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Groups > ger.ct > #299352 > unrolled thread

Erbschafts-Engineering

Started byHerwig AQSR <herwig.huener@t-online.de>
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Contents

  Erbschafts-Engineering Herwig AQSR <herwig.huener@t-online.de> - 2017-02-28 00:06 -0800
    Re: Erbschafts-Engineering Wolfgang Kynast <wky@gmx.de> - 2017-02-28 09:22 +0100
      Re: Erbschafts-Engineering "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2017-02-28 09:39 +0100
      Re: Erbschafts-Engineering "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> - 2017-02-28 11:49 +0100
        Re: Erbschafts-Engineering Lothar Frings <Lothar.Frings@gmx.de> - 2017-02-28 03:16 -0800
        Re: Erbschafts-Engineering Lars Gebauer <lars.gebauer@yahoo.de> - 2017-02-28 11:50 +0000
          Re: Erbschafts-Engineering "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> - 2017-02-28 14:17 +0100
            Re: Erbschafts-Engineering Lothar Frings <Lothar.Frings@gmx.de> - 2017-02-28 05:42 -0800
          Re: Erbschafts-Engineering spamfalle2@arcor.de (Marc Stibane) - 2017-03-01 18:10 +0100
            Re: Erbschafts-Engineering Lars Gebauer <lars.gebauer@yahoo.de> - 2017-03-01 18:06 +0000
              Re: Erbschafts-Engineering Herwig AQSR <herwig.huener@t-online.de> - 2017-03-01 11:07 -0800
    Re: Erbschafts-Engineering Lothar Frings <Lothar.Frings@gmx.de> - 2017-02-28 00:35 -0800
      Re: Erbschafts-Engineering "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2017-02-28 09:40 +0100
      Re: Erbschafts-Engineering Wolfgang Kynast <wky@gmx.de> - 2017-02-28 10:09 +0100
        Re: Erbschafts-Engineering Lothar Frings <Lothar.Frings@gmx.de> - 2017-02-28 01:19 -0800
          Re: Erbschafts-Engineering Wolfgang Kynast <wky@gmx.de> - 2017-02-28 12:36 +0100
          Re: Erbschafts-Engineering Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com> - 2017-03-01 13:34 +0100
    Re: Erbschafts-Engineering Peter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net> - 2017-02-28 09:50 +0100
    Re: Erbschafts-Engineering "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2017-02-28 10:05 +0100
    Re: Erbschafts-Engineering Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2017-02-28 09:10 +0000
    Re: Erbschafts-Engineering "Juergen P. Meier" <nospam-1984@jors.net> - 2017-02-28 11:31 +0000
      Re: Erbschafts-Engineering Lothar Frings <Lothar.Frings@gmx.de> - 2017-02-28 03:42 -0800
        Re: Erbschafts-Engineering Stefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) - 2017-02-28 11:50 +0000
          Re: Erbschafts-Engineering Wolfgang Kynast <wky@gmx.de> - 2017-02-28 13:22 +0100
    Re: Erbschafts-Engineering Oliver Fischer <of@fakeemail.org> - 2017-02-28 14:52 +0100
    Re: Erbschafts-Engineering Hermann Riemann <nospam.gerct08@hermann-riemann.de> - 2017-02-28 14:59 +0100
      Re: Erbschafts-Engineering Lothar Frings <Lothar.Frings@gmx.de> - 2017-02-28 07:59 -0800
        Re: Erbschafts-Engineering Peter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net> - 2017-02-28 17:18 +0100
          Re: Erbschafts-Engineering Lothar Frings <Lothar.Frings@gmx.de> - 2017-02-28 08:27 -0800
            Re: Erbschafts-Engineering Peter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net> - 2017-02-28 18:07 +0100
              Re: Erbschafts-Engineering Lothar Frings <Lothar.Frings@gmx.de> - 2017-02-28 09:23 -0800
              Re: Erbschafts-Engineering Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2017-03-01 14:33 +0100
                Re: Erbschafts-Engineering Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com> - 2017-03-01 15:34 +0100
                  Re: Erbschafts-Engineering "Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org> - 2017-03-01 15:44 +0100
                  Re: Erbschafts-Engineering Michael Zink <michael@swamp.franken.de> - 2017-03-03 20:16 +0100
        Re: Erbschafts-Engineering Hermann Riemann <nospam.gerct08@hermann-riemann.de> - 2017-02-28 17:46 +0100
        Re: Erbschafts-Engineering Herwig AQSR <herwig.huener@t-online.de> - 2017-02-28 12:17 -0800
    Re: Erbschafts-Engineering Matthias Wendt <wendt2@schumann-ga.de> - 2017-02-28 18:02 +0100
      Re: Erbschafts-Engineering Wolfgang Kynast <wky@gmx.de> - 2017-02-28 18:19 +0100
        Re: Erbschafts-Engineering Ruediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de> - 2017-02-28 19:33 +0100
    Re: Erbschafts-Engineering Bonita Montero <Bonita.Montero@gmail.com> - 2017-02-28 18:41 +0100
    Re: Erbschafts-Engineering Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> - 2017-02-28 20:28 +0100
    Re: Erbschafts-Engineering Sepp Neuper <Sepp_Neuper@web.de> - 2017-02-28 21:06 +0100
    Re: Erbschafts-Engineering Peter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net> - 2017-02-28 21:28 +0100
    Re: Erbschafts-Engineering v_borchert@despammed.com (Volker Borchert) - 2017-02-28 20:14 +0000
      Re: Erbschafts-Engineering Herwig AQSR <herwig.huener@t-online.de> - 2017-02-28 13:22 -0800

