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| Started by | "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> |
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ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> - 2016-05-04 17:48 +0200
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Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 Peter Faust <peter.faust-solingen@t-online.de> - 2016-05-08 07:59 +0200
Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> - 2016-05-08 10:47 +0200
Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 Hartmut Ott <hottm@arcor.de> - 2016-05-07 16:38 +0200
Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> - 2016-05-08 02:34 +0200
Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> - 2016-05-08 09:48 +0200
Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> - 2016-05-05 16:43 +0200
Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 Wolfgang Kynast <wky@gmx.de> - 2016-05-05 17:51 +0200
Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 Jörg Tewes <jogi1964@gmx.net> - 2016-05-05 17:54 +0200
Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 Emil Schuster <emil@wieslauf.sub.de> - 2016-05-05 18:04 +0200
Re: ger.iatrie die 42ste: Rente mit 63 "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> - 2016-05-05 18:13 +0200
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| From | Peter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2016-05-07 11:34 +0200 |
| Message-ID | <dp5r4bF9u65U1@mid.individual.net> |
| In reply to | #253259 |
Am 07.05.2016 um 07:35 schrieb Stephan Bumberger: > ... > Das wiederum hat bei Beamten noch nie einer gefordert, denn die haben ja > einen Beihilfeanspruch. Das System der Versicherung für Beamte > funktioniert gänzlich anders als für den Rest der Welt. Wer aber als > Beamter in der GKV bleibt, der hat keinen Anspruch auf einen > Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung und keinen Beihilfeanspruch. > ... Was zumindest in Hessen in den Auswirkungen so nicht stimmt. Nach meinem veralteten Kenntnisstand bekommt eine Beamter als Mitglied der GKV von ihr eine Bescheinigung über die gezahlten Krankenkosten, die die Beihilfe mit max. 50 % des Versicherungsbeitrages erstattet, so dass er in etwa einem Angestellten mit GKV im öffentlichen Dienst gleichgestellt ist. Das rechnet sich bei einen Alleinverdiener mit einer "kranken" Familie, weil in der PKV jeder einzeln versichert ist. Gruß Peter
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| From | Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-08 02:34 +0200 |
| Message-ID | <actsib9a9fncpslp2igdn586946rcg7tr4@4ax.com> |
| In reply to | #253276 |
Peter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net> schrieb: >> Das wiederum hat bei Beamten noch nie einer gefordert, denn die haben ja >> einen Beihilfeanspruch. Das System der Versicherung für Beamte >> funktioniert gänzlich anders als für den Rest der Welt. Wer aber als >> Beamter in der GKV bleibt, der hat keinen Anspruch auf einen >> Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung und keinen Beihilfeanspruch. >> ... >Was zumindest in Hessen in den Auswirkungen so nicht stimmt. >Nach meinem veralteten Kenntnisstand bekommt eine Beamter als Mitglied >der GKV von ihr eine Bescheinigung über die gezahlten Krankenkosten, die >die Beihilfe mit max. 50 % des Versicherungsbeitrages erstattet, so dass >er in etwa einem Angestellten mit GKV im öffentlichen Dienst >gleichgestellt ist. >Das rechnet sich bei einen Alleinverdiener mit einer "kranken" Familie, >weil in der PKV jeder einzeln versichert ist. Ein diesbezügliches Wahlrecht wird gelegentlich mal gefordert, ich wußte nicht, daß diese Forderung irgendwo regelmäßig umgesetzt ist.
