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Groups > ger.ct > #561098 > unrolled thread

"Seltene Fälle wie Erbengemeinschaften oder Steuerbegünstigungen decken wir nicht ab."

Started byHerwig <herwig.huener@t-online.de>
First post2022-07-13 05:20 -0700
Last post2022-07-15 14:06 +0200
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  "Seltene Fälle wie Erbengemeinschaften oder Steuerbegünstigungen decken wir nicht ab." Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2022-07-13 05:20 -0700
    Re: "Seltene Fälle wie Erbengemeinschaften oder Steuerbegünstigungen decken wir nicht ab." Hartmut Ott <hottm@arcor.de> - 2022-07-14 14:53 +0200
      Re: "Seltene Fälle wie Erbengemeinschaften oder Steuerbegünstigungen decken wir nicht ab." Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2022-07-15 11:42 +0200
        Re: "Seltene Fälle wie Erbengemeinschaften oder Steuerbegünstigungen decken wir nicht ab." Hartmut Ott <hottm@arcor.de> - 2022-07-15 14:06 +0200

#561098 — "Seltene Fälle wie Erbengemeinschaften oder Steuerbegünstigungen decken wir nicht ab."

FromHerwig <herwig.huener@t-online.de>
Date2022-07-13 05:20 -0700
Subject"Seltene Fälle wie Erbengemeinschaften oder Steuerbegünstigungen decken wir nicht ab."
Message-ID<3badbf6f-3f77-40e9-ac97-ee4e9dc022e3n@googlegroups.com>
2022-07-13 14:20:00 +0200

lese ich da. Bin ich damit raus, weil mein Bruder und
ich unser ElternHaus zusammen geerbt haben?

Und wieso sind ErbenGemeinschaften "selten"?
Mir scheint es eher der NormalFall, wenn gemeinsam
Geschwister erben.

Das Problem, dass unser ElternHaus in zwei
BundesLändern liegt, habe ich noch gar nicht
angesprochen ...

Herwig

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#561236

FromHartmut Ott <hottm@arcor.de>
Date2022-07-14 14:53 +0200
Message-ID<jjaji3FcnjiU5@mid.individual.net>
In reply to#561098
Hej,

Am 13.07.22 um 14:20 schrieb Herwig:
> 2022-07-13 14:20:00 +0200
> 
> lese ich da. Bin ich damit raus, weil mein Bruder und

Da ich nicht weiß wo da ist - um was genau geht es da?


> ich unser ElternHaus zusammen geerbt haben?
> 
> Und wieso sind ErbenGemeinschaften "selten"?

Gegenfrage, ist das noch eine Erbengemeinschaft, wenn es nur zwei sind
und Jahre darüber vergangen?


> Mir scheint es eher der NormalFall, wenn gemeinsam
> Geschwister erben.
> 
> Das Problem, dass unser ElternHaus in zwei
> BundesLändern liegt, habe ich noch gar nicht
> angesprochen ...

Das ist ja richtig interessant. Viel Spaß beim nachfragen.


-- 
--
mfg
Hartmut Ott

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#561296

FromDiedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de>
Date2022-07-15 11:42 +0200
Message-ID<fcp7qix0ic.ln2@diedrich.ddnssec.de>
In reply to#561236
Hartmut Ott meinte:

>> ich unser ElternHaus zusammen geerbt haben?
>>
>> Und wieso sind ErbenGemeinschaften "selten"?
> 
> Gegenfrage, ist das noch eine Erbengemeinschaft, wenn es nur zwei sind
> und Jahre darüber vergangen?

Die Frage ist, ob die Erbengemeinschaft sich irgendwann auf die 
Aufteilung geeinigt hat (google nach "Erbauseinandersetzung") .  
Zunächst mal gehört das Haus (wie auchg der gesamte übrige Nachlass) der 
Erbengemeinschaft. Die kann es gemeinsam verkaufen (dafür müsen dann 
beide zum Notar gehen); die kann sich auch einigen, dass einer das Haus 
und der andere das Barvermögen bekommt, und das Grundbuchamt 
entsprechend informieren; die kann sich auch dahingehend einigen, dass 
beide zu je 1/2 ins Grundbuch eingetragen werden (danach kann dann rein 
theoretisch jeder seinen halben Anteil allein verkaufen, falls er für so 
einen Anteil einen Käufer findet). Solange es keine solche 
Auseinandersetzung gibt, ist die Erbengemeinschaft Eigentümerin des 
Nachlasses.
-- 
 gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
 fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8  C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
 HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.

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#561310

FromHartmut Ott <hottm@arcor.de>
Date2022-07-15 14:06 +0200
Message-ID<jjd5ihFp7btU3@mid.individual.net>
In reply to#561296
Hej,

Am 15.07.22 um 11:42 schrieb Diedrich Ehlerding:


>>> Und wieso sind ErbenGemeinschaften "selten"?
>> 
>> Gegenfrage, ist das noch eine Erbengemeinschaft, wenn es nur zwei sind
>> und Jahre darüber vergangen?
> 
> Die Frage ist, ob die Erbengemeinschaft sich irgendwann auf die 
> Aufteilung geeinigt hat (google nach "Erbauseinandersetzung") .  


Das ist mir klar - nur, da ich ja kein Experte bin, aber weiß das z.B.
bei einem Berliner Testament bei 2 Kinder jeder die Hälfte bekommt,
sollte, nachdem die Aufteilung erfolgt ist, und beide als Eigentümer je
zur Hälfte im Grundbuch stehen oder das Haus verkauft ist und der
sonstige Besitz verteilt, die Erbengemeinschaft aufgelöst sein.

Wenn es dann um noch kleiner Anteile an einem Haus geht, sind das meiner
Meinung nach Eigentümergemeinschaften.



-- 
--
mfg
Hartmut Ott

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