Groups | Search | Server Info | Keyboard shortcuts | Login | Register [http] [https] [nntp] [nntps]


Groups > ger.ct > #530524 > unrolled thread

[Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer

Started byMartin Τrautmann <t-usenet@gmx.net>
First post2021-11-27 11:52 +0100
Last post2021-11-28 10:55 +0100
Articles 14 — 7 participants

Back to article view | Back to ger.ct


Contents

  [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer Martin Τrautmann <t-usenet@gmx.net> - 2021-11-27 11:52 +0100
    Re: [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2021-11-27 11:58 +0100
      Re: [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer Martin Τrautmann <t-usenet@gmx.net> - 2021-11-27 12:06 +0100
        Re: [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2021-11-27 12:18 +0100
    Re: [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-11-27 12:23 +0100
      Re: [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2021-11-27 12:31 +0100
        Re: [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-11-27 12:49 +0100
          Re: [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer Herwig <herwig.huener@t-online.de> - 2021-11-27 05:14 -0800
            Re: [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2021-11-27 13:39 +0000
              Re: [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer Carlo XYZ <carloxyz@invalid.invalid> - 2021-11-27 18:46 +0100
      Re: [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer Martin Τrautmann <t-usenet@gmx.net> - 2021-11-27 12:54 +0100
        Re: [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-11-27 13:16 +0100
      Re: [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> - 2021-11-27 18:41 +0100
        Re: [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer markus philippi <markusphi.news@solinetcafe.org> - 2021-11-28 10:55 +0100

#530524 — [Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer

FromMartin Τrautmann <t-usenet@gmx.net>
Date2021-11-27 11:52 +0100
Subject[Corona] 2G+: Gültigkeitsdauer
Message-ID<slrnsq43ff.l1h.t-usenet@ID-685.user.individual.de>
Hallo,

dahier nun 2G+ gilt: wie lange ist denn die Gütigkeitsdauer eines
Schnelltests?

Beispiel: eine Veranstaltung läuft von 16 bis 18 Uhr. 

Reicht dann ein Schnelltest am Vortag nach 16 Uhr, weil dieser 24
Stunden lang gilt und bei Betreten der Veranstaltung gültig ist?

Oder darf der Schnelltest erst nach 18 Uhr vom Vortag sein, weil er über
die gesamte Dauer der Veranstaltung hinweg gültig sein muss?

Wo findet sich die genaue Auslegung, was die Verordnung nun bedeutet?

Schönen Gruß
Martin

[toc] | [next] | [standalone]


#530526

FromMichael Bode <m.g.bode@web.de>
Date2021-11-27 11:58 +0100
Message-ID<j0ehavFi4edU2@mid.individual.net>
In reply to#530524
Martin Τrautmann <t-usenet@gmx.net> writes:

> Hallo,
>
> dahier nun 2G+ gilt: wie lange ist denn die Gütigkeitsdauer eines
> Schnelltests?
>
> Beispiel: eine Veranstaltung läuft von 16 bis 18 Uhr. 
>
> Reicht dann ein Schnelltest am Vortag nach 16 Uhr, weil dieser 24
> Stunden lang gilt und bei Betreten der Veranstaltung gültig ist?
>
> Oder darf der Schnelltest erst nach 18 Uhr vom Vortag sein, weil er über
> die gesamte Dauer der Veranstaltung hinweg gültig sein muss?
>
> Wo findet sich die genaue Auslegung, was die Verordnung nun bedeutet?

Und was ist, wenn die überziehen und man erst um 18:05 raus kommt?

[toc] | [prev] | [next] | [standalone]


#530529

FromMartin Τrautmann <t-usenet@gmx.net>
Date2021-11-27 12:06 +0100
Message-ID<slrnsq448q.l1h.t-usenet@ID-685.user.individual.de>
In reply to#530526
On Sat, 27 Nov 2021 11:58:39 +0100, Michael Bode wrote:
> Martin Τrautmann <t-usenet@gmx.net> writes:
>
>> Hallo,
>>
>> dahier nun 2G+ gilt: wie lange ist denn die Gütigkeitsdauer eines
>> Schnelltests?
>>
>> Beispiel: eine Veranstaltung läuft von 16 bis 18 Uhr. 
>>
>> Reicht dann ein Schnelltest am Vortag nach 16 Uhr, weil dieser 24
>> Stunden lang gilt und bei Betreten der Veranstaltung gültig ist?
>>
>> Oder darf der Schnelltest erst nach 18 Uhr vom Vortag sein, weil er über
>> die gesamte Dauer der Veranstaltung hinweg gültig sein muss?
>>
>> Wo findet sich die genaue Auslegung, was die Verordnung nun bedeutet?
>
> Und was ist, wenn die überziehen und man erst um 18:05 raus kommt?

