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Groups > ger.ct > #391685 > unrolled thread

Meine Steuer, Deine Steuer

Started byHerwig AQSR <herwig.huener@t-online.de>
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  Meine Steuer, Deine Steuer Herwig AQSR <herwig.huener@t-online.de> - 2019-03-08 13:03 -0800
    Re: Meine Steuer, Deine Steuer Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2019-03-08 22:46 +0100
      Re: Meine Steuer, Deine Steuer Herwig AQSR <herwig.huener@t-online.de> - 2019-03-08 14:17 -0800
        Re: Meine Steuer, Deine Steuer Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2019-03-08 23:33 +0100
        Re: Meine Steuer, Deine Steuer Shinji Ikari <shinji@gmx.net> - 2019-03-09 00:00 +0100
          Re: Meine Steuer, Deine Steuer Herwig AQSR <herwig.huener@t-online.de> - 2019-03-08 16:39 -0800
            Re: Meine Steuer, Deine Steuer Shinji Ikari <shinji@gmx.net> - 2019-03-09 12:42 +0100
          Re: Meine Steuer, Deine Steuer Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> - 2019-03-09 06:52 +0000
            Re: Meine Steuer, Deine Steuer Wolfgang Kynast <wky@gmx.de> - 2019-03-09 10:35 +0100
            Re: Meine Steuer, Deine Steuer Shinji Ikari <shinji@gmx.net> - 2019-03-09 12:44 +0100
        Re: Meine Steuer, Deine Steuer Hermann Riemann <nospam.ng@hermann-riemann.de> - 2019-03-09 07:17 +0100
          Re: Meine Steuer, Deine Steuer Wolfgang Kynast <wky@gmx.de> - 2019-03-09 10:36 +0100
      Re: Meine Steuer, Deine Steuer Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com> - 2019-03-09 22:18 +0100
        Re: Meine Steuer, Deine Steuer Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2019-03-09 23:44 +0100
          Re: Meine Steuer, Deine Steuer Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com> - 2019-03-10 11:55 +0100
            Re: Meine Steuer, Deine Steuer Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> - 2019-03-10 13:27 +0100
              Re: Meine Steuer, Deine Steuer Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com> - 2019-03-11 10:59 +0100
            Re: Meine Steuer, Deine Steuer Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2019-03-10 20:46 +0100
              Re: Meine Steuer, Deine Steuer Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com> - 2019-03-11 11:00 +0100
        Re: Meine Steuer, Deine Steuer Ulf.Kutzner@web.de - 2019-03-10 01:14 -0800
    Re: Meine Steuer, Deine Steuer Shinji Ikari <shinji@gmx.net> - 2019-03-08 23:58 +0100
      Re: Meine Steuer, Deine Steuer Herwig AQSR <herwig.huener@t-online.de> - 2019-03-08 16:38 -0800
      Re: Meine Steuer, Deine Steuer Herwig AQSR <herwig.huener@t-online.de> - 2019-03-08 16:54 -0800
        Re: Meine Steuer, Deine Steuer Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2019-03-09 10:29 +0100
          Re: Meine Steuer, Deine Steuer Shinji Ikari <shinji@gmx.net> - 2019-03-09 12:50 +0100
        Re: Meine Steuer, Deine Steuer Shinji Ikari <shinji@gmx.net> - 2019-03-09 12:48 +0100
    Re: Meine Steuer, Deine Steuer Hartmut Ott <hottm@arcor.de> - 2019-03-09 15:38 +0100
    Re: Meine Steuer, Deine Steuer Bonita Montero <Bonita.Montero@gmail.com> - 2019-03-11 19:28 +0100
      Re: Meine Steuer, Deine Steuer Herwig AQSR <herwig.huener@t-online.de> - 2019-03-12 13:29 -0700
        Re: Meine Steuer, Deine Steuer Hartmut Ott <hottm@arcor.de> - 2019-03-13 15:16 +0100
        Re: Meine Steuer, Deine Steuer Bonita Montero <Bonita.Montero@gmail.com> - 2019-03-13 15:34 +0100

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#391685 — Meine Steuer, Deine Steuer

FromHerwig AQSR <herwig.huener@t-online.de>
Date2019-03-08 13:03 -0800
SubjectMeine Steuer, Deine Steuer
Message-ID<0b7be185-b313-4c44-a7ca-44c587d33b5d@googlegroups.com>
2019-03-08 22:04:00 +0100

Angenommen, das FinanzAmt überprüft meine
SteuerZahlungen genauer - und sie werden
doppelt fündig: Eimal habe ich etwas nicht
abgesetzt, was ich hätte absetzen können,
und ein anderes Mal habe ich Steuern nicht
bezahlt, die ich hätte bezahlen müssen.
Beide FehlBeträge sind zufällig gleich gross,
haben aber das entgegengesetzte VorZeichen.

