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DrohnenAbschussPistole legal?

Started by"herwig...@t-online.de" <herwig.huener@t-online.de>
First post2021-03-16 18:34 -0700
Last post2021-03-18 15:18 +0100
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Contents

  DrohnenAbschussPistole legal? "herwig...@t-online.de" <herwig.huener@t-online.de> - 2021-03-16 18:34 -0700
    Re: DrohnenAbschussPistole legal? "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-03-17 09:47 +0100
      Re: DrohnenAbschussPistole legal? "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-03-17 12:39 +0100
      Re: DrohnenAbschussPistole legal? Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2021-03-17 14:33 +0100
    Re: DrohnenAbschussPistole legal? Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2021-03-17 10:24 +0100
      Re: DrohnenAbschussPistole legal? "herwig...@t-online.de" <herwig.huener@t-online.de> - 2021-03-17 06:43 -0700
      Re: DrohnenAbschussPistole legal? Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2021-03-17 14:35 +0100
        Re: DrohnenAbschussPistole legal? Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2021-03-17 16:44 +0100
          Re: DrohnenAbschussPistole legal? Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2021-03-17 18:30 +0100
        Re: DrohnenAbschussPistole legal? "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-03-17 17:02 +0100
          Re: DrohnenAbschussPistole legal? Christian Schumacher <cs.spam@nurfuerspam.de> - 2021-03-17 17:35 +0100
          Re: DrohnenAbschussPistole legal? Fidel Sebastián Hunrichse-Lara <Fidel-Sebastian_Hunrichse_Lara@b.maus.de> - 2021-03-17 12:38 -0400
          Re: DrohnenAbschussPistole legal? "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-03-17 18:38 +0100
          Re: DrohnenAbschussPistole legal? "herwig...@t-online.de" <herwig.huener@t-online.de> - 2021-03-18 10:28 -0700
        Re: DrohnenAbschussPistole legal? Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-03-17 17:52 +0100
          Re: DrohnenAbschussPistole legal? "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-03-17 18:59 +0100
            Re: DrohnenAbschussPistole legal? "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-03-17 19:25 +0100
              Re: DrohnenAbschussPistole legal? Carlo XYZ <carloxyz@invalid.invalid> - 2021-03-17 20:01 +0100
              Re: DrohnenAbschussPistole legal? Carlo XYZ <carloxyz@invalid.invalid> - 2021-03-17 21:46 +0100
                Re: DrohnenAbschussPistole legal? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-03-17 14:18 -0700
              Re: DrohnenAbschussPistole legal? Frank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net> - 2021-03-18 08:43 +0100
          Re: DrohnenAbschussPistole legal? Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2021-03-17 19:12 +0100
            Re: DrohnenAbschussPistole legal? Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-03-17 20:14 +0100
              Re: DrohnenAbschussPistole legal? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-03-17 14:10 -0700
        Re: DrohnenAbschussPistole legal? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-03-17 10:05 -0700
        Re: DrohnenAbschussPistole legal? "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2021-03-18 12:55 +0100
          Re: DrohnenAbschussPistole legal? Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-03-18 13:52 +0100
          Re: DrohnenAbschussPistole legal? Ulf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de> - 2021-03-18 05:19 -0700
          Re: DrohnenAbschussPistole legal? Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-03-18 14:01 +0100
          Re: DrohnenAbschussPistole legal? Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-03-18 14:11 +0100
    Re: DrohnenAbschussPistole legal? Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2021-03-17 15:53 +0100
      Re: DrohnenAbschussPistole legal? Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2021-03-17 19:04 +0100
        Re: DrohnenAbschussPistole legal? Jochen Kremer <jochen.news@kremerweb.de> - 2021-03-18 20:42 +0100
      Re: DrohnenAbschussPistole legal? Hergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de> - 2021-03-18 13:38 +0100
        Re: DrohnenAbschussPistole legal? Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> - 2021-03-18 14:53 +0100
          Re: DrohnenAbschussPistole legal? Lars Gebauer <lgebauer@live.de> - 2021-03-18 15:18 +0100

