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| Started by | "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> |
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ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> - 2016-05-04 17:48 +0200
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Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 Peter Faust <peter.faust-solingen@t-online.de> - 2016-05-08 07:59 +0200
Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> - 2016-05-08 10:47 +0200
Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 Hartmut Ott <hottm@arcor.de> - 2016-05-07 16:38 +0200
Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2016-05-08 02:34 +0200
Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> - 2016-05-08 09:48 +0200
Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> - 2016-05-05 16:43 +0200
Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 Wolfgang Kynast <wky@gmx.de> - 2016-05-05 17:51 +0200
Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 Jörg Tewes <jogi1964@gmx.net> - 2016-05-05 17:54 +0200
Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 Emil Schuster <emil@wieslauf.sub.de> - 2016-05-05 18:04 +0200
Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> - 2016-05-05 18:13 +0200
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| From | "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-06 10:26 +0200 |
| Message-ID | <nghrhe.3vs2fdf.1!not-for-mail@ufh.invalid.de> |
| In reply to | #253159 |
Hartmut Ott in <news:dp27fdFig9sU2@mid.individual.net>: >Hej, Am 05.05.2016 um 11:19 schrieb Ulrich F. Heidenreich: > >>>Hau es halt mal auf den Scanner, schwärze alle persönlichen Daten und >>>lade es hoch. >> >> <http://invalid.de/63oder66.jpg> > >Was ist daran nicht zu verstehen? Daran, daß das Schreiben personalisiert ist und mir auf Seite 4 die Möglichkeit anbietet, die Altersrente zu einem Abschlag von 0,3% pro Kalendermonat zu einem früheren Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen: <http://invalid.de/Abschlag.jpg> Damit besteht die hier auch erwähnte Interpretationsmöglichkeit des letzten Satzes auf <http://invalid.de/63oder66.jpg>, dieser beziehe sich ausschließlich auf die *abschlagsfreie* Rente. >Lies dir den ersten Satz noch mal durch. "kann - wenn und wenn" und vor >allen "Da Sie nach dem ... keine Anwendung" Das bezieht sich auf die vorgenannte "Vertrauensschutzregelung", welche vor dem 1.1.55 Geborene von der Erhöhung von 65 auf 67 ausnimmt. >Also für dich gilt: 01.09.2024 Für die volle Rente? Oder überhaupt? Das war hier die Frage. CU! Ulrich -- In 7 Monaten und 19 Tagen ist Weihnachten. Programme, soviel ihr wollt; Preise, die ihr selbst bestimmt: Schaut einfach mal auf ftp://warez.invalid.de rein Stellt euch vor, es ist Freitag und keiner geht hin!
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| From | Hartmut Ott <hottm@arcor.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-06 17:23 +0200 |
| Message-ID | <dp426kFtr1sU4@mid.individual.net> |
| In reply to | #253176 |
Hej, Am 06.05.2016 um 10:26 schrieb Ulrich F. Heidenreich: >>Was ist daran nicht zu verstehen? > > Daran, daß das Schreiben personalisiert ist und mir auf Seite 4 die Achwas, nur weil du als Empfänger drauf stehst, werden die dir doch nicht eine nur auf dich zugeschnittene Fassung servieren. Da stehen die üblichen Textbausteine, die alles abdecken - und du darfst dir die passenden Stellen raussuchen. War bei mir doch auch so. mfg Hartmut Ott *Wir alle tragen den Heiligenschein des gewöhnlichen Wahnsinns* -- Trage es lachend
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| From | "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-07 10:09 +0200 |
| Message-ID | <ngketm.3vs3lgh.1!not-for-mail@ufh.invalid.de> |
| In reply to | #253229 |
Hartmut Ott in <news:dp426kFtr1sU4@mid.individual.net>: >Hej, Am 06.05.2016 um 10:26 schrieb Ulrich F. Heidenreich: > >>>Was ist daran nicht zu verstehen? >> >> Daran, daß das Schreiben personalisiert ist und mir auf Seite 4 die > >Achwas, nur weil du als Empfänger drauf stehst, werden die dir doch >nicht eine nur auf dich zugeschnittene Fassung servieren. Haben sie aber. Bis wohl auf Seite 4 - und auch dort nur im ersten Abschnitt von Punkt E - nicht. Der Rest bezieht sich wieder ziemlich konkret auf meine Verhältnisse. Und da soll der gemeine Rentenauskunft- empfänger riechen, was davon konkret¹) auf ihn zutrifft und was nur pauschale Textbausteine²) sind, die er auf Relevanz zu prüfen hätte? CU! Ulrich _________________ ¹) Zum Beipiel "Da Sie nach dem 31.12.1951 geboren sind, besteht kein Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit" ²) Zm Beispiel "… besteht die Möglichkeit, Altersrenten zu einem früheren Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen"
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| From | Hartmut Ott <hottm@arcor.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-07 16:46 +0200 |
| Message-ID | <dp6edkFdnscU4@mid.individual.net> |
| In reply to | #253270 |
Hej, Am 07.05.2016 um 10:09 schrieb Ulrich F. Heidenreich: >>>>Was ist daran nicht zu verstehen? >>> >>> Daran, daß das Schreiben personalisiert ist und mir auf Seite 4 die >> >>Achwas, nur weil du als Empfänger drauf stehst, werden die dir doch >>nicht eine nur auf dich zugeschnittene Fassung servieren. > > Haben sie aber. Bis wohl auf Seite 4 - und auch dort nur im ersten Haben sie nicht, nur eine teilweise - deine Daten betreffenden - Information eingefügt. > Abschnitt von Punkt E - nicht. Der Rest bezieht sich wieder ziemlich > konkret auf meine Verhältnisse. Und da soll der gemeine Rentenauskunft- > empfänger riechen, was davon konkret¹) auf ihn zutrifft und was nur > pauschale Textbausteine²) sind, die er auf Relevanz zu prüfen hätte? Also, auf den Benachrichtigungen, die ich bekam, stand immer eine Telefonnummer - bei Unklarheiten muss man halt nachfragen. mfg Hartmut Ott *Wir alle tragen den Heiligenschein des gewöhnlichen Wahnsinns* -- Trage es lachend
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| From | Diedrich Ehlerding <diedrich.ehlerding@t-online.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-05 10:27 +0200 |
| Message-ID | <6ocrvcxi62.ln2@diedrich.ehlerding.dialin.t-online.de> |
| In reply to | #253082 |
Ulrich F. Heidenreich meinte: >>Man braucht 45 Jahre Beitragszahlungsdauer, um mit 63 in Rente gehen zu >>können. > > Komisch. Als die Diskussion das letzte Mal aufkam, wurde das nicht > erwähnt. Und es scheint mir unlogisch, denn dazu hätte man schon mit > 18 arbeiten sollen. Manche Abiturienten oder gar Studenten stehen da > aber noch (lange) nicht im Berufsleben. Stimmt. Die können dann auch nicht abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen. Was ist daran unlogisch? Diedrich -- pgp-Key (RSA) 1024/09B8C0BD fingerprint = 2C 49 FF B2 C4 66 2D 93 6F A1 FF 10 16 59 96 F3 HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.