Wird das gegeneinander aufgerechnet, oder
könnte es passieren, dass die eine Steuer
nachzuzahlen ist und die andere vergessen wird?

Selbe Situation bei ZusammenVeranlagung:
xBaLAG hat SteuerSchulden, ich habe denselben
Betrag zuviel gezahlt. Wie sieht es dann aus?

Ich frage aus aktuellem Anlass. Die Stadt
Töging schickt mir für die GrundSteuer eine
Mahnung als erstes LebensZeichen der
FinanzErheischung - bezugnehmend auf einen
SteuerBescheid, der vor fast drei Jahren
bei mir aufgeschlagen und im UmzugsWirrwarr
verloren gegangen ist.

Ich habe natürlich sofort eine GrundSatzDisskussion
mit dem RatHaus angefangen - also so ähnlich wie
hier, nur mehr ontopic.

Eigentlich zahle ich gerne Steuern. Aber
nachvollziehbar muss es sein.

Herwig

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#391691

FromStephan Bumberger <bumberger@gmx.de>
Date2019-03-08 22:46 +0100
Message-ID<q5unrk$43n$1@tota-refugium.de>
In reply to#391685
Am 08.03.2019 um 22:03 schrieb Herwig AQSR:

> Ich frage aus aktuellem Anlass. Die Stadt
> Töging schickt mir für die GrundSteuer eine
> Mahnung als erstes LebensZeichen der
> FinanzErheischung - bezugnehmend auf einen
> SteuerBescheid, der vor fast drei Jahren
> bei mir aufgeschlagen und im UmzugsWirrwarr
> verloren gegangen ist.
Öffentlich rechtliche Forderungen verjähren erst nach 5 Jahren. Wenn Du
gegen den Bescheid damals nicht vorgegangen bist, dann ist er
rechtskräftig und vollstreckbar.

> Ich habe natürlich sofort eine GrundSatzDisskussion
> mit dem RatHaus angefangen - also so ähnlich wie
> hier, nur mehr ontopic.

Worüber wolltest Du denn da so ganz grundsätzlich diskutieren?

> Eigentlich zahle ich gerne Steuern. Aber
> nachvollziehbar muss es sein.

Tja.

-- 
Stephan

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#391692

FromHerwig AQSR <herwig.huener@t-online.de>
Date2019-03-08 14:17 -0800
Message-ID<ef137da6-80f6-45f6-8d1b-35e7a85903af@googlegroups.com>
In reply to#391691
2019-03-08 23:17:00 +0100

> ...

> Öffentlich rechtliche Forderungen verjähren erst nach 5 Jahren. Wenn Du
> gegen den Bescheid damals nicht vorgegangen bist, dann ist er
> rechtskräftig und vollstreckbar.

Interessant. Daraus würde ja folgen, dass ich auf einen
Bescheid hin, der nur einmal ergangen ist, nur fünf
Jahre lang zahlen muss - und dann nie wieder. Daraus
wiederum folgt, dass man mir doch mal ab und zu
eine ZahlungsAufforderung zuschicken muss.

Meinst Du, ich kann so argumentieren?

Ausserdem will ich gar nicht gegen den
Bescheid vorgehen. Ich will ihn nur
zahlungsterminnahe bekommen. Jedesmal.

Herwig

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#391694

FromStephan Bumberger <bumberger@gmx.de>
Date2019-03-08 23:33 +0100
Message-ID<q5uqjr$43n$2@tota-refugium.de>
In reply to#391692
Am 08.03.2019 um 23:17 schrieb Herwig AQSR:
> 2019-03-08 23:17:00 +0100
> 
>> ...
> 
>> Öffentlich rechtliche Forderungen verjähren erst nach 5 Jahren. Wenn Du
>> gegen den Bescheid damals nicht vorgegangen bist, dann ist er
>> rechtskräftig und vollstreckbar.
> 
> Interessant. Daraus würde ja folgen, dass ich auf einen
> Bescheid hin, der nur einmal ergangen ist, nur fünf
> Jahre lang zahlen muss - und dann nie wieder. 