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#493499

FromFrank Hucklenbroich <hucklenbroich@gmx.net>
Date2021-03-18 08:43 +0100
Message-ID<1nfndhzh53bke.18brvl8zr9nmg.dlg@40tude.net>
In reply to#493370
Am Wed, 17 Mar 2021 21:15:56 +0100 schrieb Michael Bode:

> "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> writes:
> 
>> Übrigens lernt man das spätestens auch im kleinen Drohnenführerschein,
>> daß man nicht über Wohngebieten und fremden Privatgrundstücken fliegen 
>> darf. Besser ist das.
>>
>> Ich darf nicht mal über meinen 268 qm Bayern senkrecht hochstarten, da
>> ich von da aus den Nachbarn reinsehen kann. So ist das.
> 
> Was ein bisschen lustig ist, weil man vom Balkon im ersten Stock auch
> über den Zaun in Nachbars Garten gucken kann (wenn der auf der richtigen
> Seite ist). Dass eine Vorschrift Sinn macht, ist aber rein optional.

Gucken ist eines, spätestens wenn Du eine Kamera zückst, hast Du wohl ein
ähnliches Problem wie bei der Drohne.

Grüße,

Frank

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#493369

FromDiedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de>
Date2021-03-17 19:12 +0100
Message-ID<5et9ihx11g.ln2@diedrich.ddnssec.de>
In reply to#493334
Stefan Froehlich meinte:

>> Notwehr bezeichnet die Abwehr eines unmittelbaren Angriffs auf ein
>> geschütztes Rechtsgut. Bewaffnung ist für den Angriff nicht
>> erforderlich.
> 
> Freilich nicht, ich wollte es nur etwas deutlicher darstellen, damit
> der Angriff auf Leib und Leben auch wirklich glaubhaft ist.

Geschütztes Rechtsgut kann auch die Privatsphäre sein, oder das Recht am 
eigenen Bild. Es geht im Fall Notwehr weder um Leib+Leben noch um 
Bewaffnung. Drohnen haben typischerweise eine Kamera. 

> n Österreich braucht es nicht den Angriff auf *irgendein*
> Rechtsgut, um Notwehr zu rechtfertigen, sondern auf Leben,
> Gesundheit, Freiheit oder Vermögen,

Das ist im Altreich anders; StGB § 32 erwähnt nur "rechtswidrigen 
Angriff". 

Man darf zwar die Drohne nicht mehr vom Himmel holen, wenn sie berits 
abgedreht hat (denbn dann ist der Angriff ja vorbei, wobei man da auch 
noch argumentieren könnte, dass die Bilder auf ihrem SDpeicherchip 
sind), aber wenn sie über der eigenen Terrasse schebt und ihre Kamera 
herumschwenkt, sehe ich kein Problem darin, die Drohne mit Steinen oder 
einem Netz zu bewerfen und vom Himmel zu holen, oder mit der 
Wasserpistole Farbe aufs Kameraobjektiv zu sprühen.  

Was allerdings nicht geht, wäre: statt der Drohne gleich den Piloten 
abzuschießen - man muss schon das midlkere Mittel wählen. 
-- 
 gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
 fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8  C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
 HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.

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#493384

FromLars Gebauer <lgebauer@live.de>
Date2021-03-17 20:14 +0100
Message-ID<s2tkem$2dh$1@dont-email.me>
In reply to#493369
Am 17.03.2021 um 19:43 schrieb Stefan Froehlich:
> On Wed, 17 Mar 2021 19:12:53 Diedrich Ehlerding wrote:
>> Stefan Froehlich meinte:
>>>> Notwehr bezeichnet die Abwehr eines unmittelbaren Angriffs auf
>>>> ein geschütztes Rechtsgut. Bewaffnung ist für den Angriff nicht
>>>> erforderlich.
> 
>> Geschütztes Rechtsgut kann auch die Privatsphäre sein, oder das
>> Recht am eigenen Bild.
> 
> Ja, das habe ich dann nachher auch gelesen. Ihr seid ja ziemlich
> dicht am Wilden Westen dran, muss ich sagen...

