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Groups > ger.ct > #493161 > unrolled thread
| Started by | "herwig...@t-online.de" <herwig.huener@t-online.de> |
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| First post | 2021-03-16 18:34 -0700 |
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DrohnenAbschussPistole legal? "herwig...@t-online.de" <herwig.huener@t-online.de> - 2021-03-16 18:34 -0700
Re: DrohnenAbschussPistole legal? "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-03-17 09:47 +0100
Re: DrohnenAbschussPistole legal? "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-03-17 12:39 +0100
Re: DrohnenAbschussPistole legal? Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2021-03-17 14:33 +0100
Re: DrohnenAbschussPistole legal? Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2021-03-17 10:24 +0100
Re: DrohnenAbschussPistole legal? "herwig...@t-online.de" <herwig.huener@t-online.de> - 2021-03-17 06:43 -0700
Re: DrohnenAbschussPistole legal? Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2021-03-17 14:35 +0100
Re: DrohnenAbschussPistole legal? Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2021-03-17 16:44 +0100
Re: DrohnenAbschussPistole legal? Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2021-03-17 18:30 +0100
Re: DrohnenAbschussPistole legal? "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-03-17 17:02 +0100
Re: DrohnenAbschussPistole legal? Christian Schumacher <cs.spam@nurfuerspam.de> - 2021-03-17 17:35 +0100
Re: DrohnenAbschussPistole legal? Fidel Sebastián Hunrichse-Lara <Fidel-Sebastian_Hunrichse_Lara@b.maus.de> - 2021-03-17 12:38 -0400
Re: DrohnenAbschussPistole legal? "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-03-17 18:38 +0100
Re: DrohnenAbschussPistole legal? "herwig...@t-online.de" <herwig.huener@t-online.de> - 2021-03-18 10:28 -0700
Re: DrohnenAbschussPistole legal? Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-03-17 17:52 +0100
Re: DrohnenAbschussPistole legal? "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-03-17 18:59 +0100
Re: DrohnenAbschussPistole legal? "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-03-17 19:25 +0100
Re: DrohnenAbschussPistole legal? Carlo XYZ <carloxyz@invalid.invalid> - 2021-03-17 20:01 +0100
Re: DrohnenAbschussPistole legal? Carlo XYZ <carloxyz@invalid.invalid> - 2021-03-17 21:46 +0100
Re: DrohnenAbschussPistole legal? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-03-17 14:18 -0700
Re: DrohnenAbschussPistole legal? Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2021-03-18 08:43 +0100
Re: DrohnenAbschussPistole legal? Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2021-03-17 19:12 +0100
Re: DrohnenAbschussPistole legal? Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-03-17 20:14 +0100
Re: DrohnenAbschussPistole legal? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-03-17 14:10 -0700
Re: DrohnenAbschussPistole legal? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-03-17 10:05 -0700
Re: DrohnenAbschussPistole legal? "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-03-18 12:55 +0100
Re: DrohnenAbschussPistole legal? Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-03-18 13:52 +0100
Re: DrohnenAbschussPistole legal? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-03-18 05:19 -0700
Re: DrohnenAbschussPistole legal? Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-03-18 14:01 +0100
Re: DrohnenAbschussPistole legal? Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-03-18 14:11 +0100
