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Groups > ger.ct > #535764 > unrolled thread

Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden!

Started by"Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org>
First post2021-12-29 11:42 +0100
Last post2021-12-30 17:38 -0800
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Contents

  Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-12-29 11:42 +0100
    Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-12-29 02:57 -0800
      Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Lothar Kimmeringer <news201705@kimmeringer.de> - 2021-12-29 12:56 +0100
      Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2021-12-29 12:45 +0100
        Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> - 2021-12-29 15:44 +0000
          Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2021-12-29 17:44 +0100
            Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-12-29 18:33 +0100
        Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-12-29 17:44 +0100
          Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-12-29 09:18 -0800
    Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> - 2021-12-29 12:15 +0000
    Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> - 2021-12-29 15:35 +0000
      Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Lothar Kimmeringer <news201705@kimmeringer.de> - 2021-12-30 12:15 +0100
        Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-12-30 12:29 +0100
          Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2021-12-30 13:40 +0100
            Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Peter Veith <veith@snafu.de> - 2021-12-30 13:48 +0100
              Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-12-30 05:18 -0800
            Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-12-30 18:22 +0100
    Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Hermann Riemann <nospam.ng@hermann-riemann.de> - 2021-12-29 16:42 +0100
      Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2021-12-30 17:22 -0800
    Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2021-12-29 18:12 +0100
    Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2021-12-30 17:18 -0800
    Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2021-12-30 17:26 -0800
    Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2021-12-30 17:38 -0800

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#535764 — Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden!

From"Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org>
Date2021-12-29 11:42 +0100
SubjectNiemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden!
Message-ID<sqhe3a$122$1@solani.org>
Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden.
Allerdings gibt es keinen anerkannten Glauben "Ich glaube ich fürchte 
mich vor Corona und komme deswegen b.a.W. nicht mehr in die Arbeit":


"A fear of catching Covid-19 is not a protected belief under the 
Equality Act, a judge has ruled, after a woman claimed she was 
discriminated against by her employer when she refused to go into work 
during the pandemic.

A tribunal held in Manchester this month heard that the claimant refused 
to return to her workplace in July 2020 because she had a “genuine fear” 
of contracting coronavirus and passing it on to her partner, who was at 
high risk of becoming seriously unwell.

Neither the woman nor her employer were named in the judgment.

In a statement given to the tribunal, the worker said her employer had 
refused to pay her and she had suffered financial detriment as a result.

She said:

I claim this was discrimination on the grounds of this belief in regard 
to coronavirus and the danger from it to public health. This was at the 
time of the start of the second wave of Covid-19 and the huge increase 
in cases of the virus throughout the country.

Asked what her belief was, she told the tribunal: “A fear of catching 
Covid-19 and a need to protect myself and others.”

In his ruling, the employment judge Mark Leach said he accepted that the 
woman had a genuine fear, but he did not believe it met the criteria for 
a “philosophical belief” that would be protected under section 10 of the 
Equality Act 2010.


https://www.theguardian.com/world/live/2021/dec/29/covid-news-live-infections-hit-record-highs-across-europe-south-africa-reinstates-contact-tracing-and-isolation
-- 
Bitt um Vrzihung, di Tast " " klmmt manchmal...

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#535765

FromUlf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de>
Date2021-12-29 02:57 -0800
Message-ID<67f4d6ee-56c4-481b-a4c9-6958edecc32fn@googlegroups.com>
In reply to#535764
Dr. Joachim Neudert schrieb am Mittwoch, 29. Dezember 2021 um 11:42:52 UTC+1:

> Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden. 
> Allerdings gibt es keinen anerkannten Glauben "Ich glaube ich fürchte 
> mich vor Corona und komme deswegen b.a.W. nicht mehr in die Arbeit": 
> 
> 
> "A fear of catching Covid-19 is not a protected belief under the 
> Equality Act, a judge has ruled, after a woman claimed she was 
> discriminated against by her employer when she refused to go into work 
> during the pandemic. 
> 
> A tribunal held in Manchester this month 

Nach dem Brexit ist das für hier eher mäßig relevant; der Fall
wird wohl nie beim EuGH landen.

> In his ruling, the employment judge Mark Leach 

Also ein wohl erstinstanzlicher britischer Arbeitsrichter.

> said he accepted that the 
> woman had a genuine fear, but he did not believe it met the criteria for 
> a “philosophical belief” that would be protected under section 10 of the 
> Equality Act 2010. 

