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Groups > ger.ct > #535764 > unrolled thread
| Started by | "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> |
|---|---|
| First post | 2021-12-29 11:42 +0100 |
| Last post | 2021-12-30 17:38 -0800 |
| Articles | 20 on this page of 23 — 12 participants |
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Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-12-29 11:42 +0100
Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-12-29 02:57 -0800
Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Lothar Kimmeringer <news201705@kimmeringer.de> - 2021-12-29 12:56 +0100
Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2021-12-29 12:45 +0100
Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> - 2021-12-29 15:44 +0000
Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2021-12-29 17:44 +0100
Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-12-29 18:33 +0100
Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-12-29 17:44 +0100
Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-12-29 09:18 -0800
Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> - 2021-12-29 12:15 +0000
Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> - 2021-12-29 15:35 +0000
Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Lothar Kimmeringer <news201705@kimmeringer.de> - 2021-12-30 12:15 +0100
Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-12-30 12:29 +0100
Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2021-12-30 13:40 +0100
Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Peter Veith <veith@snafu.de> - 2021-12-30 13:48 +0100
Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-12-30 05:18 -0800
Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-12-30 18:22 +0100
Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Hermann Riemann <nospam.ng@hermann-riemann.de> - 2021-12-29 16:42 +0100
Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2021-12-30 17:22 -0800
Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> - 2021-12-29 18:12 +0100
Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2021-12-30 17:18 -0800
Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2021-12-30 17:26 -0800
Re: Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2021-12-30 17:38 -0800
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| From | "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> |
|---|---|
| Date | 2021-12-29 11:42 +0100 |
| Subject | Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden! |
| Message-ID | <sqhe3a$122$1@solani.org> |
Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden. Allerdings gibt es keinen anerkannten Glauben "Ich glaube ich fürchte mich vor Corona und komme deswegen b.a.W. nicht mehr in die Arbeit": "A fear of catching Covid-19 is not a protected belief under the Equality Act, a judge has ruled, after a woman claimed she was discriminated against by her employer when she refused to go into work during the pandemic. A tribunal held in Manchester this month heard that the claimant refused to return to her workplace in July 2020 because she had a “genuine fear” of contracting coronavirus and passing it on to her partner, who was at high risk of becoming seriously unwell. Neither the woman nor her employer were named in the judgment. In a statement given to the tribunal, the worker said her employer had refused to pay her and she had suffered financial detriment as a result. She said: I claim this was discrimination on the grounds of this belief in regard to coronavirus and the danger from it to public health. This was at the time of the start of the second wave of Covid-19 and the huge increase in cases of the virus throughout the country. Asked what her belief was, she told the tribunal: “A fear of catching Covid-19 and a need to protect myself and others.” In his ruling, the employment judge Mark Leach said he accepted that the woman had a genuine fear, but he did not believe it met the criteria for a “philosophical belief” that would be protected under section 10 of the Equality Act 2010. https://www.theguardian.com/world/live/2021/dec/29/covid-news-live-infections-hit-record-highs-across-europe-south-africa-reinstates-contact-tracing-and-isolation -- Bitt um Vrzihung, di Tast " " klmmt manchmal...
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| From | Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> |
|---|---|
| Date | 2021-12-29 02:57 -0800 |
| Message-ID | <67f4d6ee-56c4-481b-a4c9-6958edecc32fn@googlegroups.com> |
| In reply to | #535764 |
Dr. Joachim Neudert schrieb am Mittwoch, 29. Dezember 2021 um 11:42:52 UTC+1: > Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden. > Allerdings gibt es keinen anerkannten Glauben "Ich glaube ich fürchte > mich vor Corona und komme deswegen b.a.W. nicht mehr in die Arbeit": > > > "A fear of catching Covid-19 is not a protected belief under the > Equality Act, a judge has ruled, after a woman claimed she was > discriminated against by her employer when she refused to go into work > during the pandemic. > > A tribunal held in Manchester this month Nach dem Brexit ist das für hier eher mäßig relevant; der Fall wird wohl nie beim EuGH landen. > In his ruling, the employment judge Mark Leach Also ein wohl erstinstanzlicher britischer Arbeitsrichter. > said he accepted that the > woman had a genuine fear, but he did not believe it met the criteria for > a “philosophical belief” that would be protected under section 10 of the > Equality Act 2010. Nun, Weltanschauung ist eine solche Arbeitsverweigerung nach hiesigem Recht wohl auch nicht.