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#299402

From"Juergen P. Meier" <nospam-1984@jors.net>
Date2017-02-28 11:31 +0000
Message-ID<38122.29057.1488281497@news.jors.net>
In reply to#299352
Herwig AQSR <herwig.huener@t-online.de>:
> 2017-02-28 09:06:00 +0100
>
> Nachdem ich jetzt ja diverse Latifundien zu
> vererben habe, möchte ich etwas Einfluss
> darauf haben, wer die einmal kriegt.
>
> Wenn ich sterbe, regelt das mein Testament.
> Wenn dann aber der Erbnehmer stirbt, dann
> regelt dessen Testament den weiteren
> VermögensFluss - und zwar in eine von mir
> nicht gewünschte Richtung.
>
> Was kann man da tun?

Nix wenn du es ihm vermachst (Eigentumsrechts, Verfuegungsgewalt usw.).

Du kannst aber eine Stiftung gruenden mit klaren Vorgaben, dem "Erben"
die Nutzniesserschaft geben (solange er lebt), und nach seinem Tode die
weitere Nuzniesserschaft (oder gar Eigentum) anderweitig vorgeben.

Nur so verhinderst du, dass er ueber deine Erbschaft frei verfuegt,
weil sie so nie sein Eigentum wird.

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#299407

FromLothar Frings <Lothar.Frings@gmx.de>
Date2017-02-28 03:42 -0800
Message-ID<64a8ce82-9876-4d1c-825f-67b6ffa917e4@googlegroups.com>
In reply to#299402
Juergen P. Meier tat kund:

> Herwig AQSR <herwig.huener@t-online.de>:
> > 2017-02-28 09:06:00 +0100
> >
> > Nachdem ich jetzt ja diverse Latifundien zu
> > vererben habe, möchte ich etwas Einfluss
> > darauf haben, wer die einmal kriegt.
> >
> > Wenn ich sterbe, regelt das mein Testament.
> > Wenn dann aber der Erbnehmer stirbt, dann
> > regelt dessen Testament den weiteren
> > VermögensFluss - und zwar in eine von mir
> > nicht gewünschte Richtung.
> >
> > Was kann man da tun?
> 
> Nix wenn du es ihm vermachst (Eigentumsrechts, Verfuegungsgewalt usw.).
> 
> Du kannst aber eine Stiftung gruenden mit klaren Vorgaben, dem "Erben"
> die Nutzniesserschaft geben (solange er lebt), und nach seinem Tode die
> weitere Nuzniesserschaft (oder gar Eigentum) anderweitig vorgeben.

