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Groups > ger.ct > #530524 > unrolled thread
| Started by | Martin Τrautmann <t-usenet@gmx.net> |
|---|---|
| First post | 2021-11-27 11:52 +0100 |
| Last post | 2021-11-28 10:55 +0100 |
| Articles | 14 — 7 participants |
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[Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer Martin Τrautmann <t-usenet@gmx.net> - 2021-11-27 11:52 +0100
Re: [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2021-11-27 11:58 +0100
Re: [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer Martin Τrautmann <t-usenet@gmx.net> - 2021-11-27 12:06 +0100
Re: [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2021-11-27 12:18 +0100
Re: [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-11-27 12:23 +0100
Re: [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2021-11-27 12:31 +0100
Re: [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-11-27 12:49 +0100
Re: [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2021-11-27 05:14 -0800
Re: [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2021-11-27 13:39 +0000
Re: [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer Carlo XYZ <carloxyz@invalid.invalid> - 2021-11-27 18:46 +0100
Re: [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer Martin Τrautmann <t-usenet@gmx.net> - 2021-11-27 12:54 +0100
Re: [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-11-27 13:16 +0100
Re: [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-11-27 18:41 +0100
Re: [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer markus philippi <markusphi.news@solinetcafe.org> - 2021-11-28 10:55 +0100
| From | Martin Τrautmann <t-usenet@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2021-11-27 11:52 +0100 |
| Subject | [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer |
| Message-ID | <slrnsq43ff.l1h.t-usenet@ID-685.user.individual.de> |
Hallo, dahier nun 2G+ gilt: wie lange ist denn die Gütigkeitsdauer eines Schnelltests? Beispiel: eine Veranstaltung läuft von 16 bis 18 Uhr. Reicht dann ein Schnelltest am Vortag nach 16 Uhr, weil dieser 24 Stunden lang gilt und bei Betreten der Veranstaltung gültig ist? Oder darf der Schnelltest erst nach 18 Uhr vom Vortag sein, weil er über die gesamte Dauer der Veranstaltung hinweg gültig sein muss? Wo findet sich die genaue Auslegung, was die Verordnung nun bedeutet? Schönen Gruß Martin
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| From | Michael Bode <m.g.bode@web.de> |
|---|---|
| Date | 2021-11-27 11:58 +0100 |
| Message-ID | <j0ehavFi4edU2@mid.individual.net> |
| In reply to | #530524 |
Martin Τrautmann <t-usenet@gmx.net> writes: > Hallo, > > dahier nun 2G+ gilt: wie lange ist denn die Gütigkeitsdauer eines > Schnelltests? > > Beispiel: eine Veranstaltung läuft von 16 bis 18 Uhr. > > Reicht dann ein Schnelltest am Vortag nach 16 Uhr, weil dieser 24 > Stunden lang gilt und bei Betreten der Veranstaltung gültig ist? > > Oder darf der Schnelltest erst nach 18 Uhr vom Vortag sein, weil er über > die gesamte Dauer der Veranstaltung hinweg gültig sein muss? > > Wo findet sich die genaue Auslegung, was die Verordnung nun bedeutet? Und was ist, wenn die überziehen und man erst um 18:05 raus kommt?
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| From | Martin Τrautmann <t-usenet@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2021-11-27 12:06 +0100 |
| Message-ID | <slrnsq448q.l1h.t-usenet@ID-685.user.individual.de> |
| In reply to | #530526 |
On Sat, 27 Nov 2021 11:58:39 +0100, Michael Bode wrote: > Martin Τrautmann <t-usenet@gmx.net> writes: > >> Hallo, >> >> dahier nun 2G+ gilt: wie lange ist denn die Gütigkeitsdauer eines >> Schnelltests? >> >> Beispiel: eine Veranstaltung läuft von 16 bis 18 Uhr. >> >> Reicht dann ein Schnelltest am Vortag nach 16 Uhr, weil dieser 24 >> Stunden lang gilt und bei Betreten der Veranstaltung gültig ist? >> >> Oder darf der Schnelltest erst nach 18 Uhr vom Vortag sein, weil er über >> die gesamte Dauer der Veranstaltung hinweg gültig sein muss? >> >> Wo findet sich die genaue Auslegung, was die Verordnung nun bedeutet? > > Und was ist, wenn die überziehen und man erst um 18:05 raus kommt? Fußballspiel in der Verlängerung - alle verlassen fluchtartig das Stadion... Keine Zugaben im Konzert. Coitus Interruptus im Bordell. Sie wussten, warum sie 2G+ nicht in Öffis wollten - sonst müsste der ICE auf freier Strecke halten, weil sich wegen Verspätungen das Zeitfenster schloss.