Fußballspiel in der Verlängerung - alle verlassen fluchtartig das
Stadion... Keine Zugaben im Konzert. Coitus Interruptus im Bordell.

Sie wussten, warum sie 2G+ nicht in Öffis wollten - sonst müsste der ICE
auf freier Strecke halten, weil sich wegen Verspätungen das Zeitfenster
schloss.

[toc] | [prev] | [next] | [standalone]


#530531

FromMichael Bode <m.g.bode@web.de>
Date2021-11-27 12:18 +0100
Message-ID<j0eifiFi4edU3@mid.individual.net>
In reply to#530529
Martin Τrautmann <t-usenet@gmx.net> writes:

> On Sat, 27 Nov 2021 11:58:39 +0100, Michael Bode wrote:
>> Martin Τrautmann <t-usenet@gmx.net> writes:
>>
>>> Hallo,
>>>
>>> dahier nun 2G+ gilt: wie lange ist denn die Gütigkeitsdauer eines
>>> Schnelltests?
>>>
>>> Beispiel: eine Veranstaltung läuft von 16 bis 18 Uhr. 
>>>
>>> Reicht dann ein Schnelltest am Vortag nach 16 Uhr, weil dieser 24
>>> Stunden lang gilt und bei Betreten der Veranstaltung gültig ist?
>>>
>>> Oder darf der Schnelltest erst nach 18 Uhr vom Vortag sein, weil er über
>>> die gesamte Dauer der Veranstaltung hinweg gültig sein muss?
>>>
>>> Wo findet sich die genaue Auslegung, was die Verordnung nun bedeutet?
>>
>> Und was ist, wenn die überziehen und man erst um 18:05 raus kommt?
>
> Fußballspiel in der Verlängerung - alle verlassen fluchtartig das
> Stadion... Keine Zugaben im Konzert. Coitus Interruptus im Bordell.
>
> Sie wussten, warum sie 2G+ nicht in Öffis wollten - sonst müsste der ICE
> auf freier Strecke halten, weil sich wegen Verspätungen das Zeitfenster
> schloss.

Mit 3G haben sie aber das gleiche Problem. Am Gültigkeitsende des Tests
ist der Passagier verpflichtet, die Notbremse zu betätigen.

[toc] | [prev] | [next] | [standalone]


#530533

FromStephan Bumberger <bumberger@gmail.com>
Date2021-11-27 12:23 +0100
Message-ID<snt4fa$1ri$5@tota-refugium.de>
In reply to#530524
Am 27.11.2021 um 11:52 schrieb Martin Τrautmann:

> dahier nun 2G+ gilt: wie lange ist denn die Gütigkeitsdauer eines
> Schnelltests?

Eigentlich ist es klar: PCR-Tests sind vom Zeitpunkt der Probenentnahme
an 48 Stunden lang gültig, Schnelltests sind vom Zeitpunkt der
Probenentnahme an 24 Stunden lang gültig.

Die Probleme fangen aber jetzt erst an.

> Beispiel: eine Veranstaltung läuft von 16 bis 18 Uhr. 
> 
> Reicht dann ein Schnelltest am Vortag nach 16 Uhr, weil dieser 24
> Stunden lang gilt und bei Betreten der Veranstaltung gültig ist?
> 
> Oder darf der Schnelltest erst nach 18 Uhr vom Vortag sein, weil er über
> die gesamte Dauer der Veranstaltung hinweg gültig sein muss?
> 
> Wo findet sich die genaue Auslegung, was die Verordnung nun bedeutet?

Nirgendwo, an solche Details hat niemand gedacht. Wahrscheinlich muss
der Test über die gesamte Zeit der Veranstaltung gültig sein, alles
andere wäre ja relativ sinnbefreit. Aber so wirklich amtlich festgelegt
steht das nirgendwo.