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| From | "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-05 11:24 +0200 |
| Message-ID | <ngfagp.3vs2s6n.1!not-for-mail@ufh.invalid.de> |
| In reply to | #253089 |
Diedrich Ehlerding in <news:6ocrvcxi62.ln2@diedrich.ehlerding.dialin.t-online.de>: >Ulrich F. Heidenreich meinte: > >>>Man braucht 45 Jahre Beitragszahlungsdauer, um mit 63 in Rente gehen zu >>>können. >> >> Komisch. Als die Diskussion das letzte Mal aufkam, wurde das nicht >> erwähnt. Und es scheint mir unlogisch, denn dazu hätte man schon mit >> 18 arbeiten sollen. Manche Abiturienten oder gar Studenten stehen da >> aber noch (lange) nicht im Berufsleben. > >Stimmt. Die können dann auch nicht abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen. >Was ist daran unlogisch? Weil der letzte Satz auf <http://invalid.de/63oder66.jpg> impliziert, sie könnten *gar nicht* früher in Rente gehen. Sonst hätte dort etwas wie "Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente ist nicht abschlags- frei möglich" gestanden. CU! Ulrich -- In 7 Monaten und 20 Tagen ist Weihnachten. Programme, soviel ihr wollt; Preise, die ihr selbst bestimmt: Schaut einfach mal auf ftp://warez.invalid.de rein Stellt euch vor, es ist Donnerstag und keiner geht hin!
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| From | rhartmann@trash-mail.com (Reiner Hartmann) |
|---|---|
| Date | 2016-05-05 11:23 +0200 |
| Message-ID | <1mmrv3n.1101yrh13564iaN%rhartmann@trash-mail.com> |
| In reply to | #253074 |
Ulrich F. Heidenreich <from!not-for-mail@tremornet.de> wrote: > > 1.) Der bekannte Rentenabschlag von 0,3% pro Monat bei vorzeitigem > Bezug der Rente auf Seite 4 in Tateinheit mit dem Satz "Eine > vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente ist nicht möglich" auf > Seite 5 desselben Schreibens. für 63 brauchst du 35 Jahre Beiträge, dann gelten die 0,3% pM. Bei 45 Jahren fällt der Abzug weg. Um die normale Rente mit 67 zu bekommen, musst du insgesamt 5 Jahre gezahlt haben. Kucksdu unter "H) Altersrente für langjährig Versicherte", da sollte es erklärt sein. Da steht dann auch "die Wartezeit ist erfüllt" (bzw nicht erfüllt) und unten im Absschnitt steht ggf. "ergibt sich für Sie folgendes: ... kein Abschlag bei Rentenbeginn zum ... (67 Jahre) ...mit Abschlag frühester Rentenbeginn zum ... (63 Jahre)". Aber wie willst du die 35 Jahre vollkriegen willst wenn du seit 99 nicht mehr arbeitest? Reiner
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| From | "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-05 11:44 +0200 |
| Message-ID | <ngfbm2.3vs2s6n.1!not-for-mail@ufh.invalid.de> |
| In reply to | #253094 |
Reiner Hartmann in <news:1mmrv3n.1101yrh13564iaN%rhartmann@trash-mail.com>: >Ulrich F. Heidenreich <from!not-for-mail@tremornet.de> wrote: > >> >> 1.) Der bekannte Rentenabschlag von 0,3% pro Monat bei vorzeitigem >> Bezug der Rente auf Seite 4 in Tateinheit mit dem Satz "Eine >> vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente ist nicht möglich" auf >> Seite 5 desselben Schreibens. > >für 63 brauchst du 35 Jahre Beiträge, dann gelten die 0,3% pM. Ach, wieder was neues. Also auch mit Abschlag eine Mindestversicherungs- Laufzweit? >Bei 45 >Jahren fällt der Abzug weg. Um die normale Rente mit 67 zu bekommen, >musst du insgesamt 5 Jahre gezahlt haben. Als Jahrgang '58 "schon" mit 66. >Kucksdu unter "H) Altersrente für langjährig Versicherte", da sollte es >erklärt sein. Da steht dann auch "die Wartezeit ist erfüllt" (bzw nicht >erfüllt) "Nicht erfüllt" > und unten im Absschnitt steht ggf. >"ergibt sich für Sie folgendes: >... kein Abschlag bei Rentenbeginn zum ... (67 Jahre) >...mit Abschlag frühester Rentenbeginn zum ... (63 Jahre)". Von Abschlag steht dort nun mal genau gar nichts. Der findet sich unter E: "Außer der Regelaltersrente … besteht die Möglichkeit, Altersrenten zu einem früheren Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen." >Aber wie willst du die 35 Jahre vollkriegen willst wenn du seit 99 nicht >mehr arbeitest? Die Frage stellt sich mir eher, *muss* ich sie vollkriegen? Oder nur, um abschlagsfrei früher in Rente gehen zu können? CU! Ulrich -- In 7 Monaten und 20 Tagen ist Weihnachten. Programme, soviel ihr wollt; Preise, die ihr selbst bestimmt: Schaut einfach mal auf ftp://warez.invalid.de rein Stellt euch vor, es ist Donnerstag und keiner geht hin!