Re: DrohnenAbschussPistole legal? Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2021-03-17 15:53 +0100
Re: DrohnenAbschussPistole legal? Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2021-03-17 19:04 +0100
Re: DrohnenAbschussPistole legal? Jochen Kremer <jochen.news@kremerweb.de> - 2021-03-18 20:42 +0100
Re: DrohnenAbschussPistole legal? Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2021-03-18 13:38 +0100
Re: DrohnenAbschussPistole legal? Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2021-03-18 14:53 +0100
Re: DrohnenAbschussPistole legal? Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-03-18 15:18 +0100
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| From | Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2021-03-18 08:43 +0100 |
| Message-ID | <1nfndhzh53bke.18brvl8zr9nmg.dlg@40tude.net> |
| In reply to | #493370 |
Am Wed, 17 Mar 2021 21:15:56 +0100 schrieb Michael Bode: > "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> writes: > >> Übrigens lernt man das spätestens auch im kleinen Drohnenführerschein, >> daß man nicht über Wohngebieten und fremden Privatgrundstücken fliegen >> darf. Besser ist das. >> >> Ich darf nicht mal über meinen 268 qm Bayern senkrecht hochstarten, da >> ich von da aus den Nachbarn reinsehen kann. So ist das. > > Was ein bisschen lustig ist, weil man vom Balkon im ersten Stock auch > über den Zaun in Nachbars Garten gucken kann (wenn der auf der richtigen > Seite ist). Dass eine Vorschrift Sinn macht, ist aber rein optional. Gucken ist eines, spätestens wenn Du eine Kamera zückst, hast Du wohl ein ähnliches Problem wie bei der Drohne. Grüße, Frank
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| From | Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> |
|---|---|
| Date | 2021-03-17 19:12 +0100 |
| Message-ID | <5et9ihx11g.ln2@diedrich.ddnssec.de> |
| In reply to | #493334 |
Stefan Froehlich meinte: >> Notwehr bezeichnet die Abwehr eines unmittelbaren Angriffs auf ein >> geschütztes Rechtsgut. Bewaffnung ist für den Angriff nicht >> erforderlich. > > Freilich nicht, ich wollte es nur etwas deutlicher darstellen, damit > der Angriff auf Leib und Leben auch wirklich glaubhaft ist. Geschütztes Rechtsgut kann auch die Privatsphäre sein, oder das Recht am eigenen Bild. Es geht im Fall Notwehr weder um Leib+Leben noch um Bewaffnung. Drohnen haben typischerweise eine Kamera. > n Österreich braucht es nicht den Angriff auf *irgendein* > Rechtsgut, um Notwehr zu rechtfertigen, sondern auf Leben, > Gesundheit, Freiheit oder Vermögen, Das ist im Altreich anders; StGB § 32 erwähnt nur "rechtswidrigen Angriff". Man darf zwar die Drohne nicht mehr vom Himmel holen, wenn sie berits abgedreht hat (denbn dann ist der Angriff ja vorbei, wobei man da auch noch argumentieren könnte, dass die Bilder auf ihrem SDpeicherchip sind), aber wenn sie über der eigenen Terrasse schebt und ihre Kamera herumschwenkt, sehe ich kein Problem darin, die Drohne mit Steinen oder einem Netz zu bewerfen und vom Himmel zu holen, oder mit der Wasserpistole Farbe aufs Kameraobjektiv zu sprühen. Was allerdings nicht geht, wäre: statt der Drohne gleich den Piloten abzuschießen - man muss schon das midlkere Mittel wählen. -- gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4 fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4 HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.
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| From | Lars Gebauer <lgebauer@live.de> |
|---|---|
| Date | 2021-03-17 20:14 +0100 |
| Message-ID | <s2tkem$2dh$1@dont-email.me> |
| In reply to | #493369 |