Ein kluger Mann mit geradezu explosiven Ideen
hat das vor über 100 Jahren so gemacht, und seine
Stiftung ist immer noch weltberühmt.

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#299409

FromStefan+Usenet@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich)
Date2017-02-28 11:50 +0000
Message-ID<1t58b563aai741en3e8%sfroehli@Froehlich.Priv.at>
In reply to#299407
On Tue, 28 Feb 2017 12:42:31 Lothar Frings wrote:
> Ein kluger Mann mit geradezu explosiven Ideen
> hat das vor über 100 Jahren so gemacht, und seine
> Stiftung ist immer noch weltberühmt.

Tja, wir kennen die Ausmaße von Herwigs Latifundien halt nicht.

Der Mann mit den zündenden Ideen ist btw. mit etwas wesentlich
profanerem reich geworden, nämlich mit der Förderung von Erdöl.

Servus,
   Stefan

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#299417

FromWolfgang Kynast <wky@gmx.de>
Date2017-02-28 13:22 +0100
Message-ID<ehl8bkF1ho8U1@mid.individual.net>
In reply to#299409
On 28 Feb 2017 11:50:00 GMT, "Stefan Froehlich" posted:

>On Tue, 28 Feb 2017 12:42:31 Lothar Frings wrote:
>> Ein kluger Mann mit geradezu explosiven Ideen
>> hat das vor über 100 Jahren so gemacht, und seine
>> Stiftung ist immer noch weltberühmt.
>
>Tja, wir kennen die Ausmaße von Herwigs Latifundien halt nicht.

Das ist der Punkt. Eine Stiftung verursacht laufende Kosten und das
lohnt wegen einer ETW eher nicht.
http://www.deutsche-nachlass.de/stiftungen-pk/familienstiftungengemeinnuetzige-stiftungen

>Der Mann mit den zündenden Ideen ist btw. mit etwas wesentlich
>profanerem reich geworden, nämlich mit der Förderung von Erdöl.

Ach. Das ist ja wieder Bildungsprogramm hier ;-)

-- 
Schöne Grüße,
Wolfgang

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#299435

FromOliver Fischer <of@fakeemail.org>
Date2017-02-28 14:52 +0100
Message-ID<o93v6u$77i$1@dont-email.me>
In reply to#299352
Am 28.02.2017 um 09:06 schrieb Herwig AQSR:

> 
> Was kann man da tun?
> 

Evtl. einen Nacherben einsetzen.

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#299437

FromHermann Riemann <nospam.gerct08@hermann-riemann.de>
Date2017-02-28 14:59 +0100
Message-ID<ehle2mF2o4vU1@mid.individual.net>
In reply to#299352
Am 28.02.2017 um 09:06 schrieb Herwig AQSR:

> Nachdem ich jetzt ja diverse Latifundien zu
> vererben habe, möchte ich etwas Einfluss
> darauf haben, wer die einmal kriegt.

Über wie viele Generationen?

> Wenn ich sterbe, regelt das mein Testament.

Mit einer Wahrscheinlichkeit < 1.
Z.B. Man kann Erbe ablehnen.
Und durch malware modifizierte elektronische Testamente.

> Wenn dann aber der Erbnehmer stirbt, dann
> regelt dessen Testament den weiteren
> VermögensFluss - und zwar in eine von mir
> nicht gewünschte Richtung.

Der Erbnehmer kann sich schon in eine
Dir nicht genehme Richtung entwickeln.
Z.B. Deinen unbeliebtesten lebenden Vorgesetzten heiraten.

> Was kann man da tun?

Ein von Menschen nicht beherrschbare ki programmieren?