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| From | rhartmann@trash-mail.com (Reiner Hartmann) |
|---|---|
| Date | 2016-05-05 16:02 +0200 |
| Message-ID | <1mms9d6.174uj5k1h63mxgN%rhartmann@trash-mail.com> |
| In reply to | #253109 |
Ulrich F. Heidenreich <from!not-for-mail@tremornet.de> wrote: > Reiner Hartmann in <news:1mmrv3n.1101yrh13564iaN%rhartmann@trash-mail.com>: > > >für 63 brauchst du 35 Jahre Beiträge, dann gelten die 0,3% pM. > Ach, wieder was neues. Also auch mit Abschlag eine Mindestversicherungs- > Laufzweit? ja, 35 Jahre. Und die hast du nicht. Also 66... Vergiss die 63. Keine Chance. Ich hab's grade selber durchexerziert, daher kenne ich die Zahlen. Ich komme mit 63 so grade eben mit Zivildienst etc auf die 35 Jahre, Glück gehabt. > Die Frage stellt sich mir eher, *muss* ich sie vollkriegen? Oder nur, um > abschlagsfrei früher in Rente gehen zu können? Du *musst* sie vollkriegen, um mit 63 *mit* Abschlägen gehen zu können. Du *musst* 45 vollkriegen, um mit 63 *ohne* Abschläge gehen zu können. Wenn weniger (und >=5 Jahre) --> dann 66. Reiner
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-05 16:43 +0200 |
| Message-ID | <ngfm5m$rju$11@tota-refugium.de> |
| In reply to | #253117 |
Am 05.05.2016 um 16:02 schrieb Reiner Hartmann: > Ulrich F. Heidenreich <from!not-for-mail@tremornet.de> wrote: > >> Reiner Hartmann in <news:1mmrv3n.1101yrh13564iaN%rhartmann@trash-mail.com>: >> >>> für 63 brauchst du 35 Jahre Beiträge, dann gelten die 0,3% pM. >> Ach, wieder was neues. Also auch mit Abschlag eine Mindestversicherungs- >> Laufzweit? > ja, 35 Jahre. Und die hast du nicht. Also 66... Vergiss die 63. Keine > Chance. Ich hab's grade selber durchexerziert, daher kenne ich die > Zahlen. Ich komme mit 63 so grade eben mit Zivildienst etc auf die 35 > Jahre, Glück gehabt. Zeiten der Arbeitslosigkeit sind aber Anrechnungszeiten. (Natürlich nur, wenn man sich auch arbeitslos meldet). Und dann gibt es natürlich noch die Rente wegen Arbeitslosigkeit https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/237.html Ganz so düster sieht es für UFH nicht aus. -- Stephan
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| From | "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-05 17:30 +0200 |
| Message-ID | <ngg00j.3vs3moj.1!not-for-mail@ufh.invalid.de> |
| In reply to | #253121 |
Stephan Bumberger in <news:ngfm5m$rju$11@tota-refugium.de>:
>Zeiten der Arbeitslosigkeit sind aber Anrechnungszeiten. (Natürlich nur,
>wenn man sich auch arbeitslos meldet).
s/arbeitslos/arbeitssuchend/
Das war irgendwann in meinem drittletztem Leben nach Beeendigung meiner
Mitgliedschaft im Trachtenverein und Aufnahme des Jobs bei der Vobis.
IIRC ein knappes Jahr. Die wurden auch berücksichtigt. Die Aufstellung
darüber finde ich im Moment im Wust von solchen Ergüssen wie …
|Aus den ermittelten Entgeltpunkten berechnen wir persönliche
|Entgeltpunkte. Hierbei berücksichtigen wir den Zugangsfaktor
… nicht mehr. Was fürn Kraut rauchen die da?
CU!