Am 17.03.2021 um 19:43 schrieb Stefan Froehlich: > On Wed, 17 Mar 2021 19:12:53 Diedrich Ehlerding wrote: >> Stefan Froehlich meinte: >>>> Notwehr bezeichnet die Abwehr eines unmittelbaren Angriffs auf >>>> ein geschütztes Rechtsgut. Bewaffnung ist für den Angriff nicht >>>> erforderlich. > >> Geschütztes Rechtsgut kann auch die Privatsphäre sein, oder das >> Recht am eigenen Bild. > > Ja, das habe ich dann nachher auch gelesen. Ihr seid ja ziemlich > dicht am Wilden Westen dran, muss ich sagen... Schlimmer noch. ;) Vor etlichen Jahren ging ein Fall durch die Medien, in dem ein Amerikaner jemanden erschossen hatte. Die Umstände waren alles in allem etwas merkwürdig aber der Schütze bezog sich auf stand my ground. Das war auch in den USA in diesem Fall nicht ganz unumstritten und sorgte für heftige Diskussionen. Nach umfangreichem juristischen hin und her wurde der Schütze dann allerdings doch noch frei gesprochen. (Das stand zwischenzeitlich auf der Kippe, iirc war es auch erst in der Berufung.) Die Diskussionswelle erreichte auch Europa und natürlich empörten sich "die Deutschen" (mal wieder) einhellig über das ach so barbarischen Amerikaner. Daraufhin waren von einigen deutschen Juristen Artikel zu lesen in denen dargelegt wurde, daß das deutsche Notwehrrecht noch ziemlich über das amerikanische stand my ground hinausgehen und der Freispruch eindeutiger ausgefallen wäre. -- ! Achtung Fake News ! Es wird behauptet und rasch verbreitet, das Bundesministerium für Gesundheit / die Bundesregierung würde bald massive weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ankündigen. Das stimmt NICHT! Bitte helfen Sie mit, ihre Verbreitung zu stoppen. https://twitter.com/BMG_Bund/status/1238780849652465664
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| From | Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> |
|---|---|
| Date | 2021-03-17 14:10 -0700 |
| Message-ID | <65c19f5e-ce45-4227-a2d7-bc63c17214b6n@googlegroups.com> |
| In reply to | #493384 |
Stefan Froehlich schrieb am Mittwoch, 17. März 2021 um 21:07:52 UTC+1: > On Wed, 17 Mar 2021 20:14:50 Lars Gebauer wrote: > > Am 17.03.2021 um 19:43 schrieb Stefan Froehlich: > > > On Wed, 17 Mar 2021 19:12:53 Diedrich Ehlerding wrote: > > >> Geschütztes Rechtsgut kann auch die Privatsphäre sein, oder das > > >> Recht am eigenen Bild. > > > > Ja, das habe ich dann nachher auch gelesen. Ihr seid ja ziemlich > > > dicht am Wilden Westen dran, muss ich sagen... > > > Schlimmer noch. ;) > > > Vor etlichen Jahren ging ein Fall durch die Medien, in dem ein > > Amerikaner jemanden erschossen hatte. Die Umstände waren alles in > > allem etwas merkwürdig aber der Schütze bezog sich auf stand my > > ground. > Ich nehme an, Du meinst diesen hier: > <https://en.wikipedia.org/wiki/Shooting_of_Trayvon_Martin> und > <https://en.wikipedia.org/wiki/Trial_of_George_Zimmerman>, das war > einer der aufsehenerregenderen Fälle der letzten Jahrzehnte. > > Die Diskussionswelle erreichte auch Europa und natürlich empörten > > sich "die Deutschen" (mal wieder) einhellig über das ach so > > barbarischen Amerikaner. > > > Daraufhin waren von einigen deutschen Juristen Artikel zu lesen in > > denen dargelegt wurde, daß das deutsche Notwehrrecht noch ziemlich > > über das amerikanische stand my ground hinausgehen und der > > Freispruch eindeutiger ausgefallen wäre. > Das Urteil als solches hätte bei uns (in hier ging es ja um einen > Angriff auf Leib und Leben) ebenso ausfallen können, wären die > Begleitumstände die gleichen gewesen - aber das wäre wiederum > ziemlich undenkbar, bereits beginnend beim Führen einer geladenen > Waffe. Das darf man da wohl, wenn nicht gerade in NY, wobei ich nicht weiß, wie man dort die bundesverfassungsbestimmung wirksam relativiert. > Mir ist das jetzt zu lang, um mich noch einmal durchzuwühlen, > aber ich erinnere mich, dass die Geschichte einen ziemlich > merkwürdigen Eindruck hinterließ. Mir ist ein Fall von Notwehrprovokation erinnrlich, finde ihn aber nicht mehr, und werde jetzt auch nicht ausdauernd suchen, ging etwa so: Grundstücksinhaber ließ Garagentor offen, Austauschstudent lief hinein, um zu sehen, was es da auf sich habe, Grundstücksbesitzer knallte ihn ab. Mir war so, als wäre der wegen hochgradigen murder verurteilt worden. Gruß, ULF
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| From | Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> |
|---|---|
| Date | 2021-03-17 10:05 -0700 |
| Message-ID | <39123e84-f768-46fd-961b-d874bcd2778fn@googlegroups.com> |
| In reply to | #493273 |
Dietz Proepper schrieb am Mittwoch, 17. März 2021 um 17:56:21 UTC+1: > Stefan...@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) wrote: > > > On Wed, 17 Mar 2021 15:56:46 Dietz Proepper wrote: > > > Hergen Lehmann <hlehmann.e...@snafu.de> wrote: > > > > Am 17.03.21 um 12:57 schrieb Dietz Proepper: > > > > > Ohne entsprechende Genehmigung des Grundstückseigentümers sind > > > > > entsprechende Flüge iirc nicht zulässig, zumindest im > > > > > Nahbereich. > > > > > > Das deckt sich mit meinem Kenntnisstand - berechtigt dich aber > > > > nicht, auf deinem Grundstück vorgefundene, fremde Gegenstände > > > > einfach zu zerstören (bei einer erzwungenen "Landung" werden > > > > Schäden kaum zu vermeiden sein) oder einzubehalten. Du darfst > > > > sie bestenfalls entfernen bzw. vorübergehend in Besitz nehmen. > > > > > Wenn eine Drohne auf meine Terrasse fliegt, dort sittsam landet > > > und ich sie dann zerlege könnte ich mir vorstellen, dass das > > > eventuell Probleme ergeben könnte. (Absichtlich doppelter > > > Konjunktiv.) > > > > Je nachdem, was Du unter "zerlegen" verstehst. Zerstören wird > > sicherlich nicht erlaubt sein. > Wollte ich ja ausdrücken. Wenn sie dort landet und ich den Akku > entnehmen kann, dann ... AABER - sollte sie rogue gegangen sein und gar > nach 5s einen Hupfer machen, dann würde ich sicher eine Decke über sie > werfen, was dann zu Schäden führen könnte. > > > Wenn ich sie in der Situation aber z.B. durch Entfernen des Akkus > > > stilllege dann wäre das erst mal komplett unproblematisch. > > > > Gebrauchsanmaßung; aber ok, wenn man möchte, kann man das natürlich > > noch als "komplett unproblematisch" durchgehen lassen :) > Gebrauchsanmaßung bei einer Sache, die sich widerrechtlich auf meinem > Grund befindet? Ich bitte Dich. > > > Und wenn sie ich 5m über meinem Garten schwebt und davon nicht > > > ablassen will, dann vermute ich, dass auch ein "Abschießen" > > > zulässig wäre. > > > > Weil Selbstjustiz? > Nein. Weil Notwehr. > > Inwiefern unterscheidet sich "über Deinem Garten schweben" dabei von > > "sittsam landen"? Du kannst sicherlich gerichtlich gegen den Piloten > > vorgehen, aber solange nicht Notwehr vorliegt (also z.B. eine > > bewaffnete Drohne auf Dich losgeht) wird Sachbeschädigung nur schwer > > zu argumentieren sein. > 9 Cs 926 Js 3044/19, AG Riesa. Klar, kein einfacher Überflug. Aber vom > Prinzip her, sobald es Dich belästigt darfst Du. Wenn es ein Freispruch war, hätte der StA (oder dem Privatkläger?) die Berufung bzw. Revision offengestanden. Oder läuft die noch?