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| From | Michael Bode <m.g.bode@web.de> |
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| Date | 2021-11-27 12:18 +0100 |
| Message-ID | <j0eifiFi4edU3@mid.individual.net> |
| In reply to | #530529 |
Martin Τrautmann <t-usenet@gmx.net> writes: > On Sat, 27 Nov 2021 11:58:39 +0100, Michael Bode wrote: >> Martin Τrautmann <t-usenet@gmx.net> writes: >> >>> Hallo, >>> >>> dahier nun 2G+ gilt: wie lange ist denn die Gütigkeitsdauer eines >>> Schnelltests? >>> >>> Beispiel: eine Veranstaltung läuft von 16 bis 18 Uhr. >>> >>> Reicht dann ein Schnelltest am Vortag nach 16 Uhr, weil dieser 24 >>> Stunden lang gilt und bei Betreten der Veranstaltung gültig ist? >>> >>> Oder darf der Schnelltest erst nach 18 Uhr vom Vortag sein, weil er über >>> die gesamte Dauer der Veranstaltung hinweg gültig sein muss? >>> >>> Wo findet sich die genaue Auslegung, was die Verordnung nun bedeutet? >> >> Und was ist, wenn die überziehen und man erst um 18:05 raus kommt? > > Fußballspiel in der Verlängerung - alle verlassen fluchtartig das > Stadion... Keine Zugaben im Konzert. Coitus Interruptus im Bordell. > > Sie wussten, warum sie 2G+ nicht in Öffis wollten - sonst müsste der ICE > auf freier Strecke halten, weil sich wegen Verspätungen das Zeitfenster > schloss. Mit 3G haben sie aber das gleiche Problem. Am Gültigkeitsende des Tests ist der Passagier verpflichtet, die Notbremse zu betätigen.
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> |
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| Date | 2021-11-27 12:23 +0100 |
| Message-ID | <snt4fa$1ri$5@tota-refugium.de> |
| In reply to | #530524 |
Am 27.11.2021 um 11:52 schrieb Martin Τrautmann: > dahier nun 2G+ gilt: wie lange ist denn die Gütigkeitsdauer eines > Schnelltests? Eigentlich ist es klar: PCR-Tests sind vom Zeitpunkt der Probenentnahme an 48 Stunden lang gültig, Schnelltests sind vom Zeitpunkt der Probenentnahme an 24 Stunden lang gültig. Die Probleme fangen aber jetzt erst an. > Beispiel: eine Veranstaltung läuft von 16 bis 18 Uhr. > > Reicht dann ein Schnelltest am Vortag nach 16 Uhr, weil dieser 24 > Stunden lang gilt und bei Betreten der Veranstaltung gültig ist? > > Oder darf der Schnelltest erst nach 18 Uhr vom Vortag sein, weil er über > die gesamte Dauer der Veranstaltung hinweg gültig sein muss? > > Wo findet sich die genaue Auslegung, was die Verordnung nun bedeutet? Nirgendwo, an solche Details hat niemand gedacht. Wahrscheinlich muss der Test über die gesamte Zeit der Veranstaltung gültig sein, alles andere wäre ja relativ sinnbefreit. Aber so wirklich amtlich festgelegt steht das nirgendwo. -- Stephan 🟢🟢🟢
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| From | Michael Bode <m.g.bode@web.de> |
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| Date | 2021-11-27 12:31 +0100 |
| Message-ID | <j0ej85Fi4edU5@mid.individual.net> |
| In reply to | #530533 |
Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> writes: > Am 27.11.2021 um 11:52 schrieb Martin Τrautmann: > >> dahier nun 2G+ gilt: wie lange ist denn die Gütigkeitsdauer eines >> Schnelltests? > > Eigentlich ist es klar: PCR-Tests sind vom Zeitpunkt der Probenentnahme > an 48 Stunden lang gültig, Schnelltests sind vom Zeitpunkt der > Probenentnahme an 24 Stunden lang gültig. > > Die Probleme fangen aber jetzt erst an. > >> Beispiel: eine Veranstaltung läuft von 16 bis 18 Uhr. >> >> Reicht dann ein Schnelltest am Vortag nach 16 Uhr, weil dieser 24 >> Stunden lang gilt und bei Betreten der Veranstaltung gültig ist? >> >> Oder darf der Schnelltest erst nach 18 Uhr vom Vortag sein, weil er über >> die gesamte Dauer der Veranstaltung hinweg gültig sein muss? >> >> Wo findet sich die genaue Auslegung, was die Verordnung nun bedeutet? > > Nirgendwo, an solche Details hat niemand gedacht. Wahrscheinlich muss > der Test über die gesamte Zeit der Veranstaltung gültig sein, alles > andere wäre ja relativ sinnbefreit. Aber so wirklich amtlich festgelegt > steht das nirgendwo. Dann müsste aber am Ausgang kontrolliert werden, nicht am Eingang.
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> |
|---|---|
| Date | 2021-11-27 12:49 +0100 |
| Message-ID | <snt60u$1ri$6@tota-refugium.de> |
| In reply to | #530534 |
Am 27.11.2021 um 12:31 schrieb Michael Bode: > Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> writes: > >> Am 27.11.2021 um 11:52 schrieb Martin Τrautmann: >> >>> dahier nun 2G+ gilt: wie lange ist denn die Gütigkeitsdauer eines >>> Schnelltests? >> >> Eigentlich ist es klar: PCR-Tests sind vom Zeitpunkt der Probenentnahme >> an 48 Stunden lang gültig, Schnelltests sind vom Zeitpunkt der >> Probenentnahme an 24 Stunden lang gültig. >> >> Die Probleme fangen aber jetzt erst an. >> >>> Beispiel: eine Veranstaltung läuft von 16 bis 18 Uhr. >>> >>> Reicht dann ein Schnelltest am Vortag nach 16 Uhr, weil dieser 24 >>> Stunden lang gilt und bei Betreten der Veranstaltung gültig ist? >>> >>> Oder darf der Schnelltest erst nach 18 Uhr vom Vortag sein, weil er über >>> die gesamte Dauer der Veranstaltung hinweg gültig sein muss? >>> >>> Wo findet sich die genaue Auslegung, was die Verordnung nun bedeutet? >> >> Nirgendwo, an solche Details hat niemand gedacht. Wahrscheinlich muss >> der Test über die gesamte Zeit der Veranstaltung gültig sein, alles >> andere wäre ja relativ sinnbefreit. Aber so wirklich amtlich festgelegt >> steht das nirgendwo. > > Dann müsste aber am Ausgang kontrolliert werden, nicht am Eingang. Streng genommen dann am Ein- und Ausgang. Dann kommt keiner ungetestet rein und wer ungetestet raus will, der wird verhaftet. Bei der Regelung 3G in Bussen und Bahnen hat es die Bundesregierung genauer definiert: "Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen" https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/buerokratieabbau/3g-regel-in-bus-und-bahn-1983736 Das könnte man als Indiz werten, dass auch bei Veranstaltungen nur der Veranstaltungsbeginn maßgeblich ist. Andererseits ist das eine Bundesregelung, die Regelungen der Länder müssen ja nicht identisch sein. NRW schreibt nur "2G-plus-Regel in Einrichtungen mit hohem Infektionsgeschehen Der Besuch von Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Karnevalsfeiern und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können. Dieser kann in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Gleiche Regelung gilt für die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen." https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-ab-24-november-2021 Da muss man jetzt wieder raten, ob "zu Beginn" oder "bis zum Ende" gemeint sind. Zum Mond fliegen können sie, aber Verordnungen klar und eindeutig zu schreiben, das ist nicht möglich. -- Stephan 🟢🟢🟢