Ulrich
P.S.: Eine ebenso interessante Frage hätte ich auch noch. Da gibt's doch
gewisse "Sperrfristen" vor Bezug von ALG I, wenn man sich nicht
stante pede nach Beginn der "Arbeitslosigkeit" arbeitssuchend
meldet. Wie lange mögen die sein, wenn man das bis dato inzwischen
17 Jahre lang versäumte #-)
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-05 18:45 +0200 |
| Message-ID | <ngftc0$f4a$3@tota-refugium.de> |
| In reply to | #253130 |
Am 05.05.2016 um 17:30 schrieb Ulrich F. Heidenreich: > Stephan Bumberger in <news:ngfm5m$rju$11@tota-refugium.de>: > |Aus den ermittelten Entgeltpunkten berechnen wir persönliche > |Entgeltpunkte. Hierbei berücksichtigen wir den Zugangsfaktor > > … nicht mehr. Was fürn Kraut rauchen die da? Die schreiben nur aus dem Gesetz ab. Frag die im Parlament, was die rauchen. Im Falle von Volker Beck kannst Du es der Presse entnehmen ;) Ein Entgeltpunkt bekommt man, wenn man ein Jahr lang genau den Durchschnittsverdienst hatte und darauf Beiträge entrichtet hat. Dein tatsächlicher Verdienst ergibt dann Deine persönlichen Entgeltpunkte (ggf. korrigiert um Besonderheiten) Der Zugangsfaktor beträgt 1, wenn man mit der Regelaltersgrenze Rentner wird, für jeden Monat früher gibt es die berühmten 0,03 Abzug. Wer also mit 63 in Rente geht, obwohl seine Regelaltersgrenze 66 ist, der bekommt den Zugangsfaktor 0,892. Wenn man fertig ist mit Entgeltpunktesammeln, dann berechnet sich die Rente nach Summe der Entgeltpunkte*Zugangsfaktor*aktueller Rentenwert. Der aktuelle Rentenwert wird jährlich neu durch die Bundesregierung festgelegt, ab Juli 2016 beträgt der im Westen 30,45 EUR. Jetzt kannst Du es selber ausrechnen, Deine bisherigen Entgeltpunkte * 0,892 * 30,45 wäre Deine Rente ab 63, wenn Du denn dieses Jahr schon 63 wärest und die Voraussetzungen erfüllen würdest. > CU! > Ulrich > > P.S.: Eine ebenso interessante Frage hätte ich auch noch. Da gibt's doch > gewisse "Sperrfristen" vor Bezug von ALG I, wenn man sich nicht > stante pede nach Beginn der "Arbeitslosigkeit" arbeitssuchend > meldet. Wie lange mögen die sein, wenn man das bis dato inzwischen > 17 Jahre lang versäumte #-) Das weiß ich nicht, aber Du hättest Dich da wohl besser gemeldet. Selbst wenn Du keine Leistungen in klingender Münze bekommen hättest, die Versicherungszeiten wären dokumentiert (und lückenlos) gewesen. Soweit ich weiß kann man das aber nicht rückwirkend heilen, aber da solltest Du dringend mal jemanden Fragen, der sich damit hauptberuflich beschäftigt. Die Rentenberater gibt es auch in Essen. -- Stephan
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| From | "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-06 09:50 +0200 |
| Message-ID | <nghpds.3vs1rmj.1!not-for-mail@ufh.invalid.de> |
| In reply to | #253143 |
Stephan Bumberger in <news:ngftc0$f4a$3@tota-refugium.de>: >Am 05.05.2016 um 17:30 schrieb Ulrich F. Heidenreich: > >> |Aus den ermittelten Entgeltpunkten berechnen wir persönliche >> |Entgeltpunkte. Hierbei berücksichtigen wir den Zugangsfaktor >> >> … nicht mehr. Was fürn Kraut rauchen die da? [..] >Jetzt kannst Du es selber ausrechnen, Deine bisherigen Entgeltpunkte * >0,892 * 30,45 wäre Deine Rente ab 63, wenn Du denn dieses Jahr schon 63 >wärest und die Voraussetzungen erfüllen würdest. Wäre, hätte, täte, Hund geschisssen, Hase gefangen. Statt solcher Schwurbelitis hätte(SIC!) gerne Fakten. Außerdem hat die DRV diese Berechnung schon für mich gemacht, warum sollte ich mich mit solchen Hintergründen belasten? Lieber wäre mir die Antwort auf die beiden "Was denn nun?"-Fragen: "Mit Abschlag ab 63" vs "Gar nicht ab 63". "KV-Beitragsberechnung laut meiner tatsächlichen Rentenhöhe" vs. "laut Einkünften aus KAP + Rente" >> P.S.: Eine ebenso interessante Frage hätte ich auch noch. Da gibt's doch >> gewisse "Sperrfristen" vor Bezug von ALG I, wenn man sich nicht >> stante pede nach Beginn der "Arbeitslosigkeit" arbeitssuchend >> meldet. Wie lange mögen die sein, wenn man das bis dato inzwischen >> 17 Jahre lang versäumte #-) > >Das weiß ich nicht, aber Du hättest Dich da wohl besser gemeldet. Wäre, hätte, täte, Hund geschissen, Hase gefangen. Nach dem unrühmlichen Abgang aus dem Berufsleben sah ich zunächst keinen Grund, mich arbeits- suchend zu melden, es hätte mich eh niemand genommen. Als sich das legte, kam der Stress mit der Demenzerkrankung meiner Mutter hinzu: Zwecks Aufnahme einer Arbeit hätte ich sie nicht unbeaufsichtigt lassen dürfen. Danach dann die Erkenntnis, daß mein bisheriges "Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not"-Motto Früchte getagen hatte. Ich brauchte gar nicht mehr zu arbeiten … >Selbst >wenn Du keine Leistungen in klingender Münze bekommen hättest, die >Versicherungszeiten wären dokumentiert (und lückenlos) gewesen. 1 Jahr ALG I, danach dann kein ALG II, wegen deutlichst mehr auf der hohen Kante als das sog. "Schonvermögen". >Soweit ich weiß kann man das aber nicht rückwirkend heilen, Das wohl, aber mich würde es trotzdem interessieren, ob ich da nur einer - und wenn ja, wie hohen - Sperrfrist unterliege oder ich die Ansprüche auf ALG I inzwischen völlig verwirkt habe. CU! Ulrich -- In 7 Monaten und 19 Tagen ist Weihnachten. Programme, soviel ihr wollt; Preise, die ihr selbst bestimmt: Schaut einfach mal auf ftp://warez.invalid.de rein Stellt euch vor, es ist Freitag und keiner geht hin!