Wenn der Bescheid nur einmal ergangen ist, dann ist das so, ja. Das ist
aber bei der Grundsteuer regelmäßig nicht der Fall.

> Daraus
> wiederum folgt, dass man mir doch mal ab und zu
> eine ZahlungsAufforderung zuschicken muss.

Natürlich. Das tun die hier immer im Januar. Da verschicken die die
Bescheide mit der Grundsteuer, den Abwassergebühren und sonstigen
kommunalen Steuern (Hundesteuer z. B.).

Da steht die Gesamtsumme für das Jahr und die 4 Zahlungstermine, zu
denen sie gerne jeweils das Geld hätten.

> Meinst Du, ich kann so argumentieren?
> 
> Ausserdem will ich gar nicht gegen den
> Bescheid vorgehen. Ich will ihn nur
> zahlungsterminnahe bekommen. Jedesmal.

Jedes Mal kannst Du vergessen. Aber jährlich mit den 4 Terminen des
Jahres sollten sie im Januar verschicken, ja.

-- 
Stephan

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#391696

FromShinji Ikari <shinji@gmx.net>
Date2019-03-09 00:00 +0100
Message-ID<7vs58e1qko8fp38fjl5c69hblqircr7ija@4ax.com>
In reply to#391692
Guten Tag

Herwig AQSR <herwig.huener@t-online.de> schrieb

>Ausserdem will ich gar nicht gegen den
>Bescheid vorgehen. Ich will ihn nur
>zahlungsterminnahe bekommen. Jedesmal.

Hm.. hast Du das auch mal bei der KFZ Steuer versucht, seitdem die
zentral gehandhabt wird?
Auf die Antwort waere ich neugierig.

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#391703

FromHerwig AQSR <herwig.huener@t-online.de>
Date2019-03-08 16:39 -0800
Message-ID<d269b440-4eab-4862-bf63-0696187392ad@googlegroups.com>
In reply to#391696
2019-03-09 01:40:00 +0100

> ...

> >Ausserdem will ich gar nicht gegen den
> >Bescheid vorgehen. Ich will ihn nur
> >zahlungsterminnahe bekommen. Jedesmal.
> 
> Hm.. hast Du das auch mal bei der KFZ Steuer versucht, seitdem die
> zentral gehandhabt wird?
> Auf die Antwort waere ich neugierig.

Ich besitze kein KFZ. Neugier befriedigt?

Herwig

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#391746

FromShinji Ikari <shinji@gmx.net>
Date2019-03-09 12:42 +0100
Message-ID<mj978elqs4dr6reab78sggl85gj6t2nmpr@4ax.com>
In reply to#391703
Guten Tag

Herwig AQSR <herwig.huener@t-online.de> schrieb

>> >Ich will ihn nur
>> >zahlungsterminnahe bekommen. Jedesmal.
>> Hm.. hast Du das auch mal bei der KFZ Steuer versucht, seitdem die
>> zentral gehandhabt wird?
>Ich besitze kein KFZ. Neugier befriedigt?

Also nein.
Danke.

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#391714

FromDr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org>
Date2019-03-09 06:52 +0000
Message-ID<q5vnra$cm$1@solani.org>
In reply to#391696
Shinji Ikari <shinji@gmx.net> wrote:

> 
> Hm.. hast Du das auch mal bei der KFZ Steuer versucht, seitdem die
> zentral gehandhabt wird?
> Auf die Antwort waere ich neugierig.
> 

Ich habs diesmal gleich überwiesen. Alles auf einmal. En bloc.

Die ganzen 40 Euro.