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| From | Peter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net> |
|---|---|
| Date | 2016-05-08 12:13 +0200 |
| Message-ID | <dp8hpkFqiicU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #253348 |
Am 08.05.2016 um 02:34 schrieb Martin Gerdes: > Peter Mc Donough <mcd-mail-lists@gmx.net> schrieb: > >>> Das wiederum hat bei Beamten noch nie einer gefordert, denn die haben ja >>> einen Beihilfeanspruch. Das System der Versicherung für Beamte >>> funktioniert gänzlich anders als für den Rest der Welt. Wer aber als >>> Beamter in der GKV bleibt, der hat keinen Anspruch auf einen >>> Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung und keinen Beihilfeanspruch. >>> ... > >> Was zumindest in Hessen in den Auswirkungen so nicht stimmt. >> Nach meinem veralteten Kenntnisstand bekommt eine Beamter als Mitglied >> der GKV von ihr eine Bescheinigung über die gezahlten Krankenkosten, die >> die Beihilfe mit max. 50 % des Versicherungsbeitrages erstattet, so dass >> er in etwa einem Angestellten mit GKV im öffentlichen Dienst >> gleichgestellt ist. > >> Das rechnet sich bei einen Alleinverdiener mit einer "kranken" Familie, >> weil in der PKV jeder einzeln versichert ist. > > Ein diesbezügliches Wahlrecht wird gelegentlich mal gefordert, ich wußte > nicht, daß diese Forderung irgendwo regelmäßig umgesetzt ist. Man hatte (oder hat heute immer noch?) genau einmal die Wahl: GKV oder PKV. Dabei bleibt es für den Rest des Beamtenlebens. Gruß Peter
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| From | Achim Bohl <news@achimbohl.de> |
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| Date | 2016-05-08 15:54 +0200 |
| Message-ID | <dp8uogFt3juU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #253383 |
Am 08.05.2016 um 12:13 schrieb Peter Mc Donough: > Man hatte (oder hat heute immer noch?) genau einmal die Wahl: GKV oder > PKV. Dabei bleibt es für den Rest des Beamtenlebens. Nein. Denn sonst hätte der Vertreter meiner PKV-Anwartschaft-Gesellschaft kaum ein Angebot zum Wechsel von der GKV weg zur PKV unterbreitet. Richtig ist aber, das man nur einmal *zur* PKV wechseln kann. Der Rückweg ist dann nicht mehr möglich. (Es gab mal einen Weg, der ist jetzt aber nicht mehr da...) Gruss, Achim, GKV und Beihilfe habend.
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| From | Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-09 21:48 +0200 |
| Message-ID | <1g2vibheqmnppir59jdrj3opavtuf56t3v@4ax.com> |
| In reply to | #253394 |
Achim Bohl <news@achimbohl.de> schrieb: >> Man hatte (oder hat heute immer noch?) genau einmal die Wahl: GKV oder >> PKV. Dabei bleibt es für den Rest des Beamtenlebens. >Nein. Denn sonst hätte der Vertreter meiner >PKV-Anwartschaft-Gesellschaft kaum ein Angebot zum Wechsel von der GKV >weg zur PKV unterbreitet. >Richtig ist aber, das man nur einmal *zur* PKV wechseln kann. Der >Rückweg ist dann nicht mehr möglich. >(Es gab mal einen Weg, der ist jetzt aber nicht mehr da...) Das ändert sich immer mal wieder (und Sozialrecht ist kompliziert). Weil jeden aber erstmal nur sein Einzelfall interessiert, hat es keinen großen Zweck, das zu diskutieren. Diese Einzelfälle sind einfach zu unterschiedlich.
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| From | Hartmut Ott <hottm@arcor.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-07 16:25 +0200 |
| Message-ID | <dp6edjFdnscU1@mid.individual.net> |
| In reply to | #253259 |
Hej, Am 07.05.2016 um 07:35 schrieb Stephan Bumberger: >> Ich habe hier eine Beamtenwitwe im Blick, deren Mann damals das getan >> hat, was die Sozialen hier im Land immer wieder fordern: Er ist bei >> seiner Verbeamtung "solidarisch" in der GKV geblieben (als freiwilliges >> Mitglied). > > Das wiederum hat bei Beamten noch nie einer gefordert, denn die haben ja > einen Beihilfeanspruch. Das System der Versicherung für Beamte > funktioniert gänzlich anders als für den Rest der Welt. Wer aber als > Beamter in der GKV bleibt, der hat keinen Anspruch auf einen > Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung und keinen Beihilfeanspruch. > Das macht man eigentlich nicht freiwillig, sondern nur, wenn man nicht > in der PKV aufgenommen wird und das ist nur möglich, wenn man Fristen > versäumt, da dort für Beamte innerhalb gewisser Fristen > Kontrahierungszwang besteht. Nein, früher war es so, das man gefragt wurde ob man in der GKV bleiben will. Und es gab tatsächlich welche, die das wollten. Das hat mit der Aufnahme in die jeweilige Beamtenkrankenversicherung nichts zu tun, denn wenn man tatsächlich so krank ist, das die einen nicht aufnehmen würde, könnte man gar nicht Beamter werden, weil dann die Tauglichkeit für die Laufbahn nicht gegeben ist. mfg Hartmut Ott *Wir alle tragen den Heiligenschein des gewöhnlichen Wahnsinns* -- Trage es lachend