Hermann
    der vermutet, dass es ohne ki vielleicht in 100
    oder auch in 1000 Jahren keine Menschen mehr gibt.
    (Wegen Öko Umschwung + nicht mehr gesicherte radioaktive Abfälle)

-- 
http://www.hermann-riemann.de

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#299446

FromLothar Frings <Lothar.Frings@gmx.de>
Date2017-02-28 07:59 -0800
Message-ID<31410e57-d9a7-4f9f-8ca5-0964d5d8b5c4@googlegroups.com>
In reply to#299437
Hermann Riemann tat kund:

> Am 28.02.2017 um 09:06 schrieb Herwig AQSR:
> 
> > Nachdem ich jetzt ja diverse Latifundien zu
> > vererben habe, möchte ich etwas Einfluss
> > darauf haben, wer die einmal kriegt.
> 
> Über wie viele Generationen?
> 
> > Wenn ich sterbe, regelt das mein Testament.
> 
> Mit einer Wahrscheinlichkeit < 1.
> Z.B. Man kann Erbe ablehnen.
> Und durch malware modifizierte elektronische Testamente.

Muß man die nicht mehr handschriftlich verfassen?

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#299450

FromPeter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net>
Date2017-02-28 17:18 +0100
Message-ID<ehlm6pF4culU1@mid.individual.net>
In reply to#299446
Am 28.02.2017 um 16:59 schrieb Lothar Frings:
> Hermann Riemann tat kund:
>
>> Am 28.02.2017 um 09:06 schrieb Herwig AQSR:
>>
>>> Nachdem ich jetzt ja diverse Latifundien zu
>>> vererben habe, möchte ich etwas Einfluss
>>> darauf haben, wer die einmal kriegt.
>>
>> Über wie viele Generationen?
>>
>>> Wenn ich sterbe, regelt das mein Testament.
>>
>> Mit einer Wahrscheinlichkeit < 1.
>> Z.B. Man kann Erbe ablehnen.
>> Und durch malware modifizierte elektronische Testamente.
>
> Muß man die nicht mehr handschriftlich verfassen?

Die günstigste und sicherste Lösung ist wohl ein eigenhändig 
geschriebenes Testament bei Gericht zu hinterlegen. Anleitungen gibt es 
zuhauf.
Das Testament kann man jederzeit durch ein neueren Datums ersetzen. Der 
Erblasser kann so die Notarkosten, die sich nach dem Wert des Erbes 
richten, verprassen und die Kosten eines evtl. notwendigen Erbschein des 
Erben überlassen.

Gruß
Peter

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#299451

FromLothar Frings <Lothar.Frings@gmx.de>
Date2017-02-28 08:27 -0800
Message-ID<a4d211a6-5e7f-4cb5-a9f6-5180f05e7951@googlegroups.com>
In reply to#299450
Peter Mc Donough tat kund:

> Am 28.02.2017 um 16:59 schrieb Lothar Frings:
> > Hermann Riemann tat kund:
> >
> >> Am 28.02.2017 um 09:06 schrieb Herwig AQSR:
> >>
> >>> Nachdem ich jetzt ja diverse Latifundien zu
> >>> vererben habe, möchte ich etwas Einfluss
> >>> darauf haben, wer die einmal kriegt.
> >>
> >> Über wie viele Generationen?
> >>
> >>> Wenn ich sterbe, regelt das mein Testament.
> >>
> >> Mit einer Wahrscheinlichkeit < 1.
> >> Z.B. Man kann Erbe ablehnen.
> >> Und durch malware modifizierte elektronische Testamente.
> >
> > Muß man die nicht mehr handschriftlich verfassen?
> 
> Die günstigste und sicherste Lösung ist wohl ein eigenhändig 
> geschriebenes Testament bei Gericht zu hinterlegen. Anleitungen gibt es 
> zuhauf.

Ich dachte sogar, "eigenhändig" sei Pflicht.
Es wird Ausnahmen geben, wenn jemand nicht 
schreiben kann, aber die sind natürlich selten.