Schlimmer noch. ;)

Vor etlichen Jahren ging ein Fall durch die Medien, in dem ein 
Amerikaner jemanden erschossen hatte. Die Umstände waren alles in allem 
etwas merkwürdig aber der Schütze bezog sich auf stand my ground. Das 
war auch in den USA in diesem Fall nicht ganz unumstritten und sorgte 
für heftige Diskussionen. Nach umfangreichem juristischen hin und her 
wurde der Schütze dann allerdings doch noch frei gesprochen. (Das stand 
zwischenzeitlich auf der Kippe, iirc war es auch erst in der Berufung.)

Die Diskussionswelle erreichte auch Europa und natürlich empörten sich 
"die Deutschen" (mal wieder) einhellig über das ach so barbarischen 
Amerikaner.

Daraufhin waren von einigen deutschen Juristen Artikel zu lesen in denen 
dargelegt wurde, daß das deutsche Notwehrrecht noch ziemlich über das 
amerikanische stand my ground hinausgehen und der Freispruch eindeutiger 
ausgefallen wäre.

-- 
! Achtung Fake News !
Es wird behauptet und rasch verbreitet, das Bundesministerium für 
Gesundheit / die Bundesregierung würde bald massive weitere 
Einschränkungen des öffentlichen Lebens ankündigen. Das stimmt NICHT! 
Bitte helfen Sie mit, ihre Verbreitung zu stoppen.
https://twitter.com/BMG_Bund/status/1238780849652465664

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#493409

FromUlf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de>
Date2021-03-17 14:10 -0700
Message-ID<65c19f5e-ce45-4227-a2d7-bc63c17214b6n@googlegroups.com>
In reply to#493384
Stefan Froehlich schrieb am Mittwoch, 17. März 2021 um 21:07:52 UTC+1:
> On Wed, 17 Mar 2021 20:14:50 Lars Gebauer wrote: 
> > Am 17.03.2021 um 19:43 schrieb Stefan Froehlich: 
> > > On Wed, 17 Mar 2021 19:12:53 Diedrich Ehlerding wrote: 
> > >> Geschütztes Rechtsgut kann auch die Privatsphäre sein, oder das 
> > >> Recht am eigenen Bild. 
> 
> > > Ja, das habe ich dann nachher auch gelesen. Ihr seid ja ziemlich 
> > > dicht am Wilden Westen dran, muss ich sagen... 
> 
> > Schlimmer noch. ;) 
> 
> > Vor etlichen Jahren ging ein Fall durch die Medien, in dem ein 
> > Amerikaner jemanden erschossen hatte. Die Umstände waren alles in 
> > allem etwas merkwürdig aber der Schütze bezog sich auf stand my 
> > ground.
> Ich nehme an, Du meinst diesen hier: 
> <https://en.wikipedia.org/wiki/Shooting_of_Trayvon_Martin> und 
> <https://en.wikipedia.org/wiki/Trial_of_George_Zimmerman>, das war 
> einer der aufsehenerregenderen Fälle der letzten Jahrzehnte.
> > Die Diskussionswelle erreichte auch Europa und natürlich empörten 
> > sich "die Deutschen" (mal wieder) einhellig über das ach so 
> > barbarischen Amerikaner. 
> 
> > Daraufhin waren von einigen deutschen Juristen Artikel zu lesen in 
> > denen dargelegt wurde, daß das deutsche Notwehrrecht noch ziemlich 
> > über das amerikanische stand my ground hinausgehen und der 
> > Freispruch eindeutiger ausgefallen wäre.
> Das Urteil als solches hätte bei uns (in hier ging es ja um einen 
> Angriff auf Leib und Leben) ebenso ausfallen können, wären die 
> Begleitumstände die gleichen gewesen - aber das wäre wiederum 
> ziemlich undenkbar, bereits beginnend beim Führen einer geladenen 
> Waffe.

Das darf man da wohl, wenn nicht gerade in NY, wobei ich nicht
weiß, wie man dort die bundesverfassungsbestimmung  wirksam
relativiert.

> Mir ist das jetzt zu lang, um mich noch einmal durchzuwühlen, 
> aber ich erinnere mich, dass die Geschichte einen ziemlich 
> merkwürdigen Eindruck hinterließ.

Mir ist ein Fall von Notwehrprovokation erinnrlich, finde ihn
aber nicht mehr, und werde jetzt auch nicht ausdauernd suchen,
ging etwa so:

Grundstücksinhaber ließ Garagentor offen, Austauschstudent lief hinein,
um zu sehen, was es da auf sich habe, Grundstücksbesitzer knallte ihn ab.