Nun, Weltanschauung ist eine solche Arbeitsverweigerung nach hiesigem
Recht wohl auch nicht.

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#535784

FromLothar Kimmeringer <news201705@kimmeringer.de>
Date2021-12-29 12:56 +0100
Message-ID<fdkwm7ah1z66$.dlg@kimmeringer.de>
In reply to#535765
Ulf Kutzner wrote:

> Nach dem Brexit ist das für hier eher mäßig relevant; der Fall
> wird wohl nie beim EuGH landen.

Das waere ja dann auch eher was fuer den EGMR.


Gruesse, Lothar
-- 
Lothar Kimmeringer                E-Mail: spamfang@kimmeringer.de
               PGP-encrypted mails preferred (Key-ID: 0x8BC3CD81)

Always remember: The answer is forty-two, there can only be wrong
                 questions!

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#535785

FromHergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de>
Date2021-12-29 12:45 +0100
Message-ID<hbut9i-vn5e3.ln1@hergen.spdns.de>
In reply to#535765
Am 29.12.21 um 11:57 schrieb Ulf Kutzner:

> Dr. Joachim Neudert schrieb am Mittwoch, 29. Dezember 2021 um 11:42:52 UTC+1:
>> said he accepted that the
>> woman had a genuine fear, but he did not believe it met the criteria for
>> a “philosophical belief” that would be protected under section 10 of the
>> Equality Act 2010.
> 
> Nun, Weltanschauung ist eine solche Arbeitsverweigerung nach hiesigem
> Recht wohl auch nicht.

Durchaus interessant ist allerdings die Frage, welche arbeitsrechtlichen 
Konsequenzen eine mit Corona-Ängsten begründete Arbeitsverweigerung hätte.

Für eine Abmahnung wird es gewiss reichen, ebenso für ein Aussetzen der 
Lohn-/Gehaltszahlung.

Aber reicht es auch für die Kündigung? Oder ist der AG verpflichtet, 
zuvor alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, um den Ängsten 
durch veränderte Arbeitsbedingungen (Homeoffice, räumlich abgesonderter 
Arbeitsplatz, flexibler Arbeitsbeginn, etc.) zu begegnen?

Und falls es zur Kündigung reicht, bliebe es dabei, oder steht dem AG 
trotz "unzumutbarer Arbeitsbedingungen" auch noch Schadensersatz wegen 
Nichterfüllung des Vertrags zu?

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#535811

FromMarkus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de>
Date2021-12-29 15:44 +0000
Message-ID<pan$adab2$411116aa$82b94c0e$b1ca70db@news.marquee-moon.de>
In reply to#535785
Am Wed, 29 Dec 2021 12:45:21 +0100 schrieb Hergen Lehmann:

> Am 29.12.21 um 11:57 schrieb Ulf Kutzner:
> 
>> Dr. Joachim Neudert schrieb am Mittwoch, 29. Dezember 2021 um 11:42:52 UTC+1:
>>> said he accepted that the
>>> woman had a genuine fear, but he did not believe it met the criteria for
>>> a “philosophical belief” that would be protected under section 10 of the
>>> Equality Act 2010.
>> 
>> Nun, Weltanschauung ist eine solche Arbeitsverweigerung nach hiesigem
>> Recht wohl auch nicht.
> 
> Durchaus interessant ist allerdings die Frage, welche arbeitsrechtlichen 
> Konsequenzen eine mit Corona-Ängsten begründete Arbeitsverweigerung hätte.
> 
Nun, wenn man tatsächlich da eine Angststörung hat, meldet man sich
natürlich erst mal krank und macht eine Therapie.

> Für eine Abmahnung wird es gewiss reichen, ebenso für ein Aussetzen der 
> Lohn-/Gehaltszahlung.
> 
> Aber reicht es auch für die Kündigung? Oder ist der AG verpflichtet, 
> zuvor alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, um den Ängsten 
> durch veränderte Arbeitsbedingungen (Homeoffice, räumlich abgesonderter 
> Arbeitsplatz, flexibler Arbeitsbeginn, etc.) zu begegnen?
> 
Das kommt darauf an, ob der Arbeitgeber die gesetzlichen
Mindeststandards einhält. Die kann man natürlich einfordern.