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| From | "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> |
|---|---|
| Date | 2021-03-18 12:55 +0100 |
| Message-ID | <s2vf4b$6f0$1@solani.org> |
| In reply to | #493273 |
Am 18.03.21 um 12:49 schrieb Dietz Proepper: > Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) wrote: >> Du meinst, wenn jemand seinen Laptop bei Dir in der Wohnung >> vergisst, darfst Du einfach damit herumspielen, wie Du möchtest? > > Wenn ich Grund zu der Annahme habe, dass das Gerät Ton- und > Videoaufnahmen vorgenommen hat? > >> In Österreich gibt es gegen so einen "Angriff" definitiv kein Recht >> auf Notwehr, no way. > > Unzivilisierte Region, offenbar. > >>> 9 Cs 926 Js 3044/19, AG Riesa. Klar, kein einfacher Überflug. Aber >>> vom Prinzip her, sobald es Dich belästigt darfst Du. >> >> Lustig, genau so etwas hatte ich weiter oben im Hinterkopf. Das >> ginge so in Österreich schlicht und einfach nicht; das Recht am >> eigenen Bild ist hierzulande (mMn: zum Glück) kein notwehrfähiges >> Rechtsgut. > > Sicher? > Ziemlich sicher. Oder hat es in dieser Ibiza-Abhör-Versteckte-Kamera Aktion irgendeinen legalen Protest gegen die Abhöraktion und die Videos gegeben, der Erfolg gehabt hätte? Das Material wurde doch allseits verwendet und mit großer Genugtuung ohne Bedenken öffentlich ausgstrahlt und diskutiert? Das ist jetzt übrigens keine Verteidigung von Herrn Strache.
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| From | Lars Gebauer <lgebauer@live.de> |
|---|---|
| Date | 2021-03-18 13:52 +0100 |
| Message-ID | <s2vida$s8k$1@gwaiyur.mb-net.net> |
| In reply to | #493449 |
Am 18.03.2021 um 12:55 schrieb Dr. Joachim Neudert: > Am 18.03.21 um 12:49 schrieb Dietz Proepper: >> Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) wrote: >>> Lustig, genau so etwas hatte ich weiter oben im Hinterkopf. Das >>> ginge so in Österreich schlicht und einfach nicht; das Recht am >>> eigenen Bild ist hierzulande (mMn: zum Glück) kein notwehrfähiges >>> Rechtsgut. >> >> Sicher? > > Ziemlich sicher. > > Oder hat es in dieser Ibiza-Abhör-Versteckte-Kamera Aktion irgendeinen > legalen Protest gegen die Abhöraktion und die Videos gegeben, der > Erfolg gehabt hätte? Das Material wurde doch allseits verwendet und mit > großer Genugtuung ohne Bedenken öffentlich ausgstrahlt und diskutiert? Personen der Zeitgeschichte. Die müssen in dieser Hinsicht ohnehin etwas mehr über sich ergehen lassen, als Klein Erna aus Hintertruckensdorf.
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| From | Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> |
|---|---|
| Date | 2021-03-18 05:19 -0700 |
| Message-ID | <09c276e0-f8a0-4c8a-844b-dd5761262bdan@googlegroups.com> |
| In reply to | #493449 |
Dr. Joachim Neudert schrieb am Donnerstag, 18. März 2021 um 12:55:56 UTC+1: > Oder hat es in dieser Ibiza-Abhör-Versteckte-Kamera Aktion irgendeinen > legalen Protest gegen die Abhöraktion und die Videos gegeben, der > Erfolg gehabt hätte? Das Material wurde doch allseits Aber ja, jedenfalls beim Landesgericht und Oberlandesgericht, weniger beim OGH. Lag vielleicht an fehlender Drohnenbeteiligung. https://de.wikipedia.org/wiki/Ibiza-Aff%C3%A4re#Zivilrecht
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| From | Lars Gebauer <lgebauer@live.de> |
|---|---|
| Date | 2021-03-18 14:01 +0100 |
| Message-ID | <s2viuq$tek$1@gwaiyur.mb-net.net> |
| In reply to | #493449 |
Am 18.03.2021 um 13:46 schrieb Stefan Froehlich: > On Thu, 18 Mar 2021 12:55:55 Dr. Joachim Neudert wrote: >> Oder hat es in dieser Ibiza-Abhör-Versteckte-Kamera Aktion >> irgendeinen legalen Protest gegen die Abhöraktion und die Videos >> gegeben, der Erfolg gehabt hätte? > > Ich weiss nicht, ob dafür österreichisches oder spanisches Recht > anwendbar ist; die Frage wurde diskutiert, das Ergebnis aber von > mir längst wieder vergessen. Ist im Kontext dieses Threads aber auch > völlig irrelevant, denn Notwehr besteht ja gerade *nicht* darin, > auf dem Rechtsweg zu protestieren. Da er in Ibiza nicht wusste, dass > er gefilmt wird, war das mit der Notwehr ein bisschen schwierig. Eben. Bei Notwehr (in D) geht es immer um den *gegenwärtigen* Angriff. Ist der Angriff nicht mehr gegenwärtig, dann hat sich das mit der Notwehr erledigt. Dann bleibt nur noch der übliche Rechtsweg.