Mir war so, als wäre der wegen hochgradigen murder verurteilt worden.

Gruß, ULF

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#493341

FromUlf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de>
Date2021-03-17 10:05 -0700
Message-ID<39123e84-f768-46fd-961b-d874bcd2778fn@googlegroups.com>
In reply to#493273
Dietz Proepper schrieb am Mittwoch, 17. März 2021 um 17:56:21 UTC+1:
> Stefan...@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) wrote: 
> 
> > On Wed, 17 Mar 2021 15:56:46 Dietz Proepper wrote: 
> > > Hergen Lehmann <hlehmann.e...@snafu.de> wrote: 
> > > > Am 17.03.21 um 12:57 schrieb Dietz Proepper: 
> > > > > Ohne entsprechende Genehmigung des Grundstückseigentümers sind 
> > > > > entsprechende Flüge iirc nicht zulässig, zumindest im 
> > > > > Nahbereich. 
> > 
> > > > Das deckt sich mit meinem Kenntnisstand - berechtigt dich aber 
> > > > nicht, auf deinem Grundstück vorgefundene, fremde Gegenstände 
> > > > einfach zu zerstören (bei einer erzwungenen "Landung" werden 
> > > > Schäden kaum zu vermeiden sein) oder einzubehalten. Du darfst 
> > > > sie bestenfalls entfernen bzw. vorübergehend in Besitz nehmen. 
> > 
> > > Wenn eine Drohne auf meine Terrasse fliegt, dort sittsam landet 
> > > und ich sie dann zerlege könnte ich mir vorstellen, dass das 
> > > eventuell Probleme ergeben könnte. (Absichtlich doppelter 
> > > Konjunktiv.) 
> > 
> > Je nachdem, was Du unter "zerlegen" verstehst. Zerstören wird 
> > sicherlich nicht erlaubt sein.
> Wollte ich ja ausdrücken. Wenn sie dort landet und ich den Akku 
> entnehmen kann, dann ... AABER - sollte sie rogue gegangen sein und gar 
> nach 5s einen Hupfer machen, dann würde ich sicher eine Decke über sie 
> werfen, was dann zu Schäden führen könnte.
> > > Wenn ich sie in der Situation aber z.B. durch Entfernen des Akkus 
> > > stilllege dann wäre das erst mal komplett unproblematisch. 
> > 
> > Gebrauchsanmaßung; aber ok, wenn man möchte, kann man das natürlich 
> > noch als "komplett unproblematisch" durchgehen lassen :)
> Gebrauchsanmaßung bei einer Sache, die sich widerrechtlich auf meinem 
> Grund befindet? Ich bitte Dich.
> > > Und wenn sie ich 5m über meinem Garten schwebt und davon nicht 
> > > ablassen will, dann vermute ich, dass auch ein "Abschießen" 
> > > zulässig wäre. 
> > 
> > Weil Selbstjustiz?
> Nein. Weil Notwehr.
> > Inwiefern unterscheidet sich "über Deinem Garten schweben" dabei von 
> > "sittsam landen"? Du kannst sicherlich gerichtlich gegen den Piloten 
> > vorgehen, aber solange nicht Notwehr vorliegt (also z.B. eine 
> > bewaffnete Drohne auf Dich losgeht) wird Sachbeschädigung nur schwer 
> > zu argumentieren sein.
> 9 Cs 926 Js 3044/19, AG Riesa. Klar, kein einfacher Überflug. Aber vom 
> Prinzip her, sobald es Dich belästigt darfst Du. 

Wenn es ein Freispruch war, hätte der StA (oder dem Privatkläger?)
die Berufung bzw. Revision offengestanden.

Oder läuft die noch?