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| From | Herwig <herwig.huener@t-online.de> |
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| Date | 2021-11-27 05:14 -0800 |
| Message-ID | <433e0c21-1be9-4fac-b64d-fdd6654a7ffcn@googlegroups.com> |
| In reply to | #530540 |
2021-11-27 14:14:14 +0100 > ... > Zum Mond fliegen können sie, aber Verordnungen klar und eindeutig zu > schreiben, das ist nicht möglich. Es ist nicht hilfreich, Verordnungen und Dokumentationen klar und eindeutig zu beschreiben. Zu der Zeit, als ich die AlleinVerantwortung für Cobol-Compiler aus den Unix-Kisten von FSC hatte - mehr als einen MitArbeiter für das Thema gab der GeschäftErfolg nicht mehr her - war es eine meiner HauptTätigkeiten, Kunden die relevanten Abschnitte aus den GebrauchsAnleitungen noch einmal vorzulesen. Und dabei höflich zu bleiben. Herwig
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| From | Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> |
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| Date | 2021-11-27 13:39 +0000 |
| Message-ID | <sntcdk$hak$1@solani.org> |
| In reply to | #530550 |
Herwig <herwig.huener@t-online.de> wrote: > 2021-11-27 14:14:14 +0100 > >> ... > >> Zum Mond fliegen können sie, aber Verordnungen klar und eindeutig zu >> schreiben, das ist nicht möglich. > > Es ist nicht hilfreich, Verordnungen und Dokumentationen klar > und eindeutig zu beschreiben. Zu der Zeit, als ich die AlleinVerantwortung > für Cobol-Compiler aus den Unix-Kisten von FSC hatte - mehr als einen > MitArbeiter für das Thema gab der GeschäftErfolg nicht mehr her - > war es eine meiner HauptTätigkeiten, Kunden die relevanten Abschnitte > aus den GebrauchsAnleitungen noch einmal vorzulesen. Und dabei > höflich zu bleiben. > > Herwig > > > Es ist mir ein vollständiges Rätsel, wie die Amerikaner unseren Vorsprung bei Computern und Elektronengehirnen einholen konnten. Sind Dir mal irgendwelche Hinweise auf mögliche Spionage aufgefallen? -- please forgive my iPhone typos
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| From | Carlo XYZ <carloxyz@invalid.invalid> |
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| Date | 2021-11-27 18:46 +0100 |
| Message-ID | <sntqu9$fqj$1@dont-email.me> |
| In reply to | #530556 |
Hermann Riemann schrieb am 27.11.21 um 15:43: > Am 27.11.21 um 14:39 schrieb Dr. Joachim Neudert: > >> Es ist mir ein vollständiges Rätsel, wie die Amerikaner unseren Vorsprung >> bei Computern und Elektronengehirnen einholen konnten. > > Zuse war ein Einzelkämpfer. Ist dir in den Sinn gekommen, dass dein Vorredner sich an Ironie versucht haben könnte? Auch Zuse hatte Mitarbeiter bzw. Mitenthusiasten. In der Geschichte von "Computern und Elektronengehirnen" sind weiters u.a. Charles Babbage, Ada Lovelace, John von Neumann zu nennen - alle nicht von "uns". "Wir" hatten "Vorsprung" allenfalls in einzelnen Aspekten. > Die Deutschen wollten oft Perfektion, die anderen Brauchbarkeit > Siehe > Algol gegen Fortran > Lisp gegen Prolog > Pascal gegen C Komisch, keins dieser sechs zählt zu "unserem Vorsprung". John McCarthy (Lisp) ist Amerikaner, Niklaus Wirth (Pascal) ist Schweizer, Brian Kernighan und Dennis Ritchie (C) stammen aus Kanada/USA, John W. Backus (Fortran)aus USA, und Alain Colmerauer (Prolog) ist Franzose. Nur bei Algol 60 hat ein Deutscher maßgeblich mitgemischt (Friedrich W. Bauer). >> Sind Dir mal >> irgendwelche Hinweise auf mögliche Spionage aufgefallen? > > Wurde D nicht 1945 diesbezüglich enteignet? Im Gegenteil. Die O.G. wurde direkt aus den USA finanziert. <https://de.wikipedia.org/wiki/Organisation_Gehlen>