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| From | Hartmut Ott <hottm@arcor.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-06 19:18 +0200 |
| Message-ID | <dp426kFtr1sU5@mid.individual.net> |
| In reply to | #253170 |
Hej, Am 06.05.2016 um 09:50 schrieb Ulrich F. Heidenreich: > Lieber wäre mir die Antwort auf die beiden "Was denn nun?"-Fragen: "Mit > Abschlag ab 63" vs "Gar nicht ab 63". "KV-Beitragsberechnung laut meiner Oh Mann - selbst ich habe nebenbei durch die Medien mitbekommen, was Rente mit 63 bedeutet, obwohl das für mich völlig uninteressant ist. Und auch hier wurde das angesprochen - simpel gesagt, die bekommst du nicht. "Versicherte nach 45 Jahren Beitragszahlung schon ab 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Für wen das möglich ist, lesen Sie hier." Also musst du ab 18 durchgehend gearbeitet (bzw. Ersatzzeiten) haben, was nicht der Fall war, da du die letzten 17 Jahre ja nicht gearbeitet hast. > Das wohl, aber mich würde es trotzdem interessieren, ob ich da nur einer > - und wenn ja, wie hohen - Sperrfrist unterliege oder ich die Ansprüche > auf ALG I inzwischen völlig verwirkt habe. Ey, du hast die letzten 17 Jahre nicht gearbeitet. Versuch doch mal http://www.alg-i.de/arbeitslosengeld-rechner.html aber bringt dabei den Server nicht zum Absturz. ,-) Denn: "Anspruch auf Arbeitslosengeld hat jeder Arbeitslose, der sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Das bedeutet, dass der Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre (der „Rahmenfrist“) mindestens 12 Monate lang in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hat." Also - hast du in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate lang eine versicherungspflichtige Tätigkeit gehabt? Nein? Tja, Pech gehabt, dann bekommst du keinen Cent. mfg Hartmut Ott *Wir alle tragen den Heiligenschein des gewöhnlichen Wahnsinns* -- Trage es lachend
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| From | "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-07 10:00 +0200 |
| Message-ID | <ngkecb.3vs3lgh.1!not-for-mail@ufh.invalid.de> |
| In reply to | #253230 |
Hartmut Ott in <news:dp426kFtr1sU5@mid.individual.net>: >Hej, Am 06.05.2016 um 09:50 schrieb Ulrich F. Heidenreich: > >> Lieber wäre mir die Antwort auf die beiden "Was denn nun?"-Fragen: "Mit >> Abschlag ab 63" vs "Gar nicht ab 63". "KV-Beitragsberechnung laut meiner > >Oh Mann - selbst ich habe nebenbei durch die Medien mitbekommen, was >Rente mit 63 bedeutet, obwohl das für mich völlig uninteressant ist. Und >auch hier wurde das angesprochen Als es das letzte Mal hier angesprochen wurde, wurde mir ziemlich nachdrücklich ans Herz gelegt, diese Option zu wählen. >Also musst du ab 18 durchgehend gearbeitet (bzw. Ersatzzeiten) haben, Mit 18 stand ich noch vor dem Abitur. Und das dürften hier wohl fast alle gewesen sein; nachfolgendes Studium wie bei einigen heir erst gar nicht berücksichtigt. >> Das wohl, aber mich würde es trotzdem interessieren, ob ich da nur einer >> - und wenn ja, wie hohen - Sperrfrist unterliege oder ich die Ansprüche >> auf ALG I inzwischen völlig verwirkt habe. >"Anspruch auf Arbeitslosengeld hat jeder Arbeitslose, der sich bei der >Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und die Anwartschaftszeit >erfüllt hat. Das bedeutet, dass der Arbeitslose innerhalb der letzten >zwei Jahre (der „Rahmenfrist“) mindestens 12 Monate lang in einem >versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hat." > >Also - hast du in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate lang eine >versicherungspflichtige Tätigkeit gehabt? Nein? Tja, Pech gehabt, dann >bekommst du keinen Cent. Danke. Mal wieder eine klare Antwort. Es sind also gar keine Sperrzeiten wegen verpäteter Meldung, die mir da möglicherweise in die Suppe spucken. CU! Ulrich -- In 7 Monaten und 18 Tagen ist Weihnachten. Programme, soviel ihr wollt; Preise, die ihr selbst bestimmt: Schaut einfach mal auf ftp://warez.invalid.de rein Stellt euch vor, es ist Samstag und keiner geht hin!
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| From | Hartmut Ott <hottm@arcor.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-07 16:42 +0200 |
| Message-ID | <dp6edkFdnscU3@mid.individual.net> |
| In reply to | #253269 |
Hej, Am 07.05.2016 um 10:00 schrieb Ulrich F. Heidenreich: >>Oh Mann - selbst ich habe nebenbei durch die Medien mitbekommen, was >>Rente mit 63 bedeutet, obwohl das für mich völlig uninteressant ist. Und >>auch hier wurde das angesprochen > > Als es das letzte Mal hier angesprochen wurde, wurde mir ziemlich > nachdrücklich ans Herz gelegt, diese Option zu wählen. Wenn du diese Voraussetzungen erfüllst. >>Also musst du ab 18 durchgehend gearbeitet (bzw. Ersatzzeiten) haben, > > Mit 18 stand ich noch vor dem Abitur. Und das dürften hier wohl fast Ah, siehst du jetzt worauf diese Regelung abzielt? ,-) >>Also - hast du in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate lang eine >>versicherungspflichtige Tätigkeit gehabt? Nein? Tja, Pech gehabt, dann >>bekommst du keinen Cent. > > Danke. Mal wieder eine klare Antwort. Hättest du durch googeln auch so schnell bekommen können. mfg Hartmut Ott *Wir alle tragen den Heiligenschein des gewöhnlichen Wahnsinns* -- Trage es lachend