> Und falls es zur Kündigung reicht, bliebe es dabei, oder steht dem AG 
> trotz "unzumutbarer Arbeitsbedingungen" auch noch Schadensersatz wegen 
> Nichterfüllung des Vertrags zu?

Und umgekehrt?

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#535821

FromHergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de>
Date2021-12-29 17:44 +0100
Message-ID<6sfu9i-fv8g3.ln1@hergen.spdns.de>
In reply to#535811
Am 29.12.21 um 16:44 schrieb Markus Luft:

> Am Wed, 29 Dec 2021 12:45:21 +0100 schrieb Hergen Lehmann:
>> Durchaus interessant ist allerdings die Frage, welche arbeitsrechtlichen
>> Konsequenzen eine mit Corona-Ängsten begründete Arbeitsverweigerung hätte.
>>
> Nun, wenn man tatsächlich da eine Angststörung hat, meldet man sich
> natürlich erst mal krank und macht eine Therapie.

Vor der AngstSTÖRUNG kommt erst einmal die berechtigte Angst.

Zum Beispiel, wenn der AN jeden morgen zur Stoßzeit in berstend vollen 
öffentlichen Verkehrsmitteln zum Dienst fahren muss, weil der AG auf 
Anwesenheit und starren Arbeitszeiten beharrt.


>> Aber reicht es auch für die Kündigung? Oder ist der AG verpflichtet,
>> zuvor alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, um den Ängsten
>> durch veränderte Arbeitsbedingungen (Homeoffice, räumlich abgesonderter
>> Arbeitsplatz, flexibler Arbeitsbeginn, etc.) zu begegnen?
>>
> Das kommt darauf an, ob der Arbeitgeber die gesetzlichen
> Mindeststandards einhält. Die kann man natürlich einfordern.

Gibt es denn inzwischen verbindliche Mindeststandards? Meines Wissen 
sind die meisten betrieblichen Schutzmaßnahmen nach wie vor nur 
"empfohlen" oder "wenn möglich", was sich natürlich beliebig dehnen lässt.

Selbst 3G kam reichlich spät und ist wenig überzeugend, wenn man dank 
Flurfunk weiß, das der Kollege am Schreibtisch gegenüber oder gar der 
mit der Kontrolle beauftragte Vorgesetzte Querdenker sind...


>> Und falls es zur Kündigung reicht, bliebe es dabei, oder steht dem AG
>> trotz "unzumutbarer Arbeitsbedingungen" auch noch Schadensersatz wegen
>> Nichterfüllung des Vertrags zu?
> 
> Und umgekehrt?

Natürlich auch umgekehrt - was ist, wenn der AN sich auf der Arbeit oder 
dem Weg dorthin angesteckt hat und unter Folgeschäden leidet, obwohl die 
Anwesenheit nicht wirklich notwendig, sondern nur dem Kontrollwahn des 
Vorgesetzten zu verdanken war? Gibt's zu dem Thema schon Urteile?

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#535832

FromLars Gebauer <lgebauer@live.de>
Date2021-12-29 18:33 +0100
Message-ID<sqi619$3ks$2@dont-email.me>
In reply to#535821
Am 29.12.2021 um 17:44 schrieb Hergen Lehmann:
> Am 29.12.21 um 16:44 schrieb Markus Luft:
>> Am Wed, 29 Dec 2021 12:45:21 +0100 schrieb Hergen Lehmann:
>>> Durchaus interessant ist allerdings die Frage, welche arbeitsrechtlichen
>>> Konsequenzen eine mit Corona-Ängsten begründete Arbeitsverweigerung 
>>> hätte.
>>>
>> Nun, wenn man tatsächlich da eine Angststörung hat, meldet man sich
>> natürlich erst mal krank und macht eine Therapie.
> 
> Vor der AngstSTÖRUNG kommt erst einmal die berechtigte Angst.

Ach was, nein. Irrationale Ängste entwickeln sich viel besser zu 
ausgewachsenen Psychosen.

-- 
هرگز گربه خود را مجبور به معاشرت با انسان‌ها، سگ‌ها یا سایر گربه‌ها نکنید

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#535819

FromLars Gebauer <lgebauer@live.de>
Date2021-12-29 17:44 +0100
Message-ID<sqi35b$hi3$1@dont-email.me>
In reply to#535785
Am 29.12.2021 um 12:45 schrieb Hergen Lehmann:
> Und falls es zur Kündigung reicht, bliebe es dabei,

Ja.