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| From | Lothar Kimmeringer <news201705@kimmeringer.de> |
|---|---|
| Date | 2021-12-29 12:56 +0100 |
| Message-ID | <fdkwm7ah1z66$.dlg@kimmeringer.de> |
| In reply to | #535765 |
Ulf Kutzner wrote:
> Nach dem Brexit ist das für hier eher mäßig relevant; der Fall
> wird wohl nie beim EuGH landen.
Das waere ja dann auch eher was fuer den EGMR.
Gruesse, Lothar
--
Lothar Kimmeringer E-Mail: spamfang@kimmeringer.de
PGP-encrypted mails preferred (Key-ID: 0x8BC3CD81)
Always remember: The answer is forty-two, there can only be wrong
questions!
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| From | Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> |
|---|---|
| Date | 2021-12-29 12:45 +0100 |
| Message-ID | <hbut9i-vn5e3.ln1@hergen.spdns.de> |
| In reply to | #535765 |
Am 29.12.21 um 11:57 schrieb Ulf Kutzner: > Dr. Joachim Neudert schrieb am Mittwoch, 29. Dezember 2021 um 11:42:52 UTC+1: >> said he accepted that the >> woman had a genuine fear, but he did not believe it met the criteria for >> a “philosophical belief” that would be protected under section 10 of the >> Equality Act 2010. > > Nun, Weltanschauung ist eine solche Arbeitsverweigerung nach hiesigem > Recht wohl auch nicht. Durchaus interessant ist allerdings die Frage, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen eine mit Corona-Ängsten begründete Arbeitsverweigerung hätte. Für eine Abmahnung wird es gewiss reichen, ebenso für ein Aussetzen der Lohn-/Gehaltszahlung. Aber reicht es auch für die Kündigung? Oder ist der AG verpflichtet, zuvor alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, um den Ängsten durch veränderte Arbeitsbedingungen (Homeoffice, räumlich abgesonderter Arbeitsplatz, flexibler Arbeitsbeginn, etc.) zu begegnen? Und falls es zur Kündigung reicht, bliebe es dabei, oder steht dem AG trotz "unzumutbarer Arbeitsbedingungen" auch noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags zu?
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| From | Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> |
|---|---|
| Date | 2021-12-29 15:44 +0000 |
| Message-ID | <pan$adab2$411116aa$82b94c0e$b1ca70db@news.marquee-moon.de> |
| In reply to | #535785 |
Am Wed, 29 Dec 2021 12:45:21 +0100 schrieb Hergen Lehmann: > Am 29.12.21 um 11:57 schrieb Ulf Kutzner: > >> Dr. Joachim Neudert schrieb am Mittwoch, 29. Dezember 2021 um 11:42:52 UTC+1: >>> said he accepted that the >>> woman had a genuine fear, but he did not believe it met the criteria for >>> a “philosophical belief” that would be protected under section 10 of the >>> Equality Act 2010. >> >> Nun, Weltanschauung ist eine solche Arbeitsverweigerung nach hiesigem >> Recht wohl auch nicht. > > Durchaus interessant ist allerdings die Frage, welche arbeitsrechtlichen > Konsequenzen eine mit Corona-Ängsten begründete Arbeitsverweigerung hätte. > Nun, wenn man tatsächlich da eine Angststörung hat, meldet man sich natürlich erst mal krank und macht eine Therapie. > Für eine Abmahnung wird es gewiss reichen, ebenso für ein Aussetzen der > Lohn-/Gehaltszahlung. > > Aber reicht es auch für die Kündigung? Oder ist der AG verpflichtet, > zuvor alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, um den Ängsten > durch veränderte Arbeitsbedingungen (Homeoffice, räumlich abgesonderter > Arbeitsplatz, flexibler Arbeitsbeginn, etc.) zu begegnen? > Das kommt darauf an, ob der Arbeitgeber die gesetzlichen Mindeststandards einhält. Die kann man natürlich einfordern. > Und falls es zur Kündigung reicht, bliebe es dabei, oder steht dem AG > trotz "unzumutbarer Arbeitsbedingungen" auch noch Schadensersatz wegen > Nichterfüllung des Vertrags zu? Und umgekehrt?