-- 
please forgive my iPhone typos

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#391721

FromWolfgang Kynast <wky@gmx.de>
Date2019-03-09 10:35 +0100
Message-ID<gehfnvFljjdU1@mid.individual.net>
In reply to#391714
On Sat, 9 Mar 2019 06:52:26 +0000 (UTC), "Dr. Joachim Neudert" posted:

>Shinji Ikari <shinji@gmx.net> wrote:
>
>> 
>> Hm.. hast Du das auch mal bei der KFZ Steuer versucht, seitdem die
>> zentral gehandhabt wird?
>> Auf die Antwort waere ich neugierig.
>> 
>
>Ich habs diesmal gleich überwiesen. Alles auf einmal. En bloc.
>
>Die ganzen 40 Euro.

Wie kannst Du nur! Die schönen Zinsgewinne - futsch sind sie!!
;-)

-- 
Wolfgang

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#391747

FromShinji Ikari <shinji@gmx.net>
Date2019-03-09 12:44 +0100
Message-ID<ok978et5ov4kumn7n2iri5obasieo27au3@4ax.com>
In reply to#391714
Guten Tag

Dr. Joachim Neudert <neudert@5sl.org> schrieb

>Shinji Ikari <shinji@gmx.net> wrote:

>>>Ich will ihn nur
>>>zahlungsterminnahe bekommen. Jedesmal.
>> Hm.. hast Du das auch mal bei der KFZ Steuer versucht, seitdem die
>> zentral gehandhabt wird?
>Ich habs diesmal gleich überwiesen. Alles auf einmal. En bloc.
>Die ganzen 40 Euro.

Irgendwie ging es um den jedesmal erneut gesendeten Beleg, nicht um
die Hoehe der Steuer.
Denn den gibt es bei der KFZ Steuer zumindest in meinem Umkreis nicht.
Man erwartet einfach die begleichung der Steuer ohne jedesmal
wiederholte Forderung.

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#391713

FromHermann Riemann <nospam.ng@hermann-riemann.de>
Date2019-03-09 07:17 +0100
Message-ID<geh439Fj215U1@mid.individual.net>
In reply to#391692
Am 08.03.19 um 23:17 schrieb Herwig AQSR:

> Interessant. Daraus würde ja folgen, dass ich auf einen
> Bescheid hin, der nur einmal ergangen ist, nur fünf
> Jahre lang zahlen muss - und dann nie wieder. Daraus
> wiederum folgt, dass man mir doch mal ab und zu
> eine ZahlungsAufforderung zuschicken muss.

Wenn Du gerne zusätzliche Portogebühr + *Verwaltungsaufwand*
bezahlst..

Hermann
    der seine Grundgebühren automatisch abbuchen lässt.

-- 
http://www.hermann-riemann.de

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#391722

FromWolfgang Kynast <wky@gmx.de>
Date2019-03-09 10:36 +0100
Message-ID<gehfppFljukU1@mid.individual.net>
In reply to#391713
On Sat, 9 Mar 2019 07:17:13 +0100, "Hermann Riemann" posted:

>Am 08.03.19 um 23:17 schrieb Herwig AQSR:
>
>> Interessant. Daraus würde ja folgen, dass ich auf einen
>> Bescheid hin, der nur einmal ergangen ist, nur fünf
>> Jahre lang zahlen muss - und dann nie wieder. Daraus
>> wiederum folgt, dass man mir doch mal ab und zu
>> eine ZahlungsAufforderung zuschicken muss.
>
>Wenn Du gerne zusätzliche Portogebühr + *Verwaltungsaufwand*
>bezahlst..

Egal - es geht ums Prinzip!!!

>Hermann
>    der seine Grundgebühren automatisch abbuchen lässt.

+1

-- 
Schöne Grüße,
Wolfgang

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#391807

FromFrank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com>
Date2019-03-09 22:18 +0100
Message-ID<1h08hyxu7lq5s.ysxmgvw8li1f.dlg@40tude.net>
In reply to#391691
Am Fri, 8 Mar 2019 22:46:28 +0100 schrieb Stephan Bumberger:

> Am 08.03.2019 um 22:03 schrieb Herwig AQSR:
> 
>> Ich frage aus aktuellem Anlass. Die Stadt
>> Töging schickt mir für die GrundSteuer eine
>> Mahnung als erstes LebensZeichen der
>> FinanzErheischung - bezugnehmend auf einen
>> SteuerBescheid, der vor fast drei Jahren
>> bei mir aufgeschlagen und im UmzugsWirrwarr
>> verloren gegangen ist.
> Öffentlich rechtliche Forderungen verjähren erst nach 5 Jahren. Wenn Du
> gegen den Bescheid damals nicht vorgegangen bist, dann ist er
> rechtskräftig und vollstreckbar.