> oder steht dem AG 
> trotz "unzumutbarer Arbeitsbedingungen" auch noch Schadensersatz wegen 
> Nichterfüllung des Vertrags zu?

Nein. Ein Arbeitsvertrag ist typischerweise ein Dienstvertrag. Da 
schuldet der Arbeitnehmer die vereinbarte Arbeitszeit - aber kein 
konkretes Arbeitsergebnis.

Anders beim Werkvertrag. Aber solche Konstrukte dürften für Arbeitnehmer 
die extreme Ausnahme sein.
-- 
هرگز گربه خود را مجبور به معاشرت با انسان‌ها، سگ‌ها یا سایر گربه‌ها نکنید

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#535827

FromUlf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de>
Date2021-12-29 09:18 -0800
Message-ID<9d80e8a8-9361-4773-b694-cd203d5136abn@googlegroups.com>
In reply to#535819
Lars Gebauer schrieb am Mittwoch, 29. Dezember 2021 um 17:42:21 UTC+1:
> Am 29.12.2021 um 12:45 schrieb Hergen Lehmann: 
> > Und falls es zur Kündigung reicht, bliebe es dabei,
> Ja.
> > oder steht dem AG 
> > trotz "unzumutbarer Arbeitsbedingungen" auch noch Schadensersatz wegen 
> > Nichterfüllung des Vertrags zu?
> Nein. Ein Arbeitsvertrag ist typischerweise ein Dienstvertrag. Da 
> schuldet der Arbeitnehmer die vereinbarte Arbeitszeit - aber kein 
> konkretes Arbeitsergebnis. 

Bitte am Beispiel Chauffeur, Linienpilot etc. erläutern.

Liegen auf Straße und Startbahn drei Meter Schnee, hast Du im Ergebnis recht,
sonst aber werden eben die Bemühungen geschuldet.

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#535788

FromGoetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk>
Date2021-12-29 12:15 +0000
Message-ID<sqhjfm$8vl$1@dont-email.me>
In reply to#535764
On 29/12/2021 10:42, Dr. Joachim Neudert wrote:
> Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden.
> Allerdings gibt es keinen anerkannten Glauben "Ich glaube ich fürchte 
> mich vor Corona und komme deswegen b.a.W. nicht mehr in die Arbeit":
> 
> 
> "A fear of catching Covid-19 is not a protected belief under the 
> Equality Act, a judge has ruled, after a woman claimed she was 
> discriminated against by her employer when she refused to go into work 
> during the pandemic.
> 
> A tribunal held in Manchester this month heard that the claimant refused 
> to return to her workplace in July 2020 because she had a “genuine fear” 
> of contracting coronavirus and passing it on to her partner, who was at 
> high risk of becoming seriously unwell.
> 
> Neither the woman nor her employer were named in the judgment.
> 
Da kenne ich ein paar in Manchester die sich eher den Arm abhacken 
lassen als Leute von zu Hause arbeiten zu lassen. Da schien auch weniger 
ein Problem für die Leute gewesen zu sein, die waren seit Jahren da. 
Meine Zeit kann in Monaten gezählt werden.

Aber im obigen Fall weiss man zu wenig - ist es ein Bürojob, Fabrik, 
Einzelhandel ...

> In a statement given to the tribunal, the worker said her employer had 
> refused to pay her and she had suffered financial detriment as a result.
> 

Und das ist überraschend?

> She said:
> 
> I claim this was discrimination on the grounds of this belief in regard 
> to coronavirus and the danger from it to public health. This was at the 
> time of the start of the second wave of Covid-19 and the huge increase 
> in cases of the virus throughout the country.
> 
> Asked what her belief was, she told the tribunal: “A fear of catching 
> Covid-19 and a need to protect myself and others.”
> 

Die Angst habe ich auch wenn ich vor die Tür gehe. Da muss man abwägen 
wie wichtig das Eine oder Andere ist. 100% Sicherheit gibt es nicht - 
das ist Utopie.


> In his ruling, the employment judge Mark Leach said he accepted that the 
> woman had a genuine fear, but he did not believe it met the criteria for 
> a “philosophical belief” that would be protected under section 10 of the 
> Equality Act 2010.
> 

Erinnert mich an den Veganer der ähnliche Ansichten hatte und meinte es 
wäre ein Religion. Weiss jetzt gar nicht mehr was mit dem passiert ist ...