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| From | Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> |
|---|---|
| Date | 2021-12-29 17:44 +0100 |
| Message-ID | <6sfu9i-fv8g3.ln1@hergen.spdns.de> |
| In reply to | #535811 |
Am 29.12.21 um 16:44 schrieb Markus Luft: > Am Wed, 29 Dec 2021 12:45:21 +0100 schrieb Hergen Lehmann: >> Durchaus interessant ist allerdings die Frage, welche arbeitsrechtlichen >> Konsequenzen eine mit Corona-Ängsten begründete Arbeitsverweigerung hätte. >> > Nun, wenn man tatsächlich da eine Angststörung hat, meldet man sich > natürlich erst mal krank und macht eine Therapie. Vor der AngstSTÖRUNG kommt erst einmal die berechtigte Angst. Zum Beispiel, wenn der AN jeden morgen zur Stoßzeit in berstend vollen öffentlichen Verkehrsmitteln zum Dienst fahren muss, weil der AG auf Anwesenheit und starren Arbeitszeiten beharrt. >> Aber reicht es auch für die Kündigung? Oder ist der AG verpflichtet, >> zuvor alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, um den Ängsten >> durch veränderte Arbeitsbedingungen (Homeoffice, räumlich abgesonderter >> Arbeitsplatz, flexibler Arbeitsbeginn, etc.) zu begegnen? >> > Das kommt darauf an, ob der Arbeitgeber die gesetzlichen > Mindeststandards einhält. Die kann man natürlich einfordern. Gibt es denn inzwischen verbindliche Mindeststandards? Meines Wissen sind die meisten betrieblichen Schutzmaßnahmen nach wie vor nur "empfohlen" oder "wenn möglich", was sich natürlich beliebig dehnen lässt. Selbst 3G kam reichlich spät und ist wenig überzeugend, wenn man dank Flurfunk weiß, das der Kollege am Schreibtisch gegenüber oder gar der mit der Kontrolle beauftragte Vorgesetzte Querdenker sind... >> Und falls es zur Kündigung reicht, bliebe es dabei, oder steht dem AG >> trotz "unzumutbarer Arbeitsbedingungen" auch noch Schadensersatz wegen >> Nichterfüllung des Vertrags zu? > > Und umgekehrt? Natürlich auch umgekehrt - was ist, wenn der AN sich auf der Arbeit oder dem Weg dorthin angesteckt hat und unter Folgeschäden leidet, obwohl die Anwesenheit nicht wirklich notwendig, sondern nur dem Kontrollwahn des Vorgesetzten zu verdanken war? Gibt's zu dem Thema schon Urteile?
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| From | Lars Gebauer <lgebauer@live.de> |
|---|---|
| Date | 2021-12-29 18:33 +0100 |
| Message-ID | <sqi619$3ks$2@dont-email.me> |
| In reply to | #535821 |
Am 29.12.2021 um 17:44 schrieb Hergen Lehmann: > Am 29.12.21 um 16:44 schrieb Markus Luft: >> Am Wed, 29 Dec 2021 12:45:21 +0100 schrieb Hergen Lehmann: >>> Durchaus interessant ist allerdings die Frage, welche arbeitsrechtlichen >>> Konsequenzen eine mit Corona-Ängsten begründete Arbeitsverweigerung >>> hätte. >>> >> Nun, wenn man tatsächlich da eine Angststörung hat, meldet man sich >> natürlich erst mal krank und macht eine Therapie. > > Vor der AngstSTÖRUNG kommt erst einmal die berechtigte Angst. Ach was, nein. Irrationale Ängste entwickeln sich viel besser zu ausgewachsenen Psychosen. -- هرگز گربه خود را مجبور به معاشرت با انسانها، سگها یا سایر گربهها نکنید
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| From | Lars Gebauer <lgebauer@live.de> |
|---|---|
| Date | 2021-12-29 17:44 +0100 |
| Message-ID | <sqi35b$hi3$1@dont-email.me> |
| In reply to | #535785 |
Am 29.12.2021 um 12:45 schrieb Hergen Lehmann: > Und falls es zur Kündigung reicht, bliebe es dabei, Ja. > oder steht dem AG > trotz "unzumutbarer Arbeitsbedingungen" auch noch Schadensersatz wegen > Nichterfüllung des Vertrags zu? Nein. Ein Arbeitsvertrag ist typischerweise ein Dienstvertrag. Da schuldet der Arbeitnehmer die vereinbarte Arbeitszeit - aber kein konkretes Arbeitsergebnis. Anders beim Werkvertrag. Aber solche Konstrukte dürften für Arbeitnehmer die extreme Ausnahme sein. -- هرگز گربه خود را مجبور به معاشرت با انسانها، سگها یا سایر گربهها نکنید