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-07 08:31 +0200 |
| Message-ID | <ngk23g$f02$3@tota-refugium.de> |
| In reply to | #253170 |
Am 06.05.2016 um 09:50 schrieb Ulrich F. Heidenreich: > Stephan Bumberger in <news:ngftc0$f4a$3@tota-refugium.de>: > >> Am 05.05.2016 um 17:30 schrieb Ulrich F. Heidenreich: >> >>> |Aus den ermittelten Entgeltpunkten berechnen wir persönliche >>> |Entgeltpunkte. Hierbei berücksichtigen wir den Zugangsfaktor >>> >>> … nicht mehr. Was fürn Kraut rauchen die da? > [..] > >> Jetzt kannst Du es selber ausrechnen, Deine bisherigen Entgeltpunkte * >> 0,892 * 30,45 wäre Deine Rente ab 63, wenn Du denn dieses Jahr schon 63 >> wärest und die Voraussetzungen erfüllen würdest. > > Wäre, hätte, täte, Hund geschisssen, Hase gefangen. Statt solcher > Schwurbelitis hätte(SIC!) gerne Fakten. Außerdem hat die DRV diese > Berechnung schon für mich gemacht, warum sollte ich mich mit solchen > Hintergründen belasten? Brauchst Du ja nicht, ich hatte nur versucht, die Begriffe "persönliche Entgeltpunkte" und "Zugangsfaktor" zu erläutern, damit der Satz nicht mehr ganz so schwurbelig klingt. > Lieber wäre mir die Antwort auf die beiden "Was denn nun?"-Fragen: "Mit > Abschlag ab 63" vs "Gar nicht ab 63". "KV-Beitragsberechnung laut meiner > tatsächlichen Rentenhöhe" vs. "laut Einkünften aus KAP + Rente" Nachdem ich nun weiß, dass in der GRV tatsächlich eine Lücke von 17 Jahren klafft und in der GKV eine Lücke von 8 Jahren habe ich auf beide Fragen nur Antworten, die einen depressiv machen können. >>> P.S.: Eine ebenso interessante Frage hätte ich auch noch. Da gibt's doch >>> gewisse "Sperrfristen" vor Bezug von ALG I, wenn man sich nicht >>> stante pede nach Beginn der "Arbeitslosigkeit" arbeitssuchend >>> meldet. Wie lange mögen die sein, wenn man das bis dato inzwischen >>> 17 Jahre lang versäumte #-) >> >> Das weiß ich nicht, aber Du hättest Dich da wohl besser gemeldet. > > Wäre, hätte, täte, Hund geschissen, Hase gefangen. Nach dem unrühmlichen > Abgang aus dem Berufsleben sah ich zunächst keinen Grund, mich arbeits- > suchend zu melden, es hätte mich eh niemand genommen. Das genau wäre ja der Grund gewesen. Ein Jahr hättest Du die Leistungen erhalten und neben den Leistungen in bar auch den Status pflichtversichert in der GKV und Ersatzzeiten bei der GRV (damals noch BfA) > Als sich das > legte, kam der Stress mit der Demenzerkrankung meiner Mutter hinzu: > Zwecks Aufnahme einer Arbeit hätte ich sie nicht unbeaufsichtigt lassen > dürfen. Unter Umständen hätte man Dir dafür sogar ein Pflegegeld zukommen lassen können. > Danach dann die Erkenntnis, daß mein bisheriges "Spare in der > Zeit, dann hast Du in der Not"-Motto Früchte getagen hatte. Ich brauchte > gar nicht mehr zu arbeiten … > >> Selbst >> wenn Du keine Leistungen in klingender Münze bekommen hättest, die >> Versicherungszeiten wären dokumentiert (und lückenlos) gewesen. > > 1 Jahr ALG I, danach dann kein ALG II, wegen deutlichst mehr auf der > hohen Kante als das sog. "Schonvermögen". Darum schrieb ich ja "Selbst wenn Du keine Leistungen in klingender Münze bekommen hättest..." Die Übernahme der GKV-Beiträge und die Ersatzzeiten für die GRV hätte es trotzdem geben müssen. Da hätte aber nur ein Antrag geholfen, denn auch da sind natürlich 150 Besonderheiten und Ausnahmen zu berücksichtigen. Aber den Antrag könntest Du zumindest gleich am Montag mal stellen, für den ist es nie zu spät. >> Soweit ich weiß kann man das aber nicht rückwirkend heilen, > > Das wohl, aber mich würde es trotzdem interessieren, ob ich da nur einer > - und wenn ja, wie hohen - Sperrfrist unterliege oder ich die Ansprüche > auf ALG I inzwischen völlig verwirkt habe. Ich habe es nicht genau nachgesehen, aber die Regelung lautet entweder 12 Monate innerhalb der letzten 24 Monate oder 60 Monate muss man versichert gewesen sein. Ist aber egal, wie lange nun genau, es trifft ja beides nicht auf Dich zu. -- Stephan
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| From | "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-07 09:39 +0200 |
| Message-ID | <ngkd4c.3vs0dol.1!not-for-mail@ufh.invalid.de> |
| In reply to | #253263 |