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| From | Lars Gebauer <lgebauer@live.de> |
|---|---|
| Date | 2021-03-18 14:11 +0100 |
| Message-ID | <s2vjhk$umt$1@gwaiyur.mb-net.net> |
| In reply to | #493449 |
Am 18.03.2021 um 13:46 schrieb Dietz Proepper: > "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> wrote: >> Oder hat es in dieser Ibiza-Abhör-Versteckte-Kamera Aktion >> irgendeinen legalen Protest gegen die Abhöraktion und die Videos >> gegeben, der Erfolg gehabt hätte? > > Komplett anderer Fall - oben geht es um Notwehr. Und ich bin mir > absolut sicher, dass ich auch in Österreich einem Photografen, der mich > unerwünscht beim Poppen photografiert sein Gerät abnehmen darf. Sei Dir da mal nicht zu absolut sicher. Sowas dürfte ganz schwer von den ganz konkreten Umständen abhängen. Und wenn diese nicht wirklich für Dich sprechen, dann brennt da erstmal ganz schnell Deine Jacke.
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| From | Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> |
|---|---|
| Date | 2021-03-17 15:53 +0100 |
| Message-ID | <vnh9ih-730f.ln1@hergen.spdns.de> |
| In reply to | #493161 |
Am 17.03.21 um 15:07 schrieb Hermann Riemann: > Am 17.03.21 um 02:34 schrieb herwig...@t-online.de: >> Drohnen abschiessen - legal? > Mit einer Wasserpistole, die mit Salzwasser gefüllt ist? > Und einem zu nahe gekommen ist? Der Gartenschlauch mit passend eingestellter Düse sollte es bei geringer Flughöhe auch tun. Hat nebenbei den Vorteil, das ein Vorsatz schwer nachweisbar ist. "Ich wollte gerade den Garten sprengen, was kann ich dafür, wenn sie ihr Spielzeug so schlecht im Griff haben, das sie genau in den Strahl fliegen?" Und da wir hier in einer technisch orientierten Newsgroup sind: Wie wäre es mit einem Störsender und Richtantenne? Es gibt nur wenige enge Frequenzbänder, die für eine (legale) Funkfernsteuerung in Frage kommen, da wird man das Passende schnell gefunden haben. Spielzeugdrohnen versuchen bei Störung der Funkverbindung in der Regel zu landen, die besseren kehren per GPS zum Ursprungsort zurück.