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#493449

From"Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org>
Date2021-03-18 12:55 +0100
Message-ID<s2vf4b$6f0$1@solani.org>
In reply to#493273
Am 18.03.21 um 12:49 schrieb Dietz Proepper:
> Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) wrote:

>> Du meinst, wenn jemand seinen Laptop bei Dir in der Wohnung
>> vergisst, darfst Du einfach damit herumspielen, wie Du möchtest?
> 
> Wenn ich Grund zu der Annahme habe, dass das Gerät Ton- und
> Videoaufnahmen vorgenommen hat?
> 
>> In Österreich gibt es gegen so einen "Angriff" definitiv kein Recht
>> auf Notwehr, no way.
> 
> Unzivilisierte Region, offenbar.
> 
>>> 9 Cs 926 Js 3044/19, AG Riesa. Klar, kein einfacher Überflug. Aber
>>> vom Prinzip her, sobald es Dich belästigt darfst Du.
>>
>> Lustig, genau so etwas hatte ich weiter oben im Hinterkopf. Das
>> ginge so in Österreich schlicht und einfach nicht; das Recht am
>> eigenen Bild ist hierzulande (mMn: zum Glück) kein notwehrfähiges
>> Rechtsgut.
> 
> Sicher?
> 


Ziemlich sicher.

Oder hat es in dieser Ibiza-Abhör-Versteckte-Kamera Aktion irgendeinen 
legalen Protest gegen die Abhöraktion und die Videos  gegeben, der 
Erfolg gehabt hätte? Das Material wurde doch allseits verwendet und mit 
großer Genugtuung ohne Bedenken öffentlich ausgstrahlt und diskutiert?


Das ist jetzt übrigens keine Verteidigung von Herrn Strache.

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#493451

FromLars Gebauer <lgebauer@live.de>
Date2021-03-18 13:52 +0100
Message-ID<s2vida$s8k$1@gwaiyur.mb-net.net>
In reply to#493449
Am 18.03.2021 um 12:55 schrieb Dr. Joachim Neudert:
> Am 18.03.21 um 12:49 schrieb Dietz Proepper:
>> Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) wrote:
>>> Lustig, genau so etwas hatte ich weiter oben im Hinterkopf. Das
>>> ginge so in Österreich schlicht und einfach nicht; das Recht am
>>> eigenen Bild ist hierzulande (mMn: zum Glück) kein notwehrfähiges
>>> Rechtsgut.
>>
>> Sicher?
> 
> Ziemlich sicher.
> 
> Oder hat es in dieser Ibiza-Abhör-Versteckte-Kamera Aktion irgendeinen 
> legalen Protest gegen die Abhöraktion und die Videos  gegeben, der 
> Erfolg gehabt hätte? Das Material wurde doch allseits verwendet und mit 
> großer Genugtuung ohne Bedenken öffentlich ausgstrahlt und diskutiert?

Personen der Zeitgeschichte. Die müssen in dieser Hinsicht ohnehin etwas 
mehr über sich ergehen lassen, als Klein Erna aus Hintertruckensdorf.

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#493460

FromUlf Kutzner <Ulf.Kutzner@web.de>
Date2021-03-18 05:19 -0700
Message-ID<09c276e0-f8a0-4c8a-844b-dd5761262bdan@googlegroups.com>
In reply to#493449
Dr. Joachim Neudert schrieb am Donnerstag, 18. März 2021 um 12:55:56 UTC+1:

> Oder hat es in dieser Ibiza-Abhör-Versteckte-Kamera Aktion irgendeinen 
> legalen Protest gegen die Abhöraktion und die Videos gegeben, der 
> Erfolg gehabt hätte? Das Material wurde doch allseits

Aber ja, jedenfalls beim Landesgericht und Oberlandesgericht, weniger beim OGH.
Lag vielleicht an fehlender Drohnenbeteiligung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ibiza-Aff%C3%A4re#Zivilrecht

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#493468

FromLars Gebauer <lgebauer@live.de>
Date2021-03-18 14:01 +0100
Message-ID<s2viuq$tek$1@gwaiyur.mb-net.net>
In reply to#493449
Am 18.03.2021 um 13:46 schrieb Stefan Froehlich:
> On Thu, 18 Mar 2021 12:55:55 Dr. Joachim Neudert wrote:
>> Oder hat es in dieser Ibiza-Abhör-Versteckte-Kamera Aktion
>> irgendeinen legalen Protest gegen die Abhöraktion und die Videos
>> gegeben, der Erfolg gehabt hätte?
> 
> Ich weiss nicht, ob dafür österreichisches oder spanisches Recht
> anwendbar ist; die Frage wurde diskutiert, das Ergebnis aber von
> mir längst wieder vergessen. Ist im Kontext dieses Threads aber auch
> völlig irrelevant, denn Notwehr besteht ja gerade *nicht* darin,
> auf dem Rechtsweg zu protestieren. Da er in Ibiza nicht wusste, dass
> er gefilmt wird, war das mit der Notwehr ein bisschen schwierig.