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-07 17:13 +0200 |
| Message-ID | <ngl0lv$vq3$5@tota-refugium.de> |
| In reply to | #253309 |
Am 07.05.2016 um 16:25 schrieb Hartmut Ott: > Hej, > > Am 07.05.2016 um 07:35 schrieb Stephan Bumberger: > > >>> Ich habe hier eine Beamtenwitwe im Blick, deren Mann damals das getan >>> hat, was die Sozialen hier im Land immer wieder fordern: Er ist bei >>> seiner Verbeamtung "solidarisch" in der GKV geblieben (als freiwilliges >>> Mitglied). >> >> Das wiederum hat bei Beamten noch nie einer gefordert, denn die haben ja >> einen Beihilfeanspruch. Das System der Versicherung für Beamte >> funktioniert gänzlich anders als für den Rest der Welt. Wer aber als >> Beamter in der GKV bleibt, der hat keinen Anspruch auf einen >> Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung und keinen Beihilfeanspruch. >> Das macht man eigentlich nicht freiwillig, sondern nur, wenn man nicht >> in der PKV aufgenommen wird und das ist nur möglich, wenn man Fristen >> versäumt, da dort für Beamte innerhalb gewisser Fristen >> Kontrahierungszwang besteht. > > > Nein, früher war es so, das man gefragt wurde ob man in der GKV bleiben > will. Und es gab tatsächlich welche, die das wollten. Das muss aber wirklich sehr viel früher gewesen sein. Mein Vater wird dieses Jahr 70 und der wurde das nie gefragt. > Das hat mit der Aufnahme in die jeweilige Beamtenkrankenversicherung > nichts zu tun, denn wenn man tatsächlich so krank ist, das die einen > nicht aufnehmen würde, könnte man gar nicht Beamter werden, weil dann > die Tauglichkeit für die Laufbahn nicht gegeben ist. Mag sein, aber in der PKV besteht im ersten Versuch Kontrahierungszwang für Beamte, wenn sie es denn innerhalb von 6 Monaten nach Verbeamtung versuchen. Erst danach könnte es kritisch werden. Versicherer müssen ja Vorerkrankungen nicht unbedingt gleich beurteilen wie der Amtsarzt. -- Stephan
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| From | Hartmut Ott <hottm@arcor.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-08 03:51 +0200 |
| Message-ID | <dp7m3hFl7pbU4@mid.individual.net> |
| In reply to | #253315 |
Hej, Am 07.05.2016 um 17:13 schrieb Stephan Bumberger: >> Nein, früher war es so, das man gefragt wurde ob man in der GKV bleiben >> will. Und es gab tatsächlich welche, die das wollten. > > Das muss aber wirklich sehr viel früher gewesen sein. Mein Vater wird > dieses Jahr 70 und der wurde das nie gefragt. Na, ganz so weit bin ich noch nicht, aber mich hat man damals gefragt. >> Das hat mit der Aufnahme in die jeweilige Beamtenkrankenversicherung >> nichts zu tun, denn wenn man tatsächlich so krank ist, das die einen >> nicht aufnehmen würde, könnte man gar nicht Beamter werden, weil dann >> die Tauglichkeit für die Laufbahn nicht gegeben ist. > > Mag sein, aber in der PKV besteht im ersten Versuch Kontrahierungszwang > für Beamte, wenn sie es denn innerhalb von 6 Monaten nach Verbeamtung Für Eisenbahner war das die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten. Inzwischen eine geschlossene Benutzergruppe. mfg Hartmut Ott *Wir alle tragen den Heiligenschein des gewöhnlichen Wahnsinns* -- Trage es lachend
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| From | Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-08 02:34 +0200 |
| Message-ID | <eessib56tufuid4rl8abj1eavl3oo4jh3j@4ax.com> |
| In reply to | #253259 |
Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> schrieb: >>> Im Rentenalter fallen dann aber die meisten unter die BBG und dann >>> tut es weh, weil halt alle Einnahmen beitragspflichtig sind. Das ist >>> himmelschreiend ungerecht. >> Ich habe hier eine Beamtenwitwe im Blick, deren Mann damals das getan >> hat, was die Sozialen hier im Land immer wieder fordern: Er ist bei >> seiner Verbeamtung "solidarisch" in der GKV geblieben (als freiwilliges >> Mitglied). >Das wiederum hat bei Beamten noch nie einer gefordert, ... aber manche machen das trotzdem, worin bei entsprechendem Familienstatus durchaus eine gewisse Logik liegen kann. >denn die haben ja einen Beihilfeanspruch. Ach! >Das System der Versicherung für Beamte funktioniert gänzlich anders als >für den Rest der Welt. Ach! >Wer aber als Beamter in der GKV bleibt, der hat keinen Anspruch auf einen >Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung und keinen Beihilfeanspruch. Er hat keine Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuß, aber dennoch weiter einen Beihilfeanspruch. Da dieser Anspruch aber auf die tatsächliche Zahlung gedeckelt ist, läuft er meist ins Leere. Bei einem Krankenhausaufenthalt "zweiter Klasse" und/oder Chefarztbehandlung kommt die Beihilfe ggf. dennoch ins Spiel. >Das macht man eigentlich nicht freiwillig, sondern nur, wenn man nicht >in der PKV aufgenommen wird und das ist nur möglich, wenn man Fristen >versäumt, da dort für Beamte innerhalb gewisser Fristen >Kontrahierungszwang besteht. Nimm an, ein relativ kleiner Beamter (sagen wir mal A9) hat eine nicht berufstätige Frau und drei Kinder zu versorgen. Der zahlt für die private Teilversicherung für 5 Personen mehr als den einen vollständigen Beitrag für die GKV. Ok; die Verhältnisse verschieben sich, wenn er befördert wird (werden Beamte quasi automatisch), die Kinder aus dem Haus gehen und/oder die Frau (wieder) berufstätig wird. >> Die Witwenpension liegt weit von der Beitragsbemessungsgrenze >> entfernt. >Das geht ja den freiwillig Versicherten Rentnern, die immer über der BBG >verdient haben, dann oft auch so. Bei der Rente hat man einen Faktor von z.B. 0,6; bei einer Witwenrente aber einen Faktor von 0,6 x 0,6. >> Viel Zinsen bekommt sie nicht, aber sie ist eine brave >> Staatsbürgerin, also tapert sie Jahr für Jahr zum Steuerberater und >> bezahlt diesen, weil sie allein die Steuererklärung nicht allein >> durchführen kann. >> Im Grunde ist diese faktische Steuerberaterpflicht eine Erhöhung der >> Steuer- und Abgabenquote. >Das ist wohl so, ja.
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| From | "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-06 11:08 +0200 |
| Message-ID | <nghtus.3vs2tsr.1!not-for-mail@ufh.invalid.de> |
| In reply to | #253141 |
Martin Gerdes in <news:gstmibtfidqheqgahvft75bmnnmlsl37gt@4ax.com>: >Diese Regelung geht davon aus, daß ein freiwillig GKV-versicherter >Rentner erhebliche Teile seines Gesamteinkommens nicht aus "braver >Berufstätigkeit" bezieht, sondern anderswie. *Soifz* Gibt es denn seit 2007 überhaupt noch die Möglichkeit, sich freiwillig (impliziert auch gar nicht) zu versichern? >Das muß nicht immer gegeben >sein; außerdem sollte man dabei schon den Gesamtbetrag der Einkünfte >berücksichtigen. Das tut der Gesetzgeber aber nicht. Womit er versicherungspflichtig Beschäftigte besser stellt, als seit 2007 ebenfalls Versicherungspflichtige, aber nicht mehr Beschäftigte. Darin sehe ich in der Tat eine Ungerechtigkeit. Würden alle Einkommen aller die Beitragshöhe bestimmen, dürfte u.U. sogar der Beitragssatz zu gunsten ebenfalls aller sinken. BTW ist gerade die Antwort der DRV eingetroffen. Die trieft so vor "wäre" und "würde" und "möglicherweise", daß sie die Elektronen nicht Wert ist, auf denen sie geschrieben wurde. Zum Beispiel: |Die in der Rentenauskunft errechneten Beträge zur Krankenversicherung |stellen Ihnen die zur Zeit abzuführenden Beiträge dar, wenn Sie als |Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse Pflichtmitlied wären. Toll. Wäre ich denn das oder nicht? Pflichtmitglied in irgendeiner Krankenkasse - ob gesetzlich oder privat - bin ich (wieder) seit 2007. Ich bin in der gesetzlichen. Wieso dann das "wäre"? Und was müsste sein, damit ich das nicht wäre? Minijobber, vielleicht? Weiter: |In der Rentenauskunft werden Ihnen alle für Sie möglichen Rentenarten |vorgestellt. Es gibt Rentenarten, die können nicht vor dem gesetzlich |festgelegten Lebensalter in Anspruch genommen werde. Alle für mich möglichen oder auch Rentenarten, die ich nicht in Anspruch nehmen kann? Allgemeinplatzgesülze, ohne auf konkrete Umstände einzu- gehen. Jetzt wisst ihr, warum ich gerne/lieber hier frage. Was Stephan und Reiner (ich danke euch) hier an Informationsarbeit leisteten, war tausendmal besser, wenn auch nicht gerade rechtsverbindlich. CU! Ulrich -- In 7 Monaten und 19 Tagen ist Weihnachten. Programme, soviel ihr wollt; Preise, die ihr selbst bestimmt: Schaut einfach mal auf ftp://warez.invalid.de rein Stellt euch vor, es ist Freitag und keiner geht hin!