Ich bekam kürzlich einen Steuerbescheid von 2012 zugestellt (das ist mehr
als 5 Jahre her), daraus ergab sich ein Guthaben von rund 50 EUR, das mir
zeitnah ausgezahlt wurde.

Da hatte es wohl irgendein Gerichtsurteil gegeben, das rückwirkend gültig
wurde.

Eine angenehme Überraschung.

Grüße,

Frank

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#391813

FromStephan Bumberger <bumberger@gmx.de>
Date2019-03-09 23:44 +0100
Message-ID<q61fju$n4d$1@tota-refugium.de>
In reply to#391807
Am 09.03.2019 um 22:18 schrieb Frank Hucklenbroich:
> Am Fri, 8 Mar 2019 22:46:28 +0100 schrieb Stephan Bumberger:
> 
>> Am 08.03.2019 um 22:03 schrieb Herwig AQSR:
>>
>>> Ich frage aus aktuellem Anlass. Die Stadt
>>> Töging schickt mir für die GrundSteuer eine
>>> Mahnung als erstes LebensZeichen der
>>> FinanzErheischung - bezugnehmend auf einen
>>> SteuerBescheid, der vor fast drei Jahren
>>> bei mir aufgeschlagen und im UmzugsWirrwarr
>>> verloren gegangen ist.
>> Öffentlich rechtliche Forderungen verjähren erst nach 5 Jahren. Wenn Du
>> gegen den Bescheid damals nicht vorgegangen bist, dann ist er
>> rechtskräftig und vollstreckbar.
> 
> Ich bekam kürzlich einen Steuerbescheid von 2012 zugestellt (das ist mehr
> als 5 Jahre her), daraus ergab sich ein Guthaben von rund 50 EUR, das mir
> zeitnah ausgezahlt wurde.

Das Thema ist natürlich sehr viel komplizierter. Bescheide verjähren
eigentlich erst nach 30 Jahren, im Steuerrecht gibt es aber besondere
Verjährungsfristen.

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__228.html

"Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegen einer besonderen
Zahlungsverjährung. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre, in Fällen
der §§ 370, 373 oder 374 zehn Jahre."

Was aber halt nie gilt sind die 3 Jahre, die man aus dem Zivilrecht kennt.

> Da hatte es wohl irgendein Gerichtsurteil gegeben, das rückwirkend gültig
> wurde.

> Eine angenehme Überraschung.

Die müssen das mit 6 % Zinsen (ohne Zinseszinsen) zahlen. In 15 Jahren
macht das 90 % Zuschlag. Was war denn das um alles in der Welt? 28 €
ursprünglich.

-- 
Stephan

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#391827

FromFrank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com>
Date2019-03-10 11:55 +0100
Message-ID<shd840d22yj6.nlzzgmvt18cj.dlg@40tude.net>
In reply to#391813
Am Sat, 9 Mar 2019 23:44:13 +0100 schrieb Stephan Bumberger:

> Am 09.03.2019 um 22:18 schrieb Frank Hucklenbroich:
>> Am Fri, 8 Mar 2019 22:46:28 +0100 schrieb Stephan Bumberger:
>> 
>>> Am 08.03.2019 um 22:03 schrieb Herwig AQSR:
>>>
>>>> Ich frage aus aktuellem Anlass. Die Stadt
>>>> Töging schickt mir für die GrundSteuer eine
>>>> Mahnung als erstes LebensZeichen der
>>>> FinanzErheischung - bezugnehmend auf einen
>>>> SteuerBescheid, der vor fast drei Jahren
>>>> bei mir aufgeschlagen und im UmzugsWirrwarr
>>>> verloren gegangen ist.
>>> Öffentlich rechtliche Forderungen verjähren erst nach 5 Jahren. Wenn Du
>>> gegen den Bescheid damals nicht vorgegangen bist, dann ist er
>>> rechtskräftig und vollstreckbar.
>> 
>> Ich bekam kürzlich einen Steuerbescheid von 2012 zugestellt (das ist mehr
>> als 5 Jahre her), daraus ergab sich ein Guthaben von rund 50 EUR, das mir
>> zeitnah ausgezahlt wurde.
> 
> Das Thema ist natürlich sehr viel komplizierter. Bescheide verjähren
> eigentlich erst nach 30 Jahren, im Steuerrecht gibt es aber besondere
> Verjährungsfristen.
> 
> https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__228.html
> 
> "Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegen einer besonderen
> Zahlungsverjährung. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre, in Fällen
> der §§ 370, 373 oder 374 zehn Jahre."
> 
> Was aber halt nie gilt sind die 3 Jahre, die man aus dem Zivilrecht kennt.
> 
>> Da hatte es wohl irgendein Gerichtsurteil gegeben, das rückwirkend gültig
>> wurde.
> 
>> Eine angenehme Überraschung.
> 
> Die müssen das mit 6 % Zinsen (ohne Zinseszinsen) zahlen. In 15 Jahren
> macht das 90 % Zuschlag.