-- 
Stephan
🟢🟢🟢

[toc] | [prev] | [next] | [standalone]


#530534

FromMichael Bode <m.g.bode@web.de>
Date2021-11-27 12:31 +0100
Message-ID<j0ej85Fi4edU5@mid.individual.net>
In reply to#530533
Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> writes:

> Am 27.11.2021 um 11:52 schrieb Martin Τrautmann:
>
>> dahier nun 2G+ gilt: wie lange ist denn die Gütigkeitsdauer eines
>> Schnelltests?
>
> Eigentlich ist es klar: PCR-Tests sind vom Zeitpunkt der Probenentnahme
> an 48 Stunden lang gültig, Schnelltests sind vom Zeitpunkt der
> Probenentnahme an 24 Stunden lang gültig.
>
> Die Probleme fangen aber jetzt erst an.
>
>> Beispiel: eine Veranstaltung läuft von 16 bis 18 Uhr. 
>> 
>> Reicht dann ein Schnelltest am Vortag nach 16 Uhr, weil dieser 24
>> Stunden lang gilt und bei Betreten der Veranstaltung gültig ist?
>> 
>> Oder darf der Schnelltest erst nach 18 Uhr vom Vortag sein, weil er über
>> die gesamte Dauer der Veranstaltung hinweg gültig sein muss?
>> 
>> Wo findet sich die genaue Auslegung, was die Verordnung nun bedeutet?
>
> Nirgendwo, an solche Details hat niemand gedacht. Wahrscheinlich muss
> der Test über die gesamte Zeit der Veranstaltung gültig sein, alles
> andere wäre ja relativ sinnbefreit. Aber so wirklich amtlich festgelegt
> steht das nirgendwo.

Dann müsste aber am Ausgang kontrolliert werden, nicht am Eingang.

[toc] | [prev] | [next] | [standalone]


#530540

FromStephan Bumberger <bumberger@gmail.com>
Date2021-11-27 12:49 +0100
Message-ID<snt60u$1ri$6@tota-refugium.de>
In reply to#530534
Am 27.11.2021 um 12:31 schrieb Michael Bode:
> Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> writes:
> 
>> Am 27.11.2021 um 11:52 schrieb Martin Τrautmann:
>>
>>> dahier nun 2G+ gilt: wie lange ist denn die Gütigkeitsdauer eines
>>> Schnelltests?
>>
>> Eigentlich ist es klar: PCR-Tests sind vom Zeitpunkt der Probenentnahme
>> an 48 Stunden lang gültig, Schnelltests sind vom Zeitpunkt der
>> Probenentnahme an 24 Stunden lang gültig.
>>
>> Die Probleme fangen aber jetzt erst an.
>>
>>> Beispiel: eine Veranstaltung läuft von 16 bis 18 Uhr. 
>>>
>>> Reicht dann ein Schnelltest am Vortag nach 16 Uhr, weil dieser 24
>>> Stunden lang gilt und bei Betreten der Veranstaltung gültig ist?
>>>
>>> Oder darf der Schnelltest erst nach 18 Uhr vom Vortag sein, weil er über
>>> die gesamte Dauer der Veranstaltung hinweg gültig sein muss?
>>>
>>> Wo findet sich die genaue Auslegung, was die Verordnung nun bedeutet?
>>
>> Nirgendwo, an solche Details hat niemand gedacht. Wahrscheinlich muss
>> der Test über die gesamte Zeit der Veranstaltung gültig sein, alles
>> andere wäre ja relativ sinnbefreit. Aber so wirklich amtlich festgelegt
>> steht das nirgendwo.
> 
> Dann müsste aber am Ausgang kontrolliert werden, nicht am Eingang.

Streng genommen dann am Ein- und Ausgang. Dann kommt keiner ungetestet
rein und wer ungetestet raus will, der wird verhaftet.

Bei der Regelung 3G in Bussen und Bahnen hat es die Bundesregierung
genauer definiert: "Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger
als 24 Stunden zurückliegen"
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/buerokratieabbau/3g-regel-in-bus-und-bahn-1983736

Das könnte man als Indiz werten, dass auch bei Veranstaltungen nur der
Veranstaltungsbeginn maßgeblich ist. Andererseits ist das eine
Bundesregelung, die Regelungen der Länder müssen ja nicht identisch sein.