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| From | Frank Hucklenbroich <Hucklenbroich01@aol.com> |
|---|---|
| Date | 2016-05-06 12:59 +0200 |
| Message-ID | <2cos8lja1t16$.1tom6kd0711ia$.dlg@40tude.net> |
| In reply to | #253179 |
Am Fri, 06 May 2016 11:08:12 +0200 schrieb Ulrich F. Heidenreich: > Martin Gerdes in <news:gstmibtfidqheqgahvft75bmnnmlsl37gt@4ax.com>: > >>Diese Regelung geht davon aus, daß ein freiwillig GKV-versicherter >>Rentner erhebliche Teile seines Gesamteinkommens nicht aus "braver >>Berufstätigkeit" bezieht, sondern anderswie. > > *Soifz* Gibt es denn seit 2007 überhaupt noch die Möglichkeit, sich > freiwillig (impliziert auch gar nicht) zu versichern? Das geht zum Beispiel noch bei nicht-berufstätigen Hausfrauen, wenn der Ehemann privat versichert ist. Die können sich freiwillig in der GKV versichern. Der Beitragssatz errechnet sich dann vom halben Familieneinkommen. Ansonsten vielleicht noch exotische Fälle wie Leute, die von einem längeren Auslandsaufenthalt zurückkommen und keine deutsche Krankenversicherung mehr haben. Und je nach Alter auch keine mehr bekommen. Grüße, Frank
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| From | "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-06 15:11 +0200 |
| Message-ID | <ngic71.3vs0o17.1!not-for-mail@ufh.invalid.de> |
| In reply to | #253190 |
Frank Hucklenbroich in <news:2cos8lja1t16$.1tom6kd0711ia$.dlg@40tude.net>: >Am Fri, 06 May 2016 11:08:12 +0200 schrieb Ulrich F. Heidenreich: > >> *Soifz* Gibt es denn seit 2007 überhaupt noch die Möglichkeit, sich >> freiwillig (impliziert auch gar nicht) zu versichern? > >Das geht zum Beispiel noch bei nicht-berufstätigen Hausfrauen, wenn der >Ehemann privat versichert ist. Ich bin also eine nicht-berufstätige Hausfrau? Bis aufs Geschlecht könnte das fast stimmen, doch fehlt mir der Ehemann :-) >Ansonsten vielleicht noch exotische Fälle wie Leute, die von einem längeren >Auslandsaufenthalt zurückkommen und keine deutsche Krankenversicherung mehr >haben. Ich habe aber eine. Resultierend aus der "Pflicht für alle" seit 2007. Je öfter ich mich wieder mal in diese Chose hereinlese, umsomehr kommt mir der Gedanke, es geht hier nicht um "pflichtversichert vs freiwillig versichert", sonderen "versicherungspflichtig beschäftigt oder nicht". Wer nicht versicherungspflichtig beschäftig ist, kann sich die Vorteile der ihm 2007 auferlegten "Pflichtversicherung" (Keine Berücksichtigung von KAP et al. Kein fiktives Mindesteinkommen) wohl in den selben schmieren. CU! Ulrich -- In 7 Monaten und 19 Tagen ist Weihnachten. Programme, soviel ihr wollt; Preise, die ihr selbst bestimmt: Schaut einfach mal auf ftp://warez.invalid.de rein Stellt euch vor, es ist Freitag und keiner geht hin!