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#299456

FromPeter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net>
Date2017-02-28 18:07 +0100
Message-ID<ehlp26F50ioU1@mid.individual.net>
In reply to#299451
Am 28.02.2017 um 17:27 schrieb Lothar Frings:
> Peter Mc Donough tat kund:

>> ...
>> Die günstigste und sicherste Lösung ist wohl ein eigenhändig
>> geschriebenes Testament bei Gericht zu hinterlegen. Anleitungen gibt es
>> zuhauf.
>
> Ich dachte sogar, "eigenhändig" sei Pflicht.

Ist es auch.

> Es wird Ausnahmen geben, wenn jemand nicht
> schreiben kann, aber die sind natürlich selten.

Blind??
Wenn nicht eigenhändig, dann mit geeigneten Zeugen (Notar).
Interessant wird es, wenn bei einem Notfall kein Notar zur Verfügung steht.

Gruß
Peter

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#299458

FromLothar Frings <Lothar.Frings@gmx.de>
Date2017-02-28 09:23 -0800
Message-ID<55498122-ae88-4b9a-b63f-ff677cbf16a3@googlegroups.com>
In reply to#299456
Peter Mc Donough tat kund:

> Am 28.02.2017 um 17:27 schrieb Lothar Frings:
> > Peter Mc Donough tat kund:
> 
> >> ...
> >> Die günstigste und sicherste Lösung ist wohl ein eigenhändig
> >> geschriebenes Testament bei Gericht zu hinterlegen. Anleitungen gibt es
> >> zuhauf.
> >
> > Ich dachte sogar, "eigenhändig" sei Pflicht.
> 
> Ist es auch.
> 
> > Es wird Ausnahmen geben, wenn jemand nicht
> > schreiben kann, aber die sind natürlich selten.
> 
> Blind??

Oder Analphabet oder gelähmt.

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#299641

FromMichael Zink <michael@swamp.franken.de>
Date2017-03-01 14:33 +0100
Message-ID<eho0sqFii70U1@mid.individual.net>
In reply to#299456
On Tue, 28 Feb 2017 18:07:18 +0100, Peter Mc Donough wrote:

>Blind??
>Wenn nicht eigenhändig, dann mit geeigneten Zeugen (Notar).
>Interessant wird es, wenn bei einem Notfall kein Notar zur Verfügung steht.

Auch dafür gibt es Lösungen.

Wenn im Notfall kein Notar zur Verfügung steht, reicht ein
Bürgermeister oder 3(?) Zeugen. Wobei das dann nur eine begrenzte Zeit
nach Ende der Notlage gültig ist.

Oder so ähnlich. Es ist schon ne Weile her, daß ich die Paragraphen
mal durchgelesen habe. Aber als das geregelt wurde, waren Gesetze noch
durchdacht.

Auf Wiederlesen

Michael

-- 
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!

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#299659

FromFrank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com>
Date2017-03-01 15:34 +0100
Message-ID<1wvkwrnygw4ye.1tv0kecwdstx0.dlg@40tude.net>
In reply to#299641
Am Wed, 01 Mar 2017 14:33:20 +0100 schrieb Michael Zink:

> On Tue, 28 Feb 2017 18:07:18 +0100, Peter Mc Donough wrote:
> 
>>Blind??
>>Wenn nicht eigenhändig, dann mit geeigneten Zeugen (Notar).
>>Interessant wird es, wenn bei einem Notfall kein Notar zur Verfügung steht.
> 
> Auch dafür gibt es Lösungen.
> 
> Wenn im Notfall kein Notar zur Verfügung steht, reicht ein
> Bürgermeister oder 3(?) Zeugen.

Echt jetzt? Das darf ein Bürgermeister? Ich hätte ja jetzt eher an einen
Priester oder Kapitän gedacht...und vielleicht noch ein Arzt oder
Apotheker.

Aber Bürgermeister kann doch eigentlich jeder Depp werden...