Eben. Bei Notwehr (in D) geht es immer um den *gegenwärtigen* Angriff. 
Ist der Angriff nicht mehr gegenwärtig, dann hat sich das mit der 
Notwehr erledigt. Dann bleibt nur noch der übliche Rechtsweg.

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#493474

FromLars Gebauer <lgebauer@live.de>
Date2021-03-18 14:11 +0100
Message-ID<s2vjhk$umt$1@gwaiyur.mb-net.net>
In reply to#493449
Am 18.03.2021 um 13:46 schrieb Dietz Proepper:
> "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> wrote:
>> Oder hat es in dieser Ibiza-Abhör-Versteckte-Kamera Aktion
>> irgendeinen legalen Protest gegen die Abhöraktion und die Videos
>> gegeben, der Erfolg gehabt hätte?
> 
> Komplett anderer Fall - oben geht es um Notwehr. Und ich bin mir
> absolut sicher, dass ich auch in Österreich einem Photografen, der mich
> unerwünscht beim Poppen photografiert sein Gerät abnehmen darf.

Sei Dir da mal nicht zu absolut sicher. Sowas dürfte ganz schwer von den 
ganz konkreten Umständen abhängen. Und wenn diese nicht wirklich für 
Dich sprechen, dann brennt da erstmal ganz schnell Deine Jacke.

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#493294

FromHergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de>
Date2021-03-17 15:53 +0100
Message-ID<vnh9ih-730f.ln1@hergen.spdns.de>
In reply to#493161
Am 17.03.21 um 15:07 schrieb Hermann Riemann:

> Am 17.03.21 um 02:34 schrieb herwig...@t-online.de:
>> Drohnen abschiessen - legal?
> Mit einer Wasserpistole, die mit Salzwasser gefüllt ist?
> Und einem zu nahe gekommen ist?

Der Gartenschlauch mit passend eingestellter Düse sollte es bei geringer 
Flughöhe auch tun. Hat nebenbei den Vorteil, das ein Vorsatz schwer 
nachweisbar ist. "Ich wollte gerade den Garten sprengen, was kann ich 
dafür, wenn sie ihr Spielzeug so schlecht im Griff haben, das sie genau 
in den Strahl fliegen?"

Und da wir hier in einer technisch orientierten Newsgroup sind: Wie wäre 
es mit einem Störsender und Richtantenne? Es gibt nur wenige enge 
Frequenzbänder, die für eine (legale) Funkfernsteuerung in Frage kommen, 
da wird man das Passende schnell gefunden haben.
Spielzeugdrohnen versuchen bei Störung der Funkverbindung in der Regel 
zu landen, die besseren kehren per GPS zum Ursprungsort zurück.

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#493372

FromHergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de>
Date2021-03-17 19:04 +0100
Message-ID<6us9ih-qe1f.ln1@hergen.spdns.de>
In reply to#493294
Am 17.03.21 um 18:06 schrieb Dietz Proepper:

>[Gartenschlauch]
> Wäre auch möglich - wobei Du z.B. meine kleine da schon sehr direkt
> treffen müsstest, ein wenig Wasser kann die ab.

Bei kleinen Spielzeugdrohen dürfte schon allein die kinetische Energie 
des kräftigen Wasserstrahls reichen, um das Ding in eine ausweglose 
Fluglage zu bringen.


>> Und da wir hier in einer technisch orientierten Newsgroup sind: Wie
>> wäre es mit einem Störsender und Richtantenne?
> 
> Hervorragende Idee. Was wohl die BNetzA dazu meint ...

Die für die Fernsteuerung in Frage kommenden Bänder sind alles 
ISM-Bänder, d.h. genau wie der Drohenführer darf auch jeder andere dort 
grundsätzlich erst mal ohne Genehmigung senden und Anspruch auf einen 
störungsfreien Empfang gibt es nicht.