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| From | Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> |
|---|---|
| Date | 2021-12-29 09:18 -0800 |
| Message-ID | <9d80e8a8-9361-4773-b694-cd203d5136abn@googlegroups.com> |
| In reply to | #535819 |
Lars Gebauer schrieb am Mittwoch, 29. Dezember 2021 um 17:42:21 UTC+1: > Am 29.12.2021 um 12:45 schrieb Hergen Lehmann: > > Und falls es zur Kündigung reicht, bliebe es dabei, > Ja. > > oder steht dem AG > > trotz "unzumutbarer Arbeitsbedingungen" auch noch Schadensersatz wegen > > Nichterfüllung des Vertrags zu? > Nein. Ein Arbeitsvertrag ist typischerweise ein Dienstvertrag. Da > schuldet der Arbeitnehmer die vereinbarte Arbeitszeit - aber kein > konkretes Arbeitsergebnis. Bitte am Beispiel Chauffeur, Linienpilot etc. erläutern. Liegen auf Straße und Startbahn drei Meter Schnee, hast Du im Ergebnis recht, sonst aber werden eben die Bemühungen geschuldet.
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| From | Goetz Schultz <ng.expire1225@goetz.co.uk> |
|---|---|
| Date | 2021-12-29 12:15 +0000 |
| Message-ID | <sqhjfm$8vl$1@dont-email.me> |
| In reply to | #535764 |
On 29/12/2021 10:42, Dr. Joachim Neudert wrote:
> Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden.
> Allerdings gibt es keinen anerkannten Glauben "Ich glaube ich fürchte
> mich vor Corona und komme deswegen b.a.W. nicht mehr in die Arbeit":
>
>
> "A fear of catching Covid-19 is not a protected belief under the
> Equality Act, a judge has ruled, after a woman claimed she was
> discriminated against by her employer when she refused to go into work
> during the pandemic.
>
> A tribunal held in Manchester this month heard that the claimant refused
> to return to her workplace in July 2020 because she had a “genuine fear”
> of contracting coronavirus and passing it on to her partner, who was at
> high risk of becoming seriously unwell.
>
> Neither the woman nor her employer were named in the judgment.
>
Da kenne ich ein paar in Manchester die sich eher den Arm abhacken
lassen als Leute von zu Hause arbeiten zu lassen. Da schien auch weniger
ein Problem für die Leute gewesen zu sein, die waren seit Jahren da.
Meine Zeit kann in Monaten gezählt werden.
Aber im obigen Fall weiss man zu wenig - ist es ein Bürojob, Fabrik,
Einzelhandel ...
> In a statement given to the tribunal, the worker said her employer had
> refused to pay her and she had suffered financial detriment as a result.
>
Und das ist überraschend?
> She said:
>
> I claim this was discrimination on the grounds of this belief in regard
> to coronavirus and the danger from it to public health. This was at the
> time of the start of the second wave of Covid-19 and the huge increase
> in cases of the virus throughout the country.
>
> Asked what her belief was, she told the tribunal: “A fear of catching
> Covid-19 and a need to protect myself and others.”
>
Die Angst habe ich auch wenn ich vor die Tür gehe. Da muss man abwägen
wie wichtig das Eine oder Andere ist. 100% Sicherheit gibt es nicht -
das ist Utopie.
> In his ruling, the employment judge Mark Leach said he accepted that the
> woman had a genuine fear, but he did not believe it met the criteria for
> a “philosophical belief” that would be protected under section 10 of the
> Equality Act 2010.
>
Erinnert mich an den Veganer der ähnliche Ansichten hatte und meinte es
wäre ein Religion. Weiss jetzt gar nicht mehr was mit dem passiert ist ...