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-07 07:58 +0200 |
| Message-ID | <ngk063$f02$2@tota-refugium.de> |
| In reply to | #253212 |
Am 06.05.2016 um 15:11 schrieb Ulrich F. Heidenreich: > Frank Hucklenbroich in <news:2cos8lja1t16$.1tom6kd0711ia$.dlg@40tude.net>: > >> Am Fri, 06 May 2016 11:08:12 +0200 schrieb Ulrich F. Heidenreich: >> >>> *Soifz* Gibt es denn seit 2007 überhaupt noch die Möglichkeit, sich >>> freiwillig (impliziert auch gar nicht) zu versichern? >> >> Das geht zum Beispiel noch bei nicht-berufstätigen Hausfrauen, wenn der >> Ehemann privat versichert ist. > > Ich bin also eine nicht-berufstätige Hausfrau? Bis aufs Geschlecht > könnte das fast stimmen, doch fehlt mir der Ehemann :-) > >> Ansonsten vielleicht noch exotische Fälle wie Leute, die von einem längeren >> Auslandsaufenthalt zurückkommen und keine deutsche Krankenversicherung mehr >> haben. > > Ich habe aber eine. Resultierend aus der "Pflicht für alle" seit 2007. > > Je öfter ich mich wieder mal in diese Chose hereinlese, umsomehr kommt > mir der Gedanke, es geht hier nicht um "pflichtversichert vs freiwillig > versichert", sonderen "versicherungspflichtig beschäftigt oder nicht". > > Wer nicht versicherungspflichtig beschäftig ist, kann sich die Vorteile > der ihm 2007 auferlegten "Pflichtversicherung" (Keine Berücksichtigung > von KAP et al. Kein fiktives Mindesteinkommen) wohl in den selben > schmieren. Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass man bei der vom Gesetzgeber gewählten Diktion einen Kurzschluss im Logikmodul bekommt. Ich versuche nochmal mit anderen Worten, Dir das zu erklären. Denke Dir die Pflicht zur Krankenversicherung seit 2007/2009 mal weg. Da gab es schon seit halben Ewigkeiten die Bezeichnungen Versicherungspflicht und Versicherungsfrei. Leute die versicherungspflichtig waren können wir nachfolgend vergessen, der Name sagt es ja bereits, die waren auch damals schon versicherungspflichtig in der GKV, da gab es nichts zu diskutieren. Dann gab es die Leite, die versicherungsfrei sind. Die hatten ein Wahlrecht, ob sie sich als freiwilliges Mitglied einer GKV versichern oder ob sie sich privat Versichern oder ob sie sich auch gar nicht versichern. Mit anderen Worten, es war dem Gesetzgeber völlig egal, was diese Leute nun tun oder nicht tun. Sollten sie aber freiwillig in der GKV bleiben, dann hatte und hat man nette Gimmicks für die eingebaut, nämlich u.a. die Beitragspflicht auf das gesamte Einkommen. Diese Diktion ist so alt wie die BRD selber und findet sich in tausenden §§ der diversen Solzialgesetzbücher wieder. Das zu ändern würde beliebig kompliziert. Und nun kommt die Regierung auf die Idee, man könnte ja die bisher als versicherungsfrei geltenden Personen auch dazu verpflichten, sich eine Versicherung verpflichtend besorgen zu müssen. Dies allerdings unter Beibehaltung der bisherigen Spielregeln zur Unterscheidung der beiden Personenkreise. Da ist ihnen augenscheinlich nichts besseres eingefallen, als versicherungspflichtig versicherungsfrei. Diese Pflicht zur Versicherung für diesen Personenkreis ist BTW keine Einbahnstraße, sie hat auch zur Folge, dass einen ein Versicherungsunternehmen nicht mehr rausschmeißen kann, wenn man mit mehr als zwei Beitragsraten in Verzug ist. (Grau ist alle Theorie, es gibt ja noch ca. 500.000 Unversicherte) -- Stephan
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| From | "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-07 09:55 +0200 |
| Message-ID | <ngke22.3vs0dol.1!not-for-mail@ufh.invalid.de> |
| In reply to | #253262 |
Stephan Bumberger in <news:ngk063$f02$2@tota-refugium.de>: >Dies allerdings unter >Beibehaltung der bisherigen Spielregeln zur Unterscheidung der beiden >Personenkreise. Da ist ihnen augenscheinlich nichts besseres >eingefallen, als versicherungspflichtig versicherungsfrei. Du meintest sicherlich "als versicherungspflichtig und versicherungs- frei"? Nun gibt es aber "versicherungsfrei" seit 2007 nicht mehr. Nee. Da bleibe ich lieber bei meiner Theorie, hier würde zwischen "Versicherungspflichtig beschäftigt" und "Nicht versicherungspflichtig beschäftigt" differenziert. Mit Betonung auf "beschäftigt". In den Dunstkreis passt dann zudem auch noch der Selbständige: Der ist nämlich auch nicht versicherungspflichtig beschäftigt, aber unterliegt seit spätestens 2009 ebenso der Versicherungspflicht. Was BTW Riesterrente angeht, ist die Formulierung korrekt: Nur versicherungspflichtig Beschäftigte haben AFAIK Anspruch drauf. Der arme Arbeitslose, der sie wohl eher bräuchte, hat dabei auch wieder die Brschkarte gezogen. CU! Ulrich -- In 7 Monaten und 18 Tagen ist Weihnachten. Programme, soviel ihr wollt; Preise, die ihr selbst bestimmt: Schaut einfach mal auf ftp://warez.invalid.de rein Stellt euch vor, es ist Samstag und keiner geht hin!