> 
> https://www.theguardian.com/world/live/2021/dec/29/covid-news-live-infections-hit-record-highs-across-europe-south-africa-reinstates-contact-tracing-and-isolation 
> 


-- 

Cheers,
    G.

Quis custodiet ipsos custodes?
---------------------------->8------------------------------
   /"\
   \ /  ASCII Ribbon Campaign
    X   against HTML e-mail
   / \
---------------------------->8------------------------------

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#535809

FromMarkus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de>
Date2021-12-29 15:35 +0000
Message-ID<pan$76605$656769a1$bbb53234$9d2807d4@news.marquee-moon.de>
In reply to#535764
Am Wed, 29 Dec 2021 11:42:50 +0100 schrieb Dr. Joachim Neudert:

> Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden.
> Allerdings gibt es keinen anerkannten Glauben "Ich glaube ich fürchte 
> mich vor Corona und komme deswegen b.a.W. nicht mehr in die Arbeit":
> 
Nun ja, bist Du da eine Kirche gegründet hast und die auch offiziell
anerkannt wurde, ist die Pandemie ja wohl hoffentlich vorbei. ;-)
Das die Pastafari immer noch nicht anerkannt wurden, ist allerdings
skandalös und ich prangere das an!

Es gibt da allerdings schon Möglichkeiten nicht zur Arbeit zu kommen.
Zur Zeit kann man wenn möglich eben ins HO gehen, man muß ja sogar.
Mir ist mal in Zusammenhang mit einer rechtswidrigen
"Erleichterungsregel" geraten worden mich krank zu melden und bis ich
wieder zurück bin, hätte man das ja wohl hoffentlich vom Tisch.
Es kam dann aber anders, man hat diese Regel nicht befolgt.
Pandemie hin oder her, Arbeitgeber waren schon immer zu einem
Infektionsschutz verpflichtet.
Persönlich kann man das Risiko eines schweren Verlaufs aber
minimieren.
Manche tun mir aber wirklich sehr leid, weil die unter Bedingungen
arbeiten, die eine Infektion ja schon fast garantieren.
Dazu gehören aber auch immer zwei. Einer der das macht und einer der
sich das gefallen läßt. Da haben wir Mindeststandards.
 


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#535953

FromLothar Kimmeringer <news201705@kimmeringer.de>
Date2021-12-30 12:15 +0100
Message-ID<12opmtwdjwj2r$.dlg@kimmeringer.de>
In reply to#535809
Markus Luft wrote:

> Deren Verfassungsbeschwerde ist interessant.
> <https://weltanschauungsrecht.de/verfassungsbeschwerde-piratenkopftuch-personalausweis>

Durchaus, vor allem die Vorstellung der Behoerden, Religionen
duerften keinen Spass machen und beduerfen einer "inneren
Logik und Richtigkeit". Ich finde, letzteres sollte tatsaechlich
mal als Massstab an saemtliche derzeit von denen als Religion
akzeptierten Konzepte angewendet werden.

Der Nachweis der Allmaechtigkeit Gottes ohne irgendwelche
Zirkelschluesse wuerde mich ehrlich interessieren.


Gruesse, Lothar
-- 
Lothar Kimmeringer                E-Mail: spamfang@kimmeringer.de
               PGP-encrypted mails preferred (Key-ID: 0x8BC3CD81)

Always remember: The answer is forty-two, there can only be wrong
                 questions!

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#535954

From"Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org>
Date2021-12-30 12:29 +0100
Message-ID<sqk56a$an5$1@solani.org>
In reply to#535953
Am 30.12.21 um 12:15 schrieb Lothar Kimmeringer:
> Markus Luft wrote:
> 
>> Deren Verfassungsbeschwerde ist interessant.
>> <https://weltanschauungsrecht.de/verfassungsbeschwerde-piratenkopftuch-personalausweis>
> 
> Durchaus, vor allem die Vorstellung der Behoerden, Religionen
> duerften keinen Spass machen und beduerfen einer "inneren
> Logik und Richtigkeit". Ich finde, letzteres sollte tatsaechlich
> mal als Massstab an saemtliche derzeit von denen als Religion
> akzeptierten Konzepte angewendet werden.
> 
> Der Nachweis der Allmaechtigkeit Gottes ohne irgendwelche
> Zirkelschluesse wuerde mich ehrlich interessieren.
> 

Der ist zum einen  nicht erforderlich, zum anderen reicht der Nachweis 
der "inneren Logik" offenbar schon aus: Ein Zirkelschluß ist also legitim.