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| From | Martin Τrautmann <t-usenet@gmx.net> |
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| Date | 2021-11-27 12:54 +0100 |
| Message-ID | <slrnsq474j.l1h.t-usenet@ID-685.user.individual.de> |
| In reply to | #530533 |
On Sat, 27 Nov 2021 12:23:18 +0100, Stephan Bumberger wrote: > Am 27.11.2021 um 11:52 schrieb Martin Τrautmann: > >> dahier nun 2G+ gilt: wie lange ist denn die Gütigkeitsdauer eines >> Schnelltests? > > Eigentlich ist es klar: PCR-Tests sind vom Zeitpunkt der Probenentnahme > an 48 Stunden lang gültig, Schnelltests sind vom Zeitpunkt der > Probenentnahme an 24 Stunden lang gültig. OK, aber wenn du z.B. einen PCR-Test machst und nicht innerhalb von 36 Stunden das Ergebnis bekommst, dann wird das restliche Zeitfenster sehr schnell sehr klein. >> Wo findet sich die genaue Auslegung, was die Verordnung nun bedeutet? > > Nirgendwo, an solche Details hat niemand gedacht. Wahrscheinlich muss > der Test über die gesamte Zeit der Veranstaltung gültig sein, alles > andere wäre ja relativ sinnbefreit. Aber so wirklich amtlich festgelegt > steht das nirgendwo. Die Landesregierung BW @RegierungBW hat überraschend schnell reagiert: sie behaupten, es reicht die Gültigkeit bei Beginn. https://twitter.com/RegierungBW/status/1464552622036336643 Das ist einerseits sinnlos, wenn Symptome oder Weiterverbreitung sich erst im Laufe des Folgezeitraums entwickeln. Das ist aber andererseits konsequent in Hinblick auf sämtliche Reiseregeln, wo auch nur bei der Einreise der Nachweis verlangt wird und man dann nicht erst mal zwei Wochen in Quarantäne muss. https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsschutz/corona-faqs-betrieblicher-infektionsschutz.pdf?__blob=publicationFile&v=2 schreibt zu 3G: +++ Die Gültigkeit des Testnachweises muss zum Zeitpunkt der betrieblichen Zugangskontrolle gegeben sein. +++
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> |
|---|---|
| Date | 2021-11-27 13:16 +0100 |
| Message-ID | <snt7jm$1ri$7@tota-refugium.de> |
| In reply to | #530541 |
Am 27.11.2021 um 12:54 schrieb Martin Τrautmann: > On Sat, 27 Nov 2021 12:23:18 +0100, Stephan Bumberger wrote: >> Am 27.11.2021 um 11:52 schrieb Martin Τrautmann: >> >>> dahier nun 2G+ gilt: wie lange ist denn die Gütigkeitsdauer eines >>> Schnelltests? >> >> Eigentlich ist es klar: PCR-Tests sind vom Zeitpunkt der Probenentnahme >> an 48 Stunden lang gültig, Schnelltests sind vom Zeitpunkt der >> Probenentnahme an 24 Stunden lang gültig. > > OK, aber wenn du z.B. einen PCR-Test machst und nicht innerhalb von 36 > Stunden das Ergebnis bekommst, dann wird das restliche Zeitfenster sehr > schnell sehr klein. > >>> Wo findet sich die genaue Auslegung, was die Verordnung nun bedeutet? >> >> Nirgendwo, an solche Details hat niemand gedacht. Wahrscheinlich muss >> der Test über die gesamte Zeit der Veranstaltung gültig sein, alles >> andere wäre ja relativ sinnbefreit. Aber so wirklich amtlich festgelegt >> steht das nirgendwo. > > Die Landesregierung BW @RegierungBW hat überraschend schnell reagiert: > sie behaupten, es reicht die Gültigkeit bei Beginn. > > https://twitter.com/RegierungBW/status/1464552622036336643 Ausdrucken, speichern, was auch immer. Wenn jemand mosert, genau diesen Tweet zeigen. Problem erledigt. > Das ist einerseits sinnlos, wenn Symptome oder Weiterverbreitung sich > erst im Laufe des Folgezeitraums entwickeln. Das ist aber andererseits > konsequent in Hinblick auf sämtliche Reiseregeln, wo auch nur bei der > Einreise der Nachweis verlangt wird und man dann nicht erst mal zwei > Wochen in Quarantäne muss. Es wäre reiten des Amtsschimmels auf hohem Niveau. Leider beherrschen die diese Disziplin aber recht gut. Aber der Tweet der Landesregierung reicht, damit ist es abschließend klargestellt. Zumindest in the Länd. -- Stephan 🟢🟢🟢
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> |
|---|---|
| Date | 2021-11-27 18:41 +0100 |
| Message-ID | <sntqke$1ri$8@tota-refugium.de> |
| In reply to | #530533 |
Am 27.11.2021 um 18:05 schrieb markus philippi: > Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> wrote: > >> Eigentlich ist es klar: PCR-Tests sind vom Zeitpunkt der Probenentnahme >> an 48 Stunden lang gültig, Schnelltests sind vom Zeitpunkt der >> Probenentnahme an 24 Stunden lang gültig. > > Das Gesundheitsamt hier hat gerade seine eigene Interpretation: > 2G+ zum Eishockeyspiel Morgen nur mit tagesaktuellem Test - also nicht 24h > sondern ab Veranstaltungstag 0:00 Uhr. > > Nein es lies sich bisher nicht klären auf was man sich da bezieht, aber so > werden die Einlasskontrollen sein… Welches Bundesland denn? Nicht, dass mich noch irgendwas wundern würde. Hier bringen es die Ordnungsämter dreier Städte (alle selber Landkreis) fertig, ein und die selbe Corona-Schutzverordnung völlig unterschiedlich zu interpretieren. Neu in NRW: 2G+ gilt in "1. Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen, Tanzveranstaltungen einschließlich private Feiern mit Tanz sowie Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen mit Mitsingen, Schunkeln oder Tanzen in Innenräumen, 2. Bordelle, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen sowie die Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen." Diese Aufzählung ist abschließend. Hier fand am Donnerstag ein Bürgerforum statt. Es ging um eine Information der Stadt über geplante Maßnahmen im Stadtteil usw. Die haben es fertig gebracht, das unter 2G+ laufen zu lassen, weil das die Verordnung so vorsähe. Einer von uns beiden (Stadt oder ich) kann die Verordnung nicht richtig lesen. Ich war nicht da, aber soweit ich weiß haben die da keine Prostituierten angeboten, gesungen wurde auch nicht, getanzt hat allenfalls der Bär, aber der zählt nicht. Nur Bekloppte! -- Stephan 🟢🟢🟢
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| From | markus philippi <markusphi.news@solinetcafe.org> |
|---|---|
| Date | 2021-11-28 10:55 +0100 |
| Message-ID | <1062750752.659785937.812183.markusphi.news-solinetcafe.org@news.individual.de> |
| In reply to | #530575 |
Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> wrote: > Welches Bundesland denn? Hessen. Frankfurt/M
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