NRW schreibt nur
"2G-plus-Regel in Einrichtungen mit hohem Infektionsgeschehen

Der Besuch von Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Karnevalsfeiern
und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen ist nur noch immunisierten
Personen gestattet, die zusätzlich einen negativen Testnachweis
vorweisen können. Dieser kann in Form eines Schnelltestes (nicht älter
als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden)
erfolgen. Gleiche Regelung gilt für die Inanspruchnahme sexueller
Dienstleistungen."
https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-ab-24-november-2021

Da muss man jetzt wieder raten, ob "zu Beginn" oder "bis zum Ende"
gemeint sind.

Zum Mond fliegen können sie, aber Verordnungen klar und eindeutig zu
schreiben, das ist nicht möglich.

-- 
Stephan
🟢🟢🟢

[toc] | [prev] | [next] | [standalone]


#530550

FromHerwig <herwig.huener@t-online.de>
Date2021-11-27 05:14 -0800
Message-ID<433e0c21-1be9-4fac-b64d-fdd6654a7ffcn@googlegroups.com>
In reply to#530540
2021-11-27 14:14:14 +0100

> ...

> Zum Mond fliegen können sie, aber Verordnungen klar und eindeutig zu 
> schreiben, das ist nicht möglich.

Es ist nicht hilfreich, Verordnungen und Dokumentationen klar
und eindeutig zu beschreiben. Zu der Zeit, als ich die AlleinVerantwortung
für Cobol-Compiler aus den Unix-Kisten von FSC hatte - mehr als einen
MitArbeiter für das Thema gab der GeschäftErfolg nicht mehr her -
war es eine meiner HauptTätigkeiten, Kunden die relevanten Abschnitte
aus den GebrauchsAnleitungen noch einmal vorzulesen. Und dabei
höflich zu bleiben.

Herwig

[toc] | [prev] | [next] | [standalone]


#530556

FromDr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org>
Date2021-11-27 13:39 +0000
Message-ID<sntcdk$hak$1@solani.org>
In reply to#530550
Herwig <herwig.huener@t-online.de> wrote:
> 2021-11-27 14:14:14 +0100
> 
>> ...
> 
>> Zum Mond fliegen können sie, aber Verordnungen klar und eindeutig zu 
>> schreiben, das ist nicht möglich.
> 
> Es ist nicht hilfreich, Verordnungen und Dokumentationen klar
> und eindeutig zu beschreiben. Zu der Zeit, als ich die AlleinVerantwortung
> für Cobol-Compiler aus den Unix-Kisten von FSC hatte - mehr als einen
> MitArbeiter für das Thema gab der GeschäftErfolg nicht mehr her -
> war es eine meiner HauptTätigkeiten, Kunden die relevanten Abschnitte
> aus den GebrauchsAnleitungen noch einmal vorzulesen. Und dabei
> höflich zu bleiben.
> 
> Herwig
> 
> 
> 

Es ist mir ein vollständiges Rätsel, wie die Amerikaner unseren Vorsprung
bei Computern und Elektronengehirnen einholen konnten. Sind Dir mal
irgendwelche Hinweise auf mögliche Spionage aufgefallen?

-- 
please forgive my iPhone typos

[toc] | [prev] | [next] | [standalone]


#530576

FromCarlo XYZ <carloxyz@invalid.invalid>
Date2021-11-27 18:46 +0100
Message-ID<sntqu9$fqj$1@dont-email.me>
In reply to#530556
Hermann Riemann schrieb am 27.11.21 um 15:43:

> Am 27.11.21 um 14:39 schrieb Dr. Joachim Neudert:
> 
>> Es ist mir ein vollständiges Rätsel, wie die Amerikaner unseren Vorsprung
>> bei Computern und Elektronengehirnen einholen konnten.
> 
> Zuse war ein Einzelkämpfer.

Ist dir in den Sinn gekommen, dass dein Vorredner sich an
Ironie versucht haben könnte? Auch Zuse hatte Mitarbeiter
bzw. Mitenthusiasten. In der Geschichte von "Computern und
Elektronengehirnen" sind weiters u.a. Charles Babbage, Ada
Lovelace, John von Neumann zu nennen - alle nicht von "uns".
"Wir" hatten "Vorsprung" allenfalls in einzelnen Aspekten.