Klar, den Pastafari wird das fehlende Gewohnheitsrecht zum Nachteil 
gelangen. Wenn sie sich auch mal 2000 Jahre in der Branche  gehalten 
haben, wird man sie steuerlich akzeptieren müssen.

Gruß

Joachim

-- 
Bitt um Vrzihung, di Tast " " klmmt manchmal...

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#535972

FromMichael Bode <m.g.bode@web.de>
Date2021-12-30 13:40 +0100
Message-ID<j35nlnF8sh2U3@mid.individual.net>
In reply to#535954
"Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> writes:

> Am 30.12.21 um 12:15 schrieb Lothar Kimmeringer:
>> Markus Luft wrote:
>>
>>> Deren Verfassungsbeschwerde ist interessant.
>>> <https://weltanschauungsrecht.de/verfassungsbeschwerde-piratenkopftuch-personalausweis>
>>
>> Durchaus, vor allem die Vorstellung der Behoerden, Religionen
>> duerften keinen Spass machen und beduerfen einer "inneren
>> Logik und Richtigkeit". Ich finde, letzteres sollte tatsaechlich
>> mal als Massstab an saemtliche derzeit von denen als Religion
>> akzeptierten Konzepte angewendet werden.
>>
>> Der Nachweis der Allmaechtigkeit Gottes ohne irgendwelche
>> Zirkelschluesse wuerde mich ehrlich interessieren.
>>
>
> Der ist zum einen  nicht erforderlich, zum anderen reicht der Nachweis
> der "inneren Logik" offenbar schon aus: Ein Zirkelschluß ist also
> legitim.
>
> Klar, den Pastafari wird das fehlende Gewohnheitsrecht zum Nachteil
> gelangen. Wenn sie sich auch mal 2000 Jahre in der Branche  gehalten
> haben, wird man sie steuerlich akzeptieren müssen.

Wenn sie ernst genommen werden wollen, müssen sie mal irgendwas
ernsthaftes machen. Ein Kreuzzug, Dschihad, Hexenverbrennungen, Folter
sind alles bewährte Mittel.

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#535973

FromPeter Veith <veith@snafu.de>
Date2021-12-30 13:48 +0100
Message-ID<sqk9r9$ojh$1@dont-email.me>
In reply to#535972
Am 30.12.2021 um 13:40 schrieb Michael Bode:

> "Dr. Joachim Neudert" writes:
>> Klar, den Pastafari wird das fehlende Gewohnheitsrecht zum Nachteil
>> gelangen. Wenn sie sich auch mal 2000 Jahre in der Branche  gehalten
>> haben, wird man sie steuerlich akzeptieren müssen.
> 
> Wenn sie ernst genommen werden wollen, müssen sie mal irgendwas
> ernsthaftes machen. Ein Kreuzzug, Dschihad, Hexenverbrennungen, Folter
> sind alles bewährte Mittel.

ACK
Kinderschändungen würde ich noch ergänzen wollen.

Ich hatte "Paul" schon früher nahegelegt, solche Ereignisse erzählerisch 
und öffentlichkeitswirksam in die (DDR-) Vergangenheit zu verlegen. 
Irgendwas mit "Stasi", dann klappt das mit der bundesdeutschen Akzeptanz 
schneller als sie "Spaghetti" sagen können.

Veith
-- 
Richtig ist das, was offiziell beschlossen wurde.
http://ddr-luftwaffe.blogspot.com

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#535980

FromUlf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de>
Date2021-12-30 05:18 -0800
Message-ID<9716d72b-5b51-49a6-a484-bcac5b571f82n@googlegroups.com>
In reply to#535973
Peter Veith schrieb am Donnerstag, 30. Dezember 2021 um 13:48:43 UTC+1:
> Am 30.12.2021 um 13:40 schrieb Michael Bode:
> > "Dr. Joachim Neudert" writes: 
> >> Klar, den Pastafari wird das fehlende Gewohnheitsrecht zum Nachteil 
> >> gelangen. Wenn sie sich auch mal 2000 Jahre in der Branche gehalten 
> >> haben, wird man sie steuerlich akzeptieren müssen. 
> > 
> > Wenn sie ernst genommen werden wollen, müssen sie mal irgendwas 
> > ernsthaftes machen. Ein Kreuzzug, Dschihad, Hexenverbrennungen, Folter 
> > sind alles bewährte Mittel.
> ACK 


Das schaffen nur etablierte Religionen.