Grüße,

Frank

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#299661

From"Dr. Joachim Neudert" <neudert@5sl.org>
Date2017-03-01 15:44 +0100
Message-ID<o96mnv$hm7$1@news.albasani.net>
In reply to#299659
Am 01.03.17 um 15:34 schrieb Frank Hucklenbroich:
> Am Wed, 01 Mar 2017 14:33:20 +0100 schrieb Michael Zink:

>> Wenn im Notfall kein Notar zur Verfügung steht, reicht ein
>> Bürgermeister oder 3(?) Zeugen.
> 
> Echt jetzt? Das darf ein Bürgermeister? Ich hätte ja jetzt eher an einen
> Priester oder Kapitän gedacht...und vielleicht noch ein Arzt oder
> Apotheker.
> 
> Aber Bürgermeister kann doch eigentlich jeder Depp werden...
> 
> Grüße,
> 
> Frank
> 


Das erinnert mich an eine launige Geschichte aus den USA.

Ein Lehrer wurde in eine neue Schule in einem kleinen Städtchen in
ländlicher Gegend versetzt.  Die Kreide ging aus, er ging zum Pedell um
neue Kreide zu holen. Der schob ihn einen größeren Block Kreide rüber
und wollte sich abwenden. Der Lehrer fragte, ob er nicht irgendwo
gegenzeichnen müsse. der Pedell meinte, nein nein. Der Lehrer sagte, an
seiner alten Schule habe er bei Material-Inempfangnahme immer quittieren
und gegenzeichnen müssen.

Der Pedell der Schule des Landstädtchens  zog langsam an seiner Pfeife.

"Naja, wir vertrauen Ihnen ja auch die Kinder an.“

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#299963

FromMichael Zink <michael@swamp.franken.de>
Date2017-03-03 20:16 +0100
Message-ID<ehttnnFog48U1@mid.individual.net>
In reply to#299659
On Wed, 1 Mar 2017 15:34:57 +0100, Frank Hucklenbroich wrote:

>Echt jetzt? Das darf ein Bürgermeister? Ich hätte ja jetzt eher an einen
>Priester oder Kapitän gedacht...und vielleicht noch ein Arzt oder
>Apotheker.

ich zitiere mal aus der Wikipedia:

| In Situationen, in denen der Notar nicht rechtzeitig erreicht werden
| kann, kennt das deutsche Recht so genannte Nottestamente.
|
|    Bürgermeistertestament (§ 2249 BGB)
|    Drei-Zeugen-Testament (§ 2250 BGB)
|    Seetestament (§ 2251 BGB)

Ich habe die Paragraphen jetzt nicht nochmal durchgelesen und es ist
schon lange her, daß ich es mal habe. Aber IIRC muß der Testator
innerhalb einer bestimmten Frist nach Beendigung der Notlage (wenn er
dann noch lebt ...) ein "normales" Testament erstellen, wenn die
Regelungen weiter gelten sollen.

Auf Wiederlesen

Michael

-- 
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!

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#299452

FromHermann Riemann <nospam.gerct08@hermann-riemann.de>
Date2017-02-28 17:46 +0100
Message-ID<ehlnqqF4onuU1@mid.individual.net>
In reply to#299446
Am 28.02.2017 um 16:59 schrieb Lothar Frings:

> Muß man die nicht mehr handschriftlich verfassen?

http://www.erbrecht-einfach.de/testament-verfassen/privates-und-notarielles-testament-vorteile-und-nachteile.html

Hermann
    der vermutet, dass man mit ki-Methoden auch
    Handschriften nachmachen kann.

http://blog.instaffo.com/kuenstliche-intelligenz-imitiert-rembrandt-per-3d-drucker

-- 
http://www.hermann-riemann.de

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#299490

FromHerwig AQSR <herwig.huener@t-online.de>
Date2017-02-28 12:17 -0800
Message-ID<90f67212-8f11-4222-a856-86c1f06c252c@googlegroups.com>
In reply to#299446
2017-02-28 21:17:00 +0100

> ...