Stephan Bumberger in <news:ngk23g$f02$3@tota-refugium.de>: >Am 06.05.2016 um 09:50 schrieb Ulrich F. Heidenreich: > >> Wäre, hätte, täte, Hund geschisssen, Hase gefangen. Statt solcher >> Schwurbelitis hätte(SIC!) gerne Fakten. Außerdem hat die DRV diese >> Berechnung schon für mich gemacht, warum sollte ich mich mit solchen >> Hintergründen belasten? > >Brauchst Du ja nicht, ich hatte nur versucht, die Begriffe "persönliche >Entgeltpunkte" und "Zugangsfaktor" zu erläutern, damit der Satz nicht >mehr ganz so schwurbelig klingt. [_] Du hast verstanden. Ich wollte nicht diesen Satz entswchwurbelt haben, sondern hätte lieber statt jenem den Platz für Fakten genutzt gesehen. >> Lieber wäre mir die Antwort auf die beiden "Was denn nun?"-Fragen: "Mit >> Abschlag ab 63" vs "Gar nicht ab 63". "KV-Beitragsberechnung laut meiner >> tatsächlichen Rentenhöhe" vs. "laut Einkünften aus KAP + Rente" > >Nachdem ich nun weiß, dass in der GRV tatsächlich eine Lücke von 17 >Jahren klafft und in der GKV eine Lücke von 8 Jahren habe ich auf beide >Fragen nur Antworten, die einen depressiv machen können. Jetzt sind's plötzlich Lücken, vorher war es diese ominöse "Hälfte"- Regelung. >> Wäre, hätte, täte, Hund geschissen, Hase gefangen. Nach dem unrühmlichen >> Abgang aus dem Berufsleben sah ich zunächst keinen Grund, mich arbeits- >> suchend zu melden, es hätte mich eh niemand genommen. > >Das genau wäre ja der Grund gewesen. Das war in der Tat der Grund, warum ich micht nicht arbveitssuchend meldete. >Ein Jahr hättest Du die Leistungen >erhalten und neben den Leistungen in bar auch den Status >pflichtversichert in der GKV und Ersatzzeiten bei der GRV (damals noch BfA) Ein Läppisches Jahr. >> Als sich das >> legte, kam der Stress mit der Demenzerkrankung meiner Mutter hinzu: >> Zwecks Aufnahme einer Arbeit hätte ich sie nicht unbeaufsichtigt lassen >> dürfen. > >Unter Umständen hätte man Dir dafür sogar ein Pflegegeld zukommen lassen >können. Während der Pflegezeit war ich in der Tat noch einmal rentenversichert. >> 1 Jahr ALG I, danach dann kein ALG II, wegen deutlichst mehr auf der >> hohen Kante als das sog. "Schonvermögen". > >Darum schrieb ich ja "Selbst wenn Du keine Leistungen in klingender >Münze bekommen hättest..." Die Übernahme der GKV-Beiträge und die >Ersatzzeiten für die GRV hätte es trotzdem geben müssen. Ein Jahr lang oder länger? >Da hätte aber >nur ein Antrag geholfen, denn auch da sind natürlich 150 Besonderheiten >und Ausnahmen zu berücksichtigen. > >Aber den Antrag könntest Du zumindest gleich am Montag mal stellen, für >den ist es nie zu spät. Definitiv nie zu spät? Denn das war ja meine "P.S."-Frage. >> - und wenn ja, wie hohen - Sperrfrist unterliege oder ich die Ansprüche >> auf ALG I inzwischen völlig verwirkt habe. > >Ich habe es nicht genau nachgesehen, aber die Regelung lautet entweder >12 Monate innerhalb der letzten 24 Monate oder 60 Monate muss man >versichert gewesen sein. Hä? Es geht um die Sperrfrist, die einem auferlegt wird, wenn man sich nicht sofort nach Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitssuchend meldet. Wie lang mag die sein, wenn man es inzwischen 17 Jahre lang versäumte, sich arbeitssuchend zu melden? Da diese Sperrzeiten nicht den gesamten Bezug nach hinten verschieben, sondern nur den Beginn, das Ende bleibt, könnten die vielleicht inzwischen das 1 Jahr Bezugsdauer 'überholt' haben? CU! Ulrich -- In 7 Monaten und 18 Tagen ist Weihnachten. Programme, soviel ihr wollt; Preise, die ihr selbst bestimmt: Schaut einfach mal auf ftp://warez.invalid.de rein Stellt euch vor, es ist Samstag und keiner geht hin!
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-07 10:26 +0200 |
| Message-ID | <ngk8r0$ak1$1@tota-refugium.de> |
| In reply to | #253266 |
Am 07.05.2016 um 09:39 schrieb Ulrich F. Heidenreich: > Stephan Bumberger in <news:ngk23g$f02$3@tota-refugium.de>: > >> Am 06.05.2016 um 09:50 schrieb Ulrich F. Heidenreich: > Ich wollte nicht diesen Satz entswchwurbelt haben, sondern hätte lieber > statt jenem den Platz für Fakten genutzt gesehen. > >>> Lieber wäre mir die Antwort auf die beiden "Was denn nun?"-Fragen: "Mit >>> Abschlag ab 63" vs "Gar nicht ab 63". "KV-Beitragsberechnung laut meiner >>> tatsächlichen Rentenhöhe" vs. "laut Einkünften aus KAP + Rente" >> >> Nachdem ich nun weiß, dass in der GRV tatsächlich eine Lücke von 17 >> Jahren klafft und in der GKV eine Lücke von 8 Jahren habe ich auf beide >> Fragen nur Antworten, die einen depressiv machen können. > > Jetzt sind's plötzlich Lücken, vorher war es diese ominöse "Hälfte"- > Regelung. Die ist es ja jetzt auch noch. Aber Du warst ja 8 Jahre gar nicht versichert und das sind Lücken. 8 Jahre ohne eigene Beiträge als Mitglied wären keine Lücken gewesen. >>> Wäre, hätte, täte, Hund geschissen, Hase gefangen. Nach dem unrühmlichen >>> Abgang aus dem Berufsleben sah ich zunächst keinen Grund, mich arbeits- >>> suchend zu melden, es hätte mich eh niemand genommen. >> >> Das genau wäre ja der Grund gewesen. > > Das war in der Tat der Grund, warum ich micht nicht arbveitssuchend > meldete. >> Ein Jahr hättest Du die Leistungen >> erhalten und neben den Leistungen in bar auch den Status >> pflichtversichert in der GKV und Ersatzzeiten bei der GRV (damals noch BfA) > > Ein Läppisches Jahr. 1999 sogar noch 2 Jahre, die Begrenzung auf ein Jahr kam erst später, IIRC 2005. Es wären aber in beiden Versicherungszweigen 2 Jahre mit Nachweis gewesen. >>> Als sich das >>> legte, kam der Stress mit der Demenzerkrankung meiner Mutter hinzu: >>> Zwecks Aufnahme einer Arbeit hätte ich sie nicht unbeaufsichtigt