Ähm, 2012. 7 Jahre.

> Was war denn das um alles in der Welt? 28 €
> ursprünglich.

Irgendwas mit "außergewöhnlicher Belastung". Kostspielige Zahnarztrechnung
in dem Jahr, die ich größtenteils aus eigener Tasche bezahlt habe, und die
man zu einem kleinen Prozentsatz von der Steuer absetzen konnte. Und der
Prozentsatz scheint sich geändert zu haben.

Grüße,

Frank

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#391832

FromStephan Bumberger <bumberger@gmx.de>
Date2019-03-10 13:27 +0100
Message-ID<q62vs4$skn$1@tota-refugium.de>
In reply to#391827
Am 10.03.2019 um 11:55 schrieb Frank Hucklenbroich:
> Am Sat, 9 Mar 2019 23:44:13 +0100 schrieb Stephan Bumberger:


>> Die müssen das mit 6 % Zinsen (ohne Zinseszinsen) zahlen. In 15 Jahren
>> macht das 90 % Zuschlag.
> 
> Ähm, 2012. 7 Jahre.

Ups, ich hatte irgendwie 2002 gelesen. Verzinsen muss man erst ab 2
Jahren Verspätung. So kam ich zu 15 Jahren.

>> Was war denn das um alles in der Welt? 28 €
>> ursprünglich.
> 
> Irgendwas mit "außergewöhnlicher Belastung". Kostspielige Zahnarztrechnung
> in dem Jahr, die ich größtenteils aus eigener Tasche bezahlt habe, und die
> man zu einem kleinen Prozentsatz von der Steuer absetzen konnte. Und der
> Prozentsatz scheint sich geändert zu haben.

Dann war mit Sicherheit einer der vielen Vorläufigkeitsvorbehalte im
Bescheid, so dass er in diesem Bezug noch nicht rechtskräftig war.

Ist ja schön, wenn man vom Finanzamt auch mal Briefe bekommt, in denen
drinsteht, "wir erstatten Ihnen". Solche Briefe sind ja selten genug.

-- 
Stephan

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#391882

FromFrank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com>
Date2019-03-11 10:59 +0100
Message-ID<1q7dyh4rc5haw$.nuy2riw98ms0.dlg@40tude.net>
In reply to#391832
Am Sun, 10 Mar 2019 13:27:47 +0100 schrieb Stephan Bumberger:

> Ist ja schön, wenn man vom Finanzamt auch mal Briefe bekommt, in denen
> drinsteht, "wir erstatten Ihnen". Solche Briefe sind ja selten genug.

Ich habe das erst gar nicht kapiert, und dachte, das wäre der
Steuerbescheid für 2017, der steht nämlich noch aus. Erst beim dritten
Lesen sah ich, daß da 2012 drauf stand. Das war ein komplett neuer
Steuerbescheid, eben für 2012.

Grüße,

Frank

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#391857

FromMartin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de>
Date2019-03-10 20:46 +0100
Message-ID<ut0a8ehp9haeh73qd2rinqg8dk7merji5c@4ax.com>
In reply to#391827
Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com> schrieb:

>> Was war denn das um alles in der Welt? 28 €
>> ursprünglich.