> Die Deutschen wollten oft Perfektion, die anderen Brauchbarkeit
> Siehe
>   Algol gegen Fortran
>   Lisp  gegen Prolog
>   Pascal gegen C

Komisch, keins dieser sechs zählt zu "unserem Vorsprung".
John McCarthy (Lisp) ist Amerikaner, Niklaus Wirth (Pascal)
ist Schweizer, Brian Kernighan und Dennis Ritchie (C) stammen
aus Kanada/USA, John W. Backus (Fortran)aus USA, und Alain
Colmerauer (Prolog) ist Franzose. Nur bei Algol 60 hat ein
Deutscher maßgeblich mitgemischt (Friedrich W. Bauer).

>> Sind Dir mal
>> irgendwelche Hinweise auf mögliche Spionage aufgefallen?
> 
> Wurde D nicht 1945 diesbezüglich enteignet?

Im Gegenteil. Die O.G. wurde direkt aus den USA finanziert.

<https://de.wikipedia.org/wiki/Organisation_Gehlen>

[toc] | [prev] | [next] | [standalone]


#530541

FromMartin Τrautmann <t-usenet@gmx.net>
Date2021-11-27 12:54 +0100
Message-ID<slrnsq474j.l1h.t-usenet@ID-685.user.individual.de>
In reply to#530533
On Sat, 27 Nov 2021 12:23:18 +0100, Stephan Bumberger wrote:
> Am 27.11.2021 um 11:52 schrieb Martin Τrautmann:
>
>> dahier nun 2G+ gilt: wie lange ist denn die Gütigkeitsdauer eines
>> Schnelltests?
>
> Eigentlich ist es klar: PCR-Tests sind vom Zeitpunkt der Probenentnahme
> an 48 Stunden lang gültig, Schnelltests sind vom Zeitpunkt der
> Probenentnahme an 24 Stunden lang gültig.

OK, aber wenn du z.B. einen PCR-Test machst und nicht innerhalb von 36
Stunden das Ergebnis bekommst, dann wird das restliche Zeitfenster sehr
schnell sehr klein.

>> Wo findet sich die genaue Auslegung, was die Verordnung nun bedeutet?
>
> Nirgendwo, an solche Details hat niemand gedacht. Wahrscheinlich muss
> der Test über die gesamte Zeit der Veranstaltung gültig sein, alles
> andere wäre ja relativ sinnbefreit. Aber so wirklich amtlich festgelegt
> steht das nirgendwo.

Die Landesregierung BW @RegierungBW hat überraschend schnell reagiert:
sie behaupten, es reicht die Gültigkeit bei Beginn.

https://twitter.com/RegierungBW/status/1464552622036336643

Das ist einerseits sinnlos, wenn Symptome oder Weiterverbreitung sich
erst im Laufe des Folgezeitraums entwickeln. Das ist aber andererseits
konsequent in Hinblick auf sämtliche Reiseregeln, wo auch nur bei der
Einreise der Nachweis verlangt wird und man dann nicht erst mal zwei
Wochen in Quarantäne muss.

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsschutz/corona-faqs-betrieblicher-infektionsschutz.pdf?__blob=publicationFile&v=2
schreibt zu 3G:
+++
Die Gültigkeit des Testnachweises muss zum Zeitpunkt der betrieblichen
Zugangskontrolle gegeben sein.
+++

[toc] | [prev] | [next] | [standalone]


#530543

FromStephan Bumberger <bumberger@gmail.com>
Date2021-11-27 13:16 +0100
Message-ID<snt7jm$1ri$7@tota-refugium.de>
In reply to#530541
Am 27.11.2021 um 12:54 schrieb Martin Τrautmann:
> On Sat, 27 Nov 2021 12:23:18 +0100, Stephan Bumberger wrote:
>> Am 27.11.2021 um 11:52 schrieb Martin Τrautmann:
>>
>>> dahier nun 2G+ gilt: wie lange ist denn die Gütigkeitsdauer eines
>>> Schnelltests?
>>
>> Eigentlich ist es klar: PCR-Tests sind vom Zeitpunkt der Probenentnahme
>> an 48 Stunden lang gültig, Schnelltests sind vom Zeitpunkt der
>> Probenentnahme an 24 Stunden lang gültig.
> 
> OK, aber wenn du z.B. einen PCR-Test machst und nicht innerhalb von 36
> Stunden das Ergebnis bekommst, dann wird das restliche Zeitfenster sehr
> schnell sehr klein.
> 
>>> Wo findet sich die genaue Auslegung, was die Verordnung nun bedeutet?
>>
>> Nirgendwo, an solche Details hat niemand gedacht. Wahrscheinlich muss
>> der Test über die gesamte Zeit der Veranstaltung gültig sein, alles
>> andere wäre ja relativ sinnbefreit. Aber so wirklich amtlich festgelegt
>> steht das nirgendwo.
> 
> Die Landesregierung BW @RegierungBW hat überraschend schnell reagiert:
> sie behaupten, es reicht die Gültigkeit bei Beginn.
> 
> https://twitter.com/RegierungBW/status/1464552622036336643