>
> https://www.theguardian.com/world/live/2021/dec/29/covid-news-live-infections-hit-record-highs-across-europe-south-africa-reinstates-contact-tracing-and-isolation
>
--
Cheers,
G.
Quis custodiet ipsos custodes?
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| From | Markus Luft <01-2021@news.marquee-moon.de> |
|---|---|
| Date | 2021-12-29 15:35 +0000 |
| Message-ID | <pan$76605$656769a1$bbb53234$9d2807d4@news.marquee-moon.de> |
| In reply to | #535764 |
Am Wed, 29 Dec 2021 11:42:50 +0100 schrieb Dr. Joachim Neudert: > Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden. > Allerdings gibt es keinen anerkannten Glauben "Ich glaube ich fürchte > mich vor Corona und komme deswegen b.a.W. nicht mehr in die Arbeit": > Nun ja, bist Du da eine Kirche gegründet hast und die auch offiziell anerkannt wurde, ist die Pandemie ja wohl hoffentlich vorbei. ;-) Das die Pastafari immer noch nicht anerkannt wurden, ist allerdings skandalös und ich prangere das an! Es gibt da allerdings schon Möglichkeiten nicht zur Arbeit zu kommen. Zur Zeit kann man wenn möglich eben ins HO gehen, man muß ja sogar. Mir ist mal in Zusammenhang mit einer rechtswidrigen "Erleichterungsregel" geraten worden mich krank zu melden und bis ich wieder zurück bin, hätte man das ja wohl hoffentlich vom Tisch. Es kam dann aber anders, man hat diese Regel nicht befolgt. Pandemie hin oder her, Arbeitgeber waren schon immer zu einem Infektionsschutz verpflichtet. Persönlich kann man das Risiko eines schweren Verlaufs aber minimieren. Manche tun mir aber wirklich sehr leid, weil die unter Bedingungen arbeiten, die eine Infektion ja schon fast garantieren. Dazu gehören aber auch immer zwei. Einer der das macht und einer der sich das gefallen läßt. Da haben wir Mindeststandards.
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| From | Lothar Kimmeringer <news201705@kimmeringer.de> |
|---|---|
| Date | 2021-12-30 12:15 +0100 |
| Message-ID | <12opmtwdjwj2r$.dlg@kimmeringer.de> |
| In reply to | #535809 |
Markus Luft wrote:
> Deren Verfassungsbeschwerde ist interessant.
> <https://weltanschauungsrecht.de/verfassungsbeschwerde-piratenkopftuch-personalausweis>
Durchaus, vor allem die Vorstellung der Behoerden, Religionen
duerften keinen Spass machen und beduerfen einer "inneren
Logik und Richtigkeit". Ich finde, letzteres sollte tatsaechlich
mal als Massstab an saemtliche derzeit von denen als Religion
akzeptierten Konzepte angewendet werden.
Der Nachweis der Allmaechtigkeit Gottes ohne irgendwelche
Zirkelschluesse wuerde mich ehrlich interessieren.
Gruesse, Lothar
--
Lothar Kimmeringer E-Mail: spamfang@kimmeringer.de
PGP-encrypted mails preferred (Key-ID: 0x8BC3CD81)
Always remember: The answer is forty-two, there can only be wrong
questions!
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| From | "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> |
|---|---|
| Date | 2021-12-30 12:29 +0100 |
| Message-ID | <sqk56a$an5$1@solani.org> |
| In reply to | #535953 |
Am 30.12.21 um 12:15 schrieb Lothar Kimmeringer: > Markus Luft wrote: > >> Deren Verfassungsbeschwerde ist interessant. >> <https://weltanschauungsrecht.de/verfassungsbeschwerde-piratenkopftuch-personalausweis> > > Durchaus, vor allem die Vorstellung der Behoerden, Religionen > duerften keinen Spass machen und beduerfen einer "inneren > Logik und Richtigkeit". Ich finde, letzteres sollte tatsaechlich > mal als Massstab an saemtliche derzeit von denen als Religion > akzeptierten Konzepte angewendet werden. > > Der Nachweis der Allmaechtigkeit Gottes ohne irgendwelche > Zirkelschluesse wuerde mich ehrlich interessieren. > Der ist zum einen nicht erforderlich, zum anderen reicht der Nachweis der "inneren Logik" offenbar schon aus: Ein Zirkelschluß ist also legitim. Klar, den Pastafari wird das fehlende Gewohnheitsrecht zum Nachteil gelangen. Wenn sie sich auch mal 2000 Jahre in der Branche gehalten haben, wird man sie steuerlich akzeptieren müssen. Gruß Joachim -- Bitt um Vrzihung, di Tast " " klmmt manchmal...