Religionsgründen und ihre frühen Anhänger über einige Generationen haben
es wahrlich schwer, denn sie erleiden dann eher Folterungen durch Anhänger
vorbestehender Religionen, als daß sie auch nur in die Verlegenheit kämen,
solche Mißhandlungen größeren Ausmaßes anordnen zu können.

Etwaigen Widerspruch zu Allmacht vermag ich nicht gut aufzuklären.

Gut, in einem Fall soll es geholfen haben, daß sich ein Religionsgründer
als Heerführer betätigt.

Gruß, ULF

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#536020

From"Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org>
Date2021-12-30 18:22 +0100
Message-ID<sqkps5$oie$2@solani.org>
In reply to#535972
Am 30.12.21 um 13:40 schrieb Michael Bode:
>> Klar, den Pastafari wird das fehlende Gewohnheitsrecht zum Nachteil
>> gelangen. Wenn sie sich auch mal 2000 Jahre in der Branche  gehalten
>> haben, wird man sie steuerlich akzeptieren müssen.
> Wenn sie ernst genommen werden wollen, müssen sie mal irgendwas
> ernsthaftes machen. Ein Kreuzzug, Dschihad, Hexenverbrennungen, Folter
> sind alles bewährte Mittel.


Ja, das stimmt schon. Ohne Eiferer und Exzesse wird so eine Neugründung 
einfach nicht wahrgenommen.

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#535810

FromHermann Riemann <nospam.ng@hermann-riemann.de>
Date2021-12-29 16:42 +0100
Message-ID<j33dudFqhroU1@mid.individual.net>
In reply to#535764
Am 29.12.21 um 11:42 schrieb Dr. Joachim Neudert:

> Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden.

Wie ist das mit dem Glauben,
dass Herwigs GroßKleinschreibung gut und nützlich ist?

Hermann
    fragend ob das auch für andere Glaubensrichtungen
    in diversen newsgroups gilt

-- 
http://www.hermann-riemann.de

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#536056

FromHerwig <herwig.huener@t-online.de>
Date2021-12-30 17:22 -0800
Message-ID<b824d050-b129-45f2-8d8b-ed7798c755a1n@googlegroups.com>
In reply to#535810
2021-12-31 02:23:00 +0100

> ...

> > Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden.

> Wie ist das mit dem Glauben, 
> dass Herwigs GroßKleinschreibung gut und nützlich ist?

Du hast da GlaubensFreiheit - wie jeder andere auch. Und diese
Freiheit ist durch *weltliche* Macht geschützt. Oder kennst
Du eine Religion, die GlaubensFreiheit und Toleranz
gegenüber Andersgläubigen propagiert?

Allerdings musst Du Deine Aussage präzisieren - "nützlich
für wen?"

Ich glaube an die Guillotine. Sie hat mitgeholfen, der Welt
das Prinzip RechtsStaat nahe zu bringen - und vielleicht muss
sie das noch einmal tun.

Herwig

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#535825

FromGerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de>
Date2021-12-29 18:12 +0100
Message-ID<sqi4t6$nir$3@news.bawue.net>
In reply to#535764
On 12/29/21 6:07 PM, Gerald Gruner wrote:
> Dr. Joachim Neudert schrieb am 29.12.21:
> 
>> Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden.
>> Allerdings gibt es keinen anerkannten Glauben "Ich glaube ich fürchte
>> mich vor Corona und komme deswegen b.a.W. nicht mehr in die Arbeit":
>>
>> "A fear of catching Covid-19 is not a protected belief under the
>> Equality Act, a judge has ruled, after a woman claimed she was
>> discriminated against by her employer when she refused to go into work
>> during the pandemic.
> 
> Hmm, aber was, wenn man einer Religion angehört, die bestimmte medizinische
> Behandlungen verbietet? (AFAIK dürfen z.B. Zeugen Jehovas keine
> Bluttransfusionen bekommen.)
> Was, wenn die religiöse Überzeugung Impfungen verbietet?

Welche wäre das denn?

  Gerrit

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