Ausdrucken, speichern, was auch immer. Wenn jemand mosert, genau diesen
Tweet zeigen. Problem erledigt.

> Das ist einerseits sinnlos, wenn Symptome oder Weiterverbreitung sich
> erst im Laufe des Folgezeitraums entwickeln. Das ist aber andererseits
> konsequent in Hinblick auf sämtliche Reiseregeln, wo auch nur bei der
> Einreise der Nachweis verlangt wird und man dann nicht erst mal zwei
> Wochen in Quarantäne muss.

Es wäre reiten des Amtsschimmels auf hohem Niveau. Leider beherrschen
die diese Disziplin aber recht gut. Aber der Tweet der Landesregierung
reicht, damit ist es abschließend klargestellt. Zumindest in the Länd.

-- 
Stephan
🟢🟢🟢

[toc] | [prev] | [next] | [standalone]


#530575

FromStephan Bumberger <bumberger@gmail.com>
Date2021-11-27 18:41 +0100
Message-ID<sntqke$1ri$8@tota-refugium.de>
In reply to#530533
Am 27.11.2021 um 18:05 schrieb markus philippi:
> Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> wrote:
> 
>> Eigentlich ist es klar: PCR-Tests sind vom Zeitpunkt der Probenentnahme
>> an 48 Stunden lang gültig, Schnelltests sind vom Zeitpunkt der
>> Probenentnahme an 24 Stunden lang gültig.
> 
> Das Gesundheitsamt hier hat gerade seine eigene Interpretation:
> 2G+ zum Eishockeyspiel Morgen nur mit tagesaktuellem Test - also nicht 24h
> sondern ab Veranstaltungstag 0:00 Uhr.
> 
> Nein es lies sich bisher nicht klären auf was man sich da bezieht, aber so
> werden die Einlasskontrollen sein…

Welches Bundesland denn?

Nicht, dass mich noch irgendwas wundern würde. Hier bringen es die
Ordnungsämter dreier Städte (alle selber Landkreis) fertig, ein und die
selbe Corona-Schutzverordnung völlig unterschiedlich zu interpretieren.

Neu in NRW:
2G+ gilt in
"1. Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen, Tanzveranstaltungen
einschließlich private Feiern mit Tanz sowie Karnevalsveranstaltungen
und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen mit Mitsingen, Schunkeln
oder Tanzen in Innenräumen,
2. Bordelle, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnliche
Einrichtungen sowie die Erbringung und Inanspruchnahme sexueller
Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen."

Diese Aufzählung ist abschließend.

Hier fand am Donnerstag ein Bürgerforum statt. Es ging um eine
Information der Stadt über geplante Maßnahmen im Stadtteil usw. Die
haben es fertig gebracht, das unter 2G+ laufen zu lassen, weil das die
Verordnung so vorsähe.

Einer von uns beiden (Stadt oder ich) kann die Verordnung nicht richtig
lesen. Ich war nicht da, aber soweit ich weiß haben die da keine
Prostituierten angeboten, gesungen wurde auch nicht, getanzt hat
allenfalls der Bär, aber der zählt nicht. Nur Bekloppte!

-- 
Stephan
🟢🟢🟢

[toc] | [prev] | [next] | [standalone]


#530673

Frommarkus philippi <markusphi.news@solinetcafe.org>
Date2021-11-28 10:55 +0100
Message-ID<1062750752.659785937.812183.markusphi.news-solinetcafe.org@news.individual.de>
In reply to#530575
Stephan Bumberger <bumberger@gmail.com> wrote:

> Welches Bundesland denn?

Hessen. Frankfurt/M

[toc] | [prev] | [standalone]


Back to top | Article view | ger.ct


csiph-web