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| From | Michael Bode <m.g.bode@web.de> |
|---|---|
| Date | 2021-12-30 13:40 +0100 |
| Message-ID | <j35nlnF8sh2U3@mid.individual.net> |
| In reply to | #535954 |
"Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> writes: > Am 30.12.21 um 12:15 schrieb Lothar Kimmeringer: >> Markus Luft wrote: >> >>> Deren Verfassungsbeschwerde ist interessant. >>> <https://weltanschauungsrecht.de/verfassungsbeschwerde-piratenkopftuch-personalausweis> >> >> Durchaus, vor allem die Vorstellung der Behoerden, Religionen >> duerften keinen Spass machen und beduerfen einer "inneren >> Logik und Richtigkeit". Ich finde, letzteres sollte tatsaechlich >> mal als Massstab an saemtliche derzeit von denen als Religion >> akzeptierten Konzepte angewendet werden. >> >> Der Nachweis der Allmaechtigkeit Gottes ohne irgendwelche >> Zirkelschluesse wuerde mich ehrlich interessieren. >> > > Der ist zum einen nicht erforderlich, zum anderen reicht der Nachweis > der "inneren Logik" offenbar schon aus: Ein Zirkelschluß ist also > legitim. > > Klar, den Pastafari wird das fehlende Gewohnheitsrecht zum Nachteil > gelangen. Wenn sie sich auch mal 2000 Jahre in der Branche gehalten > haben, wird man sie steuerlich akzeptieren müssen. Wenn sie ernst genommen werden wollen, müssen sie mal irgendwas ernsthaftes machen. Ein Kreuzzug, Dschihad, Hexenverbrennungen, Folter sind alles bewährte Mittel.
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| From | Peter Veith <veith@snafu.de> |
|---|---|
| Date | 2021-12-30 13:48 +0100 |
| Message-ID | <sqk9r9$ojh$1@dont-email.me> |
| In reply to | #535972 |
Am 30.12.2021 um 13:40 schrieb Michael Bode: > "Dr. Joachim Neudert" writes: >> Klar, den Pastafari wird das fehlende Gewohnheitsrecht zum Nachteil >> gelangen. Wenn sie sich auch mal 2000 Jahre in der Branche gehalten >> haben, wird man sie steuerlich akzeptieren müssen. > > Wenn sie ernst genommen werden wollen, müssen sie mal irgendwas > ernsthaftes machen. Ein Kreuzzug, Dschihad, Hexenverbrennungen, Folter > sind alles bewährte Mittel. ACK Kinderschändungen würde ich noch ergänzen wollen. Ich hatte "Paul" schon früher nahegelegt, solche Ereignisse erzählerisch und öffentlichkeitswirksam in die (DDR-) Vergangenheit zu verlegen. Irgendwas mit "Stasi", dann klappt das mit der bundesdeutschen Akzeptanz schneller als sie "Spaghetti" sagen können. Veith -- Richtig ist das, was offiziell beschlossen wurde. http://ddr-luftwaffe.blogspot.com
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| From | Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> |
|---|---|
| Date | 2021-12-30 05:18 -0800 |
| Message-ID | <9716d72b-5b51-49a6-a484-bcac5b571f82n@googlegroups.com> |
| In reply to | #535973 |
Peter Veith schrieb am Donnerstag, 30. Dezember 2021 um 13:48:43 UTC+1: > Am 30.12.2021 um 13:40 schrieb Michael Bode: > > "Dr. Joachim Neudert" writes: > >> Klar, den Pastafari wird das fehlende Gewohnheitsrecht zum Nachteil > >> gelangen. Wenn sie sich auch mal 2000 Jahre in der Branche gehalten > >> haben, wird man sie steuerlich akzeptieren müssen. > > > > Wenn sie ernst genommen werden wollen, müssen sie mal irgendwas > > ernsthaftes machen. Ein Kreuzzug, Dschihad, Hexenverbrennungen, Folter > > sind alles bewährte Mittel. > ACK Das schaffen nur etablierte Religionen. Religionsgründen und ihre frühen Anhänger über einige Generationen haben es wahrlich schwer, denn sie erleiden dann eher Folterungen durch Anhänger vorbestehender Religionen, als daß sie auch nur in die Verlegenheit kämen, solche Mißhandlungen größeren Ausmaßes anordnen zu können. Etwaigen Widerspruch zu Allmacht vermag ich nicht gut aufzuklären. Gut, in einem Fall soll es geholfen haben, daß sich ein Religionsgründer als Heerführer betätigt. Gruß, ULF