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| From | Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> |
|---|---|
| Date | 2021-03-17 19:04 +0100 |
| Message-ID | <6us9ih-qe1f.ln1@hergen.spdns.de> |
| In reply to | #493294 |
Am 17.03.21 um 18:06 schrieb Dietz Proepper: >[Gartenschlauch] > Wäre auch möglich - wobei Du z.B. meine kleine da schon sehr direkt > treffen müsstest, ein wenig Wasser kann die ab. Bei kleinen Spielzeugdrohen dürfte schon allein die kinetische Energie des kräftigen Wasserstrahls reichen, um das Ding in eine ausweglose Fluglage zu bringen. >> Und da wir hier in einer technisch orientierten Newsgroup sind: Wie >> wäre es mit einem Störsender und Richtantenne? > > Hervorragende Idee. Was wohl die BNetzA dazu meint ... Die für die Fernsteuerung in Frage kommenden Bänder sind alles ISM-Bänder, d.h. genau wie der Drohenführer darf auch jeder andere dort grundsätzlich erst mal ohne Genehmigung senden und Anspruch auf einen störungsfreien Empfang gibt es nicht. Um zu ermitteln, das für wenige Sekunden die formal zulässige EIRP überschritten wurden, müsste die Netzagentur schon zufällig direkt auf dem (Nachbar-)grundstück bereit stehen und zufällig ihre Antenne direkt in der Richtkeule aufgebaut haben. > Frag' mal Ralph zum Thema "Stören von spread spectrum", das ist *sooo* > einfach gar nicht. Ich bilde mir ein, die 2.4Ghz-Band-Fernsteuerungen > machen sowas schon seit ein paar Jahren. Die Spielzeugdrohnen im 2.4GHz-Band dürften größtenteils profan auf WLAN-Technologie setzen, weil superbillig. Ja, das ist SpreadSpectrum, nein, das ist bei der lächerlich geringen erlaubten Sendeleistung des Fernsteuersenders alles andere als resistent gegen Störungen. Die klassischen Modellfernsteuerungen auf 27/35/40MHz sind Schmalband-FM oder sogar -AM, da reicht selbst ein schwacher Sender auf dem selben Kanal für Chaos. Bei semiprofessionellen Drohnen wird das härter, ja.
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| From | Jochen Kremer <jochen.news@kremerweb.de> |
|---|---|
| Date | 2021-03-18 20:42 +0100 |
| Message-ID | <ibhookF45aaU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #493372 |
Am 17.03.21 um 19:04 schrieb Hergen Lehmann:
> ...
> Die klassischen Modellfernsteuerungen auf 27/35/40MHz sind Schmalband-FM
> oder sogar -AM, ...
und werden heute so gut wie nicht mehr eingesetzt.
"...
Die überwiegende Anzahl aller Modellflugpiloten haben im Verlauf der
letzten Jahre ihre alte Fernlenkanlage ersetzt durch eine neue, die im
erheblich höheren 2,4 GHz Frequenzband arbeitet. Sie haben das getan,
weil einige bedeutende Vorteile versprochen wurden. Diejenigen, die den
Wechsel vollzogen haben, konnten das im Wesentlichen bestätigen.
Die Hauptvorteile lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Störungen durch gleichzeitigen Betrieb von legal betriebenen 2,4
GHz Fernsteuer-Sendern gibt es nicht. Der Pilot kann seinen Sender
einschalten, ohne Rücksicht nehmen zu müssen auf andere Piloten.
Störungen durch interne und externe Ursachen sind erheblich weniger
geworden. Ganz verschwinden werden Störungen nie, weil die Aussage
stimmt, dass es keine Funkanlage gibt, die nicht gestört werden könnte.
In dem zur Datenübertragung angewandten Verfahren ist ein Rückkanal
implementiert, der zu Online-Telemetriezwecken benutzt wird.
Die Sende- und Empfangsgeräte sind vergleichsweise preiswert bei
sehr guten Spezifikationen, weil ausgereifte und in Millionen
Stückzahlen produzierte Bauteile aus dem Telekommunikationsbereich
eingesetzt werden.
..."
<https://www.dmfv.aero/sportreferate/24-ghz-neue-norm-en-300-328/>
"...
Heute geht fast nichts mehr unterhalb 2,4GHz.
..."
<https://modellbau.dl6hah.de/rc-allgemein.html>
"...
Allerdings sind heute die analogen Empfänger weitgehend veraltet und
digitale, die im 2.4 GHz Frequenzbereich empfangen, im Modellbau am
stärksten vertreten.
..."