Um zu ermitteln, das für wenige Sekunden die formal zulässige EIRP 
überschritten wurden, müsste die Netzagentur schon zufällig direkt auf 
dem (Nachbar-)grundstück bereit stehen und zufällig ihre Antenne direkt 
in der Richtkeule aufgebaut haben.


> Frag' mal Ralph zum Thema "Stören von spread spectrum", das ist *sooo*
> einfach gar nicht. Ich bilde mir ein, die 2.4Ghz-Band-Fernsteuerungen
> machen sowas schon seit ein paar Jahren.

Die Spielzeugdrohnen im 2.4GHz-Band dürften größtenteils profan auf 
WLAN-Technologie setzen, weil superbillig. Ja, das ist SpreadSpectrum, 
nein, das ist bei der lächerlich geringen erlaubten Sendeleistung des 
Fernsteuersenders alles andere als resistent gegen Störungen.

Die klassischen Modellfernsteuerungen auf 27/35/40MHz sind Schmalband-FM 
oder sogar -AM, da reicht selbst ein schwacher Sender auf dem selben 
Kanal für Chaos.

Bei semiprofessionellen Drohnen wird das härter, ja.

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#493521

FromJochen Kremer <jochen.news@kremerweb.de>
Date2021-03-18 20:42 +0100
Message-ID<ibhookF45aaU1@mid.individual.net>
In reply to#493372
Am 17.03.21 um 19:04 schrieb Hergen Lehmann:
> ...
> Die klassischen Modellfernsteuerungen auf 27/35/40MHz sind Schmalband-FM 
> oder sogar -AM, ...

und werden heute so gut wie nicht mehr eingesetzt.

"...
Die überwiegende Anzahl aller  Modellflugpiloten haben im Verlauf der 
letzten Jahre ihre alte Fernlenkanlage ersetzt durch eine neue, die im 
erheblich höheren 2,4 GHz Frequenzband arbeitet. Sie haben das getan, 
weil einige bedeutende Vorteile  versprochen wurden. Diejenigen, die den 
Wechsel vollzogen haben, konnten das im Wesentlichen bestätigen.

Die Hauptvorteile lassen sich wie folgt zusammenfassen:

     Störungen durch gleichzeitigen Betrieb von legal betriebenen 2,4 
GHz Fernsteuer-Sendern gibt es nicht. Der Pilot kann seinen Sender 
einschalten, ohne Rücksicht nehmen zu müssen auf andere Piloten.

     Störungen durch interne und externe Ursachen sind erheblich weniger 
geworden. Ganz verschwinden werden Störungen nie, weil die Aussage 
stimmt, dass es keine Funkanlage gibt, die nicht gestört werden könnte.

     In dem zur Datenübertragung angewandten Verfahren ist ein Rückkanal 
implementiert, der zu Online-Telemetriezwecken benutzt wird.

     Die Sende- und Empfangsgeräte sind vergleichsweise preiswert bei 
sehr guten  Spezifikationen, weil  ausgereifte und in Millionen 
Stückzahlen produzierte Bauteile aus dem Telekommunikationsbereich 
eingesetzt werden.
..."
<https://www.dmfv.aero/sportreferate/24-ghz-neue-norm-en-300-328/>

"...
Heute geht fast nichts mehr unterhalb 2,4GHz.
..."
<https://modellbau.dl6hah.de/rc-allgemein.html>

"...
Allerdings sind heute die analogen Empfänger weitgehend veraltet und 
digitale, die im 2.4 GHz Frequenzbereich empfangen, im Modellbau am 
stärksten vertreten.
..."
<https://www.galaxus.ch/de/page/grundsaetze-aus-dem-rc-fernsteuerungs-dschungel-1430>

<https://www.graupner.com/HANDHELD-RADIOS_c_120.html?viewall=1>

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#493467

FromHergen Lehmann <hlehmann.expires.5-11@snafu.de>
Date2021-03-18 13:38 +0100
Message-ID<28ubih-npaf.ln1@hergen.spdns.de>
In reply to#493294
Am 18.03.21 um 12:51 schrieb Dietz Proepper:

> Frank Klingenhoefer <frank.private@t-online.de> wrote:
>> Einige rühmten sich doch hier ihrer lichtstarken Taschenlampen und
>> Scheinwerfer. Warum sollte man nicht einmal das fliegende Zeugs
>> anleuchten.
> 
> Wenn Du die Abstrahlung so konzentrieren kannst wie einen Lichtstrahl,
> dann würde ich an Deiner Stelle veröffentlichen ...

