schaffen. 
Mit dem Bürgergeld scheint es etwas besser zu werden, aber das ist ein
Irrtum, die Daumenschrauben werden nur später angezigen, dafür aber eine
Ummdrehung fester.

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