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-07 10:33 +0200 |
| Message-ID | <ngk98g$ak1$2@tota-refugium.de> |
| In reply to | #253268 |
Am 07.05.2016 um 09:55 schrieb Ulrich F. Heidenreich: > Stephan Bumberger in <news:ngk063$f02$2@tota-refugium.de>: > >> Dies allerdings unter >> Beibehaltung der bisherigen Spielregeln zur Unterscheidung der beiden >> Personenkreise. Da ist ihnen augenscheinlich nichts besseres >> eingefallen, als versicherungspflichtig versicherungsfrei. > > Du meintest sicherlich "als versicherungspflichtig und versicherungs- > frei"? Nun gibt es aber "versicherungsfrei" seit 2007 nicht mehr. Doof nur, dass der § 6 SGB V immer noch genau so überschrieben ist https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html § 6 Versicherungsfreiheit Der heißt nun mal so > Nee. Da bleibe ich lieber bei meiner Theorie, hier würde zwischen > "Versicherungspflichtig beschäftigt" und "Nicht versicherungspflichtig > beschäftigt" differenziert. Mit Betonung auf "beschäftigt". Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Wahrheitsfindung. Du müsstest nur mal in die §§ 5 und 6 SGB V reingucken, da steht es ganz genau. -- Stephan
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| From | "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-mail@tremornet.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-07 10:58 +0200 |
| Message-ID | <ngkhp0.3vs0fl9.1!not-for-mail@ufh.invalid.de> |
| In reply to | #253272 |
Stephan Bumberger in <news:ngk98g$ak1$2@tota-refugium.de>: >Am 07.05.2016 um 09:55 schrieb Ulrich F. Heidenreich: [..] >> Du meintest sicherlich "als versicherungspflichtig und versicherungs- >> frei"? Nun gibt es aber "versicherungsfrei" seit 2007 nicht mehr. > >Doof nur, dass der § 6 SGB V immer noch genau so überschrieben ist >https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html > >§ 6 Versicherungsfreiheit > >Der heißt nun mal so Der dürfte aber spätestens seit 2009 nicht mehr so heißen. >> Nee. Da bleibe ich lieber bei meiner Theorie, hier würde zwischen >> "Versicherungspflichtig beschäftigt" und "Nicht versicherungspflichtig >> beschäftigt" differenziert. Mit Betonung auf "beschäftigt". > >Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Wahrheitsfindung. Du müsstest nur >mal in die §§ 5 und 6 SGB V reingucken, da steht es ganz genau. Und wen ich nun mal aus netzbekanntem Trotz nicht dort hineinschaute, läge ich dann wenigstens mit meinen Kriterein richtig, wann man als "pflichtversichert" und wann man als "freiwillig pflichtversichert" gilt? CU! Ulrich -- In 7 Monaten und 18 Tagen ist Weihnachten. Programme, soviel ihr wollt; Preise, die ihr selbst bestimmt: Schaut einfach mal auf ftp://warez.invalid.de rein Stellt euch vor, es ist Samstag und keiner geht hin!