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| From | "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> |
|---|---|
| Date | 2021-12-30 18:22 +0100 |
| Message-ID | <sqkps5$oie$2@solani.org> |
| In reply to | #535972 |
Am 30.12.21 um 13:40 schrieb Michael Bode: >> Klar, den Pastafari wird das fehlende Gewohnheitsrecht zum Nachteil >> gelangen. Wenn sie sich auch mal 2000 Jahre in der Branche gehalten >> haben, wird man sie steuerlich akzeptieren müssen. > Wenn sie ernst genommen werden wollen, müssen sie mal irgendwas > ernsthaftes machen. Ein Kreuzzug, Dschihad, Hexenverbrennungen, Folter > sind alles bewährte Mittel. Ja, das stimmt schon. Ohne Eiferer und Exzesse wird so eine Neugründung einfach nicht wahrgenommen.
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| From | Hermann Riemann <nospam.ng@hermann-riemann.de> |
|---|---|
| Date | 2021-12-29 16:42 +0100 |
| Message-ID | <j33dudFqhroU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #535764 |
Am 29.12.21 um 11:42 schrieb Dr. Joachim Neudert:
> Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden.
Wie ist das mit dem Glauben,
dass Herwigs GroßKleinschreibung gut und nützlich ist?
Hermann
fragend ob das auch für andere Glaubensrichtungen
in diversen newsgroups gilt
--
http://www.hermann-riemann.de
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| From | Herwig <herwig.huener@t-online.de> |
|---|---|
| Date | 2021-12-30 17:22 -0800 |
| Message-ID | <b824d050-b129-45f2-8d8b-ed7798c755a1n@googlegroups.com> |
| In reply to | #535810 |
2021-12-31 02:23:00 +0100 > ... > > Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden. > Wie ist das mit dem Glauben, > dass Herwigs GroßKleinschreibung gut und nützlich ist? Du hast da GlaubensFreiheit - wie jeder andere auch. Und diese Freiheit ist durch *weltliche* Macht geschützt. Oder kennst Du eine Religion, die GlaubensFreiheit und Toleranz gegenüber Andersgläubigen propagiert? Allerdings musst Du Deine Aussage präzisieren - "nützlich für wen?" Ich glaube an die Guillotine. Sie hat mitgeholfen, der Welt das Prinzip RechtsStaat nahe zu bringen - und vielleicht muss sie das noch einmal tun. Herwig
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| From | Gerrit Heitsch <gerrit@laosinh.s.bawue.de> |
|---|---|
| Date | 2021-12-29 18:12 +0100 |
| Message-ID | <sqi4t6$nir$3@news.bawue.net> |
| In reply to | #535764 |
On 12/29/21 6:07 PM, Gerald Gruner wrote: > Dr. Joachim Neudert schrieb am 29.12.21: > >> Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden. >> Allerdings gibt es keinen anerkannten Glauben "Ich glaube ich fürchte >> mich vor Corona und komme deswegen b.a.W. nicht mehr in die Arbeit": >> >> "A fear of catching Covid-19 is not a protected belief under the >> Equality Act, a judge has ruled, after a woman claimed she was >> discriminated against by her employer when she refused to go into work >> during the pandemic. > > Hmm, aber was, wenn man einer Religion angehört, die bestimmte medizinische > Behandlungen verbietet? (AFAIK dürfen z.B. Zeugen Jehovas keine > Bluttransfusionen bekommen.) > Was, wenn die religiöse Überzeugung Impfungen verbietet? Welche wäre das denn? Gerrit
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