>Irgendwas mit "außergewöhnlicher Belastung". Kostspielige Zahnarztrechnung
>in dem Jahr, die ich größtenteils aus eigener Tasche bezahlt habe, und die
>man zu einem kleinen Prozentsatz von der Steuer absetzen konnte. Und der
>Prozentsatz scheint sich geändert zu haben.

Bei "außergewöhnlichen Belastungen" gibt es einen Selbstbehalt, also
eine "zumutbare Belastung", die sich am Familienstand und am Einkommen
bemißt. 

https://www.finanztip.de/aussergewoehnliche-belastungen/

Mal angenommen, Du wärest ein lediger Durchschnittsverdiener mit einem
"Gesamtbetrag der Einkünfte" von 50.000 Euro im Jahr, so beträgt der
Selbstbehalt 6% dieses Betrags, also 3.000 Euro. Wenn Deine
Zahnarztrechnung damals 3028 Euro betrug, konntest Du davon stolze 28
Euro absetzen. 

Vielleicht verdienst Du heute einfach nur mehr als damals und bist daher
nun in der Klasse der Besserverdienenden angekommen?

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#391883

FromFrank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com>
Date2019-03-11 11:00 +0100
Message-ID<1wduyxng974ud$.ckro3f6ktcq1$.dlg@40tude.net>
In reply to#391857
Am Sun, 10 Mar 2019 20:46:13 +0100 schrieb Martin Gerdes:

> Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com> schrieb:
> 
>>> Was war denn das um alles in der Welt? 28 €
>>> ursprünglich.
> 
>>Irgendwas mit "außergewöhnlicher Belastung". Kostspielige Zahnarztrechnung
>>in dem Jahr, die ich größtenteils aus eigener Tasche bezahlt habe, und die
>>man zu einem kleinen Prozentsatz von der Steuer absetzen konnte. Und der
>>Prozentsatz scheint sich geändert zu haben.
> 
> Bei "außergewöhnlichen Belastungen" gibt es einen Selbstbehalt, also
> eine "zumutbare Belastung", die sich am Familienstand und am Einkommen
> bemißt. 
> 
> https://www.finanztip.de/aussergewoehnliche-belastungen/

Das ist mir soweit bekannt.

> Mal angenommen, Du wärest ein lediger Durchschnittsverdiener mit einem
> "Gesamtbetrag der Einkünfte" von 50.000 Euro im Jahr, so beträgt der
> Selbstbehalt 6% dieses Betrags, also 3.000 Euro. Wenn Deine
> Zahnarztrechnung damals 3028 Euro betrug, konntest Du davon stolze 28
> Euro absetzen. 

Die Rechnung war um einiges höher.

Grüße,

Frank

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#391823

FromUlf.Kutzner@web.de
Date2019-03-10 01:14 -0800
Message-ID<6ae193ad-73a9-468c-800b-d3885c6c35a6@googlegroups.com>
In reply to#391807
Am Samstag, 9. März 2019 22:18:25 UTC+1 schrieb Frank Hucklenbroich:
> Am Fri, 8 Mar 2019 22:46:28 +0100 schrieb Stephan Bumberger:
> 
> > Am 08.03.2019 um 22:03 schrieb Herwig AQSR:
> > 
> >> Ich frage aus aktuellem Anlass. Die Stadt
> >> Töging schickt mir für die GrundSteuer eine
> >> Mahnung als erstes LebensZeichen der
> >> FinanzErheischung - bezugnehmend auf einen
> >> SteuerBescheid, der vor fast drei Jahren
> >> bei mir aufgeschlagen und im UmzugsWirrwarr
> >> verloren gegangen ist.
> > Öffentlich rechtliche Forderungen verjähren erst nach 5 Jahren. Wenn Du
> > gegen den Bescheid damals nicht vorgegangen bist, dann ist er
> > rechtskräftig und vollstreckbar.
> 
> Ich bekam kürzlich einen Steuerbescheid von 2012 zugestellt (das ist mehr
> als 5 Jahre her), daraus ergab sich ein Guthaben von rund 50 EUR, das mir
> zeitnah ausgezahlt wurde.
> 
> Da hatte es wohl irgendein Gerichtsurteil gegeben, das rückwirkend gültig
> wurde.

Halb rückwirkend. Normalerweise enthalten Steuerbescheide ein paar Dutzend
Vorläufigkeitsbestimmungen.

Gruß, ULF

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