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| From | Stephan Bumberger <bumberger@gmx.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-07 12:51 +0200 |
| Message-ID | <ngkhc9$dla$1@tota-refugium.de> |
| In reply to | #253274 |
Am 07.05.2016 um 10:58 schrieb Ulrich F. Heidenreich: > Stephan Bumberger in <news:ngk98g$ak1$2@tota-refugium.de>: > >> Am 07.05.2016 um 09:55 schrieb Ulrich F. Heidenreich: > [..] >>> Du meintest sicherlich "als versicherungspflichtig und versicherungs- >>> frei"? Nun gibt es aber "versicherungsfrei" seit 2007 nicht mehr. >> >> Doof nur, dass der § 6 SGB V immer noch genau so überschrieben ist >> https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html >> >> § 6 Versicherungsfreiheit >> >> Der heißt nun mal so > > Der dürfte aber spätestens seit 2009 nicht mehr so heißen. Tut er aber. Denn versicherungsfrei in der Definition des SGV 5 sind diese Leute auch im Jahr 2016 noch. Nicht nur die Überschrift lautet so, der § beginnt mit: Versicherungsfrei sind: ... Die müssen sich nur nach VVG versichern, ganz andere Baustelle. >>> Nee. Da bleibe ich lieber bei meiner Theorie, hier würde zwischen >>> "Versicherungspflichtig beschäftigt" und "Nicht versicherungspflichtig >>> beschäftigt" differenziert. Mit Betonung auf "beschäftigt". >> >> Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Wahrheitsfindung. Du müsstest nur >> mal in die §§ 5 und 6 SGB V reingucken, da steht es ganz genau. > > Und wen ich nun mal aus netzbekanntem Trotz nicht dort hineinschaute, Weißt Du was ein Medienbruch wäre? Wenn ich sagen würde, geh in die Buchhandlung und kaufe Dir die Beck´sche Gesetzessammlung. Das wäre ein Medienbruch. Einen Klick zur Lösung kann kein Medienbruch sein, wenn man seinen Stuhl nicht verlassen muss. > läge ich dann wenigstens mit meinen Kriterein richtig, wann man als > "pflichtversichert" und wann man als "freiwillig pflichtversichert" > gilt? Nur so grob, mit Beschäftigung hat es aber nicht immer etwas zu tun. -- Stephan
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| From | Bernd Ohm <resistor5k6@online.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-07 13:03 +0200 |
| Message-ID | <ngki2u$sff$1@news.albasani.net> |
| In reply to | #253280 |
Am 07.05.2016 um 12:51 schrieb Stephan Bumberger: > Weißt Du was ein Medienbruch wäre? Wenn ich sagen würde, geh in die > Buchhandlung und kaufe Dir die Beck´sche Gesetzessammlung. Das wäre ein > Medienbruch. Einen Klick zur Lösung kann kein Medienbruch sein, wenn man > seinen Stuhl nicht verlassen muss. Das obige müsste eigentlich in eine (schon lange überfällige) UFH-FAQ. -- bis denn, BEN
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| From | Emil Schuster <emil@wieslauf.sub.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-07 13:21 +0200 |
| Message-ID | <ngkj42$rv6$1@wieslauf.sub.de> |
| In reply to | #253274 |
Ulrich F. Heidenreich wrote: > Stephan Bumberger in <news:ngk98g$ak1$2@tota-refugium.de>: >>Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Wahrheitsfindung. Du müsstest nur >>mal in die §§ 5 und 6 SGB V reingucken, da steht es ganz genau. > > Und wen ich nun mal aus netzbekanntem Trotz nicht dort hineinschaute, Don't Panic. Dir werden nie die [censored] Hände ausgehen, die Dich füttern, da kannst Du noch so kräftig reinbeissen.
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| From | Hartmut Ott <hottm@arcor.de> |
|---|---|
| Date | 2016-05-05 16:34 +0200 |
| Message-ID | <dp27fdFig9sU2@mid.individual.net> |
| In reply to | #253095 |
Hej, Am 05.05.2016 um 11:19 schrieb Ulrich F. Heidenreich: >>Hau es halt mal auf den Scanner, schwärze alle persönlichen Daten und >>lade es hoch. > > <http://invalid.de/63oder66.jpg> Was ist daran nicht zu verstehen? Lies dir den ersten Satz noch mal durch. "kann - wenn und wenn" und vor allen "Da Sie nach dem ... keine Anwendung" Also für dich gilt: 01.09.2024 - und nicht vergessen rechtzeitig zum Rentenberater und die Formulare von dem ausfüllen lassen. Rente mit 63 gibt es für dich nicht, da du die Voraussetzungen nicht erfüllst. Isso. Unter der Voraussetzung, das sich nichts ändert, was ja passieren kann. mfg Hartmut Ott *Wir alle tragen den Heiligenschein des gewöhnlichen Wahnsinns* -- Trage es lachend
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