lassen >>> dürfen. >> >> Unter Umständen hätte man Dir dafür sogar ein Pflegegeld zukommen lassen >> können. > > Während der Pflegezeit war ich in der Tat noch einmal rentenversichert. Womit wir wieder beim Thema wären, man muss sich jeden Kontenverlauf individuell ganz genau ansehen und zwar Monat für Monat. Das kann man im Usenet nicht bewerkstelligen. Die da können es, aber nur wenn Du selber hingehst: Deutsche Rentenversicherung (Service-Zentrum) Hindenburgstraße 88 45127 Essen Deine Emailanfrage wurde offensichtlich nur ganz allgemein beantwortet, die da oben gucken sich Deinen individuellen Fall ganz genau an. Kostenlos! >>> 1 Jahr ALG I, danach dann kein ALG II, wegen deutlichst mehr auf der >>> hohen Kante als das sog. "Schonvermögen". >> >> Darum schrieb ich ja "Selbst wenn Du keine Leistungen in klingender >> Münze bekommen hättest..." Die Übernahme der GKV-Beiträge und die >> Ersatzzeiten für die GRV hätte es trotzdem geben müssen. > > Ein Jahr lang oder länger? Länger, im Prinzip von 2001 bis heute und auch noch länger. Gut, die hätten Dir vielleicht (!) immer wieder mal so komische Angebote geschickt, aber irgendwas ist immer. Wohngeld wäre auch so ein Thema, da müsstest Du eigentlich auch anspruchsberechtigt sein. Das sieht jetzt mit der Historie alles ein wenig doof aus, aber der Staat lässt Dich nicht völlig alleine, geh halt mal hin, die helfen Dir schon. >> Da hätte aber >> nur ein Antrag geholfen, denn auch da sind natürlich 150 Besonderheiten >> und Ausnahmen zu berücksichtigen. >> >> Aber den Antrag könntest Du zumindest gleich am Montag mal stellen, für >> den ist es nie zu spät. > > Definitiv nie zu spät? Denn das war ja meine "P.S."-Frage. Nie. Das ist ja kein ALG I Antrag, sondern ein ALG II Antrag. Der geht immer, nur halt nicht rückwirkend (oder allenfalls ein paar Monate rückwirkend) >>> - und wenn ja, wie hohen - Sperrfrist unterliege oder ich die Ansprüche >>> auf ALG I inzwischen völlig verwirkt habe. >> >> Ich habe es nicht genau nachgesehen, aber die Regelung lautet entweder >> 12 Monate innerhalb der letzten 24 Monate oder 60 Monate muss man >> versichert gewesen sein. > > Hä? Es geht um die Sperrfrist, die einem auferlegt wird, wenn man sich > nicht sofort nach Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitssuchend meldet. Dazu müsste man ja erst mal antragsberechtigt sein. Im Zweifelsfall findet sich in dem Wust an Ausnahmen und Sonderregelungen vielleicht auch dafür ein Hintertürchen. Dann wäre es aber eines, das ich nicht kenne, was aber nichts heißen muss, denn ich kenne zwar viele der Ausnahmen, aber weiß Gott nicht alle. Versuch macht klug, denn für beide Anträge ist das Jobcenter zuständig. Die schlafen nachts auf den Gesetzbüchern, die kennen alle Ausnahmen. -- Stephan
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| From | "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-07 10:55 +0200 |
| Message-ID | <ngkhik.3vs0fl9.1!not-for-mail@ufh.invalid.de> |
| In reply to | #253271 |
Stephan Bumberger in <news:ngk8r0$ak1$1@tota-refugium.de>: >Am 07.05.2016 um 09:39 schrieb Ulrich F. Heidenreich: >> Jetzt sind's plötzlich Lücken, vorher war es diese ominöse "Hälfte"- >> Regelung. > >Die ist es ja jetzt auch noch. Aber Du warst ja 8 Jahre gar nicht >versichert und das sind Lücken. 8 Jahre ohne eigene Beiträge als >Mitglied wären keine Lücken gewesen. Wie hätte ich denn die 8 Jahre *ohne Beiträge* schaffen können? >Wohngeld wäre auch so ein Thema, da >müsstest Du eigentlich auch anspruchsberechtigt sein. Nee. Schon seit einigen Jahren definitiv nicht. Versucht hatte ich es damals allerdings schon, als es noch im Ermessen der Kommune lag, Vermögen anzurechnen oder nicht. Die "Kommune" hat da nach einem "Hoppla, wenn ihr Einkommen, welches zwar zum Bezug von Wohngeld berechtigt, ausschließlich aus Einkünften aus KAP besteht, dann müssten Sie ja ein ziemliches Vermögen haben" abgewunken. >>> Aber den Antrag könntest Du zumindest gleich am Montag mal stellen, für >>> den ist es nie zu spät. >> >> Definitiv nie zu spät? Denn das war ja meine "P.S."-Frage. > >Nie. Das ist ja kein ALG I Antrag, sondern ein ALG II Antrag. Der geht >immer, Freilich geht der immer, nur würde der bei deutlich mehr als dem Schonvermögen auf der Hohen Kante bestenfalls Heiterkeit auslösen. >> Hä? Es geht um die Sperrfrist, die einem auferlegt wird, wenn man sich >> nicht sofort nach Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitssuchend meldet. > >Dazu müsste man ja erst mal antragsberechtigt sein. Den Zahn hat mir Hartmut wohl gezogen. Es sind keine Sperrzeiten, die da möglicherweise die Bezugsdauer aufzehren, sondern diese zwei Jahre, die man unmittelbar vor Antragstellung hätte beschäftigt gewesen sein müssen. CU! Ulrich -- In 7 Monaten und 18 Tagen ist Weihnachten. Programme, soviel ihr wollt; Preise, die ihr selbst bestimmt: Schaut einfach mal auf ftp://warez.invalid.de rein Stellt euch vor, es ist Samstag und keiner geht hin!
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