Ich weiß nicht, was du da veröffentlicht sehen willst. Richtantennen 
sind ein alter Hut, sie existieren in unzähligen Bauformen, die 
bekanntesten sind wahrscheinlich die Parabolantenne und die Yagi-Antenne.

Ja, die Abstrahlung lässt sich damit ganz hervorragend bündeln, je nach 
Größe der Antenne sogar über astronomische Entfernungen. In Arecibo 
hatten die die Oberfläche von Asteroiden und anderen Planeten per Radar 
abgetastet, mit verblüffender Detailauflösung. Die Voyager-Sonden haben 
das Sonnensystem lange verlassen und erreichen mit einer bescheidenen 
Sendeleistung von gerade mal 12W immer noch die Erde. Das machst du mit 
einem Lichtstrahl nicht nach!

Ganz so gewaltig braucht es bei der kleinen Distanz zu einer phösen 
Drohne im Garten natürlich nicht zu sein, selbst eine handelsübliche 
Satellitenschüssel ist schon deutlich überdimensioniert, sowas:
https://www.amazon.de/dp/B07S9SJ8RP
sollte mehr als ausreichend sein.


> Spread spectrum hat Resilenz gegen sowas quasi eingebaut. Aber klar,
> mit genügend Aufwand ...

Es reicht vollauf, wenn du an der Antenne des Empfängers eine deutlich 
höhere Feldstärke (je nach Qualität des Empfängers vielleicht Faktor 
10-100) erzielst, als der originale Sender.

Bei zulässigen 100mW EIRP im 2.4Ghz-Band und einem ineffizienten 
Rundstrahler als Sendeantenne der Original-Fernsteuerung ist das kein 
Kunststück.

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#493478

FromAndreas Bockelmann <xotzil@gmx.de>
Date2021-03-18 14:53 +0100
Message-ID<s2vpgt.868.1@wxp-nb-pm.local>
In reply to#493467
Hergen Lehmann schrieb:

> Ganz so gewaltig braucht es bei der kleinen Distanz zu einer phösen Drohne 
> im Garten natürlich nicht zu sein, selbst eine handelsübliche 
> Satellitenschüssel ist schon deutlich überdimensioniert, sowas:
> https://www.amazon.de/dp/B07S9SJ8RP
> sollte mehr als ausreichend sein.

Ich las schon vor ca. 20-25 von Gedankenexperimenten mit einem Mangetron im 
Zentrum einer alten Sat-Schüssel.

Das dürfte zum isch-Pfoff! führen.

-- 
  Mit freundlichen Grüßen
    Andreas Bockelmann

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#493481

FromLars Gebauer <lgebauer@live.de>
Date2021-03-18 15:18 +0100
Message-ID<s2vnf2$6vu$1@gwaiyur.mb-net.net>
In reply to#493478
Am 18.03.2021 um 14:53 schrieb Andreas Bockelmann:
> Hergen Lehmann schrieb:
>> Ganz so gewaltig braucht es bei der kleinen Distanz zu einer phösen 
>> Drohne im Garten natürlich nicht zu sein, selbst eine handelsübliche 
>> Satellitenschüssel ist schon deutlich überdimensioniert, sowas:
>> https://www.amazon.de/dp/B07S9SJ8RP
>> sollte mehr als ausreichend sein.
> 
> Ich las schon vor ca. 20-25 von Gedankenexperimenten mit einem Mangetron 
> im Zentrum einer alten Sat-Schüssel.

Vor 20+ Jahren wurde in Jena mit einem zweckentfremdenden 
Glasschmelzofen erfolgreich experimentiert.

Wer die damalige Jenaer Szene etwas kennt - es kommen nicht so viele 
Leute dafür in Frage. ;)

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