<https://www.galaxus.ch/de/page/grundsaetze-aus-dem-rc-fernsteuerungs-dschungel-1430>
<https://www.graupner.com/HANDHELD-RADIOS_c_120.html?viewall=1>
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| From | Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> |
|---|---|
| Date | 2021-03-18 13:38 +0100 |
| Message-ID | <28ubih-npaf.ln1@hergen.spdns.de> |
| In reply to | #493294 |
Am 18.03.21 um 12:51 schrieb Dietz Proepper: > Frank Klingenhoefer <frank.private@t-online.de> wrote: >> Einige rühmten sich doch hier ihrer lichtstarken Taschenlampen und >> Scheinwerfer. Warum sollte man nicht einmal das fliegende Zeugs >> anleuchten. > > Wenn Du die Abstrahlung so konzentrieren kannst wie einen Lichtstrahl, > dann würde ich an Deiner Stelle veröffentlichen ... Ich weiß nicht, was du da veröffentlicht sehen willst. Richtantennen sind ein alter Hut, sie existieren in unzähligen Bauformen, die bekanntesten sind wahrscheinlich die Parabolantenne und die Yagi-Antenne. Ja, die Abstrahlung lässt sich damit ganz hervorragend bündeln, je nach Größe der Antenne sogar über astronomische Entfernungen. In Arecibo hatten die die Oberfläche von Asteroiden und anderen Planeten per Radar abgetastet, mit verblüffender Detailauflösung. Die Voyager-Sonden haben das Sonnensystem lange verlassen und erreichen mit einer bescheidenen Sendeleistung von gerade mal 12W immer noch die Erde. Das machst du mit einem Lichtstrahl nicht nach! Ganz so gewaltig braucht es bei der kleinen Distanz zu einer phösen Drohne im Garten natürlich nicht zu sein, selbst eine handelsübliche Satellitenschüssel ist schon deutlich überdimensioniert, sowas: https://www.amazon.de/dp/B07S9SJ8RP sollte mehr als ausreichend sein. > Spread spectrum hat Resilenz gegen sowas quasi eingebaut. Aber klar, > mit genügend Aufwand ... Es reicht vollauf, wenn du an der Antenne des Empfängers eine deutlich höhere Feldstärke (je nach Qualität des Empfängers vielleicht Faktor 10-100) erzielst, als der originale Sender. Bei zulässigen 100mW EIRP im 2.4Ghz-Band und einem ineffizienten Rundstrahler als Sendeantenne der Original-Fernsteuerung ist das kein Kunststück.
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| From | Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2021-03-18 14:53 +0100 |
| Message-ID | <s2vpgt.868.1@wxp-nb-pm.local> |
| In reply to | #493467 |
Hergen Lehmann schrieb:
> Ganz so gewaltig braucht es bei der kleinen Distanz zu einer phösen Drohne
> im Garten natürlich nicht zu sein, selbst eine handelsübliche
> Satellitenschüssel ist schon deutlich überdimensioniert, sowas:
> https://www.amazon.de/dp/B07S9SJ8RP
> sollte mehr als ausreichend sein.
Ich las schon vor ca. 20-25 von Gedankenexperimenten mit einem Mangetron im
Zentrum einer alten Sat-Schüssel.
Das dürfte zum isch-Pfoff! führen.
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
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| From | Lars Gebauer <lgebauer@live.de> |
|---|---|
| Date | 2021-03-18 15:18 +0100 |
| Message-ID | <s2vnf2$6vu$1@gwaiyur.mb-net.net> |
| In reply to | #493478 |
Am 18.03.2021 um 14:53 schrieb Andreas Bockelmann: > Hergen Lehmann schrieb: >> Ganz so gewaltig braucht es bei der kleinen Distanz zu einer phösen >> Drohne im Garten natürlich nicht zu sein, selbst eine handelsübliche >> Satellitenschüssel ist schon deutlich überdimensioniert, sowas: >> https://www.amazon.de/dp/B07S9SJ8RP >> sollte mehr als ausreichend sein. > > Ich las schon vor ca. 20-25 von Gedankenexperimenten mit einem Mangetron > im Zentrum einer alten Sat-Schüssel. Vor 20+ Jahren wurde in Jena mit einem zweckentfremdenden Glasschmelzofen erfolgreich experimentiert. Wer die damalige Jenaer Szene etwas kennt - es kommen nicht so viele Leute dafür in Frage. ;)
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