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Sicherheitsüberprüfung für medizinisches Personal?

Started byMichael Bode <m.g.bode@web.de>
First post2021-08-10 17:43 +0200
Last post2021-08-10 18:22 +0200
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  Sicherheitsüberprüfung für medizinisches Personal? Michael Bode <m.g.bode@web.de> - 2021-08-10 17:43 +0200
    Re: Sicherheitsüberprüfung für medizinisches Personal? Tobias Schuster <7e0f2510@gmx.de> - 2021-08-10 18:22 +0200

#513827 — Sicherheitsüberprüfung für medizinisches Personal?

FromMichael Bode <m.g.bode@web.de>
Date2021-08-10 17:43 +0200
SubjectSicherheitsüberprüfung für medizinisches Personal?
Message-ID<infl5pF6k9fU2@mid.individual.net>
Wäre vielleicht mal zu überdenken:

Nach Impfungen mit Kochsalzlösungen im April im Kreis Friesland
(Bundesland Niedersachsen) könnten nach Behördenangaben mehr Menschen
als zunächst angenommen betroffen sein. »Es geht um insgesamt 8557
Menschen, die womöglich ganz oder teilweise keinen Impfschutz erhalten
haben, obwohl sie davon ausgehen«, sagte Frieslands Landrat Sven Ambrosy
(SPD) bei einer Pressekonferenz am Dienstag in Jever. Es betreffe 9673
Impfungen, die im Zeitraum vom 5. März bis zum 20. April vorgenommen
wurden. Um die möglicherweise fehlenden Impfungen nachzuholen, werden
die Betroffenen nun vom Landkreis Friesland angeschrieben.

https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/corona-news-am-dienstag-rki-meldet-2480-neuinfektionen-sieben-tage-inzidenz-steigt-auf-23-5-a-fad87591-e8ba-4b3c-8fac-a65435d7e0e5


Welche Anklage käme denn da in Frage?

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#513836

FromTobias Schuster <7e0f2510@gmx.de>
Date2021-08-10 18:22 +0200
Message-ID<seu93c$cfk$1@dont-email.me>
In reply to#513827
Am 10.08.2021 um 17:43 schrieb Michael Bode:

> Nach Impfungen mit Kochsalzlösungen im April im Kreis Friesland
> (Bundesland Niedersachsen) könnten nach Behördenangaben mehr Menschen
> als zunächst angenommen betroffen sein. »Es geht um insgesamt 8557
> Menschen, die womöglich ganz oder teilweise keinen Impfschutz erhalten
> haben, obwohl sie davon ausgehen«, sagte Frieslands 
> 
> Welche Anklage käme denn da in Frage?

§ 223 StGB Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit 
schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit 
Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


2

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