Groups | Search | Server Info | Keyboard shortcuts | Login | Register [http] [https] [nntp] [nntps]
Groups > ger.ct > #561098 > unrolled thread
| Started by | Herwig <herwig.huener@t-online.de> |
|---|---|
| First post | 2022-07-13 05:20 -0700 |
| Last post | 2022-07-15 14:06 +0200 |
| Articles | 4 — 3 participants |
Back to article view | Back to ger.ct
"Seltene Fälle wie Erbengemeinschaften oder Steuerbegünstigungen decken wir nicht ab." Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2022-07-13 05:20 -0700
Re: "Seltene Fälle wie Erbengemeinschaften oder Steuerbegünstigungen decken wir nicht ab." Hartmut Ott <hottm@arcor.de> - 2022-07-14 14:53 +0200
Re: "Seltene Fälle wie Erbengemeinschaften oder Steuerbegünstigungen decken wir nicht ab." Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2022-07-15 11:42 +0200
Re: "Seltene Fälle wie Erbengemeinschaften oder Steuerbegünstigungen decken wir nicht ab." Hartmut Ott <hottm@arcor.de> - 2022-07-15 14:06 +0200
| From | Herwig <herwig.huener@t-online.de> |
|---|---|
| Date | 2022-07-13 05:20 -0700 |
| Subject | "Seltene Fälle wie Erbengemeinschaften oder Steuerbegünstigungen decken wir nicht ab." |
| Message-ID | <3badbf6f-3f77-40e9-ac97-ee4e9dc022e3n@googlegroups.com> |
2022-07-13 14:20:00 +0200 lese ich da. Bin ich damit raus, weil mein Bruder und ich unser ElternHaus zusammen geerbt haben? Und wieso sind ErbenGemeinschaften "selten"? Mir scheint es eher der NormalFall, wenn gemeinsam Geschwister erben. Das Problem, dass unser ElternHaus in zwei BundesLändern liegt, habe ich noch gar nicht angesprochen ... Herwig
[toc] | [next] | [standalone]
| From | Hartmut Ott <hottm@arcor.de> |
|---|---|
| Date | 2022-07-14 14:53 +0200 |
| Message-ID | <jjaji3FcnjiU5@mid.individual.net> |
| In reply to | #561098 |
Hej, Am 13.07.22 um 14:20 schrieb Herwig: > 2022-07-13 14:20:00 +0200 > > lese ich da. Bin ich damit raus, weil mein Bruder und Da ich nicht weiß wo da ist - um was genau geht es da? > ich unser ElternHaus zusammen geerbt haben? > > Und wieso sind ErbenGemeinschaften "selten"? Gegenfrage, ist das noch eine Erbengemeinschaft, wenn es nur zwei sind und Jahre darüber vergangen? > Mir scheint es eher der NormalFall, wenn gemeinsam > Geschwister erben. > > Das Problem, dass unser ElternHaus in zwei > BundesLändern liegt, habe ich noch gar nicht > angesprochen ... Das ist ja richtig interessant. Viel Spaß beim nachfragen. -- -- mfg Hartmut Ott
[toc] | [prev] | [next] | [standalone]
| From | Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> |
|---|---|
| Date | 2022-07-15 11:42 +0200 |
| Message-ID | <fcp7qix0ic.ln2@diedrich.ddnssec.de> |
| In reply to | #561236 |
Hartmut Ott meinte: >> ich unser ElternHaus zusammen geerbt haben? >> >> Und wieso sind ErbenGemeinschaften "selten"? > > Gegenfrage, ist das noch eine Erbengemeinschaft, wenn es nur zwei sind > und Jahre darüber vergangen? Die Frage ist, ob die Erbengemeinschaft sich irgendwann auf die Aufteilung geeinigt hat (google nach "Erbauseinandersetzung") . Zunächst mal gehört das Haus (wie auchg der gesamte übrige Nachlass) der Erbengemeinschaft. Die kann es gemeinsam verkaufen (dafür müsen dann beide zum Notar gehen); die kann sich auch einigen, dass einer das Haus und der andere das Barvermögen bekommt, und das Grundbuchamt entsprechend informieren; die kann sich auch dahingehend einigen, dass beide zu je 1/2 ins Grundbuch eingetragen werden (danach kann dann rein theoretisch jeder seinen halben Anteil allein verkaufen, falls er für so einen Anteil einen Käufer findet). Solange es keine solche Auseinandersetzung gibt, ist die Erbengemeinschaft Eigentümerin des Nachlasses. -- gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4 fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4 HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.
[toc] | [prev] | [next] | [standalone]
| From | Hartmut Ott <hottm@arcor.de> |
|---|---|
| Date | 2022-07-15 14:06 +0200 |
| Message-ID | <jjd5ihFp7btU3@mid.individual.net> |
| In reply to | #561296 |
Hej, Am 15.07.22 um 11:42 schrieb Diedrich Ehlerding: >>> Und wieso sind ErbenGemeinschaften "selten"? >> >> Gegenfrage, ist das noch eine Erbengemeinschaft, wenn es nur zwei sind >> und Jahre darüber vergangen? > > Die Frage ist, ob die Erbengemeinschaft sich irgendwann auf die > Aufteilung geeinigt hat (google nach "Erbauseinandersetzung") . Das ist mir klar - nur, da ich ja kein Experte bin, aber weiß das z.B. bei einem Berliner Testament bei 2 Kinder jeder die Hälfte bekommt, sollte, nachdem die Aufteilung erfolgt ist, und beide als Eigentümer je zur Hälfte im Grundbuch stehen oder das Haus verkauft ist und der sonstige Besitz verteilt, die Erbengemeinschaft aufgelöst sein. Wenn es dann um noch kleiner Anteile an einem Haus geht, sind das meiner Meinung nach Eigentümergemeinschaften. -- -- mfg Hartmut Ott
[toc] | [prev] | [standalone]
Back to top | Article view | ger.ct
csiph-web