> Muß man die nicht mehr handschriftlich verfassen?

Er meint die Testamente seiner Computer!

Im Ernst: Ja.

Herwig

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#299454

FromMatthias Wendt <wendt2@schumann-ga.de>
Date2017-02-28 18:02 +0100
Message-ID<v7bbbc157tqdsc42938k7i30ckoui24j0n@4ax.com>
In reply to#299352
On Tue, 28 Feb 2017 00:06:00 -0800 (PST), Herwig AQSR
<herwig.huener@t-online.de> wrote:

>2017-02-28 09:06:00 +0100
>
>Nachdem ich jetzt ja diverse Latifundien zu
>vererben habe, möchte ich etwas Einfluss
>darauf haben, wer die einmal kriegt.
>
>Wenn ich sterbe, regelt das mein Testament.
>Wenn dann aber der Erbnehmer stirbt, dann
>regelt dessen Testament den weiteren
>VermögensFluss - und zwar in eine von mir
>nicht gewünschte Richtung.
>
>Was kann man da tun?
Schau mal unter Nacherbe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Nacherbe

Das dürfte sein, was Du suchst.
Gruß
Matthias

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#299457

FromWolfgang Kynast <wky@gmx.de>
Date2017-02-28 18:19 +0100
Message-ID<ehlpq1F558aU1@mid.individual.net>
In reply to#299454
On Tue, 28 Feb 2017 18:02:31 +0100, "Matthias Wendt" posted:

>On Tue, 28 Feb 2017 00:06:00 -0800 (PST), Herwig AQSR
><herwig.huener@t-online.de> wrote:
>
>>2017-02-28 09:06:00 +0100
>>
>>Nachdem ich jetzt ja diverse Latifundien zu
>>vererben habe, möchte ich etwas Einfluss
>>darauf haben, wer die einmal kriegt.
>>
>>Wenn ich sterbe, regelt das mein Testament.
>>Wenn dann aber der Erbnehmer stirbt, dann
>>regelt dessen Testament den weiteren
>>VermögensFluss - und zwar in eine von mir
>>nicht gewünschte Richtung.
>>
>>Was kann man da tun?
>Schau mal unter Nacherbe:
>https://de.wikipedia.org/wiki/Nacherbe
>
>Das dürfte sein, was Du suchst.

Ich weiß nicht so recht: 
"Der Vorerbe muss die Substanz der Erbschaft erhalten und darf nur die
Erträge für sich verwenden."

-- 
Schöne Grüße,
Wolfgang

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#299463

FromRuediger Lahl <ruediger.lahl@gmx.de>
Date2017-02-28 19:33 +0100
Message-ID<o94j9e.4g4.1@privat.lahls.de>
In reply to#299457
*Wolfgang Kynast* schrieb:

> On Tue, 28 Feb 2017 18:02:31 +0100, "Matthias Wendt" posted:
>>Schau mal unter Nacherbe:
>>https://de.wikipedia.org/wiki/Nacherbe
>>
>>Das dürfte sein, was Du suchst.
>
> Ich weiß nicht so recht:
> "Der Vorerbe muss die Substanz der Erbschaft erhalten und darf nur die
> Erträge für sich verwenden."

Eben. So könnte er ein geerbtes Haus vermieten und den Mieterlös den
Personen geben, die gerade nicht nacherben sollen.

Ich würde vielleicht versuchen, das Erbe so anzulegen, dass wirklich nur
der gewünschte Erbe etwas davon hat. Z.B. eine lebenslange
Mitgliedschaft in einem exklusiven Club, ein lebenslanges Abo für
erlesene Weine. Eine Loge im Fussballstadion, oder bei dem Sport, dem
der gewünschte Erbe gerne beiwohnt. Alles eben mit dem Ziel, dass der
Anspruch mit dem Ableben des Erben verfällt und nicht von der
ungewünschten Brut weiter genutzt werden kann.
-- 
bis denne

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